Gesellschafts- und wirtschafsrechtliche Aspekte eines Marktauftrittes in Italien. Eine Kurzübersicht.

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1 Geschäftsanbahnung Italien 2014 Deutsche Schule Rom, 17. Februar 2014 Gesellschafts- und wirtschafsrechtliche Aspekte eines Marktauftrittes in Italien. Eine Kurzübersicht. Avv. Marco Rampf 1

2 3 wichtige Fragen Welche Gesellschaftsform? Welche die wichtigsten Klauseln in Verträgen? Wie funktioniert die Inkassoprozedur? 2

3 3 wichtige Fragen Welche Gesellschaftsform? Welche die wichtigsten Klauseln in Verträgen? Wie funktioniert die Inkassoprozedur? 3

4 Kapitalgesellschaften S.r.l. (dt. GmbH) S.p.A. (dt. AG) S.a.p.A. (dt. KGaA) Personengesellschaften S.s. (dt. GbR) S.n.c. (dt. OHG) S.a.s. (dt. KG) 4

5 Kapitalgesellschaften S.r.l. (dt. GmbH) S.p.A. (dt. AG) S.a.p.A. (dt. KGaA) Personengesellschaften S.s. (dt. GbR) S.n.c. (dt. OHG) S.a.s. (dt. KG) 5

6 KAPITALGESELLSCHAFTEN (Bsp. S.r.l. = dt. GmbH) Gründung Eintragung Bestehen Gründungsakt und Satzung Notar schickt die Unterlagen zum HR (20 Tage) Alleingesellschafter Mehrere Gesellschafter Stammkapital Euro (25/100%) (Geld- o. Sacheinlagen) Eintragung im HR (7-10 Tage) Einzel-GF Mehrere GF Verwaltungsrat Beurkundung durch Notar GmbH (beschränkte Haftung) Aufsichtsrat (fakultativ) Vor-GmbH (Haftung) STEUERN: IRES 27,5% und IRAP 3,9% Jahresabschluss (120/180 Tage) 6

7 PERSONENGESELLSCHAFTEN (Bsp. S.a.s. = dt. KG und dt. GmbH & Co. KG) Gründung Eintragung Bestehen Gründungsakt und Satzung Notar schickt die Unterlagen zum HR (20 Tage) Kommanditgesell. Komplementärgesell. Kein Stammkapital (Geld- o. Sacheinlagen) Eintragung im HR (7-10 Tage) GF ist nur der Komplementärgesell. Beglaubigung durch Notar Aufsichtsrat (nicht vorgesehen) KG (Haftung) STEUERN: Transparent nur IRAP 3,9% Jahresabschluss (vereinfacht) 7

8 ZWEIGNIEDERLASSUNG Eröffnung Anmeldung Bestehen Beschluss der ausländischen Gesellschaft zur Eröffnung einer Zweigniederlassung in Italien Anmeldung bei der zuständigen HK Beschluss zur Eröffnung Angabe des Sitzes Bestellung des Vertreters (Befugnisse) Die Zweigniederlassung unterliegt der Rechtsordnung und den steuerrechtlichen Vorschriften des Landes in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat. Trotzdem muss die Zweigniederlassung nach italienischem Recht eine eigene und separate Buchführung einrichten (Art. 14 D.P.R. 600/73) Vollmacht zur Einreichung 8

9 3 wichtige Fragen Welche Gesellschaftsform? Welche die wichtigsten Klauseln in Verträgen? Wie funktioniert die Inkassoprozedur? 9

10 ANWENDBARES RECHT (EU-VERORDNUNG 593/08 ROM I ) Für welche Verträge? Rechtswahl Keine Rechtswahl die ab abgeschlossen wurden vertragliche Schuldverhältnisse in Zivil- und Handelssachen, die eine Verbindung zum Recht verschiedener Staaten aufweisen Der Vertrag unterliegt dem von den Parteien ausdrücklich gewählten Recht Die Parteien selbst können ganz oder teilweise aus einem Drittstaat stammen Das bezeichnete Recht muss nicht das Recht eines Mitgliedstaats sein Kaufverträge über bewegliche Sachen unterliegen dem Recht des Staates, in dem der Verkäufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat Dienstleistungsverträge unterliegen dem Recht des Staates, in dem der Dienstleister seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat Die Rechtswahl kann für den gesamten oder nur Teil des Vertrages gelten 10

11 DIE PHASE DER VORVERTRAGLICHEN VERHANDLUNGEN Vorvertragliche Verhandlungen Absichtserklärungen Verschwiegenheitserklärungen in gutem Glauben LOI, MoU, Termsheet, Head of Agreement NDA, Confidentiality Agreements keine ungerechtfertigte Unterbrechung Inhalt Inhalt Offenlegung von Gründen, weshalb der Vertrag ungültig sein könnte Funktion Funktion Haftung Nicht bindend Non-circumvention 11

12 ERKLÄRUNGEN UND GARANTIEN (REPRESENTATION & WARRANTIES) Gesellschaft Verträge Steuern Streitverfahren Gründung und Bestehen Offenlegung Jahresabschlüsse bestehende Gesellschaftszweck keine Gründe zur Auflösung Verluste, Verbindlichkeiten, Passiva angedrohte keine Insolvenz oder Abwicklung Schadensersatz Finanzierungen, Bürgschaften Befugnisse Lizenzen, Patente, Markenrechte Steuern, Sozialversicherungsbeiträge 12

