DTAD Deutscher Auftragsdienst. Deutschlands führender Auftragsinformationsdienst. Glossar. Ausschreibung & Vergabe

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "DTAD Deutscher Auftragsdienst. Deutschlands führender Auftragsinformationsdienst. Glossar. Ausschreibung & Vergabe"

Transkript

1 DTAD Deutscher Auftragsdienst Deutschlands führender Auftragsinformationsdienst Glossar Ausschreibung & Vergabe

2 A B C D E F Allgemeine technische Vertragsbedingungen (ATV) Alternativposition Angebotsfrist Angemessenheit des Angebots Archivierungsfrist Aufhebung der Ausschreibung Aufklärungsverhandlungen Auftraggeber Auftragsarten Auftragserteilung Auftragsvolumen Auftragswert Ausführungsfrist Auskömmlichkeit des Angebots Auslobungsverfahren Ausschreibung Ausschreibungsarten Ausschreibungsreife Bauauftrag Bedarfsposition Bekanntmachungstext Beschränkte Ausschreibung Besondere Vertragsbedingungen (BVB) Bewerbungsbedingungen (nach VOB und unterhalb des Schwellenwertes) Bewertungskriterien Bieter Bieterfrage Bietergemeinschaft Bieterkonferenz Bindefrist Bundeshaushaltsordnung (BHO) Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) CPV-Code De-Facto-Vergabe Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Lieferungen und Dienstleistungen (DVAL) Dienstleistungsauftrag Doppelausschreibung Eignungskriterien Einstufiges Vergabeverfahren Ergänzungsmeldung Eröffnungstermin EU-Supplement Europäische Ausschreibung oder EU- Ausschreibung EVB-IT Eventualposition evergabe Ex-Ante-Transparenz Ex-Post-Transparenz Fehlende Bieterangaben Freihändige Vergabe 1 Fristen im Vergabeverfahren Funktionale Leistungsbeschreibung (Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm) G Geheimhaltung Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB) Generalübernehmer Generalunternehmer Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) Grundposition H Hauptangebot Hauptausschuss Allgemeines (HAA) Hauptausschuss Hochbau (HAH) Hauptausschuss Tiefbau (HAT) Hauptausschuss zur Erarbeitung der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) I Inhouse-Vergabe Interessenbekundungsverfahren K Kartellvergaberecht Kaskadenprinzip L Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis Lieferauftrag Lose/Losvergabe M Mischkalkulation Mittelständische Interessen N Nachhaltige Beschaffung Nachprüfungsverfahren Nachunternehmer Nebenangebot Nicht-Offenes Verfahren NUTS/NUTS-Code O Oberschwelliger Auftragswert Offenes Verfahren Öffentliche Auftraggeber Öffentliche Ausschreibung Option P Parallelausschreibung Planungswettbewerb nach VOF Präqualifizierung Präqualifizierung für Aufträge aus Lieferungen und Leistungen (PQ-VOL) Präqualifizierung für Bauaufträge (PQ-VOB) Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen Produktneutralität Projektant R Rahmenvereinbarung Rüge S

3 T U V Schubladenprinzip Schwellenwerte, europäisch Schwellenwerte, national Sektorenauftraggeber Sektorenverordnung SIMAP Submissionsergebnis Submissionstermin Subunternehmer TED (Tenders Electronic Daily) Teilaufhebung der Ausschreibung Teilnahmeantrag Teilnahmefrist Teilnahmewettbewerb Unterangebot Unterschwelliger Auftragswert Unverhältnismäßiger Aufwand Unvollständiges Angebot Unzulässige Abreden Unzulässige Verhandlungen Vadium Verdingungsordnung Verdingungsunterlagen Verfügbarkeitserklärung Vergabearten Vergabebekanntmachung Vergabekammer Vergabekoordinierungsrichtlinie Vergabeordnung Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) Vergaberecht Vergabestelle Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Vergabeunterlagen Vergabeverfahren Vergabevermerk Vergebene Aufträge Verhandlungsverbot Verhandlungsverfahren Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) VOB VOF VOL Vorabinformation Vorinformation W Wahlposition Wertungsstufen Wettbewerblicher Dialog Wettbewerbsbeschränkung X XVergabe Z Zeitvertrag (Rahmenvertrag) Zuschlagserteilung Zuschlagsfrist Zuschlagskriterien Zweistufiges Vergabeverfahren 2

4 A Allgemeine technische Vertragsbedingungen (ATV) Die ATV sind Teil der Vergabeordnung für Bauleistungen (VOB), Abschnitt C und regeln, wie Bauleistungen auszuschreiben, auszuführen und abzurechnen sind. Sie werden auch als DIN-Normen herausgegeben. Alternativposition Eine Alternativposition (auch Wahlposition genannt) kann Bestandteil des Leistungsverzeichnisses einer Ausschreibung sein. Sie stellt, wie der Name es sagt, eine Alternative zu einer geforderten Leistung dar. Angeboten werden können also alle genannten Alternativen - die Entscheidung, welche bevorzugt wird, liegt jedoch beim Auftraggeber. Dies birgt die Gefahr der Manipulation, weshalb die Angabe von Alternativpositionen nur eingeschränkt möglich ist. In der Regel muss hierfür ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden und die Zuschlagskriterien müssen von vornherein bekannt sein. Das Vergaberecht beschreibt darüber hinaus auch die Grundposition und die Bedarfsposition im Leistungsverzeichnis. Angebotsfrist Als Angebotsfrist gilt der Zeitraum zwischen der Bekanntmachung der Ausschreibung und der Angebotsabgabe, innerhalb dessen die Angebote der Bieter bei der Vergabestelle eingehen müssen. Oberhalb der Schwellenwerte gilt gemäß den Vergabeordnungen eine Mindestfrist von 52 Kalendertagen bei Offenen Verfahren und 37 Kalendertagen bei Nicht-Offenen Verfahren, Wettbewerblichen Dialog und im Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Eine Verkürzung der Angebotsfrist ist bei besonderer Dringlichkeit oder elektronischer Vergabe gemäß den jeweiligen Vergabeordnungen möglich. Unterhalb der Schwellenwerte ist eine angemessene Frist festzulegen. Angemessenheit des Angebots Nach VOB/A 16 (6) von 2009 darf ein Ausschreibungsteilnehmer, dessen Angebot nicht nachvollziehbar hohe oder niedrige Preise enthält, den Auftrag nicht erhalten. Ihm wird jedoch die Möglichkeit gegeben, (innerhalb einer Frist) die Kalkulation offenzulegen und so die Höhe der Preise zu rechtfertigen. Kann der Preis nicht ausreichend begründet werden, bspw. mit dem Einsatz kostensparender Techniken, so wird davon ausgegangen, dass der Bieter die Leistung nicht unter Berücksichtigung aller Anforderungen und Einhaltung der Vorschriften und Gesetze gewährleisten kann. Diese Regelung soll insbesondere verhindern, dass Dumpinglöhne, gesetzeswidrige Arbeitszeiten oder auch minderwertiges Material eingeplant werden, um mit dem günstigsten Angebot die Ausschreibung zu gewinnen. Archivierungsfrist Eine konkrete Archivierungsfrist von Vergabeakten wie beispielsweise Vergabeunterlagen ist in den Vergabeordnungen nicht festgelegt. Daher sind zunächst die öffentlich-rechtlichen Aufbewahrungspflichten zu achten. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass je nach Kommune unterschiedliche Regelungen zur Aufbewahrung von Vergabeunterlagen getroffen wurden, die eingehalten werden müssen. Nicht selten ist eine Archivierungsfrist von bis zu zehn Jahren vorgesehen. Aufhebung der Ausschreibung Gemäß Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) besteht die Möglichkeit, dass die ausschreibende Stelle unter bestimmten Bedingungen eine Ausschreibung aufheben kann. Hierbei handelt 3

5 es sich um eine einseitige Erklärung des Auftraggebers, die dem Bieter unverzüglich unter Angabe der Aufhebungsgründe mitgeteilt werden muss. Die Aufhebung der Ausschreibung ist begründet, wenn kein Angebot eingegangen ist, welches den Bedingungen der Ausschreibung entspricht, eine grundlegende Änderung der Vergabeunterlagen erfolgen muss oder andere schwerwiegende Gründe bestehen. Die Aufhebung führt dazu, dass sowohl die Bindefrist des Auftragnehmers erlischt als auch die abgegebenen Erklärungen der Vergabestelle in der Ausschreibung nicht mehr wirksam sind. Neben der hier beschriebenen Gesamtaufhebung der Ausschreibung, ist auch eine Teilaufhebung der Ausschreibung denkbar. Aufklärungsverhandlungen Zwar besteht ein Verhandlungsverbot zwischen Auftraggeber und Bieter bis zum Abschluss des Ausschreibungsverfahrens, Aufklärungsgespräche dürfen jedoch geführt werden. Diese können die Eignung des Bieters, das Angebot selbst, Änderungsvorschläge und Nebenangebote, Art der Durchführung, Angemessenheit der Preise, aber auch Ursprungsorte und Bezugsquellen von Stoffen und Bauteilen betreffen. Auftraggeber Als Auftraggeber gilt diejenige Vertragspartei, die einer anderen im Rahmen eines Auftrags entsprechende Leistungen überträgt. Das Vergaberecht unterscheidet zwischen öffentlichen Auftraggebern und Sektorenauftraggebern. Auftragsarten Die Auftragsinformationen des DTAD Deutscher Auftragsdienst werden in folgenden Auftragsarten kategorisiert: Europäische Ausschreibung Aufträge deren Auftragsvolumen oberhalb der europäischen Schwellenwerte liegen werden Europäische Ausschreibungen genannt und müssen nach den Vorgaben der EU durchgeführt werden. Nationale Ausschreibung Aufträge deren Auftragsvolumen unter den europäischen Schwellenwerten liegen werden Nationale Ausschreibungen genannt. Internationale Ausschreibung Internationale Ausschreibungen sind Bekanntmachungen von etwa 125 Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören. Wesentlicher Bestandteil sind sämtliche internationale Ausschreibungen der KfW-Entwicklungsbank sowie Ausschreibungen im Rahmen von Entwicklungsprojekten. Gewerbliche Bauvorhaben Gewerbliche Bauvorhaben sind vom DTAD recherchierte Auftragsinformationen über zumeist in der Planungsphase befindliche Bauprojekte. Investitionsvorhaben Der DTAD recherchiert für Sie in den Haushaltsplänen der größten deutschen Städte, bereitet die Informationen strukturiert für Sie auf und stellt Ihnen diese im Rahmen der Investitionsvorhaben zur Verfügung. 4

