Holland ROTTERDAM

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1 Holland ROTTERDAM 72

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3 Holland 72 Zielfondsmanager Inhalt und Zielfonds Inhalt TEIL A Vorwort 07 Prospektverantwortung 08 Angebot im Überblick 10 Risiken der Vermögensanlage 16 Wölbern Group 32 Investitionsvorteile 38 Die Niederlande 40 Der Standort Rotterdam 44 Die Fondsimmobilie 46 Mieter und Mietvertrag 50 Investitions- und Finanzplan 52 Ergebnisrechnung der Emittentin 56 Liquidationsszenarien 62 Kapitalrückflussrechnung 64 Beispielrechnung 66 Sensitivitätsanalysen 68 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin 70 TEIL B Rechtliche Grundlagen der Vermögensanlage 76 Steuerliche Grundlagen der Vermögensanlage 102 Hinweise für gemeinnützige Stiftungen 112 TEIL C Gesellschaftsvertrag 116 Treuhand- und Verwaltungsvertrag 134 Die inhaltliche Richtigkeit der im Verkaufsprospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrollvertrag 140 Vertragspartner 147 Glossar 152 Wichtige Verbraucherinformationen 156 Leitfaden zur Zeichnung 162 Impressum/Haftungsbeschränkung

4 Nachtschatten ist Energie Energie. In der Zeit der Kolonialisierung stieg das Interesse der Menschen an ausländischen Gewächsen. Um diese tropischen und subtropischen Pflanzen überhaupt hier nach Euro pa transportieren zu können, wurden die ersten Miniaturgewächshäuser erfunden. Viele der Pflanzen benötigten dauer haft ein besonderes Klima, und so entwickelten sich gegen Ende des 18. Jahrhunderts an verschiedenen Orten die sogenannten Orangerien. Begünstigt durch die einfachere Produktion von Glas, verbreitete sich der Bau von Gewächshäusern, die damals allerdings in erster Linie aus Prestigegründen gebaut wurden. Erst seit den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts ist der Anbau von Gemüse unter Glas im großen Stil üblich vor allem in Holland. Doch die Zeiten, in denen viel Energie in die Temperierung des Bodens und der Pflanzen gesteckt wurde, sind vorbei: Mittlerweile sind Gewächs häuser keine Energiefresser mehr, sondern zu Energielieferanten geworden. Die Sonneneinstrahlung bewirkt ein Aufheizen der Luft. Im Gegensatz zu früher wird diese aber nicht einfach durch die Fenster nach draußen verschwendet, sondern dank Wärmetauscher-Technologie gespeichert oder sogar in Strom umgewandelt. Nathaniel Bagshaw Ward (1791 bis 1868) aus Sussex war ein englischer Arzt, der ab den 1830er Jahren mit seinem Ward schen Kasten transportable Gewächshäuser populär gemacht hat. Er gilt als Erfinder des heutigen Gewächshauses.

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6 Projektanimation der Fondsimmobilie

7 Vorwort Liebe Leserinnen und liebe Leser, Immobilien müssen zehn Jahre gehalten werden, so lautet eine Weisheit der Branche. Warum eigentlich? Mit dem richtigen Objekt und darauf abgestimmten Rahmenparametern kann eine bisher nicht für möglich gehaltene Flexibilität erreicht werden. Ob eine kurze Laufzeit von nur sechs Jahren oder ein langfris tiges, solides Investment wichtig ist, flexibel agieren zu können. Hierfür haben wir mit unserem neuen Fonds Holland 72 die notwendigen Rahmendaten geschaffen. Grundlage ist eine zukunftsweisende, nach hohen ökologischen Maßstäben gebaute Immobilie in Verbindung mit einem langfristigen Mietvertrag und starken Partnern. Wenn hierzu dann noch quartalsweise geplante Auszahlungen kommen, ergibt sich für Sie als Anleger ein hochattraktives Investment, das Stabilität in Ihren Vermögensaufbau bringt, Ihnen aber dennoch die Flexibilität in Ihrem Vermögensportfolio belässt. Sie möchten mehr erfahren über unser neues Angebot Holland 72? Dann lassen Sie uns gemeinsam auf die Qualitätsmerkmale dieses Beteiligungs angebots schauen. Die Fondsimmobilie ist in exponierter Wasserlage in Rotterdam gelegen. Mit dem größten Seehafen Europas ist Rotterdam ein wichtiger Dreh- und Angelpunkt für den internationalen Handel. Der Hafen und die hafenbezogene Wirtschaft tragen etwa 7 % zum niederländischen Bruttoinlandsprodukt bei und sorgen für rund Arbeitsplätze. Insgesamt leben, wohnen und arbeiten Einwohner in Rotterdam. Der Hafen sowie die erstklassigen Verkehrsanbindungen machen Rotterdam zu einem begehrten Wirtschaftsstandort für international agierende Unternehmen. N.V. zu schätzen weiß, der bereits seit 1892 in Rotterdam ansässig ist. Das Unternehmen ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der GDF SUEZ Gruppe, einem der weltweit führenden Energieversorger, deren Hauptaktionär mit 36 % der französische Staat ist. Für ein besonders solides Fundament sorgt zudem der langfristige und grundsätzlich inflationsgeschützte Mietvertrag, der mit seiner Laufzeit von 15 Jahren langfristige Sicherheit erwarten lässt. Gemäß unserer Nachhaltigkeitsstrategie setzen wir auch bei dieser Immobilie wieder auf Grün. So wird die moderne Neubauimmobilie eine Vielzahl von Nachhaltigkeitsaspekten vereinen, die sich in einer überdurchschnittlichen Bewertung gemäß niederländischem Greencalc-Index widerspiegeln werden. Nachhaltige Immobilien zeichnen sich insbesondere durch eine hohe Energieeffizienz aus, die zu Einsparungen bei den Betriebs- und Unterhaltskosten führt. Zusammen mit einem bonitätsstarken Mieter und einer erstklassigen Lage bilden die ökonomischen Faktoren die Grundlage für stabile Auszahlungen. Bringen Sie mit dem Holland 72 mehr Flexibilität in Ihr Portfolio und sichern Sie sich dieses attraktive Investment! Herzlichst, Ihre Wölbern Invest KG Aspekte, die auch der bonitätsstarke Mieter Cofely Nederland 07

