GRÜNBERGER. 17. November 2016 Nr Jahrgang. schönsten Bilder von diesem Projekt aufgenommen,

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1 17. November GRÜNBERGER HEIMAT ZEITUNG WOCHE AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER STADT GRÜNBERG UND DER STADTTEILE BELTERSHAIN GÖBELNROD HARBACH KLEIN-EICHEN LARDENBACH LEHNHEIM LUMDA QUECKBORN REINHARDSHAIN STANGENROD STOCKHAUSEN WEICKARTSHAIN WEITERSHAIN 17. November 2016 Nr Jahrgang Amtliche Bekanntmachungen 5 Jahre Bienenweiden as Blühflächen-Projekt eiert Geburtstag iebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, as Projekt»Bunter, vielfältiger, nachhaltiger Blühflächen«geht im Jahr 2017 in die fünfte Runde. ur durch die gute Kooperation zwischen der Firma Bayer CropScience Deutschland GmbH, der Naturlandstiftung im Landkreis ießen e.v., dem Bienenzuchtverein Grünerg und Umgebung e.v., dem Verein für Landwirtschaftliche Fortbildung Grünberg, der Firma Wolf Garten- und Landschaftsau und der Stadt Grünberg wurde dieses rojekt erst ermöglicht. ber natürlich kann ein Projekt nur so erolgreich sein, wie die Unterstützer die es hat. Frau Gabriele Winter hat jedes Jahr die schönsten Bilder von diesem Projekt aufgenommen, die bereits in mehreren Ausstellungen bei uns im Rathaus zu sehen waren. Und auch Sie haben sich jedes Jahr mit sehr viel Engagement ans Werk gemacht und haben durch die Aussaat auf die verschiedensten Flächen in unserem Stadtgebiet die Landschaft verschönert. Dafür gilt allen an diesem Projekt beteiligten Bürgerinnen und Bürgern ein ganz besonderer Dank. Auf Grund des sich nähernden 5-jährigen Jubiläums, haben wir darum eine Überraschung für Sie geplant. Wer sich an den Bildern von Frau Winter bisher nicht sattsehen konnte und dieses Vergnügen das ganze Jahr über haben will, für den haben wir einen Kalender mit wunderschönen Bildern aus den letzten Jahren zusammengestellt. Wir bedanken uns für Ihr bisheriges Interesse und freuen uns auch weiterhin über Ihre Unterstützung. Demnächst bei uns erhältlich Frank Ide, Bürgermeister Bauleitplanung der Stadt Grünberg, Stadtteil Beltershain Bebauungsplan Nr. 55»Dorfwiese/ In der Burghohl«1. Änderung und Erweiterung Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am den Bebauungsplan Nr. 55»Dorfwiese/In der Burghohl«1. Änderung und Erweiterung im Entwurf zur Offenlage beschlossen. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. Planziel des Bebauungsplanes ist die Erweiterung des südlich angrenzenden Mischgebietes, um das Bauplanungsrecht insbesondere für zusätzliche Garagen und Stellplätze zu schaffen sowie die bauplanungsrechtliche Sicherung der vorhandenen Garten- und Landschaftsbaubetriebe mit den zugehörigen Einrichtungen. Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung und des nach Maßgabe der Anlage 1 zum Baugesetzbuch und den Umweltschutzgütern im Sinne des 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichtes sowie die vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen und Informationen liegen in der Zeit von Montag, dem einschließlich Freitag, dem in der Stadtverwaltung Grünberg, Bauabteilung, Rabegasse 1, Grünberg, während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Während dieser Zeit können von jedermann Anregungen zu den Planungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: a) Umweltbericht gemäß 2a BauGB. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei: Boden und Wasser: Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Bodenfunktionsbewertung, Feststellung, dass Wasserschutzgebiete und amtlich festgestellte Überschwemmungsgebiete nicht berührt werden, Beschreibung des angrenzend vorhandenen oberirdischen Gewässers und die hiermit verbundenen Verbotsregelungen (Gewässerrandstreifen), Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Boden- und Wasserhaushalt

