Ausschussprotokoll Nordrhein-Westfalen APr 16/ Wahlperiode

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1 Landtag Ausschussprotokoll Nordrhein-Westfalen APr 16/ Wahlperiode Ausschuss für Haushaltskontrolle 18. Sitzung (öffentlicher Teil) Januar 2015 Düsseldorf Haus des Landtags 13:30 Uhr bis 14:05 Uhr Vorsitz: Achim Tüttenberg (SPD) Protokoll: Eva-Maria Bartylla Verhandlungspunkte und Ergebnisse: 1 Unterrichtung des Landtags NRW nach 99 Landeshaushaltsordnung über die Prüfung von Zuwendungen für die Förderung der Errichtung der Begegnungsstätte am Moscheeneubau Warbruckstraße in Duisburg-Marxloh im Rahmen des Programms Soziale Stadt 7 Vorlagen 16/536 und 16/2566 Der Ausschuss nimmt die mit Vorlage 16/2566 erschienene aktualisierte Sachstandsdarstellung ohne Diskussion zur Kenntnis. 2 Jahresbericht 2013 des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen über das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr Unterrichtung durch den Landesrechnungshof Drucksache 16/ vertraulicher Teil mit TOP 4 siehe vapr 16/40

2 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/791 Ausschuss für Haushaltskontrolle Sitzung (öffentlicher Teil) Bar Abschnitt Drucksache 16/3510 Seiten 15 Neubau eines Hubschrauberlandeplatzes für das Universitätsklinikum Aachen Der Ausschuss lehnt den Beschlussvorschlag der Fraktion der CDU zu Abschnitt 15 mit den Stimmen von SPD und Grünen gegen die Stimmen von CDU und FDP bei Enthaltung der Fraktion der Piraten ab. Den Beschlussvorschlag von SPD und Grünen zu Abschnitt 15 nimmt der Ausschuss mit den Stimmen von SPD, Grünen und Piraten gegen die Stimmen von CDU und FDP an. Abschnitt Drucksache 16/3510 Seiten 16 Neubau des Biomedizinischen Zentrums am Universitätsklinikum Bonn Der Ausschuss lehnt den Beschlussvorschlag der CDU zu Abschnitt 16 mit den Stimmen von SPD und Grünen gegen die Stimmen von CDU, FDP und Piraten ab. Den Beschlussvorschlag von SPD und Grünen nimmt der Ausschuss mit den Stimmen von SPD und Grünen gegen die Stimmen von CDU, FDP und Piraten an. 3 Jahresbericht 2014 des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen über das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr Unterrichtung durch den Landesrechnungshof Drucksache 16/ Erstattung von Bezügen bei Abordnungen und Versetzungen zu einem anderen Dienstherrn 88-90

3 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/791 Ausschuss für Haushaltskontrolle Sitzung (öffentlicher Teil) Bar Der Ausschuss erhebt den geänderten Beschlussvorschlag von SPD und Grünen der letzte Absatz des CDU- Vorschlags wird als vorletzter Absatz in den Vorschlag von SPD und Grünen aufgenommen zum gemeinsamen Beschlussvorschlag und stimmt diesem dann einstimmig zu. 8 Nachversicherungen ausgeschiedener Bediensteter Der Ausschuss erhebt den Beschlussvorschlag der CDU- Fraktion zum gemeinsamen Beschlussvorschlag und nimmt diesen mit den Stimmen aller Fraktionen einstimmig an. 10 Beschaffung von Funkstreifenwagen Zu Abschnitt 10 gibt es in dieser Sitzung keine Wortmeldungen. Die Abstimmung ist für die Sitzung am 21. April vorgesehen. 11 Organisation der Hinterlegungsstellen und Verzinsung hinterlegter Gelder Der Beschlussvorschlag der CDU zu Abschnitt 11 wird zum gemeinsamen Beschlussvorschlag erhoben. Diesem stimmt der Ausschuss einstimmig zu. 13 Außertarifliche Verträge mit Chefärztinnen und Chefärzten sowie Oberärztinnen und Oberärzten an den Universitätsklinika Der Ausschuss lehnt den Beschlussvorschlag der CDU zu Abschnitt 13 mit den Stimmen von SPD, Grünen und Piraten gegen die Stimmen von CDU und FDP ab.

4 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/791 Ausschuss für Haushaltskontrolle Sitzung (öffentlicher Teil) Bar Den Beschlussvorschlag von SPD und Grünen zu Abschnitt 13 nimmt der Ausschuss mit den Stimmen von SPD, Grünen und Piraten gegen die Stimmen von CDU und FDP an. 15 Finanzierung der Betreuung in Kindertageseinrichtungen Der Ausschuss lehnt den Beschlussvorschlag der CDU zu Abschnitt 15 mit den Stimmen von SPD, Grünen und Piraten gegen die Stimmen von CDU und FDP ab. Den Beschlussvorschlag von SPD und Grünen nimmt der Ausschuss mit den Stimmen von SPD, Grünen und Piraten gegen die Stimmen von CDU und FDP an. 17 Einsatz von Landesmitteln im Zusammenhang mit dem Elektronischen Fahrgeldmanagement Zu Abschnitt 17 gibt es in dieser Sitzung keine Wortmeldungen. Die Beschlussfassung ist für den 10. März 2015 vorgesehen. 23 Risikomanagement bei Arbeitnehmerveranlagungen Der Ausschuss erhebt den geänderten Beschlussvorschlag von SPD und Grünen mit der Formulierung Weiterhin erwartet der Haushaltskontrollausschuss, dass erfolgt. zum gemeinsamen Beschlussvorschlag und stimmt diesem einstimmig zu. 24 Investitionsabzugsbeträge nach 7g Einkommensteuergesetz

5 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/791 Ausschuss für Haushaltskontrolle Sitzung (öffentlicher Teil) Bar Der Ausschuss erhebt den geänderten CDU- Beschlussvorschlag der zweite Absatz des Vorschlags von SPD und Grünen wird zum vierten Absatz des CDU- Vorschlags zum gemeinsamen Beschlussvorschlag und stimmt dem einstimmig zu. 25 Passive Zerlegung der Körperschaftsteuer bei Beteiligungen an Personengesellschaften Der Ausschuss erhebt den Beschlussvorschlag von SPD und Grünen zum gemeinsamen Beschlussvorschlag und stimmt dem einstimmig zu. * * *

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7 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/791 Ausschuss für Haushaltskontrolle Sitzung (öffentlicher Teil) Bar Aus der Diskussion 1 Unterrichtung des Landtags NRW nach 99 Landeshaushaltsordnung über die Prüfung von Zuwendungen für die Förderung der Errichtung der Begegnungsstätte am Moscheeneubau Warbruckstraße in Duisburg- Marxloh im Rahmen des Programms Soziale Stadt Vorlagen 16/536 und 16/2566 Vorsitzender Achim Tüttenberg teilt mit, dass mit Vorlage 16/2566 eine aktualisierte Sachstandsdarstellung des Landesrechnungshofs vom 7. Januar dieses Jahres vorliege. (Es gibt keine Wortmeldungen.) Der Ausschuss nimmt die mit Vorlage 16/2566 erschienene aktualisierte Sachstandsdarstellung ohne Diskussion zur Kenntnis.

