Elektronische Gesundheitskarte Alltagstest in acht Regionen 2. psg-grafik Wo die egesundheitskarte getestet wird 6

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1 presseservice sg gesundheit Mediendienst des AOK-Bundesverbandes Politik Elektronische Gesundheitskarte Alltagstest in acht Regionen 2 psg-grafik Wo die egesundheitskarte getestet wird 6 psg-interview: Prof. Peter T. Sawicki Die Aufklärung muss endlich in die Medizin einziehen 7 Neue Regeln bei Arzneimitteln geplant Bessere Kostenbremse bei Medikamenten ist das Ziel 11 psg-nachgefragt: Bernd Faehrmann, AOK-Bundesverband Was bringen die Festbeträge für Hilfsmittel? 14 psg-stichwort: Ausgleich für Arbeitgeber-Aufwendungen Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Mutterschaft 15 psg-dokumentation Die Hausarztmodelle der AOK 17 Neues vom Gemeinsamen Bundesausschuss 20 Gesetzgebungskalender 23 psg in Kürze... AOK Bayern kooperiert mit Österreich AOK-Bundesverband zieht nach Berlin Medikamente im Test für AOK-Versicherte kostenlos 29 Herausgeber: Pressestelle des AOK-Bundesverbandes, Bonn Redaktion: AOK-Mediendienst, Bonn, Kortrijker Str. 1 Thomas Rottschäfer (verantwortlich), Bernhard Hoffmann, Otmar Müller, Kerstin Brömer psg@bv.aok.de Internet:

2 Elektronische Gesundheitskarte Alltagstest in acht Regionen (psg). Die elektronische Gesundheitskarte muss sich im Laufe dieses Jahres in acht Testregionen unter Alltagsbedingungen bewähren. Das Bundesgesundheitsministerium hat Anfang Januar alle acht Städte und Regionen ausgewählt, die sich um diese Aufgabe beworben hatten und die von der Gesellschaft für Telematikanwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (gematik) als geeignet eingestuft worden sind. Die AOK beteiligt sich in sechs der acht Regionen aktiv an der Testphase. Zurzeit werden erste Funktionen der Gesundheitskarte im Labor getestet. Die Auswahl aller acht Bewerber um den Praxistest soll aus Sicht des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) die Akzeptanz der neuen Telematikanwendungen im Gesundheitswesen fördern. Die elektronische Gesundheitskarte werde die Qualität, die Sicherheit und die Transparenz der medizinischen Versorgung verbessern, sagte Ministerin Ulla Schmidt bei der Bekanntgabe der Testregionen. Als Testregionen für die elektronische Gesundheitskarte (egk) wurden vom BMG benannt: Heilbronn, Baden-Württemberg Ingolstadt, Bayern Bochum/Essen, Nordrhein-Westfalen Trier, Rheinland-Pfalz Flensburg, Schleswig-Holstein Wolfsburg, Niedersachsen Löbau-Zittau, Sachsen Bremen Aus Sicht der beteiligten Spitzenorganisationen im Gesundheitswesen birgt die Auswahl aller acht statt der zunächst geplanten zwei Testregionen allerdings Qualitäts- und Finanzrisiken. Es bestehe die Gefahr, dass die für den Test zur Verfügung stehenden Finanzmittel nun gleichmäßig auf alle Regionen verteilt würden und damit im Einzelfall für eine fundierte Testdurchführung nicht mehr ausreichten. Die gematik-gesellschafter treffen sich am 1. Februar 2006, um über die Ausgestaltung der Praxistests und den weiteren Fahrplan zur Einführung der egk zu beraten. 2 Herausgeber: Pressestelle des AOK-Bundesverbandes Redaktion: AOK-Mediendienst, Bonn, Kortrijker Str. 1 Thomas Rottschäfer (verantw.), Bernhard Hoffmann, Otmar Müller, Kerstin Brömer psg@bv.aok.de Internet:

3 Die elektronische Gesundheitskarte löst die 1994 eingeführte Krankenversichertenkarte ab. Sie ist der Schlüssel zu einer Reihe neuer Anwendungen, die die medizinische Versorgung und die Qualität der Behandlung verbessern sollen. Schrittweise sollen alle 80 Millionen gesetzlich und privat Krankenversicherte mit der egk ausgestattet werden. Die Karte ist Teil einer neuen Telematik-Infrastruktur, die Apotheken, niedergelassene Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, knapp 260 gesetzliche Krankenkassen und fast 50 private Krankenversicherungen vernetzt.ärzte und Apotheker werden mit einem neuen elektronischen Heilberufeausweis ausgestattet, der als Schlüssel zur Gesundheitskarte der Versicherten dient. Äußerlich unterscheidet sich die elektronische Gesundheitskarte von der alten Krankenversichertenkarte vor allem durch das Lichtbild. Für alle Versicherten, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, muss die Karte mit einem Foto ausgestattet sein, um Missbrauch zu verhindern. Neu sind auch Angaben in Braille-Schrift für Sehbehinderte. Technisch enthält die egk eine Reihe neuer Möglichkeiten, die dazu beitragen sollen, die Qualität der medizinischen Behandlung und die Patientensicherheit zu verbessern und die Abläufe im Gesundheitswesen effizienter zu gestalten. Stufenweise Umsetzung neuer Möglichkeiten Die neuen Telematik-Anwendungen sollen Schritt für Schritt umgesetzt werden. Zum Start wird die egk alle Funktionen der jetzigen Krankenversichertenkarte beinhalten und zusätzlich als Europäische Krankenversichertenkarte die Behandlung im europäischen Ausland erleichtern. Zur ersten Stufe der Einführung gehört auch das elektronische Rezept. Derzeit werden rund 700 Millionen Rezepte jährlich bis zu fünfmal in Arztpraxis, Apotheke und Apothekenrechenzentren angefasst und bearbeitet. Die bisher übliche Mischlösung aus elektronischer Dokumentation und Papierdokumentation macht die Verwaltungsvorgänge unnötig komplex und teuer. Die Gesundheitskarte soll dies ändern. Während Europäische Krankenversichertenkarte und elektronisches Rezept obligatorisch sind, kann jeder Versicherte selbst entscheiden, ob er seine Gesundheitskarte dann weiter aufrüsten möchte und welche Daten gespeichert werden dürfen. Das beginnt mit der zweiten Stufe und betrifft Notfalldaten und die Arzneimittel-Dokumentation. Der Notfalldatensatz basiert auf dem schon heute in Papierform erhältlichen Europäischen Notfallausweis und enthält zum Beispiel Informationen über Grunderkrankungen, Allergien und individuelle Risiken des Versicherten, Arzneimittelunverträglichkeiten, Informationen über stattgefundenen Operationen, Laborwerte oder Schutzimpfungen. Auf Wunsch können 3