13 DINGLICHE RECHTE, PERSÖNLICHE RECHTE, EIGENTUMSVORBEHALT Dingliche Rechte Persönliche Rechte Eigentumsvorbehalt Pfand (bewegliche Güter) Bürgschaft Zivilgesetzbuch Hypothek (unbewegliche Güter) Bankbürgschaft Special Privilege Versicherungsbürgschaft 13

14 3 wichtige Fragen Welche Gesellschaftsform? Welche die wichtigsten Klauseln in Verträgen? Wie funktioniert die Inkassoprozedur? 14

15 INKASSOPROZEDUR ERSTER SCHRITT: Mahnschreiben ZWEITER SCHRITT: Mahnverfahren DRITTER SCHRITT: Zwangsvollstreckung 15

16 INKASSOPROZEDUR ERSTER SCHRITT: Mahnschreiben ZWEITER SCHRITT: Mahnverfahren DRITTER SCHRITT: Zwangsvollstreckung 16

17 ERSTER SCHRITT: MAHNSCHREIBEN GLÄUBIGER 1454 it. BGB SCHULDNER Aussergerichtliches Schreiben Zahlungsziel soll eine angemessene Frist sein Mindestfrist: 15 Tage Ausnahmen: die Vertragsparteien haben eine bestimmte Frist festgelegt oder die Art des Vertrages begründet eine kürzere Frist als angemessen Form: Einschreiben mit Rückschein Folge: der Vertrag ist aufgelöst, mit sämtlichen rechtlichen Folgen Muss innerhalb der angegebenen Frist die Zahlung vornehmen 17

18 INKASSOPROZEDUR ERSTER SCHRITT: Mahnschreiben ZWEITER SCHRITT: Mahnverfahren DRITTER SCHRITT: Zwangsvollstreckung 18

19 ZWEITER SCHRITT: MAHNVERFAHREN GLÄUBIGER Gerichtliches Verfahren Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides Mahnverfahren inaudita altera parte Forderung: Geldbeträge Genau festgelegt Zahlungsreif 633 ff it. ZPO GERICHT Gericht ist vertraglich festgelegt oder am Sitz des Schuldners Art des Gerichtes ist vom Wert der Forderung abhängig Zustellung an den Schuldner muss bis max. 60 Tage nach Hinterlegung erfolgen Vorläufig vollstreckbar oder nicht SCHULDNER Widerspruch des Schuldners muss bis max. 40 Tage ab Zustellung erfolgen Widerspruch leitet ein ordentliches Gerichtsverfahren ein Wenn kein Widerspruch eingelegt wird, wird der Mahnbescheid endgültig Vollstreckbarkeit kann beantragt werden 19

20 INKASSOPROZEDUR ERSTER SCHRITT: Mahnschreiben ZWEITER SCHRITT: Mahnverfahren DRITTER SCHRITT: Zwangsvollstreckung 20

21 DRITTER SCHRITT: ZWANGSVOLLSTRECKUNG GLÄUBIGER 474 ff it. ZPO SCHULDNER Zustellung der Zahlungsaufforderung an den Schuldner Zahlungsziel darf nicht weniger wie 10 Tage ab Zustellung sein Widerspruch des Schuldners bis zu 20 Tagen möglich Widerspruch des Schuldners leitet ein ordentliches Gerichtsverfahren ein Kein Widerspruch: die Zwangsvollstreckung kann innerhalb von 90 Tagen ab Zustellung begonnen werden Form der Verpfändung: a) bewegliche Güter b) unbewegliche Güter c) Drittpfändung Gerichtsvollzieher erstellt ein Protokoll der erfolgreichen oder erfolglosen Verpfändung Die verpfändeten Güter werden gerichtlich versteigert und der Ertrag an den/die Gläubiger ausgezahlt 21

22 EUROPÄISCHES MAHNVERFAHREN (EU Verordnung 1896/2006) GLÄUBIGER Grenzüberschreitende Rechtssachen in Zivil und Handelssachen Für die Betreibung bezifferter und fälliger Geldforderungen Der Antrag auf Erlass eines EU- Zahlungsbefehls ist unter Verwendung des Formblatts A (Anhang I) zu stellen URSP.GERICHT Einreichung des Antrages erfolgt im Ursprungsgericht des Gläubigers Das Ursprungsgericht prüft den Antrag, räumt dem Antragsteller die Möglichkeit ein den Antrag zu vervollständigen, zu berichtigen, zu ändern, weist den Antrag in einigen Fällen sogar zurück und erlässt (im Normalfall) den Zahlungsbefehl. SCHULDNER Der Zahlungsbefehl wird nach dem Recht des Staates, in dem die Zustellung erfolgen soll, dem Schuldner zugestellt Einspruch beim Ursprungsgericht: 30 Tage ab Zustellung Widerspruch leitet beim Ursprungsgericht einen ordentlichen Zivilprozess ein Kein Widerspruch: das Ursprungsgericht erklärt den Zahlungsbefehl für vollstreckbar 22

23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 23

24 Rechtlicher Hinweis: Diese Slides verstehen sich lediglich als eine allgemeine Einfürung in einige Aspekte des italienischen Wirtschaftsrechts. Sie Verstehen sich keineswegs als eine ausführliche und detaillierte Rechtsberatung der Kanzlei RAMPF LEGAL. Gerne stehen wir Ihnen für eine solche Rechtsberatung am Sitz unserer Kanzlei jederzeit zur Verfügung: RAMPF LEGAL Viale Gianluigi Bonelli Rom (Italien) Tel Handy

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