KRANKENVERSICHERUNGSRECHT Wintersemester 2008/09

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "KRANKENVERSICHERUNGSRECHT Wintersemester 2008/09"

Transkript

1 Prof. Dr. Ulrich M. Gassner, Mag. rer. publ., M. Jur. (Oxon.) Universität Augsburg KRANKENVERSICHERUNGSRECHT Wintersemester 2008/09 Begleitlektüre zur Vorlesung: Bitte bringen Sie unbedingt als unentbehrliches Handwerkszeug folgende Gesetzessammlungen mit in die Vorlesung: SGB V, 15. Aufl. 2008, Beck-Texte dtv 5559 VersR, 14. Aufl. 2008, Beck-Texte dtv 5579 Zur Vor- und Nachbereitung der Vorlesung empfehle ich vor allem: Eichenhofer, Eberhard, Sozialrecht, 6. Aufl Igl, Gerhard / Welti, Felix, Sozialrecht, 8. Aufl Muckel, Stefan, Sozialrecht, 6. Aufl Waltermann, Raimund, Sozialrecht, 7. Aufl Empfehlenswert sind ferner: Bley, Helmar / Kreikebohm, Ralf / Marschner, Andreas, Sozialrecht, 9. Aufl Brand, Jürgen (Hrsg.), Praxis des Sozialrechts, 2008 Eichenhofer, Eberhard / Abig, Constanze, Klausurenkurs im Sozialrecht, 2008 Fuchs, Maximilian / Preis, Ulrich, Sozialversicherungsrecht, 2005 Halm, Wolfgang E. (Hrsg.), Handbuch des Fachanwalts Versicherungsrecht 3. Aufl Jäger, Horst / Braun, Hans-Dieter, Sozialversicherungsrecht und sonstige Bereiche des Sozialrechts, 12. Aufl Kokemoor, Axel, Sozialrecht, 2. Aufl Maydell, Bernd von / Ruland, Franz / Becker, Ulrich (Hrsg.), Sozialrechtshandbuch (SRH), 4. Aufl Schäfer, Heinz / Senger-Sparenberg, Ulrike, Sozialrecht, Bde. 1 und 2, 3. Aufl Seewald, Otfried, Krankenversicherungsrecht, SGB V, 2006 (Skript), Terbille, Michael / Baumann, Frank (Hrsg.), Münchener Anwaltshandbuch Versicherungsrecht, 2. Aufl

2 Folien, Schaubilder und sonstige Materialien sind auf meiner Website unter der URL 10ws_2008_09/001_vorlesungen/002_krankenversicherungsrecht/ zu finden. Das Passwort wird in der Vorlesung bekannt gegeben. Vorbemerkung: Die Vorlesung behandelt sowohl die gesetzliche wie auch die private Krankenversicherung (GKV und PKV). Ihrer Bedeutung entsprechend nimmt das Recht der GKV den weitaus größten Raum ein (Abschnitt A.). Die Vorlesung schließt mit einem vergleichenden Teil (Abschnitt C). Für die Abschnitte B und C wird ein Skript ausgegeben

3 ÜBERBLICK A. Das Recht der GKV 1. Entstehung und Entwicklung der GKV I. Historische Entwicklung II. Gesundheits reformen 2. Politische und wirtschaftliche Bedeutung der GKV I. Ordnungspolitische Bedeutung II. Wirtschaftliche Bedeutung III. Europarechtliche und -politische Dimensionen 3. Strukturmerkmale der GKV I. Öffentlich-rechtliche, soziale und gegliederte Versicherung II. Naturalleistungs- bzw. Sachleistungsprinzip III. Solidarprinzip (Umverteilung) IV. Wirtschaftlichkeitsprinzip 4. Grundlagen des Rechts der GKV I. Stellung im Sozialrecht II. Verfassungsrechtliche Grundlagen 1. Sozialstaatsprinzip 2. Grundrechte 3. Rechtsstaatsprinzip 4. Spannungsverhältnis 5. Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Organisation III. Sonstige Rechtsquellen des Rechts der GKV 1. SGB V 2. Bundes- und Landesgesetze 3. Untergesetzliche Rechtsquellen 4. Internationalrechtliche und gemeinschaftsrechtliche Grundlagen 5. Organisation der gesetzlichen Krankenversicherung I. Krankenversicherungsträger II. Kassenzuständigkeit und Wahlrechte der Versicherten III. Organisationsstrukturen IV. Gemeinsame Selbstverwaltung V. Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK) VI. Anlaufstellenfunktion 6. Mitgliedschaft und Versicherungsverhältnis I. Allgemeines II. Beginn der Mitgliedschaft III. Mitgliedschaftsrecht in der Selbstverwaltung IV. Versicherungsverhältnis und Leistungsansprüche - 3 -