4 wichtige Kontaktdaten gespeichert werden, um im Notfall nahe stehende Menschen oder den behandelnden Arzt schnell zu erreichen. Die egk kann auch Hinweise auf eine Patientenverfügung oder die Erklärung zur Organspende enthalten. Elektronische Patientenakte und elektronischer Arztbrief Ebenfalls zu den Wahl-Anwendungen gehört die egk-ausbaustufe zur elektronischen Patientenakte. Sie vereint neben den eigentlichen Personendaten eine Fülle weiterer medizinischer Daten, darunter die individuelle Krankengeschichte, wichtige Laborbefunde, Operationsberichte sowie Röntgenbilder und digitale Daten anderer Untersuchungen. Kliniken, niedergelassene Ärzte und andere Heilberufler sollen mit Zustimmung der Patienten einen klar geregelten Zugriff auf diese Daten erhalten. Dadurch können sie besser und kostengünstiger zusammenarbeiten. Ärztin und Arzt können nur die Daten jener Patienten sehen, die sie jeweils betreuen; der Patient muss dem Zugriff zustimmen. Die elektronische Patientenakte wird sich aus Gesundheitsdaten zusammensetzen, die verteilt auf verschiedenen Rechnersystemen gespeichert sind. Die elektronischegesundheitskarte dient dabei als Schlüssel zum Auffinden und Nutzen dieser Daten. Mit Einwilligung der Versicherten kann Gesundheitskarte dann auch als Schlüssel für den elektronischen Arztbrief genutzt werden, um Informationslücken zwischen behandelnden Ärzten oder zwischen Praxis und Krankenhaus zu schließen. Umsetzung durch die gematik Verantwortlich für die Einführung der neuen Telematik-Anwendungen ist die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbh als gemeinsame Betriebsorganisation der Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens. Gegründet wurde die gematik im Januar Sie entwickelt die übergreifenden Standards für den Aufbau und den Betrieb der gemeinsamen Kommunikations-Infrastruktur aller Beteiligten im Gesundheitswesen. Unterstützt wird die Betriebsgesellschaft dabei durch einen Fachausschuss mit Vertretern der Leistungserbringer und der Kostenträger sowie durch einen Beirat. Diesem gehören neben den Bundesländern, den Kostenträgern und Leistungserbringern im Gesundheitswesen auch Vertreter von Patienten- und Selbsthilfeorganisationen an. Hinzu kommen Vertreter beteiligter Bundesbehörden, der Wissenschaft und der beteiligten Industrie sowie die Patientenbeauftragte der Bundesregierung und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz. (toro) 4

5 Mehr Informationen zur elektronischen Gesundheitskarte und zu einzelnen Telematikanwendungen im Gesundheitswesen: AOK-Bundesverband: Bundesgesundheitsministerium: Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information: Gesellschaft für Telematikanwendungen der elektronischen Gesundheitskarte: Initiative D21: Informationen zu den Aktivitäten der Testregionen für die elektronische Gesundheitskarte: Testregion Heilbronn: Testregion Ingolstadt: Testregion Bochum/Essen: Testregion Löbau-Zittau: Testregion Flensburg: Testregion Trier: Testregion Bremen: Testregion Wolfsburg: 5

6 Ausgabe 01 / Flensburg Bremen Wolfsburg Bochum/Essen Löbau/Zittau Trier Heilbronn Ingolstadt In acht Regionen wird die neue elektronische Gesundheitskarte 2006 getestet. Sie ersetzt die bisherige Krankenversichertenkarte und wird nach und nach an 80 Millionen gesetzlich und privat Krankenversicherte ausgegeben. Grafik: AOK-Mediendienst Die elektronische Gesundheitskarte (egk) ist der Schlüssel zu einer Reihe neuer Anwendungen, die stufenweise die medizinische Versorgung verbessern und die Abläufe im Gesundheitswesen effizienter machen sollen. Nach und nach werden 80 Millionen gesetzlich und privat Krankenversicherte mit der egk ausgestattet. Sie ist Teil einer neuen Telematik- Infrastruktur, die niedergelassene Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser, Zahnärzte, knapp 260 gesetzliche Krankenkassen und fast 50 private Krankenversicherungen vernetzen wird. Derzeit werden die Funktionen im Labor und danach in acht ausgewählten Regionen Deutschlands im Alltag getestet.von Anfang an wird die egk als Europäische Krankenversichertenkarte die Behandlung im europäischen Ausland erleichtern und als elektronisches Rezept für eine effizientere Bearbeitung von rund 700 Millionen Rezepten jährlich sorgen. Später sollen weitere Funktionen bis hin zur elektronischen Patientenakte hinzukommen. Mehr Infos: Diese Grafik können Sie bei Quellenangabe AOK-Mediendienst kostenlos verwenden: (AOK-Bilderservice: Stichwort Gesundheitswesen /Grafiken) 6 Herausgeber: Pressestelle des AOK-Bundesverbandes, Bonn Redaktion: AOK-Mediendienst, Bonn, Kortrijker Straße 1 Thomas Rottschäfer (verantwortlich) Grafik: Kerstin Conradi psg@bv.aok.de Internet:

7 psg-interview: Prof. Peter T. Sawicki Die Aufklärung muss endlich in die Medizin einziehen (psg). Im Gesundheitswesen muss die Frage nach dem Nutzen medizinischer Leistungen viel stärker als bisher im Vordergrund stehen. Ohne eine solche Analyse werde es künftig nicht gelingen, die finanziellen Mittel sinnvoll einzusetzen. Das sagte Prof. Peter T. Sawicki, Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), im Gespräch mit dem AOK-Mediendienst. Sawicki zog eine Bilanz des ersten Arbeitsjahres seines Instituts. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen hat bisher mehr als 60 Arbeitsaufträge erhalten. In welchem Bereich liegen die Schwerpunkte? Prof. Peter T. Sawicki leitet das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Sawicki: Der Schwerpunkt liegt eindeutig im Bereich der Arzneimittel. Hierbei geht es in erster Linie um die Nutzenbewertung von Medikamenten bei häufigen chronischen Erkrankungen wie Diabetes, Bluthochdruck oder Asthma. Pro Auftrag rechnen wir vom Zeitpunkt der konkreten wissenschaftlichen Fragestellung an mit einer Bearbeitungsdauer von etwa einem Jahr, was im internationalen Vergleich sehr schnell ist. Bereits abgeschlossen sind die Nutzenbewertungen der Statine, schnellwirksamer Insulinanaloga bei Diabetes mellitus Typ 2, der Vakuum-Versiegelungstherapie von Wunden, die Berechnung von Mindestmengen für die Knie-Totalendoprothese sowie die Untersuchung der Versorgungsqualität im deutschen Gesundheitswesen aus Patientensicht im internationalen Vergleich. Wie soll sich die Arbeit des Instituts auf die medizinische Versorgung auswirken? Sawicki: Wir erweitern das Regelwissen der Ärzte und der Patienten. Ein Arzt etwa hat damit die Möglichkeit, sich bei einer bestimmten Indikation über die wissenschaftliche Grundlage im Allgemeinfall zu informieren. Dann kann er prüfen, inwieweit diese Erkenntnisse auf seinen konkreten Fall anzuwenden sind. Aber solche wissenschaftlich fundierten Grundlagen werden doch nicht automatisch in der Praxis eingesetzt. So lassen etwa zahlreiche Frauen- 7 Herausgeber: Pressestelle des AOK-Bundesverbandes Redaktion: AOK-Mediendienst, Bonn, Kortrijker Str. 1 Thomas Rottschäfer (verantw.), Bernhard Hoffmann, Otmar Müller, Kerstin Brömer psg@bv.aok.de Internet:

8 ärzte die Richtlinien der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft zur Hormontherapie in den Wechseljahren außer Acht. Sawicki: Hier dominieren marktwirtschaftliche Interessen. Dabei ist dies ein gutes Beispiel dafür, wie sich neue wissenschaftliche Erkenntnisse auswirken können. Denn ursprünglich waren die Gynäkologen davon ausgegangen, dass der Einsatz der Hormontherapie in den Wechseljahren sinnvoll ist. Allerdings war die wissenschaftliche Basis dafür nicht fundiert. Das hat man später aufgrund neuer Untersuchungen erkannt und deshalb die Empfehlungen korrigiert. Allerdings hat man vergessen sich bei den Frauen für den Fehler zu entschuldigen. Das Beispiel zeigt, dass wir das Bewusstsein der Ärzte weiter schärfen müssen, damit wissenschaftliche Erkenntnisse in die tägliche Praxis einfließen. Sie wollen mit Ihrem Institut nicht allein die Ärzteschaft auf fachlicher Ebene, sondern auch die Patienten allgemein verständlich informieren. In welcher Form? Sawicki: Wir werden am 7. Februar mit unseren Patienteninformationen im Internet beginnen und die Web-Site freischalten. Wir werden hier eine zuverlässige Datensammlung vor allem mit Informationen von Allgemeininteresse anbieten. Dazu zählen Fragen wie: Was hilft bei Schnupfen? Brauche ich bestimmte Früherkennungsuntersuchungen? Es geht also nicht um tiefgreifende wissenschaftliche Fragestellungen, sondern um wissenschaftlich fundierte sichere Informationen. Diese Sammlung ist nur ein Anfang und wird ständig erweitert. Geplant ist außerdem ein Printprodukt, mit dem wir Patienten regelmäßig informieren. Die gesundheitspolitische Diskussion dreht sich seit Jahren vor allem um die Finanzierbarkeit des Gesundheitswesens. Inwieweit spielt diese Frage in der Arbeit des Instituts eine Rolle? Sawicki: Eine durchaus wichtige. Denn ohne entsprechende finanzielle Mittel wird es keine modernen medizinischen Leistungen geben. Deshalb muss man prüfen, auf welche nicht notwendigen Leistungen man verzichten kann. Dabei spielt nicht nur der finanzielle Aspekt eine Rolle, sondern es geht auch um die Frage nach der Gefährdung des Patienten etwa durch Nebenwirkungen nicht notwendiger Maßnahmen. Grundsätzlich haben wir drei Gruppen von medizinischen Leistungen: Es gibt wissenschaftlich belegte nützliche Maßnahmen, es gibt wissenschaftlich belegte nicht-nützliche Leistungen, und es gibt Maßnahmen, von denen man es nicht weiß. Diese müssen wir untersuchen. 8

9 Ursprünglich sollte das Institut insbesondere Kosten-Nutzen-Analysen vornehmen... Sawicki:... die gibt es auch, nur nicht bei Arzneimitteln. Das hat die Pharmaindustrie verhindert. Bestätigt aber nicht die Steigerung der Arzneimittelausgaben im vergangenen Jahr die Notwendigkeit solcher Untersuchungen? Sawicki: Ja. Alle anderen Länder machen das. Man muss doch wissen, ob es sich lohnt, für bestimmte pharmakologische Maßnahmen Geld aufzuwenden. Eine solche Analyse ist die Voraussetzung für eine wirtschaftliche Entscheidung. Dabei geht es um zwei Aspekte: das Behandlungsergebnis sowie den finanziellen und zeitlichen Behandlungsaufwand. Beide Aspekte müssen in einem vertretbaren Verhältnis zueinander stehen. Welches Verhältnis vertretbar ist, ist eine politische Entscheidung. Werden solche Analysen für Arzneimittel kommen? Sawicki: Sie müssen kommen.wir können ja nicht so tun, als ob das Geld unendlich zur Verfügung stände. Wenn man, wie derzeit, die Wirtschaftlichkeit der Arzneimittel einfach ausklammert, dann muss man auch akzeptieren, dass man irgendwann nicht das Geld für dringend notwendige medizinische Leistungen haben wird. Heißt das, wir brauchen eine Positivliste für Medikamente? Sawicki: Die Ärzte müssen darüber informiert werden, welche Arzneimittel sinnvoll sind und welche nicht. Das kann man über eine Positivliste, aber auch über die Fortbildung der Ärzte machen. Allerdings darf dann die Fortbildung nicht wie zurzeit in den Händen der Pharmaindustrie liegen. Hier liegt ein großes Problem. In diesem Jahr steht eine erneute Gesundheitsreform an. Setzen Sie darauf, dass die Arbeit Ihres Instituts in die Reform einfließen wird? Sawicki: Es wird vor allem darum gehen, wie das Geld verteilt wird, so dass die gesetzliche Krankenversicherung finanzierbar bleibt. Wir brauchen also eine Methode, die sicherstellt, dass jene Leistungen, die dem Patienten nutzen, möglichst häufig gemacht werden. Wir müssen zugleich sicherstellen, dass nicht nachweislich nützliche Maßnahmen 9

10 möglichst nicht mehr angewendet werden. Beispiel Krankenhaus: Die Krankenkassen bezahlen dort täglich Leistungen, deren Nutzen gar nicht nachgewiesen ist. Wenn die Kassen jetzt nur noch jene Leistungen in den Kliniken bezahlen würden, deren Nutzen wissenschaftlich belegt ist, dann gäbe es keine Ausgabensteigerungen im stationären Bereich. Die dadurch erzielten Ersparnisse könnte man für Strukturverbesserungen im stationären Bereich und für die wissenschaftliche Untersuchung neuer Maßnahmen vor ihrer Aufnahme in die Regelversorgung verwenden. Aber leider wird durch den erbitterten Kampf um den Kuchen die noch essbare Torte immer kleiner. Man kann ohne Weiteres das vorhandene Geld gezielter und Nutzen orientierter einsetzen als bisher. Dazu brauchen wir eine konsequente Aufklärung in der Medizin. Denn in vielen Bereichen befinden wir uns noch im finstersten Mittelalter. Das ist gefühlte Medizin aus dem Bauch heraus. Wenn endlich die Aufklärung in die Medizin einzieht, werden wir auch das vorhandene Geld sinnvoll einsetzen können. Aber das Geld ist nicht das Ziel, sondern nur das Mittel. (bho) Mehr Infos über das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen: 10