8 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/791 Ausschuss für Haushaltskontrolle Sitzung (öffentlicher Teil) Bar 2 Jahresbericht 2013 des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen über das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr 2012 Unterrichtung durch den Landesrechnungshof Drucksache 16/3510 (Die Beschlussvorschläge von SPD und Grünen und von der CDU sind dem Protokoll als Anlage zu TOP 2 beigefügt.) Abschnitt Drucksache 16/3510 Seiten 15 Neubau eines Hubschrauberlandeplatzes für das Universitätsklinikum Aachen Vorsitzender Achim Tüttenberg verweist auf die aktualisierte Sachstandsdarstellung vom 6. Oktober 2014 in Vorlage 16/2269 und auf die aktualisierte Sachstandsdarstellung des Wissenschaftsministeriums vom 13. Januar, die allerdings erst gestern eingegangen sei und als Vorlage 16/2599 verteilt worden sei. Petra Vogt (CDU) führt aus, der Beschlussvorschlag der CDU liege schon längere Zeit vor. Zwischenzeitlich hätten sich wohl auch die Fragen von SPD und Grünen geklärt, sodass von den Koalitionsfraktionen auch ein Beschlussvorschlag vorliege. Die CDU habe wahrscheinlich wenig überraschend eine andere Auffassung zum BLB als sie im Papier von SPD und Grünen zu lesen sei. Die CDU habe ihre Kritikpunkte an der jetzigen Ausrichtung öffentlich auch schon klar benannt. Von daher halte die CDU ihren Vorschlag aufrecht. Armin Jahl (SPD) betont, dass der BLB natürlich nicht aus der Kritik herauszunehmen sei, weil er das sozusagen mit verantwortlich umgesetzt habe, was im Bericht des LRH kritisiert werde. Insofern könne er natürlich nicht außen vor bleiben. Das finde sich in dem Vorschlag von SPD und Grünen wieder, für den er um Zustimmung bitte. Mario Krüger (GRÜNE) schließt sich den Ausführungen von Herrn Jahl an. Allerdings sei bezogen auf die Frage der Abwicklung immer noch das interne Vertragsverhältnis zwischen dem Bauherrn zum einen, das heiße, der Uniklinik Aachen, und zum anderen dem BLB zu sehen. Da könne man auch Klartext unter den Beteiligten reden. LMR Andreas Zelljahn (LRH) weist zum Beschlussvorschlag von SPD und Grünen darauf hin, dass im vorletzten und im drittletzten Absatz Ausführungen gemacht worden seien, die sich grundsätzlich mit dem Vermietermodell beschäftigten und die

9 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/791 Ausschuss für Haushaltskontrolle Sitzung (öffentlicher Teil) Bar grundsätzlich auch in ihrer Aussage richtig seien, aber die in diesem Fall Neubau Hubschrauberlandeplatz keine Relevanz hätten, weil es hier um Zuschüsse gehe, die im Grunde genommen das Wissenschaftsministerium an die Universitätsklinik in Aachen gegeben habe. Hier tauche zum Beispiel das Wort Mietangebote auf. Das spiele hier aber alles keine Rolle. Der BLB könne auch nicht gemeinsam mit dem FM das Ausschreibungsverfahren kontrollieren, weil er das Ausschreibungsverfahren in dem Fall selber vornehme. Mario Krüger (GRÜNE) versteht diesen Hinweis nicht. Regelmäßig habe man an anderen Stellen im Landtag das Thema BLB und eine entsprechende Argumentation vonseiten der Oppositionsparteien. Es gebe mittlerweile die Neuausrichtung, die unter anderem auch klare Aussagen dazu treffe, nach welchen Prinzipien ein Vergabeverfahren abzuwickeln sei und wie in diesem Zusammenhang sicherzustellen sei, dass Bauvorhaben ordnungsgemäß ausgeführt würden. Das sei sozusagen die Handlungsgrundlage. Selbstverständlich mache es Sinn, dass an diesem konkreten Beispiel auch noch einmal deutlich zu machen und deutlich zu machen, dass es hier auch eine Notwendigkeit gegeben habe, entsprechend tätig zu werden. Petra Vogt (CDU) hält es in Anbetracht dieser Diskussion für überlegenswert, dass sich SPD und Grüne dem Vorschlag der CDU anschlössen. Denn der beinhalte ja diese strittigen Passagen so nicht. Der Ausschuss lehnt den Beschlussvorschlag der Fraktion der CDU zu Abschnitt 15 mit den Stimmen von SPD und Grünen gegen die Stimmen von CDU und FDP bei Enthaltung der Fraktion der Piraten ab. Den Beschlussvorschlag von SPD und Grünen zu Abschnitt 15 nimmt der Ausschuss mit den Stimmen von SPD, Grünen und Piraten gegen die Stimmen von CDU und FDP an. Abschnitt Drucksache 16/3510 Seiten 16 Neubau des Biomedizinischen Zentrums am Universitätsklinikum Bonn Vorsitzender Achim Tüttenberg verweist auf die aktualisierte Sachstandsdarstellung vom 13. November und auf eine aktualisierte Darstellung des Wissenschaftsministeriums vom 13. Januar 2015 mit Vorlage 16/2599. Petra Vogt (CDU) bittet um Zustimmung zum Vorschlag ihrer Fraktion.

10 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/791 Ausschuss für Haushaltskontrolle Sitzung (öffentlicher Teil) Bar Mario Krüger (GRÜNE) entgegnet, seine Fraktion halte an ihrem Vorschlag fest. Allerdings nehme sie eine kleine Korrektur vor. Fälschlicherweise sei hier von 19 des Bundesgesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen die Rede. Es handele sich aber um einen anderen Paragrafen. Er schlage deshalb folgende Formulierung vor: steht im Widerspruch zum Bundesgesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Dann müsse der Paragraf gar nicht genannt werden. Übernommen werden könne sicher auch der Wunsch der CDU-Fraktion, über das weitere Vorgehen bis zum 30. September 2015 zu berichten. Möglicherweise könne der Ausschuss ja dann zu einer gemeinsamen Beschlussfassung kommen. LRH-Präsidentin Dr. Brigitte Mandt gibt den Hinweis, richtigerweise müsste es heißen Generalunternehmervergabe und nicht Generalunterschreibung. Vermutlich habe die Spracherkennung zu diesem Fehler geführt. Das Gesetz Tariftreue und Vergabe sei erst seit dem 1. Mai 2012 in Kraft. Das Datum einzufügen, würde zur Verdeutlichung beitragen. Denn sonst werde suggeriert, dass es damals schon gegolten habe. Nach Ansicht von Hanns-Jörg Rohwedder (PIRATEN) sei der Hauptunterschied zwischen den beiden Beschlussvorlagen nicht die Bitte der CDU, über den weiteren Fortgang unterrichtet zu werden. Das sei eine richtige Bitte. Der Hauptunterschied sei seines Erachtens, dass die CDU erwarte, den Baukostenzuschuss zumindest teilweise zurückzufordern. Das sei der relevante Unterschied. Deshalb werde seine Fraktion dem CDU-Vorschlag zustimmen. Mario Krüger (GRÜNE) macht deutlich, warum die Grünen nicht zu dieser Einschätzung gekommen seien: Aus den Unterlagen sei für die Grünen nicht ersichtlich gewesen, inwieweit bezogen auf die Frage der erneuten Beauftragung des Planers A noch einmal ein neues Verfahren habe gemacht werden müssen, weil nicht erkennbar gewesen sei, inwieweit in bestimmtem Umfang auch auf planerische Vorarbeiten des damaligen Planungsverfahrens zurückgegriffen worden sei. Das sei der Nachteil von Generalunternehmerausschreibungen oder -vergaben, dass sie oftmals das Bieterfeld entsprechend einschränkten. Denn es seien nur wenige Unternehmen in der Lage, komplette Bauvorhaben über die unterschiedlichsten Gewerke hinweg in der Größenordnung zu realisieren. Dann sei man zwangsläufig bei einem eingeschränkten, bei einem nicht offenen Verfahren, wobei man den Beteiligten auch zugestehen müsse, dass sie bezogen auf die Frage des Vergabeverfahrens vorher eine öffentliche Bekanntmachung gemacht hätten, dass beabsichtigt sei, so zu verfahren. Insofern trage seine Fraktion die Einschätzung, die die CDU in ihrem Vorschlag deutlich gemacht habe, nicht mit.