6 Auftragserteilung Siehe Zuschlagserteilung Auftragsvolumen Der Begriff Auftragsvolumen oder Auftragswert bezeichnet den Kostenumfang eines Auftrags. Dieser wird von der ausschreibenden Stelle vor Beginn des Vergabeverfahrens geschätzt. Von der Höhe des Auftragsvolumens ist abhängig, ob ein Schwellenwert überschritten wird oder nicht und ob demzufolge beispielsweise europaweit ausgeschrieben werden muss. Grundsätzlich ist eine künstliche Zerstücklung eines Gesamtauftrags in mehrere Einzelaufträge mit dem Ziel der Unterschreitung der Schwellenwerte nicht zulässig. Auftragswert siehe Auftragsvolumen Ausführungsfrist Unter der Ausführungsfrist versteht man die Festlegung von Fristen für die Ausführung von Leistungen. Sie können durch Angabe eines Anfangs-. bzw. Endzeitpunktes oder nach Zeiteinheiten bemessen werden. Auskömmlichkeit des Angebots siehe Angemessenheit des Angebots Auslobungsverfahren Auslobungsverfahren können als eine Art Wettbewerbe beschrieben werden. Diese geben einem öffentlichen Auftraggeber die Möglichkeit, alternative Planungsvorschläge zu finden, deren Auswahl gemäß 99 Abs. 5 GWB durch ein Preisgericht mittels vergleichender Beurteilung erfolgt. Auslobungsverfahren finden vor allem im Bereich der Raum- und Stadtplanung sowie der Architektur und des Bauwesens statt. Ausschreibung Eine Leistung auszuschreiben bedeutet, Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Ziel ist es, das nach festzulegenden Kriterien beste Angebot auszuwählen und den Bieter zu beauftragen. Öffentliche Verwaltungen sind in Deutschland ab einem bestimmten Auftragsvolumen zur Ausschreibung verpflichtet. Der Auftraggeber stellt alle relevanten Informationen wie Projektbeschreibung, Pläne, Dokumente, Leistungsverzeichnisse und eine Kopie der Vergabeordnung zur Verfügung. Es gibt die Öffentliche Ausschreibung, die Beschränkte Ausschreibung und die Freihändige Vergabe. Ausschreibungsarten siehe Vergabearten Ausschreibungsreife Gemäß der notwendigen Ausschreibungsreife muss ein Auftraggeber vor der Ausschreibung eines Bedarfs und der damit verbundenen Einleitung eines Vergabeverfahrens zunächst sicherstellen, dass sämtliche Vergabeunterlagen fertig gestellt sind und die zu erbringenden Leistungen des Auftragnehmers innerhalb der angegebenen Fristen ausgeführt werden können. 5

7 B Bauauftrag Bauaufträge gemäß 99 Abs. 3 GWB sind jene Verträge, deren Ziel die Ausführung (und ggf. Planung) eines Bauvorhabens im Sinne von Tief- und Hochbauarbeiten für einen öffentlichen Auftraggeber ist. Bauaufträge können demnach u.a. Bauleistungen für Gebäude, Straßen und Kanäle zum Gegenstand haben, jedoch nicht reine Lieferaufträge von Baustoffen oder -teilen sein. Die Vergabe von Bauaufträgen der öffentlichen Hand wird in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) geregelt, während die Regelungen für Bauaufträge durch freiberufliche Leistungen in der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) enthalten sind. Bedarfsposition Bedarfspositionen, auch Eventualpositionen genannt, sind eventuell erwünschte Leistungen des Auftraggebers, die bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses noch nicht genau feststehen. Die Erbringung der Leistung kann demnach vom Auftraggeber im späteren Verlauf gewünscht werden, ist also lediglich optional und nicht verpflichtend. Eine derartige Vergabe unter Vorbehalt ist vergaberechtlich aufgrund möglicher Manipulationen im Vergabeverfahren nur eingeschränkt möglich. Neben der Bedarfsposition kennt das Vergaberecht auch die Alternativposition und die Grundposition im Leistungsverzeichnis. Bekanntmachungstext Die Veröffentlichung des Bekanntmachungstextes ist gleichzeitig die Aufforderung an Unternehmen, ein Angebot abzugeben. Er beinhaltet Mindest-Angaben zur Ausschreibung. Die jeweilige Vergabeordnung legt fest, welche Angaben enthalten sein müssen. Beschränkte Ausschreibung Bei einer Beschränkten Ausschreibung hat nur eine eingeschränkte Anzahl von Unternehmen die Möglichkeit, ein Angebot abzugeben. Dabei wird grundsätzlich zwischen der Beschränkten Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb und der Beschränkten Vergabe ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb unterschieden. Wenn die vergebende Stelle keine ausreichenden Informationen und Kenntnisse hinsichtlich der in Frage kommenden Unternehmen zur Erfüllung eines Auftrags hat, wird ein Teilnahmewettbewerb vor die eigentliche Beschränkte Ausschreibung geschaltet. Dabei werden zwei Phasen durchlaufen. Zunächst wird der Teilnahmewettbewerb selbst bekannt gegeben, bei dem Unternehmen dazu aufgefordert werden, Ihre Eignung zur Durchführung eines Auftrags nachzuweisen. Daraufhin entscheidet sich die Vergabestelle für eine Reihe an Unternehmen, die tatsächlich ein Angebot abgeben. Bei der Beschränkten Vergabe ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb wendet sich die Vergabestelle direkt an einen bereits begrenzten Kreis von Unternehmen und gibt diesen die Möglichkeit, ein Angebot abzugeben. Die öffentliche Bekanntmachung der beabsichtigten Vergabe eines Auftrags ist nicht notwendig. Da Unternehmen für die Teilnahme an Beschränkten Ausschreibungen der zu vergebenen Stelle bereits bekannt sein müssen, stellt die Präqualifizierung eine Möglichkeit dar, um wichtige Kontakte zu knüpfen. Sowohl die PQ-VOB als auch die PQ-VOL kann von Auftraggebern genutzt werden, um geeignete Unternehmen für Beschränkte Ausschreibungen zu finden und letztlich für eine Angebotsabgabe zu kontaktieren. 6

8 Besondere Vertragsbedingungen (BVB) Besondere Vertragsbedingungen (BVB) sind ergänzende Bedingungen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart werden und Auswirkungen auf die Angebotskalkulation haben können. Dazu können beispielsweise Sonderregelungen beim Auftreten von Leistungsverzögerungen oder Regelungen von Mängelansprüchen zählen. Bewerbungsbedingungen (nach VOB und unterhalb des Schwellenwertes) Soll die Ausschreibungsteilnahme erfolgreich sein, sind einige Bedingungen zu erfüllen. Grob sind dies folgende: Unklarheiten aus Sicht des Bewerbers muss dieser unverzüglich schriftlich (inkl. oder Fax) dem Auftraggeber bekanntgeben, wer an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung teilnimmt, wird ausgeschlossen auf Verlangen hat der Bieter über seine Verbindung zu anderen Unternehmen Auskunft zu geben, das Angebot ist in deutscher Sprache zu verfassen, die Vordrucke des Auftraggebers sind zu verwenden und an der vorgesehenen Stelle zu unterschreiben, das Angebot muss vollständig sein, alle Eintragungen müssen dokumentenecht und Änderungen zweifelsfrei sein, die Vergabeunterlagen dürfen nicht verändert werden, Mischkalkulationen sind ausgeschlossen, Preise sind ohne Umsatzsteuer und in Euro, Bruchteile in vollen Cent anzugeben, Skonto ist unzulässig, Rabatt darf nur in Prozent auf die Abrechnungssumme gewährt werden - andernfalls wird er beim Angebotsvergleich nicht berücksichtigt, die Eignung des Bieters muss gewährleistet sein. Weitere Bedingungen gelten für Nebenangebote, Bietergemeinschaften und für den Fall, dass der Bieter beabsichtigt, Teilleistungen von Subunternehmern leisten zu lassen. Bewertungskriterien siehe Zuschlagskriterien Bieter Den Status des Bieters hat ein Unternehmen, wenn es sich um einen Auftrag einer öffentlichen Institution bewirbt und ein Angebot abgibt. Bieterfrage Im Rahmen einer Ausschreibung hat ein Bieter das Recht, nach dem Erhalt der Vergabeunterlagen die Vergabestelle um ergänzende Informationen zu bitten (siehe etwa VOL/A 2009 und 7 Abs. 3 VOF bzw. 19 Abs. 2 SektVO). Bieterfragen können etwa in folgenden Fällen sinnvoll sein: Bei missverständlichen Formulierungen Im Fall von Widersprüchen oder offensichtlichen Fehlern in den Unterlagen Bei Annahme von wettbewerbsverzerrenden Anforderungen 7

9 Jeder Bieter sollte die Unterlagen zunächst ausführlich prüfen, um Unklarheiten identifizieren und ausschließen zu können. Dabei gilt es, die Fristvorgaben für Bieterfragen zu beachten. Während auf nationaler Ebene im Allgemeinen keine Vorgaben existieren, sind auf europäischer Ebene Regelungen bzgl. der Fristsetzungen getroffen. Bei Offenen Verfahren liegen die Fristen bei 6 Kalendertagen bzw. bei beschleunigten Verhandlungsverfahren bei 4 Kalendertagen vor Ablauf der Angebotsfrist (siehe 12 Abs. 8 VOL/A-EG und 12 EG Abs. 5 VOB/A geregelt). Bis zu diesen Zeitpunkt eingetroffene Fragen müssen von der Vergabestelle beantwortet werden. Der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle muss die Beantwortung einer Bieterfrage zu dem allen Bewerbern unverzüglich in gleicher Weise erteilen (siehe etwa 12 Abs. 7 VOB/A). Unabhängig davon, können Interessenten auch vor der Anforderung der Unterlagen Fragen an die Vergabestelle richten, wenn diese sich aus dem Bekanntmachungstext ergeben. Bietergemeinschaft Soll im Falle des Zuschlags eine Arbeitsgemeinschaft mit mindestens einem weiteren Unternehmen gegründet werden, kann das Angebot bereits als Bietergemeinschaft gemeinsam abgegeben werden. Laut VOB/A sind sie Einzelbewerbern gleichzusetzen, wenn die Arbeiten im eigenen Betrieb oder in Betrieben der Mitglieder ausgeführt werden. Der Auftraggeber kann, wenn dies für die Durchführung des Auftrages erforderlich ist, die Annahme einer bestimmten Rechtsform verlangen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen benannt werden, eine gemeinsame Erklärung ist in der Regel Pflicht. Des Weiteren wird ein Mitglied der Gemeinschaft zu deren bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags ernannt. Bieterkonferenz Zur Bieterkonferenz lädt die ausschreibende Stelle ein, i.d.r. zur Bekanntgabe von Änderungen der Ausschreibungsbedingungen oder von allgemeinen Informationen. Eingeladen werden alle Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen angefordert haben. Eine Teilnahmepflicht besteht nicht. Bindefrist Der Zeitraum, in welchem ein Bieter an sein Angebot gebunden ist, wird als Bindefrist bezeichnet. Im Falle einer Ausschreibung dauert dieser Zeitraum von der Abgabe des Angebots bis zum Zuschlag. Bundeshaushaltsordnung (BHO) Die Bundeshaushaltsordnung (BHO) stellt den rechtlichen Rahmen für öffentliche Aufträge und Ausschreibungen dar, die unterhalb der Schwellenwerte der Europäischen Union vergeben werden. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) ist grundsätzlich für Regelungen und Grundsätze des öffentlichen Auftragswesens verantwortlich, wozu das Preisrecht sowie das Vergaberecht zählen. Darüber hinaus wird beim BMWi eine Liste der öffentlichen Ausschreibungen des Ministeriums selbst sowie weiterer Behörden im Geschäftsbereich des BMWi veröffentlicht. Von den Vergabestellen ist in regelmäßigen Abständen eine Übermittlung statistischer Daten an die Wirtschaftsministerien der Bundesländer bzw. an die Bundesministerien notwendig. C CPV-Code Das "Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge" (Common Procurement Vocabulary - CPV) wird durch 8

