Das GATS und die EU: Auswirkungen auf Arbeitsmärkte und Regulierungskapazität. Gintare Kemekliene und Andrew Watt mit Katja Rietzler

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1 Das GATS und die EU: Auswirkungen auf Arbeitsmärkte und Regulierungskapazität Gintare Kemekliene und Andrew Watt mit Katja Rietzler

2 Das GATS und die EU: Auswirkungen auf Arbeitsmärkte und Regulierungskapazität Gintare Kemekliene und Andrew Watt mit Katja Rietzler

3 Diese Veröffentlichung ist eine Zusammenfassung von Ergebnissen einer umfassenderen Studie der Autoren, die durch einen Zuschuss der Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung finanziert wurde. Die Zusammenfassung wurde durch Katja Rietzler verfasst. Sie liegt auch in englischer Sprache vor. Brüssel 2012 ETUI aisbl Alle Rechte vorbehalten D/2012/10.574/48 ISBN: (Druckversion) ISBN: (elektronische Fassung) Das ETUI erhält finanzielle Förderung von der Europäischen Union. Die Europäische Union ist nicht verantwortlich für jegliche weitere Nutzung der Informationen dieser Publikation.

4 Inhalt Kurzfassung 5 1. Einleitung 7 2. Jüngste Entwicklungen im Dienstleistungssektor der EU Das GATS Überblick und Entwicklungen seit Modus 3 und Modus 4 Umfang, Handelsströme und mögliche Auswirkungen Wie hat sich der Offenheitsgrad im Dienstleistungssektor im Rahmen des GATS seit 1995 verändert? Die Bedeutung des GATS für grenzüberschreitende Dienstleistungsströme und die Regulierungskapazität in der EU Auswirkungen des GATS auf die Arbeitsmärkte in der EU Schlussfolgerungen für die Politik 39

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6 Kurzfassung 5 Im Zusammenhang mit der breiteren Globalisierungsdebatte und der wachsenden Bedeutung von Dienstleistungen in unserer Wirtschaft ist eine weitere Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen stark umstritten. Neben dem Dienstleistungshandel innerhalb der EU, der der EU-Gesetzgebung (einschließlich der Dienstleistungsrichtlinie) unterliegt, ist das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (General Agreement on Trade in Services, GATS) entscheidend für die Öffnung und Regulierung eines im Umfang ständig wachsenden Dienstleistungshandels mit Ländern außerhalb der EU. Die Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen im Rahmen des GATS wird sich ganz gleich welche Vorteile sie bringen mag aller Erwartung nach auf die europäischen Arbeitsmärkte auswirken, insbesondere auf die Entlohnung und die Beschäftigung. Zudem werden die Möglichkeiten der nationalen Regierungen zur Regulierung der Märkte ebenfalls eingeschränkt. Von den vier Erbringungsarten (sogenannten Modi ) des Dienstleistungshandels im Rahmen des GATS konzentriert sich diese Studie auf Modus 3 und Modus 4, welche die kommerzielle Präsenz im Ausland und die vorübergehende Migration von Dienstleistungsanbietern regeln, weil diese für Arbeitnehmer und Regierungen in Europa am bedeutsamsten sind. Diese Broschüre, die eine umfassende Studie zusammenfasst, 1 liefert erstmals eine Einschätzung des Offenheitsgrades beim Dienstleistungshandel nach Wirtschaftsbereichen für 1995 und 2005 und dies sowohl für die EU insgesamt als auch für die einzelnen Mitgliedsländer. Dabei werden auch Veränderungen zwischen den beiden Jahren betrachtet. Die Studie versucht 1 Kemekliene, G. und A. Watt, GATS and the EU: impacts on labour markets and regulatory capacity, Bericht 116, Brüssel: ETUI 2010, 150 Seiten. Kostenlos abrufbar unter

7 6 weiter, auf der Grundlage der sehr eingeschränkten verfügbaren Daten, bestehende und mögliche zukünftige Auswirkungen einer vom GATS ausgehenden weiteren Liberalisierung abzuschätzen. Die zentrale Schlussfolgerung der Studie ist, dass sowohl die Befürworter als auch die Kritiker des GATS Argumente auf ihrer Seite haben. Während die Auswirkungen der bestehenden Verpflichtungen aus dem GATS derzeit sowohl für die politische Autonomie der nationalen Regierungen wie auch für die europäischen Arbeitsmärkte begrenzt sind, könnten sie in der Zukunft erheblich werden, falls der Handel unter Modus 4 noch stärker liberalisiert würde.

8 1 Einleitung 7 Die Debatte über die Liberalisierung des Dienstleistungshandels muss in einem breiteren Zusammenhang mit der Globalisierungsdebatte und dem wachsenden Anteil des Dienstleistungssektors in der Wirtschaft einer Entwicklung, die als Tertiarisierung der Wirtschaft bekannt ist betrachtet werden. Seit den 90er Jahren hat sich der Prozess der Globalisierung beschleunigt. Der Aufstieg von Entwicklungs- und Schwellenländern wie China und Indien und deren wachsender Anteil am Welthandel haben eine heftige Debatte über Kosten und Nutzen freier weltweiter Güter- und Kapitalbewegungen ausgelöst. Befürworter einer Liberalisierung und Deregulierung betonten die enormen Wohlfahrtsgewinne, die durch den internationalen Handel erzielt werden könnten, wenn sich die Handelspartner entsprechend ihren Stärken spezialisierten. Die Entstehung der Welthandelsorganisation (World Trade Organization, WTO) verstärkte die Liberalisierung des grenzüberschreitenden Handels. Durch das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS), welches 1995 in Kraft trat, wurden vormals geschützte Wirtschaftsbereiche einschließlich Teilen des öffentlichen Sektors für den internationalen Wettbewerb geöffnet, indem man grenzüberschreitende Bewegungen von Kapital und Arbeit zuließ (vgl. Abschnitt 3 unten). Seit den 80er Jahren, und insbesondere nach dem Zusammenbruch der kommunistischen Regime in Osteuropa, haben freiheitlich-demokratische und marktwirtschaftliche Prinzipien auch in der europäischen Wirtschaftspolitik an Boden gewonnen. Die Liberalisierung ist seitdem ein zentrales Ziel der Politik und die Europäische Kommission wirbt für einen einheitlichen Dienstleistungsmarkt. Die Dienstleistungsrichtlinie ist ein Ausdruck dieser Politik. Gleichzeitig haben in den europäischen Volkswirtschaften gewaltige strukturelle Veränderungen stattgefun-