11 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/791 Ausschuss für Haushaltskontrolle Sitzung (öffentlicher Teil) Bar LMR Andreas Zelljahn (LRH) macht darauf aufmerksam, dass das Ministerium mit dem Schriftsatz, der letzte Woche eingegangen sei, den Vergabeverstoß, was die Architektenleistung angehe, eingeräumt habe. Der Ausschuss lehnt den Beschlussvorschlag der CDU zu Abschnitt 16 mit den Stimmen von SPD und Grünen gegen die Stimmen von CDU, FDP und Piraten ab. Den Beschlussvorschlag von SPD und Grünen nimmt der Ausschuss mit den Stimmen von SPD und Grünen gegen die Stimmen von CDU, FDP und Piraten an.

12 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/791 Ausschuss für Haushaltskontrolle Sitzung (öffentlicher Teil) Bar 3 Jahresbericht 2014 des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen über das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr 2013 Unterrichtung durch den Landesrechnungshof Drucksache 16/6164 (Die Beschlussvorschläge von SPD und Grünen und von der CDU sind dem Protokoll als Anlage zu TOP 3 beigefügt.) 7 Erstattung von Bezügen bei Abordnungen und Versetzungen zu einem anderen Dienstherrn Rolf Seel (CDU) äußert, zu den Abschnitten 7 und 8 seien die Beschlussvorschläge seines Erachtens unproblematisch, sodass die Fraktionen versuchen sollten, da einen gemeinsamen Nenner zu finden. Der Beschlussvorschlag von SPD und Grünen zu Abschnitt 8 enthalte eine ganze Menge Prosa und Ausführungen, wer wem Briefe geschrieben habe. Aus dem Grund schlage er vor, bei Abschnitt 7 dem Beschlussvorschlag von SPD und Grünen als gemeinsamem Beschlussvorschlag zuzustimmen und bei Abschnitt 8 lieber den der CDU zu nehmen. Der Schreiber des Vorschlags von SPD und Grünen komme ja letzten Endes, nachdem er erklärt habe, wer wem welche Briefe geschrieben habe, zu dem Ergebnis, dass diese Zwei-Jahres-Regelung eigentlich die glücklichere sei. Die habe die CDU in ihrem Beschlussvorschlag auch stehen. Hanns-Jörg Rohwedder (PIRATEN) findet am Vorschlag der Regierungsfraktionen den Wunsch nach Berichterstattung über den weiteren Fortgang gut. Bei dem CDU-Vorschlag gefalle ihm die Formulierung, dass dem Ausschuss eine weitere Verbesserung durch die Fortentwicklung einer einheitlichen elektronischen Vorgangsbearbeitung denkbar erscheine. Diesen letzten Absatz des CDU- Vorschlags könne man ja vielleicht in den Text von SPD und Grünen als vorletzten Absatz einfügen und dann darüber abstimmen. Wolfgang Große Brömer (SPD) meint, rein inhaltlich ginge das. Aber er sehe darin keine gravierende Verbesserung. SPD und Grüne hätten sich ja konkret auf die elektronische Eingangsschnittstelle bezogen, die seines Erachtens auch für dieses Verfahren und für die Verbesserung des Verfahrens ausschlaggebend sein werde.

13 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/791 Ausschuss für Haushaltskontrolle Sitzung (öffentlicher Teil) Bar Vorsitzender Achim Tüttenberg fragt nach, ob das bedeute, dass die SPD die Formulierung der CDU nicht übernehmen wolle. Wolfgang Große Brömer (SPD) antwortet, wenn es der gemeinsamen Beschlussfassung diene, sei das nicht schädlich. Dann könne das übernommen werden. Mario Krüger (GRÜNE) spricht sich dafür aus, den Wunsch nach Berichterstattung bis zum 31. Dezember 2015 beizubehalten. Vorsitzender Achim Tüttenberg stellt klar, dieser Satz werde auf jeden Fall beibehalten. Der letzte Absatz der CDU werde zum vorletzten Absatz des Vorschlags von Rot-Grün. Der Ausschuss erhebt den geänderten Beschlussvorschlag von SPD und Grünen der letzte Absatz des CDU- Vorschlags wird als vorletzter Absatz in den Vorschlag von SPD und Grünen aufgenommen zum gemeinsamen Beschlussvorschlag und stimmt diesem dann einstimmig zu. 8 Nachversicherungen ausgeschiedener Bediensteter Vorsitzender Achim Tüttenberg stellt fest, Herr Seel habe unter Abschnitt 7 bereits vorgeschlagen, zu Abschnitt 8 den CDU-Vorschlag zum gemeinsamen Beschlussvorschlag zu erheben. Armin Jahl (SPD) erklärt sich damit einverstanden. Hanns-Jörg Rohwedder (PIRATEN) sieht keine großen inhaltlichen Differenzen. Der SPD/Grünen-Vorschlag sei ausführlicher das habe die CDU dargelegt, aber inhaltlich nicht ergiebiger. Deshalb könne seine Fraktion diesem Verfahrensvorschlag zustimmen. Der Ausschuss erhebt den Beschlussvorschlag der CDU- Fraktion zum gemeinsamen Beschlussvorschlag und nimmt diesen mit den Stimmen aller Fraktionen einstimmig an. 10 Beschaffung von Funkstreifenwagen

