FÜR DEN LANDKREIS WITTENBERG

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1 FÜR DEN LANDKREIS WITTENBERG Jahrgang Februar 2019 Ausgabe 3 Sitzung des Ausschusses Schule und Kultur des Kreistages Mittwoch, , 17:00 Uhr Kreisverwaltung, Beratungsraum A1-01, Breitscheidstraße 4, Lutherstadt 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der fristgemäßen öffentlichen Bekanntmachung 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Bestätigung der Niederschrift vom Einwohnerfragestunde 5. Information zum aktuellen Stand der Baumaßnahmen an den Schulen des Landkreises 6. Arbeitsplan 2019 des Ausschusses Schule und Kultur 7. Informationen aus der Verwaltung 8. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Ausschusses Rauschning Vorsitzender Sitzung des Ausschusses Umwelt, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft des Kreistages Donnerstag, , 17:00 Uhr Kreisverwaltung, Haus 1, Konferenzraum 1.16, Breitscheidstraße 3, Lutherstadt 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der fristgemäßen öffentlichen Bekanntmachung 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Bestätigung der Niederschrift vom Einwohnerfragestunde 5. Vorstellung der neuen Handlungsempfehlungen Biber in Sachsen-Anhalt 6. Informationen aus der Verwaltung 7. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Ausschusses Reiß Vorsitzender Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Kreistages Donnerstag, , 17:00 Uhr Kreisverwaltung, Beratungsraum A1-01, Breitscheidstraße 4, Lutherstadt 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der fristgemäßen öffentlichen Bekanntmachung 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Bestätigung der Niederschrift vom Fragestunde für Kinder und Jugendliche/ Einwohnerfragestunde 5. Vorstellung des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD), inkl. organisatorischer Neuerungen 6. Bericht der Verwaltung zur Entwicklung der Hilfen zur Erziehung im Zeitraum 2016 bis 2018, inkl. Benchmarking Hilfen zur Erziehung der Landkreise in Sachsen-Anhalt 7. Bericht zum Arbeitsstand Leistungs-, Ent- Seite 1 Sitzungen der Ausschüsse des Kreistages Seite 2 Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments/Stellenausschreibung/Öffentliche Ausschreibung Seite 3 Fahrplanwechsel im Schülerverkehr und Omnibuslinienverkehr Seite 4 Tierärztlicher Notfalldienst/ Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung Schleesen gelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen (LEQ) Kindertagesstätten 8. Beratung der Beschlussvorlage Überplanmäßige Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2019 im Produkt Schulsozialarbeit 9. Beschluss des Jugendhilfeausschusses Umsetzung der Beschlüsse des Kreistages zur Schulsozialarbeit 10. Bericht der Unterausschüsse Jugendhilfeplanung und Kinderförderungsgesetz zum Arbeitsstand, über aktuelle Projekte und Anträge der Elternvertretung 11. Informationen aus der Verwaltung 12. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Ausschusses Reinecke Vorsitzende Sitzung des Ausschusses Haushalt und Finanzen des Kreistages Dienstag, , 17:00 Uhr Landkreis, Konferenzraum 1.16, Breitscheidstraße 3, Lutherstadt öffentlicher Teil 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der fristgemäßen öffentlichen Bekanntmachung 2. Feststellung der Tagesordnung Inhaltsverzeichnis Seite 5 Wasser- und Abwasserzweckverband Elbe-Elster-Jessen/Zweckverband Abwasserverband Coswig/Anhalt Seite 6 Natura 2000/Amphibienwanderung 2019/Jagdgenossenschaft Jüdenberg Seite 7 Krebsregister LSA/Verbraucherzentrale/Gedenkstätte KZ Lichtenburg Prettin/Bildungszentrum Lindenfeld Seite 8 Stellenausschreibungen der Lutherstadt

2 2 Amtliches aus dem Landkreis 16. Februar Bestätigung der Niederschrift der gemeinsamen Sitzung Haushalt und Finanzen und Kreisausschuss vom öffentlicher Teil 4. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung des Ausschusses Haushalt und Finanzen gefassten Beschlüsse 5. Einwohnerfragestunde 6. Beratung der Beschlussvorlage Prioritätenliste des Landkreises zur Beantragung von Zuwendungen im Rahmen der Richtlinie Schulinfrastruktur 7. BESCHLUSS Außerplanmäßige Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2019 im Produkt Sekundarschulen gebäudebezogene Aufgaben Hochbaumaßnahmen (Ganztagsschule Rosa Luxemburg Gestaltung der Außenanlagen) 8. BESCHLUSS Überplanmäßige Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2019 im Produkt Schulsozialarbeit 9. Informationen aus der Verwaltung Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Ausschusses nicht öffentlicher Teil 10. Bestätigung der Niederschrift der gemeinsamen Sitzung Haushalt und Finanzen und Kreisausschuss vom nicht öffentlicher Teil 11. Grundstücksangelegenheiten 12. Informationen aus der Verwaltung Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Ausschusses Dannenberg Vorsitzender für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland Am 26. Mai 2019 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt. An dieser Wahl können Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie am Wahltag 1. die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen, 2. das 18. Lebensjahr vollendet haben, 3. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union¹ eine Wohnung innehaben oder sich mindestens seit dieser Zeit sonst gewöhnlich aufhalten (auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinanderfolgender Aufenthalt in den genannten Gebieten angerechnet), 4. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, vom aktiven Wahlrecht zum Europäischen Parlament ausgeschlossen sind, 5. in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Die erstmalige Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen; er soll bald nach dieser Bekanntmachung abgesandt werden. Einem Antrag, der erst nach dem 5. Mai 2019 bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden ( 17a Absatz 2 der Europawahlordnung). Sind Sie bereits aufgrund Ihres Antrages bei der Wahl am 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, so ist ein erneuter Antrag nicht erforderlich. Die Eintragung erfolgt dann von Amts wegen, sofern die sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies gilt nicht, wenn Sie bis zum oben angegebenen 21. Tag vor der Wahl gegenüber der zuständigen Gemeindebehörde auf einem Formblatt beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Dieser Antrag gilt für alle künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament, bis Sie erneut einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Sind Sie bei früheren Wahlen (1979 bis 1994) in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, müssen Sie für eine Teilnahme an der Wahl einen neuen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Nach einem Wegzug in das Ausland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland ist ein erneuter Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich. Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter können bei den Gemeindebehörden in der Bundesrepublik Deutschland angefordert werden. Für Ihre Teilnahme als Wahlbewerber ist unter anderem Voraussetzung, dass Sie am Wahltag 1. das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, 3. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dem Sie angehören, von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind. Mit dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis oder mit den Wahlvorschlägen ist eine Versicherung an Eides statt abzugeben über das Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen für die aktive oder passive Wahlteilnahme. Dannenberg Kreiswahlleiter Landkreis ¹ Nicht zu berücksichtigen ist ein Aufenthalt im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland nach dem Zeitpunkt, ab dem nach Artikel 50 Absatz 3 EUV die Verträge dort keine Anwendung mehr finden. Stellenausschreibung Wasser- und Abwasserzweckverband Elbe-Elster-Jessen Beim Wasser- und Abwasserzweckverband Elbe-Elster-Jessen ist zum die Stelle als Mehrwerksbediener Wasserwerk (m/w/d) zu besetzen. Auf das Arbeitsverhältnis finden die Vorschriften des TVöD/VKA Anwendung. Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle. Ausführliche Informationen sind unter www. wazv-jessen.de verfügbar. Öffentliche Ausschreibung Lutherstadt Öffentliche Ausschreibung Nr. 5 zum Verkauf eines Baugrundstücks Die Lutherstadt schreibt den Verkauf eines Baugrundstücks im Zuge öffentlicher Ausschreibung aus: Nr. 5 Gemarkung, Flur 16, Flurstück 1222/41 Ausführliche Informationen sind dem Amtsblatt der Lutherstadt Die neue Brücke am (Nr. 4) sowie unter zu entnehmen. Öffentliche Ausschreibung Rahmenvertrag zur Lieferung von Impfstoffen zur Reise-Impfberatung (Vergabe-Nr. Ö 13/19 L) Der Landkreis schreibt die o. g. Leistung als Rahmenvertrag für 1 Jahr im Zuge einer öffentlichen Ausschreibung nach VOL aus. Nähere Einzelheiten dazu können Sie der Veröffentlichung unter de sowie auf der Homepage des Landkreises unter de (Aktuelles, Ausschreibungen, Liefer- und Dienstleistungen) entnehmen.

3 16. Februar 2019 Amtliches aus dem Landkreis 3 Öffentliche Ausschreibungen Komplettsanierung des Luther-Melanchthon-Gymnasiums, Haus Melanchthon Am Standort Neustraße 10 b in Lutherstadt sollen das Schulgebäude sowie die zugehörige Turnhalle des Luther- Melanchthon-Gymnasiums saniert werden. Der Landkreis schreibt hierfür folgende Gewerke im Zuge öffentlicher Ausschreibungen nach VOB aus: Abbrucharbeiten (Los 3) Schulgebäude (Ö 20/19 B) Abbrucharbeiten (Los 3) Turnhalle (Ö 22/19 B) Nähere Einzelheiten dazu können Sie den Veröffentlichungen unter de sowie auf der Homepage des Landkreises unter de (Aktuelles, Ausschreibungen, Bauleistungen) entnehmen. N a c h r u f Mit großer Betroffenheit haben wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass unser ehemaliger Mitarbeiter Herr