2 November 2016 Klima und Luft: Beschreibung und Bewertung des Plangebietes für die Kalt- und Frischluftbildung und Lokal- bzw. Kleinklima Biotop- und Nutzungstypen: Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungstypen, naturschutzrechtliche Bestands- und Eingriffsbewertung Artenschutzfachliche Belange: artenschutzfachliche Bewertung, Formulierung von Vermeidungsmaßnahmen Biologische Vielfalt: Bestimmung der Begrifflichkeit und Bewertung der Bedeutung des Plangebietes für die biologische Vielfalt Landschaftsbild: Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung, sonstige Schutzgebiete: Benennung der nächstgelegenen Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) und Europäische Vogelschutzgebiete (VSG) sowie des Landschaftsschutzgebietes, Feststellung der fehlenden Auswirkungen auf FFH-Gebiete, sonstige Schutzgebiete durch die Planung Mensch, Gesundheit und Bevölkerung: Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf Siedlungsbereiche und der Naherholungsfunktion im Planumfeld Kultur- und sonstige Sachgüter: Feststellung einer fehlenden Betroffenheit von Kultur und sonstigen Sachgütern, Hinweis darauf, dass während der Erdarbeiten auf mögliche Bodendenkmäler zu achten ist Gebiete zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität: Feststellung fehlender Beeinträchtigungen der bestehenden und zu erhaltenden bestmöglichen Luftqualität im Zuge der Planung. Hinzu kommen im Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können (Monitoring). b) Umweltrelevante Stellungnahmen Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie ( ): Beschreibung anstehender Bodenverhältnisse, Empfehlung der Erstellung eines Versickerungsgutachtens, sofern eine Versickerung geplant ist, Empfehlung zur Durchführung objektbezogener Baugrunduntersuchungen, Notwendigkeit der Berücksichtigung der Belange des Bodenschutzes im Rahmen des Umweltberichtes Kreisausschuss des Landkreis Gießen FD Wasser- und Bodenschutz ( ): Hinweis darauf, dass Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete sowie gesetzliche und amtlich festgestellte Überschwemmungsgebiete nicht betroffen sind, die Versorgungssicherheit mit Trink-, Brauchund Löschwasser beim Erschließungsträger/Träger der Bauleitplanung liegt, bodenschutzrechtliche Bestimmungen bei der Planung zu berücksichtigen sind, die abwassertechnische Erschließung in der Eigenverantwortung des Erschließungsträgers/Trägers der Bauleitplanung liegt, Hinweis auf die gesetzlichen Regelungen zur Niederschlagsverwertung, Hinweis auf einen angrenzenden Graben, der als Gewässer und der damit verbundenen Schutzvorschriften (bspw. Gewässerrandstreifen) zu beurteilen ist, Hinweis auf die notwendige Abstimmung bezüglich der Verbotsregelungen zum Gewässerrandstreifen mit der zuständigen Wasserbehörde, Beschreibung der ökologischen Vernetzungsfunktion von kleineren Be- und Entwässerungsgräben Regierungspräsidium Gießen ( ): Wasserschutzgebiete und Überschwemmungsgebiete werden von der Planung nicht berührt, Altstandorte sind aus dem Plangebiet nicht bekannt, keine Bedenken aus abfallbehördlicher Sicht, keine Erwartung von immissionsschutzrechtlichen Konflikten, Hinweis auf angezeigte Bergwerksfelder, in denen Bergbau umgegangen ist, Auszug aus dem Fundbuch Eisenerze, Hinweis darauf, dass bei Bauvorhaben auf spuren