9 8 den. Infolge des anhaltenden Strukturwandels von der Industrie hin zu Dienstleistungen konzentrieren sich nun 70 % der Wertschöpfung und der Beschäftigung im Dienstleistungssektor. Die Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen betrifft somit genau diejenigen Wirtschaftsbereiche, in denen die meisten Europäer beschäftigt sind. Ohne die möglichen Vorzüge eines offenen internationalen Handels abzustreiten, haben Globalisierungskritiker ihre zunehmende Sorge über die Auswirkungen des internationalen Wettbewerbs auf örtliche Gegebenheiten und politische Gestaltungsspielräume zum Ausdruck gebracht. Es gibt wachsende Befürchtungen, dass die fortlaufende Liberalisierung internationaler Transaktionen unter Führung der WTO nicht nur heimische Unternehmen betrifft, sondern in zunehmendem Maße in nationale Politiken eingreift, soweit diese als Hemmnis für den offenen Handel mit Dienstleistungen gesehen werden. Es wird befürchtet, dass die WTO inländische Betimmungen sogar dort in Frage stellt, wo sie nicht in erster Linie auf Außenhandelsangelegenheiten gerichtet sind. Zweck dieser Veröffentlichung über das GATS und die EU ist es, Informationen für politische Entscheidungsträger und Wissenschaftler auch innerhalb der Gewerkschaftsbewegung bereit zu stellen. Sie beschreibt, wie das GATS funktioniert, analysiert die politische Debatte über das GATS kritisch und beleuchtet schließlich die Auswirkungen einer Handelsliberalisierung im Rahmen des GATS. Politische Reaktionsmöglichkeiten seitens der nationalen Regierungen, der Gewerkschaften und anderer gesellschaftlicher Akteure werden ermittelt. Dabei stehen wie in der zugrundeliegenden Studie drei Fragen im Mittelpunkt: 1. In welchem Umfang haben die EU-Mitgliedsländer ihre Volkswirtschaften im Rahmen des GATS liberalisiert und welche Änderungen haben sich seit 1995 ergeben? 2. In welchem Maße hat die Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen im Rahmen des GATS die Regulierungskapazität der EU-Mitgliedsländer beeinflusst und in welchem Maße wird dies wahrscheinlich in der Zukunft der Fall sein? 3. Welche Auswirkungen hinsichtlich der Beschäftigung und des Entgelts sind auf den europäischen Arbeitsmärkten heute schon zu erkennen und mit welchen weiteren Folgen ist zu rechnen? Nach einer kurzen Zusammenfassung jüngerer Entwicklungen im Dienstleistungssektor (Abschnitt 2) und einem Überblick über das GATS (Abschnitt 3) werden die Forschungsergebnisse zu den zentralen Fragen in den Abschnitten 4 bis 7 vorgestellt. Die Schlussfolgerungen für die Politik werden in Abschnitt 8 zusammengefasst.

10 9 Kasten 1 Die Debatte über eine weitere Liberalisierung des Dienstleistungshandels im Rahmen des GATS Befürworter WTO, Europäische Kommission, Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), Europäisches Dienstleistungsforum, einige nationale Regierungen Befürworter sehen als Vorteile einer weiteren Liberalisierung: bessere und billigere Dienstleistungen Effizienz-, Wachstums- und Wohfahrtsgewinne Kritiker Gewerkschaftsbewegung, Bürgerinitiativen, einige Wissenschaftler und einige nationale Regierungen Kritiker befürchten bei einer weiteren Liberalisierung: eine Bedrohung der nationalen Souveränität wachsende Ungleichheit und Nachteile für Arbeitnehmer im Dienstleistungssektor Die Tatsache, dass die Verpflichtungen im Rahmen des GATS unwiderruflich sind, ist aus Sicht der Kritiker besonders beunruhigend.

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12 2 Jüngste Entwicklungen im Dienstleistungssektor der EU 11 Auf den Dienstleistungssektor entfallen derzeit etwa 70 % der gesamten Wirtschaftsleistung und Beschäftigung in der EU-25. Der Anteil des Dienstleistungssektors an der Wirtschaft nimmt mit dem Nationaleinkommen zu d.h. er ist in den neuen Mitgliedsstaaten (NMS) niedriger als in der EU-15 und er hat sich seit Mitte der 90er Jahre stetig erhöht, so dass bis zum Jahr 2020 mit einem Anstieg auf 80 % zu rechnen ist. Der Dienstleistungssektor ist der einzige Bereich der Wirtschaft, der Aussichten auf die Schaffung neuer zusätzlicher Arbeitsplätze in einem erheblichen Umfang bietet. In der Industrie und in der Landwirtschaft ist die Beschäftigung hingegen in den letzten Jahren nur in sehr wenigen Ländern gestiegen. Auf private Dienstleistungen entfällt die Hälfte aller Erwerbstätigen im Dienstleistungssektor und der größte Teil des Beschäftigungszuwachses. Der größte Teil der Beschäftigung im Bereich der privaten Dienstleistungen betrifft den Groß- und Einzelhandel, gefolgt vom Gesundheitswesen (Abbildung 1). Ein Fünftel der Beschäftigten des Dienstleistungssektors arbeitet für den Staat. Der Anteil hochqualifizierter Arbeitnehmer ist im Dienstleistungssektor generell höher als in der Wirtschaft insgesamt. Es gibt jedoch erhebliche Unterschiede zwischen den Branchen. Der höchste Anteil von hochqualifizierten Mitarbeitern findet sich im Bereich Finanzierung, Vermietung und Unternehmensdienstleistungen, während Arbeitnehmer im Hotel- und Gaststättengewerbe sowie im Bereich Verkehr und Nachrichtenübermittlung deutlich weniger qualifiziert sind als der Durchschnitt. Im Allgemeinen steigt das Qualifikationsniveau mit der Zeit tendenziell an. Gleichzeitig weist der Dienstleistungssektor eine Reihe von Eigenschaften auf, die die Arbeitnehmer dort schwächen. Mit Ausnahme der Finanzdienstleistungen liegen die Verdienste unter dem Durchschnitt und Niedriglöhne stellen in vielen

13 12 Abb. 1 Beschäftigung im Dienstleistungssektor nach Wirtschaftsbereichen, EU-25 (1000 Personen) ,76 % 48,19 % 88,87 % 38,51 % 25,16 % 47,46 % 38,53 % 48,62 % 18,28 % ,91 % 15,48 % Groß- und Einzelhandel Gesundheits-, Veterinärund Sozialwesen Grundstückswesen, Vermietung, Unternehmensdienstleister Baugewerbe Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung Erziehung und Unterricht Verkehr, Lagerwesen und Nachrichtenübermittlung Gastgewerbe Kredit- und Versicherungsgewerbe Häusliche Dienste Extra-territoriale Organisationen und Körperschaften Quelle: Eurostat Dienstleistungsbereichen ein ernsthaftes Problem dar. Darüber hinaus sind von der Norm abweichende Beschäftigungsverhältnisse, wie Teilzeit und befristete Beschäftigung, im Dienstleistungssektor häufiger anzutreffen als in der Industrie. Zeitarbeit ist weit verbreitet und nimmt zu. Der gewerkschaftliche Organisationsgrad ist im Dienstleistungssektor vergleichsweise niedrig, insbesondere im Bereich der privaten Dienstleistungen, wo weniger als 20 % der Arbeitnehmer Mitglied einer Gewerkschaft sind. Im öffentlichen Sektor ist der gewerkschaftliche Organisationsgrad höher. Nur in Ländern mit einem generell hohen gewerkschaftlichen Organisationsgrad (d.h. in den nordischen Ländern Schweden, Dänemark und Finnland) gehört auch ein großer Teil der Arbeitnehmer im privaten Dienstleistungssektor einer Gewerkschaft an. Außenhandel und ausländische Direktinvestitionen im Dienstleistungssektor Der internationale Handel mit Dienstleistungen hat infolge des technischen Fortschritts, geringerer Transaktionskosten und der Möglichkeit, Geschäftsbereiche aufzuspalten, rasch zugenommen. Der Anteil der Dienstleistungen am gesamten Außenhandel der EU-15 beträgt rund ein Viertel und dies hat sich in den vergangenen Jahren wenig geändert. Dabei sind der Handel mit Gütern und der Handel mit Dienstleistungen im Großen und Ganzen parallel gewachsen. Die EU-25 hat den größten Anteil am globalen Dienstleistungshandel, gefolgt von den USA, deren Anteil nur halb so groß ist. Forschung und Entwicklung, Rechnungslegung, Vermietung und verschiedene Unternehmensdienstleistungen machen 30 % der Dienstleistungsexporte der EU-25 und 25 % ihrer Dienstleistungsimporte aus, gefolgt vom Verkehr (22 % bzw. 20 %; vgl. Abbildung 2) Die EU weist gegenüber den meisten Handelspartnern, von denen die USA mit fast einem Drittel der Importe und der Exporte der wichtigste sind, bedeutsame Überschüsse auf. Das Vereinigte Königreich ist der führende Exporteur von Dienstleistun-