11 Gesetzentwurf zur Arzneimittelversorgung Ziel muss bessere Kostensteuerung bei Medikamenten sein (psg). Mehr als 24 Milliarden Euro mussten die gesetzlichen Krankenkassen nach bisherigen Schätzungen im vergangenen Jahr für Medikamente ausgeben. Das ist ein Plus von 17 Prozent gegenüber 2004 und übertrifft die Gesamtausgaben für die ambulante ärztliche Behandlung. Damit haben die Arzneimittelausgaben bereits das Niveau erreicht, das Kassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung als Obergrenze für 2006 vereinbart haben. Nun will die Bundesregierung mit dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz dafür sorgen, dass die Medikamentenkosten der Kassen dieses Jahr im vorgesehenen Rahmen bleiben. Um eine Milliarde Euro sollen die gesetzlichen Krankenkassen in diesem Jahr bei den Ausgaben für Arzneimittel entlastet werden. Das ist das Ziel des Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetzes (AVWG), das derzeit im Bundestag beraten wird und am 1. April in Kraft treten soll. Für 2007 wird von den Koalitionären ein Einsparpotenzial von etwa 1,3 Milliarden Euro angepeilt. Als dringend notwendigen Schritt bezeichnen die Krankenkassen das Vorhaben der Bundesregierung, die Arzneimittelversorgung wirtschaftlicher zu gestalten. Im vergangenen Jahr ist es leider nicht gelungen, gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung effektive Steuerungsinstrumente für die Vertragsärzte einzusetzen, um die Ausgabensteigerung bei den Arzneimitteln wirkungsvoll zu begrenzen, erläutert Boris Velter, stellvertretender Leiter des Stabsbereichs Politik im AOK- Bundesverband. Daher sei es begrüßenswert, dass mit dem Gesetz ein wirksames Instrumentenbündel zusammengestellt werde. Geringere Einsparungen erwartet Doch beurteilen die Spitzenverbände der Kassen in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf das darin angepeilte Einsparvolumen kritisch. Sie rechnen durch die geplanten Maßnahmen mit jährlichen Entlastungen von rund einer Milliarde Euro anstelle der für 2007 vorgesehenen 1,3 Milliarden. Und im laufenden Jahr würden nach Kassenschätzungen 665 Millionen statt einer Milliarde Euro erreicht. Zudem sei der nächste Ausgabenschub bereits programmiert, wenn 2008 das zweijährige Preismoratorium ende. 11 Herausgeber: Pressestelle des AOK-Bundesverbandes Redaktion: AOK-Mediendienst, Bonn, Kortrijker Str. 1 Thomas Rottschäfer (verantw.), Bernhard Hoffmann, Otmar Müller, Kerstin Brömer psg@bv.aok.de Internet:

12 Dabei bleibt der Gesetzentwurf ohnehin schon hinter der Vorlage aus dem Bundesgesundheitsministerium zurück. Darin waren Einsparungen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro in diesem und zwei Milliarden Euro im nächsten Jahr vorgesehen. So sollten etwa die Pharmahersteller die Erhöhung der Mehrwertsteuer zum 1. Januar 2007 nicht an die Krankenkassen weitergeben können. Diese Regelung ist im Entwurf nun nicht mehr enthalten. Die drei Prozentpunkte höhere Mehrwertsteuer würde allein bei Arzneimitteln die Krankenkassen etwa 700 Millionen Euro kosten, rechnet Velter vom AOK-Bundesverband vor. Deshalb schlagen die Kassen der Politik vor, für Medikamente den halben Mehrwertsteuersatz einzuführen. Um doch noch das ursprüngliche Einsparpotenzial zu erreichen, plädieren die Kassen zudem dafür, den so genannten Apotheken-Fixzuschlag von jetzt 8,10 Euro pro abgegebene Arzneimittelpackung auf 7,45 Euro zu senken. Einsparvolumen: weitere 400 Millionen Euro im Jahr. Damit käme man auch dem ursprünglichen Ziel der Gesundheitsreform 2004 näher,mit der die Vergütung der Apotheker kostenneutral umgestaltet werden sollte, erklärt Velter. Die brachte nämlich den Apothekern Mehreinnahmen. Bonus für verantwortungsvolle Verordnungsweise Zu den wichtigsten Regelungen im AVWG-Entwurf zählt Velter, dass die Verantwortung des einzelnen Arztes gestärkt wird: Der Arzt entscheidet maßgeblich darüber, welche Medikamente der Patient erhält. Deshalb soll er auch für eine besonders verantwortungsvollen und wirtschaftlichen Umgang mit einem Bonus finanziell belohnt werden. Dem entspreche der Malus, den ein Arzt für eine unwirtschaftliche Verordnungsweise bezahlen müsse. Im Sommer vergangenen Jahres hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung einen ähnlichen Vorstoß der Kassen abgelehnt. Kritik werden die Krankenkassen in der Sachverständigen-Anhörung des Gesundheitsausschusses im Bundestag am 18. Januar vor allem an den geplanten Änderungen bei den Festbeträgen üben. Sollte der Gesetzentwurf verwirklicht werden, erhalten die Patienten nach Kassenprognosen nur noch 45 Prozent aller Verordnungen zum Festbetrag. Problem dabei sei, dass wenn keine entsprechenden Rabatte mit den Pharmaunternehmen ausgehandelt werden können der Patient die Differenz zu tragen habe. Da diese Zahlungen nicht unter die Zuzahlungsregelung fallen, werden sie auch nicht bei der Frage einer möglichen Befreiung berücksichtigt. Auch wenn gegenüber dem ersten Gesetzentwurf die Verschärfung des Festbetragssystems deutlich abgeschwächt wurde, müssen die Auswir- 12

13 kungen genau beobachtet werden, gibt Velter zu bedenken. Unbedingt zu vermeiden sei, dass aus dem Festbetrags- ein Zuschusssystem mit enormer Patientenbelastung entstehe. Die Kassen drängen daher an dieser Stelle auf Korrekturen am Gesetzentwurf. Ausdrücklich positiv bewerten die Kassen, dass künftig so genannte Naturalrabatte der Arzneimittelhersteller an die Apotheken verboten werden. Damit endet die gängige Praxis, dass Apotheker für den Preis von beispielsweise 50 Medikamentenpackungen vom Hersteller 70 Packungen erhalten, aber alle 70 mit den Krankenkassen zum vollen Preis abrechnen. (bho) Stellungnahme der Krankenkassen und mehr Informationen: 13