alten Bergbaus zu achten ist und ggf. Sicherheitsmaßnahmen zu treffen sind, keine Bedenken bezüglich der Belange Landwirtschaft, Landschafts- und Naturschutzgebiete werden von der Planung nicht berührt, Hinweis auf die Notwendigkeit der Überprüfung bzw. Überarbeitung der Bewertung der Ausführungen zur Eingriffs- und Ausgleichsbetrachtung Regierungspräsidium Gießen, Dez ( ): Ausführungen bezüglich des angrenzenden Grabens und der Beurteilung als Gewässer und der hierzu geltenden gesetzlichen Bestimmungen, Hinweis auf die Notwendigkeit der Darstellung des Gewässerrandstreifens mit einer Breite von 10 Metern im Bebauungsplan c) Weitere umweltrelevante Informationen liegen nicht vor. Bereitschaftsdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst Hessen Über die Dispositionszentralen ist hessenweit unter der Rufnummer ärztliche Hilfe in dringenden Fällen zu folgenden Uhrzeiten gewährleistet: Bereitschaftsdienstzentrale in Grünberg, Gießener Straße 45 Montag, Dienstag, Donnerstag: Uhr. Mitwoch, Freitag, Uhr. Samstag, Sonntag, Feier- und Brückentage: durchgehend von 7.00 bis 7.00 Uhr. Apotheken-Notdienst Die Dienstbereitschaft für außerhalb der üblichen Öffnungszeiten auftretende dringende Notfälle beginnt täglich um 8.30 Uhr und endet am nächsten Morgen um 8.30 Uhr. Donnerstag, den 17. November 2016 Hof-Apotheke, Hungen, Kaiserstraße 16, Tel /7198 Freitag, den 18. November 2016 Engel-Apotheke, Laubach, Bahnhofstraße 2, Tel /91230 Samstag, den 19. November 2016 Herde-Apotheke Braugasse, Lich, Braugasse 4-6, Tel /2270 und Ohm-Apotheke, Nieder-Ohmen, Bernsfelder Straße 6, Tel /5368 Sonntag, den 20. November 2016 Gallus-Apotheke, Grünberg, Marktplatz 1, Tel /7523 Montag, den 21. November 2016 Ohm-Apotheke, Mücke-Flensungen, Bahnhofstraße 122, Tel /8081 und Hessen-Apotheke, Fernwald-Steinbach, An der Kirche 7, Tel /1717 Dienstag, den 22. November 2016 Linden-Apotheke, Grünberg, Rabegasse 19, Tel /90266 Mittwoch, den 23. November 2016 Phönix-Apotheke, Hungen, Kaiserstraße 19, Tel /7282 und O1-Apotheke, Nieder-Ohmen, Bernsfelder Straße 9, Tel /8082 Schloss-Apotheke, Grünberg, Rosengasse 2 Tel /1231 Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Dienstbereitschaft: Sa., So. und an Feiertagen von bis Uhr und bis Uhr. Samstag, 19. November, 8.00 Uhr bis Montag, 21. November 2016, 8.00 Uhr Heike Renate Diller, Grünberg-Queckborn, Petersweg 32, Tel / oder 06405/ Hessenweiter zahnärztlicher Notdienst Tel /607011

3 17. November emäß 4b BauGB wurde ein Planungsbüo mit der Durchführung des Verfahrens beuftragt. auleitplanung der Stadt Grünberg, tadtteil Beltershain ebauungsplan Nr. 55»Dorfwiese/In der urghohl«1. Änderung und Erweiteung äumlicher Geltungsbereich Plangebiet enordet, ohne Maßstab Ortsbeiratsitzung in Klein-Eichen Einladung Am Freitag, dem 25. November 2016, um Uhr, findet im»backhaus«eine öffentliche Ortsbeiratsitzung statt. agesordnung: 1. Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2. Stellungnahme zur Haushaltssatzung 2017 mit dem Haushaltsplan und Anlagen, einschließlich dem Investitionsprogramm 2016 bis Stellungnahme zu Haftung und Verantwortung bei Baumschäden 4. Hessischer Wettbewerb»Unser Dorf hat Zukunft«2017/ Jahre Groß-Eichen: evtl. Teilnahme/ Unterstützung durch Klein-Eichen 6. Anfragen, Mitteilungen und Verschiedenes Werner Zimmer, Ortsvorsteher Wichtige Telefonnummern Notrufe Notfalldienste Polizeistation Grünberg: Tel /91430 Überfall, Verkehrsunfall: Tel. 110 Zentrale Leitstelle des Landkreises Gießen für den Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst: Tel. 0641/ Feuerwehr/Rettungsdienst-Notruf: Tel. 112 Feuerwehr Grünberg: Tel./Fax 06401/7810 Stadtverwaltung Grünberg Tel /8040, Fax 06401/ Bürgerhaus Gallushalle, Hausmeister M. Theiß: Tel. 0151/ Frauenbeauftragte Kirstin Theiß: Tel /804113, Kinder- und Jugendbüro: Tel / Behindertenbeauftragte Bärbel Babutzka, Am Kohlgraben 8, Grünberg-Lumda: (nach Uhr) 0157/ Flüchtlingsbeauftragte Ulrike Lux, Tel / , Wasser-, Energieversorgung Wasserwerk: Tel /91110, Handy 0163/ Oberhessen-Gas, Friedberg: Tel. 0180/ Ortsgericht Grünberg I Sprechzeiten Do. von Uhr bis Uhr im Rathaus 1. Stock sowie nach Vereinbarung: Tel /7268 Schiedsamt Tel / Forstamt Revierförsterei Grünberg (gesamter Stadtwald): Tel. 0641/ Pflegedienste Ambulanter Pflegedienst der Stadt Grünberg, Winterplatz 4, Tel /21414 Haus der Senioren: Tel /9210 Häusliche Alten- und Krankenpflege: Tel /1733 oder 3681 Soziale Einrichtungen Diakonisches Werk (Soziale Beratungsstelle): Tel / Sozialer Pflegedienst MOBI: Tel /91090 Jugend- und Drogenberatung (Beratungszentrum): Tel /90236 Seniorenbüro Grünberg: Tel / Grünberger Tafel: Tel / Grünberger Klamotte: Tel. 0176/ Beratungs- und Koordinationsstelle für ältere und pflegebedürftige Menschen, Kleine Mühlgasse 8, Gießen: Tel. 0641/ Pflegestützpunkt Landkreis Gießen, Kleine Mühlgasse 8, Gießen: Tel. 0641/ VdK-Kreisverband Gießen: Tel. 0641/ Nahverkehr Anruf-Linien-Taxi (ALT), Firma Holzapfel: Tel. 0171/ Hessenweiter zahnärztlicher Notdienst Tel /607011

4 November 2016 Offenlegung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2017 it dem Haushaltsplan nd Anlagen er Entwurf der Haushaltssatzung 2017 mit ihren Anlagen u. a. mit dem Investitionsprogramm bis zum Jahr 2020 liegt gemäß 97 Abs. 2 Hess. Gemeindeordnung (HGO) vom 21. bis 25. November 2016 und vom 28. bis 29. November 2016 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht im Stadthaus, Marktplatz 8, 2. Stock, Zimmer 22, Grünberg, öffentlich aus Grünberg, 17. November 2016 Der Magistrat der Stadt Grünberg Frank Ide, Bürgermeister Bauleitplanung der Stadt Grünberg, Stadtteil Beltershain Änderung des Flächennutzungslanes für den Bereich des Bebaungsplanes Nr. 55»Dorfwiese/In der urghohl«1. Änderung und Erweierung eteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ie Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 55»Dorfwiese/In der Burghohl«1. Änderung und Erweiterung im Entwurf zur Offenlage beschlossen. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. er wirksame Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet bisher als landwirtschaftliche Fläche dar. Planziel der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Sonderbaufläche für den Gartenund Landschaftsbau und einer gemischten Baufläche. er Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung und des nach Maßgabe der Anlage 1 zum Baugesetzbuch und den Umweltschutzgütern im Sinne des 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichtes sowie die vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen und Informationen liegen in der Zeit von Montag, dem einschließlich Freitag, dem in der Stadtverwaltung Grünberg, Bauabteilung, Rabegasse 1, Grünberg, während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Während dieser Zeit können von jedermann Anregungen zu den Planungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: a) Umweltbericht gemäß 2a BauGB. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei: Boden und Wasser: Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Bodenfunktionsbewertung, Feststellung, dass Wasserschutzgebiete und amtlich festgestellte Überschwemmungsgebiete nicht berührt werden, Beschreibung des angrenzend vorhandenen oberirdischen Gewässers und die hiermit verbundenen Verbotsregelungen (Gewässerrandstreifen), Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Boden- und Wasserhaushalt Klima und Luft: Beschreibung und Bewertung des Plangebietes für die Kalt- und Frischluftbildung und das Lokal- bzw. Kleinklima Biotop- und Nutzungstypen: Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungstypen, naturschutzrechtliche Bestands- und Eingriffsbewertung Artenschutzfachliche Belange: artenschutzfachliche Bewertung, Formulierung von Vermeidungsmaßnahmen Biologische Vielfalt: Bestimmung der Begrifflichkeit und Bewertung der Bedeutung des Plangebietes für die biologische Vielfalt Landschaftsbild: Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung, sonstige Schutzgebiete: Benennung der nächstgelegenen Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) und Europäische Vogelschutzgebiete (VSG) sowie des Landschaftsschutzgebietes, Feststellung der fehlenden Auswirkungen auf FFH-Gebiete, sonstige Schutzgebiete durch die Planung Mensch, Gesundheit und Bevölkerung: Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf Siedlungsbereiche und der Naherholungsfunktion im Planumfeld Kultur- und sonstige Sachgüter: Feststellung einer fehlenden Betroffenheit von Kultur und sonstigen Sachgütern, Hinweis darauf, dass während der Erdarbeiten auf mögliche Bodendenkmäler zu achten ist Gebiete zur Erhaltung der bestmögli- chen Luftqualität: Feststellung fehlender Beeinträchtigungen der bestehenden und zu erhaltenden bestmöglichen Luftqualität im Zuge der Planung. Hinzu kommen im Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können (Monitoring). b) Umweltrelevante Stellungnahmen Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie ( ): Beschreibung anstehender Bodenverhältnisse, Empfehlung der Erstellung eines Versickerungsgutachtens, sofern eine Versickerung geplant ist, Empfehlung zur Durchführung objektbezogener Baugrunduntersuchungen, Notwendigkeit der Berücksichtigung der Belange des Bodenschutzes im Rahmen des Umweltberichtes Kreisausschuss des Landkreis Gießen FD Wasser- und Bodenschutz ( ): Hinweis darauf, dass Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete sowie gesetzliche und amtlich festgestellte Überschwemmungsgebiete nicht betroffen sind, bodenschutzrechtliche Bestimmungen bei der Planung zu berücksichtigen sind, Hinweis auf die gesetzlichen Regelungen zur Niederschlagsverwertung, Hinweis auf einen angrenzenden Graben, der als Gewässer und der damit verbundenen Schutzvorschriften (bspw. Gewässerrandstreifen) zu beurteilen ist, Hinweis auf die notwendige Abstimmung bezüglich der Verbotsregelungen zum Gewässerrandstreifen mit der zuständigen Wasserbehörde, Beschreibung der ökologischen Vernetzungsfunktion von kleineren Be- und Entwässerungsgräben Regierungspräsidium Gießen ( ): Wasserschutzgebiete und Überschwemmungsgebiete werden von der Planung nicht berührt, Altstandorte sind aus dem Plangebiet nicht bekannt, keine Bedenken aus abfallbehördlicher Sicht, keine Erwartung von immissionsschutzrechtlichen Konflikten, Hinweis auf angezeigte Bergwerksfelder, in denen Bergbau umgegangen ist, Auszug aus dem Fundbuch Eisenerze, Hinweis darauf, dass bei Bauvorhaben auf spuren alten Bergbaus zu achten ist und ggf. Sicherheitsmaßnahmen zu treffen sind, keine Bedenken bezüglich der Belange Landwirtschaft, Landschafts- und Naturschutzgebiete werden von der Planung nicht berührt. c) Weitere umweltrelevante Informationen liegen nicht vor.

