GELADENER REALISIERUNGSWETTBEWERB NEUBAU DES BAUHOFES MÖLLBRÜCKE DER WILDBACH - UND LAWINENVERBAUUNG ZUR ERLANGUNG VON ENTWÜRFEN FÜR DEN
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1 GELADENER REALISIERUNGSWETTBEWERB ZUR ERLANGUNG VON ENTWÜRFEN FÜR DEN NEUBAU DES BAUHOFES MÖLLBRÜCKE DER WILDBACH - UND LAWINENVERBAUUNG Wettbewerb - Neubau Bauhof Möllbrücke Wildbach- und Lawinenverbauung 1/16
2 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeiner Teil Auslober Gegenstand des Wettbewerbes Art des Verfahrens Rechtsgrundlagen, Wettbewerbsabgabe, Ausgabe und Abgabe, schriftliche Anfragen Termine Ausgabeort, Abgabeort, Rückfragen Formale Bedingungen und Kennzeichnung Wettbewerbsteilnehmer, Varianten, Wettbewerbssprache Ausschließungsgründe Preisgeld und Absichtserklärung des Auslobers Preisgericht und Vorprüfung Eigentum und Urheberrecht Besonderer Teil Wettbewerbsaufgabe Dörfliches Konzept Beurteilungskriterien Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen Pläne und sonstige Unterlagen...16 Wettbewerb - Neubau Bauhof Möllbrücke Wildbach- und Lawinenverbauung 2/16
3 1. Allgemeiner Teil 1.1. Auslober Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Vertreten durch die Wildbach- und Lawinenverbauung (Sektion Kärnten) Meister-Friedrich-Straße Villach Ansprechpartner: DI Josef Brunner Meister-Friedrich-Straße Villach vertreten durch Bundesimmobiliengesellschaft m.b.h. Herrengasse 9, 9020 Klagenfurt Ansprechpartner: Dipl.-HTL Ing. Herwig Kircher, OM Team Kärnten/Osttirol Herrengasse 9, 9020 Klagenfurt Bmst. DI (FH) Mario Frohnwieser, Herrengasse 9, 9020 Klagenfurt 1.2 Gegenstand des Wettbewerbes Gegenstand des Wettbewerbes ist die Erlangung von Vorentwürfen für den Neubau des Bauhofes Möllbrücke der Wildbach- und Lawinenverbauung. 1.3 Art des Verfahrens Der Wettbewerb wird als geladener Realisierungswettbewerb mit 6 Teilnehmern mit aufrechter Planerbefugnis ausgeschrieben. 1.4 Rechtsgrundlagen Rechts- und Verfahrensgrundlage sind in nachstehender Reihenfolge: die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes BVergG 2006 i.d.g.f., die schriftliche Fragenbeantwortung, das Protokoll des Hearings, der Inhalt dieser Wettbewerbsunterlagen, die Wettbewerbsordnung Architektur (WOA) 2000 i.d.g.f., Wettbewerb - Neubau Bauhof Möllbrücke Wildbach- und Lawinenverbauung 3/16
4 1.4.6 und die Bestimmungen des ABGB 860 ff Mit der Einreichung seines Wettbewerbsprojektes nimmt jeder Teilnehmer sämtliche in der Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bedingungen an. Er ist bis zur Juryentscheidung auch zur Geheimhaltung des eigenen Projektes verpflichtet und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidungen des Preisgerichtes in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar sind. Für alle Teilnehmer gelten die gleichen Bedingungen. 1.5 Termine Aussendung der Unterlagen: Schriftliche Anfragen bis: einlangend bei BIG (Pkt ) Schriftliche Fragenbeantwortung bis: Abgabe Pläne: Datum: Ort: , bis 16:00 Uhr Bundesimmobiliengesellschaft m.b.h., Herrengasse 9, 9020 Klagenfurt Vorprüfung: Datum: Ort: Bundesimmobiliengesellschaft m.b.h., Herrengasse 9, 9020 Klagenfurt Preisgericht: Datum: Ort: , 11:00 Uhr BIG Bundesimmobiliengesellschaft m.b.h., Raum OG Herrengasse 9, 9020 Klagenfurt Die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten findet am Standort Villach (Meister-Friedrich-Straße 2) der Wildbach- und Lawinenverbauung 7. OG statt Ausgabe der Unterlagen Die Unterlagen werden in Form einer CD zur Verfügung gestellt. Die Wettbewerbssprache ist in allen Phasen des Verfahrens Deutsch Hearing und Rückfragen Am findet um 11:00 Uhr für sämtliche Teilnehmer und die Preisrichter ein Besichtigungsund Begehungstermin vor Ort statt. Treffpunkt: Bauhof Möllbrücke der Wildbach- und Lawinenverbauung St. Leonhardstraße 2, 9813 Möllbrücke Fragen zum Wettbewerbsgegenstand sind schriftlich bis spätestens , 24:00 Uhr einlangend zulässig. Fragen, die nach diesem Termin einlangen gelten als verspätet und fließen nicht in die Fragebeantwortung ein. Wettbewerb - Neubau Bauhof Möllbrücke Wildbach- und Lawinenverbauung 4/16