14 psg-nachgefragt Was bringen die Festbeträge für Hilfsmittel, Herr Faehrmann? Seit Januar 2005 dürfen die Krankenkassen für bestimmte Hilfsmittel nur noch einen festgelegten Höchstbetrag erstatten. Solche Festbeträge haben sich im Arzneimittelbereich bereits als wirksames Mittel zur Ausgabensteuerung bewährt. Bei diesen Hilfsmitteln ist es den Kassen im vergangenen Jahr durch die Festbeträge gelungen, die Ausgaben um rund 80 Millionen Euro zu senken und zugleich die hohe Qualität der medizinischen Versorgung zu sichern. Das Problem vor der Festbetragsregelung war, dass es starke regionale Unterschiede zwischen den Beträgen gab, die die Krankenkassen den Anbietern für Hör- und Sehhilfen, Inkontinenzartikel, Einlagen, Stomaprodukte bei einem künstlichen Darmausgang oder Kompressionsstrümpfe bezahlen mussten. So kostete beispielsweise ein bestimmtes Paar Wadenstrümpfe in Thüringen 23,40 Euro, in Baden-Württemberg dagegen 33,75 Euro. Eine solche Preisdifferenz war nicht nachzuvollziehen. Deshalb hat der Gesetzgeber die Krankenkassen mit der Gesundheitsreform 2004 beauftragt, bundesweit einheitliche Festbeträge einzuführen. Jetzt erstatten die Kassen in ganz Deutschland für ein bestimmtes Hilfsmittel einen einheitlichen Betrag, für das genannte Paar Wadenstrümpfe zum Beispiel 24,23 Euro. Nach einem Jahr Hilfsmittel-Festbeträge stellen wir fest: Das System funktioniert. Fast immer werden dem Patienten Hilfsmittel zum Festbetrag angeboten. Falls nicht, lohnt es sich, gezielt danach zu fragen. Die Versicherten brauchen deshalb auch weiterhin neben der üblichen Rezeptgebühr keinen Aufpreis zu bezahlen. Bernd Faehrmann ist Experte für Hilfsmittel im AOK-Bundesverband. Hintergrund: Festbeträge werden nicht für jedes Produkt einzeln festgesetzt. Die verschiedenen Hilfsmittel werden in Festbetragsgruppen eingeteilt: In jeder Gruppe befinden sich in ihrer Funktion gleichartige und von der Qualität gleichwertige Produkte. Zur Ermittlung des Festbetrages liegt der höchste Preis des unteren Preisdrittels in dieser Gruppe zu Grunde. Der Festbetrag zwingt Firmen nicht dazu, ihre Produkte unter Wert zu verkaufen. Er stellt lediglich sicher, dass die Gewinnmargen im vertretbaren Rahmen bleiben. 14 Herausgeber: Pressestelle des AOK-Bundesverbandes Redaktion: AOK-Mediendienst, Bonn, Kortrijker Str. 1 Thomas Rottschäfer (verantw.), Bernhard Hoffmann, Otmar Müller, Kerstin Brömer psg@bv.aok.de Internet:

15 psg-stichwort: Gesetz zum Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen Entgeltfortzahlung bei Mutterschaft und Krankheit Seit 1. Januar 2006 gilt ein neues Ausgleichsverfahren für Arbeitgeber, die für ihre Beschäftigten Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder wegen Mutterschaft leisten. Durch das Gesetz zum Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen wurden die bisherigen Umlageverfahren U1 und U2 zur Entgeltfortzahlung in diesen beiden Fällen reformiert. Beide Verfahren sorgen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung dafür, dass die finanziellen Belastungen eines Betriebes durch Krankheit oder durch Mutterschaftszeiten abgefedert werden. Es handelt sich um eine Pflichtversicherung für Arbeitgeber. Sie zahlen monatlich einen Fixbetrag an die Krankenkasse. Diese springt dann ein, wenn der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung leisten muss. Umlageverfahren bei Mutterschaft: In das Umlageverfahren bei Mutterschaft (U2) waren bis Ende 2005 nur Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten einbezogen. Diese Begrenzung hat der Gesetzgeber nach einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes aufgehoben. Die Verfassungsrichter hatten befürchtet, dass nicht in das Umlageverfahren einbezogene Großfirmen weniger Frauen einstellen könnten, um sich mögliche Kosten durch Mutterschutzregelungen zu ersparen. Seit 1. Januar 2006 müssen alle Betriebe unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten am U2-Verfahren teilnehmen. Für Beschäftigte, die in Mutterschutz gehen, zahlen die Krankenkassen ein einkommensabhängiges Mutterschaftsgeld von maximal 13 Euro pro Kalendertag. Die Arbeitgeber übernehmen zunächst die anfallende Differenz bis zur Höhe des vorherigen durchschnittlichen Nettoentgelts und bekommen diese Leistung über das Umlageverfahren zu 100 Prozent ersetzt. Umlageverfahren zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Das Gesetz zum Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen hat zum 1. Januar 2006 zugleich das bisherige Gesetz zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ersetzt. Das entsprechende Umlageverfahren (U1) für Betriebe mit bis zu 30 Mitarbeitern bezieht jetzt auch Angestellte ein. Bis Ende 2005 galt es nur für Arbeiter. Beschäftigte ein Betrieb sowohl Arbeiter als auch Angestellte, orientierte sich die Höhe der Umlage nur am Einkom- 15 Herausgeber: Pressestelle des AOK-Bundesverbandes Redaktion: AOK-Mediendienst, Bonn, Kortrijker Str. 1 Thomas Rottschäfer (verantw.), Bernhard Hoffmann, Otmar Müller, Kerstin Brömer psg@bv.aok.de Internet:

16 men der beschäftigten Arbeiter. Dem Arbeitgeber wurden entsprechend nur die Lohnfortzahlungskosten für Arbeiter ersetzt. Seit 1. Januar bemisst sich die Umlagehöhe am Einkommen aller Beschäftigten eines Betriebes. Zahlreiche Kleinbetriebe, die ausschließlich Angestellte beschäftigen, wurden zum Jahreswechsel erstmals in das Umlageverfahren einbezogen. Die Krankenkasse erstattet dabei je nach Wunsch des Arbeitgebers bis zu 80 Prozent der gesetzlich vorgeschriebenen Lohnfortzahlung in den ersten sechs Krankheitswochen. Bei der Festlegung der 30- Mitarbeiter-Grenze werden Auszubildende und Schwerbehinderte nicht, Teilzeitbeschäftigte je nach Arbeitszeit anteilig mitgezählt. Das neue Gesetz erweitert außerdem die Anzahl der an den beiden Umlageverfahren teilnehmenden Krankenkassen. Während bisher nur Ortsund Innungskrankenkassen sowie Bundesknappschaft und Seekasse das Umlageverfahren durchführten, sind nun auch die Ersatz- und Betriebskrankenkassen einbezogen. Im Prinzip führt jede Kasse das Umlageverfahren für die bei ihr versicherten Beschäftigten eigenverantwortlich durch. Das neue Gesetz erlaubt es aber, dass Kassen die Durchführung auf eine andere Kasse oder einen Landes- bzw. Bundesverband der Krankenkassen übertragen. Die Neuregelungen auf einen Blick: Erstattung der Aufwendungen für Mutterschaftsleistungen (U2) jetzt unabhängig von der Betriebsgröße; einheitliche Beschäftigten-Höchstgrenze von 30 Mitarbeitern bei der Teilnahme an der Entgeltfortzahlungsversicherung für den Krankheitsfall (U1); keine Unterscheidung mehr zwischen Arbeitern und Angestellten bei der Erstattung im U1-Verfahren, folglich Teilnahme am Ausgleichsverfahren auch von Unternehmen mit ausschließlich Angestellten; Teilnahme aller Krankenkassen (Ausnahmne: Landwirtschaftliche Kassen) an den beiden Umlageverfahren. 16