Heinz Richter im Alter von 87 Jahren verstorben ist. Er wird uns als einsatzbereiter und pflichtbewusster Mitarbeiter im Dienst des Landkreises in Erinnerung bleiben. Wir werden sein Andenken stets in Ehren halten. Unser Mitgefühl gilt in dieser schweren Zeit den Angehörigen. Kreisverwaltung Jürgen Dannenberg Landrat Cornelia Gumz Personalrat Fahrplanwechsel im Omnibuslinienverkehr zum 18. Februar 2019 Ab dem ersten Schultag nach den Winterferien gelten im Landkreis neue Busfahrpläne. So wird es am Hauptbahnhof der Lutherstadt um 07:00 Uhr einen Nullknoten geben. Das bedeutet, dass zu dieser Zeit neben den Regionalbahnen auch Regionalbusse mehrerer Linien aus dem Kreisgebiet dort eintreffen. Um ihre Bildungseinrichtung im er Stadtgebiet zu erreichen, müssen Schülerinnen und Schüler ab Sekundarstufe I am Hauptbahnhof ggf. in den Bus der ent- sprechenden Linie umsteigen. Gleiches gilt für die Heimfahrten am Nachmittag. Auch am Bahnhof in Coswig (Anhalt) sowie an den Haltestellen Mühlanger Wendeplatz und Schweinitz Schule sind Umsteigepunkte vorgesehen. Zudem wird es auch einige Haltestellenveränderungen geben (Entfall, Verlegung, Neueinrichtung oder Umbenennungen), die bitte beachtet werden sollten. Die Schulen haben die Informationen zum neuen Fahrplan vorab erhalten. In der Woche vom 11. bis 15. Februar 2019 werden die Fahrpläne an den Aushängen der Haltestellen angebracht. Weitere Informationen: (Busverbindungen werden direkt angezeigt) telefonische Nachfragen zum Fahrplan bei der Vetter GmbH: Tel allgemeine Fragen zur Schülerbeförderung beim Landkreis : Auch über INSA, die Fahrplanauskunft der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH, können die Fahrplandaten abgefragt werden. Hintergrund: Der Kreistag hatte Ende 2017 beschlossen, die Richtzeiten für die Beförderung für Grundschüler von 45 Minuten auf 30 Minuten und für Sekundarschüler von 60 Minuten auf 45 Minuten für die Fahrt zur Schule und nach Hause zu verkürzen. Der Landkreis und die Vetter GmbH haben daraufhin ein neues Fahrplankonzept erarbeitet, das diesen erhöhten Anforderungen gerecht wird. Nach einem intensiven Erörterungsprozess mit den Schulen und den Schulträgern wird der neue Fahrplan ab 18. Februar 2019 wirksam. Vetter GmbH informiert Neuer Fahrplan im gesamten Landkreis Ab Montag, 18. Februar 2019 verändern sich die Fahrpläne sämtlicher Linien im Landkreis. Durch den Kreistag des Landkreises wurde Ende 2017 beschlossen, die Richtzeiten für die Beförderung von Schülern zu verkürzen. Der Landkreis und die Vetter GmbH haben zur Umsetzung der neuen Vorgaben gemeinsam mit den Schulen ein auf allen Linien angepasstes Fahrplankonzept erarbeitet. Ab dem 18. Februar ergeben sich nun auf allen Buslinien im Landkreis neue Fahrpläne mit veränderten Verbindungen und Fahrzeiten. Wir bitten alle Kunden, sich rechtzeitig über die Veränderungen auf ihren Verbindungen zu informieren. Wichtigste Anpassungen und Veränderungen im Linienverkehr: Anpassung der Richtzeiten im Schülerver- kehr entsprechend den neuen Vorgaben Optimierung des Taktverkehrs auf den Linien (Schließung von Taktlücken) Verbesserte Anschlüsse am er Hauptbahnhof (wichtiger Umsteigepunkt im Schülerverkehr) Verlängerung der Linie 301 bis Cobbelsdorf zu Schichtwechselzeiten Erhöhtes Angebot auf der Linie 307 zwischen Oranienbaum und Wörlitz mit Anschlüssen in Richtung Dessau und Sämtliche Anpassungen finden sich in den neuen Fahrplänen ab Montag, und sind über unterschiedliche Wege abruf- und einsehbar. Neue Haltestellen ab Montag, im Landkreis : Cobbelsdorf, Hauptstraße Coswig, Schulstraße (neue Schulhaltestelle für die Sekundarschule Coswig) Dessau, Rehsumpf Linda, Gewerbegebiet Linda, Mitte (als Ersatz für die Haltestelle Linda, Ort) Linda, Bahnhofstraße Piesteritz, Pestalozzistraße (in nördlicher Richtung; zum Entfall der Wohngebietsdurchfahrten) Mildensee, Scholitzer Acker & Sollnitzer Allee, Erich-Mühsam-Straße (Anbindung Schulstandort Förderschule) Wegfall von Haltestellen ab Montag, im Landkreis : Coswig, J.-S.-Bach-Straße (Ersatz durch neue Haltestelle Coswig, Schulstraße) Coswig, Schillerstraße (Ersatz durch neue Haltestelle Coswig, Schulstraße), Florian-Geyer-Straße Linda, Ort (Ersatz durch neue Haltestelle Linda, Mitte auf der Hauptstraße) Informationsmöglichkeiten für unsere Kunden: Kostenlose Linienflyer in den Vorverkaufsstellen sowie in den Bussen für die Linien 300, 301, 302, 303, 304, 306 und 330 In unseren Vorverkaufsstellen und Informationsbüros können neue Fahrplanbücher zum Preis von 2 erworben werden Alle Fahrpläne sind unter net abrufbar Alle Verbindungen können ebenfalls über die landesweite Verbindungsauskunft www. insa.de abgerufen werden Für alle Eltern und Schüler ist eine extra Verbindungsauskunft unter eingerichtet. Schüler und Eltern können unter Eingabe von Schule und Einstiegshaltestelle die jeweilige Verbindung für Hin- und Rückfahrt abrufen.