10 die Europäische Union zur Kategorisierung des Auftragsgegenstands bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in den Mitgliedstaaten vorgeschrieben. Bereits die Ausschreibungsbekanntmachungen von Vergaben oberhalb der europäischen Schwellenwerte sollen so in allen Mitgliedstaaten der EU nach derselben Systematik bzgl. ihres Gegenstandes geordnet werden, was Unternehmen die Suche nach geeigneten Aufträgen durchaus erleichtern kann. In der Praxis empfiehlt sich allerdings bei der Suche nach Ausschreibungsbekanntmachungen auch im Volltext der Bekanntmachung nach passenden Stichwörtern zu suchen, da eine falsche Kennzeichnung durch die Vergabestelle vorkommen kann. D De-Facto-Vergabe Eine Vergabe, welche ohne öffentliche Bekanntmachung durchgeführt wird, wird als De-Facto-Vergabe bezeichnet. In der Regel ist dieses Vorgehen rechtswidrig. Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) entwickelt die Grundsätze im Bereich des Bauwesens, wozu vor allem die Erstellung, Fortschreibung und Aktualisierung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) zählt. Der DVA setzt sich aus folgenden vier Hauptausschüssen zusammen: - Der Hauptausschuss Allgemeines befasst sich mit der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil A und Teil B - Der Hauptausschüsse Hochbau und der Hauptausschuss Tiefbau verantworten die Erstellung und Überarbeitung der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (Teil C der VOB). - Der Hauptausschuss Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB) beschäftigt sich mit der Rationalisierung im Bauwesen durch EDV. Um die Zuständigkeiten optimal zu erfüllen, ist hin und wieder die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Verdingungsausschuss für Leistungen und Dienstleistungen (DVAL) erforderlich. Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Lieferungen und Dienstleistungen (DVAL) Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Lieferungen und Dienstleistungen (DVAL) ist für die Erarbeitung und Weiterentwicklung der Richtlinien und Grundsätze bei der Vergabe von Lieferungen und (Dienst-) Leistungen, ausgenommen Bauaufträge, zuständig. Dies beinhaltet insbesondere die Vergabeund Vertragsordnung für Leistungen (VOL), deren Teile A und B dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zur Veröffentlichung übermittelt werden. Zur Erfüllung der Aufgaben arbeitet der Ausschuss auch mit dem Deutschen Verdingungsausschuss für Bauleistungen (DVA) und dem Hauptausschuss zur Erarbeitung der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) zusammen. Dienstleistungsauftrag Als Dienstleistungsaufträge werden nach 99 Abs. 4 GWB sämtliche öffentliche Aufträge bezeichnet, die weder den Bauaufträgen noch den Lieferaufträgen zuzuordnen sind. 9

11 Falls ein öffentlicher Auftrag zum einen die Lieferung von Waren als auch die Beschaffung von Dienstleistungen beinhaltet, entscheidet der höhere Wert der jeweiligen Leistung über die Art des Auftrags. Wird also ein öffentlicher Auftrag zur Bereitstellung von Software vergeben, bei dem die Implementierung einen höheren Wert aufweist als die Beschaffung, so gilt dies als Dienstleistungsauftrag. Gleiches trifft auf öffentliche Aufträge zu, die Dienst- und Bauleistungen umfassen. Die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen wird in der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) sowie der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) geregelt. Doppelausschreibung Eine Doppelausschreibung liegt dann vor, wenn ein öffentlicher Auftraggeber die identische Leistung bzw. Beschaffung zweifach ausschreibt ohne dies für die Bieter kenntlich zu machen (Verletzung der notwendigen Vergabetransparenz) oder um eine Markterkundung durchzuführen. Derartige doppelte Ausschreibungen sind grundsätzlich vergaberechtlich unzulässig. E Eignungskriterien Bei Vergabeverfahren ist im Teilnahmewettbewerb zunächst die Eignung der potentiellen Bieter zu überprüfen. Dies geschieht im Falle einer öffentlichen Ausschreibung an Hand folgender Kriterien: Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, technische und wirtschaftliche Mittel Bei Beschränkter Ausschreibung oder Freihändiger Vergabe sind nur solche Kriterien zu berücksichtigen, welche nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe Zweifel an der Eignung des Bieters begründen. Einstufiges Vergabeverfahren Als einstufiges Vergabeverfahren werden solche Verfahren bezeichnet, bei denen die Eignungsprüfung und die Angebotsbewertung zeitlich zusammenfallen. Es werden demnach keine Einschränkungen des Bieterkreises durch den Auftraggeber im Vorfeld der eigentlichen Angebotsabgabe vorgenommen. Das einstufige Vergabeverfahren findet bei Öffentlichen Ausschreibungen sowie beim europarechtlichen Gegenstück, dem Offenen Verfahren, statt. Ergänzungsmeldung In einer Ergänzungsmeldung werden Ergänzungen oder Änderungen festgehalten, die sich auf den jeweiligen Auftrag bzw. die Ausschreibung beziehen. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, inhaltliche Ergänzungen oder Korrekturen vorzunehmen, wenn beispielsweise die ursprünglichen Erläuterungen zu unpräzise waren oder (technische) Details fehlten. Eröffnungstermin siehe Submissionstermin 10

12 EU-Supplement Das Amtsblatt der Europäischen Union ist das offizielle Veröffentlichungsblatt der Europäischen Union. Es erscheint werktags in allen Amtssprachen der EU. Die Beilage (=Supplement) Reihe S beinhaltet "Bekanntmachungen öffentlicher Aufträge, mit Informationen zu Ausschreibungen, welche über dem EU- Schwellenwert liegen. Europäische Ausschreibung oder EU-Ausschreibung Ausschreibungen von Aufträgen deren Auftragsvolumen über den europäischen Schwellenwerten liegt. Das Gegenstück zu den EU-Ausschreibungen unterhalb der europäischen Schwellenwerte sind nationale Ausschreibungen. EVB-IT Als EVB-IT werden ergänzende Vertragsbedingungen bezeichnet, die für die Beschaffung von informationstechnischen Leistungen gelten. Mit den EVB-IT werden die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) für die Beschaffung von DV-Leistungen abgelöst. Derzeit gibt es folgende neun EVB-IT: - EVB-IT System - EVB-IT Systemlieferung - EVB-IT Erstellung - EVB-IT Kauf - EVB-IT Dienstleistung - EVB-IT Überlassung Typ A - EVB-IT Überlassung Typ B - EVB-IT Instandhaltung - EVB-IT Pflege S Eventualposition siehe Bedarfsposition evergabe Als evergabe bezeichnet man die elektronische Abwicklung eines Vergabeverfahrens. Jedoch heißt dies nicht automatisch, dass ein Auftrag komplett elektronisch vergeben wird. Es können durchaus nur einzelne Schritte des Vergabeprozesses elektronisch abgewickelt werden. Tatsächlich ist es bei dem Großteil der Ausschreibungen, die elektronisch vergeben werden, möglich, ein Angebot auch auf klassischem Wege abzugeben. Ex-Ante-Transparenz Beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb undfreihändige Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb müssen ab einem voraussichtlichen Auftragswert von vorab veröffentlicht werden. Dies ist durch die im Juni 2010 in Kraft getretene, neue Vergabeordnung geregelt, welche auf der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB/A 19 (5) basiert. Seit dem Beschluss wurden 40 % mehr Informationen zu öffentlichen Bauvorhaben veröffentlicht. Unternehmen aus der Baubranche steht somit eine neue Informationsquelle über geplante Aufträge der öffentlichen Hand zur Verfügung. Ex-Post-Transparenz Im Rahmen der Ex-Post-Transparenz sind Vergabestellen verpflichtet, ihre Zuschlagsentscheidungen nach Freihändige Vergaben und Beschränkte Ausschreibungen zu veröffentlichen. Folglich sollen Vergabeentscheidungen für die Bieter nachvollziehbar sein und gleichzeitig sollen Unregelmäßigkeiten (z.b. 11

13 Bevorzugung, Korruption o.ä.) unterbunden werden. Dies entspricht der Forderung der VOL/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen) und der VOB/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) 19 Abs. 5 VOB/A sowie 20 Abs. 3 VOB/A bzw. 19 Abs. 2 VOL/A. Die Nachvollziehbarkeit der Vergabe befähigt den Bieter nicht nur Rückschlüsse für sein zukünftiges Verhalten im geschäftlichen, wie auch im rechtlichen Sinne, zu ziehen, sondern es ist auch eine Voraussetzung für die Nachprüfbarkeit im Rahmen der Rechtschutzmöglichkeiten, die vom Europarecht gefordert werden. Zu den Mindestangaben der nachträglichen Transparenz gehören: Name und Anschrift des Auftraggebers, Ort der Auftragsausführung, Auftragsgegenstand und Name und Anschrift des Auftragnehmers. Diese Angaben müssen auf der Internetseite des Auftraggebers und zusätzlich auf der Internetseite des Bundes ( unverzüglich für eine Mindestdauer von 3 Monaten veröffentlicht werden. F Fehlende Bieterangaben siehe unvollständiges Angebot Freihändige Vergabe Bei der Freihändigen Vergabe handelt es sich vor allem um Aufträge mit kleinerem Umsatz, die formlos vergeben werden, da die öffentliche Bekanntgabe der Ausschreibung nicht erforderlich ist. Eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots kann sogar am Telefon erfolgen. Ähnlich wie bei der Beschränkten Ausschreibung ist es bei der Freihändigen Vergabe erforderlich, der Vergabestelle bereits bekannt zu sein, um bei der Angebotsaufforderung und schließlich der Auftragsvergabe beachtet werden zu können. Wegen der aufgehobenen Formstrenge ist der Vergabeprozess grundsätzlich frei. Es ist allerdings auch möglich einen Teilnahmewettbewerb voranzustellen. Bei Verhandlungsverfahren ist dies sogar Pflicht. Der frühzeitige und nachhaltige Kontakt zu vergebenen Stellen herzustellen und zu pflegen, ist bei der Freihändigen Vergabe von großer Bedeutung. Durch die Präsenz in den Präqualifizierungsdatenbanken PQ- Bau PQ-VOB und PQ-VOL und Publikationen oder Messen ist dies für Unternehmen möglich. Fristen im Vergabeverfahren Innerhalb eines Vergabeverfahrens sind sowohl für Auftraggeber also auch für Auftragnehmer festgelegte Fristen einzuhalten, um mögliche Konsequenzen bei Nichtberücksichtigung zu verhindern. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Fristen im Vergabeprozess erhalten Sie in den jeweiligen Begriffserklärungen. Entsprechend des Ablaufs eines Ausschreibungsverfahrens gelten folgende Fristen: - Teilnahmefrist - Angebotsfrist - Zuschlags- und Bindefrist - Ausführungsfrist - Archivierungsfrist Funktionale Leistungsbeschreibung (Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm) Eine funktionale Leistungsbeschreibung (Funktionalausschreibung) liegt dann vor, wenn der öffentliche Auftraggeber in der Ausschreibung das erwartete Resultat der zu erbringenden Leistung beschreibt und auf 12