4 V. Ende der Mitgliedschaft 1. Versicherungspflichtige 2. Freiwillig Versicherte VI. Versicherungsverhältnis ohne Mitgliedschaft 1. Beendigung der Mitgliedschaft 2. Tod des Stammversicherten 7. Versicherter Personenkreis I. Überblick II. Pflichtversicherte 1. Versicherungspflichtiger Personenkreis 2. Zusammenfallen eines die Versicherungspflicht begründenden Tatbestandes mit einer hauptberuflichen selbständigen Erwerbstätigkeit 3. Ausnahmen von der Versicherungspflicht 4. Beitragszahlung ohne Versicherungspflicht III. Freiwillig Versicherte 1. Funktion der freiwilligen Versicherung 2. Die Beitrittstatbestände im Einzelnen 3. Beitrittserklärung 4. Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung IV. Mitversicherte Familienangehörige 1. Familienversicherung des Ehegatten und Lebenspartners des Mitglieds 2. Familienversicherung der Kinder des Mitglieds 8. Versicherungsfälle I. Überblick II. Krankheit III. Schwangerschaft und Mutterschaft 9. Leistungen I. Überblick 1. Finalität der Leistungen 2. Leistungsarten 3. Sach- und Dienstleistungsprinzip 4. Gesetzlich und satzungsmäßig bestimmte Dienstleistungen 5. Pflicht- und Ermessensleistungen 6. Haupt- und Ergänzungs- bzw. Nebenleistungen 7. Solidarprinzip und Eigenverantwortung 8. Stand der medizinischen Erkenntnisse 9. Wirtschaftlichkeitsgebot 10. Zuzahlungen, Härtefall- und Bonusregelungen 11. Ausschluss und Beschränkung von Leistungen II. Die Leistungen im Einzelnen 1. Leistungen zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten 2. Leistungen bei Krankheit 3. Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft 4. Kinderpflegekrankengeld 5. Hospizleistungen - 4 -

5 6. Sterbegeld 7. Leistungen zur Rehabilitation 8. Fahrtkosten 9. Antragserfordernis, Versichertenkarte 10. Leistungserbringungsrecht I. Gegenstand des Leistungserbringungsrechts II. Leistungserbringung durch Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten 1. Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten 2. Kassenärztliche Vereinbarungen 3. Rechtsbeziehungen 4. Hausärztliche und fachärztliche Versorgung III. Krankenhausversorgung 1. Krankenhäuser 2. Krankenhausgesellschaften 3. Rechtsbeziehungen 4. Finanzierung 5. Schiedsstelle IV. Heil- und Hilfsmittelleistungen 1. Heil- und Hilfsmittelerbringer 2. Berufsverbände der Heil- und Hilfsmittelerbringer 3. Vereinbarungen auf Verbandsebene V. Leistungserbringung durch Apotheken und pharmazeutische Unternehmen 1. Apotheken 2. Berufsverbände der Apotheker 3. Vereinbarungen auf Verbandsebene 4. Pharmazeutische Unternehmen VI. Sonstige Leistungserbringer 1. Hebammenhilfe 2. Häusliche Krankenpflege 3. Haushaltshilfe 4. Soziotherapie und Krankentransportleistungen 5. Hospizleistungen VII. Neue Versorgungsformen in der GKV 1. Disease-Management-Programme 2. Hausarztzentrierte Versorgung 3. Besondere Versorgungsaufträge 4. Modellvorhaben 5. Integrierte Versorgung 6. Vertragswettbewerb 11. Finanzierung der Krankenversicherung I. Beiträge II. Sonstige Einnahmen III. Gesundheitsfonds IV. Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich V. Insolvenzfähigkeit - 5 -

