Tagung des Jungen Forums der ARL vom 28. bis 30. Mai 2014 in Bonn
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- Teresa Ritter
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1 Call for Papers Tagung des Jungen Forums der ARL vom 28. bis 30. Mai 2014 in Bonn Seit der Aufstellung der Leitbilder 2006 haben sich die Rahmenbedingungen der Raumordnung in verschiedenen Bereichen verändert. Themen wie der demografische Wandel haben noch stärker an Bedeutung gewonnen. Der Klimawandel und die Energiewende wurden bei den Leitbildern bislang vollständig ausgeblendet. Aber auch die immer stärkere Einschränkung der finanziellen Handlungsspielräume und die fortschreitende Globalisierung haben Einfluss auf die raumpolitischen Ziele. Vor diesem Hintergrund hat sich die Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) dazu entschlossen, die Leitbilder von 2006 zu überarbeiten. Der Entwurf der Leitbilder 2013 wurde am von diesem Gremium diskutiert und zur Kenntnis genommen. Derzeit läuft ein zweistufiges Konsultationsverfahren, bei dem nach der Fachöffentlichkeit auch bundesweit alle Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit bekommen, Stellungnahmen zum Leitbilder-Entwurf abzugeben. Während die Konsultation der Fachöffentlichkeit bereits 2013 abgeschlossen wurde, ist die internetgestützte Konsultation der Öffentlichkeit für das Frühjahr 2014 geplant. Dieser aktuelle Diskussionsprozess soll bei der Jahrestagung des Jungen Forums 2014 aufgegriffen werden. Wir wollen uns dabei vor allem mit der Bedeutung der veränderten aktuellen Rahmenbedingungen für die Raumentwicklung beschäftigen. Ausgehend vom aktuellen Leitbilder- Entwurf wollen wir über Strategien, Handlungskonzepte und Umsetzungsprojekte diskutieren. Den Rahmen für die Diskussionen bilden dabei vier der zentralen aktuellen Herausforderungen der Raumentwicklung: - Demografischer Wandel (Arbeitsgruppe 1) - Klimawandel (Klimaschutz und -anpassung) (Arbeitsgruppe 2) - Energiewende (Arbeitsgruppe 3) - Standortkonkurrenzen (Arbeitsgruppe 4) Wir möchten alle Mitglieder des Jungen Forums einladen, sich mit Vorträgen in die Diskussion in den Arbeitsgruppen einzubringen. Die Beiträge sollen Strategien, Konzepte oder konkrete Projekte thematisieren, die im Zusammenhang mit den in den Leitbildern genannten Entwicklungsstrategien stehen. Bitte beachtet zudem bei den Beiträgen den Bezug zum übergeordneten Thema der jeweiligen Arbeitsgruppe. Für die Präsentationen in den Arbeitsgruppen stehen jeweils rund 15 Minuten zur Verfügung. Anschließend besteht ausreichend Zeit für eine Diskussion der Vorträge. Die Beiträge sollen im Nachgang der Veranstaltung in der Reihe Arbeitsberichte der ARL veröffentlicht werden. Bitte sendet Eure Vorschläge bis zum als PDF-Datei (max Zeichen inklusive Leerzeichen/max. eine DIN-A4-Seite) an einen der folgenden Ansprechpartner, die Euch auch für Rückfragen gerne zur Verfügung stehen: Christan Schlump (Christian.Schlump@bbr.bund.de, ) Brigitte Zaspel-Heisters (Brigitte.Zaspel-Heisters@bbr.bund.de, ) Bitte gebt bei dem Vorschlag die jeweilige Arbeitsgruppe sowie Eure Kontaktdaten (Name, Anschrift, -Adresse, Telefonnummer etc.) an. Über die Annahme der Beiträge entscheidet das Vorbereitungsteam des Jungen Forums 2014 bis zum 28. März Ihr werdet dann umgehend über das Ergebnis informiert. Wir freuen uns auf zahlreiche interessante und vielseitige Beiträge, die die Diskussion der Leitbilder für die Raumentwicklung im Rahmen der Jahrestagung anregen werden. Euer Vorbereitungsteam des Jungen Forums