14 13 Abb. 2 Bedeutung einzelner Branchen im Handel der EU-25 mit Dienstleistungen 30 % 25 % 20 % 15 % 10 % 5 % 0 % Exporte (in % des Gesamtvolumens) Importe (in % des Gesamtvolumens) Sonstige Unternehmensdienstl. Verkehr Reisedienstleistungen Finanzdienstleistungen Tantiemen und Lizenzgebühren IT-Dienstleistungen Baudienstleistungen Audiovisuelle u. verwandte Dienstl. Versicherungsdienstleistungen Telekommunikationsleistungen Dienstl. f. persönl. Zwecke, Kultur u. Freizeit Nicht aufgegl. Dienstleistungen Post- u. Kurierdienste Quelle: Eurostat 30% 25% 20% 15% 10% 5% 0% gen in der EU, gefolgt von Deutschland und Frankreich. Deutschland ist der bedeutsamste Importeur, vor dem Vereinigten Königreich und Frankreich. Der Gesamtanteil der neuen EU-Mitgliedsländer am EU-Außenhandel mit Dienstleistungen beträgt weniger als 1 %. Der Dienstleistungshandel wächst innerhalb der EU rascher als mit Drittländern. Im Hinblick auf das GATS ist dies ein wichtiger Umstand, weil die Regelungen des GATS nur für den Handel der EU mit dem Rest der Welt gelten, während der Binnenhandel der EU-Gesetzgebung unterliegt. Im Gegensatz zur Wirtschaftsleistung des Dienstleistungssektors, der wie wir gesehen haben fast drei Viertel des Bruttoinlandsprodukts ausmacht, ist der Anteil des Intra- und Extra-EU-Handels mit Dienstleistungen relativ gering (weniger als 5 % des BIP). Diese Zahl ist jedoch ziemlich irreführend. Ausländische Direktinvestitionen im Dienstleistungssektor fungieren als Ersatz für tatsächlichen Außenhandel mit Dienstleistungen und sind im Dienstleistungssektor umfangreicher als im verarbeitenden Gewerbe, insbesondere innerhalb der EU. Die Umsatz- und Beschäftigungszahlen von Auslandsniederlassungen sind Indikatoren für diesen Prozess. Der Anteil der Dienstleistungsumsätze von Auslandsniederlassungen am BIP reicht Exports von (% total) 0,33 % in der Tschechischen Republik bis zu 10 % in Frankreich. Der Anteil der Beschäftigten in Auslandsniederlassungen reicht von unter 5 % in Deutschland bis zu 22 % in Irland. Auslandsniederlassungen konzentrieren sich im Groß- und Einzelhandel, im Hotelund Gaststättengewerbe sowie in den Bereichen Verkehr und Unternehmensdienstleistungen. Tendenziell nimmt die Beschäftigung in Auslandsniederlassungen zu. Man kann somit zu der Schlussfolgerung gelangen, dass die Außenhandelszahlen die wirkliche Dimension der Internationalisierung bei der Dienstleistungserbringung nur unzureichend widerspiegeln. Weiterführende Literatur: Eurostat (2007) European Union international trade in services, Luxemburg: Europäische Kommission. Kemekliene, G., H. Conolly, M. Keune, A. Watt (2007) Services economy in the EU. Now and in the future, Bericht 104, Brüssel: ETUI-REHS. Imports (% total)

15 14 Kasten 2 Das GATS auf einen Blick Das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (General Agreement on Trade in Services, GATS) ist das erste multilaterale Handelsabkommen über den Handel mit Dienstleistungen. Es wurde in der Uruguay-Runde der Welthandelsgespräche verhandelt und trat am 1. Januar 1995 in Kraft. Das GATS gilt für alle Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO). Die eingegangenen Verpflichtungen sind rechtlich bindend und können nur widerrufen werden, wenn alle Handelspartner, die davon möglicherweise betroffen sind, eine Entschädigung erhalten. Das GATS definiert vier Arten ( Modi ) der Dienstleistungserbringung: Modus 1: Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen (z.b. Dienstleistungen von Callcentern im Ausland) Modus 2: Konsum von Dienstleistungen im Ausland (z.b. Tourismus, Studium an einer ausländischen Universität) Modus 3: kommerzielle Präsenz in einem anderen Land (z.b. Niederlassungen im Ausland) Modus 4: vorübergehende Migration von Dienstleistungserbringern (z.b. Angestellte internationaler Unternehmen) WTO-Mitgliedsstaaten können bei jedem Modus Verpflichtungen für zwölf Dienstleistungsbereiche, die aus insgesamt 155 Teilbereichen bestehen, eingehen. Die Verpflichtungen beziehen sich auf Transparenz, Marktzugang und Inländerbehandlung, also die Gleichbehandlung von inländischen und ausländischen Dienstleistungsanbietern. Es steht den Mitgliedsstaaten frei, bestimmte Wirtschaftsbereiche aus dem GATS auszuschließen oder Beschränkungen für einzelne Wirtschaftsbereiche festzulegen. Die anfänglichen Verpflichtungen der EU im Jahr 1995 spiegelten überwiegend den Stand der Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen vor dem Inkrafttreten des GATS wider. Die laufende Runde der Handelsgespräche war noch nicht abgeschlossen, als die Verhandlungen im Sommer 2008 auf Eis gelegt wurden, und es ist nicht absehbar, wann sie wieder aufgenommen werden.