8 Prospektverantwortung Die nachstehende Gesellschaft übernimmt die Verantwortung für den Inhalt des vorliegenden Verkaufsprospektes (Prospektverantwortliche): ANBIETERIN UND PROSPEKTVERANTWORTLICHE Wölbern Invest KG Sitz: Hamburg Geschäftsanschrift: Großer Grasbrook 9, Hamburg ERKLÄRUNG Die Angaben in diesem Prospekt sind das Ergebnis sorgfältiger Planungen auf der Grundlage der Verträge und der gegenwärtig geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Für den Inhalt des Prospektes sind nur die bis zum Datum der Aufstellung des Verkaufsprospektes bekannten und erkennbaren Sachverhalte maßgeblich. Eine Haftung für den Eintritt der angestrebten Ergebnisse sowie für Abweichungen durch künftige wirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Änderungen wird, soweit gesetzlich zulässig, nicht übernommen. Jedem Anleger wird empfohlen, im eigenen Interesse die in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Angaben, insbesondere die Risikohinweise und steuerlichen Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung seiner persönlichen Umstände kritisch zu beurteilen und gegebenenfalls den fachkundigen Rat Dritter einzuholen. Die Prospektverantwortliche, vertreten durch die Wölbern Group KG, diese wiederum vertreten durch ihren persönlich haftenden Gesellschafter Prof. Dr. Heinrich Maria Schulte, übernimmt die Verantwortung für den Inhalt dieses Prospektes und erklärt hiermit, dass ihres Wissens die Angaben richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen worden sind. Datum der Aufstellung des Verkaufsprospektes Hamburg, den Wölbern Invest KG, vertreten durch die Wölbern Group KG, diese vertreten durch ihren persönlich haftenden Gesellschafter Prof. Dr. Heinrich Maria Schulte 08

9 Die Hamburger HafenCity, Unternehmenssitz der Wölbern Invest KG

10 Angebot im Überblick ZEICHNUNGSANGEBOT UND ZIELGRUPPE Das Beteiligungsangebot bietet dem Anleger die Möglichkeit zur Beteiligung an der Zweiundsiebzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG (nachfolgend auch Emittentin oder Fondsgesellschaft genannt) in Hamburg mit einem geplanten Kommanditkapital von (nach Voll platzierung) zzgl. einer Überplatzierungsreserve von Die Anleger beteiligen sich dabei zunächst mittelbar über eine Treuhänderin an der Emittentin. Die Emittentin bzw. Fondsgesellschaft wurde zum Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufsprospekts noch nicht gegründet (vgl. Rechtliche Grundlagen der Vermögensanlage, S. 76 ff.). Die Gründung der Emittentin wird umgehend nach Gestattung der Veröffentlichung des vorliegenden Verkaufsprospekts durch die Bundes anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erfolgen. Der Verkaufsprospekt stellt die Situation dar, die sich nach Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages (S. 116 ff.), des Treuhand - und Verwaltungsvertrages (S. 134 ff.) sowie weiterer im Abschnitt Rechtliche Grundlagen der Vermögensanlage" beschriebener Verträge ergeben wird. Das geplante Kommanditkapital der Emittentin teilt sich auf in das Emissionskapital in Höhe von sowie das Kapital der geschäftsführenden Kommanditistin in Höhe von Das Beteiligungsangebot richtet sich grundsätzlich an: in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Per- sonen, die ihre Beteiligung im Privatvermögen halten; Anleger, die eine attraktive Immobilienanlage suchen und be- reit sind, ein langfristiges Engagement einzugehen; Anleger, die über einen ausreichenden finanziellen Spielraum verfügen und sich der Risiken dieser Vermögensanlage bewusst sind (vgl. Risiken der Vermögensanlage, S. 16 ff.). FONDSIMMOBILIE Cofely Nederland N.V. in Rotterdam, Willingestraat Die geplante Fertigstellung der Immobilie und schlüsselfertige Übernahme durch die Fondsgesellschaft sind gemäß den abgeschlossenen Verträgen für den vorgesehen. In den Prognoserechnungen dieses Verkaufsprospektes wurde von einer Übernahme der Immobilie durch die Fondsgesellschaft zum ausgegangen. Der Kaufpreis für die auf einem Erbpachtgrundstück errichtete Immobilie beträgt voraussichtlich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (ohne Berücksichtigung von Kaufnebenkosten). Der Kaufpreis ergbit sich aus einer Ankaufsrendite in Höhe von 6,50 % auf den durch die Mieterin zu entrichtenden Mietzins zum Mietbeginn (voraussichtlich ). Die zu zahlende endgültige Miethöhe für die Fondsimmobilie und damit auch der Kaufpreis wird vor Mietbeginn an die exakte Mietfläche sowie die endgültige Anzahl von Parkplätzen angepasst. Die vermietbare Nutzfläche beträgt voraussichtlich m², das Grundstück wird über voraussichtlich 134 Pkw- Stellplätze verfügen. Das Grundstück steht im Eigentum der Gemeinde Rotterdam. Der Verkäufer wird die Übertragung des ihm eingeräumten Erbbaurechts an den Käufer sicherstellen und für die aktuelle Überlassungsperiode von 99 Jahren den Überlassungszins (Erbpacht) der Gemeinde gegenüber ablösen. Die Restlaufzeit der Überlassungsperiode wird bei Übernahme durch die Fondsgesellschaft bei voraussichtlich knapp 98 Jahren liegen. Die Immobilie soll nach Fertigstellung mind. 201 Punkte 10

11 Holland 72 Angebot im Überblick nach dem GreenCalc+ Standard erzielen. Dieses entspricht mindestens einem Label C (vgl. Die Fondsimmobilie, S. 46 ff.). Vermietungssituation Die Fondsimmobilie ist vollständig an Cofely Nederland N.V vermietet. Die Mieterin gehört zum französischen GDF SUEZ Konzern, einem der weltweit größten Energieversorger. Größter Gesellschafter der GDF SUEZ ist der französische Staat mit einem Anteil von 36,0 %. Der voraussichtliche anfängliche Jahresmietzins beträgt zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Mietvertrag hat eine feste Mindestlaufzeit von 15 Jahren ab Übernahme der Mietsache durch die Mieterin. Im Anschluss verlängert sich der Mietvertrag um jeweils fünf Jahre, soweit er nicht mit einer Frist von mindestens zwölf Monaten zum jeweils nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wird. Hinsichtlich weiterer Details zum Mietvertrag siehe auch Recht liche Grundlagen der Vermögensanlage 10.2 Mietvertrag, S. 96 ff. GESAMTINVESTITION (PROGNOSE) Das geplante Gesamtinvestitionsvolumen der Fondsgesellschaft beträgt inkl. 5 % Agio auf das Kommanditkapital. Eine detaillierte Darstellung des Gesamtinvestitionsvolumens befindet sich auf S. 52. Der Fondsgesellschaft soll zur Finanzierung des Immobilienerwerbes ein Hypothekendarlehen in Höhe von mit einer Laufzeit bis zum bereitgestellt werden. Verkauf der Immobilie und die Liquidation der Fondsgesellschaft entscheidet die Gesellschafterversammlung. In den Prognoserechnungen dieses Verkaufsprospektes wurde eine Veräußerung der Immobilie Ende 2018 unterstellt. MINDESTZEICHNUNGSSUMME Die Mindestzeichnungssumme beträgt zzgl. 5 % Agio. Höhere Beträge sollen ohne Rest durch teilbar sein. EINZAHLUNG UND BEITRITT Die gesamte Zeichnungssumme zzgl. 5 % Agio ist innerhalb von zehn Tagen nach Zugang der Annahmeerklärung der Treuhänderin vom Anleger auf das im Zeichnungsschein genannte Konto einzuzahlen (vgl. 3 Abs. 7 des Gesellschaftsvertrages). Der Beitritt der Anleger erfolgt bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen mit Annahme der Beitrittserklärung durch die Treuhänderin (vgl. 3 Abs. 9 des Gesellschaftsvertrages). Beginn der ZEICHNUNGSFRIST Dieses Zeichnungsangebot beginnt frühestens einen Werktag nach Veröffentlichung des Prospektes und endet mit Vollplatzierung. AUSZAHLUNGEN Ab dem Jahr 2012 werden Auszahlungen in Höhe von 5,50 % p. a. prognostiziert. Für das Jahr 2012 erfolgt die Auszahlung zeitanteilig ab Übernahme der Immobilie. Es ist geplant, die Auszahlungen quartalsweise vorzunehmen. LAUFZEIT Die Fondsgesellschaft wird auf unbestimmte Zeit errichtet. Eine Kündigung ist erstmals zum möglich. Über den Einschließlich des Erlöses aus dem Verkauf der Fondsimmobilie werden Gesamtauszahlungen von ca. 138,50 % vor Steuern, bezogen auf das Eigenkapital ohne Agio, erwartet. 11