2 Arbeitsgruppe 1 Demografischer Wandel Die Entwicklung hin zu einer älteren, bunteren und schrumpfenden Bevölkerung in Deutschland geht einher mit tiefgreifenden Veränderungen. Laut Raumordnungsprognose steigt bis 2030 das Durchschnittsalter bundesweit von derzeit ca. 43 auf über 47 Jahre, in weiten Teilen Ostdeutschlands auf über 50 Jahre. Die sozio-ökonomischen Auswirkungen können heute schon in vielerlei Hinsicht beobachtet werden (wie z. B. zunehmende Armut im Rentenalter), die Auswirkungen auf die räumliche Struktur hingegen gehen langsamer vonstatten. Aufgrund der sich langfristig ändernden Bevölkerungsstrukturen, bedarf es schon heute einer vorausschauenden Planung, um städtische und ländliche sowie die von der Alterung und Schrumpfung besonders betroffenen peripheren Räume auch zukünftig attraktiv und lebenswert zu gestalten sowie Daseinsvorsorge und Versorgungssicherheit in jeglicher Hinsicht zu sichern. Dabei geht es nicht nur um Fragen, die soziale Infrastrukturen betreffen, wie z. B. Bildungs- und Pflegeeinrichtungen. Auch technische Infrastrukturen (beispielsweise ÖPNV-Angebote und die Wasserver- und -entsorgung) gehören auf den Prüfstand bzw. müssen in neuen, teilweise innovativen Formen gehandhabt werden. Dies kann manchmal als flexibler und räumlich differenzierter Standard gelingen. So werden in den sogenannten DORV- Zentren Lebensmittelverkauf, Dienstleistungen und sozial-medizinische Versorgung gebündelt. Alternative Bedienformen im ÖPNV können eine gewisse Grundmobilität gewährleisten. Doch wie könnten weitere Modelle aussehen, die sich zu künftigen Standards entwickeln? Bei der Weiterentwicklung der Leitbilder für die Raumentwicklung in Deutschland sind die veränderten Rahmenbedingungen in unserer Gesellschaft, die sich auf die Bevölkerungsverteilung und -dichte auswirken, zu berücksichtigen. Besonders in stagnierenden und schrumpfenden Regionen erfordert der demografische Wandel die Berücksichtigung und vor allem die Überprüfung der bestehenden Siedlungs- und Infrastrukturen. Es wird erforderlich werden, noch stärker auf Modernisierungs-, Umbau- und Rückbauprozesse sowie auf Bestandsmanagement zu setzen. Aber auch die Tragfähigkeit ausgewählter Funktionen in einigen Mittel- und Oberzentren sowie in Grundzentren steht infrage. Im Rahmen der Arbeitsgruppe soll z. B. auf folgende Fragestellungen eingegangen werden: 1. Wie kann insbesondere in ländlich-peripheren Teilräumen mit besonderen demografischen Herausforderungen die Tragfähigkeit von Einrichtungen und Angeboten (der Daseinsvorsorge) erhalten werden? 2. Wie können regionseigene Potenziale stärker genutzt werden? Welche Rolle spielt die regionale (Struktur-)Politik? 3. Welche Strategien und Handlungsfelder existieren für den Bereich Mobilität, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten und gesellschaftliche Teilhabe zu sichern? 4. Inwiefern können transparente Kommunikations- und Planungsprozesse unter Einbeziehung und Mitwirkung der Zivilgesellschaft und des bürgerschaftlichen Engagements in der Bevölkerung Verständnis für notwendige (soziale und technische Infrastruktur-)Anpassungen schaffen? 2