5 Alle Rückfragen der Teilnehmer sind ausnahmslos schriftlich (Post, Fax, Mail) an Bundesimmobiliengesellschaft m.b.h., Herrengasse 9, 9020 Klagenfurt Fax +43/ (0) zu richten Fragebeantwortung Die anonymisierten Fragestellungen und Antworten werden allen Teilnehmern und den Mitgliedern des Preisgerichtes per oder Telefax bekannt gegeben Abgabe der Unterlagen Die fertigen Wettbewerbsarbeiten müssen spätestens bis 16:00 Uhr am Tag der Abgabefrist, bei Bundesimmobiliengesellschaft m.b.h.,, Herrengasse 9, 9020 Klagenfurt unter Wahrung der Anonymität (verpackt gemäß WOA) und gegen Aushändigung einer Empfangsbestätigung einlangen. Als Absender ist die Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten, Karlsgasse 9, 1040 Wien anzugeben. Per Botendienst, Post o. ä. übermittelte Wettbewerbsarbeiten müssen spätestens bis :00 Uhr bei Bundesimmobiliengesellschaft m.b.h., Herrengasse 9, 9020 Klagenfurt eingelangt sein. Die Verantwortung dafür liegt ausschließlich beim Teilnehmer Vorprüfung Die Vorprüfung wird im Zeitraum von bis von der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.h. durchgeführt und hierüber ein schriftlicher Bericht für das Preisgericht verfasst. Die Wettbewerbsarbeiten werden von den Vorprüfern ausschließlich nach folgenden objektiv feststellbaren Kriterien geprüft: - Einhaltung der Wettbewerbsbedingungen - Vollständigkeit der geforderten Leistungen - Vergleichbare Kennwerte Tagung des Preisgerichtes Die Tagung des Preisgerichtes ist für den Beginn 11:00 Uhr vorgesehen. Nach dem Bericht der Vorprüfung erfolgt die Beurteilung und Reihung der Projekte durch das Preisgericht. Danach erfolgt im Beisein des Preisgerichtes die Aufhebung der Anoymität durch Öffnung des Verfasserkuverts und die Überprüfung des Nachweises der Befugnis. Die Beratungen des Preisgerichtes sind geheim. Bis zum Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses sind alle Vorprüfer und Mitglieder des Preisgerichtes sowie sonstige Personen, die bei den Sitzungen des Preisgerichtes, wenn auch nur kurzfristig, anwesend sind bzw. anwesend waren (z.b. Hilfskräfte), zur strikten Geheimhaltung aller Vorgänge und Wahrnehmungen im Zusammenhang mit dem Realisierungswettbewerb verpflichtet. Wettbewerb - Neubau Bauhof Möllbrücke Wildbach- und Lawinenverbauung 5/16
6 Hernach erfolgt im Beisein des Preisgerichtes die Aufhebung der Anonymität durch Öffnen der Verfasserkuverts. Die Sitzung des Preisgerichtes ist nicht öffentlich Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses Die Wettbewerbsergebnisse werden unmittelbar nach Abschluss der Arbeit des PREISGERICHTES den Wettbewerbsteilnehmern sowie der zuständigen Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten bekannt gegeben. Das Protokoll des Preisgerichtes wird allen Wettbewerbsteilnehmern, Preisrichtern, Ersatzpreisrichtern sowie der zuständigen Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten zugesandt Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten Alle eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden nach Abschluss des Preisgerichtes vom bis am Standort Villach (Meister-Friedrich-Straße 2) der Wildbach- und Lawinenverbauung 