4 4 Amtliches aus dem Landkreis 16. Februar 2019 Tierärztlicher Notfalldienst im Landkreis Bereich Lutherstadt jeweils von Freitag, 17:00 Uhr bis Freitag, 07:00 Uhr Woche 09 Woche 10 Woche 11 Woche Tagestierklinik Luth. Mo. Fr.: 08:00 21:00 Uhr Sa.: 08:00 17:00 Uhr So., Fei.: 10:00 17:00 Uhr Dr. Franz Kemberg Tel Tagestierklinik Luth. Mo. Fr.: Sa.: So., Fei.: Dr. Thiel Luth. OT Boßdorf Tel Dr. Eigendorf Kemberg OT Bergwitz Tel o Heidetierärzte Dr. Petzold/Dr. Nicolae Kemberg OT Uthausen Tel.: :00 21:00 Uhr Mo. Fr.: 08:00 17:00 Uhr Sa.: 10:00 17:00 Uhr So., Fei.: Tagestierklinik Luth. 08:00 21:00 Uhr Mo. Fr.: 08:00 17:00 Uhr Sa.: 10:00 17:00 Uhr So., Fei.: Dr. Schrank Lutherstadt Tel TÄ Meumann Bad Schmiedeberg OT Pretzsch Tel Tagestierklinik Luth. Dr. Franz Kemberg Tel Bereich Jessen (Elster) jeweils von Freitag, 19:00 Uhr bis Freitag, 07:00 Uhr Woche 09 Woche 10 Woche 11 Woche Tagestierklinik Luth. Mo. Fr.: 08:00 21:00 Uhr Sa.: 08:00 17:00 Uhr So., Fei.: 10:00 17:00 Uhr Tierärztliche Praxis am Weinberg Tel Tagestierklinik Luth. 08:00 21:00 Uhr Mo. Fr.: 08:00 17:00 Uhr Sa.: 10:00 17:00 Uhr So., Fei.: Mo. Fr.: Sa.: So., Fei.: Tierärztliche Praxis am Weinberg Tel Dr. Schuster Annaburg OT Prettin Tel Tagestierklinik Luth. 08:00 21:00 Uhr Mo. Fr.: 08:00 17:00 Uhr Sa.: 10:00 17:00 Uhr So., Fei.: Tierärztliche Praxis am Weinberg Tel DVM Pfützner-Bechler Tel TÄ Steinborn Jessen (Elster) OT Seyda Tel o :00 21:00 Uhr 08:00 17:00 Uhr 10:00 17:00 Uhr Tagestierklinik Luth. 08:00 21:00 Uhr 08:00 17:00 Uhr 10:00 17:00 Uhr Tierärztliche Praxis am Weinberg Tel Dr. Schuster Annaburg OT Prettin Tel Die Schulen waren in die Fahrplanerstellung einbezogen und wurden bereits im November 2018 über die neuen Fahrpläne informiert Die Fahrplanaushänge an allen Haltestellen werden in der Woche vom 11. bis 15. Februar 2019 ausgetauscht Telefonische Auskünfte sind unter Tel (Mo. Fr. 08:00 12:00 und 13:00 16:00 Uhr) möglich Der Landkreis als untere Wasserbehörde gibt bekannt, dass der Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Gräfenhainichen, Am Hain 10, Gräfenhainichen einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung gemäß 9 Abs. 4 des Grundbuchbereinigungs- gesetzes (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192) i. V. m. 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900) für die Trinkwasserleitung zum Anschluss des Baugebietes Geflügelfarm und der Försterei Breske in der Gemarkung

5 16. Februar 2019 Amtliches aus dem Landkreis 5 Schleesen gestellt hat. Folgende Flurstücke sind betroffen: Gemarkung Schleesen Flur 4, Flurstücke 87, 90 Flur 9, Flurstücke 153/4, 157/1, 157/4, 265, 270, 271, 272, 273, 329/157, 472/157, 473/157, 474/157 Die Antragsunterlagen können für einen Zeitraum von vier Wochen ab der Bekanntmachung in der Information im Eingangsbereich der Kreisverwaltung in Lutherstadt und in den Bürgerbüros des Landkreises in Jessen und Gräfenhainichen eingesehen werden: Information im Eingangsbereich der Kreisverwaltung, Breitscheidstraße 4 in Lutherstadt, zu folgenden Zeiten: Montag bis Mittwoch 08:30 Uhr 17:00 Uhr Donnerstag 08:30 Uhr 18:00 Uhr Freitag 08:30 Uhr 14:00 Uhr Bürgerbüro Jessen, Markt in Jessen (Elster) und Bürgerbüro Gräfenhainichen, Karl-Liebknecht-Straße 23 in Gräfenhainichen, zu folgenden Zeiten: Montag 08:30 Uhr 12:00 Uhr und 13:00 Uhr 15:00 Uhr Dienstag 08:30 Uhr 12:00 Uhr und 13:00 Uhr 17:00 Uhr Donnerstag 08:30 Uhr 12:00 Uhr und 13:00 Uhr 18:00 Uhr Freitag 08:30 Uhr 12:00 Uhr Telefonische Anfragen zu diesem Verfahren sind beim Fachdienst Umwelt und Abfallwirtschaft, untere Wasserbehörde unter möglich. Der Landkreis bescheinigt nach Ablauf der Auslegungsfrist der Antragsunterlagen mit der Ausstellung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung, dass für die genannten Grundstücke eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit besteht. Die durch Gesetz entstandene Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3. Oktober Dem Eigentümer des belasteten Grundstücks ist gemäß 9 Abs. 3 GBBerG nach Eintragung der Dienstbarkeit in das Grundbuch ein Ausgleich zu zahlen. Dazu hat der Grundstückseigentümer das Versorgungsunternehmen aufzufordern. Die Grundstückseigentümer werden auf ihr Widerspruchsrecht gemäß 7 Abs. 5 SachenR-DV hingewiesen. Während der vierwöchigen Auslegungszeit kann Widerspruch schriftlich beim Landkreis, untere Wasserbehörde, Breitscheidstraße 3, Lutherstadt oder zur Niederschrift eingelegt werden. Entsprechende Formulare liegen in den Auslegungsstellen bereit. Es können nur Widersprüche berücksichtigt werden, die bis zum Ende der Auslegungszeit eingegangen sind. Es ist zu beachten, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass ein Grundstück gar nicht betroffen ist oder in anderer Weise als vom Antragsteller dargestellt. Ein Widerspruch kann nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundstücks besteht. Im Auftrag gez. Tschetschorke Wasser- und Abwasserzweckverband Elbe-Elster-Jessen Einladung zur Verbandsversammlung am Sehr geehrte Damen und Herren, am Donnerstag, den findet um 18:00 Uhr die 1. Verbandsversammlung 2019 des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Elbe-Elster-Jessen in OT Grabo, Jessener Straße 14, Jessen, im Konferenzraum 3. Etage statt. öffentlicher Teil TOP 1 Begrüßung (Feststellung Beschlussfähigkeit, Bestätigung TO) TOP 2 Einwohnerfragestunde TOP 3 Protokollkontrolle der Verbandsversammlung vom inkl. Verlesung der dazugehörigen Beschlüsse zum nicht öffentlichen Teil TOP 4 Lesung und Abstimmung Beschlussvorlage 01/2019 zum Vorschlag der Wirtschaftsprüfer für das Geschäftsjahr 2018 TOP 5 Allgemeine Informationen nicht öffentlicher Teil TOP 6 Personalangelegenheiten; Diskussion und Abstimmung über die Beschlussvorlage zur Gewährung einer Aufwandsentschädigung 2019 an den VerbandsGF (Beschlussvorlage 02/2019) TOP 7 Finanzangelegenheiten TOP 8 Grundstücksangelegenheiten TOP 9 Sonstiges Mit freundlichen Grüßen Lehmann Vorsitzender der Verbandsversammlung Zweckverband Abwasserverband Coswig/Anhalt Wirtschaftsplan 2019 und Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes I. Wirtschaftsplan Aufgrund des 16 Absatz 2 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. LSA, S. 81) in der derzeit gültigen Fassung sowie der Regelungen der Verbandssatzung in der derzeit gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung in der öffentlichen Sitzung am folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 beschlossen: 1 Wirtschaftsplan Im Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 werden im Erfolgsplan die Erträge auf EUR die Aufwendungen auf EUR im Vermögensplan in Einnahmen auf EUR in Ausgaben auf EUR festgesetzt. 2 Kreditaufnahmen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) nach 108 KVG LSA wird festgesetzt auf 0 EUR 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) nach 107 KVG LSA wird festgesetzt auf 0 EUR 4 Liquiditätskredite Der Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite nach 110 KVG LSA zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird festgesetzt auf EUR 5 Verbandsumlage Zur teilweisen Deckung des Finanzbedarfs erhebt der Zweckverband von den Verbandsmitgliedern die Verbandsumlage in Höhe des Umlagebedarfes von 0,00 EUR Der Umlagebedarf teilt sich auf in eine Verwaltungsumlage (VU) (Erfolgsplan) von 0,00 EUR eine Investitionsumlage (IU) (Vermögensplan) von 0,00 EUR Coswig, Pfeifer Verbandsgeschäftsführer

6 6 Informationen aus dem Landkreis 16. Februar 2019 Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2019: Der vorstehende Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Er enthält keine genehmigungspflichtigen Teile gemäß 16 Abs. 1 und Abs. 2 in Verbindung mit 13 Abs. 2 GKG-LSA. Die rechtsbehördliche Feststellung zum Wirtschaftsplan 2019 erfolgte durch den Landkreis, Kommunalaufsicht am unter dem Aktenzeichen /WPL19/ Gen. Nach 16 Abs. 2 GKG-LSA i.v. m. 16 Abs. 4 des EigBG LSA in der jeweils gültigen Fassung liegt der Wirtschaftsplan in der Zeit vom bis an sieben Tagen für jedermann zur Einsichtsnahme im Abwasserverband Coswig/Anhalt, Am Brennickel 12 (Kläranlage), Coswig(Anhalt) Buchhaltung während der Dienstzeiten öffentlich aus. Coswig, Pfeifer Verbandsgeschäftsführer Landesverwaltungsamt Natura 2000 Das Landesverwaltungsamt (LVwA) lädt in den kommenden Wochen zur Einsichtnahme in die Abwägungsergebnisse zum Ausweisungsverfahren der Natura-2000-Landesverordnung ein. Hierfür sind am 28. Februar und 1. März 2019 in der Zeit von 09:00 bis 16:00 Uhr die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LVwA in der Kreisverwaltung, Breitscheidstraße 4, Lutherstadt anzutreffen. Das LVwA bittet um Anmeldung unter lvwa.sachsenanhalt.de/service/veranstaltungen/. Wer zu den genannten Terminen verhindert ist, hat die Möglichkeit, individuell Ausweichtermine wahrzunehmen, beispielsweise am: 25. Februar 2019 in Stadt Dessau-Roßlau (Rathaus Roßlau, Markt 5, Dessau-Roßlau) 26. Februar 2019 in Stadt Dessau-Roßlau (Rathaus Roßlau, Markt 5, Dessau-Roßlau) 8. März 2019 im Landkreis Anhalt-Bitterfeld (Zeppelinstraße 15, Köthen (Anhalt)) 11. März 2019 im Landkreis Anhalt-Bitterfeld (Zeppelinstraße 15, Köthen (Anhalt)). Selbstverständlich kann jederzeit auch direkt im LVwA in Halle (Saale) ein Termin zur Einsicht- nahme während der Sprechzeiten vereinbart werden. Bitte nutzen Sie hierfür die adresse: natura2000@lvwa.sachsen-anhalt.de. Sprechzeiten der oberen Naturschutzbehörde: Montag bis Donnerstag 08:00 12:00 Uhr und 13:00 15:00 Uhr sowie Freitag 08:00 12:00 Uhr Fachdienst Umwelt und Abfallwirtschaft Amphibienwanderung 2019 im Landkreis Mit Anbruch der ersten warmen Tage und Nächte beginnen die heimischen