5 17. November emäß 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. auleitplanung der Stadt Grünberg, Stadtteil Beltershain Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 55»Dorfwiese/In der Burghohl«1. Änderung und Erweiterung genordet, ohne Maßstab vember 2016, um Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Harbach lade ich hiermit ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung mit Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit 2. Genehmigung des Protokolls der letzten Ortsbeiratssitzung 3. Beratung und Stellungnahme des Ortsbeirats zur Haushaltssatzung 2017, Haushaltsplan und Investitionsplanung 2018 bis Bericht von der Sitzung der Ortsvorsteher 5. Hessischer Wettbewerb»Unser Dorf hat Zukunft«2017/ Gestaltung Grundstück 216/5 (Pfarrbusch 2) 7. Mitteilungen und Anfragen 8. Verschiedenes Oliver Schäfer, Ortsvorsteher Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen Wir informieren: EDV-Umstellung im Schwerbehindertenrecht vom 10. bis ir bekommen ein neues EDV-System, um künftig noch besser für Sie arbeiten zu könen. as bedeutet das für Sie? keine Auskünfte zu Ihrem Antrag auf Feststellung einer Behinderung, keine telefonische Beratung, keine Ausstellung von Ausweisen, keine Ausgabe von Beiblättern/Wertmarken, keine Bar- oder EC-Einzahlungen für Wertmarken. Auch nach dem muss noch mit Einschränkungen gerechnet werden. Bitte sehen Sie während der Umstellung von Anrufen oder persönlichen Besuchen ab. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Ihr Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gieße Sitzung des Ortsbeirates Harbach Einladung zur öffentlichen Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats Harbach am Dienstag, dem 29. No- Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Ohm-Seenbach Einladung Am Dienstag, dem findet um Uhr im Magistratssitzungszimmer der Stadt Grünberg, Rabegasse 1, Grünberg die 75. Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Ohm-Seenbach statt. Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen: Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Bericht des Verbandsvorstehers 3. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das HHj. 2017; hier: Beratung und Beschlussfassung 4. Neufassung der Satzung des Abwasserverbandes Ohm-Seenbach; hier: Beratung und Beschlussfassung 5. Entschädigung der ehrenamtlich Tätigen; hier: Beratung und Beschlussfassung 6. Anfragen und Mitteilungen Bürgermeister Weitzel, Verbandsvorsteher Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, gesetzliche Betreuung, Beratung ehrenamtlicher Betreuer Über diese Themen findet ein Beratungsnachmittag am Dienstag, dem von bis Uhr im Rathaus der Stadt Grünberg, Sitzungszimmer im 1. Stock, statt.

6 November 2016 An diesem Tag können sich Bürger indiviuell (einzeln) und kostenfrei über die Theen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und gesetzliche Betreuung (auch für ehrenamtliche Betreuer) beraten lassen. er Beratungsnachmittag wird vom Verein oziale Dienste e.v., Asterweg 52, ießen, Tel. 0641/ oder 06404/ 2582 durchgeführt. er Verein selbst führt gesetzliche Betreuunen, unterstützt ehrenamtliche Betreuer bei ihrer Amtsführung und bietet Vorträge zum Thema»Betreuung und Vorsorgevollmacht«an. Kirchliche Nachrichten KATH. PFARRGEMEINDEN»ST. ELISABETH«LAUBACH UND WEICKARTSHAIN Kath. Pfarramt Gerhart-Hauptmann-Str. 4, Laubach el /91270, Fax 06405/ Pfarrbüro (Frau Bosch) ienstag bis Uhr ittwoch und Freitag