16 3 Das GATS Überblick und Entwicklungen seit Das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (General Agreement on Trade in Services, GATS) ist das erste multilaterale Handelsabkommen, welches den Handel mit Dienstleistungen abdeckt. Es ist ein relativ neues Abkommen, das in der Uruguay-Runde der Welthandelsgespräche verhandelt wurde und am 1. Januar 1995 in Kraft trat (Kasten 2 fasst wichtige Besonderheiten zusammen). Das GATS bildet einen rechtlichen Rahmen für den internationalen Handel mit Dienstleistungen, der für alle WTO-Mitgliedsstaaten gilt. Sein Zweck besteht darin, den internationalen Handel durch verstärkte Transparenz und zunehmende Liberalisierung zu steigern. Das GATS ist das Ergebnis von komplexen, langwierigen und schwierigen Verhandlungen zwischen zahlreichen Ländern Entwicklungs- wie Industrieländern. Es ist ein vielschichtiges und kompliziertes Abkommen mit einem breiten möglichen Anwendungsbereich. Seine außerordentliche Breite ergibt sich aus der Vielfalt der Dienstleistungen selbst, aus dem Aufbau des Abkommens und aus der dehnbaren und vieldeutigen Weise, in der das GATS Schlüsselbegriffe definiert. Verpflichtungen im Rahmen des GATS sind rechtlich bindend und können nur dann widerrufen werden, wenn alle Handelspartner, die möglicherweise betroffen sind, eine Entschädigung erhalten. Dies, in Verbindung mit der annähernden Unmöglichkeit, vorherzusagen, wie zukünftige Liberalisierungsschritte die Regulierungsautonomie der Mitgliedsstaaten beeinflussen, ist der Hauptgrund für die Bedenken der Kritiker.

17 16 Das GATS findet im Prinzip bei allen Maßnahmen von WTO-Mitgliedern Anwendung, die den Handel mit Dienstleistungen betreffen. Dabei sind die einzigen Ausnahmen der Luftverkehr (welcher bilateralen Abkommen unterliegt) und Dienstleistungen, die in Ausübung hoheitlicher Gewalt erbracht werden (die also weder kommerziell sind noch in Konkurrenz mit einem oder mehreren Anbietern erbracht werden). Aufbau und Grundprinzipien des GATS Das GATS besteht aus allgemeinen Regelungen, die für alle Dienstleistungen gelten, aus speziellen Verpflichtungen der Marktöffnung und der Inländerbehandlung, die nur für diejenigen Dienstleistungen gelten, die von den Ländern in ihrem GATS- Programm aufgeführt wurden, sowie aus sektoralen Ergänzungen, die Regelungen für einzelne Wirtschaftsbereiche enthalten. Allgemeine Regelungen betreffen die Meistbegünstigung und Transparenz. Sie sehen eine Gleichbehandlung aller Handelspartner und die Veröffentlichung aller relevanten Vorschriften durch jedes Mitgliedsland vor. Unter den allgemeinen Regelungen ist Artikel IV über die innerstaatliche Regulierung am stärksten umstritten, weil er fordert, dass inländische Vorschriften, die einen Bezug zu Dienstleistungen haben, die Marktteilnehmer nicht stärker belasten sollten, als dies zur Sicherung der Dienstleistungsqualität erforderlich ist. Dies erweckt Befürchtungen, weil inländische Vorschriften mehrere Verwaltungsebenen betreffen und mit ihnen zahlreiche soziale, ökologische und andere Ziele verfolgt werden. Da die Verhandlungen in der Arbeitsgruppe für die innerstaatliche Regulierung (Working Party on Domestic Regulations, WPDR) noch nicht abgeschlossen sind, ist es schwer vorherzusagen, wie Artikel IV konkret umgesetzt werden wird. WTO-Mitglieder gehen spezielle Verpflichtungen hinsichtlich des Marktzugangs (Artikel XVI) und hinsichtlich der Inländerbehandlung (Artikel XVII) ein. Artikel XVI verbietet eine ganze Reihe von mengenmäßigen Beschränkungen des Handels mit Dienstleistungen, um so einen freien Marktzugang zu gewährleisten. Die Inländerbehandlung bedeutet, dass alle Anbieter von Dienstleistungen ganz gleich ob inländisch oder ausländisch den gleichen Wettbewerbsbedingungen unterliegen müssen. Mitgliedsländer können jedoch für alle vier Modi Einschränkungen festlegen. Das GATS-Regime für Dienstleistungen ist trotz seines breiten Geltungsbereichs weit weniger ambitioniert als die WTO-Abkommen über den internationalen Güterhandel, wo die Gleichbehandlung inländischer und ausländischer Anbieter für alle Mitgliedsländer zwingend gilt. Während einer laufenden GATS-Verhandlungsrunde können die einzelnen Mitgliedsländer ihre Angebote zurückziehen, wenn sie die Angebote anderer Mitgliedsländer als unzureichend ansehen. Verpflichtungen werden erst dann rechtlich bindend und quasi unwiderruflich wenn die Verhandlungsrunde abgeschlossen ist. Verbindliche Verpflichtungen können für 155 Teilbereiche aus den folgenden 12 Dienstleistungsbereichen eingegangen werden:

18 17 1) Unternehmerische und berufsbezogene Dienstleistungen (einschließlich fachlicher und IT-Dienstleistungen) 2) Kommunikationsdienstleistungen 3) Bau- und Montagedienstleistungen 4) Vertriebsdienstleistungen 5) Bildungsdienstleistungen 6) Umweltdienstleistungen 7) Finanzdienstleistungen (Banken, Versicherungen) 8) Medizinische und soziale Dienstleistungen 9) Tourismus und Reisedienstleistungen 10) Erholung, Kultur und Sport 11) Transportdienstleistungen 12) Sonstige nicht aufgeführte Dienstleistungen Das GATS definiert vier Arten ( Modi ) der Dienstleistungserbringung: Modus 1: Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen (z.b. Dienstleistungen von Callcentern im Ausland) Modus 2: Konsum von Dienstleistungen im Ausland (z.b. Tourismus, Studium an einer ausländischen Universität) Modus 3: kommerzielle Präsenz im Ausland (z.b. Zweigstellen im Ausland) Modus 4: vorübergehende Migration von Dienstleistungserbringern (z.b. Angestellte internationaler Unternehmen) Die GATS-Programme bestehen aus einem horizontalen Teil, der für alle Sektoren gilt, und einem sektorspezifischen. Für jeden Sektor und jeden Teilsektor müssen jegliche Beschränkungen für den freien Marktzutritt und für die Inländerbehandlung explizit für jede Erbringungsart angegeben werden. Mitgliedsländer haben die Wahl, ganze Wirtschaftsbereiche komplett aus dem GATS auszuklammern. Die Geschichte der Verhandlungen von 1995 bis 2008 Als die Verhandlungen über das GATS als Teil der Uruguay-Runde der Welthandelsgespräche begannen, lenkte man das Hauptaugenmerk auf dessen allgemeine Gestaltung. Die WTO-Mitgliedsstaaten konzentrierten sich auf Fragen wie Definitionen des Handels mit Dienstleistungen, auf Regeln, die gelten sollten, und auf Mechanismen, um den Geltungsbereich des Abkommens festzulegen. Somit spiegelten die ursprünglichen Verpflichtungen der Mitgliedsländer deren damaligen Liberalisierungsgrad wider oder blieben gar dahinter zurück. Sobald das GATS in Kraft war, existierte jedoch ein Rahmen, innerhalb dessen eine weitere Liberalisierung vorangetrieben werden konnte. Die nächsten Liberalisierungsschritte betrafen die Telekommunikation und Finanzdienstleistungen, über die bis 1997 bzw verhandelt wurde. Bis 2001 hatten sich die WTO-Mitglieder auf Verhandlungsrichtlinien geeinigt, die unter anderem einen bilateralen Prozess vorsahen, bei dem die Mitglieder Angebote machen und Forderungen stellen können. Bald wurde kritisiert, dies sei zu aufwändig und würde lediglich in die Sackgasse eines Gleichgewichts auf unterstem Niveau führen, wo man wenig erwarte und noch weniger anbiete.