17 psg-dokumentation: Zwei Jahre Hausarztmodelle der AOK Hausarzt als erster Ansprechpartner des Patienten hat sich bewährt (psg). Nach zweijähriger Erfahrung mit Hausarztmodellen zieht die AOK eine positive Bilanz. Der Hausarzt als erster Ansprechpartner des Patienten hat sich bewährt, sagt Dr. Hans Jürgen Ahrens, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Das bestätigen erste wissenschaftliche Studien. So kümmern sich einer Untersuchung des prognos-instituts zufolge etwa 60 Prozent der eingeschriebenen Patienten jetzt mehr um ihre Gesundheit als vorher. In vielen Bundesländern bietet die AOK ihren Versicherten Hausarztmodelle an. Weitere werden folgen. Eine Übersicht über die Angebote der AOK (Stand Dezember 2005): AOK Sachsen-Anhalt Die größte Teilnehmerzahl verzeichnet bislang das im Juli 2004 als erstes Hausarztprogramm für ein komplettes Bundesland gestartete Angebot Mein Arzt mein Partner der AOK Sachsen-Anhalt. Partner sind der Hausärzteverband und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) des Landes. Am 31. Dezember 2005 endete für über Teilnehmer der erste Teilnahmezeitraum. Bis jetzt haben sich bereits Versicherte für eine weitere Teilnahme entschieden. Insgesamt macht jeder zweite erwachsene Versicherte der AOK Sachsen-Anhalt mit. Wer teilnimmt, profitiert von Exklusivleistungen wie dem Hautcheck oder dem Check up plus. Von ärztlicher Seite beteiligen sich 90 Prozent der Hausärzte Sachsen-Anhalts sowie 138 besonders spezialisierte Fachärzte wie Radiologen, Kardiologen, Pneumologen oder Nephrologen. AOK Baden-Württemberg Seit Dezember 2003 ist das Hausarztmodell Rhein-Neckar der AOK Baden-Württemberg am Netz. Jeder der in Frage kommenden Versicherten hat sich inzwischen für die Teilnahme entschieden. Ebenfalls die Zielmarke von Versicherten hat das AOK-Hausarztmodell Südbaden erreicht, das Anfang 2005 gestartet ist. Betreut werden die Patienten der beiden Regionen von zusammen 205 Hausärzten. Das schnelle Erreichen der gewünschten Teilnehmerzahlen führt die AOK auf die hohe Zufriedenheit der eingeschriebenen Versicherten sowie das Engagement der Hausärzte für das Modell zurück. Die wissenschaftliche Begleitung durch das prognos-institut hat ergeben, dass 97 Prozent der Befragten das Hausarztmodell auf jeden Fall weiterempfehlen würden. Rund 60 Prozent 17 Herausgeber: Pressestelle des AOK-Bundesverbandes Redaktion: AOK-Mediendienst, Bonn, Kortrijker Str. 1 Thomas Rottschäfer (verantw.), Bernhard Hoffmann, Otmar Müller, Kerstin Brömer psg@bv.aok.de Internet:

18 kümmern sich jetzt mehr um ihre Gesundheit. Unsere Investition in optimierte Prozesse und zielgenaue, leitlinienbasierte Behandlungsabläufe nützt der Gesundheit und der Zufriedenheit der Patienten, bilanziert der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Dr. Rolf Hoberg. Die positiven Effekte bei der Qualitätssicherung und beim Abbau von Überoder Fehlversorgung werden sich mittelfristig auf die Wirtschaftlichkeit und damit auch auf die Ausgabenentwicklung auswirken. In diesem Jahr will die AOK Baden-Württemberg auf der Grundlage der Erfahrungen entscheiden, ob das Hausarztmodell landesweit angeboten wird. AOK Bayern In Bayern gibt es gleich zwei Lotsen-Modelle : Ein Vertrag mit der KV Bayern basiert auf 73b des Sozialgesetzbuches V (SGB V). Danach können Krankenkassen mit besonders qualifizierten Hausärzten Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung abschließen. Programmstart war Anfang Juli Inzwischen machen mehr als Versicherte und rund Ärztinnen und Ärzte mit. Die in 140b des SGB V verankerten Möglichkeiten der Integrierten Versorgung greift der Vertrag zwischen AOK und dem Bayerischen Hausärzteverband auf. In diesen Vertrag sind rund Ärzte eingebunden Versicherte haben sich seit Juli 2005 eingeschrieben. Zum 15. Juli 2005 begann zudem die Einschreibung für drei kleinere Hausarztmodelle mit Arzt-Verbünden in Amberg, München und Nürnberg. Daran nehmen bis jetzt rund AOK-Versicherte teil. AOK Sachsen Bei der AOK Sachsen hat die Einschreibung für das landesweite Hausarztprogramm im April 2005 begonnen. 790 Hausärzte betreuen inzwischen mehr als AOK-Versicherte. AOK Rheinland Seit Juli 2005 können sich über Versicherte der AOK Rheinland, der IKK Nordrhein, der BKK Nordrhein und der Bundesknappschaft in das Hausarztmodell der Primärkrankenkassen einschreiben. Damit sollen vor allem Versicherte mit den Pflegestufen II und III angesprochen werden. AOK Rheinland-Pfalz Seit November 2004 bietet die AOK Rheinland-Pfalz chronisch Kranken in den Regionen Rheinhessen und Pfalz eine besondere hausärztliche Versorgung an. Daran nehmen Patienten teil. Partner sind etwa 250 Haus- und Fachärzte, die dem so genannten MEDI-Verbund angehören. Zum 1.Dezember 2005 hat die Einschreibung für ein landesweites Programm für chronisch Kranke begonnen. Vertragspartner sind rund

19 Haus- und Fachärzte der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft und des Hausärzteverbandes Rheinland-Pfalz. AOK Brandenburg In Brandenburg ist das Hausarztprogramm der AOK im September 2005 angelaufen AOK-Versicherte profitieren bereits von einer besseren integrierten hausärztlichen Versorgung mit Exklusivleistungen. Weitere Programme in Planung Hausarztmodelle der AOKs in Hessen, Berlin und Westfalen-Lippe starten voraussichtlich Anfang In Thüringen laufen die Verhandlungen zwischen der AOK und der Kassenärztlichen Vereinigung des Landes. 19

20 Neues vom Gemeinsamen Bundesausschuss Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) ist das wichtigste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Von seinen Beschlüssen sind alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung betroffen. Denn der GBA entscheidet unter anderem,welche ambulanten oder stationären Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Der AOK-Mediendienst informiert regelmäßig über wichtige Entscheidungen des GBA: Off-Label-Use soll sicherer werden Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) will prüfen, ob für Patienten mit bestimmten, zum Teil seltenen Erkrankungen auch Medikamente in Frage kommen, die zur Behandlung dieser Krankheit bisher nicht zugelassen sind (Off-Label-Use). Dazu sollen jetzt Arzneimittelexperten 31 Wirkstoffe auf einen medizinischen Einsatz außerhalb ihres bisher zugelassenen Anwendungsgebietes untersuchen. Grund für einen Off-Label-Use können unerwartete medizinische Erkenntnisse über einen bereits bekannten Wirkstoff (z.b. ein Schlafmittel) sein, der im Rahmen der Forschung auch außerhalb der ursprünglichen Zulassung gute Wirkung gezeigt hat (etwa in der Krebstherapie). Da der Medikamenten-Zulassungsprozess für eine neue Indikation langwierig ist, kann die Anwendung des Wirkstoffes auch vor der Zulassung sinnvoll sein. Bei seltenen Erkrankungen und dementsprechend kleinen Fallzahlen (beispielsweise bestimmte, seltene Krebsarten) ist der teure Zulassungsprozess für den Medikamentenhersteller zudem oft unökonomisch und wird daher erst gar nicht beantragt. Auch in diesen Fällen kann es zu einem Off-Label-Use kommen. Grundsätzlich dürfen Krankenkassen die Kosten für ein Medikament nur übernehmen, wenn es zur Behandlung einer bestimmten Krankheit (Indikation) eingesetzt wird, für die der Medikamentenhersteller eine Zulassung bekommen hat. Der Off-Label-Use ist nur ausnahmsweise erlaubt, wenn es sich um die Behandlung einer lebensbedrohlichen Krankheit handelt, keine andere Therapie verfügbar ist und aufgrund der wissenschaftlichen Datenlage eine begründete Aussicht auf Behandlungserfolg besteht. Gerade beim letzten Punkt will der GBA mit seinem Forschungsauftrag für eine gute Datenbasis sorgen und damit Patienten und Kassen eine Entscheidungshilfe anbieten. 20 Herausgeber: Pressestelle des AOK-Bundesverbandes Redaktion: AOK-Mediendienst, Bonn, Kortrijker Str. 1 Thomas Rottschäfer (verantw.), Bernhard Hoffmann, Otmar Müller, Kerstin Brömer psg@bv.aok.de Internet:

21 Checkliste für Kliniken zur Neugeborenenversorgung Der GBA hat eine Checkliste für Krankenhäuser in der Neugeborenenversorgung vorgelegt. Anhand der Liste können die Kliniken ermitteln, welche Versorgungsstufe in der Betreuung von Früh- und Neugeborenen sie erreichen. Im September 2005 hatte der GBA ein Konzept vorgelegt, welches die gezielte Zuweisung von Neugeborenen in entsprechend spezialisierte Krankenhäuser vorsieht. Säuglinge mit hohem und höchstem Risiko dürfen demnach künftig nur in Krankenhäuser eingewiesen werden, die ein bestimmtes Anforderungsprofil vorweisen können. Die jetzt veröffentlichte Checkliste enthält die dafür notwendigen Kriterien. Klinik-Fachärzte müssen sich fortbilden Auch Krankenhausärzte müssen sich künftig regelmäßig fortbilden, um die fachärztliche Qualifikation auf dem neuesten Stand zu halten. Seit 1. Januar 2006 sollen Klinikfachärzte in einem Zeitraum von fünf Jahren verschiedene zertifizierte Fortbildungsmaßnahmen absolvieren. Jede Veranstaltung wird, je nach Länge, mit einer bestimmten Anzahl von Punkten honoriert, 250 Punkte müssen in fünf Jahren gesammelt werden. Zwei Drittel der Veranstaltungen müssen fachspezifisch sein und dem Erhalt oder der Weiterentwicklung der fachärztlichen Kompetenz dienen. Eine Fortbildungsregelung für niedergelassene Ärzte gibt es bereits seit Juli Die jetzt vom GBA festgelegte Fortbildungspflicht für Krankenhausärzte lehnt sich an diese Regelung an. Protonentherapie bleibt Kassenleistung Der Bundesausschuss hat beschlossen, dass die Positronenemissionstomographie (PET), die Protonentherapie sowie die hyperbare Sauerstofftherapie (HBO) als stationäre Leistungen weiterhin von den Kassen bezahlt werden. Die PET ist ein bildgebendes Verfahren und wird von den Kassen nur zur Diagnostik des nichtkleinzelligen Lungenkrebses bezahlt. Die Protonentherapie ist eine spezielle Form der Strahlentherapie: Sie bleibt stationäre Leistung, wenn Gefäßfehlbildungen im Gehirn damit behandelt werden. Mit der HBO einer Sauerstofftherapie in der Druckkammer kann eine seltene, aber lebensbedrohliche Form der Wundinfektion die chlostridiale Myonekrose behandelt werden. 21

22 Mehr Qualität in der Dialyse-Behandlung Die medizinische Versorgung in den ambulanten Dialyse-Einrichtungen soll weiter verbessert werden. Künftig sollen die Dialyse-Zentren an einer externen Qualitätssicherung teilnehmen. Bisher gibt es lediglich stichprobenartige Einzelprüfungen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen. In Folge der neuen Qualitätssicherungsrichtlinie des GBA erhalten künftig alle ambulanten Dialyse-Einrichtungen nicht nur eine Analyse ihrer Versorgungsqualität, sondern auch die Daten ihrer Konkurrenten in anonymisierter Form und haben so die Möglichkeit zum Leistungsvergleich. Für die Behandlung von derzeit rund Patienten mit einem Nierenschaden stehen bundesweit etwa ambulante Dialyse-Zentren zur Verfügung. Aufgrund der Schwere der Erkrankung und der hohen Fallzahl jedes Jahr sind neue Patienten auf die Blutwäsche angewiesen hat sich der GBA zu einer einheitlichen Qualitätssicherung für die Versorgung von Dialysepatienten entschlossen. Stichprobenuntersuchungen und externe Qualitätssicherung sollen durch die neue Richtlinie miteinander verzahnt werden und so zu einer besseren Qualität führen. Mehr Informationen zum Gemeinsamen Bundesausschuss: 22

23 Gesetzgebungskalender Gesundheitspolitik Die Große Koalition von CDU, CSU und SPD hat sich zahlreiche Gesetzesinitiativen in der Gesundheits- und Sozialpolitik vorgenommen. Der AOK-Mediendienst bietet einen Überblick über die wichtigsten laufenden und geplanten Vorhaben (Stand: 11. Januar 2006). Diese und ältere Stichworte finden Sie auch im Internet: Arbeitszeitgesetz /Bereitschaftsdienste Die Übergangsfrist zur Umsetzung des seit 1. Januar 2004 geltenden Arbeitszeitgesetzes in die Tarifverträge ist um ein Jahr bis Ende 2006 verlängert worden. Nach dem Ja des Bundestags am 15. Dezember hat auch der Bundesrat am 21. Dezember 2005 der Verlängerung zugestimmt. Laut Arbeitszeitgesetz gilt der Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit. In dem Gesetz ist den Tarifparteien eine Frist gesetzt worden, um die tarifvertraglichen Regelungen dem Gesetz anzupassen. Diese Frist sollte ursprünglich am 31. Dezember 2005 enden. Auf europäischer Ebene dauert der Streit um eine neue Arbeitszeit-Richtlinie an. Nachdem es der britischen Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2005 nicht gelungen ist, einen Kompromiss zwischen EU-Kommission, Europäischem Parlament und Ministerrat herbeizuführen, steht nun die österreichische Ratspräsidentschaft vor dieser Aufgabe. Umstritten ist vor allem, ob Bereitschaftsdienst vollständig oder nur teilweise als Arbeitszeit anerkannt werden soll und inwieweit die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche überschritten werden darf. Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) Union und SPD haben am 15. Dezember 2005 das Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (Bundestags- Drucksache 16/194) in den Bundestag eingebracht. Damit reagiert die Große Koalition auf die anhaltend hohen Ausgaben der Krankenkassen für Arzneimittel. Eine Sachverständigen-Anhörung im Gesundheitsausschuss erfolgt am 18. Januar. Die zweite und dritte Lesung sind für 17. Februar angesetzt. Der Bundesrat soll am 10. März zustimmen, damit das Gesetz am 1. April in Kraft treten kann (mehr zum AVWG siehe Seite 11). Aktuelle Infos: 23 Herausgeber: Pressestelle des AOK-Bundesverbandes Redaktion: AOK-Mediendienst, Bonn, Kortrijker Str. 1 Thomas Rottschäfer (verantw.), Bernhard Hoffmann, Otmar Müller, Kerstin Brömer psg@bv.aok.de Internet:

24 Ausgleich für Arbeitgeberaufwendungen Seit 1. Januar 2006 gilt ein neuer Ausgleich für die Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft. Der Bundesrat hatte am 21. Dezember 2005 dem Gesetz (Bundestags-Drucksache 16/39) zugestimmt, das der Bundestag am 15. Dezember verabschiedet hatte. Mit der Neuregelung werden seit Jahresanfang auch Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten in das Umlageverfahren zur Erstattung des Arbeitsgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld (so genanntes U2-Verfahren) einbezogen. Die Ersatz- und Betriebskrankenkassen beteiligen sich ebenfalls an dem Umlageverfahren. Außerdem hebt das Gesetz die bisherige Beschränkung auf Arbeiter beim Umlageverfahren zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (U 1) auf (weitere Infos im psg-stichwort Seite 15). Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Union und SPD haben im Koalitionsvertrag festgehalten, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in eine moderne Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur umgebaut wird. Ziel ist eine international konkurrenzfähige Zulassungsagentur. Die rot-grüne Vorgängerregierung hatte bereits einen Gesetzentwurf zur Gründung einer solchen Agentur fertiggestellt. Allerdings war es wegen der vorgezogenen Bundestagswahl nicht mehr zu den parlamentarischen Beratungen gekommen. Elektronische Gesundheitskarte Am 15. Dezember 2005 hat die Testphase zur Erprobung der elektronischen Gesundheitskarte begonnen. Sie findet zunächst unter Laborbedingungen statt. Später soll die praktische Anwendung in Testregionen erprobt werden. Im Laufe des Jahres 2006 soll die elektronische Gesundheitskarte schrittweise eingeführt werden. Verantwortlich für die Durchführung der Test und die Einführung der Karte ist die Gesellschaft für Telematikanwendungen im Gesundheitswesen (gematik). Träger sind die Spitzenverbände der Krankenkassen, Ärzte, Apotheker und Krankenhäuser. Anlässlich des Starts der Testphase hat das Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) dem Bundesgesundheitsministerium die Prüfstandards zur Sicherheitsabnahme der elektronischen Gesundheitskarte (egk) und des elektronischen Heilberufsausweises (HBA) übergeben. Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in Deutschland gilt als derzeit größtes Projekt der Informationstechnologie 24

25 (IT) in Europa. 80 Millionen neue Gesundheitskarten sollen an die Versicherten ausgegeben werden, niedergelassene Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, Kliniken sowie knapp 260 Krankenkassen und fast 50 private Krankenversicherungen müssen vernetzt werden (mehr zur elektronischen Gesundheitskarte siehe Seite 2). Weitere Informationen: Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Im Laufe des Jahres 2006, so heißt es im Koalitionsvertrag, wollen Union und SPD ein Konzept für eine Finanzreform entwickeln. Im ersten Quartal will die Regierung den Rahmen festlegen. Die Reform müsse die Grundlage für ein leistungsfähiges, solidarisches und demografiefestes Gesundheitswesen sichern. Bisher vertreten die Union mit der Gesundheitsprämie und die SPD mit der Bürgerversicherung unterschiedliche Konzepte. Aktuelle Infos: Fusion von Krankenkassen Die Voraussetzungen für eine Fusion von gesetzlichen Krankenkassen sollen konkretisiert werden, damit die Aufsichtsbehörden die Auswirkungen auf die regionalen Versorgungsstrukturen, die Leistungsfähigkeit sowie die wirtschaftliche Situation und den Beitragssatz der künftigen Kasse besser beurteilen können. Das ist das Ziel eines Gesetzesantrags der Landesregierungen von Niedersachsen und Sachsen-Anhalt im Bundesrat. Außerdem soll auch bei länderübergreifenden Fusionen von Betriebs- und Innungskrankenkassen ein Staatsvertrag notwendig sein. Der Antrag wird jetzt im Gesundheitsausschuss der Länderkammer beraten. Der Gesetzentwurf: (Bundesrats-Drucksache 874/05) Gendiagnostik Genetische Untersuchungen bei Menschen werden in den Bereichen gesetzlich geregelt, die angesichts der Erkenntnismöglichkeiten der Hu- 25

26 mangenetik einen besonderen Schutzstandard erfordern, um die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Durch diese gesetzliche Regelung soll zugleich die Qualität der genetischen Diagnostik gewährleistet werden. Darauf haben sich die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt. Der Zeitpunkt ist noch offen. Die rotgrüne Regierung hatte im November 2004 erste Eckpunkte für ein Gesetz vorgestellt. Danach sollte der Bürger vor einer Diskriminierung durch eine unfreiwillige Gendiagnostik etwa vor Abschluss eines Versicherungsvertrags oder vor Einstellung in einem Unternehmen geschützt werden. Ende Oktober 2005 sprachen sich die Datenschützer von Bund und Ländern für ein Gendiagnostik-Gesetz aus, da die Vertraulichkeit der Gesundheitsdaten und die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten verloren zu gehen drohten. Im August 2005 hatte der Nationale Ethikrat seine Stellungnahme Prädikative Gesundheitsinformationen bei Einstellungsuntersuchungen vorgelegt. Danach soll es Arbeitgebern nur in Ausnahmefällen gestattet werden, von Bewerbern Gentests zu verlangen. Tests über zu erwartende Krankheiten sollten nur erlaubt werden, wenn dadurch Risiken für Dritte ausgeschlossen werden könnten. Als Beispiel führt der Ethikrat die Einstellung von Piloten an. Prognosen sollten sich nur auf Krankheiten und Krankheitsanlagen beziehen, die sich mit einer Wahrscheinlichkeit von über 50 Prozent innerhalb eines gesetzlich oder tarifvertraglich zu definierenden Zeitraums nach der Einstellung auf die angestrebte Tätigkeit auswirken könnten. Als mögliche Zeiträume nennt der Ethikrat für Arbeitnehmer die übliche sechsmonatige Probezeit, bei anstehenden Verbeamtungen aber eine Frist von fünf Jahren. Diese Unterscheidung begründet das Gremium mit der Fürsorge und damit auch Versorgungspflicht des Staates gegenüber den Beamten. Die Empfehlung des Nationalen Ethikrats: Krankenhaus-Ausgaben (Steigerungsrate) Bestandteil des Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetzes (s.o.) ist eine Änderung des Berechnungsverfahrens für die jährliche Steigerungsrate der Krankenhausausgaben in den Jahren 2006 und Danach dürfen die Ausgaben bundesweit um 0,63 Prozent steigen (ursprünglich: 0,83 Prozent im Westen und 1,41 Prozent im Osten). So will der Gesetzgeber einen ungerechtfertigten Ausgabenanstieg verhindern. Hintergrund: Um die Beitragssätze stabil zu halten, dürfen die Klinikausgaben nur in dem Maße steigen, wie sich die beitragspflichtigen Einnahmen der Kassen entwickeln. Diese wurden bislang pro zahlendem Mitglied berechnet. 26

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