7. OG ausgestellt. Die Namen der Verfasser der Wettbewerbsarbeiten sowie deren Mitarbeiter werden in dieser Ausstellung angegeben. Der vollständige und von den Mitgliedern des Preisgerichtes unterzeichnete Abschlußbericht (Protokoll) des Preisgerichtes wird in dieser Ausstellung aufgelegt. Weiters sind die Wettbewerbsteilnehmer damit einverstanden, an der Internetpublikation ihrer Wettbewerbsbeiträge im Rahmen des Portals der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten durch die Übergabe publikationsfähiger Daten mitzuwirken (siehe Pkt Publikationsdatei). Die Unterlagen der prämierten Projekte verbleiben beim Auslober, die übrigen Wettbewerbsarbeiten können von den Verfassern innerhalb von 30 Tagen nach Ende der Ausstellung abgeholt werden (für Verlust oder Beschädigung wird nicht gehaftet). 1.6 Formale Bedingungen und Kennzeichnung Jede eingereichte Wettbewerbsarbeit ist mit einer Kennzahl zu bezeichnen, die aus sechs Ziffern mit einer maximalen Größe von 1 cm Höhe und 6 cm Länge besteht, und zwar: In der rechten oberen Ecke der Planunterlagen (A0-Plan). Alle weiteren Unterlagen als auch allfällige Einzelstücke sind mit der Aufschrift Wettbewerb Neubau Bauhof Möllbrücke Wildbach- und Lawinenverbauung und Kennzahl zu beschriften und in Form einer gebundenen A3 bzw. A4 Mappe beizulegen Der Wettbewerbsarbeit ist beizulegen: Verzeichnis aller abgegebenen Unterlagen Projektbeschreibung (max. 2 Seiten A4 bzw. 1ne Seite A3) Dokumentation der Flächenermittlung Prüfpläne (enthalten Gebäudehauptmaße, farbliche Markierung bei Bestandsveränderungen) CD Rom (Alle abgegebenen Unterlagen in digitaler Form) Die Projektbeschreibung ist nochmalig in loser Form beizulegen. Die Wettbewerbsarbeiten sind doppelt verpackt einzusenden bzw. abzugeben. Die äußere Verpackung ist mit der Kennzahl und mit der oben genannten Bezeichnung zu versehen. Auf der inneren Verpackung ist lediglich die Kennzahl anzubringen. Wettbewerb - Neubau Bauhof Möllbrücke Wildbach- und Lawinenverbauung 6/16
7 1.6.1 Verfasserbrief Den Ausarbeitungen ist ein undurchsichtiger, verschlossener Briefumschlag beizulegen, der außen die Kennzahl trägt und folgenden Inhalt aufweist: Verfasserbrief gemäß Vorlage Identitätsnachweis, mit Namen und Anschrift des Teilnehmers (der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft) unter Anführung der Mitarbeiter (siehe beiliegendes Formblatt). Bei Arbeitsgemeinschaften ist ein Mitglied als vertretungsbefugt auszuweisen. Der Verfasserbrief hat weiters die Telefonnummer, die Telefaxnummer und die -Adresse, sowie die Kontonummer des Teilnehmers (Vertretungsbefugten) zu enthalten. Wettbewerb - Neubau Bauhof Möllbrücke Wildbach- und Lawinenverbauung 7/16
8 1.7 Teilnahmeberechtigung, Wettbewerbsteilnehmer geladen: Teilnahmeberechtigt sind: 1 Girzikowski Plan GmbH Hauptstraße 58, 9761 Greifenburg 2 Arch. DI Edwin Pinteritsch Oberdorfer Straße 9, 9800 Spittal/Drau 3 Arch. Dipl. Ing. Iris Hirm und DI Martin Prettenthaler St. Ruprechter Straße 19/1, 9020 Klagenfurt 4 Arch. Dipl. Ing. Werner Thurner Meister-Friedrich-Straße 3, 9500 Villach 5 Meinl & Laggner Architekturbüro Ziviltechniker GmbH Tiroler Straße 8, 9800 Spittal an der Drau 6 Arch. Dipl. Ing. Ernst Roth und Arch. Dipl. Ing. Reinhold Wetschko Ghega Allee 2, 9560 Feldkirchen Bei Arbeitsgemeinschaften müssen alle Mitglieder die Teilnahmeberechtigung besitzen Jeder Teilnehmer ist berechtigt, nur eine Wettbewerbsarbeit einzureichen. Eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte, an denen der Verfasser beteiligt ist, nach sich Varianten sind nicht zugelassen und werden bereits im Zuge der Vorprüfung