19 18 Befürworter einer weiteren Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen wie z. B. die Europäische Kommission drängten daher auf Mindestziele ( Benchmarks ) und multilaterale Verhandlungen. Letztere wurden auf der Ministerkonferenz in Hongkong 2005 in die Liste der Verhandlungspraktiken aufgenommen. Zwanzig multilaterale Aufforderungen wurden eingereicht und die Mitglieder beteiligten sich an drei multilateralen Verhandlungsrunden. Es wurde jedoch kein Durchbruch erzielt. Im Juli 2006 und im Juli 2008 wurden die Doha-Handelsgespräche ausgesetzt, in erster Linie aufgrund von Streitigkeiten über Handelshemmnisse in der Landwirtschaft. Die Unterbrechung betrifft auch die Verhandlungen über den Handel mit Dienstleistungen, die trotz mehrfacher Versuche nicht wieder aufgenommen wurden. Währenddessen werden die Verhandlungen über Notfallregelungen, Subventionen, das öffentliche Beschaffungswesen und die innerstaatliche Regulierung weitergeführt. Es gibt Befürchtungen, dass die vorgeschlagenen neuen Regelungen die inländische Gesetzgebung selbst in den Fällen einschränken könnten, in denen sie ausländische Anbieter nicht diskriminiert, sondern für In- und Ausländer gleichermaßen gilt. Wenn sie angenommen werden, könnten diese Regelungen die nationale Autonomie in solchen Bereichen wie Qualifikationsanforderungen und technische Standards sowie Lizensierungserfordernisse und -verfahren beschränken. Weiterführende Literatur: Adlung, R. (2004) The GATS Turns Ten: a Preliminary Stocktaking, Staff Working Paper ERSD , Genf: WTO. Krajewski, M. (2001) Public Services and the Scope of the General Agreement on Trade in Services (GATS), Genf: Center for International Environmental Law (CIEL). Mattoo, A., R. M. Stern und G. Zanini (2008) A handbook of international trade in services, Oxford: Oxford University Press. WTO (1995) Uruguay Round Agreement, General Agreement on Trade in Services (Article I-XXVI), Genf: WTO.

20 4 Modus 3 und Modus 4 Umfang, Handelsströme und mögliche Auswirkungen 19 Von den vier Modi, die im GATS definiert werden, haben Auslandsniederlassungen und die vorübergehende Migration von Dienstleistungsanbietern am ehesten Auswirkungen auf die Arbeitsmärkte und die Regulierungskapazität der Mitgliedsländer. Die Studie konzentriert sich daher auf diese beiden Modi des Dienstleistungshandels, welche in diesem Abschnitt eingehender beschrieben werden. Definition und Umfang von Modus 3 Modus 3 betrifft die geschäftliche Anwesenheit oder Niederlassung im Ausland. Dieser Modus gilt für alle juristischen Personen, die an der Dienstleistung beteiligt sind und betrifft den gesamten Prozess: die Dienstleistungserbringung, Marketing, Vertrieb, Verkauf sowie Auslieferung. Einrichtungen jeglicher rechtlicher Organisationsform fallen unter das GATS, solange sie juristische Personen, Tochtergesellschaften, örtliche Niederlassungen oder Vertretungen des Investors sind. In ihren Verpflichtungen unter Modus 3 des GATS können WTO-Mitgliedsstaaten folgendes beschränken: die Zahl der zugelassenen Dienstleistungsanbieter oder -geschäfte den Gesamtwert der zugelassenen Dienstleistungsumsätze oder die Bilanzsumme den Gesamtumfang der zugelassenen Dienstleistungsproduktion die Zahl der Beschäftigten die genaue Rechtsform zugelassener Unternehmen den Anteil ausländischer Beteiligungen. Es dürfen auch Beschränkungen für die Inländerbehandlung festgelegt werden, wie z.b. Bedingungen, die nur für ausländische Dienstleistungsanbieter gelten.

21 20 Definition und Umfang von Modus 4 Modus 4 betrifft den vorübergehenden Aufenthalt von vier Hauptkategorien von natürlichen Personen: Mitarbeiter, die innerhalb eines Konzerns versetzt werden (Manager, Spezialisten, Trainees) Geschäftsreisende und Mitarbeiter des Vertriebs, die in das Staatsgebiet eines anderen WTO-Mitgliedslandes einreisen, um dort eine Niederlassung zu eröffnen oder über den Verkauf von Dienstleistungen verhandeln Freiberufler (Selbstständige, die in das Staatsgebiet eines anderen WTO-Mitgliedslandes einreisen, um dort vorübergehend eine Dienstleistung zu erbringen) Vertragsdienstleister, die in das Staatsgebiet eines anderen WTO-Mitgliedslandes einreisen, um einen Vertrag zwischen ihrem Arbeitgeber und Dienstleistungskonsumenten auf dem Territorium eines anderen Mitgliedsstaates zu erfüllen. In Einzelfällen kann es schwer sein, zwischen Freiberuflern und Personen, die eine Beschäftigung in einem anderen Land suchen, zu unterscheiden. Darüber hinaus gibt es keine eindeutige Definition des Begriffs vorübergehend. Modus 4 gilt nicht für Personen, die in einem anderen Land auf Arbeitssuche sind. Auch Maßnahmen bezüglich der Staatsbürgerschaft, des Aufenthalts oder einer unbefristeten Beschäftigung fallen nicht in den Geltungsbereich. Die Interessenlage hinsichtlich der Liberalisierung von Modus 3 und Modus 4 Die EU, die den Handel mit Dienstleistungen unter Modus 3 bereits weitgehend liberalisiert hat, drängt Entwicklungsländer zu weiteren Zusagen, um einen besseren Zugang zu deren Märkten zu erhalten. Letztere haben Vorbehalte gegenüber einer weiteren Öffnung ihres Dienstleistungshandels im Rahmen des GATS, weil sie ihre politische Autonomie beibehalten wollen und die Entwicklung ihrer heimischen Dienstleistungsbranchen schützen wollen, die noch nicht in der Lage sind, mit denen der entwickelten Länder zu konkurrieren. Für Modus 4 ist das Gegenteil der Fall. Die EU, die bisher nur eingeschränkte Verpflichtungen eingegangen ist, hat aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit von Arbeitnehmern mit niedriger und mittlerer Qualifikation ein Interesse an Beschränkungen zum Schutz des eigenen Arbeitsmarkts. Gleichzeitig befürworten die Entwicklungsländer, in denen diese Qualifikationsgruppen im Übermaß vorhanden sind, die Liberalisierung von Modus 4 für alle Qualifikationsniveaus. Gewöhnlich verläuft die Konfliktlinie in der Debatte über eine weitere Liberalisierung bei Modus 4 innerhalb der Länder. Während Unternehmenslobbyisten die Freizügigkeit ihrer Mitarbeiter fordern, befürchten Gewerkschaften und einige Nichtregierungsorganisationen, dass dies zu unkontrollierter Migration mit negativen Auswirkungen auf Beschäftigung, Löhne und Sozialstandards führen könnte.