14 die Umschreibung von Details zur Erfüllung der geforderten Leistung verzichtet. Dem Auftragnehmer wird demnach überlassen, wie das definierte Ziel des Auftraggebers erreicht wird. Dies führt zu einem Mehraufwand für die Bieter, da die Planung der Leistung konzeptionelle Arbeit und Kreativität erfordert. Trotz dessen, das der Auftraggeber lediglich ein gewünschtes Ziel festlegen kann, da ihm Fachwissen und genaue Vorstellung zur Umsetzung fehlen, ist eine möglichst genaue Beschreibung des Leistungsziels und das Festlegen von Rahmenbedingungen von höchster Priorität. Wesentlich häufiger als eine funktionale Leistungsbeschreibung, wird eine Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis angefertigt. G Geheimhaltung Die ausschreibende Stelle ist verpflichtet, die Namen der Bieter sowie die einzelnen Angebote oder auch einzelne Angaben aus diesen geheim zu halten. Die Weitergabe dieser Informationen kann mit erheblichen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Um zu vermeiden, dass Bieter erfahren, welche Angebote neben ihrem eigenen abgegeben wurden und welche Konditionen diese beinhalten, darf es keine Termine mit mehreren Bietern geben. Zudem sollen Termine nur im Hause eines Bieters stattfinden, wenn dies unumgänglich ist. Ansonsten haben Präsentationen etc. im Haus des Auftraggebers zu erfolgen. Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB) Der Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB) ist einer der vier Hauptausschüsse des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen und setzt sich aus verschiedenen Arbeitsgruppen und Facharbeitskreisen zusammen. Grundsätzlich hat es sich der Ausschuss zur Aufgabe gesetzt, die Rationalisierung im Bauwesen durch EDV zu fördern, wobei das Hauptaugenmerk in der Standardisierung von Texten zur Beschreibung von Bauleistungen liegt. Generalübernehmer Nimmt ein Generalübernehmer an einer Ausschreibung im Rahmen eines Vergabeverfahrens nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) teil und erhält den Zuschlag, so übernimmt er lediglich die Organisation, Planung und die Koordination des zu erfüllenden Bauauftrags. Die eigentlichen Bauleistungen werden stets an Subunternehmer der jeweiligen Gewerke vergeben und von diesen ausgeführt. Generalunternehmer Ein Generalunternehmer übernimmt im Gegensatz zum Generalübernehmer wesentliche Bauleistungen, die zur Erfüllung eines Auftrags notwendig sind, selbst. Für zusätzliche Bauleistungen werden vom Generalunternehmer Subunternehmer beauftragt, die diese Leistungen erbringen können. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) siehe Wettbewerbsbeschränkung Grundposition Als Grundpositionen werden die Standardleistungen in einem Leistungsverzeichnis einer Ausschreibung bezeichnet, die der Auftragnehmer zwingend erbringen muss. 13

15 Zusätzlich zur Grundposition kann die Vergabestelle auch Alternativ- und Bedarfsposition festlegen. H Hauptangebot Im Hauptangebot eines Bieters werden jene Leistungen aufgeführt, die vom Auftraggeber in den Vergabeunterlagen gefordert sind. Diese Leistungen werden ausschließlich mit entsprechenden Preisen und den gewünschten Erklärungen aufgeführt. Eine Abänderung oder Ergänzung der beschriebenen Leistungen darf im Hauptangebot nicht enthalten sein. Werden nicht alle in den Vergabeunterlagen festgelegten Leistungen im Hauptangebot berücksichtigt, handelt es sich um ein unvollständiges Angebot. > Vergleichen Sie hierzu: Nebenangebot Hauptausschuss Allgemeines (HAA) Der Hauptausschuss Allgemeines (HAA) ist einer der vier Hauptausschüsse des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) und ist speziell für die rechtlichen Belange der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil A und Teil B verantwortlich. Zu den Aufgaben des HAA zählt insbesondere die Überprüfung der VOB hinsichtlich der Umsetzung neuer Richtlinien wie beispielsweise die mögliche Anhebung der Schwellenwerte oder die Verschlankung und Vereinfachung der VOB. Hauptausschuss Hochbau (HAH) Der Hauptausschuss Hochbau (HAH) ist einer der vier Hauptausschüsse des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) und für die den Hochbau betreffenden Allgemeinen Technische Vertragsbedingungen (ATV) der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) im Teil C zuständig. Hauptausschuss Tiefbau (HAT) Zu einem der vier Hauptausschüsse des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) zählt der Hauptausschuss Tiefbau (HAT). Dessen Aufgabe besteht darin, den Tiefbau betreffende Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) des Teiles C der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) zu er- und überarbeiten. Hauptausschuss zur Erarbeitung der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) Der Hauptausschuss zur Erarbeitung der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) ist für die Erarbeitung, Novellierung und Bekanntmachung der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) zuständig. Die stetige Bearbeitung der Verdingungsordnung durch den Ausschuss ist notwendig, um europäische Vergaberechtlinien in deutsches Recht umzusetzen. Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine allgemein verbindliche Regelung des Bundes für Planungsleistungen im Baugewerbe und definiert die Höhe des Vergütungsanspruchs gegenüber Bauherren. Weiterführende Informationen sowie die vollständige Honorarordnung für Architekten und Ingenieure im PDF-Format finden Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. 14

16 I Inhouse-Vergabe Inhouse-Vergabe bezeichnet die Vergabe eines öffentlichen Auftrags an ein rechtlich unabhängiges Unternehmen, welches von dem öffentlichen Auftraggeber kontrolliert wird. Die Ausschreibung kann in diesem Fall freihändig erfolgen, es müssen jedoch einige Bedingungen erfüllt werden: Das auftragsnehmende Unternehmen muss wie eine eigene Dienststelle beherrscht werden können, d.h. es darf kein privatwirtschaftlicher Anteilseigner beteiligt sein, die sonstigen Geschäftstätigkeiten des Auftragnehmers, welche nicht für öffentliche Auftraggeber erfolgen, dürfen nur eine untergeordnete Bedeutung haben (nach Urteil des EuGH in der Rechtssache Asemfo (C-295/05) am 19. April 2007 nicht mehr als 10% zum Umsatz beitragen), einige allgemeine Vergabe-Richtlinien der EU gelten auch bei Inhouse-Vergaben, so u.a. das Diskriminierungsverbot und der Gleichbehandlungsgrundsatz Interessenbekundungsverfahren Ein Interessenbekundungsverfahren wird durchgeführt, um festzustellen, ob eine bisher durch Eigenregie durchgeführte, staatliche Aufgabe, durch Fremdleister bzw. private Anbieter ebenso oder besser erbracht werden kann. Ist dies der Fall, kann im Anschluss ein öffentliches Vergabeverfahren stattfinden. K Kartellvergaberecht Das Kartellvergaberecht findet bei der öffentlichen Auftragsvergabe oberhalb der europäischen Schwellenwerte Anwendung und dient der Vorbeugung des Missbrauchs von Marktmacht sowie unzulässigen Abreden. Im nationalen Recht ist das Kartellvergaberecht im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) umgesetzt. Kaskadenprinzip Unter dem Kaskadenprinzip im Vergaberecht versteht man die Verteilung der Vergaberegeln über drei Normhierarchien. Diese umfassen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB), die Deutsche Vergabeordnung sowie die drei Vergabe- und Vertragsordnungen VOB/A, VOF/A und VOL/A. L Leistungsbeschreibung Die Leistungsbeschreibung beinhaltet die Beschreibung einer Sachleistung sowie deren Gegenleistung, in der Regel dem Preis der Kaufsache im Rahmen eines Austauschvertrags. Die Hauptleistungen des Leistungsschuldners werden insbesondere hinsichtlich ihrer Eigenschaften, Funktionen und Qualitätsmerkmale definiert. Das Vergaberecht sieht vor, dass die Leistungen eindeutig und erschöpfend beschrieben werden müssen, so dass die Bieter ihre Preise sicher und ohne erhebliche Vorarbeiten kalkulieren können. 15

17 Die Leistungsbeschreibung kann ein Leistungsverzeichnis oder ein Leistungsprogramm beinhalten. Am häufigsten findet die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis Anwendung. Seltener wird eine Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (Funktionale Leistungsbeschreibung) angefertigt. Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis Die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis ist die häufigste Art und Weise, um die zu erbringende Leistung im Rahmen eines Vergabeverfahrens zu beschreiben. In der Leistungsbeschreibung werden zunächst die gewünschten Hauptleistungen näher beschrieben, dazu zählen insbesondere die Funktionen und Qualitätsmerkmale der Leistung. Im Leistungsverzeichnis selbst werden die einzelnen Teilleistungen genauer beschrieben, die häufig auch als Positionen bezeichnet werden. Dazu zählen die Grundposition, die Alternativposition sowie die Bedarfsposition. Teilweise, insbesondere bei Bauleistungen, werden vereinheitlichte Textbausteine für die Erstellung des Verzeichnisses verwendet. Dies vereinfacht die spätere Erstellung eines Preisspiegels zum Vergleich der Angebote. Das Leistungsprogramm beinhaltet nur eine allgemeine Beschreibung der Leistung. Lieferauftrag Lieferaufträge haben im Sinne von 99 Abs. 2 GWB die Beschaffung von Waren zum Kauf, zum Leasing, zur Miete oder zur Pacht zum Gegenstand. Die Vergabe von Lieferaufträgen der öffentlichen Hand ist in der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) geregelt. Die Regelungen für Lieferaufträge, die durch eine freiberufliche Tätigkeit erbracht werden, sind in der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) zu finden. Lose/Losvergabe Ein Auftrag ist vom Auftraggeber entweder anhand von Mengengrößen (Teillose) oder anhand inhaltlicher Ausrichtung (Fachlose) in Teilaufträge zu zerlegen (GWB 97 Abs.3). Diese Vorschrift dient explizit der Mittelstandsförderung, da Teil- und Fachlose kleinere und mittlere Unternehmen sowohl eher ansprechen als Großunternehmen als auch von kleineren und mittleren Unternehmen eher geleistet werden können als Großaufträge. Technische und wirtschaftliche Gründe sind dabei als Ausnahmebegründungen zugelassen. Die Lose eines Auftrages müssen nicht in derselben Ausschreibung bekannt gemacht werden. Es kommt oft vor, dass die verschiedenen Lose eines Auftrages in mehreren Ausschreibungen über eine gewisse Zeit ausgeschrieben werden. M Mischkalkulation Eine Kalkulation, welche für einzelne Positionen nicht die wahren Verkaufspreise, sondern Preise, mit welchen marktstrategische Ziele verfolgt werden, enthält, wird als Mischkalkulation bezeichnet. Wird in den Vergabeunterlagen ein Preis für jede Teilleistung pro Einheit (=Einheitspreis) gefordert, so muss dem entsprochen werden ansonsten werden Preisangaben wie z.b. 0,00 (der tatsächliche Preis ist i.d.r. in anderen Kosten versteckt) als nicht wahr gewertet und führen zum Ausschluss des Bieters wegen Unvollständigkeit des Angebots. Ebenso ist die Aussage Kosten sind in Position xy enthalten unzulässig. Soll eine Teilleistung tatsächlich kostenlos sein, so muss dies ausreichend erläutert werden grundsätzlich ist jedoch Vorsicht geboten. 16