ausgeschieden, wovon das Hauptprojekt jedoch nicht betroffen wird Mitarbeiter: Die Wettbewerbsteilnehmer dürfen sich eines oder mehrerer Mitarbeiter, die über keine aufrechte Befugnis eines Architekten oder Zivilingenieurs für Hochbau nach den Bestimmungen des Ziviltechnikergesetzes verfügen, bedienen. Diese Mitarbeiter dürfen vom Teilnehmer genannt werden und sind im Protokoll des Preisgerichtes und in den Verlautbarungen des Wettbewerbsergebnisses sowie bei Ausstellungen zu nennen Ziviltechniker und Konsulenten anderer Fachrichtungen können als Mitarbeiter des Wettbewerbsteilnehmers genannt werden. 1.8 Ausschließungsgründe Es gelten die Ausschließungsgründe gem. 8 WOA. Von der Teilnahme am Wettbewerb sind ausgeschlossen: a) alle Personen, die an der Erstellung von Vorprojekten für den Wettbewerb oder der Wettbewerbsunterlagen mitgewirkt haben, wobei die Mitwirkung an der Prüfung der Wettbewerbsunterlagen auf Vereinbarkeit mit der Wettbewerbsordnung keinen Ausschließungsgrund darstellt. Wettbewerb - Neubau Bauhof Möllbrücke Wildbach- und Lawinenverbauung 8/16
9 b) die Vorprüfer, Preisrichter und Ersatzpreisrichter, sowie deren nahe Angehörige (als solche gelten: Ehegatten, Verwandte oder Verschwägerte in gerader Linie, in der Seitenlinie bis zum 4.Grad Verwandte oder im 2.Grad Verschwägerte, Stief-, Wahl- und Pflegeeltern, Stief-, Wahl- und Pflegekinder sowie Mündel und Pflegebefohlenen, deren Teilhaber an aufrechten Ziviltechnikergesellschaften (Bürogemeinschaften, Arbeitsgemeinschaften, wobei Arbeitsgemeinschaften nur so lange als aufrechte Ziviltechnikergesellschaften gelten, als Projekte gemeinsam bearbeitet werden); c) Personen, die zu einem Mitglied des Preisgerichtes in einem berufsrechtlichen Abhängigkeitsverhältnis stehen (z.b. Angestellte, bei Universitätsprofessoren die Angehörigen des jeweiligen Institutes) bzw. Personen, zu denen ein Mitglied des Preisgerichtes in einem solchen Abhängigkeitsverhältnis steht; d) Personen, die den Versuch unternehmen, ein Mitglied des Preisgerichtes in seiner Entscheidung als Preisrichter zu beeinflussen oder die eine Angabe in den eingereichten Unterlagen machen, welche auf die Urheberschaft schließen lassen. 1.9 Preise Für die Wettbewerbsarbeiten wird je Teilnehmer eine Aufwandsentschädigung in der Höhe von 1.500,- (inkl. UST) zuerkannt. Das Preisgericht ist verpflichtet eine Reihung bzw. die Auswahl der prämierungswürdigen Wettbewerbsarbeiten herbeizuführen. In jedem Fall ist ein 1. Rang und ein Nachrücker zu vergeben. Das Preisgericht ist ferner verpflichtet, dem Auslober Empfehlungen hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise unter Zugrundelegung des Wettbewerbsergebnisses abzugeben Stellt sich beim Öffnen der Kuverts mit den Namen der Projektverfasser (Verfasserbrief, Identitätsnachweis) am Ende der Beurteilung durch das Preisgericht heraus, dass der Verfasser einer der zu prämierenden Wettbewerbsarbeiten nicht teilnahmeberechtigt war oder ein Ausschließungsgrund vorliegt, so rücken die in der Reihung nachfolgenden Projekte nach. Das Preisgericht führt zu diesem Zwecke eine Reihung der Ankäufe und der Nachrückergruppe (2 Projekte) durch Absichtserklärung des Auslobers Der Auftraggeber beabsichtigt nach Abschluss des Wettbewerbes, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts, Verhandlungen gemäß 30 Absatz 2 Z 6 Bundesvergabegesetz über eine Generalplanerbeauftragung zu führen. Thema der Verhandlungen werden insbesondere die Projektleitung, die Zusammensetzung des Projektteams (Fachplaner), die geplante Projektabwicklung und die Vergütung sein. Diese Verhandlung wird durch die Vertreter der