22 21 Der Umfang des Handels im Rahmen von Modus 3 und Modus 4 Es erweist sich als schwierig, den Dienstleistungshandel nach dem jeweiligen Modus zu erfassen, da die Datenbasis sehr begrenzt ist. Für Modus 3 sind die Daten über den Handel ausländischer Niederlassungen mit Dienstleistungen die passendste Datenquelle. Da diese Datenbasis relativ neu ist, hat sie einen zeitlich wie geografisch sehr eingeschränkten Umfang. Die Statistiken über ausländische Direktinvestitionen enthalten größere Datenmengen für mehr Länder, entsprechen aber nicht direkt dem Handel mit Dienstleistungen unter Modus 3, da sie auch Unternehmen mit einer Minderheitsbeteiligung im Ausland aufführen und das Augenmerk eher auf das Kapital als auf die Geschäfte richten. Es ist noch schwieriger, eine verlässliche Aussage über den Umfang des Handels unter Modus 4 zu machen, da die statistische Datengrundlage hier noch dürftiger ist als für Modus 3. In der Zahlungsbilanz gibt es einige Positionen, die zwar Dienstleistungen betreffen, aber auch Transaktionen aller anderen Wirtschaftbereiche enthalten. Einigen Aufschluss bringen Statistiken über die vorübergehende Migration von Arbeitskräften in Verbindung mit Statistiken über den Dienstleistungshandel, aber dies birgt die Gefahr widersprüchlicher Informationen. Zudem gibt es Daten über die vorübergehende Migration von Arbeitskräften nur für sehr wenige Länder, wie z.b. das Vereinigte Königreich. Nur wenige Studien haben bislang einen Versuch unternommen, die Relevanz der einzelnen Modi des Handels mit Dienstleistungen einzuschätzen. Diese haben unterschiedliche regionale Schwerpunkte. Nach Karsenty (2000, vgl. weiterführende Literatur unten) macht Modus 3 mehr als die Hälfte des weltweiten Außenhandels mit Dienstleistungen aus, gefolgt von Modus 1 (29 %) und Modus 2 (14 %), während der Anteil von Modus 4 mit 1,4 % vernachlässigbar bleibt. Für hochentwickelte Länder wie die USA, Frankreich, Deutschland und Japan ist der Anteil von Modus 3 am Dienstleistungshandel sogar noch höher. Leider betrachten die vorliegenden Studien nicht die Entwicklung der einzelnen Modi im Zeitablauf. Die Debatte über mögliche Folgen einer Liberalisierung von Modus 3 und Modus 4 Die Debatte konzentriert sich auf Auswirkungen in folgenden Bereichen: Außenhandel, Regulierungskapazität, Wohlfahrt und Arbeitsmarkt. Die Folgen einer Liberalisierung von Modus 3 hängen davon ab, ob Direktinvestitionen aus dem Ausland den Außenhandel mit Dienstleistungen ersetzen oder ergänzen. Beide Beziehungen zwischen ausländischen Direktinvestitionen und dem internationalen Handel mit Dienstleistungen werden durch eine Reihe von Studien gestützt. Nach mehreren Studien erhöht Migration tendenziell nicht nur den internationalen Handel mit Dienstleistungen unter Modus 4, sondern auch den Außenhandel mit Gütern. Das Ausmaß, in dem die politische Gestaltungsfreiheit der WTO-Mitglieder bei der nationalen Gesetzgebung durch das GATS beeinträchtigt wird, hängt großenteils

23 22 vom Verhandlungsergebnis in der Arbeitsgruppe zur innerstaatlichen Regulierung ab (vgl. Abschnitt 3) sowie von den Zusagen, die die einzelnen Mitgliedsländer bereits gemacht haben. Die Risiken sind für diejenigen Länder am größten, die bereits Sektoren ihrer Dienstleistungswirtschaft für das GATS geöffnet haben, ohne genau zu wissen, was dies zukünftig für ihre gesetzgeberische Autonomie bedeuten wird. Unklare Definitionen bezüglich des Umfangs, in dem öffentliche Dienstleistungen vom GATS ausgenommen sind, erhöhen die Unsicherheit. Es besteht das Risiko, dass die inländische Umwelt- und Sozialpolitik dadurch gefährdet werden könnte, dass andere WTO-Mitglieder behaupten, die inländischen Bestimmungen benachteiligten ausländische Dienstleistungsanbieter. Solche Befürchtungen müssen jedoch vor dem Hintergrund gesehen werden, dass bisher nur sehr wenige Rechtsstreitigkeiten über GATS-Angelegenheiten stattgefunden haben. Gleichzeitig betonen Befürworter des GATS mögliche positive Wohlfahrtseffekte, die sich dadurch ergäben, dass Produktionsfaktoren dort eingesetzt würden, wo sie am produktivsten sind. Oft stammen solche Ergebnisse aus Studien, die sich auf allgemeine Gleichgewichtsmodelle mit sehr restriktiven Annahmen stützen. Einige Studien gelangen zu dem Schluss, dass wenngleich der freie Handel den meisten Ländern Vorteile bringt hochentwickelte Länder wie die EU-Mitgliedsstaaten oder die USA sogar Einkommenseinbußen erleiden können (vgl. weiterführende Literatur unten). Die Angst vor negativen Auswirkungen einer Liberalisierung des Außenhandels mit Dienstleistungen ist am größten, wenn es um die betroffenen Arbeitsmärkte geht. Da einmal eingegangene GATS-Verpflichtungen unwiderruflich sind, verlieren Länder, die liberalisieren, vermutlich einen Teil ihrer Flexibilität im Umgang mit Arbeitsmarktungleichgewichten. Befürworter der Liberalisierung argumentieren, dass ausländische Arbeitskräfte, die unter Modus 4 in ein Land einreisen, die inländischen Arbeitskräfte eher ergänzen als ersetzen. Während einige Studien feststellen, dass Immigranten vorwiegend mit anderen Immigranten konkurrieren, haben andere Studien negative Auswirkungen der Immigration auf die Löhne örtlicher Arbeitskräfte ermittelt. Weiterführende Literatur: Karsenty, G. (2000) Assessing Trade in Services by Mode of Supply, in GATS 2000: New Directions in Services Trade Liberalization, edited by P. Sauvé and R. M. Stern, Washington DC: Brookings Institution Press. OECD (2008a) Globalisation in Services: From Measurement to Analysis, OECD Statistics Working Paper STD/DOC(2008)3/REV1, Paris: OECD. Scherrer, C. (2005) GATS: Long-term Strategy for the Commodification of Education, in Review of International Political Economy, 12(3) Sinclair, S. und J. Grieshaber-Otto (2002) Facing the Facts: A Guide to the GATS Debates, Ottawa: Canadian Centre for Policy Alternatives. WTO (2006) International trade statistics 2006, Genf: WTO.