6 B. Das Recht der privaten Krankenversicherung 1. Allgemeines I. Entwicklung und Rechtsgrundlagen II. Strukturmerkmale 2. Grundsätze I. Der Krankheitsbegriff II. Der Versicherungsfall III. Notwendige Heilbehandlung 3. Ausschlüsse I. Zeitliche Begrenzung II. Sachliche Ausschlüsse 4. Erstreckung der Versicherung auf andere I. Kindernachversicherung II. Fortsetzung des Versicherungsverhältnisses 5. Beendigung des Krankenversicherungsvertrages I. Beendigung des Krankenversicherungsvertrages durch den Versicherungsnehmer 1. Ordentliche Kündigung 2. Außerordentliche Kündigung II. Beendigung durch den Versicherer 1. Ordentliche Kündigung 2. Außerordentliche Kündigung 3. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung 6. Neufestsetzung der Prämie und Tarifwechsel 7. Verbot der abweichenden vertraglichen Regelung C. Vergleich zwischen GKV und PKV 1. Unterscheidung nach formellen Kriterien 2. Unterscheidung nach materiellen Kriterien 3. Konvergenztendenzen - 6 -

KRANKENVERSICHERUNGSRECHT

KRANKENVERSICHERUNGSRECHT Prof. Dr. Ulrich M. Gassner, Mag. rer. publ., M. Jur. (Oxon.) Universität Augsburg KRANKENVERSICHERUNGSRECHT Wintersemester 2010/11 Begleitlektüre zur Vorlesung: Bitte bringen Sie unbedingt als unentbehrliches

Mehr

KRANKENVERSICHERUNGSRECHT Sommersemester 2010

KRANKENVERSICHERUNGSRECHT Sommersemester 2010 Prof. Dr. Ulrich M. Gassner, Mag. rer. publ., M. Jur. (Oxon.) Universität Augsburg KRANKENVERSICHERUNGSRECHT Sommersemester 2010 Begleitlektüre zur Vorlesung: Bitte bringen Sie unbedingt als unentbehrliches

Mehr

Teil 1 Krankenversicherung und Vertragsarztrecht... 13

Teil 1 Krankenversicherung und Vertragsarztrecht... 13 Inhalt Teil 1 Krankenversicherung und Vertragsarztrecht... 13 A. Grundlagen...15 I. Geschichte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und ihre Zukunftsperspektiven...15 II. Grundprinzipien der GKV

Mehr

nicht bestanden PASSWORT?

nicht bestanden PASSWORT? Formalia Klausur: Montag, 26. Juli 2010, 13.30 15.30 Uhr Hörsaal 1009 Sommersemester 2010 Ulrich M. Gassner Prof. Dr. Ulrich M. Gassner, Mag. rer. publ., M. Jur. (Oxon.) 2 Formalia Materialien auf Website

Mehr

c) Insbesondere: Zusatzbeiträge

c) Insbesondere: Zusatzbeiträge c) Insbesondere: Zusatzbeiträge 242 Abs. 1 SGB V: Soweit der Finanzbedarf einer Krankenkasse durch die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht gedeckt ist, hat sie in ihrer Satzung zu bestimmen, dass

Mehr

Wintersemester 2010/11. Ulrich M. Gassner

Wintersemester 2010/11. Ulrich M. Gassner Wintersemester 2010/11 Ulrich M. Gassner Formalia Klausur: Freitag, 18. Februar 2011, 11.30 13.30 Uhr Hörsaal 1009 Prof. Dr. Ulrich M. Gassner, Mag. rer. publ., M. Jur. (Oxon.) 2 Formalia nicht bestanden