Wildbach- und Lawinenverbauung und Bundesimmobiliengesellschaft m.b.h durchgeführt. Die Teilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass der Auftrag als Generalplanerleistung vergeben wird. Für die nachfolgenden Verhandlungen gilt der beiliegende Vertrag als informative Grundlage. Für die Subplaner gelten nachstehende Kriterien: Statiker, Bauphysiker Elektro - Stark- und Schwachstrom, HLS, BauKG Ziviltechniker mit aufrechter Befugnis Verfügbarkeit - Bürostandort Kärnten Wettbewerb - Neubau Bauhof Möllbrücke Wildbach- und Lawinenverbauung 9/16
10 Das halbe Preisgeld wird vom Honorar in Abzug gebracht, wenn sich das Ausführungsprojekt nicht wesentlich von der Wettbewerbsarbeit unterscheidet Der Auslober behält sich das Recht vor, allfällige aus zwingenden gemeindebaulichen, sachlichen oder wirtschaftlichen Rücksichten erforderliche Änderungen im Zuge der Realisierung von beauftragten Projektverfassern auf Basis der Leistungsbeschreibung entsprechend der Umsetzung zu verlangen Preisgericht und Vorprüfung Zusammensetzung des Preisgerichtes Hauptpreisrichter Fachpreisrichter Arch. DI Reinhard Hohenwarter Ankershoferstr. 8, 9020 Klagenfurt Bezirksamtsleiter DI Bernhard Wohlmuther Tiroler Straße 13, 9800 Spittal/Drau DI Gabriele Leitner Bundesimmobiliengesellschaft m.b.h. Anzengrubergasse 6, 8010 Graz Sachpreisrichter ADir, RR Heribert Kaufmann BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung IV/5: Wildbach- und Lawinenverbauung Marxergasse 2, 1030 Wien DI Josef Brunner Wildbach- und Lawinenverbauung Meister-Friedrich-Straße 2, 9500 Villach Ersatzpreisrichter Fachpreisrichter Arch. DI Andreas Krainer Konradweg 3, 9020 Klagenfurt DI Dieter Roth Amt der Kärntner Landesregierung Arnulfplatz 1, 9020 Klagenfurt DI Norbert Nestler Bundesimmobiliengesellschaft m.b.h., Hintere Zollamtsstraße 1,1030 Wien Wettbewerb - Neubau Bauhof Möllbrücke Wildbach- und Lawinenverbauung 10/16
11 Sachpreisrichter Ing. Franz Rossnagl BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung IV/5: Wildbach- und Lawinenverbauung Marxergasse 2, 1030 Wien OR DI Erwin Ferlan Wildbach- und Lawinenverbauung Meister-Friedrich-Straße 2, 9500 Villach Berater ohne Stimmrecht Bauhofleiter Johann Stefaner Wildbach- und Lawinenverbauung St. Leonhardstraße 2, 9813 Möllbrücke Die Ersatzmitglieder können an den Sitzungen auch bei Anwesenheit der Hauptpreisrichter ohne Stimmrecht teilnehmen. Außerdem sind Experten ohne Stimmrecht zur Teilnahme an den Preisgerichtssitzungen zugelassen Vorprüfer Bundesimmobiliengesellschaft mbh Dipl.-HTL Ing. Herwig Kircher, OM Team Kärnten/Osttirol, Bmst. DI (FH) Mario Frohnwieser, 1.11 Eigentum und Urheberrecht Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen und sonstigen Ausarbeitungen der prämierten Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung des Preisgeldes an den Auslober über. Das Urheberrecht und die daraus resultierenden Verwertungsrechte an den eingereichten Projekten (z.b. Plänen, Skizzen und sonstigen Dokumentationen und Schriftstücken) verbleiben bei den Verfassern. Davon umfasst ist insbesondere auch das Recht der Ausführung oder Abänderung des Bauwerks bzw. des Nachbaus durch Dritte. Nur unter der Bedingung der Beauftragung und darauffolgenden vollständigen Vertragserfüllung erhält der Auftraggeber das Recht, das Werk des Auftragnehmers zum vertraglich bedungenen Zweck zu benützen Einverständniserklärung Der Teilnehmer verpflichtet sich mit seiner Teilnahme am Wettbewerb zur verbindlichen Nennung eines Generalplanerteams. Die Nennung und Beibringung der erforderlichen Nachweise hat im Verhandlungsverfahren zu erfolgen. Wettbewerb - Neubau Bauhof Möllbrücke Wildbach- und Lawinenverbauung 11/16