14 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/791 Ausschuss für Haushaltskontrolle Sitzung (öffentlicher Teil) Bar Vorsitzender Achim Tüttenberg verweist auf die aktualisierte Sachstandsdarstellung des Landesrechnungshofs vom 7. Januar 2015 mit der Vorlage 16/2566. In dieser Sitzung finde die erste Beratung statt. Insofern lägen noch keine Beschlussvorschläge vor. Seitens des Landesrechnungshofes sei darum gebeten worden, dass die Beschlusssitzung nicht im März stattfinde, sondern erst im April, weil das zuständige Mitglied in der März-Sitzung nicht anwesend sein könne. Er sehe keine Wortmeldungen. In der Sitzung am 21. April werde dann darüber abgestimmt. 11 Organisation der Hinterlegungsstellen und Verzinsung hinterlegter Gelder Daniel Sieveke (CDU) kann sich eine gemeinsame Beschlussfassung vorstellen. Der mittlere Absatz im Vorschlag der CDU stelle keine Prosa dar, sondern die CDU wolle den Blick darauf lenken, wie unterschiedlich die Hinterlegungsanzahlen seien. Das reiche von zwei bis Hinterlegungsfälle. Auch die Größenordnungen der Zinsen variierten. Seine Fraktion würde lieber über den Vorschlag der CDU abstimmen. Stephan Gatter (SPD) ist damit einverstanden. Merkwürdig finde er allerdings, dass ein Beschluss des Landtags begrüßt werde, der schon länger zurückliege. Vielleicht sollte zukünftig bei vergleichbaren Sachverhalten eine Formulierung gewählt werden wie ist erledigt. Sich selbst für den Beschluss zu loben, sehe schon merkwürdig aus. (Zuruf: Sonst tut es doch keiner! Heiterkeit) Der Beschlussvorschlag der CDU zu Abschnitt 11 wird zum gemeinsamen Beschlussvorschlag erhoben. Diesem stimmt der Ausschuss einstimmig zu. 13 Außertarifliche Verträge mit Chefärztinnen und Chefärzten sowie Oberärztinnen und Oberärzten an den Universitätsklinika

15 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/791 Ausschuss für Haushaltskontrolle Sitzung (öffentlicher Teil) Bar Vorsitzender Achim Tüttenberg informiert, die Sachstandsdarstellung des Landesrechnungshofs stamme vom 6. Oktober. Petra Vogt (CDU) äußert, der CDU sei im Beschlussvorschlag von SPD und Grünen der letzte Teil zu konkret. Die CDU sei für eine Vereinheitlichung, aber wolle den Rahmen dafür hier nicht konkret festlegen. Deswegen bitte sie darum, dem CDU- Vorschlag zu folgen. Kai Abruszat (FDP) bekräftigt das. Er halte es für nicht klug, wenn der Ausschuss für Haushaltskontrolle hier feste Quoren einziehe. Die Tendenz sei klar. Die sei auch unstreitig. Aber das so festzuzurren, eröffne zu wenig Flexibilität für Einzelfälle. Ihm gefalle gerade dieser kritisierte Punkt besser, so Hanns-Jörg Rohwedder (PI- RATEN). Der SPD-Vorschlag sei konkreter in seiner Aufforderung zur Gestaltung der Arbeitsverträge. Er finde, dass der Ausschuss dazu durchaus eine Meinung haben könne und die auch äußern dürfe. Er stimme für den SPD-Vorschlag. Mario Krüger (GRÜNE) erläutert, in diesem Punkt gehe es nicht darum, Regelungen zur maximalen Höhe zu treffen. Es gehe einfach darum, zu sagen, dass der Ausschuss der Auffassung sei, dass bei einem variablen Anteil der Gesamtvergütung über 50 % der Aufsichtsrat der möge dann entscheiden zu informieren sei. Damit könne seines Erachtens gut umgegangen werden. Dem sollten die anderen Fraktionen auch zustimmen können. Der Ausschuss lehnt den Beschlussvorschlag der CDU zu Abschnitt 13 mit den Stimmen von SPD, Grünen und Piraten gegen die Stimmen von CDU und FDP ab. Den Beschlussvorschlag von SPD und Grünen zu Abschnitt 13 nimmt der Ausschuss mit den Stimmen von SPD, Grünen und Piraten gegen die Stimmen von CDU und FDP an. 15 Finanzierung der Betreuung in Kindertageseinrichtungen Petra Vogt (CDU) hält die Beschlussvorschläge für inhaltlich zu verschieden, um einen Konsens finden zu können. Die CDU wolle über ihren Vorschlag abstimmen lassen. Hanns-Jörg Rohwedder (PIRATEN) kündigt an, dann gegen den CDU- Beschlussvorschlag und für den Vorschlag von SPD und Grünen zu stimmen.

16 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/791 Ausschuss für Haushaltskontrolle Sitzung (öffentlicher Teil) Bar Insbesondere sei ihm im CDU-Antrag nicht genau genug ausgeführt, was unter Entbürokratisierung verstanden werde. Das könne ja auch bedeuten, dass zum Beispiel Regelungen, die dem Schutz von Menschen dienten, aufgeweicht werden sollten. Das könne auch Regelungen zum Schutz von Umwelt und Natur betreffen. Das habe man im Rahmen von Entbürokratisierung alles schon erlebt. Das sei ein sehr vager Begriff. Wenn der hier eingebracht werde, müsse schon genauer dargelegt werden, was damit gemeint sei. Sonst stehe die CDU damit bei ihm, Rohwedder, unter Generalverdacht. Mario Krüger (GRÜNE) hebt hervor, die Grünen stünden zu ihrem Antrag, insbesondere nachdem Herr Rohwedder ihn so massiv unterstützt habe. Der Ausschuss lehnt den Beschlussvorschlag der CDU zu Abschnitt 15 mit den Stimmen von SPD, Grünen und Piraten gegen die Stimmen von CDU und FDP ab. Den Beschlussvorschlag von SPD und Grünen nimmt der Ausschuss mit den Stimmen von SPD, Grünen und Piraten gegen die Stimmen von CDU und FDP an. 17 Einsatz von Landesmitteln im Zusammenhang mit dem Elektronischen Fahrgeldmanagement Vorsitzender Achim Tüttenberg gibt den Hinweis: Es liege eine aktualisierte Sachstandsdarstellung des Landesrechnungshofes vom 7. Januar 2015 mit Vorlage 16/2566 vor. Es handele sich um die erste Beratung dieses Abschnitts. Es gebe also noch keine Beschlussvorschläge. Er sehe keine Wortmeldungen. In der nächsten Sitzung am 10. März finde dann die Beschlussfassung statt. 23 Risikomanagement bei Arbeitnehmerveranlagungen Bernd Krückel (CDU) findet den Beschlussvorschlag von SPD und Grünen sehr gut. Allerdings bitte er um zwei Änderungen.