24 5 Wie hat sich der Offenheitsgrad im Dienstleistungssektor im Rahmen des GATS seit 1995 verändert? 23 Im Jahr 1995 hat die EU ein erstes Angebot für die 12 Mitgliedsländer unterbreitet, die ihr vor diesem Jahr angehörten (im Weiteren als EU-12 bezeichnet). Ein überarbeitetes bedingtes Angebot für 25 Mitgliedsstaaten wurde im Jahr 2005 eingereicht, trat jedoch bisher noch nicht in Kraft. Die EU hat eine einzige Liste von Zusagen für alle Mitgliedsländer eingereicht, weil die Kompetenz für Außenhandelsfragen auf europäischer Ebene liegt. Dennoch können die Mitgliedsländer länderspezifische Einschränkungen festlegen. Zahlreiche Beobachter haben angedeutet, dass die Zusagen bestenfalls einen Stillstand verkörpern, indem sie den existierenden oder sogar einen niedrigeren Liberalisierungsgrad für einzelne Mitgliedsländer widerspiegeln. Es ist eine weitverbreitete Praxis unter WTO-Mitgliedern, in bilateralen oder regionalen Abkommen über die GATS-Zusagen hinauszugehen. Sektoren werden manchmal aus dem GATS ausgenommen, nicht weil Beschränkungen existieren, sondern weil die Regierungen ihre politische Autonomie erhalten wollen. Die Zusagen der EU unterscheiden sich für die beiden Modi, die hier diskutiert werden, deutlich. Mitgliedsländer können wählen, ob sie den jeweiligen Sektor öffnen wollen (mit der Möglichkeit, Einschränkungen festzulegen) oder ob sie ihn gänzlich vom GATS ausnehmen wollen. Im Allgemeinen ist Modus 3 offener als Modus 4, welcher immer noch bedeutsamen sektoralen Beschränkungen unterliegt und hauptsächlich für hochqualifizierte Arbeitskräfte gilt.

25 24 Die qualitative Beurteilung von Modus 3 Beide Angebote der EU sowohl das von 1995 als auch das von 2005 enthalten erhebliche Beschränkungen für die öffentliche Daseinsvorsorge, bestimmte Rechtsformen, Investitionen, Immobilienkäufe und Subventionen. Die Beschränkungen gelten, soweit nicht anders angegeben, für alle Branchen. Dies stellt sicher, dass staatliche Monopole und Subventionen weiterhin zulässig sind. Zahlreiche Beschränkungen betreffen Anforderungen an die Staatsbürgerschaft oder Genehmigungspflichten. Im Jahr 2005 wurden die Zusagen generell ausgeweitet und zusätzliche Branchen wie Post- und Kurierdienstleistungen wurden geöffnet. Insgesamt steht das EU-Angebot für Modus 3 für eine weitgehende Liberalisierung, wenngleich es weiterhin Beschränkungen für bestimmte Branchen gibt und sich die Zusagen zwischen den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten stark unterscheiden. Die qualitative Beurteilung von Modus 4 Das Angebot für Modus 4 aus dem Jahr 1995 betrifft Versetzungen von Mitarbeitern innerhalb von Konzernen (Personen in leitenden Managementpositionen und Personen mit wesentlichem Expertenwissen) sowie Firmenvertreter, die für Verhandlungen vorübergehend einreisen wollen, oder Personen in führender Stellung, die das Unternehmen managen, ohne dass eine Niederlassung oder Tochtergesellschaft in dem betreffenden WTO-Mitgliedsstaat existiert. Im Jahr 2005 wurden diese Gruppen in firmeninterne Versetzungen und Geschäftsreisende umbenannt. Letztere Kategorie wurde auf Trainees mit Hochschulabschluss erweitert. Zusätzlich führte die EU zwei neue Kategorien ein: Vertragsdienstleister, die in 21 Dienstleistungsbranchen tätig werden dürfen, und Freiberufler, die auf Dienstleistungen in den Bereichen Recht, Architektur, Computerdienstleistungen, Management, Beratung und Übersetzungen beschränkt sind. Personen der beiden letztgenannten Kategorien müssen über einen Hochschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation sowie drei Jahre Berufserfahrung im Falle der Vertragsdienstleister und sechs Jahre Berufserfahrung im Falle der Freiberufler verfügen. Dennoch bleiben diese beiden Kategorien im EU-Angebot von 2005 für die meisten EU-Mitgliedsstaaten und die meisten Branchen ausgeschlossen. Während das Angebot von 1995 die Aufenthaltsdauer nicht festlegt, wird die maximale Aufenthaltsdauer für verschiedene Kategorien von Arbeitskräften im Angebot von 2005 genau bestimmt. Sie reicht von einem Jahr bis zu drei Jahren für firmeninterne Versetzungen und bis zu 90 Tagen innerhalb eines Jahres für Geschäftsreisende. Einige Mitgliedsländer bieten weniger strenge Regelungen. Vertragsdienstleister dürfen ihre Dienstleistungen bis zu sechs Monate innerhalb eines Jahres erbringen. Freiberufler dürfen maximal ein Jahr lang Dienstleistungen erbringen. Keine genauen Angaben werden hinsichtlich der Wiedereinreise innerhalb eines bestimmten Zeitraums gemacht.

26 25 Quantitative Beurteilung der Offenheitsgrad des Dienstleistungssektors in der EU Bisherige Studien gelangen zu dem Ergebnis, dass die EU und Japan von allen entwickelten Industrieländern in der WTO 1995 die offensten Dienstleistungssektoren hatten und sogar die USA übertrafen. Im Angebot der EU waren Unternehmensdienstleistungen die offenste Branche, gefolgt von Finanz- und Telekommunikationsdienstleistungen. Im Vergleich mit dem Angebot, das die EU im Jahre 2003 für 15 Länder eingereicht hat, zeigt sich, dass die Mitgliedsstaaten hinsichtlich ihres Offenheitsgrades keine erheblichen Unterschiede aufwiesen. Die ausführliche Studie, auf der dieser Kurzbericht basiert, enthält eine detaillierte Begutachtung der Zusagen der EU und ihrer Mitgliedsstaaten im Rahmen des GATS, die einen Vergleich zwischen Ländern und Sektoren sowie im Zeitablauf ermöglicht. Diese Analyse zielt darauf, folgende Fragen zu beleuchten, und geht dabei deutlich über bisherige Studien hinaus: Inwieweit gibt es ein einheitliches Angebot der EU im Rahmen des GATS? Inwieweit unterscheiden sich die Zusagen einzelner Mitgliedsstaaten? Wie hat sich das Angebot der EU entwickelt, seit das GATS 1995 erstmals in Kraft trat? Die quantitative Bewertung des Offenheitsgrades hat zwei Dimensionen. Zunächst wird sowohl für Modus 3 als auch für Modus 4 die Zahl der offenen Dienstleistungsteilbereiche (von insgesamt 155) ermittelt. Dann werden auf der Grundlage von fünf Liberalisierungsgraden für Modus 3 und von sieben Liberalisierungsgraden für Modus 4 Indizes des Offenheitsgrades für jeden Teilbereich und für die 12 Hauptbereiche (vgl. Abschnitt 3) berechnet: Bei jedem Index bedeutet der Wert 1 einen maximalen Grad der Liberalisierung, während 0 bedeutet, dass der Bereich/Modus aus dem GATS ausgenommen ist. Werte zwischen 0 und 1 stehen für verschiedene mittlere Grade der Liberalisierung (die vollständigen Details können der Langfassung der Studie entnommen werden). Es ist zu beachten, dass die Indizes für Modus 3 und Modus 4 nicht vergleichbar sind. Insbesondere bedeutet eine weitestgehende Liberalisierung für jeden dieser beiden Modi etwas anderes. Während eine völlige Liberalisierung für Modus 3 denkbar ist, ist dies für Modus 4 und alle Qualifikationsniveaus ausgeschlossen. Die Indizes für die 12 Dienstleistungsbereiche werden dann gewichtet, um für jeden der beiden Modi eine quantitative Gesamteinschätzung für den jeweiligen Mitgliedsstaat zu liefern. In ähnlicher Weise werden die Ergebnisse der einzelnen Mitgliedsstaaten für jeden Hauptdienstleistungsbereich aggregiert, um einen EU- Index zu erhalten. Indizes werden separat für jeden Modus zwischen Mitgliedsstaaten und Dienstleistungsbereichen verglichen.