12 Angebot im Überblick Holland 72 STEUERN Prognosegemäß erzielen die Anleger mit einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft Einfünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Fondskonzeption berücksichtigt das deutsch-niederländi sche Doppelbesteuerungsabkommen in der derzeit gültigen Fassung. Unter den prospektierten Bedingungen ist die Ertragsbesteuerung in den Niederlanden verhältnismäßig gering. In Deutschland werden die laufenden Erträge aus der Vermietung der Immobilie nach den Regelungen des Doppelbesteue rungsabkommens mit den Niederlanden nicht besteuert. Bei einem Verkauf der Beteiligung bzw. der Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist von zehn Jahren wird der Veräußerungserlös in Deutschland dem Progressionsvorbehalt unterworfen. Die von der Fondsgesellschaft erzielten Zinseinnahmen unterliegen dem deutschen Besteuerungsrecht. Weitere Details hierzu siehe auch unter Steuerliche Grundlagen der Vermögensanlage, S. 102 ff. WERTGUTACHTEN DER FONDSIMMOBILIE Der unabhängige und weltweit tätige Gutachter Jones Lang LaSalle B.V., Amsterdam, schätzt in seinem im Auftrag der Wölbern Invest KG am erstellten Wertgutachten per auf Basis einer Bruttoankaufsrendite von 6,50 % für die Immobilie einen Marktwert von Weitere Bewertungsgutachten existieren nach Kenntnis der Prospektverantwortlichen nicht. RECHTE AUS DER VERMÖGENSANLAGE Bei der angebotenen Vermögensanlage handelt es sich um eine Kommanditbeteiligung an der Emittentin. Die Gesellschaft ist eine dem deutschen Recht unterliegende Personengesellschaft in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG). Der Anleger verfügt über die mit einer Kommanditbeteiligung verbundenen Gesellschafterrechte (insbesondere Informations-, Kontroll-, Entnahme-, Stimm- und Gewinnbeteiligungsrechte) gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Emittentin (weitere Einzelheiten hierzu vgl. Rechtliche Grundlagen der Vermögensanlage, S. 76 ff.). Gemäß 25 des Gesellschaftsvertrages werden alle Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern oder zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern im Zusammenhang mit dem Gesellschaftsvertrag oder über seine Gültigkeit, nach der Schiedsgerichtsordnung (DIS-SchO) und den ergänzenden Regeln für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten (DIS-ERGes) der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.v. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs endgültig entschieden (weitere Einzelheiten hierzu vgl. Rechtliche Grundlagen der Vermögensanlage 2.1 Wesentliche Angaben zur Emittentin, S. 76.) Der Treuhandvertrag ist eine entsprechende Regelung vereinbart (siehe 9 des Treuhandvertrages). HAFTUNG Nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) haftet ein Kommanditist den Gläubigern einer Kommanditgesellschaft bis zur Höhe seiner Einlage unmittelbar. Diese Haftung ist ausgeschlossen, soweit die Einlage geleistet ist ( 171 HGB). Eine Nachschusspflicht besteht grundsätzlich nicht. Unter bestimmten Umständen kann die (Außen-)Haftung jedoch wieder aufleben. Der Umfang der Haftung richtet sich dabei nach der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme ( 172 HGB). Diese beträgt 20 % der vom Anleger gezeichneten Beteiligung. Aufgrund der Freistellungverpflichtung der Treugeber gegenüber der Treuhänderin besteht die vorbeschriebene Haftung auch mittelbar für treugeberisch beteilig te Anleger (weitere Einzelheiten zur Haftung vgl. Rechtliche Grundlagen der Vermögensanlage 7.2 Haftung, Pflicht zur Freistellung, S. 86 f.). TREUHÄNDERIN Als Treuhänderin wird die Wölbern Treuhand GmbH beauftragt (vgl. Rechtliche Grundlagen der Vermögensanlage, S. 76 ff.). MITTELVERWENDUNGSKONTROLLE Die formale Mittelverwendungskontrolle in der Investitionsphase erfolgt durch einen unabhängigen Mittelverwendungskontrolleur. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten vgl. Rechtliche Grundlagen der Vermögensanlage 9. Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrollvertrag, S. 91 ff. 12

13 Holland 72 Angebot im Überblick PROSPEKTERSTELLUNG Der vorliegende Verkaufsprospekt orientiert sich am vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.v. (IDW) herausgegebenen Standard über die Grundsätze ordnungsmäßiger Beurteilung von Verkaufsprospekten über öffentlich angebotene Vermögensanlagen in der Fassung vom (IDW S 4), am Verkaufsprospektgesetz sowie an der Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte vom Die Gesamthöhe der Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen und vergleichbare Vergütungen, beträgt bei einem angenommenen Emissionskapital von somit Die Positionen verstehen sich zzgl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer. In der Position 5 ist gegebenenfalls nicht abzugsfähige Vorsteuer in Höhe von kalkuliert. Der Verkaufsprospekt gibt die zum Datum der Aufstellung bekannten und erkennbaren Fakten wieder. Liquiditätsmanagement Es ist geplant, dass die Emittentin am Liquiditätsmanagement von durch die Wölbern Gruppe initiierten Beteiligungsgesellschaften teilnimmt. Zu Einzelzeiten vgl. Risiken der Vermögensanlage Liquiditätsmanagement, Seite 23 und Rechtliche Grundlagen der Vermögensanlage 12.8 Liquiditätsmanagement, S Zu den Vergütungen in der Laufzeit und bei Verkauf der Immobilie, insbesondere zur erfolgsabhängigen Vergütung der geschäftsführenden Kommanditistin bei Veräußerung der Immobilie vgl. Ergebnisrechnung der Emittentin, S. 56 ff. bzw. Liqui dationsszenarien, S. 62 f. GESAMTBETRAG DER VERGÜTUNGEN Die Gründungsgesellschafter sowie die Anbieterin erbringen in der Investitionsphase gegenüber der Fondsgesellschaft unterschiedliche Leistungen, die auf Basis des vorgesehenen Emissionskapitals von nachfolgend aufgeführt werden: GESAMTBETRAG DER VERGÜTUNGEN Leistungen gegenüber der Fondsgesellschaft In (Empfänger in Klammern) 1. Objektauswahl (Wölbern Invest KG) Konzeption, Projektprüfung (Wölbern Invest KG) Platzierungskosten inkl. Agio (Wölbern Invest KG) Projektmanagement (Wölbern Invest KG) Treuhandabwicklung in der Investitionsphase (Wölbern Treuhand GmbH) Vergütung für Geschäftsführung (IFH Geschäftsführung für Holland GmbH) Haftungsvergütung (Verwaltung Cofely IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH) Summe