Mehr

Prof. Dr. Markus Kaltenborn, Universität Siegen

Prof. Dr. Markus Kaltenborn, Universität Siegen Prof. Dr. Markus Kaltenborn, Universität Siegen Vergaberechtliche Strukturen im Recht der Gesetzlichen I. Einleitung II. Ausschreibungspflichten im SGB V III. Wettbewerbsschutz in der GKV durch Kartellvergaberecht

Mehr

Übersicht Module und Kompetenzen... 9. Modellunternehmen Friseursalon Haargenau... 10. 1.1 Geschichtliche Entwicklung... 11

Übersicht Module und Kompetenzen... 9. Modellunternehmen Friseursalon Haargenau... 10. 1.1 Geschichtliche Entwicklung... 11 Inhaltsverzeichnis Übersicht Module und Kompetenzen... 9 Modellunternehmen Friseursalon Haargenau... 10 Kapitel 1 Einführung in das Sozialversicherungsrecht... 11 1.1 Geschichtliche Entwicklung... 11 1.2

Mehr

e) Kostenbeteiligung

e) Kostenbeteiligung e) Kostenbeteiligung aa) Zuzahlungspflichten des Versicherten Z.B. Stationäre Krankenhausbehandlung, 39 Abs. 4 SGB V: Versicherte, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, zahlen vom Beginn der vollstationären

Mehr

Auswirkungen der Maßnahmen gegen Nichtversicherung im GKV-WSG - Eine Zwischenbilanz

Auswirkungen der Maßnahmen gegen Nichtversicherung im GKV-WSG - Eine Zwischenbilanz Auswirkungen der Maßnahmen gegen Nichtversicherung im GKV-WSG - Eine Zwischenbilanz Stefan Greß, Anke Walendzik, Jürgen Wasem Vortrag bei der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Gesundheitsökonomie

Mehr

Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Vortrag IHK Heilbronn-Franken Heilbronn, den 19. November 2013

Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Vortrag IHK Heilbronn-Franken Heilbronn, den 19. November 2013 Krankenversicherung und Pflegeversicherung Vortrag IHK Heilbronn-Franken Heilbronn, den 19. November 2013 Inhalte gesetzliche und private Krankenversicherung Krankengeldwahltarife Selbstständige Nebentätigkeit

Mehr

Das Lebensalter und der Versicherungsschutz in der Sozialversicherung

Das Lebensalter und der Versicherungsschutz in der Sozialversicherung Das Lebensalter und der Versicherungsschutz in der Sozialversicherung Dr. Martin Krasney 26. November 2007 1 Der Versicherungsschutz in den unterschiedlichen Lebensphasen in der : Gesetzlichen Krankenversicherung

Mehr

b) Mitgliedschaft aa) Die Bedeutung der Mitgliedschaft

b) Mitgliedschaft aa) Die Bedeutung der Mitgliedschaft b) Mitgliedschaft aa) Die Bedeutung der Mitgliedschaft Teilhaberecht an der Selbstverwaltung Versicherungsverhältnis Beitragspflicht Kielmansegg: Sozialrecht I+II 186 bb) Mitgliedschaft und Versicherungsverhältnis

Mehr

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Die Krankenversicherung Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Versicherte 1 Wer ist versichert? Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig,

Mehr

Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg. Leitfaden Basistarif. Information für den Zahnarzt. Stand: Dezember 2008

Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg. Leitfaden Basistarif. Information für den Zahnarzt. Stand: Dezember 2008 Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Information für den Zahnarzt Stand: Dezember 2008 2 Zum Thema Der neue Basistarif tritt zum 1. Januar 2009 in Kraft. Basistarifversicherte bleiben Privatversicherte.

Mehr

Inhalt. d) Kosten... 33

Inhalt. d) Kosten... 33 Inhalt A. Grundlagen... 13 I. Wirtschaftlicher Hintergrund... 13 II. Rechtsquellen... 14 III. Vertragliche Grundlagen... 15 IV. Kalkulatorische Grundlagen... 17 V. Grundlagen der substitutiven VI. Krankheitskostenvollversicherung...