3 Arbeitsgruppe 2 Klimawandel (Klimaschutz und Klimaanpassung) Die Veränderungen der klimatischen Verhältnisse auf der Erde machen Schutz- und Anpassungsmaßnahmen im Rahmen einer Doppelstrategie notwendig. Nach dem sogenannten Jahrhunderthochwasser in Deutschland im Frühsommer des Jahres 2013 wurde klar, dass auch wohlhabende Industrienationen nicht von verheerenden Unglücken verschont bleiben. In der Planung sind die verantwortlichen Akteure mehr und mehr gefordert, über die Sicherstellung einer integrierten Siedlungs- und Verkehrsflächenentwicklung beim Klimaschutz mitzuwirken und räumliche Vorsorge hinsichtlich neuer Naturgefahren zu treffen. In der Leitbilderdiskussion wird thematisiert, dass über energiesparende und verkehrsreduzierende Siedlungsstrukturen klimaschädliche Emissionen so weit wie möglich verhindert werden sollen. Im Sinne einer Klimaanpassung sollen zudem Gebiete, die durch Naturgewalten, insbesondere Hochwasser, gefährdet sind, von weiterer Bebauung freigehalten werden. In Flusseinzugsgebieten soll dabei auch über Landes- und Staatsgrenzen hinweg eine partnerschaftliche Abstimmung erfolgen. Zu den Handlungsansätzen zählen die Entwicklung eines Leitfadens zur Klimafolgenbewertung sowie eines raumordnerischen Instrumentenbaukastens Klimawandel für die Regionalplanung, die Anpassung an die Folgen des Klimawandels z. B. durch erweiterte vorsorgende Hochwasserschutzund Küstenschutzplanung ebenso wie die Sicherung und Entwicklung von Freiräumen mit klimatischen Ausgleichsfunktionen. Im Rahmen der Arbeitsgruppe zum Klimawandel geht es um die Beantwortung folgender beispielhafter Fragen: 1. Wie können Anpassungen an die Raumnutzung durch nationale und transnationale Kooperationen von Raum- und Flächennutzungsplanung, Wasser-, Land- und Forstwirtschaft realisiert werden? 2. Wie können die Kosten für Klimaschutz- und -anpassungsmaßnahmen gerecht verteilt werden? 3. Welche Möglichkeiten bieten neue oder alternative Mobilitäts- und Verkehrsformen, um den Energieverbrauch und die CO 2 -Emissionen zu senken und so den Klimawandel zu entschleunigen? 4. Mit welchen Anforderungen wird die Raumordnung konfrontiert und wie reagiert sie (mit welchen Instrumenten) auf die wachsenden Gefahren durch den Klimawandel? 3
4 Arbeitsgruppe 3 Energiewende Die 2011 infolge der japanischen Atomkatastrophe von der Bundesregierung beschlossene beschleunigte Energiewende bedingt einen deutlichen Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Voraussetzung für die Realisierung der Energiewende ist die Bereitstellung ausreichender Flächen für die Energieerzeug und -speicherung, beispielsweise für die Errichtung zahlreicher neuer Windenergieanlagen. Die Energiewende kann allerdings nicht allein durch einen Ausbau der Energieerzeuger erreicht werden. Ebenso wichtig ist der Ausbau des Stromnetzes. Vor diesem Hintergrund enthält Leitbild 3 in der aktuellen Entwurfsfassung den neuen Abschnitt Ausbau der erneuerbaren Energien und der Netze steuern. Die Formulierung verdeutlicht den Anspruch der Raumordnung, in diesem Bereich steuernd tätig zu werden. Ihre Aufgabe ist es, in Raumordnungsplänen ausreichende Flächen für erneuerbare Energien ebenso wie Trassen für das Stromübertragungs- und -verteilnetz zu sichern und dabei den Ausbau räumlich zu steuern. Im Vordergrund steht dabei ein bedarfsorientierter, raumverträglicher und aufeinander abgestimmter Ausbau. Hierbei sehen die Leitbilder auch eine verträgliche Integration der erneuerbaren Energien in die Kulturlandschaften vor. Neben den formellen Instrumenten der Raumordnung können dabei auch informelle Instrumente wie Regionale Klima- und Energiekonzepte eine wichtige Rolle spielen. Gerade bei diesen Konzepten, aber