17 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/791 Ausschuss für Haushaltskontrolle Sitzung (öffentlicher Teil) Bar Im zweiten Absatz heiße es, dass in einzelnen Bereichen des Risikomanagements zurzeit noch Optimierungsbedarf bestehe. Seine Fraktion bitte darum, zurzeit noch durch weiterhin zu ersetzen. Der letzte Satz im zweiten Absatz beginne mit Weiterhin begrüßt der Haushaltskontrollausschuss. An dieser Stelle wolle die CDU gerne die Formulierung Weiterhin erwartet beschließen. Dann müssten, um den Satz schlüssig zu Ende zu führen, die drei Worte zu erwarten ist am Ende des Satzes durch erfolgt ersetzt werden. Dagmar Andres (SPD) erklärt sich damit einverstanden. Kai Abruszat (FDP) ist ebenfalls damit einverstanden. Insbesondere die Einbindung des Unterausschusses Personal halte er für eine gute Idee. Vorsitzender Achim Tüttenberg hält fest, dass die Piraten ebenfalls Einvernehmen signalisierten. Der Ausschuss erhebt den geänderten Beschlussvorschlag von SPD und Grünen mit der Formulierung Weiterhin erwartet der Haushaltskontrollausschuss, dass erfolgt. zum gemeinsamen Beschlussvorschlag und stimmt diesem einstimmig zu. 24 Investitionsabzugsbeträge nach 7g Einkommensteuergesetz Bernd Krückel (CDU) äußert, seiner Fraktion sei wichtig, auf den befürchteten Steuerausfall in Höhe von 10 Millionen jährlich hinzuweisen. Insofern werbe er dafür, den CDU-Vorschlag zu nehmen und als vierten Absatz den zweiten Absatz des Vorschlags von SPD und Grünen anzufügen. So könnten beide Anträge miteinander verknüpft und die unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen berücksichtigt werden. Der Ausschuss erhebt den geänderten CDU- Beschlussvorschlag der zweite Absatz des Vorschlags von SPD und Grünen wird zum vierten Absatz des CDU- Vorschlags zum gemeinsamen Beschlussvorschlag und stimmt dem einstimmig zu.

18 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/791 Ausschuss für Haushaltskontrolle Sitzung (öffentlicher Teil) Bar 25 Passive Zerlegung der Körperschaftsteuer bei Beteiligungen an Personengesellschaften Dagmar Andres (SPD) erklärt für ihre Fraktion, dass sie ihren Beschlussvorschlag auf jeden Fall aufrechterhalte. Denn gerade der zweite Absatz im Beschlussvorschlag der CDU, also die finanzielle Auswirkung in Höhe von 40 Millionen, sei durch die Finanzverwaltung nicht bestätigt worden. Dieser Steuerausfall habe tatsächlich nicht stattgefunden. Der Ausschuss erhebt den Beschlussvorschlag von SPD und Grünen zum gemeinsamen Beschlussvorschlag und stimmt dem einstimmig zu. (Die Sitzung wird vertraulich fortgesetzt [siehe vapr 16/40].) 2 Anlagen / gez. Achim Tüttenberg Vorsitzender

19 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/791 Anlage zu TOP 2, Seite 1 Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Januar2015 Beschlussvorschlag zum Jahresbericht 2013 des Landesrechnungshofes zur Sitzung des Ausschusses für Haushaltskontrolle am 20. Januar 2015 Abschnitt 15 Neubau eines HubschrauberlandepJatzes für das Universitätsklinikum Aachen Der Ausschuss für Haushaltskontrolle nimmt die Prüfung des Landesrech-nungshofs zum Neubau des HubschrauberJandeplatzes für das Universitätskllnikum Aachen zur Kenntnis. Dabei wurden schwere Vergabeverstöße festgestellt, die dem UK Aachen als Zuschussempfänger zuzurechnen sind. Der Ausschuss für HaushaltskontrOlle ist der Auffassung, dass das UK Aachen als Bauherr für die Verwendung der Zuschüsse verantwortlich ist. Der Kontrahierungszwang regelt, dass das UK Aachen seine Bauaufträge mit dem BLB NRW abzuwickeln hatte, nicht aber wer die Verantwortung als Bauherr trägt. Die Verantwortung für die Durchführung der Baumaßnahme wurde durch den Kontrahierungszwang gerade nicht auf den BLB NRW übertragen, sondern verbleibt beim UK Aachen, wie es auch bei jedem beauftragten Dritten der Fall gewesen wäre. Der Ausschuss für HaushaJtskontroUe ist jedoch ebenfalls der Ansicht, dass dem BLB NRW im Gegensatz zu einem privaten Dritten gemeinsam mit dem FM die Aufgabe zukommt, bei der Realisierung von Bauprojekten eine stärkere Kontrolle der Kostenkalkulationen und des Ausschreibungsverfahrens auch zur Unterstützung des Bauherrn und im Sinne des Landeshaushaltes vorzunehmen. Deshalb begrüßt der Ausschuss die in den Eckpunkten zur Neuausrichtung des BLB angekündigte verstärkte Kooperation des BLBs mit den Nutzern durch eine gemeinsame Projektsteuerung sowie die Festlegung, dass verbindlichen Mietangebote zukünftig erst nach Abschluss der Leistungsphase V der HOAI erfolgen sollen. Der Ausschuss für Haushaltskontrol!e erw-artet vom Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung die Sanktionierung dieser Verstöße durch teilweise Rückforderung des Baukostenzuschusses. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle bittet die Landesregierung, ihn, den Unterausschuss Landesbetriebe und den Lilndesrechnungshof bis Zum über den weiteren Fortgang zu unterrichten.

20 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/791 Anlage zu TOP 2, Seite 2 CDU-Landtagsfraktion Arbeitskreis Haushaltskontrolle" Sitzung des Ausschusses für Haushaltskontrolle am Beschlussvorschlag zur Ziffer 15 Jahresbericht 2013 des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen über das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr Neubau eines Hubschrauberlandeplatzes für das Universitätsklinikum Aachen Der Ausschuss für Haushaltskontrolle nimmt die Prüfung des Landesrechnungshofs zum Neubau des Hubschrauberlandeplalzes für das Universitätsklinikum Aachen zur Kenntnis. Dabei wurden schwere Vergabeverstöße festgestellt, die dem UK Aachen als Zuschussempfänger zuzurechnen sind. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle ist der Auffassung, dass ' das UK Aachen als Bauherr für die Verwendung der Zuschüsse verantwortlich ist. Der Kontrahierungszwang regelt, dass das UK Aachen seine Bauaufträge mit dem BLB NRW abzuwickeln hatte, nicht aber wer die Verantwortung als Bauherr trägt. Die Verantwortung für die Durchführung der Baumaßnahme wurde durch den Kontrahierungszwang gerade nicht auf den BLB NRW übertragen, sondern verbleibt beim UK Aachen, wie es auch bei jedem beauftragten Dritten der Fall gewesen wäre. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle erwartet Vom Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung die Sanktionierung dieser Verstöße durch (teilweise) Rückforderung des Baukostenzuschusses. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle bittet die Landesregierung, ihn und den Landesrechnungshof bis zum über den weiteren Fortgang zu unterrichten.

