Michael Weber-Blank NLP M. Mittelstand im Visier der Ermittler. Insolvenzstrafrecht

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3 Agenda 1 2 Haftungszwickmühle 3 Ermittlungsverfahren 3

4 Insolvenzstraftaten Insolvenzverschleppung 15a InsO Verletzung von Buchführungspflichten 283 b StGB Sozialversicherungsbetrug 266a StGB Steuerhinterziehung 370 AO Bankrott 283 StGB Betrug 263 StGB 4

5 Wirtschaftskriminalität 2017 Quelle: BKA Wirtschaftskriminalität Bundeslagebild

6 Insolvenzdelikte der letzten 5 Jahre Quelle: BKA Wirtschaftskriminalität Bundeslagebild

7 Täter: Insolvenzverschleppung - 15a InsO Geschäftsführer einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt), Vorstand einer AG oder Genossenschaft, Director einer Ltd., bei Führungslosigkeit auch Gesellschafter oder Aufsichtsräte nicht: Vereinsvorstände, Personengesellschaften oder Einzelunternehmern Tathandlung: Strafmaß: Verjährung: Insolvenzverschleppung tritt dann ein, wenn bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Insolvenzantrag gar nicht, fehlerhaft oder zu spät beim Insolvenzgericht eingeht. Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren (bei Fahrlässigkeit 1 Jahr) 5 Jahre 7

8 Insolvenzverschleppung - 15a InsO Echtes Unterlassungsdelikt Vorsatz +, bei Untätigkeit, obwohl die Umstände bekannt sind, aus denen sich die Insolvenzantragspflicht ergibt Abstraktes Gefährdungsdelikt Kein Insolvenzantrag trotz Insolvenzantragspflicht Straffreiheit innerhalb des 3-Wochen-Zeitraums Zahlungsunfähigkeit, 17, 18 InsO nicht in der Lage sein, die fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen bzw. Zahlungseinstellung und/oder Überschuldung, 19 InsO Vermögen des Schuldners reicht zur Deckung bestehender Verbindlichkeiten nicht aus, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich 8

9 Feststellung der Zahlungsfähigkeit Betriebswirtschaftliche Methode Es werden alle fälligen Verbindlichkeiten zu einem bestimmten Stichtag ermittelt und diesen die liquiden Mittel an diesem Stichtag sowie die liquiden Mittel des 3-Wochen-Zeitraums gegenübergestellt; normalerweise soll eine Liquiditätsbilanz erstellt werden; ergibt sich danach eine Liquiditätslücke von mindestens 10 Prozent, dann besteht der Verdacht der Zahlungsunfähigkeit. Wirtschaftskriminalistische Methode Es werden Indizien notiert. Der Zeitpunkt, an dem mehrere Indizien gehäuft auftreten, dort ist die Zahlungsunfähigkeit zu vermuten. Im Strafprozess ist eine Nachweisführung mit der wirtschaftskriminalistischen Methode zulässig, es muss aber wegen des Grundsatzes in dubio pro reo ein Sicherheitsabschlag zu Gunsten des Beschuldigten vorgenommen werden. 9

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11 Sozialversicherungsbetrug - 266a StGB Täter: Tathandlung: Strafmaß: Verjährung: Arbeitgeber, Straftatbestand kann nur von Unternehmern begangen werden: die treueähnliche Pflicht gegenüber der Sozialversicherung zur Zahlung der Arbeitnehmerbeiträge. Nichtabführung von Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren (in schweren Fällen sechs Monate bis 10 Jahre Freiheitsstrafe) 5 Jahre 11

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15 Steuerhinterziehung AO Täter: Tathandlung: Strafmaß: Verjährung: Einzelunternehmer, Freiberufler, eingetragene Kaufleute (e.k.), Geschäftsführer einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) und Vorstände einer AG, einer Genossenschaft oder eines Vereins, Director einer Ltd. Nichtabführung von Lohnsteuer und USt, Nichtabgabe von Lohnanmeldungen und USt-VAen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, in schweren Fällen bis zu 10 Jahren 5 Jahre 15

16 Bankrott StGB Täter: Tathandlung: Strafmaß: Verjährung: Einzelunternehmer, Freiberufler, eingetragene Kaufleute (e.k.), Geschäftsführer einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) und Vorstände einer AG, einer Genossenschaft oder eines Vereins, Director einer Ltd. Bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit ist nach 283 Abs. 1 strafbar: 1. Verheimlichung, Zerstörung, Beschädigung oder Beiseiteschaffung von Vermögen, das zur Insolvenzmasse gehört. 2. Verlust-, Spekulations- oder Differenzgeschäfte, Spiel, Wette, unwirtschaftliche Ausgaben. 3. Wareneinkauf auf Kredit und Abgabe mit Verlust. 4. Vortäuschung von Rechten oder Anerkennung von erdichteten Rechten an der Insolvenzmasse. 5. Falsche oder fehlende Buchführung. 6. Verheimlichung, Zerstörung, Beschädigung, Beiseiteschaffung von Buchhaltungsunterlagen. 7. Falsche, fehlende oder nicht fristgerecht erstellte Bilanz. 8. Auffangklausel für ähnliche Tatbestände. Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren 5 Jahre 16