18 Mittelständische Interessen Nach 97 Abs. 3 GWB-E sind mittelständische Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge besonders zu beachten. Um es auch mittelständischen Unternehmen möglich zu machen, sich für große Aufträge zu bewerben, können diese in einzelne Lose aufgeteilt ausgeschrieben werden. Zusätzlich erleichtert die Möglichkeit der Bildung von Bietergemeinschaften die Teilnahme an Ausschreibungen. N Nachhaltige Beschaffung Betrachtet man den hohen Anteil der öffentlichen Aufträge am BIP, wird automatisch die Bedeutung einer sozial und ökologisch nachhaltigen (öffentlichen) Beschaffungspolitik in Zeiten von Klimaveränderung, Globalisierung und demografischem Wandel deutlich. Bereits jetzt werden häufig auf Umweltschonung bezogene Kriterien in das Vergabeverfahren einbezogen. Entgegen der verbreiteten Ansicht, dass Aufträge hierdurch automatisch teurer werden, ist oft das Gegenteil der Fall: langfristig können sogar Einsparungen, z.b. auf Grund der günstigeren Entsorgung von Produkten, erzielt werden. Eine verstärkte Beachtung auch der sozialen Gesichtspunkte eines Auftrags ist ebenfalls zu erwarten, da die Notwendigkeit des Ausschlusses von z.b. durch Kinderarbeit hergestellten Waren zunehmend in das Bewusstsein der zuständigen Stellen gelangt und durch eine Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung, 97, manifestiert wurde. Nachprüfungsverfahren In einem Vergabenachprüfungsverfahren haben Bieter nach 102 GWB die Möglichkeit, diverse Verstöße gegen Vergabevorschriften eines ausschreibenden Auftraggebers geltend zu machen und eine Prüfung herbeiführen. Dazu muss bei den zuständigen Vergabekammern ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden solange die Vergabestelle den Zuschlag noch nicht erteilt hat. Darüber hinaus ist zu beachten, dass zuvor eine entsprechende Rüge des Fehlers im Vergabeverfahren gegenüber der Vergabestelle erteilt wurde. Demnach stellt das Vergabenachprüfungsverfahren eine Form des Rechtsschutzes bei der Vergabe öffentlicher Aufträge dar. Nachunternehmer siehe Subunternehmer Nebenangebot Ein Nebenangebot besteht in einer inhaltlichen Abweichung des Angebots zu den in den Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungen, es sei denn, es handelt sich nur um eine technische Spezifikation. Der Auftraggeber hat in den Vergabeunterlagen anzugeben, ob er Nebenangebote zulässt. Sie sind zu werten, wenn sie grundsätzlich erlaubt wurden und den Mindestanforderungen entsprechen. Der Bieter ist verpflichtet, die Anzahl der Nebenangebote aufzulisten und diese zu kennzeichnen. Beim Eröffnungstermin werden Anzahl und Verfasser von Nebenangeboten genannt, nicht jedoch deren Inhalt. Das normalerweise während eines laufenden Vergabeverfahrens geltende Verhandlungsverbot zwischen Auftraggeber und Bieter ist aufgehoben, wenn dies zur Klärung von geringfügigen technischen oder preislichen Änderungen auf Grund von Nebenangeboten notwendig wird. > Vergleichen Sie hierzu: Hauptangebot 17

19 Nicht-Offenes Verfahren Beim Nicht-Offenen Verfahren handelt es sich um eine Beschränkte Ausschreibung mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb auf der Basis europarechtlicher Grundlagen (EG). NUTS/NUTS-Code NUTS wurde vom Europäischen Amt für Statistik entwickelt, um eine systematische Identifizierung und Klassifizierung der räumlichen Eingrenzungen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu ermöglichen. Mit Hilfe der NUTS-Codes kann somit eine gezielte, regionale Suche nach Ausschreibungen innerhalb der Europäischen Union erfolgen. Eine Auflistung der aktuellen NUTS-Codes finden Sie bei Simap. O Oberschwelliger Auftragswert Liegt ein Auftrag oberhalb der festgelegten Schwellenwerte, muss zwingend eine Ausschreibung nach Vorgaben der Europäischen Union erfolgen. Die Richtlinien der Europäischen Union legen fest, in welchen Fällen europaweite Ausschreibungen für öffentliche Auftraggeber verpflichtend sind. Mit der Verordnung (EU) Nr. 1336/2013 vom 13. Dezember 2013 belaufen sich diese Schwellenwerte im Allgemeinen auf Euro für Bauleistungen von Auftraggebern aller Art. Bei den Liefer- und Dienstleistungen belaufen sich die Schwellenwerte für obere Bundesbehörden auf Euro, für Sektorenauftraggeber auf Euro und für die restlichen Vergabestellen auf Euro. Offenes Verfahren Das Offene Verfahren ist das europarechtliche (EG) Gegenstück zur Öffentlichen Ausschreibung. Öffentliche Auftraggeber Unter Öffentlichen Auftraggebern sind Gebietskörperschaften, also Bund, Länder und Gemeinden, sowie Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts zu verstehen. Zusätzlich zu diesen klassischen Auftraggebern sind auch solche juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts als öffentlicher Auftraggeber zu bezeichnen, die im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art erfüllen sowie durch Beteiligungen und Aufsichtsfunktionen der öffentlichen Hand geprägt sind. Grundsätzlich sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, die Vorschriften des Vergaberechts einzuhalten. Öffentliche Ausschreibung Öffentliche Ausschreibungen, die oberhalb der europäischen Schwellenwerte Offene Verfahren genannt werden, sollten nach dem Gesetz die Regel sein, während die Beschränkte Ausschreibung und die Freihändige Vergabe die Ausnahme sind. Bei der Öffentlichen Ausschreibung macht eine Vergabestelle einer potentiell unbeschränkten Anzahl von Unternehmen die geplante Vergabe eines Auftrages bekannt (allgemeine Bekanntmachung). Es gibt in Deutschland eine Vielzahl von ehemals staatlichen Ausschreibungsorganen auf der Ebene des Bundes, der Länder sowie der Kommunen. Sogar die Veröffentlichung in eigenen Publikationen, in lokalen Zeitungen oder auf Internetportalen erfüllt unterhalb der europäischen Schwellenwerte die Pflicht zur allgemeinen Bekanntmachung einer Ausschreibung. Das hat den Effekt, dass der staatliche oder halbstaatliche Charakter der meisten Ausschreibungsorgane (typischerweise die der Länder oder des Bundes) eine Vollständigkeit suggerieren, die sie nicht auch nur annähernd bieten können. Bei über Vergabestellen in Deutschland und einer unübersehbaren Anzahl 18

20 von Veröffentlichungswegen ist es unumgänglich, auf die Dienste eines spezialisierten Informationsdienstes wie den DTAD zurückzugreifen, will ein Unternehmen vermeiden, nur einen Bruchteil der eigentlich in Frage kommenden Ausschreibungen berücksichtigen zu können. Option Im Vergaberecht bedeutet eine Option, dass ein Auftragnehmer sich zur Erbringung einer Leistung verpflichtet und diese durch den Auftraggeber abgerufen werden kann, z.b. sobald ein Bedarf entsteht. Der Abruf der Leistung ist jedoch keine Pflicht. Eine Option kann beispielsweise bei Bedarfspositionen entstehen. P Parallelausschreibung Wird eine zu erbringende Leistung bzw. Beschaffung im Vergabewesen gleichzeitig nebeneinander ausgeschrieben, wobei nur die wirtschaftlichste der beiden Varianten den Zuschlag erhält, so bezeichnet man dies als Parallelausschreibung. Eine Parallelausschreibung ist grundsätzlich nur dann zulässig, wenn die Verfahrenstransparenz gewahrt wird und die Verfahrensweise für die Bieter erkennbar ist. Darüber hinaus darf eine Parallelausschreibung nicht zum Zwecke der Markterkundung durchgeführt werden oder bei den Bietern zu einem unzumutbaren Arbeitsaufwand bei der Erstellung der Angebote führen. Die Verfahrensweise der Parallelausschreibung kann beispielsweise dann durchgeführt werden, wenn eine Leistung bzw. Beschaffung sowohl zur Vergabe an einen Generalunternehmer als auch zur Vergabe an mehrere Unternehmer (nach Fachlosen getrennt) ausgeschrieben werden soll und nur das wirtschaftlichste Angebots bezuschlagt wird. Die Parallelausschreibung ist von der grundsätzlich vergaberechtswidrigen Doppelausschreibung abzugrenzen. Planungswettbewerb nach VOF siehe unsere Erläuterungen zur Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) Präqualifizierung Bei der Präqualifizierung handelt es sich um eine allgemeine Eignungsprüfung von Unternehmen in den Augen öffentlicher Auftraggeber, die unabhängig von tatsächlichen Vergaben durchgeführt wird. Um sich zu präqualifizieren, müssen Unternehmen die einzelnen Nachweise zur Sachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit bei einer Präqualifizierungsstelle einreichen. Unternehmen, die sich präqualifiziert haben, können ihre Eignung für öffentliche Aufträge dann durch einen Verweis auf ihre Mitgliedschaft in einer Präqualifizierungsliste nachweisen. Präqualifizierung für Aufträge aus Lieferungen und Leistungen (PQ-VOL) Für Aufträge, die im Rahmen der VOL vergeben werden, existiert seit 2009 ebenfalls ein bundeseinheitliches Präqualifizierungsverfahren. Die Industrie- und Handelskammern und, soweit vorhanden, deren Auftragsberatungsstellen haben die Registrierung von Unternehmen übernommen. Der Unterschied zu den bekannten Unternehmer- und Lieferantenverzeichnissen (ULV) der Bundesländer ist, dass die "Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich" über die Landesgrenzen hinweg genutzt werden soll (? PQ-VOL). 19

1. Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für Öffentliche Aufträge? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es oberhalb der Schwellenwerte?

1. Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für Öffentliche Aufträge? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es oberhalb der Schwellenwerte? 1. Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für Öffentliche Aufträge? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es oberhalb der Schwellenwerte? In Deutschland wird das Öffentliche Auftragswesen oberhalb der EU-Schwellenwerte

Mehr

Leitfaden für das Öffentliche Auftragswesen

Leitfaden für das Öffentliche Auftragswesen Leitfaden für das Öffentliche Auftragswesen Inhaltsverzeichnis: 1. Öffentliches Auftragswesen...2 2. Rechtliche Grundlagen...2 3. Vergabearten...2 4. Schwellenwerte...3 5. Wahl der Vergabeart...4 6. Öffentliche

Mehr

BEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag

BEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag Seite 1 von 6 BEKANNTMACHUNG Lieferauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Physikalisch-Technische Bundesanstalt Postfach 33 45, 38023 Braunschweig; Bundesallee

Mehr

Vergaberecht im Rahmen der Projektdurchführung

Vergaberecht im Rahmen der Projektdurchführung NBank Engagement für Niedersachsen Matthias Kater Vergabeteam NBank Vergaberecht im Rahmen der Projektdurchführung I. Grundlage der Verpflichtung II. Das Vergabeverfahren III. Häufige Fehler IV. Rechtsfolgen

Mehr

Ausschreibung Programmierung einer Software zur digitalen Schülerbeteiligung für politik-digital e.v.

Ausschreibung Programmierung einer Software zur digitalen Schülerbeteiligung für politik-digital e.v. Bekanntmachung Berlin, 15.01.2015 Ausschreibung für einen Dienstleistungsauftrag Beschränkte Ausschreibung mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, Stelle zur

Mehr

Lohnt sich der Aufwand?

Lohnt sich der Aufwand? Unternehmerdialog Stadt Groß-Umstadt 16. Juni 2015 Ö f f e ntliche Aufträge Lohnt sich der Aufwand? Auftraggeber Unternehmer Öffentliche Aufträge - Ziele ordentliche Ausführung vernünftige Kosten regionale

Mehr

Fragebogen zur Anwendung der Mittelstandklausel in Vergabeverfahren

Fragebogen zur Anwendung der Mittelstandklausel in Vergabeverfahren Fragebogen zur Anwendung der Mittelstandklausel in Vergabeverfahren Mit der Online-Umfrage sollen Informationen zur Nutzung der Möglichkeiten des 97 GWB durch Vergabestellen erhoben werden. Ziel ist es

Mehr

Auftragsvergaben/Vergaberecht (6) Verfahrensarten SS 2013 Kurt Reindl

Auftragsvergaben/Vergaberecht (6) Verfahrensarten SS 2013 Kurt Reindl Auftragsvergaben/Vergaberecht (6) Verfahrensarten SS 2013 Kurt Reindl 1 Gliederung Rechtliche Grundlagen Persönlicher Geltungsbereich Sachlicher Geltungsbereich Verfahrensarten Ablauf des Vergabeverfahrens

Mehr

Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude

Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude STATISTISCHES LANDESAMT MAINZER STRASSE 14-16 56130 BAD EMS Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude Ausschreibungsbestimmungen

Mehr

AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS

AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS Stadt Weil der Stadt Marktplatz 4 71263 Weil der Stadt An Firma XXX Ort, Datum Weil der Stadt, Zuständiger Bearbeiter (Vergabestelle) Bürgermeister Thilo Schreiber Tel / Fax Tel.: +49 7033/521-131 Fax:

Mehr

Leitfaden zur Angebotserstellung

Leitfaden zur Angebotserstellung Inhaltsübersicht 1 Allgemeine Erläuterungen...2 1.1 Einführung...2 1.2 Form des Angebots...2 1.3 Nebenangebote...3 1.4 Übersendung des Angebots...3 1.5 Zustelladressen...3 1.6 Angebotserstellungskosten...4

Mehr

D-München: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung

D-München: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung DTAD.de - Deutscher Auftragsdienst ID: 5406032, D-München: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung Seite: 1 D-München: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung Art des Dokumentes: Ausschreibung Frist:

Mehr

Freiberufliche Bodenkunde

Freiberufliche Bodenkunde Freiberufliche Bodenkunde 07.04.2011, Göttingen Dr. Mark von Wietersheim Geschäftsführer forum vergabe e.v. 1 Vergaberecht als Werkzeug zur ordnungsgemäßen Auftragsvergabe Vergabeverfahren folgen in vielen

Mehr

Deutschland-Münster: Kopierpapier und xerografisches Papier 2014/S 029-046235. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag

Deutschland-Münster: Kopierpapier und xerografisches Papier 2014/S 029-046235. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag 1/11 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:46235-2014:text:de:html Deutschland-Münster: Kopierpapier und xerografisches Papier 2014/S 029-046235 Auftragsbekanntmachung

Mehr

Bau- und Vergaberecht

Bau- und Vergaberecht Bau- und Vergaberecht - VOB, VOL, VOF für Sportvereine - Informationsveranstaltung des BLSV Mittelfranken am 12. November 2008 Thema: Bau Sanierung Unterhalt Überblick 1. Vergaberecht 2. Architektenrecht

Mehr

Vergabeverfahren nach der VOB/A (Bauleistungen)

Vergabeverfahren nach der VOB/A (Bauleistungen) Vergabeverfahren nach der VOB/A (Bauleistungen) Vergabeverfahren nach der VOB/A (Bauleistungen) Auftragswert bis 100.000 Euro je Los: Freihändige Vergabe! Auftragswert bis 250.000 Euro je Los: Beschränkte

Mehr

BEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag

BEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag Seite 1 von 6 BEKANNTMACHUNG Lieferauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Stadt Schönebeck (Elbe) Markt 1 Zentrale Vergabestelle z. Hd. von Frau L. Müller

Mehr

Österreich-Wien: Server 2014/S 043-071163. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag

Österreich-Wien: Server 2014/S 043-071163. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag 1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:71163-2014:text:de:html Österreich-Wien: Server 2014/S 043-071163 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag Richtlinie 2004/18/EG

Mehr

V 1210 F (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung)

V 1210 F (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung) Vergabestelle Vivantes GmbH Aroser Allee 72-76 13407 Berlin Datum 11.5.2015 Maßnahmenummer P - 0226-2015 Vergabenummer P - 0226 Baumaßnahme Klinikum am Urban Station 83 Leistung/CPV Miet - Container Bekanntmachung

Mehr

Lieferauftrag - 182851-2013

Lieferauftrag - 182851-2013 Page 1 of 6 Lieferauftrag - 182851-2013 05/06/2013 S107 Mitgliedstaaten - Lieferauftrag - Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren I.II.III.IV.VI. D-Göttingen: Parkuhren Richtlinie 2004/18/EG Abschnitt

Mehr

Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.v.

Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.v. Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.v. Checkliste für Öffentliche Auftraggeber 1. Beschaffungsbedarf Welche Leistung / welches Produkt wird benötigt? Einzelbeschaffung oder Eignung für Rahmenvertrag?

Mehr

(VOL - Informations-/ Absageschreiben nach 101a GWB) Vergabestelle

(VOL - Informations-/ Absageschreiben nach 101a GWB) Vergabestelle (VOL - Informations-/ Absageschreiben nach 101a GWB) Vergabestelle Datum Vergabenummer Information/ Absage nach 101a GWB Maßnahme Leistung Angebot vom Anlagen Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit informieren

Mehr

Wie fängt es an? evergabe (elektronische Vergabe) Was ist das? Vergabe ist der Endpunkt eines bisweilen komplizierten Prozesses

Wie fängt es an? evergabe (elektronische Vergabe) Was ist das? Vergabe ist der Endpunkt eines bisweilen komplizierten Prozesses evergabe (elektronische Vergabe) Was ist das? Vergabe ist der Endpunkt eines bisweilen komplizierten Prozesses Wie fängt es an? 1. Bedarfsfeststellung 2. Abschätzung / Bereitstellung der Kosten 3. Verfahrenswahl

Mehr

121 (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung)

121 (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung) Vergabestelle 121 ZDF Datum 09.05.2014 Zweites Deutsches Fernsehen Vergabenummer ZDF-174-ÖA-11-029 ZDF-Straße 1 55127 Mainz Veröffentlichung einer Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Baumaßnahme

Mehr

Nachhaltige Beschaffung

Nachhaltige Beschaffung Frank Rumpp Tel. 02843 171 408 Frank.Rumpp@Rheinberg.de Umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung Abs. 1 neuer Leitsatz ÖAG sind verpflichtet, bei der Vergabe von Aufträgen - Kriterien des Umweltschutzes

Mehr

INTERREG Central Europe 6. Informations- und Schulungsseminar zur 'First Level Control' 17. und 18. September 2014 in Dresden EU-FINANZKONTROLLE

INTERREG Central Europe 6. Informations- und Schulungsseminar zur 'First Level Control' 17. und 18. September 2014 in Dresden EU-FINANZKONTROLLE Workshop 2 Öffentliche Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen INTERREG Central Europe 6. Informations- und Schulungsseminar zur 'First Level Control' 17. und 18. September 2014 in Dresden Themenrelevanz

Mehr

Deutschland-Plön: Reinigung von Schulen 2013/S 168-291911. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

Deutschland-Plön: Reinigung von Schulen 2013/S 168-291911. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen 1/6 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:291911-2013:text:de:html Deutschland-Plön: Reinigung von Schulen 2013/S 168-291911 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen

Mehr

BEKANNTMACHUNG. Dienstleistungsauftrag

BEKANNTMACHUNG. Dienstleistungsauftrag Seite 1 von 8 BEKANNTMACHUNG Dienstleistungsauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Name Adressen und Kontaktstelle(n): Bundesagentur für Arbeit (BA) vertreten durch den Vorstand hier vertreten

Mehr

1. Überblick über die Regelungsstruktur - europäische und deutsche Vorschriften zur Auftragsvergabe

1. Überblick über die Regelungsstruktur - europäische und deutsche Vorschriften zur Auftragsvergabe Termin Thema Referent 10.09.2015 I. GRUNDLAGEN UND ANWENDUNGSBEREICH Dr. Otting 1. Überblick über die Regelungsstruktur - europäische und deutsche Vorschriften zur Auftragsvergabe rechtliche Systematik,

Mehr

Bieterinformation für das Vergabeverfahren Planungs-, Bau-, Finanzierungs- und Betriebsleistungen für Verwaltungsgebäude der Stadt Paderborn

Bieterinformation für das Vergabeverfahren Planungs-, Bau-, Finanzierungs- und Betriebsleistungen für Verwaltungsgebäude der Stadt Paderborn Bieterinformation für das Vergabeverfahren Planungs-, Bau-, Finanzierungs- und Betriebsleistungen für Verwaltungsgebäude der Stadt Paderborn Anhang A Vordruck für einen Teilnahmeantrag - Briefbogen mit

Mehr

BEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag

BEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag Seite 1 von 7 BEKANNTMACHUNG Lieferauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Salzlandkreis, Karlsplatz 37, Zentrale Vergabestelle, z. Hd. von Herr Nimmich,