21 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/791 Anlage zu TOP 2, Seite 3 Fraktion der SPD und der Fraktion BOndnis 90/Die Grünen Januar 2015 Beschlussvorschlag zum Jahresbericht 2013 des Landesrechnungshofes zur Sitzung des Ausschusses tür Haushaltskontrolle am 20. Januar 2015 Abschnitt 16 Neubau des Biomedizinischen Zentrums am Universilätsklinikum Bann Der Ausschuss für Haushaltskontrolle stellt fest. dass das UK 80nn als Bauherr für die ordnungsgemaße Verwendung der Zuschüsse verantwortlich ist. Der Kontrahierungszwang regelt, dass das UK Bann seine Bauaufträge mit dem BLB NRW abzuwickeln hatte, nicht aber wer die Verantwortung als Bauherr Irägt. Die Veranlwortung für die Durchführung der Baumaßnahme wurde durch den Konlrahierungszwang gerade nicht auf den BLB NRW übertragen, sondern verbleibt beim UK Bann, wie es auch bei jedem beauftragten Dritten der Fall gewesen wäre. Der Haushaltskontrollausschuss nimmt zur Kenntnis, dass nach Auffassung des Staatlichen Rechnungsprüfungsamtes Köln bei der Vergabe der Planungsleistungen wie auch bei dem Vergabeverfahren der Bauleistungen des BLB NRW zur Realisierung des Neubaus des Biomedizinischen Zentrums rechtswidrig gehandell worden ist. Ob eine Direklvergabe der Planungsleistungen an das im Jahr 1992 obsiegende Architekturbüro A aufgrund der damals eingegangenen vertraglichen Bindungen zwingend erforderlich war, lä sst sich nach Auffassung des HaushallskontrOllausschuss nicht zweifelsfrei klären. Dies gilt insbesondere für die Einschätzung inwieweit wesentliche damals erbrachte Planungsaufgaben Eingang in die geänderte Gebäudekubator (Mehriachklinik statt ursprünglich geplanter Einzelbaulen) gefunden haben. Oie vorgenommene Generalunterschreibung steht im Widerspruch zu 19 des Bundesgesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Hiernach sind zur Berücksichtigung mittelständischer Interessen Bauleistungen aufzuteilen und getrennt nach Art oder Fachgebiet (lose) zu vergeben. Hierauf wird auch im Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes NRW verwiesen. Im Bericht des Landesrechnungshofs ist dabei deutlich geworden, dass Regelungslücken und Ungereimtheiten in den Verwaltungsvorschriften des Wissenschaftsministeriurns bestanden. Der Haushaltskontrollausschuss begrüßt, dass mit der Neuregelung durch weitergehende und präzisiere Verwaltungsvorschriften des Ministeriums eine Konsequenz aus den Feststellungen des LRH getroffen wurde!

22 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/791 Anlage zu TOP 2, Seite 4 CDU-Landtagsfraktion Arbeitskreis 08 - "Haushaltskontrolle" Sitzung des Ausschusses für Haushaltskontrolle am Beschlussvorschlag zur Ziffer 16 Jahresbericht 2013 des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen über das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr Neubau des Biomedizinischen Zentrums am Universitätsklinikum Bonn Der Ausschuss für Haushaltskontrolle nimmt die Prüfung des Neubaus des Biomedizinischen Zentrums am Universitätsklinikum Bonn durch das Staatliche Rechnungsprüfungsamt Köln zur Kenntnis. Dabei wurden in zwei Fällen schwere Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften aufgrund der Wahl falscher Vergabearten festgestellt Der Ausschuss für Haushaltskontrolle begrüßt den Erlass der neugefassten Bewirtschaftungshinweise durch das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung. Er erwartet vom Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung die Sanktionierung dieser Verstöße durch (teilweise) Rückforderung des Baukostenzuschusses. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle bittet die Landesregierung, ihn und den Landesrechnungshof bis zum über den weiteren Fortgang zu unterrichten.

23 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/791 Anlage zu TOP 3, Seite 1 Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis go/die Grünen Januar 2015 Beschlussvorschlag zum Jahresbericht 2014 des Landesrechnungshofes zur Sitzung des Ausschusses für Haushaltskontrolle am 20. Januar 2015 Abschnitt 7 Erstattung von Bezügen bei Abordnungen und Versetzungen zu einem anderen Dienstherrn Der Ausschuss für HaushaJtskonlrolie nimmt zur Kenntnis, dass das FM mit einem Runderlass vom 22. April 2014 die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten bei der Berechnung der Bezüge aus Anlass von Abordnungen oder Versetzungen zu anderen Dienstherren nunmehr eindeutig klargestellt hat. Die zur Verbesserung der Änderungsmitteilungen zwischen den Personalakten führenden Dienststellen (PAD) und dem Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) vorgesehene Realisierung einer elektronischen Eingangsschnil1stelle wird ausdrücklich begrüßt. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle wünscht bis zum eine Berichterstattung über den weiteren Fortgang.

24 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/791 Anlage zu TOP 3, Seite 2 CDU -Landtagsfraktion Arbeitskreis 08 - "Haushaltskontrolle" 19_01_2015 Sitzung des Ausschusses für Haushaltskontrolle am Beschlussvorschlag zur Ziffer 7 Jahresbericht 2014 des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen über das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr Erstattung von Bezügen bei Abordnungen und Versetzungen zu einem anderen Dienstherrn Der Ausschuss für Haushaltskontrolle nimmt die erneute Prüfung der Erstattung von Bezügen bei Abordnungen und Versetzungen zu einem anderen Dienstherrn durch ein Staatliches Rechnungsprüfungsamt zur Kenntnis. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle begrüßt die durch das Finanzministerium getroffenen Regelungen. Sie lassen erwarten, dass die Prüfung von Erstattungsansprüchen durch die Personalakten führenden Dienststellen (PAD) künftig verantwortlicher durchgeführt und die einschlägigen Fälle dem LBV zuverlässiger angezeigt werden. Im Übrigen erscheint dem Ausschuss für Haushaltskontrolle eine weitere Verbesserung durch die Fortentwicklung einer einheitlichen elektronischen Vorgangsbearbeitung denkbar.

25 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/791 Anlage zu TOP 3, Seite 3 Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/oie Granen Januar 2015 Beschlussvorschlag zum Jahresbericht 2014 des Landesrechnungshofes zur Sitzung des Ausschusses für Haushaltskontrolle am 20. Januar 2015 Abschnitt 8 Nachversicherung ausgeschiedener Bediensteter Nach den bundesgesetzlichen Regelungen zur Nachversicherung sind bei Vorliegen der definierten Voraussetzungen die Beiträge sofort fällig. Für Beiträge, die drei Monate nach Eintreten der Fälligkeit nicht gezahlt worden sind, ist ein Säumniszuschlag zu zahlen. Der LRH hat festgestetlt, dass bei Entscheidung über die Nachversicherung nach spätestens 2 Jahren nach dem Ausscheiden dem Landeshaushalt Ausgaben von rd. einer Million jährlich erspart geblieben wären (bei einem Unlersuchungszeitraum von 6 Jahren).. Deshalb schlägt der LRH vor, das derzeitige Nachversicherungsverfahren auf ein antragsbezogenes Verfahren umzustellen und die Frist für derartige Anträge auf 2 Jahre auszudehnen. Der LRH hat diese Vorschläge dem FM unterbreitet. Der FM unterstützt die Vorschläge des LRH und hat diese an das MAIS weitergeleitet. Das MAIS hat dem FM geantwortet, dass die Umstellung auf ein antragsbezogenes Verfahren im Interesse der Bediensteten nicht unterstützt werde. Allerdings empfehle es dem zuständigen Bundesministerium, eine für alle Bediensteten gleich geltende Widerspruchsfrist von 18 Monaten unter der Voraussetzung, dass die Betroffenen innerhalb eines Jahres nach dem Ausscheiden wieder versicherungsfrei beschäftigt werden. Der Haushaltskontrollausschuss empfiehlt, dem Vorschlag des LRH zu unterstützen, die Widerspruchsfrist auf 2 Jahre auszudehnen.