12 2. Besonderer Teil 2.1 Wettbewerbsaufgabe Machbarkeitsstudie Das Büro Girzikowski Plan GmbH Hauptstraße 58, 9761 Greifenburg wurde mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie beauftragt. Das Ergebnis wird mit dieser Ausschreibung allen Wettbewerbsteilnehmern zur Kenntnis gebracht (siehe Pkt. 2.5) Revitalisierung des Bauhofes Möllbrücke Der Bauhof Möllbrücke der Gebietsbauleitung Oberes Drautal und Mölltal versorgt im Rahmen des WLV-Eigenenergiebetriebes das gesamte Obere Drautal und Mölltal mit insgesamt 24 Gemeinden sowie auf Grund seiner geographischen Lage auch die Baustellen der Gebietsbauleitung Liesertal und Ossiacher Seebecken für das Lieser- und Maltatal und des Millstätter Seengebietes. Somit erfolgt von Möllbrücke aus die Baustellenbelieferung für insgesamt ca. 65 Baustellenbedienstete durch drei Bauhofbeschäftigte. Die derzeitige Flächennutzung des Bauhofareals lässt jedoch einen modern organisierten Bauhofbetrieb mit Stapelsystem nicht zu und entspricht die Raumaufteilung in den Werks- und Betriebsstätten auch großteils nicht mehr den heutigen sicherheitstechnischen Anforderungen. Die vorhandene Anordnung der Gebäudekomplexe behindert auch die künftig verstärkt notwendigen Containerlagerund Manipulationsmöglichkeiten. Auf den im Eigentum der Republik Österreich, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Wildbach- und Lawinenverbauung befindlichen Grundstücken Nr.: 193/12, 200/6,.314 und.431, alle KG Möllbrücke, mit einer Gesamtgrundfläche von m² befinden sich derzeit nachfolgende Baulichkeiten bzw. teilt sich die Gesamtfläche des Bauhofes auf folgende Einrichtungen mit den dazugehörenden Flächen auf: Verbaute Fläche mit abschließbaren Gebäude (Büro, Werkstätten, Maschinen- und Gerätehalle, Betriebsstätten, Garagen, Sozialraum, etc.) 930 m² Lager- und Abstellflächen (überdacht, offen) 747 m² Lager- und Abstellflächen (ohne Überdachung) 290 m² Freie Arbeitsflächen 93 m² Verkehrs- und Lagerflächen für Baumaterialien 2295 m² Grünflächen 439 m² Naturalwohnung 135 m² Sonstige Flächen 108 m² Das fertige Projekt soll nach aussen hin ein einheitliches Bild vermitteln und eindeutig dem Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung zuordenbar sein. Baukörper, Manipulations- und Lagerflächen müssen einen Hubstaplerbetrieb zulassen. Die gültigen arbeitsrechtlichen und schutztechnischen Vorschriften sind zu berücksichtigen. Ausserdem soll, soweit wie möglich, Holz verwendet werden. Die Heizung soll durch den Fernwärmeanschluss-Hackschnitzelanlage betrieben werden und inwieweit Sonnenenergie zum Einsatz kommen kann, ist im Projekt zu prüfen. Wettbewerb - Neubau Bauhof Möllbrücke Wildbach- und Lawinenverbauung 12/16
13 2.1.3 Raum- und Funktionsprogramm Funktion m² Anmerkung Mechanikerwerkstätte 75 Schlosserwerkstätte 64 Holzbearbeitung 47 Eisenlager 42 Magazin 212 Lagerhalle 130 Maschinenhalle 87 Waschbox 72 Lagerfläche gedeckt (Flugdach) 390 Wartung, Pflege und Reparatur sämtliche Baumaschinen und Baugeräte (Dumper, Generatoren, Kompressoren, Bohrausrüstung, etc.); Wartung der Kraftfahrzeuge, Instandhaltung und Reparatur des gesamten Werkzeuges und der Kleingeräte (Motorsägen, etc.), Raumhöhe 4 m. Anfertigung sämtlicher Bauwerkskonstruktionen aus Stahl und Blech (Rechnen, Ropste, Schienen, Verkleidungen, etc.); Schmiede- und Schweißarbeiten - Metallbearbeitung; Werkzeuginstandsetzung, teilweise Reparatur von Großgeräten (Mischmaschinen), Raumhöhe 4 m. Bearbeitung von sämtlichem Schal- und Gerüstholz (Bohrlatten, Gerüstpfosten, Leisten, Geländer, Holztragwerke, Holzschächte für