14 Angebot im Überblick Holland 72 CHECKLISTE Immobilie Lage der Immobilie Willingestraat, Rotterdam Prognostizierte Übernahme (Voraussichtlicher) Kaufpreis Ankaufsfaktor rd. 15,38 Ankaufsrendite 6,50 % Mietvertragsinhalte Mieter Cofely Nederland N.V. Voraussichtlicher Mietzins bei Übernahme Voraussichtlich vermietbare Nutzfläche gesamt m² Voraussichtliche Anzahl der Stellplätze 134 Mietvertragsmindestlaufzeit 15 Jahre ab Übernahme der Immobilie durch die Mieterin Verlängerungsoption des Mieters der Mietvertrag verlängert sich um jeweils fünf Jahre, soweit er nicht mit einer Frist von mindestens zwölf Monaten zum jeweils nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wird. Indexierung der Miete Jährliche Anpassung auf Basis der Veränderung des CPI (Basis 2000 = 100). Erstmals nach Ablauf von zehn Jahren haben beide Vertragsparteien das Recht, eine Anpassung der Miete auf das dann marktübliche Niveau zu verlangen. 14

15 Holland 72 Angebot im Überblick CHECKLISTE FONDS Fondsbezogene Vorkosten (inkl. 5 % Agio) In % des Investitionsvolumens 11,19 % In % des Kommanditkapitals 18,33 % Auszahlungen Prognostizierte jährliche Auszahlung die voraussichtliche jährliche Auszahlung beträgt ab dem Jahr ,50 % p. a. Für das Jahr 2012 wird eine zeitanteilige Auszahlung ab Übergabe der Immobilie erfolgen. Es wird angestrebt, die Auszahlungen quartalsweise vorzunehmen. Preissteigerung Unterstellte Inflationsrate 2,25 % p. a. Unterstellter Kostenzuwachs 2,475 % p. a. ab 2013 Gutachten Steuergutachten Wertgutachten ist beauftragt liegt vor CHECKLISTE Fremdfinanzierung Darlehensbetrag Anteil am Gesamtinvestitionsvolumen inkl. Agio 38,95 % Laufzeit das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum Das gesamte Darlehen steht u. a. noch unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung der Bank. Hinsichtlich weiterer Details wird auf die Kapitel Risiken der Vermögensanlage S. 16 ff. sowie Rechtliche Grundlagen der Vermögensanlage 11. Finanzierung S. 97 f. verwiesen. Geplante Zinssicherung * 4,18 % p. a. bis zum Tilgung das Hypothekendarlehen ist annuitätisch in vierteljährlichen Tilgungsraten von 0,75 % p. a. ab dem und 1,00 % p. a. ab dem zu tilgen. * Es ist geplant, die Zinssicherung über Zinsswaps vorzunehmen. Hinsichtlich weiterer Details wird auf die Kapitel Risiken der Vermögensanlage S. 16 ff. sowie Rechtliche Grundlagen der Vermögensanlage 11. Finanzierung S. 97 f. verwiesen. 15

16 Risiken der Vermögensanlage ALLGEMEINE HINWEISE Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist eine Vermögensanlage, die mit finanziellen Risiken behaftet ist, insbesondere be stehen wirtschaftliche, steuerliche und personenbezogene Risiken. Es wird daher ausdrücklich angeraten, dass die Anleger vor Ein gehen einer Beteiligung selbst alle Risiken sorgfältig prüfen und sich soweit erforderlich dazu eigener fachkundiger Berater bedienen. Nachfolgend werden die mit der Beteiligung verbundenen wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken aufgeführt, nicht aber mögliche individuelle Risiken einzelner Anleger. Über die Wahrscheinlichkeit des Eintritts der einzelnen nachfolgend beschriebenen Risiken können keine Angaben gemacht werden. Alle Risiken können allein, kumuliert oder in einer besonders starken Ausprägung eintreten. Die aufgeführten Risiken wurden nicht nach der Wahrscheinlichkeit ihrer Verwirklichung, ihrer Ergebnisauswirkung und dergleichen untergliedert, sondern zum besseren Verständnis nach Phasen (Investitionsphase, Betriebsphase, Veräußerungsphase) sowie in Steuerliche Risiken und in Sonstige Risiken geordnet. Die einzelnen Risiken beziehen sich dabei nicht ausschließlich auf die Phasen, denen sie zugeordnet wurden, sondern können auch phasenübergreifende Relevanz besitzen und/oder sich auf den Eintritt anderer Risiken auswirken. Maximales Risiko Die Beteiligung kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Beteiligungsbetrages und des Agios führen und bei einer Anteilsfinanzierung und/oder in Verbindung mit Steuerzahlungen und/oder in Verbindung mit einer Nichtanerkennung der Beschränkung der Kommanditistenhaftung im Ausland mit weiteren Vermögensnachteilen verbunden sein. Dies kann als Maximalrisiko für den Anleger auch zur Privatinsolvenz führen. Die genannten Risiken werden nachfolgend noch einmal detaillierter erläutert: Anteilsfinanzierung Eine Fremdfinanzierung der Beteiligung des einzelnen Anlegers ist nach dem Konzept der Vermögensanlage nicht vorgesehen. Sollte ein Anleger seine Beteiligung ganz oder teilweise durch Kredite finanzieren, entstehen für ihn weitere Risiken hinsichtlich des für diese Kredite zu leistenden Kapitaldienstes. Kann die Bedienung der Anteilsfinanzierung nicht mehr aus den Auszahlungen der Vermögensanlage geleistet werden, entsteht zusätzlicher Liquiditätsbedarf, der aus sonstigen Einnahmen bzw. dem übrigen Vermögen des Anlegers zu decken ist. Auch im Falle eines Totalverlustes des eingesetzten Kapitals muss der Anleger in der Lage sein, den Kapitaldienst aus anderen Mitteln aufzubringen. Andernfalls kann dies im ungünstigsten Fall zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Anlegers führen. Steuerzahlungen Geleistete bzw. noch zu leistende Steuerzahlungen, denen keine Steuererstattungen gegenüberstehen, können im Falle eines Totalverlustes des eingesetzten Kapitals zusätzlich weiteres Vermögen des Anlegers gefährden. Sollte sich der Anleger dazu entschließen, seine Ansprüche gegenüber der Finanzverwaltung gerichtlich durchzusetzen, kann eine solche Rechtsverfolgung mit erheblichen Kosten für Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltshonorare verbunden sein. 16