26 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/791 Anlage zu TOP 3, Seite 4 CDU-Landtagsfraktion Arbeitskreis 08 - "Haushaltskonlrolle" Sitzung des Ausschusses für Haushaltskontrolle am Beschtussvorschlag zur Ziffer 8 Jahresbericht 2014 des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen über das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr Nachversicherungen ausgeschiedener Bediensteter Der Ausschuss für Haushaltskontrolle nimmt die erneute Prüfung der Nachversicherungen ausgeschiedener Bediensteter durch den Landesrechnungshof zur Kenntnis. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle erachtet die in Aussicht gestellte Änderung des SGB VI durch Einführung einer Widerrufsfrist von zwei Jahren für geeignet, das Nachversicherungsverfahren wesentlich zu verbessern und fehlerfreier zu gestalten. Er begrüßt die Absicht des Landesrechnungshofs, die bei geänderter Gesetzeslage zu erwartenden Einsparungen auf Landesebene im Rahmen einer Nachprüfung zu untersuchen.

27 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/791 Anlage zu TOP 3, Seite 5 Fraktion der SPD und der Fraktion BOndnis go/die Grunen Januar 2015 Beschlussvorschlag zum Jahresbericht 2014 des Landesrechnungshofes zur Sitzung des Ausschusses für Haushaltskontrolle am 20. Januar 2015 Abschnitt 11 Organisation der Hinterlegungsstellen und Verzinsung hinterlegter Gelder Der Haushaltskontrollausschuss begrüßt, dass durch das "Gesetz zur Änderung des Hinterlegungsgesetzes Nordrhein-Westfalen vom " die Pflicht zur Verzinsung von hinterlegtem Geld aufgehoben wurde.

28 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/791 Anlage zu TOP 3, Seite 6 CDU-Landtagsfraktion Arbeitskreis OB - "Haushaltskontrolle" Sitzung des Ausschusses für Haushaltskontrolle am Beschlussvorschlag zur Ziffer 11 Jahresbericht 2014 des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen über das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr Organisation der Hinterlegungsstellen und Verzinsung hinterlegter Gelder Der Ausschuss für Haushaltskontrolle nimmt die Prüfung der Organisation der Hinterlegungsstellen und Verzinsung hinterlegter Gelder durch den Landesrechnungshof und zweier Staatlicher Rechnungsprüfungsämter zur Kenntnis. Die Prüfungen haben ergeben, dass das Land für nach dem Hinterlegungsgesetz Nordrhein-Westfalen (HintG NRW) hinterlegtes Geld im Jahr 2012 rund Euro und 2013 mehr als eine Million Euro Zinsen gezahlt hat. Die Prüfung ergab auch, dass 2012 bei den einzelnen nordrheinwestfälischen Amtsgerichten (AG) zwischen zwei und 1021 Hinterlegungsfälle anhängig waren. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle begrüßt, dass durch das "Gesetz zur Änderung des Hinterlegungsgesetzes Nordrhein-Westfalen vom " die Pflicht zur Verzinsung von hinterlegtem Geld aufgehoben wurde.

29 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/791 Anlage zu TOP 3, Seite 7 Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis go/die Grünen Januar 2015 Beschlussvorschlag zum Jahresbericht 2014 des Landesrechnungshofes zur Sitzung des Ausschusses für Haushaltskontrolle am 20. Januar 2015 Abschnitt 13 Außertarifliche Verträge mit Chefärztinnen und Chefärzten sowie Oberärztinnen und Oberärzten an den Universit(: tskjinika Der HaushaUskontrollausschuss begrüßt, dass das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung den Entwurf von "Rahmenbedingungen fü"r die Vertragsgestaltung mit Chefärzten und für AT-Vertrage mit ärztlichen Bereich im Universitätsklinikum" für Vergütungsregelungen der angegebenen Personeng ruppen vorgelegt hat. Die Einschätzungen des LRH haben sich in der Aktualisierten Sachstandsdarstellung gegenüber dem ursprünglichen Bericht zum Teil verändert. Dies wurde vom LRH in der Sitzung des HKA vom erläutert. Der Ausschuss ist der Auffassung, dass auf jeden Fall der Aufsichtsrat vor Vertragsabschluss zu informieren ist, wenn der variable Anteil der Gesamtvergütung über 50 % liegen solue. Der HKA elwartet, dass mittelfristig bei den variablen Vergütungsbestandteilen nicht mehr auf den Umsatz, sondern auf das Betriebsergebnis abgestellt wird.

30 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/791 Anlage zu TOP 3, Seite 8 CDU-Landtagsfraktion Arbeitskreis 08 - "Haushaltskontrolle" Sitzung des Ausschusses für Haushaltskontrolle am Beschlussvorschlag zur Ziffer 13 Jahresbericht 2014 des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen über das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr Außertarifliche Verträge mit Chefärztinnen und Chefärzten sowie Oberärztinnen und Oberärzten an den Universitätsklinika Der Ausschuss für Haushaltskontrolle nimmt die Prüfung der außertariflichen Verträge mit Chefärztinnen und Chefärzten sowie Oberärztinnen und Oberärzten an den Universitätsklinika durch den Landesrechnungshof zur KenntniS. Er begrüßt, dass die Empfehlung des Landesrechnungshofs, Rahmenbedingungen für künftige Vertragsabschlüsse zu schaffen, aufgegriffen worden ist und der vom Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung vorgelegte Entwurf den vom Landesrechnungshof geäußerten Anregungen und Bedenken weitgehend Rechnung trägt. Die vorgesehenen Regelungen sind aus Sicht des Ausschusses für Haushaltskontrolle geeignet, in wesentlichen Punkten zu einer Vereinheitlichung der Praxis der Universitätsklinika bei Verträgen mit Chefärztinnen und Chefärzten.sowie Oberärztinnen und Oberärzten beizutragen.

31 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/791 Anlage zu TOP 3, Seite 9 Fraktion der $PD und der Fraktion Bündnis go/oie Granen Januar2015 Beschlussvorschlag zum Jahresbericht 2014 des Landesrechnungshofes zur Sitzung des Ausschusses für Haushaltskontrolle am 20. Januar 2015 Absch"nitt 15 Finanzierung der Betreuung in Kindertageseinrichtungen Der Haushattskontrollausschuss begrüßt, dass die Empfehlungen des LRH zur Reduktion des VelWattungsaufv.Jands bei der Finanzierung in Kindertageseinrichtungen durch die Änderungen des Kinderbildungsgesetzes aufgenommen wurden. Den Empfehlungen des LRH zur Einführung einer landesweite Beitragsstaffel kann sich der Ausschuss nicht anschließen, weil diese konnexitätsrelevant wäre. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle ist ferner der Auffassung, dass das Kinderbildungsgesetz das Angebot an Gruppenformen und Betreuungszeiten in die Entscheidung der örtlichen Jugendhilfeplanung gegeben hat. Unterschiedlich vorgenommene Zuordnungen zu den Gruppenformen nutzen den vom Gesetzgeber eingeräumten Entscheidungsspielraum und stellen keine unzulässige Ungleich behandlung dar. Der Ausschuss spricht sich jedoch dafür aus, die Vorschläge des LRH bezüglich eines neuen und vereinfachten Finanzierungssystems im Rahmen der Weiterentwicklung der gesetzlichen Grundlagen der Kindertagesbetreuung einzubeziehen.