27 26 Breite und Tiefe der Zusagen unter Modus 3 Im Jahr 1995 betrug die Zahl der offenen Teilbereiche unter Modus 3 je nach Land 90 bis 91 von 155 für die bis dahin 12 EU-Mitgliedsländer (EU-12). Weitere Teilbereiche wurden 2005 geöffnet. Wenngleich die Zahl der offenen Teilbereiche in diesem Jahr für die Mitgliedsländer recht ähnlich war, gab es hinsichtlich des Offenheitsgrades große Unterschiede innerhalb der Mitgliedsländer und der Bereiche. Im Jahr 2005 haben die Länder der EU-12 die meisten offenen Dienstleistungsbereiche, gefolgt von den baltischen Ländern und Österreich, danach Slowenien, Ungarn, Finnland und Schweden, und schließlich Zypern und Malta. Die letzteren beiden gehen für mehr als die Hälfte aller Dienstleistungsbereiche überhaupt keine Verpflichtungen ein. Die offensten Bereiche sind Bildung, Umweltdienstleistungen und Bau (Abbildung 3). Der Bereich Erholung, Kultur und Sport sowie der Bereich sonstige Dienstleistungen sind seit 1995 deutlich liberalisiert worden und rangieren heute ebenfalls unter den offensten Dienstleistungsbereichen. Abb. 3 Liberalisierungsgrad von Dienstleistungsbereichen unter Modus 3 1,0 0,9 0,8 0,7 0,6 0,5 0,4 0,3 0,2 0,1 0,0 Umweltdienstleistungen Bau- und Montagedienstleistungen Bildungsdienstleistungen Sonstige nicht aufgeführte Dienstleistungen Erholung, Kultur und Sport Vertriebsdienstleistungen Unternehmerische und berufsbezogene Dienstleistungen Tourismus und Reisedienstleistungen Finanzdienstleistungen Kommunikationsdienstleistungen Medizinische und soziale Dienstleistungen Transportdienstleistungen Quelle: Berechnungen und Schätzungen der Autoren auf der Basis des Angebots der EU. Zur Methode vgl. Kemekliene/Watt 2009 Die Analyse der Indizes für Modus 3 für verschiedene Dienstleistungsbereiche und für jeden Mitgliedsstaat zeigt, dass keiner der Dienstleistungsbereiche für die EU insgesamt völlig aus dem GATS ausgenommen ist. Noch ist irgendein Dienstleistungsbereich vollkommen liberalisiert. 1,0 0,9 0,8 0,7 0,6 0,5 0,4 0,3 Die Analyse zeigt deutlich, dass es unter Modus 3 im Jahr 2005 kein einheitliches Angebot der EU gibt. Während es 1995 Anzeichen für ein einheitliches Angebot der EU gab, waren die Zusagen im Jahr 2005 für die einzelnen Länder deutlich unterschiedlicher: die Anzahl der offenen Dienstleistungsbereiche kann täuschen, weil ihr nicht immer der gleiche Grad an Liberalisierung entspricht. Im Hinblick auf einen Vergleich der Dienstleistungsbereiche wird die Uneinheitlichkeit der eingegangenen Verpflichtungen sowohl 1995 als auch 2005 deutlich. Es gibt einige schwache Anhaltspunkte von regionalen Gruppierungen der EU-Mitgliedsstaaten bei diesen Rangordnungen, aber die einzige klare Schlussfolgerung, die man ziehen kann, ist, dass die Länder der EU-12 den höchsten und die neuen Mitgliedsländer mit Ausnahme der baltischen Länder den niedrigsten Liberalisierungsgrad aufweisen (Abbildung 4).

28 27 Abb. 4 Liberalisierungsgrad des Dienstleistungshandels unter Modus 3 nach Ländern 1,0 0,9 0,8 0,7 0,6 0,5 0,4 0,3 0,2 0,1 0, Quelle: Berechnungen und Schätzungen der Autoren auf der Basis des Angebots der EU. Zur Methode vgl. Kemekliene/Watt ,0 0,9 0,8 0,7 0,6 0,5 0,4 0,3 0,2 0,1 0,0 Breite und Tiefe der Zusagen unter Modus 4 Im Jahr 1995 waren die Angebote der 12 EU-Mitgliedsländer denen für Modus 3 im Hinblick auf die Zahl der Dienstleistungsbereiche, für die eine Zusage gemacht wurde, sehr ähnlich: 109 von 155 Teilbereichen wurden für zwei Kategorien von Arbeitskräften unter Modus 4 geöffnet. Darüber hinaus ist die weitere Öffnung von Dienstleistungsbereichen unter Modus 4 im Angebot von 2005 ebenso wie bei Modus 3 sehr einheitlich für die EU-12-Länder. Dennoch ist die Zahl der offenen Teilbereiche unter Modus 4 niedriger als unter Modus 3. Die regionale 1995 Streuung 2005 ist ähnlich wie bei Modus 3. Die EU-12-Länder und die baltischen Länder haben die höchste Zahl offener Dienstleistungsbereiche, während Malta und Zypern die meisten geschlossenen Dienstleistungsbereiche haben. Im Allgemeinen ist der Offenheitsgrad bei Modus 4 viel niedriger, wenn die Indizes auf Grund von methodischen Unterschieden auch nicht direkt vergleichbar sind. Dabei gibt es deutliche Diskrepanzen zwischen den Dienstleistungsbereichen. Umweltdienstleistungen, Bau-, Vertriebs- und Unternehmensdienstleistungen gehören zu den am stärksten liberalisierten Bereichen, während es für Verkehr und sonstige Dienstleistungen immer noch erhebliche Beschränkungen gibt. Wie auch bei Modus 3 hat der Bereich Kommunikation die schnellste Liberalisierung erlebt, Environmental Construction Distribution Education Umweltdienstleistungen Bau- und Montagedienstleistungen Vertriebsdienstleistungen Bildungsdienstleistungen Unternehmerische und berufsbezogene Dienstleistungen Tourismus und Reisedienstleistungen Erholung, Kultur und Sport Finanzdienstleistungen Medizinische und soziale Dienstleistungen Transportdienstleistungen Kommunikationsdienstleistungen Sonstige nicht aufgeführte Dienstleistungen Business Tourism and travel related unterliegt aber immer noch deutlichen Beschränkungen (Abbildung 5). Recreational, cultural and sporting Financial

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