17 Holland 72 Risiken der Vermögensanlage Nichtanerkennung der Beschränkung der Kommanditistenhaftung im Ausland Es besteht das Risiko, dass die Beschränkung der Kommanditistenhaftung vor einem ausländischen Gericht nicht anerkannt wird und damit Vermögen des Anlegers über seine Beteiligungssumme hinaus gefährdet wird. RISIKEN IN DER INVESTITIONSPHASE das Objekt nicht übernommen werden, und die Vermögensanlage müsste rückabgewickelt werden Im Kaufvertag sind die in den Rechtlichen Grundlagen beschriebenen diversen Rücktrittsrechte für beide Vertragsparteien vorhanden. Sollte der Kaufvertrag nicht wie geplant durchgeführt werden können, kann dieses zur Rückabwicklung der Vermögensanlage führen. Fertigstellung Die Fondsimmobilie befindet sich zum Zeitpunkt der Prospekt aufstellung noch im Bau und soll prognosegemäß am fertiggestellt und durch die Fondsgesellschaft übernommen werden. Es besteht das Risiko, dass die Immobilie nicht oder nicht vertragsgemäß fertiggestellt und übernommen werden kann oder wesentliche Mängel nicht behoben werden können. Dies kann von einer Reduzierung der Auszahlungen an die Anleger bis hin zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen. Eine frühere oder spätere Übernahme der Immobilie kann zu höheren Kosten und verspätet beginnenden Mieteinnahmen führen. Soweit dieses nicht durch den Verkäufer kompensiert wird, können sich die Auszahlungen an die Anleger gegenüber der Prognose verschieben bzw. verringern. Des Weiteren besteht das Risiko, dass der Verkäufer der Immobilie insolvent wird und eine Fertigstellung der Immobilie (und damit die Übernahme durch die Fondsgesellschaft) nicht mehr möglich ist. Dies würde zu einer Rückabwicklung der Vermögensanlage führen. Für die Übertragung des (Unter-)Erbbaurechts an die Fondsgesellschaft ist die Zustimmung der Gemeinde Rotterdam erforderlich. Sollte diese Zustimmung nicht erteilt werden, könnte Rückabwicklung Allgemein bestehen für den Fall der Rückabwicklung keine besonderen Regelungen. Der Anleger hat keinen Anspruch auf die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals. Daher kann eine Rückabwicklung für den Anleger zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen. Bauqualität/Bauausführung Es besteht das Risiko, dass die Fondsimmobilie mit Baumängeln behaftet ist bzw. solche Mängel nach Erwerb durch die Fondsgesellschaft entstehen. Eine unsachgemäße Bauausführung könnte, insbesondere nach Ablauf der Gewährleis tungsfrist oder falls die Baumängel nicht von der Gewährleis tung erfasst sind, zu nicht kalkulierten Instandsetzungs- und Instandhaltungsaufwendungen führen und sich damit negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung der Fondsgesellschaft und damit auf die Auszahlungen der Anleger auswirken. Dieses gilt auch für gegebenenfalls anfallende Kosten im Zuge von Klageverfahren. Altlasten Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass trotz einer durchgeführten Bodensanierung nach Übernahme der Immobilie Alt lasten (z. B. im Erdreich, im Grundwasser oder in den Baumaterialien) auf dem Grundstück/im Gebäude entdeckt wer- 17

18 Risiken der Vermögensanlage Holland 72 den. Für die Beseitigung der Altlasten ist der Eigentümer also die Fondsgesellschaft verantwortlich. Sofern für die Beseitigungskosten nicht der Verkäufer in Regress genommen werden kann, müssen diese von der Fondsgesellschaft getragen werden, was zu einer Reduzierung der Auszahlungen an die Anleger führt. Außerdem könnten derartige Altlasten zu einer erheblichen Verminderung der Veräußerungsmöglichkeiten bzw. des Veräußerungserlöses führen. Dies kann für den Anleger zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen. Investitionen Die tatsächlich anfallenden Kostenpositionen des Investitionsplans können, soweit sie nicht vertraglich fixiert sind, höher ausfallen als geplant. Dies könnte zu einer Reduzierung des prognostizierten Ergebnisses führen. Die Fondsimmobilie befindet sich zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung im Bau. Der endgültige Kaufpreis für das Objekt wird erst nach Erstellung eines Messgutachtens festgelegt und ist über eine Bruttoankaufsrendite in Höhe von 6,50 % an den Mietzins zum Tag der Übergabe gekoppelt. Insoweit besteht das Risiko, dass ein gegenüber der Planung höherer Kaufpreis für das Objekt gezahlt werden muss, der nur über die Inanspruchnahme der Liquiditätsreserve oder sollte diese nicht ausreichen über die Aufnahme von weiterem Fremd- oder Eigenkapital gezahlt werden kann. Die Aufnahme von Fremdkapital würde zu einem höheren Kapitaldienst und somit ebenso wie eine erhöhte Aufnahme von Eigenkapital gegebenenfalls zu nachteiligen Abweichungen vom prognostizierten wirtschaftlichen Ergebnis führen. Sollte eine erhöhte Fremdfinanzierung nicht möglich sein, könnte gegebenenfalls die Investition insgesamt nicht durchgeführt werden. Dies würde zur Rückabwicklung des Fonds und im Extremfall für den Anleger zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Sollte das Grundstück mehr als 5 % von der kaufvertraglich vorgesehenen Fläche abweichen, werden die Vertragsparteien eine einvernehmliche Lösung finden. Dies kann unter Umständen zu einem höheren Kaufpreis beim Ankauf bzw. zu niedrigeren Mieteinnahmen und/oder einem niedrigeren Ver- kaufspreis bei Veräußerung der Immobilie durch die Fondsgesellschaft und damit jeweils zu geringeren oder ausbleibenden Auszahlungen an die Anleger führen. Sollte sich die Fondsgesellschaft mit ihren kaufvertraglichen Verpflichtungen mehr als acht Tage in Verzug befinden, so ist der Verkäufer berechtigt, eine Vertragsstrafe von 0,3 des vorläufigen Kaufpreises pro Tag oder die schriftliche Auflösung des Kaufvertrages und Zahlung einer Vertragsstrafe von 10 % des vorläufigen Erwerbspreises von der Fondsgesellschaft zu verlangen. Dieses würde zu einer Verschlechterung des wirtschaftlichen Ergebnisses der Fondsgesellschaft und damit zu geringeren oder ausbleibenden Auszahlungen an die Anleger führen. Im Falle der Vertragsauflösung kann die Vermögensanlage nicht wie geplant umgesetzt werden und würde die Rückabwicklung der Fondsgesellschaft zur Folge haben. Dies kann im Extremfall zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen. Der Verkäufer hat sich im Kaufvertrag bereit erklärt, für verschiedene Sachverhalte (bspw. vertragsgemäße Fertigstellung der Immobilien) Garantien bzw. Gewährleistungen zu übernehmen. Es besteht das Risiko, dass hieraus resultierende Ansprüche aus rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen gegebenenfalls nicht oder nicht vollständig durchgesetzt werden können. Dies hätte nachteilige Auswirkungen auf das wirtschaftliche Ergebnis der Fondsgesellschaft bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Jedwede Haftung des Verkäufers der Immobilie aufgrund des Kaufvertrages endet vorbehaltlich einer abweichenden vertraglichen Regelung fünf Jahre nach dem Übertragungsdatum der Immobilie. Es besteht das Risiko, dass soweit Haftungsansprüche nach Verstreichen von fünf Jahren auftreten bzw. der Käufer diese nicht innerhalb der Fünfjahresfrist des Verkäufers mitteilt die Fondsgesellschaft keine Haftungsansprüche mehr geltend machen kann. Dies kann zu geringeren oder ausbleibenden Auszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust der Beteiligung führen. Für die Versorgung der Immobilie mit Wärme/Kälte wurde vereinbart, dass eine Tochtergesellschaft der Mieterin hierzu auf dem Grundstück eine entsprechende Versorgungsanlage baut und betreibt. Die Verträge hierzu sind noch nicht abgeschlossen, sodass nicht ausgeschlossen werden kann, dass hierin für die Fondsgesellschaft nachteilige Regelungen enthalten sein könnten. Wei- 18