Mehr

Die Sozialversicherung

Die Sozialversicherung Die Sozialversicherung von Horst Marburger Oberverwaltungsrat (AT) a. D. 16., vollständig überarbeitete Auflage, 2010 RICHARD BOORBERG VERLAG STUTTGART MÜNCHEN HANNOVER BERLIN WEIMAR DRESDEN Inhalt Abkürzungen

Mehr

Konsequenzen des (GKV- WSG) für das Beihilfesystem am Beispiel des Bundes

Konsequenzen des (GKV- WSG) für das Beihilfesystem am Beispiel des Bundes Konsequenzen des (GKV- WSG) für das Beihilfesystem am Beispiel des Bundes Symposium der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht e. V. am 8. November 2007 in Berlin Ministerialrat Ditmar Lümmen, Bundesministerium

Mehr

Wintersemester 2011/12. Ulrich M. Gassner

Wintersemester 2011/12. Ulrich M. Gassner Wintersemester 2011/12 Ulrich M. Gassner Formalia Klausur: Freitag, 17. Februar 2012, 11.00 13.00 Uhr Hörsaal 1001 Prof. Dr. Ulrich M. Gassner, Mag. rer. publ., M. Jur. (Oxon.) 2 nicht bestanden/krank

Mehr

Föderale Zuordnung der Sozialversicherungsträger:

Föderale Zuordnung der Sozialversicherungsträger: Föderale Zuordnung der : Art. 87 Abs. 2 GG: Als bundesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechtes werden diejenigen sozialen Versicherungsträger geführt, deren Zuständigkeitsbereich sich über

Mehr

Unterscheidung gesetzliche und private Krankenversicherung. nebenberuflich selbständig hauptberuflich selbständig

Unterscheidung gesetzliche und private Krankenversicherung. nebenberuflich selbständig hauptberuflich selbständig Inhalte: Unterscheidung gesetzliche und private Krankenversicherung Krankengeldwahltarife nebenberuflich selbständig hauptberuflich selbständig Beschäftigung von Familienangehörigen Pflegeversicherung

Mehr

Bekanntmachung von Satzungsänderungen

Bekanntmachung von Satzungsänderungen Aushang vom 11.11. 25.11.2014 Bekanntmachung von Satzungsänderungen 18. Satzungsnachtrag der atlas BKK ahlmann vom 01.01.2010 Die Satzung der atlas BKK ahlmann vom 01.01.2010 wird wie folgt geändert: Artikel

Mehr

30 Fragen zur Sozialversicherung

30 Fragen zur Sozialversicherung 01. Die Gesetzgebung der Sozialversicherung ist derzeit in 12 Bücher unterteilt. Welche der genannten Bereiche ist in diesen 12 Büchern nicht geregelt? a) Sozialhilferegelungen b) Rentenversicherung c)

Mehr

Anlage zur Satzung. der Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung der Beschäftigten der Stadt München. Regelung der Beitrags- und Leistungstarife

Anlage zur Satzung. der Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung der Beschäftigten der Stadt München. Regelung der Beitrags- und Leistungstarife Anlage zur Satzung der Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung der Beschäftigten der Stadt München Regelung der Beitrags- und Leistungstarife (in der ab 2015 geltenden Fassung) Anlage zur Satzung STUV Seite

Mehr

GKV PKV. System- und Leistungsvergleich. IHK-Göttingen, den 29.11.2010

GKV PKV. System- und Leistungsvergleich. IHK-Göttingen, den 29.11.2010 GKV PKV System- und Leistungsvergleich IHK-Göttingen, den 29.11.2010 Frank Lange Systemvergleich Beitrag, Finanzierung & Demographie Beitrag GKV Einkommensabhängig; prozentual nach dem Bruttoeinkommen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Einleitung 17. Erster Teil. Kapitel 1

Inhaltsverzeichnis. Einleitung 17. Erster Teil. Kapitel 1 Inhaltsverzeichnis Einleitung 17 Erster Teil Sozialversicherungsrechtliche Grundlegung 19 Kapitel 1 Entwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung mit Blick auf die Eigenverantwortung der Versicherten