32 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/791 Anlage zu TOP 3, Seite 10 CDU-Landtagsfraktion Arbeitskreis 08 - "Haushaltskontrolle" Sitzung des Ausschusses für Haushaltskontrolle am Beschlussvorschlag zur Ziffer 15 Jahresbericht 2014 des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen über das Ergebnis der Prüfungen i~ Geschäftsjahr Finanzierung der Betreuung in Kindertageseinrichtungen Der Ausschuss für Haushaltskontrolle nimmt die Prüfung der Finanzierung der Betreuung in Kindertageseinrichtungen durch den Landesrechnungshof zur Kenntnis. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle erwartet, dass das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport die noch offenen Beanstandungen umgehend ausräumt, insbesondere - wie vom Gesetzgeber vorgesehen einheitliche Kriterien für die Zuordnung der Kinder zu den Abrechnungsgruppen nach der Anlage zu 19 Abs.1 KiBiz schafft. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle hält weiterhin eine Vereinfachung und Entbürokratisierung bei der Finanzierung und Förderung der Kindertageseinrichtungen - insbesondere hinsichtlich nebeneinander stehender Sonderfördertatbestände für dringend erforderlich. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle erwartet vom zuständigen Ministerium eine umgehende Überprüfung, ob und in welchem Maße die EIternbeitragsfreiheit zu einer Steigerung der Betreuungsquote in der Kindertagesbetreuung herbeigeführt habe. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle bittet die Landesregierung, ihn und den Landesrechnungshof bis zum über den weiteren Fortgang zu unterrichten.

33 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/791 Anlage zu TOP 3, Seite 11 Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis go/die Grünen Januar 2015 Beschlussvorschlag zum Jahresbericht 2014 des Landesrechnungshofes zur Sitzung des Ausschusses für Haushaltskontrolle 3m 20. Januar 2015 Abschnitt 23 Risikomanagement bei Arbeitnehmerveranlaqungen Der Haushaltskontrollausschuss nimmt den Bericht des Landesrechnungshofes zur Kenntnis und begrüßt, dass das Verfahren des Risikomanagements grundsätzlich als geeignet beurteilt wjrd. um Steueriäfle im Arbeitnehmerbereich risikoorientiert zu bearbeiten. Im Bericht des Landesrechnungshofs wird deutlich, dass in einzelnen Bereichen des Risikomanagements zurzeit noch Optimierungsbedarf besteht. Der Haushaltskontrollausschuss begrüßt die Stellungnahme des Finanzministeriums in der weitere Verbesserungen angekündigt werden. Weiterhin begrüßt der Haushaltskontrollausschuss, dass mit der Software KONSENS eine Verbesserung der Datenqualität und somit der Bearbeitung von Dauertatbeständen zu elwarten ist. Der Haushaltskontrollausschuss geht davon aus, dass der Haushalts- und Finanzausschuss bzw. der Unterausschuss Personal die weiteren Beratungen zur Verbesserung des Risikomanagments und den damit verbundenen Optimierungen des Personaleinsatzes führen wird.

34 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/791 Anlage zu TOP 3, Seite 12 CDU-Landtagsfraktion Arbeitskreis 08 - "Haushaltskontrolle" Sitzung des Ausschusses für Haushaltskontrolle am Beschlussvorschlag zur Ziffer 23 Jahresbericht 2014 des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen über das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr Risikomanagement bei Arbeitnehmerveranlagungen Der Ausschuss für Haushaltskontrolle nimmt die Prüfung des Risikomanagements bei Arbeitnehmerveranlagungen durch den Landesrechnungshof zur Kenntnis. Die festgestellten Fehlerquoten zeigen. dass nach wie vor erhebliche Defizite bei der praktischen Umsetzung des Risikomanagementsystems bestehen. Aufgrund seiner Prüfungsfeststellungen geht der Landesrechnungshof von jährlichen Steuerausfällen in einer Größenordnung vo n 270 Millionen aus, die auf die fehlerhafte Bearbeitung risikobehafteter Arbeitnehmerfälle zurückzuführen sind. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle begrüßt, dass das Finanzministerium den Vorschlägen zur Verbesserung der Arbeitsqualität weitestgehend zugestimmt hat.

35 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/791 Anlage zu TOP 3, Seite 13 Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/0ie Grünen Januar 2015 Beschlussvorschlag zum Jahresbericht 2014 des Landesrechnungshofes zur Sitzung des Ausschusses für Haushaltskontrolle am 20. Januar 2015 Abschnitt 24 Investitionsabzuqsbeträge nach 7g Einkommenssteuergesetz Der Haushaltskontrollausschuss nimmt den Bericht des Landesrechnungshofes zur Kenntnis und begrüßt die Stellungnahme des Finanzministeriums, das die Auffassung des LRH teilt. Der Haushaltskonlrollausschuss geht davon aus, dass die weiteren Beratungen zur Optimierung des IT-Systems insbesondere der KONSENS-Einführung im Haushaltsund Finanzausschuss erfolgen werden.

36 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/791 Anlage zu TOP 3, Seite 14 CDU-Landtagsfraktion Arbeitskreis 08 - "Haushaltskontrolle" Sitzung des Ausschusses für Haushaltskontrolle am Beschlussvorschlag zur Ziffer 24 Jahresbericht 2014 des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen über das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr Investitionsabzugsbeträge nach 7g Einkommensteuergesetz Der Ausschuss für Haushaltskontrolle nimmt die Prüfung der Investitionsabzugsbeträge nach 7g Einkommensteuergesetz durch Das Staatliche Rechnungsprüfungsamt zur Kenntnis. Aufgrund der fehlenden oder unvollständigen Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen nach Ablauf des Inllestitionszeitraums dürfte ein jährlicher Steuerausfall von mehr als 10 Millionen entstanden sein. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle begrüßt, dass das Finanzministerium bereits mit der Umsetzung der Vorschläge zur Verbesserung des Vollzugs der bestehenden gesetzlichen Regelung begonnen hat.

37 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/791 Anlage zu TOP 3, Seite 15 Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis go/die Grünen Januar 2015 Beschlussvorschlag zum Jahresbericht 2014 des Landesrechnungshofes zur Sitzung des Ausschusses für Haushaltskontrolle am 20. Januar 2015 Abschnitt 25 Passive Zerlegung der Körperschaftsteuer bei Beteiligung an Personengesellschaften Der Haushaltskontrollausschuss nimmt den Bericht des Landesrechnungshofes und die Ergänzenden Mitteilungen des Finanzministeriums in der Sitzung des Haushaltskontrollausschusses vom zur Kenntnis und begrüßt dass die vermuteten Steuerausfälle sich nicht realisiert haben und inzwischen vollständig vereinnahmt werden konnten. Der Haushaltskontrollausschuss begrüßt, dass die vom LRH angeregten Ergänzungen zwischenzeitlich bereits teilweise umgesetzt wurden und die personelle Ausstattung derzerlegungsstelie erhöht wurde. Der Haushaltskotrollausschuss bittet um weitere Berichterstattung über die Erfahrungen der KONSENS-Einführung bis spätestens

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