19 Holland 72 Risiken der Vermögensanlage ter besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaft (z. B. bei einem Mieterwechsel) belastet wird. Dies könnte sich negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung der Fondsgesellschaft und damit auf die Auszahlungen an die Anleger auswirken. Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle Die Fondsgesellschaft hat einen Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle abgeschlossen. Die Prüfung des Mittelverwendungskontrolleurs beschränkt sich auf die Investitionsphase und auf die Frage, ob bestimmte Voraussetzungen formal vorliegen. Eine Kontrolle hinsichtlich der wirtschaftlichen und rechtlichen Konzeption des in diesem Prospekt dargelegten Beteiligungsangebotes, der Bonität von beteiligten Personen, Unternehmen und Vertragspartnern oder der Werthaltigkeit von Leistungsversprechen findet hingegen nicht statt. Es besteht das Risiko, dass der Mittelverwendungskontrolleur seinen Prüfungsauftrag nicht erfüllt oder Freigaben sich verzögern. Dieses kann im Extremfall zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals für den Anleger führen. Zinsänderungs-/Finanzierungsrisiken Von der niederländischen FGH Bank N.V. wurde ein indikatives Kreditangebot über eine langfristige Finanzierung der Immobilie abgegeben. Das Kreditangebot steht unter dem Vorbehalt der weiteren Kreditprüfung, der endgültigen Objektbegutachtung sowie dem üblichen Gremienvorbehalt. Es besteht das Risiko, dass die Bank das vorläufige Angebot nicht umsetzt bzw. einschränkt und das Darlehen nicht bzw. nicht vollständig auszahlt bzw. auszahlen kann. Sofern keine andere Finanzierung vereinbart werden kann, kann dies zur Zahlungsunfähigkeit der Fondsgesellschaft führen. Ferner besteht das Risiko, dass sich die Bank nicht an die in der Finanzierungszusage vereinbarten Konditionen hält bzw. zusätzliche Konditionen oder Bedingungen auferlegt werden. Dies könnte das Ergebnis der Fondsgesellschaft belasten und zu niedrigeren Auszahlungen oder zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen. Nach den üblichen Regelungen von Langfristfinanzierungen wird die finanzierende Bank berechtigt sein, ihre Darlehenszusage zu kündigen, wenn der Darlehensnehmer nicht innerhalb einer zu vereinbarenden Frist sämtliche Bedingungen und Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt hat. Im Fall einer Kündigung durch die finanzierende Bank würde das Beteiligungsangebot scheitern, und die Fondsgesellschaft müsste rückabgewickelt werden. Dies könnte bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Es besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaft wirtschaftlich in eine Situation gelangt, in der sie nicht mehr in der Lage ist, die ihr aus dem vorgenannten Darlehensvertrag obliegenden Zahlungspflichten ganz oder teilweise fristgerecht zu erfüllen. Es besteht das Risiko, dass die finanzierende Bank aufgrund von Zahlungsausfällen oder gegebenenfalls anderen Pflichtverletzungen der Fondsgesellschaft die Langfristfinanzierung kündigt und die ausstehenden Zahlungsbeträge fällig stellt. Hieraus können zusätzliche Kos ten für die Fondsgesellschaft aufgrund der dann notwendigen vorzeitigen Rückführung des Darlehens entstehen. Kann die Fondsgesellschaft ihren Zahlungspflichten nicht nachkommen, besteht das Risiko, dass die finanzierende Bank Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Fondsgesellschaft, insbesondere die Verwertung der Fondsimmobilie aus den bestellten Grundpfandrechten, betreibt. Im schlechtesten Fall könnte es zu einer Liquidation der Fondsgesellschaft kommen, die einen Totalverlust des eingesetzten Kapitals zur Folge haben könnte. Der Darlehensvertrag soll eine Laufzeit bis zum aufweisen. Sollte bei Ablauf der vereinbarten Darlehenslaufzeit noch kein Verkauf der Immobilie erfolgt sein, besteht das Risiko, dass keine Anschlussfinanzierung gewährt wird oder eine Anschlussfinanzierung nur zu schlechteren Konditionen abgeschlossen werden kann. Nach Ablauf der geplanten Zinssicherung könnte darüber hinaus ein höherer Darlehenszins anfallen. Die genannten Risiken können zu geringeren oder ausbleibenden Auszahlungen an die Anleger und zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Beteiligung führen. In den Vereinbarungen zum Darlehensvertrag können bankseitig weitere Klauseln gefordert werden die sich auf die Relation des jeweiligen Marktwertes der Immobilie zum ausstehenden Darlehensbetrag (LTV-Klausel), auf die Bedienbarkeit des Darlehen aus der laufenden Miete (Kapitaldientsfähigkeitsquote) oder insbesondere auch auf die wirtschaftliche Entwicklung der Mieterin beziehen. Bei der Verletzung einer dieser Anforderungen kann die Bank berechtigt sein, entwe- 19