Mehr

Positive Dualität: PKV und GKV aus Sicht der Bevölkerung

Positive Dualität: PKV und GKV aus Sicht der Bevölkerung Aktuelle Ergebnisse zum Thema Unisex-Tarife Continentale-Studie 2012: Positive Dualität: PKV und GKV aus Sicht der Bevölkerung Eine repräsentative TNS-Infratest-Bevölkerungsbefragung der Continentale Krankenversicherung

Mehr

15. Nachtrag. zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung. Knappschaft-Bahn-See

15. Nachtrag. zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung. Knappschaft-Bahn-See 15. Nachtrag zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Die Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vom 01.10.2005 in der Fassung des 14. Satzungsnachtrages

Mehr

Daimler Betriebskrankenkasse Im Alter gut versichert.

Daimler Betriebskrankenkasse Im Alter gut versichert. Daimler Betriebskrankenkasse Im Alter gut versichert. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick verschaffen, wie Ihr Kranken-

Mehr

wird in Vorlesung bekannt gegeben

wird in Vorlesung bekannt gegeben Formalia Klausur: Mittwoch, 20. Februar 2013, 10.30 12.30 Uhr Hörsaal 1001 Wintersemester 2012/13 Ulrich M. Gassner Prof. Dr. Ulrich M. Gassner, Mag. rer. publ., M. Jur. (Oxon.) 2 nicht bestanden/krank

Mehr

Kapitel 1 Verhältnis zwischen Patient und Leistungserbringer

Kapitel 1 Verhältnis zwischen Patient und Leistungserbringer Kapitel 1 Verhältnis zwischen Patient und Leistungserbringer Was ist unter einer behandlungsbedürftigen Krankheit zu verstehen?... 16 Behandlungsvertrag welche Pflichten ergeben sich für den Arzt?... 18

Mehr

Bekanntmachung. Merkblatt über die Kranken- und Pflegeversicherung der Studentinnen und Studenten

Bekanntmachung. Merkblatt über die Kranken- und Pflegeversicherung der Studentinnen und Studenten POSTANSCHRIFT Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, 53108 Bonn Bekanntmachung Gemäß 1 Satz 2 der Verordnung über Inhalt, Form und Frist der Meldungen sowie das Meldeverfahren für die

Mehr

18. Nachtrag zur Satzung der BKK Pfalz vom 1. Januar

18. Nachtrag zur Satzung der BKK Pfalz vom 1. Januar Bekanntmachung 18. Nachtrag zur Satzung der BKK Pfalz vom 1. Januar 2009 Das Bundesversicherungsamt hat den vom Verwaltungsrat der BKK Pfalz in seiner Sitzung am 21. November 2014 beschlossenen 18. Nachtrag

Mehr

Private Krankenversicherung Quo Vadis?

Private Krankenversicherung Quo Vadis? Private Krankenversicherung Quo Vadis? Vortrag im Rahmen des Versicherungswissenschaftlichen Fachgesprächs des Vereins zur Förderung der Versicherungswissenschaft 26. Februar 2007, Berlin Dr. Martin Schölkopf

Mehr

Die Vorteile der betrieblichen Gesundheitsvorsorge

Die Vorteile der betrieblichen Gesundheitsvorsorge Die Vorteile der betrieblichen Gesundheitsvorsorge Die Gruppenversicherung der Central Die Gruppenversicherung bei der Central eine gute Wahl Gemeinsam das Beste erreichen Die Central ist die älteste private

Mehr

MB/KK- und MB/KT-Kommentar

MB/KK- und MB/KT-Kommentar Bach/Moser Private Krankenversicherung MB/KK- und MB/KT-Kommentar Kommentar zu den 178 a ff. WG, zu den MB/KK und MB/KT und zu weiteren Gesetzes- und Regelwerken der Rechtspraxis in der Privaten Krankenversicherung

Mehr

Veränderungen in der Kranken- und Rentenversicherung. Dr. Felix Welti Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in Europa der CAU