Mehr

b) Unterteilung in Lose (Neben Einzellosen können auch mehrere oder alle Lose angeboten werden): Eine Losaufteilung ist nicht vorgesehen.

b) Unterteilung in Lose (Neben Einzellosen können auch mehrere oder alle Lose angeboten werden): Eine Losaufteilung ist nicht vorgesehen. Büromöbel Rahmenvertrag Dienstleistungsauftrag 1. Auftraggeber: BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund (Körperschaft des öffentlichen Rechts) Charlotten-Carree Markgrafenstr. 62 10969

Mehr

Infoveranstaltung 28.05.2009. Vergabeverfahren

Infoveranstaltung 28.05.2009. Vergabeverfahren Infoveranstaltung 28.05.2009 Vergabe von Aufträgen in Projekten Der Projektträger ist in der Projektumsetzung an die Kriterien Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit von Ausgaben gebunden. Hierfür sind im

Mehr

Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A Business Intelligence Werkzeug (BI-Tool) für den Datenkoordinationsausschuss

Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A Business Intelligence Werkzeug (BI-Tool) für den Datenkoordinationsausschuss Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A Business Intelligence Werkzeug (BI-Tool) für den Datenkoordinationsausschuss der KZBV 1. Auftragsgegenstand Die KZBV beabsichtigt den Aufbau eines Datenbanksystems

Mehr

Information über eine Publikation 05.09.2013 12:00

Information über eine Publikation 05.09.2013 12:00 Information über eine Publikation 05.09.2013 12:00 Titel des Verfahrens: Verfahren: Aktenzeichen: 2013/280977 Angebotsfrist/ Ende der Anzeigefrist: Dienstleistung Kreditorenbuchhaltung Rechnungswesen Offenes

Mehr

Vergabekammer Sachsen

Vergabekammer Sachsen Kommentar zum Seite 1 Urteil der Vergabekammer Sachsen Beschluss vom 18.06.2009 1 Problem/Sachverhalt [.. 1..] Die Vergabestelle (VSt) schreibt Baumaßnahmen für den Hochwasserschutz im Offenen Verfahren

Mehr

Öffentliches Auftragswesen. Bewerbererklärung und Präqualifizierung

Öffentliches Auftragswesen. Bewerbererklärung und Präqualifizierung Öffentliches Auftragswesen Bewerbererklärung und Präqualifizierung RdErl. des MW vom 21.11.2008 41-32570/3 - im Einvernehmen mit MI,MF, MK, MS, MLV Bezug: RdErl. des MW vom 9.8.2006 (MBl.LSA S.597) 1.

Mehr

E-Form. Vergabesoftware für Auftraggeber

E-Form. Vergabesoftware für Auftraggeber E-Form Vergabesoftware für Auftraggeber Einfach für Sie. E-Form E-Form ist eine Softwarelösung für Auftraggeber zur Abwicklung von Vergabeverfahren nach VOB und VOL. Die Software führt Sie als Anwender

Mehr

Erfolgreiche Bewerbung im Vergabeverfahren

Erfolgreiche Bewerbung im Vergabeverfahren 10. AKG Frühjahrstreffen 2012 Erfolgreiche Bewerbung im Vergabeverfahren 20.04.2012, Wittenberg RA Alexander Nette, LL.M. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht 1 Inhaltsverzeichnis I. Grundsätze des

Mehr

Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb gem. 3 Abs. 3 VOL/A 2009

Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb gem. 3 Abs. 3 VOL/A 2009 Bekanntmachung 1. Art der Vergabe Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb gem. 3 Abs. 3 VOL/A 2009 2. der zur Angebotsabgabe auffordernden und der zuschlagserteilenden Stelle Landes-Gewerbeförderungsstelle

Mehr

Wesentliche Änderungen im HVA L-StB, Ausgabe März 2011

Wesentliche Änderungen im HVA L-StB, Ausgabe März 2011 Wesentliche Änderungen im HVA L-StB, Ausgabe März 2011 Allgemeines, redaktionelle Änderungen (1) Die Struktur des neuen HVA L-StB hat sich nicht verändert. Wie bisher besteht das HVA L-StB aus fünf Teilen,

Mehr

Die Vorteile der elektronischen Vergabe

Die Vorteile der elektronischen Vergabe Die Vorteile der elektronischen Vergabe Die elektronische Auftragsvergabe 26.11.2015 vemap Einkaufsmanagement GmbH Berggasse 31 1090 Wien Austria Tel.: +43 1 31579 40 willkommen@vemap.com www.vemap.com

Mehr

Bewerbungsbedingungen der Stadt Köln

Bewerbungsbedingungen der Stadt Köln Bewerbungsbedingungen der Stadt Köln für die Vergabe von Leistungen ausgenommen Bauleistungen (VOL-BWB) Zentrales Vergabeamt der Stadt Köln Stand: 05/2012 Stand: 05/2012 VOL-BWB 1 von 5 Bewerbungsbedingungen

Mehr

Vergabeordnung der Kommunalen Betriebe Soest AöR. 1 Geltungsbereich

Vergabeordnung der Kommunalen Betriebe Soest AöR. 1 Geltungsbereich Vergabeordnung der Kommunalen Betriebe Soest AöR vom 01.09.2010 Der Verwaltungsrat der Kommunalen Betriebe Soest AöR hat in seiner Sitzung am 26.08.2010 folgende Vergabeordnung beschlossen: 1 Geltungsbereich

Mehr

5.1.4. Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Verwaltungsgebäude. Prozessqualität Planung Ausschreibung und Vergabe

5.1.4. Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Verwaltungsgebäude. Prozessqualität Planung Ausschreibung und Vergabe Relevanz und Zielsetzung In der Phase der werden die Grundlagen für eine qualitativ hochwertige Bauausführung geschaffen. Die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Ausschreibung dient dem Ziel,

Mehr

Inhaltsübersicht. Vorwort... V Inhaltsverzeichnis... IX Bearbeiterverzeichnis... XV Abkürzungsverzeichnis... XVII. A. Formulare zum Vergaberecht

Inhaltsübersicht. Vorwort... V Inhaltsverzeichnis... IX Bearbeiterverzeichnis... XV Abkürzungsverzeichnis... XVII. A. Formulare zum Vergaberecht Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Vorwort... V Inhaltsverzeichnis... IX Bearbeiterverzeichnis... XV Abkürzungsverzeichnis... XVII A. Formulare zum Vergaberecht I. Vergabeverfahren für

Mehr

Strom günstiger einkaufen

Strom günstiger einkaufen Strom günstiger einkaufen Vergabe über online Plattform Monika Dreekmann KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH Agenda o Ausgangssituation, Preisentwicklung, Unterschiede zur Beschaffung in der Wirtschaft

Mehr

Deutschland-Wetter (Ruhr): Personensonderbeförderung (Straße) 2015/S 073-129370. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

Deutschland-Wetter (Ruhr): Personensonderbeförderung (Straße) 2015/S 073-129370. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen 1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:129370-2015:text:de:html Deutschland-Wetter (Ruhr): Personensonderbeförderung (Straße) 2015/S 073-129370 Auftragsbekanntmachung

Mehr

Aufforderung zur Angebotsabgabe

Aufforderung zur Angebotsabgabe Besitzgesellschaft Science Center GmbH vertreten durch die Wirtschaftsförderung Bremen GmbH Langenstraße 2-4 D-28195 Bremen An Ort: Datum: Tel:. 0421 96 00 212 Fax: 0421 96 00 8292 E-Mail: vergabe@wfb-bremen.de

Mehr

Österreich-Wien: Softwarepaket für Dokumentenerstellung, Zeichnen, Bildverarbeitung, Terminplanung und Produktivität 2014/S 089-155045

Österreich-Wien: Softwarepaket für Dokumentenerstellung, Zeichnen, Bildverarbeitung, Terminplanung und Produktivität 2014/S 089-155045 1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:155045-2014:text:de:html Österreich-Wien: Softwarepaket für Dokumentenerstellung, Zeichnen, Bildverarbeitung, Terminplanung

Mehr

Cottbus, 27. Mai 2013

Cottbus, 27. Mai 2013 Rechtsgrundlagen der elektronischen Vergabe Cottbus, 27. Mai 2013 Rechtsanwältin Anja Theurer Geschäftsführerin Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.v. 1 Grundsätze e-vergabe Grundsätze der Informationsübermittlung

Mehr

Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:61194-2016:text:de:html

Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:61194-2016:text:de:html 1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:61194-2016:text:de:html Deutschland-Ingelheim: Bauarbeiten für Gebäude, die der Freizeitgestaltung, dem Sport, der

Mehr

Deutschland-Viersen: Telefonzentralen

Deutschland-Viersen: Telefonzentralen Ausschreibungsinformation ID: 11958712, -Viersen: Telefonzentralen Seite: 1 -Viersen: Telefonzentralen Art des Dokumentes: Ausschreibung Frist: 28062016 Vergabestelle / Unternehmen Name: Ort: PLZ: Land:

Mehr

Inhalt. - Beispiel: Wer transportiert die Pakete für das Land Berlin? - Kurzer Ausflug ins Vergaberecht: Wer muss wann europaweit ausschreiben?

Inhalt. - Beispiel: Wer transportiert die Pakete für das Land Berlin? - Kurzer Ausflug ins Vergaberecht: Wer muss wann europaweit ausschreiben? Inhalt - Beispiel: Wer transportiert die Pakete für das Land Berlin? - Kurzer Ausflug ins Vergaberecht: Wer muss wann europaweit ausschreiben? - Plattform ted.europa.eu - Beispiele: Kosten für eine neue

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

Vergabeverfahren Schülerbeförderung Bayerische Landesschule für Körperbehinderte München 2015 ; Angebotsschreiben

Vergabeverfahren Schülerbeförderung Bayerische Landesschule für Körperbehinderte München 2015 ; Angebotsschreiben Name und Anschrift des Bieters Schülerbeförderung Bayerische Landesschule für Körperbehinderte München 2015 Seite 1 von 5 Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Frau

Mehr

L 2110 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU - VOL)

L 2110 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU - VOL) Vergabestelle Datum der Versendung Maßnahmenummer Vergabenummer Vergabeart Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren Wettbewerblicher Dialog Verhandlungsverfahren nach öffentl. Vergabebek. Verhandlungsverfahren

Mehr

Deutschland-Karlsruhe: Gebäudereinigung 2014/S 096-167994. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

Deutschland-Karlsruhe: Gebäudereinigung 2014/S 096-167994. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen 1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:167994-2014:text:de:html Deutschland-Karlsruhe: Gebäudereinigung 2014/S 096-167994 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen

Mehr

Lichtbildbeschaffung egk

Lichtbildbeschaffung egk Lichtbildbeschaffung egk Dienstleistungsauftrag 1. Auftraggeber: BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund (Körperschaft des öffentlichen Rechts) Charlotten-Carree Markgrafenstr. 62

Mehr

Öffentliche Ausschreibung zur Beschaffung von Papier für Laser- und Offset-Druck (VOL/A und VOL/B)

Öffentliche Ausschreibung zur Beschaffung von Papier für Laser- und Offset-Druck (VOL/A und VOL/B) C:\Users\wimi\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\OLK9F81\Papier_ Internet.doc 1 Öffentliche Ausschreibung zur Beschaffung von Papier für Laser- und Offset-Druck (VOL/A und VOL/B)

Mehr

AT-Wien: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 2012/S 83-136344. Auftragsbekanntmachung

AT-Wien: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 2012/S 83-136344. Auftragsbekanntmachung 1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:136344-2012:text:de:html AT-Wien: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

Mehr

Elektronische Vergabe. einfach, sicher, wirtschaftlich

Elektronische Vergabe. einfach, sicher, wirtschaftlich Elektronische Vergabe einfach, sicher, wirtschaftlich Elektronische Vergabe mit der GMSH Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) nimmt als zentrale Dienstleisterin des Landes Schleswig-Holstein

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

Antwort auf Bieteranfrage 2: Diese Annahme ist richtig.