20 Zielfondsmanager Risiken der Vermögensanlage und Zielfonds Holland 72 der Mietüberschüsse auf einem Hinterlegungskonto zu blockieren oder eine höhere regelmäßige Tilgung zu verlangen. Gegebenenfalls könnte die Bank auch eine andere zusätzliche Sicherheitsleis tung fordern. Im ungüngstigsten Fall, insbesondere bei Zahlungsunfühigkeit der Mieterin, könnte sie berechtigt sein den Darlehensvertrag zu kündigen. Dies kann zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Beteiligung der Anleger führen. Auch wenn im Darlehensvertrag die Rechte und Pflichten beider Vertragspartner im Einzelnen festgelegt werden, besteht dennoch das Risiko, dass es zu Rechtsstreitigkeiten kommt. Die Sicherheiten werden in der Regel erst nach vollständiger Rückführung des Darlehensbetrages freigegeben. Dies könnte dazu führen, dass die Fondsgesellschaft bei möglichem Bedarf weiterer Finanzierungen mangels ausreichender Sicherheiten entweder keine Finanzierung oder eine solche nur zu schlechteren Konditionen erhält. Dies kann sich negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung der Fondsgesellschaft und damit auf die Auszahlungen an die Anleger auswirken. Es besteht ferner das Risiko, dass eine Zwischenfinanzierung erforderlich ist und diese nicht oder nur zu sehr ungünstigen Konditionen vereinbart werden kann. Dies kann zu geringeren oder ausbleibenden Zahlungen an die Anleger bis zum teilweisen oder vollständigen Verlust der Beteiligung führen. Mit der finanzierenden Bank sollen mittels Zinsswaps Zinssicherungsgeschäfte mit einem Gesamtzinssatz von 4,18 % p. a. für den Zeitraum vom bis abgeschlossen werden. Bis zum Abschluss der endgültigen Zinssicherung besteht das Risiko, dass aufgrund von Marktschwankungen ein höherer Zins eintritt. Bei einem Verkauf der Immobilie vor Auslauf der Zinssicherung könnten zudem Vorfälligkeitszahlungen anfallen. Sollte die Immobilie vor Beginn der Zinssicherung übernommen werden, werden zusätzliche Zinsen anfallen, die ggf. über denen der Zinssicherung liegen. Eine spätere Übernahme der Immobile kann zu höheren Kosten der Zinssicherungsgeschäfte führen. Die genannten Risiken können zu geringeren Auszahlungen an die Anleger bis hin zum teilweisen Verlust der Beteiligung führen. Es besteht das Risiko, dass für Zeiträume ohne Zins- festschreibung höhere Zinsen anfallen als kalkuliert. Dies kann zu geringeren Auszahlungen an die Anleger führen. Aus den abzuschließenden Zinssicherungsgeschäften besteht das Risiko, dass die Vertragspartner ausfallen bzw. die Vereinbarungen kündigen und daher neue Zinssicherungsgeschäfte abgeschlossen werden müssen. Es besteht das Risiko, dass diese nicht oder nur zu schlechteren Konditionen zu erhalten sind und weitere Kosten anfallen. Dies könnte sich negativ auf die Auszahlung an die Anleger bis hin zum Totalverlust der Einlage auswirken. Platzierung Es besteht das Risiko, dass das geplante Emissionskapital der Fondsgesellschaft innerhalb von sechs Monaten ab Gründung der Fondsgesellschaft nicht vollständig eingeworben wird. Für diesen Fall sieht der Gesellschaftsvertrag die Möglichkeit vor, bereits bei Erreichen eines geringeren Kommanditkapitals die Vollplatzierung zu erklären, wenn die Umsetzung des Investitionsplanes durch die Erhöhung von Fremdkapital sichergestellt ist. Die Bedienung des zusätzlichen Fremdkapitals kann sich nachteilig auf die Liquiditätssituation der Fondsgesellschaft und auf die Auszahlungen an die Gesellschafter auswirken. Die durch die Wölbern Invest KG im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag ausgestellte Garantie muss spätestens bis zum durch die Hinterlegung einer Bankgarantie oder von Barsicherheiten ersetzt werden. Hierfür sollen die einzuwerbenden Anlegergelder (zum Teil) verwendet werden. Sollte dies aufgrund eines verzögerten Platzierungsverlaufs nicht gelingen, besteht das Risiko, dass Verzugszahlungen erhoben werden oder der Kaufvertrag gekündigt wird. Dies könnte zu geringeren oder ausbleibenden Auszahlungen an die Anleger führen bzw. im Extremfall zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals. Weiterhin besteht das Risiko, dass das Emissionskapital nicht vollständig eingeworben werden kann. Auch wenn die geschäftsführende Kommanditistin berechtigt ist, für diesen Fall den im Investitions- und Finanzplan vorgesehenen Fremdkapitalanteil im Rahmen wirtschaftlich vertretbarer Grenzen zu Lasten des Eigenkapitals zu erhöhen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Kündigung des Darlehensvertrages oder ein wesentlicher zusätzlicher Fremdkapitalbedarf im Extremfall zur Rückabwicklung bzw. vorzeitigen Liquidation des Invest- 20

21 Holland 72 Risiken der Vermögensanlage ments führen könnte. Der Anleger hat keinen Anspruch auf die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals. Eine Rückabwicklung könnte im Extremfall für den Anleger zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen. RISIKEN IN DER BETRIEBSPHASE Bonität der Vertragspartner/Vertragserfüllung Es besteht das Risiko, dass sich die Leistungsfähigkeit von Vertragspartnern verschlechtert oder Vertragspartner ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Sollten die Vertragspartner (u. a. auch die Emittentin) ihren Verpflichtungen (z. B. Zahlung des Mietzinses und Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen/ Haftungsansprüchen) nicht oder nicht vollständig nachkommen, kann dies zu Einnahmeausfällen und zusätzlichen Kosten bei der Fondsgesellschaft und damit zur Reduzierung der Auszahlungen an den Anleger oder zum vollständigen Verlust der Beteiligung führen. Trotz eingeholter positiver Bonitätsauskunft über den Mieter besteht das Risiko, dass sich die Leistungsfähigkeit des Mieters zukünftig verschlechtert oder der Mieter seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Bonitätsauskünfte stellen eine zeitpunktbezogene Auskunft dar und ermöglichen keine Aussage darüber, ob der Mieter seinen Verpflichtungen nachkommen wird bzw. kann. Der Mieter wird gemäß Mietvertrag keine Garantie bzw. Sicherheit (Mietkaution) für seine Zahlungsverpflichtungen leisten. Die genannten Risiken können zum vollständigen oder teilweisen Verlust des eingesetzten Kapitals führen. Mietentwicklung Die Mietentwicklung ist vertraglich an den veröffentlichten niederländischen Verbraucherpreisindex (CPI) gekoppelt. Es besteht das Risiko, dass die tatsächliche Inflationsrate geringer ausfällt als die kalkulatorisch angenommene Inflationsrate. Dies kann zu einer geringeren Mietsteigerung führen und damit auch zu geringeren Auszahlungen an die Anleger. Darüber hinaus kann der Mieter erstmals nach Ablauf von zehn Jahren eine Anpassung des Mietzinses an den Marktwert verlangen. Eine solche Anpassung kann bei entsprechend gesunkenen Marktwerten zu geringeren Einnahmen der Emittentin und in der Folge zu geringeren Auszahlungen an die Anleger führen. Vermietung Der endgültige Mietzins für das Objekt ergibt sich aus einer Vermessung der Immobilie nach Fertigstellung. Insoweit besteht das Risiko, dass die Mietfläche des Objekts kleiner bzw. die Anzahl der Parkplätze geringer ausfällt und deshalb nur eine geringere Miete erzielt werden kann. Weiter besteht das Risiko, dass der Mieter berechtigte Mietminderungen vornehmen kann, soweit hierfür entsprechende Gründe vorliegen. Dies würde zu negativen Abweichungen von der Prognose führen. Es besteht das Risiko, dass der Mietvertrag außerordentlich vor Ablauf der Festmietzeit gekündigt wird bzw. nach Ablauf von 15 Jahren mieterseitig ordentlich gekündigt wird und die Flächen neu vermietet werden müssen. Für etwaige Leerstandszeiten hätte die Fondsgesellschaft zusätzlich die anfallenden Nebenkosten zu tragen. Die mit einer Neuvermietung verbundenen Kosten (z. B. Umbaukosten, Makler) sind in der Prognoserechnung nicht enthalten und würden zu einer entsprechenden Reduktion des Bewirtschaftungsergebnisses der Fondsgesellschaft führen. Weiter ist der Mieter nicht verpflichtet, am Ende der Mietlaufzeit von 15 Jahren die von ihm veranlassten festen Einbauten im Gebäude zu entfernen. Hierdurch können zusätzliche Entsorgungskosten für die Emittentin anfallen. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass eine Neuvermietung nur zu ungünstigeren Konditionen durchgeführt werden kann. Die genannten Risiken können zu geringeren oder ausbleibenden Auszahlungen an die Anleger und zu einem teilweisen Verlust der Beteiligung führen. Gemäß Mietvertrag ist der Mieter nach Ablauf von siebeneinhalb Jahren nicht mehr verpflichtet, die Immobilie zu nutzen. Obwohl der Mietzins weiter gezahlt werden muss bzw. der Mieter weiter für die Sicherheit der Immobilie sorgen muss, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Fondsgesellschaft mit nicht kalkulierten Kosten belastet wird und sich in der Folge die Auszahlungen an die Anleger verringern. Drittverwendungsmöglichkeit Im Fall der Neuvermietung der Immobilie besteht das Risiko, dass die Flächen nur an Mieter mit speziellen Ansprüchen an die Nutzung der Immobilie weitervermietet werden können. Sofern entsprechende Nutzungsanforderungen der nachfolgenden Mieter bestehen, wären Umbaumaßnahmen notwendig. Die mit 21