auch bei der Fortschreibung von Raumordnungsplänen oder im Rahmen der Bundesfachplanung Stromnetze durch die Bundesnetzagentur wird es vielfach als wichtige Aufgabe gesehen, auch in der Bevölkerung eine breitere Akzeptanz für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu schaffen. In der Arbeitsgruppe sollen Strategien, Konzepte und Projekte zur Umsetzung der Energiewende vorgestellt und diskutiert werden. Mögliche übergeordnete Fragenstellungen können dabei sein: 1. Wie lässt sich der Ausbau der erneuerbaren Energien (Übertragungsnetz, Träger erneuerbarer Energien) verträglich in die Kulturlandschaft integrieren? 2. Wie lassen sich Nutzungskonflikte reduzieren? Welche Rolle spielen abgestimmte überörtliche Planungen? 3. Welche Rolle spielen regionale Energiekonzepte hinsichtlich eines bedarfsorientierten und raumverträglichen Ausbaus der erneuerbaren Energien? 4. Welchen Beitrag können vermehrte Partizipationsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich einer erhöhten Akzeptanz für den Ausbau der erneuerbaren Energien leisten? 4
5 Arbeitsgruppe 4 Standortkonkurrenzen Die wachsende internationale, aber auch die nationale und kleinräumige Standortkonkurrenz stellt in den letzten Jahren Länder, Regionen, Städte und Gemeinden vor immer neue Herausforderungen. Auf globaler Ebene verstärken wirtschaftliche Wachstumsschwäche, finanzpolitische Krisen oder auch die Erweiterung der Europäischen Union den Druck auf die Staaten. Aber auch die Teilräume und Regionen innerhalb Deutschlands sind durch einen intensiven Konkurrenzdruck geprägt. In Westdeutschland besteht ein kleinräumiges Nebeneinander zwischen Wachstums- und Schrumpfungsregionen, während große Teile Ostdeutschland durch eine wirtschaftlich ungünstige Situation und weiteren Bevölkerungsverlust geprägt sind. Neben den Konkurrenzen zwischen den Bundesländern bestehen aber auch Differenzen zwischen städtischen und ländlichen Räumen und auch zwischen benachbarten Kommunen. Diese konkurrieren beispielsweise um Gewerbeansiedlungen, Unternehmen, Einzelhandelsansiedlungen oder um Bevölkerung. Auf kleinsträumiger Ebene innerhalb der Städte und Kommunen intensivieren sich zudem die Lagekonkurrenzen des Einzelhandels zwischen den traditionellen Geschäftszonen und den dezentralen und teilintegrierten Lagen außerhalb zentraler Versorgungsbereiche. Der aktuelle Entwurf der Leitbilder sieht eine Förderung der Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit aller Regionen und Teilräume vor. Dies soll u. a. durch regionale Wachstumsbündnisse oder durch Entwicklungs- und Wettbewerbsstrategien ermöglicht werden. Vor dem Hintergrund der Neuausrichtung und teilweisen Weiterentwicklung des Leitbildes Wettbewerbsfähigkeit stärken liegt der Schwerpunkt auf folgenden Fragestellungen: 1. Wie kann die Zusammenarbeit zwischen Metropolregionen gefördert und gestärkt werden? 2. Wie können funktionale Räume, bspw. im Bereich der Stadt-Land-Partnerschaften, besser zusammenarbeiten? 3. Wie können strukturschwache Räume durch die Nutzung endogener Potenziale gestärkt werden? 4. Wie können Regionen und Kommunen die Standortwahl von Unternehmen beeinflussen und den Erhalt von Gewerbe- und Einzelhandelsstrukturen sichern? 5. Wie können Städte und Gemeinden vor dem Hintergrund verstärkter Ansiedlung von Einzelhandel in dezentralen Lagen ihre traditionellen Geschäftszonen nachhaltig sichern und entwickeln? 5
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