Amphibien (Frösche, Kröten, Molche) die Wanderung von den Überwinterungsquartieren zu den Laichplätzen. Ihre Überwinterungsquartiere liegen in der Regel im Wald, in Hecken und in Feldgehölzen; die Laichplätze befinden sich in Tümpeln, Seen und Fließgewässern. Während dieser Wanderung müssen von den Amphibien vielerorts auch Straßen überquert werden. Die Kreisverwaltung bittet daher alle Kraftfahrer in den nächsten Wochen um besonders rücksichtsvolles Verhalten. An folgenden durch Amphibienwanderungen stark frequentierten Straßen und Wegen wird der Landkreis mobile Amphibienschutzzäune aufstellen lassen: 1. B 107 OT Jüdenberg, Stadt Gräfenhainichen, 2. L 129 Abzweig OT Scholis, Stadt Bad Schmiedeberg, 3. L 128 OT Söllichau Bereich Gleinermühle, Stadt Bad Schmiedeberg, 4. L 124 OT Reinsdorf (Bereich Wasserwerk), Lutherstadt, 5. K 2010 Bereich Karlsfeld Ortseingang OT Euper, Lutherstadt, 6. K 2010 OT Euper Abtsdorf, Bereich der Angelteiche/Mühlengrund Abtsdorf, Lutherstadt, 7. OT Reinsdorf, Lutherstadt, Heinrich-Heine-Weg, 8. OT Serno, Stadt Coswig (Anhalt), Stackelitzer Straße, 9. L 120 OT Hundeluft Mühle, Stadt Coswig (Anhalt), 10. K 2235 Jessen Ortsausgang in Richtung OT Arnsdorf, Stadt Jessen (Elster), 11. Hennigstraße, Stadt Jessen (Elster). Unter den nachfolgend genannten Straßenabschnitten befinden sich Amphibientunnel: 1. L 131 Pratau Seegrehna 2. L 136 Zschornewitz Möhlau, im Bereich der Steinbruchseen 3. L 129 an dem Großen und an dem Kleinen Lausiger Teich 4. B 107 in Höhe der Gaststätte und Hotel Liebchens Waldschlösschen 5. B 100 Teich OT Radis, Stadt Kemberg 6. B 187 Lutherstadt, Luthersbrunnen 7. B 187 Lutherstadt, Dresdener Straße 8. Dr.-Behring-Straße, Anbindung an B 2 Berliner Chaussee, 9. B 2 OT Lubast Stadt Kemberg. Bitte fahren Sie auf diesen Straßenabschnitten ebenfalls vorsichtig, da nicht alle Amphibien zwingend die Tunnelanlagen nutzen. Im OT Splau der Stadt Bad Schmiedeberg und in der Stadt Zahna, Bereich Triftstraße soll für den Zeitraum der Amphibienwanderung eine Geschwindigkeitsbegrenzung für den jeweilig betroffenen Straßenabschnitt gelten. Beachten Sie bitte auch diese Einschränkung. Hinweise zu bisher noch nicht bekannten Amphibienwanderungen an stark frequentierten Straßen im Landkreis können ebenfalls beim Fachdienst Umwelt und Abfallwirtschaft erfolgen, damit diese Bereiche in Zukunft bei den geplanten Hilfsmaßnahmen mit einbezogen werden können. Jagdgenossenschaft Jüdenberg Einladung Jahreshauptversammlung Zu der nicht öffentlichen Sitzung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Jüdenberg am Freitag, den , um 19:00 Uhr, im Bürgerhaus in Gräfenhainichen, OT Jüdenberg, Jüdenberger Hauptstraße 29 a ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdrevier Jüdenberg gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, diese Einladung. 1. Begrüßung 2. Bericht zum abgelaufenen Jagdjahr 2018/ Kassenbericht 4. Diskussion und Anfragen 5. Abstimmung zur Aufwandspauschale und Fahrtkosten des Vorstandes 6. Abstimmung zur Entlastung des Vorstandes und Kassenführung 7. Jagdbericht des Jagdpächters 8. Wahl der Kassenprüfer 9. Schlusswort Bitte unbedingt beachten: Falls eine Vertretung für Sie erforderlich ist, dann diese bitte amtlich beglaubigen lassen. Soll das für immer sein, dann bitte als Dauervollmacht ausstellen. Für Erbengemeinschaften gilt die obige Vollmachtsregelung ebenfalls (falls diese nicht gemeinsam zur Versammlung erscheint). Anteilige Stimmen bzw. ein Flächensplitting für Erbengemeinschaften gibt es nicht. Zur Vereinfachung der Arbeit des Vorstandes:

7 16. Februar 2019 Informationen aus dem Landkreis 7 Falls Sie eine -Adresse besitzen, dann teilen Sie uns diese unter jagdgenossenschaftjuedenberg@web.de mit, sowie Änderungen zu Ihrer Adresse oder Bankverbindung. Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Jüdenberg Gemeinsames Krebsregister Aus Anlass des Weltkrebstages am 4. Februar informierte das Gemeinsame Krebsregister über Krebs in Sachsen-Anhalt Im Jahr 2018 erkrankten in Sachsen-Anhalt laut Schätzungen des Gemeinsamen Krebsregisters der ostdeutschen Bundesländer und Berlins ungefähr 7700 Männer und 6500 Frauen an Krebs (ohne weißen Hautkrebs). Die häufigsten Krebserkrankungen bei Männern sind Tumoren an Prostata, Lunge und Darm. Bei Frauen sind es Brustdrüse, Darm und Lunge. Zusammen haben diese Krebserkrankungen sowohl bei Männern als auch bei Frauen einen Anteil von rund 50 % an allen Krebserkrankungen. Bessere Diagnose- und Therapiemöglichkeiten führen zu immer längeren Überlebenszeiten. Inzwischen überleben in Ostdeutschland etwa 58 % der männlichen und 63 % der weiblichen Krebspatienten ihre Krebserkrankung mindestens fünf Jahre. Ende der 1980er-Jahre waren es lediglich 27 % aller Männer und 41 % aller Frauen. Der wichtigste Prognosefaktor ist das Stadium, in dem der