Vorläufige Übersicht zum Inhalt der Vorlesung "Angewandte Rechtssoziologie"
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- Artur Fuhrmann
- vor 8 Jahren
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2 Vorläufige Übersicht zum Inhalt der Vorlesung "Angewandte Rechtssoziologie" - Änderungen ergeben sich aus Tagesereignissen sowie neuer Rechtsprechung und neuer Literatur - - WS 2002/ UWG als einführendes Beispiel 2. Was nützt Ihnen diese Vorlesung? Begriffe Rechtssoziologie und Angewandte Rechtssoziologie Der Dezisionismus 3. Die Umfragen zur Bundestagswahl 2002 und Umfrageergebnisse zu den früheren Bundestagswahlen 4. Prominente und Medien (aus Anlass der Podiumsdiskussion ) 5. Ein erster umfangreicher Einblick in die deutsche Gesellschaft Dutzende Beispiele zur Pluralität in allen Bereichen der Gesellschaft 6. Vertiefung des Beispiels Irreführung - Definitionsphase - Die sog. normative Verkehrsauffassung - Die Entwicklungsstufen im Verständnis der Bedeutung der pluralistischen Wirklichkeit für das Recht - Der Stand im Ausland - Das Europäische Verbraucherleitbild - Irreführung mit Anzeigen - Irreführung mit Herkunftsbezeichnungen - Irreführung mit Werbeslogans, insbes. mit negativem Komparativ - Relevanz der Irreführung 7. Die Arbeitsschritte: Definitions-, Durchführungs-, Analyse- und Entscheidungsphase, Disseminationsphase
3 8. Die Ermittlung des rechtserheblichen Sachverhalts (Durchführungsphase) Empirische Markt-, Meinungs- und Sozialforschung für Juristen - Befragungstechnische Fehlerquellen Gleichzeitig: Formulierungs- und Verhandlungstechnik für Juristen - Markt- und sozialforscherische Grundbegriffe 9. Klausur zur Zwischenprüfung Febr BGB Ein weiterer umfassender Einblick in die Pluralität der Gesellschaft, insbesondere zu Wertvorstellungen UWG BGB, 242 BGB einschließlich Fürsorge- und Treuepflicht im Arbeitsrecht 13. Der verständige Arbeitgeber BGB, 186 StGB, Begriff Tatsache im Presserecht 15. Der Begriff berechtigte Interessen, insbesondere im Presserecht Dissertation zum Gegendarstellungsrecht 16. Der relevante Markt Dissertation zum Presse- und Medienkartellrecht 17. Verwechslungsgefahr - in allen Rechtsgebieten 18. Bekanntheit, Verkehrsdurchsetzung und weitere markenrechtliche Tatbestände 19. Die Zwischenprüfungsklausur Februar HGB Die Umfragen des DJHT sowie der Industrie- und der Handelskammern 21. Verwaltungsrecht Dissertation zu den baurechtlichen Verunstaltungsbestimmungen 22. Verfassungsrecht 23. Angewandte Rechtssoziologie für die Gesetzgebung
4 24. Justizforschung 25. Insgesamt: Die Bedeutung der Wirklichkeit für das Recht Die rechtsphilosophischen Grundlagen 26. Einwände gegen die repräsentative Ermittlung des rechtserheblichen Sachverhalts durch repräsentative Umfragen - Aufwand - Eingriff in die Zuständigkeiten der Juristen - Zuverlässigkeit - Schwierigkeiten bei der Ermittlung komplexen Sachverhalts - Besorgnis der Befangenheit der Institute 27. Das Recht der Markt- und Sozialforschung - Grundsätzliche Rechtmäßigkeit - Datenschutz - Interviewer - Kodex - Online-Befragungen - Telefonische Befragungen - Adressen und Adressdateien - Mikrogeographische Datenbanken - Gruppendiskussionen - Mystery Shopping - Wahlforschung - Pharmazeutische Befragungen - Befragung von Minderjährigen - Qualitätsstandards - Schiedsstelle der Markt- und Sozialforscher 28. Die Werbung mit Markt- und Sozialforschungsdaten - Medienreichweitenuntersuchungen 29. Musterbefragungen 30. Zusammenfassung und Ergebnisse
5
6 Wer...irreführende Angaben macht, kann auf Unterlassung der Angaben in Anspruch genommen werden.
7 Irreführend ist eine Angabe, wenn die Vorstellungen, die die Umworbenen über die Bedeutung einer Angabe haben, mit den wirklichen Verhältnissen nicht in Einklang stehen.
8 Helm in Handbuch Wettbewerbsrecht 49 Rn. 33 "In vielen Fällen ist die Verkehrsauffassung von der Bedeutung einer Werbeaussage nicht einheitlich. In solchen Fällen unterschiedlicher Verkehrsauffassung genügt es nach ständiger Rechtsprechung, dass ein nicht völlig unerheblicher Teil der beteiligten Verkehrskreise irregeführt werden kann."
9 UWG 3. - "Lübecker Marzipan II", OLG Köln 1. Die Bezeichnung "Lübecker Marzipan" wird heute und seit altersher von erheblichen Teilen des Verkehrs als Herkunftsangabe angesehen. 2. Wird "Lübecker Marzipan" nicht in Lübeck, sondern in einer anderen Stadt in der Bundesrepublik hergestellt, ist diese Herkunftstäuschung geeignet, beachtliche Teile des Verkehrs in ihren Kaufentscheidungen positiv zu beeinflussen.
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