22 Risiken der Vermögensanlage Holland 72 einer Neuvermietung verbundenen Kosten würden zu einer entsprechenden Reduktion des Bewirtschaftungsergebnisses der Fondsgesellschaft führen. Im Falle einer Neuvermietung der Immobilie oder bei einem Verkauf ist eine Zustimmung der Gemeinde Rotterdam und der Havenbedrijf Rotterdam N.V. hinsichtlich der Übertragung des Erbbaurechtes notwendig. Sollte kein Mieter/Käufer gefunden werden, der die Zustimmungserfordernisse erfüllt, kann dieses im schlechtesten Fall für die Anleger zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen. Instandhaltungs-/Bewirtschaftungs-/Betriebskosten Im Rahmen der Bewirtschaftung der Objekte werden in der Wirtschaftlichkeitsberechnung bestimmte Kostenverläufe hinsichtlich der laufenden Instandhaltungs-, Bewirtschaftungsund Betriebskosten (insbesondere Objektverwaltungskosten, Grundsteuer, Versicherung usw.), basierend auf Erfahrungswerten von 72 Objekten bereits liquidierter Fonds, unterstellt. Insbesondere hinsichtlich der Instandhaltungsaufwendungen wird sich voraussichtlich ein anderer Kostenverlauf ergeben, da in einigen Jahren keine oder nur geringe Instandhaltungsaufwendungen anfallen, in anderen Jahren jedoch umfänglichere Arbeiten erforderlich sein können bzw. Maßnahmen aus zukünftigen Jahren aus kaufmännischer Sicht zusammengefasst und vorgezogen werden. Es ist nicht auszuschließen, dass höhere Aufwendungen anfallen, die zu einer entsprechenden Reduzierung des Liquiditätsergebnisses der Fondsgesellschaft führen würden. So besteht beispielsweise das Risiko, dass die im Rahmen der Betriebskosten zu berücksichtigende Kostenlast für Versicherungsprämien, Grundsteuern etc. durch nicht zu beeinflussende Entscheidungen des Staates oder der Vertragspartner erhöht wird, dass die Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen höher ausfallen als geplant, dass weitere nicht umlagefähige Nebenkosten anfallen oder dass nicht durch eine Versicherung abgedeckte Schadensfälle entstehen. Dies kann sich negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung der Fondsgesellschaft und damit auf die Auszahlungen an die Anleger auswirken. Gebäudemanagement Ein schlechtes Gebäudemanagement, ein Wechsel der beteilig- ten Personen und/oder die Kündigung von Verwaltungsverträgen können den Abschluss neuer Verträge mit anderen Objektverwaltern zu ungünstigeren Konditionen für die Fonds gesellschaft erforderlich machen. Weiter besteht das Risiko, dass die kalkulierten Kosten für die Grundstücks-/Objektverwaltung nicht ausreichend sind. Diese erhöhten Kosten und die mit der Suche nach neuen Objektverwaltern verbundenen Kosten können zu reduzierten Auszahlungen an die Anleger führen. Sach- oder Rechtsmängel Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich während der Fondslaufzeit Sach- oder Rechtsmängel ergeben, die gegenüber dem Verkäufer im Rahmen der kaufvertraglichen Gewährleistung bzw. gegenüber den ausführenden Bauunternehmen nicht oder nicht mehr (z. B. im Falle der Insolvenz) durchgesetzt werden können. In diesem Fall würden die Fondsgesellschaft und somit die Anleger das Risiko tragen. Je nach Art und Schwere dieser Mängel könnten zu deren Beseitigung Aufwendungen nötig sein, die das prognostizierte Ergebnis negativ beeinflussen und die Auszahlungen für die Anleger reduzieren oder auch gänzlich wegfallen lassen. Risiko weiterer Kosten Sollten der Fondsgesellschaft weitere, nicht kalkulierte Kosten entstehen, können diese zusätzlichen Kosten die Auszahlungen an die Anleger negativ beeinflussen. Weiterhin besteht das Risiko, dass trotz einer schriftlich festgelegten Zeichnungsberechtigung aufgrund mangelnder technischer Umsetzung bei der verwendeten EDV-Software Zahlungen ohne die Kontrolle durch den Mittelverwendungskontrolleur erfolgen. Die im Investitions- und Finanzplan genannte Liquiditätsreserve unterliegt nicht der Mittelverwendungskontrolle, sodass eine diesbezügliche Fehlverwendung der Anlegergelder nicht ausgeschlossen werden kann. Die genannten Risiken können zu geringeren oder ausbleibenden Auszahlungen an die Anleger führen. Versicherung Die Fondsgesellschaft wird für die Immobilie Versicherungen im branchenüblichen Umfang abschließen. Es kann jedoch 22

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