Entwässerungen, etc.); Hobelarbeiten, Raumhöhe 4 m. Lagerung von sämtlichem Stahl- und Blechmaterial bis 7 m Länge (Flachstahl), Rundeisen, Bleche), Raumhöhe 4 m. Aufbewahrung der Kleingeräte, wie Kreissägen, Motorsägen, Kleinaggregate, Elektroversorgungsmaterial, Baustromverteiler, Rüttler, Pumpen, Bohrhämmer; Aufbewahrung von sämtlichem Handwerkszeug (Schaufel, Pickel, Hämmer, etc.); Lagerung von sämtlichem Seilbahnmaterial (Laufwägen, Seile, Seilrollen, Greifzüge, etc.); Aufbewahrung von sämtlichem Verbrauchsmaterial für den Baustellenbetrieb (Nägel, Schrauben, Draht, Entwässerungsmaterial, Bögen, Schachte, Rohre, Schläuche, diverse Ketten, Einrichtungsgegenstände für Container und Bauarbeiten wie Öfen, Herde, Spinde, Tische, Bänke, Betten, Matratzen, Decken, Verkehrszeichen, Sicherheitsausrüstung (Handschuhe, Sicherheitshosen, Helme) usw.; Lagerung von diversen Ersatzteilen von Maschinen und Fahrzeugen, Lacken und Farben. Raumhöhe 4 m. Witterungsgeschützte Lagerung von (ausgehend vom dzt. Stand an Maschinen und Geräten): 5 Genaratoren, 9 Kompressoren, 5 Mischmaschinen, 2 Schalungsreiniger, 1 Betonspritzgerät, 4 Seilkräne und 5 Dumper, 2 Bohrausrüstungen, 5 Seilwinden, 4 Heißwassergeräte, 1 Förderband), Raumhöhe 4 m. Witterungsgeschützte Lagerung von 1 Stapler; Abstellen des Fahrzeugparks: 1 Unimog, 2 zugehörige Anhänger, 2 Pritschen, 3 VW Busse, 1 PKW-Anhänger, Raumhöhe 4 m. Wasch- und Reinigungsraum für KFZ und Geräte, Anschluss für Hochdruckreiniger; im Winter auch als Abstell- und Garagenraum nutzbar, Raumhöhe 4 m. Witterungsgeschützte Lagerung von Schal-, Gerüst- und Bauholz, 2 Groß-Mischmaschinen, Werkzeugkisten, Gefahrstoffcontainer usw., Brennholzlager, Höhe 6 m. Wettbewerb - Neubau Bauhof Möllbrücke Wildbach- und Lawinenverbauung 13/16
14 Gaslager, Reifenlager 20 Angebaute Räumlichkeiten in der Nähe der Waschbox, Raumhöhe 3 m. Batterie- und Öllager 11 Sicherheitstechnische geordnete Lagerung in Werkstättennähe, Raumhöhe 3 m. Bauhofbüro 32 Das Büro soll in der Nähe der Werkstätten liegen und einen guten Überblick über das Bauhofareal ermöglichen, Raumhöhe 3 m. Nebenräume, Aufenthaltsraum, Technikraum, Abstellraum, Dusche, WC, Garderobe und Aufenthalts- 73 raum, Technik, Garderobe, Sanitär Raumhöhe 3 m. Abstellen und Lagern von Holz- und Stahlteilenteilen für Lawinen-, Steinschlag- und Rutschungsverbauungen, Rohre, Zementsilos, Rinnen Lagerfläche im Freien, zur Wasserhaltung, Schläuche, Rohre für Drainagen, Betonschächte, Freie Arbeitsfläche, 1130 Wohn- und Werkzeugcontainer, Wohn- und Sanitärwagen usw.; Netze, Verkehrsfläche, Seilrollen, Baustahlgitter, etc. In die Lagerfläche im Freien ist auch der Parkplätze Arbeitsplatz im Freien inkludiert z.b. Raparaturen an Wohnwägen und Containern, große Holzbearbeitung, Umspulen von Seilen, Verkehrsflächen 1945 Schaltafelreinigung usw. Weitere Flächen sind Verkehrsflächen, Manipulationsplätze und Parkplätze für die Bediensteten des Bauhofes bzw. weitere Bedienstete der Gebietsbauleitung, welche vorübergehend im Bauhof tätig sind Grün- und Freiflächen 760 Grünsteifen der nicht ausnützbaren Bereiche an d. Grundstücksgrenzen Summe Das bundeseigene Grundstück in der Größe von rd m² steht zur Verfügung Kostenrahmenobergrenze Der Kostenrahmen beträgt bei vorliegendem Raum- und Funktionsprogramm: Errichtungskosten netto ohne Einrichtung und Honorare (lt. ÖN B ): ,- (netto) Die Kosten gelten als Kostenobergrenze. Die Einhaltung dieses Kostenlimits ist durch entsprechende Berechungen auf Basis der Wettbewerbsarbeit nachzuweisen. 2.2 Dorfräumliches Konzept Lage im baulichen Gefüge Die Bestandsgebäude liegen an der Sachsenburger Landesstraße (L 14) und bildet den Abschluß einer Gewerbezone Rahmenbedingungen Der textliche Bebauungsplan wird für die Beurteilung der Entwürfe herangezogen Planungsrichtlinien Die geltenden Bauvorschriften und Normen sind einzuhalten, sowie das Bundesbedienstetenschutzgesetz und das Bundesbedienstetengleichstellungsgesetz. Wettbewerb - Neubau Bauhof Möllbrücke Wildbach- und Lawinenverbauung 14/16