Krebs diagnostiziert und behandelt wird. Frühzeitig erkannt, beträgt die 5-Jahres-Überlebensrate bei vielen Krebsarten beinahe 100 %. Von den häufigsten Krebserkrankungen haben Prostata- und Brustkrebs eine gute Prognose. Es überleben 91 % der Prostatakrebspatienten und 86 % der Brustkrebspatientinnen mindestens 5 Jahre, da diese Tumoren heute oft in einem frühen Stadium erkannt werden. Damit hat sich die Überlebensrate bei Tumoren der weiblichen Brust seit Ende der 1980er-Jahre um 31 % gesteigert und bei Prostatakrebs sogar verdoppelt. Eine schlechte Prognose hat Lungenkrebs. Da diese Tumoren oft erst in einem späten Stadium diagnostiziert werden, sind es hier nur 16 % der männlichen und 24 % der weiblichen Patienten, die 5 Jahre überleben. Ausführliche Informationen zu den häufigsten Krebserkrankungen in Sachsen-Anhalt können dem kürzlich erschienenen Landesbericht Krebs in Sachsen-Anhalt entnommen werden. Detaillierte Tabellen und Grafiken zu Neuerkrankungen, Sterbefällen und Überlebensraten sowie Alters- und Stadienverteilungen werden dargestellt. Darüber hinaus enthält der Bericht Angaben zum Krebsgeschehen in den einzelnen kreisfreien Städten und Landkreisen Sachsen-Anhalts. Der Bericht kann auf der Internetseite des Gemeinsamen Krebsregisters heruntergeladen werden. Das Gemeinsame Krebsregister (GKR) der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen ist das bevölkerungsbezogene Krebsregister für die neuen Bundesländer und Berlin. Hauptaufgabe ist die Registrierung aller im Einzugsgebiet auftretenden Krebsneuerkrankungen und deren statistische Auswertung. Das GKR hat seinen Sitz in Berlin. Verbraucherzentrale Sachsen Anhalt e. V. Anbieterunabhängige Energieberatung der Verbraucherzentrale in Gräfenhainichen Was: Baulicher Wärmeschutz, Heizkostenabrechnung, Haustechnik, Regenerative Energien, Fördermittel, Stromsparen Wo: Gräfenhainichen, er Straße 67 a (Stadtbibliothek) Wann: jeden 2. Dienstag im Monat von 15:00 bis 18:00 Uhr nach telefonischer Voranmeldung sowie nach Vereinbarung Wer: Energieberater Dipl.-Ing. Harald Nitzschke telefonische Terminvergabe: kostenfrei aus deutschen Netzen Die Verbraucherzentrale Sachsen Anhalt bietet ab sofort kostenlos die Energieberatung in allen Beratungsstellen und stützpunkten an. Auch den Basis Check führen die Berater nun ohne Zuzahlung beim Verbraucher vor Ort durch. Die Preise für die anderen Energie Checks, bei denen ebenfalls ein Berater nach Hause kommt, wurden vereinheitlicht und kosten nur noch 30 Euro. Für einkommensschwache Haushalte sind die Energieberatung und Energie Checks kostenfrei. Gedenkstätte KZ Lichtenburg Prettin Die Gedenkstätte KZ Lichtenburg Prettin ist am Sonntag, den 24. Februar 2019 von 13:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. Für alle interessierten Besucherinnen und Besucher findet um 14:00 Uhr eine kostenfreie öffentliche Führung statt. Im Rahmen der Führung werden die Dauerausstellung, Teile des Schlossensembles sowie der ehemalige Bunker besichtigt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, der Eintritt frei. Gedenkstätte KZ Lichtenburg Prettin Prettiner Landstraße Annaburg, OT Prettin Tel.: Fax: info-lichtenburg@stgs.sachsen-anhalt.de Öffnungszeiten der ständigen Ausstellung: Dienstag bis Donnerstag 09:00 15:30 Uhr Freitag 09:00 13:00 Uhr Jeden letzten Sonntag im Monat 13:00 17:00 Uhr An Feiertagen ist die Gedenkstätte geschlossen. Die Gedenkstätte KZ Lichtenburg Prettin ist Teil der Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt. Bildungszentrum Lindenfeld Bildungszentrum Lindenfeld Kreisvolkshochschule Kreismusikschule Falkstraße Lutherstadt Tel.: Fax: info@bzl-wb.de Durch das Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt als förderungsfähig anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung. Träger der Einrichtung ist der Landkreis. Wir arbeiten auf Basis des Qualitätsmodells LQW! Geprüfte Qualität mit LQW Das Lernorientierte Qualitätsmodell für Weiterbildungsorganisationen Lutherstadt Sorbische Ostereier Kurs-Nr.: 19A27056, Beginn: Do., , 18:30 20:45 Uhr, 4 x 3 UE und 1 x 6 UE (4 x donnerstags 18:30 20:45 Uhr und 1 x Samstag 09:30 14:00 Uhr); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, Kellergeschoss, Raum 5, Entgelt: 44,10 Euro Gebärdensprache Aufbaukurs Kurs-Nr.: 19A4T332, Beginn: Fr., , 16:30 19:45 Uhr, 3 x 4 UE; 3 x 6 UE (Termine: / ; 15./ ; / ; freitags 16:30 19:15 Uhr, sonnabends 09:00 14:15 Uhr); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstr. 83, 1. OG, Raum 15, Entgelt: 135,00 Euro Gebärdensprache Aufbaukurs Kurs-Nr.: 19A4T333, Beginn: Fr., , 16:30 19:45 Uhr, 3 x 4 UE; 3 x 6 UE (Termine: / ; / ; / ; freitags 16:30 19:15 Uhr, sonnabends 09:00 14:15 Uhr); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 1. Obergeschoss, Raum 16, Entgelt: 135,00 Euro Smartphone das moderne Handy (Einsteigerkurs) Kurs-Nr.: 19A51202, Beginn: Mi., , 14:30 17:45 Uhr, 4 x 4 UE; Bildungszentrum Raum 17, Entgelt: 46,40 Euro Der Umgang mit einem Tablet (Einsteigerkurs) Kurs-Nr.: 19A51208, Beginn: Mo., , 09:00 12:15 Uhr, 6 x 4 UE; Bildungszentrum Raum 17, Entgelt: 69,60 Euro Mein eigenes Fotobuch erstellen und online bestellen Kurs-Nr.: 19A51210, Beginn: Di., ,