17 Betrug StGB Täter: Tathandlung: Strafmaß: Verjährung: Einzelunternehmer, Freiberufler, eingetragene Kaufleute (e.k.), Geschäftsführer einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) und Vorstände einer AG, einer Genossenschaft oder eines Vereins, Director einer Ltd. Häufig die Eingehung von Leistungsverpflichtungen obwohl schon zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses klar war, dass diese nicht mehr erfüllt werden können Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, in schweren Fällen bis zu 10 Jahren 5 Jahre 17

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19 Verletzung von Buchführungspflichten - 283b StGB Täter: Tathandlung: Strafmaß: Verjährung: Einzelunternehmer, Freiberufler, eingetragene Kaufleute (e.k.), Geschäftsführer einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) und Vorstände einer AG, einer Genossenschaft oder eines Vereins, Director einer Ltd. Generelle Nichtbeachtung der Buchführungsvorschriften nach HGB oder Steuerrecht und dadurch falsche oder fehlende Buchführung Verheimlichung, Zerstörung, Beschädigung, Beiseiteschaffung von Buchhaltungsunterlagen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, bei Fahrlässigkeit bis zu einem Jahr 5 Jahre 19

20 Sonstige Vorschriften im Untreue, 266 StGB Kreditbetrug, 265b StGB Gläubigerbegünstigung, 283c StGB Schuldnerbegünstigung, 283d StGB Verletzung der Informationspflicht gegenüber den Gesellschaftern, 84 HGB, 104 AktG 20

21 Nebenfolgen nach festgestellter Strafbarkeit Berufsverbot 70 StGB Ausschluss als Vorstandsmitglied/Geschäftsführer nach 76 Abs. 3 S. 2 Nr. 3e AktG bzw. 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 3e GmbHG Gewerbeuntersagung nach 35 GewO Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb um öffentliche Aufträge gem. 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 4, S 2 SchwarzArbG 21

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23 Agenda 1 2 Haftungszwickmühle 3 Ermittlungsverfahren 23

24 2 4 Haftungszwickmühle 1. Ausgangslage Haftungszwickmühle Verpflichtung zur Zahlung von Sozialabgaben und Steuern Massesicherungspflicht, 64 GmbHG Schadensersatz wegen Nichtzahlung von Sozialabgaben/Steuern sonst strafbar Schadensersatz wegen Verletzung der Massesicherungspflicht sonst strafbar Persönliche, unbeschränkte Haftung des Geschäftsführers oder Organs mit dem Privatvermögen Strafbarkeit? 24

25 2 5 Haftungszwickmühle Grundsätzliche Haftung für: Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung, ab Mahnung ( 286 ZPO) für Verzugszinsen ( 288 BGB) Aber: Keine Haftung für den Arbeitgeberanteil, keine Haftung für Säumniszuschläge i.s.d. 24 Abs. 1 SGB IV, da diese Vorschrift kein Schutzgesetz i.s.d. 823 Abs. 2 BGB ist. 25

26 2 6 Haftungszwickmühle Ausnahmsweise keine Haftung: bei Nichtzahlung innerhalb der 3-wöchigen Frist zwischen Illiquidität bzw. Überschuldung und Insolvenzantragstellung. Der 5. Strafsenat des BGH hat nur ausnahmsweise die Masseerhaltungspflicht - für diese 3 Wochen! - als vorrangig vor der Abführung der Sozialversicherungsbeiträge beurteilt. Der 2. Zivilsenat des BGH hat sich dieser Auffassung angeschlossen. Im Ergebnis ist daher grds. wohl ein Vorrang der Masseerhaltung vor 266a StGB innerhalb der 3-Wochen-Frist anzunehmen (str.). soweit die Abführung der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung zum Fälligkeitszeitpunkt mangels verfügbarer Mittel tatsächlich nicht möglich war. Aber: Der 9. Zivilsenat des BGH geht davon aus, dass die einem Sozialversicherungsträger im Vorfeld der Insolvenz gewährte Befriedigung vom Insolvenzverwalter gemäß 130 InsO (kongruente Deckung) auch dann angefochten werden kann, wenn sie gemäß 266a StGB geboten war! 26

27 Haftungszwickmühle Anfechtungsvorschriften der InsO: 130 InsO, kongruente Deckung 131 InsO, inkongruente Deckung 132 InsO, Unmittelbar nachteilige Rechtshandlungen 133 InsO, Vorsätzliche Benachteiligung 134 InsO, Unentgeltliche Leistung 135 InsO, Gesellschafterdarlehen 27

28 2 8 Haftungszwickmühle 28

29 2 9 Haftungszwickmühle 29

30 Haftungszwickmühle 30

31 Agenda 1 2 Haftungszwickmühle 3 Ermittlungsverfahren 31

32 Ermittlungsverfahren Ermittlungsverfahren Aufgrund der Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi) wird die Staatsanwaltschaft über jedes Insolvenzverfahren informiert Anlegen eines AR (Allgemeine Register) Aktenzeichens, anschließend prüft die Staatsanwaltschaft das Vorliegen eines Anfangsverdachts Wird ein Anfangsverdacht bejaht, wird das Aktenzeichen zu Js (=Ermittlungsverfahren) oder UJs (= Ermittlungsverfahren gegen unbekannt) 32

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35 Ermittlungsverfahren 35

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