Antwort auf Bieteranfrage 2: Diese Annahme ist richtig. Bieterfragen und Antworten zum Verhandlungsverfahren vom 28.08.2014 Auftragsbekanntmachung: Medizinsoftwarepaket Lieferung, Einrichtung und Integration eines Krankenhausinformationssystems für die Kliniken

Mehr

AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ( 97 ff GWB) EU-weites Vergabeverfahren - Offene Ausschreibung über Dienstleistung Druck und Lieferung

AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ( 97 ff GWB) EU-weites Vergabeverfahren - Offene Ausschreibung über Dienstleistung Druck und Lieferung IMPP Postfach 2528 55015 Mainz Aktenzeichen 01-2016 Durchwahl 06131/2813-310 Datum 06. Juni 2016 AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ( 97 ff GWB) EU-weites Vergabeverfahren - Offene Ausschreibung über

Mehr

Angenommen am 14. April 2005

Angenommen am 14. April 2005 05/DE WP 107 Arbeitsdokument Festlegung eines Kooperationsverfahrens zwecks Abgabe gemeinsamer Stellungnahmen zur Angemessenheit der verbindlich festgelegten unternehmensinternen Datenschutzgarantien Angenommen

Mehr

Bekanntmachung vergebener Aufträge Richtlinie 2004/18/EG. Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber. I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Bekanntmachung vergebener Aufträge Richtlinie 2004/18/EG. Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber. I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Europäische Union Veröffentlichung des Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union 2, rue Mercier, 2985 Luxembourg, Luxemburg Fax: +352 29 29 42 670 E-Mail: ojs@publications.europa.eu Infos und Online-Formulare:

Mehr

Bekanntmachung. 1 Auftraggeber. 2 Vergabestelle. 3 Angaben zur Leistung

Bekanntmachung. 1 Auftraggeber. 2 Vergabestelle. 3 Angaben zur Leistung Bekanntmachung Untersuchung der Erforderlichkeit einer Verlängerung der Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Bauwerken sowie Planungs- und 1 Auftraggeber Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Mehr

Das modernisierte Vergaberecht und seine Auswirkungen auf den ÖPNV

Das modernisierte Vergaberecht und seine Auswirkungen auf den ÖPNV Das modernisierte Vergaberecht und seine Auswirkungen auf den ÖPNV bdo-kongress 2010 am 16./17. März 2010 in Berlin Rechtsanwalt Professor Dr. Holger Zuck Anwaltskanzlei Zuck, Stuttgart Lehrbeauftragter

Mehr

Deutschland-Grimma: Versicherungen

Deutschland-Grimma: Versicherungen Ausschreibungsinformation ID: 11178457, Deutschland-Grimma: Versicherungen Seite: 1 Deutschland-Grimma: Versicherungen Art des Dokumentes: Ausschreibung Frist: 21102015 Vergabestelle / Unternehmen Name:

Mehr

Beschaffungsrichtlinie für die Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein

Beschaffungsrichtlinie für die Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein Beschaffungsrichtlinie für die Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein In Ausführung von 1 Abs. 2 und 6 des Finanzstatuts der IHK Mittlerer Niederrhein vom 05.07.2013 und auf der Grundlage der

Mehr

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen

Mehr

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN ALLGEMEINE BEDINGUNGEN für die Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2014 der Seite 1 von 3 Verlustenergie für das Jahr 2014 der 1. Einführung Das Energiewirtschaftsgesetz und die Netzzugangsverordnung

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

BEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag

BEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag Seite 1 von 6 BEKANNTMACHUNG Lieferauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Leibniz-Institut für Pflanzenbiochemie (IPB) Weinberg 3 Arbeitsgruppe Einkauf

Mehr

Pläne und Daten Richtliniensammlung

Pläne und Daten Richtliniensammlung Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg Pläne und Daten Richtliniensammlung Anlage 6 Datenaustausch AVA Januar 2012 Version 02 Inhalt 1. Leistungen für die Ausschreibung... 2 1.1

Mehr

Offenes Verfahren nach VOL/A Abschnitt 2 Europaweite Ausschreibung - Lieferleistung

Offenes Verfahren nach VOL/A Abschnitt 2 Europaweite Ausschreibung - Lieferleistung Offenes Verfahren nach VOL/A Abschnitt 2 Europaweite Ausschreibung - Lieferleistung 1.1) Name und Anschrift des öffentlichen Auftraggebers: Technisches Polizeiamt Sachsen-Anhalt August-Bebel-Damm 19 39126

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Homebanking-Abkommen

Homebanking-Abkommen Homebanking-Abkommen Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v., Bonn, Bundesverband deutscher Banken e.v., Köln, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.v., Bonn Deutscher

Mehr

Deutschland-Naumburg (Saale): Schneeräumung 2015/S 243-441915. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

Deutschland-Naumburg (Saale): Schneeräumung 2015/S 243-441915. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen 1 / 6 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:441915-2015:text:de:html Deutschland-Naumburg (Saale): Schneeräumung 2015/S 243-441915 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen

Mehr

Deutschland-Hof: Softwareprogrammierung und -beratung 2015/S 052-091000. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

Deutschland-Hof: Softwareprogrammierung und -beratung 2015/S 052-091000. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen 1/5 Diese Bekanntmachung auf der -Website: udl?uri=:notice:91000-2015:text:de:html Deutschland-Hof: Softwareprogrammierung und -beratung 2015/S 052-091000 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Richtlinie

Mehr

Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen?

Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen? WIRTSCHAFT UND RECHT W 041/2014 vom 10.04.2014 Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen? Bitte beachten Sie, dass die neuen Grundsätze des BMF-Schreibens (Anlage 1) ohne

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

17. Dresdner Abwassertagung Preiskampf und Vergaberecht. Referent: Dr. Ludger Meuten Fachanwalt für Verwaltungsrecht

17. Dresdner Abwassertagung Preiskampf und Vergaberecht. Referent: Dr. Ludger Meuten Fachanwalt für Verwaltungsrecht 17. Dresdner Abwassertagung Preiskampf und Vergaberecht Referent: Dr. Ludger Meuten Fachanwalt für Verwaltungsrecht 18. März 2015 IHR ANSPRECHPARTNER DR. LUDGER MEUTEN Fachanwalt für Verwaltungsrecht FACHLICHE

Mehr

Monitoring-Service Anleitung

Monitoring-Service Anleitung Anleitung 1. Monitoring in CrefoDirect Wie kann Monitoring über CrefoDirect bestellt werden? Bestellung von Monitoring beim Auskunftsabruf Beim Auskunftsabruf kann das Monitoring direkt mitbestellt werden.

Mehr

Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops -

Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - München, 31. Mai 2012 Anmerkungen zur Präsentation: Diese Präsentation soll vor allem Shopbetreibern

Mehr

10. Fachtagung IT-Beschaffung 2014 Fachforum 6

10. Fachtagung IT-Beschaffung 2014 Fachforum 6 10. Fachtagung IT-Beschaffung 2014 Fachforum 6 Referent: Frank Richter it@m-bdw Berlin, 18.09.2014 Ein kleiner Rundflug über einige wesentliche Gründe aus juristischer Sicht, an denen IT-Projekte scheitern

Mehr

Hinweise für die Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte bei Beschaffungen nach der VOL/A und der VOB/A

Hinweise für die Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte bei Beschaffungen nach der VOL/A und der VOB/A Hinweise für die Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte bei Beschaffungen nach der VOL/A und der VOB/A Gem. RdErl. des Finanzministeriums (Az: I C 2-0055-3/H 4030-1-IV A 3), des

Mehr

VfW-Sachverständigenordnung

VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir

Mehr

ÜBERSETZUNG. Geschäftsverzeichnisnr. 2183. Urteil Nr. 108/2001 vom 13. Juli 2001 U R T E I L

ÜBERSETZUNG. Geschäftsverzeichnisnr. 2183. Urteil Nr. 108/2001 vom 13. Juli 2001 U R T E I L ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 2183 Urteil Nr. 108/2001 vom 13. Juli 2001 U R T E I L In Sachen: Präjudizielle Frage in bezug auf Artikel 20 3 Absatz 1 des Dekrets der Wallonischen Region vom 27.

Mehr

D-Ahaus: Reinigung von Schulen 2013/S 034-054241. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

D-Ahaus: Reinigung von Schulen 2013/S 034-054241. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen 1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:54241-2013:text:de:html D-Ahaus: Reinigung von Schulen 2013/S 034-054241 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Richtlinie

Mehr

Wettbewerbsfreie Vergabe von Schülerverkehren

Wettbewerbsfreie Vergabe von Schülerverkehren > 1 Wettbewerbsfreie Vergabe von Schülerverkehren Werkstattgespräch Schülerverkehre am Rechtsanwältin Daniela Klinger, BBG und Partner BBG und Partner Contrescarpe 75 A 28195 Bremen T +49 (0) 421.335410

Mehr

BEKANNTMACHUNG. Dienstleistungsauftrag

BEKANNTMACHUNG. Dienstleistungsauftrag Seite 1 von 7 BEKANNTMACHUNG Dienstleistungsauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit,

Mehr

BEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag

BEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag Seite 1 von 6 BEKANNTMACHUNG Lieferauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Leibniz-Institut für Pflanzenbiochemie (IPB) Weinberg 3 Arbeitsgruppe Einkauf

Mehr

100 % evergabe. Für jede Vergabestelle die passende Lösung. Für alle, die mehr wollen. www.bi-evergabe.de

100 % evergabe. Für jede Vergabestelle die passende Lösung. Für alle, die mehr wollen. www.bi-evergabe.de 100 % evergabe Für jede Vergabestelle die passende Lösung. Für alle, die mehr wollen. Inhalt Warum sollten Sie evergabe einführen? 3 Was brauchen Sie für die evergabe? 3 Was leistet die bi-evergabe? 4

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern

Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern 80524 München Regierungen mit Kopien für die Kreisverwaltungsbehörden Bezirke nachrichtlich Bayerischer Städtetag Prannerstraße

Mehr