8 8 Informationen aus dem Landkreis 16. Februar :00 19:30 Uhr, 5 x 3 UE; Bildungszentrum Raum 17, Entgelt: 43,50 Euro ebay kaufen und verkaufen Kurs-Nr.: 19A51211, Beginn: Do., , 17:00 19:30 Uhr, 2 x 3 UE; Bildungszentrum Raum 17, Entgelt: 15,60 Euro Homepage für Unternehmen, Vereine oder den privaten Gebrauch erstellen (ohne Programmierkenntnisse) Kurs-Nr.: 19A51212, Beginn: Fr., , 17:00 19:15 Uhr, 6 x 3 UE; Bildungszentrum Raum 17, Entgelt: 63,00 Euro Einführung in die EDV ein Einstieg in die Computerwelt Kurs-Nr.: 19A51213, Beginn: Mo., , 18:30 20:45 Uhr, 8 x 3 UE (Mo. + Mi.); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 1. Obergeschoss, Raum 18, Entgelt: 61,20 Euro Lohn und Gehalt (1) Xpert Business Kurs-Nr.: 19A54219, Beginn: Mo., , 18:00 21:15 Uhr, 15 x 4 UE (Mo. + Do.); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 2. OG, Raum 14, Entgelt: 255,00 Euro Einkommensteuererklärung für Rentner selbst gemacht NEU Kurs-Nr.: 19A54238, Beginn: Di., , 12:00 14:30 Uhr, 3 x 3 UE (Di., Do., Fr.); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 1. Obergeschoss, Raum 17, Entgelt: 31,50 Euro Kemberg Hatha-Yoga für Fortgeschrittene Kurs-Nr.: 19B31123, Beginn: Do., , 19:30 20:30 Uhr, 12 x 1 Zeitstunde; Grundschule Kemberg, Schulstraße 8, Entgelt: 55,78 Euro Jessen Malen in Acryl Kurs-Nr.: 19F27111, Beginn: Di., , 17:15 18:45 Uhr, 12 x 2 UE; Gymnasium Jessen, Mühlberger Straße 24, Kunstraum (E 326), Entgelt: 55,20 Euro Vorstellungen Planetarium Der nächste öffentliche Vortrag im Planetarium zum aktuellen Sternenhimmel findet statt am: Freitag, , 17:00 Uhr Der Eintritt kostet 3, Euro pro Person. Voranmeldungen werden vom Bildungszentrum Lindenfeld unter Telefon entgegengenommen. Abendkasse ist möglich. Stellenausschreibungen der Lutherstadt Bei der Lutherstadt ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt, befristet bis zum , mit der Option auf Verlängerung, in Vollzeit (40 Stunden/Woche) die Stelle Sachbearbeiter (m/w/d) Dokumenten-Management-System zu besetzen. Bei der Lutherstadt sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt, befristet bis zum , mit der Option auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, in Vollzeit (40 Stunden/ Woche) zwei Stellen Sachbearbeiter (m/w/d) Finanzcontrolling zu besetzen. Bei der Lutherstadt ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit (40 Stunden/ Woche) die unbefristete Stelle Beschäftigter (m/w/d) im Stadtordnungsdienst zu besetzen. Ausführliche Informationen sind unter www. wittenberg.de/stellenangebote zu entnehmen. Ihr Personalagent Ihr Personaldisponent Ihr Personalverwalter Personaldienstleistung bedeutet für uns: Service für unseren Kunden Verantwortung für unser Personal RUFEN SIE UNS AN Fon Fax Mail job.agentur@t-online.de ENTWICKLUNG GESTALTUNG SATZ DRUCK WEITERVERARBEITUNG VEREDELUNG LETTERSHOP LOGISTIK STICKPACK SERVICE WIR DRUCKEN SIE DRÜCKEN NUTZEN SIE UNSEREN FULL SERVICE NEHMEN SIE SICH ZEIT FÜR SICH Land- & Forstwirtschaftliche Dienstleistungen Marcus Rehhahn Mäharbeiten auf Grünland Schütten, Schwaden & Pressen von Heu (Quaderballen) Pressen von Stroh Land- & Forstwirtschaftliche Dienstleistung Marcus Rehhahn Dabruner Dorfstr Kemberg / OT Dabrun Baumfällarbeiten Holzrohdung Holzrückung mit Seilwinde und Rückewagen Holzspaltarbeiten Holzhäckseln Brennholzaufbereitung & Verkauf Bei Anfragen kontaktieren Sie mich gern unter: 0151 / Impressum Das Amtsblatt für den Landkreis. Das Amtsblatt erscheint 14-täglich. Herausgeber: Landkreis Auflage: Exemplare Satz: Sport- und Naturcamp am Körbaer See! Action für Kinder ca Jahre, diesen Sommer: Outdoor-Action, Kartfahren, Kegeln, Paddeltour, Surfen, Slackline-Klettern u. v. m. Infos / Anmeldung unter Tel oder Mundschenk Druck+Medien Mundschenkstr. 5, Luth. Tel.: ( ) , Fax: service@dm-mundschenk.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Landrat des Landkreises, Jürgen Dannenberg, Breitscheidstr. 3, Tel. ( ) (Pressestelle), Lutherstadt sowie der Oberbürger meister, die Bürger meister und die Zweckverbände. Das Amtsblatt des Landkreises wird kostenlos ohne Rechtsanspruch an alle erreichbaren Haushalte des Landkreises verteilt. Verant wortlich für den Anzeigenteil: Mundschenk Druck+Medien Verteiler: Wochenspiegel Verlags-GmbH & Co. KG, Bereich Schlossstr. 23/24, Luth. Ansprechpartner: Birgit Köhler Tel.: ( ) Nächster Erscheinungstermin: 2. März 2019 Redaktionsschluss: 21. Februar 2019

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