15 Dem Projekt liegt kein Terminplan für Planung und Ausführung zu Grunde. Vorgesehen ist jedoch ein Baubeginn im Jahr Das Gebäude ist gemäß ÖNorm H 5055 und Richtlinie 2002/91/EG für einen spezifischen Heizwärmebedarf bei Heizgradtagen, Klassifizierung B (ca. 35 kwh/m²a) zu errichten. Erschließung, Verkehr Der Bauhof soll nun über die Sachsenburger Landesstraße (L 14) erschlossen werden. Brandschutz Die Brandschutzbestimmungen sind einzuhalten. 2.3 Beurteilungskriterien Die Jury wird die eingereichten Projekte entsprechenden nachstehende Kriterien beurteilen. Baukünstlerische Kriterien - Erfassung der Besonderheit der Aufgabenstellung - Architektonische Durchbildung - Qualität der Gesamtstruktur Funktionelle Kriterien - Verbindung von Innen- und Außenräumen - Äußere und Innere Erschließung - Organisation der verschiedenen Funktionsbereiche - Funktionalität der Gesamtlösung, Flexibilität, Veränderbarkeit Wirtschaftliches Kriterium - Wirtschaftlichkeit der Gesamtlösung in Errichtung und im Betrieb Wettbewerb - Neubau Bauhof Möllbrücke Wildbach- und Lawinenverbauung 15/16
16 2.4 Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen Die Darstellung der Wettbewerbsarbeit hat auf maximal einem Blatt im Format DIN A0 Hochformat auf weißem Papier auf Karton (3mm stark) aufkaschiert, ohne gestalteten oder färbigen Hintergrund, zu erfolgen. Die Pläne können einmal geteilt geliefert werden. Es wird erwartet, dass die einzureichenden Arbeiten so ausgearbeitet sind, dass der grundsätzliche Lösungsansatz mit hinreichender Deutlichkeit ablesbar ist. Von den Wettbewerbsteilnehmern sind folgende Arbeiten zur Beurteilung vorzulegen: 1. Maximal ein Blatt A 0 mit Lageplan Maßstab 1:500 Verkehrskonzept Grundrisse, Ansichten und Schnitte jeweils im Maßstab 1:200 Erläuterungsbericht Die Projektbeschreibung ist nach Grobelementen auf dem Plan A0 unterzubringen. 2. Kostenbewertungsblatt ÖNORM 1801 lt. Muster: - Quantität: Berechnung NF, BGF, BRI, mit Berechnungsplänen im Maßstab 1:500 - Qualität: Qualitätsangaben nach Grobelementen jeweils mit Kosten 3. Verfasserbrief 4. Publikationsdatei Da vorgesehen ist, die Daten ohne weitere Bearbeitung zu veröffentlichen, wird um die Einhaltung folgender Regeln ersucht: - je eine gesonderte Publikationsdatei (im pdf-format) entsprechend jedem eingereichten Plan, bei 300 dpi Auflösung, in einfacher Ausfertigung auf CD-ROM oder DVD. Die CD-ROM bzw. DVD muss unter Microsoft- oder Mac-Betriebssystemen lesbar sein; - für jede Wettbewerbsarbeit eine Einzeldarstellung (Perspektive, Axonometrie, Ansichten,.) im jpg-format; - Dateigrößen möglichst klein (< 1 MB), - Inhaltlich eindeutig Dateibenennungen: z.b.: Kennziffer.pdf ; - Erläuterungsbericht, Kotenschätzung etc. als gesonderte pdf-dokumente. 2.5 Pläne und sonstige Unterlagen Zur Verfügung gestellte Bearbeitungsunterlagen auf Datenträger CD: 1) Bestandspläne 2) Kataster- und Widmungsinformationen 3) Machbarkeitsstudie (Girzikowski) 4) Fotodokumentation Bestand 5) Baubauungsplan inkl. Erläuterungen 6) Statistisches Blatt Kostenobergrenze 7) Verfasserbrief 8) GP-Mustervertrag Wettbewerb - Neubau Bauhof Möllbrücke Wildbach- und Lawinenverbauung 16/16
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