Uhr Pfarrer Clemens Matthias Wunderle (06405/91270) Samstag, den 19. November Uhr Laubach Ministunde 8.00 Uhr Laubach Hl. Messe zum Patronatsfest der Pfarrgemeinde St. Elisabeth Laubach ( Johann Weinelt und Angeh., der Fam. Tropper) 8.00 Uhr Kinderwortgottesfeier für Erstkommunionkinder in der Marienkapelle onntag, den 20. November 2016 hristkönigsonntag-hochfest.30 Uhr Weickartshain Hl. Messe ( Eheleute Josef und Katharina Eberl) 1.00 Uhr Grünberg Hl. Messe 1.00 Uhr Kinderwortgottesfeier für Erstkommunionkinder ienstag, den 22. November Uhr Laubach Gruppenstunde der Erstkommunionkinder ittwoch, den 23. November Uhr Laubach Uhr Ökumenische Andacht im Seniorenheim Salzmann (Pfr. Wunderle) 4.30 Uhr Hl. Messe 5.00 Uhr Seniorenclub Uhr Laubach Gruppenstunde der Erstkommunionkinder Freitag, den 25. November Uhr Laubach Rosenkranz Uhr Hl. Messe Samstag, den 26. November Uhr Grünberg 1. Firmtag im Gemeindezentrum Uhr Wortgottesfeier mit Segnung der Adventskränze Sonntag, den 27. November Adventssonntag 9.30 Uhr Merlau Hl. Messe mit Segnung der Adventskränze Uhr Laubach Hl. Messe mit Segnung der Adventskränze und Vorstellung der Erstkommunionkinder ( Rudolf Griebsch, Katharina Topal, Marie Rock, d. Fam. Griebsch und Rock) EV. KIRCHENGEMEINDE LUMDA/STANGENROD/ LEHNHEIM Am Steinbruch 4, Grünberg-Lehnheim Tel / , Fax 06401/ andrea.rink-rieken.kgm.stangenrod@ekhn-net.de Pfarrerin Andrea Rink-Rieken Sprechzeiten: nach Vereinbarung Bürozeiten: jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 9.00 bis Uhr Sonntag, den 20. November 2016 Ewigkeitssonntag Lumda: 9.30 Uhr Gottesdienst, Pfarrerin Andrea Rink-Rieken Stangenrod: Uhr Gottesdienst Pfarrerin Andrea Rink-Rieken Lehnheim: Uhr Gottesdienst, Pfarrer Lukas von Nordheim KATH. KIRCHENGEMEINDE HEILIG KREUZ Hl. Kreuz Grünberg/Mücke Merlau Bahnhofstraße 29, Grünberg Telefon 06401/6215, Telefax 06401/ heiligkreuz.gruenberg@t-online.de Pfarrer: Clemens Matthias Wunderle Sprechzeiten Pfarrer Wunderle: nach telefonischer Vereinbarung. Büroöffnungszeiten: Büro in Grünberg Öffnungszeiten: dienstags, Uhr bis Uhr, mittwochs und donnerstags Uhr bis Uhr. Freitag, den 18. November Uhr Ökumenische Andacht mit Totengedenken in der Seniorenresidenz in Grünberg Sonntag, den 20. November 2016 Christkönigsonntag Hochfest Uhr Hl. Messe in Grünberg, anschl. Krippenspielprobe im Gemeindezentrum in Grünberg Uhr Kinderwortgottesdienst für Erstkommunionkinder zum Thema»Buße«im Gemeindezentrum in Grünberg Dienstag, den 22. November Uhr Rosenkranz in Grünberg Uhr Hl. Messe in Grünberg Uhr Wortgottesfeier, anschl. Seniorennachmittag in Merlau HINWEISE: Die Kirchen in Grünberg und Merlau sind tagsüber geöffnet. Ministrantenstunden: Messdiener treffen sich nach Vereinbarung Erstkommunionvorbereitung: montags: Uhr EV. STADTMISSION - AM RONDELL 4 Am Rondell 4, Grünberg Telefon 06401/7908, Fax 06401/ Gemeinschaftspastor Björn Zymna Freitag, den 18. November Uhr Seniorennachmittag mit Rolf Trauernicht Uhr Begegnung mit Rolf und Heike Trauernicht Samstag, den 19. November bis Uhr Flohmarkt für Frauenbekleidung Sonntag, den 20. November Uhr Gottesdienst mit Abendmahl und Kinderstunde,»Dienen und Diakonie«Pastor Björn Zymna Mittwoch, den 23. November Uhr Bibelgesprächskreis (Lukas 16) Uhr Teen- und Jugendkreis Fragen zur Beilagenwerbung: (auch haushaltsabdeckend) Mittelhessische Druck- und Verlagshaus GmbH& Co. KG, Gießen Marburger Str. 20, Tel. 0641/

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