Veränderungen in der Kranken- und Rentenversicherung. Dr. Felix Welti Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in Europa der CAU Veränderungen in der Kranken- und Rentenversicherung Dr. Felix Welti Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in Europa der CAU Krankenversicherung: Leistungen - Keine verschreibungsfreien Medikamente

Mehr

Existenzgründung. Informationen zum Versicherungsrecht. Ansprechpartner: Thomas Vockel Thomas.Vockel@barmer-gek.de Telefon: 0800 33 20 60 81-1135

Existenzgründung. Informationen zum Versicherungsrecht. Ansprechpartner: Thomas Vockel Thomas.Vockel@barmer-gek.de Telefon: 0800 33 20 60 81-1135 Existenzgründung Informationen zum Versicherungsrecht BARMER GEK Paderborn Bahnhofstr. 50 33102 Paderborn Ansprechpartner: Thomas Vockel Thomas.Vockel@barmer-gek.de Telefon: 0800 33 20 60 81-1135 Datum:

Mehr

RA Tilman Foerster - Fachanwalt für Sozialrecht, Familien- und Versicherungsrecht - und Dr. Franz H. Müsch, MedDir. a.d. (BMAS)

RA Tilman Foerster - Fachanwalt für Sozialrecht, Familien- und Versicherungsrecht - und Dr. Franz H. Müsch, MedDir. a.d. (BMAS) im ehemaligen Rathaus zu Gustorf RA Tilman Foerster - Fachanwalt für Sozialrecht, Familien- und Versicherungsrecht - und Dr. Franz H. Müsch, MedDir. a.d. (BMAS) Veranstalter: Irmgard Buchner, Michael J.

Mehr

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Die Krankenversicherung Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Versicherte 1 Wer ist versichert? Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig,

Mehr

Unternehmenspräsentation

Unternehmenspräsentation Seite 1 Orientierungsveranstaltung Existenzgründung Unternehmenspräsentation Gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung Max Mustermann 30.06.2012 Ansprechpartner: Stefan Schirmer 05251.879779201 stefan.schirmer@ikk-classic.de

Mehr

Leistungserbringung und Finanzierung bei vollstationärer Pflege in Bundes- und Landesrecht

Leistungserbringung und Finanzierung bei vollstationärer Pflege in Bundes- und Landesrecht Leistungserbringung und Finanzierung bei vollstationärer Pflege in Bundes- und Landesrecht Von Torsten Gühlstorf Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung 21 A. Übersicht über das Leistungssystem

Mehr

Soziale Absicherung. Was ist wichtig? Frank Hämmerlein

Soziale Absicherung. Was ist wichtig? Frank Hämmerlein Was ist wichtig? Beispiel: Skiunfall mit diversen komplizierten Knochenbrüchen 2 Wochen Krankenhaus 3 Wochen Rehabilitation Ärztliche Behandlung Krankengymnastik Hilfsmittel (z.b. Gehhilfe) Gesamtkosten

Mehr

2. Teil Bedeutung, System und internationale Dimension des Sozialrechts

2. Teil Bedeutung, System und internationale Dimension des Sozialrechts Vorwort... Aus dem Vorwort zur 1. Auflage (2000)... Arbeitsmittel.... Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur.... 1. Teil Einführung in das Sozialrecht Rn Seite VII VIII XVIII XXI 1 Sozialrecht in

Mehr

Informationsveranstaltung Sozialversicherungsrecht Künstlersozialkasse - Deutsche Rentenversicherung Bund - Ausgewählte Praxisfragen am 16.

Informationsveranstaltung Sozialversicherungsrecht Künstlersozialkasse - Deutsche Rentenversicherung Bund - Ausgewählte Praxisfragen am 16. Informationsveranstaltung Sozialversicherungsrecht Künstlersozialkasse - Deutsche Rentenversicherung Bund - Ausgewählte Praxisfragen am in Köln Vizepräsident der Steuerberaterkammer Köln 1 I. Familienversicherung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 2. Arbeitslosenversicherung 5 2.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 5 2.2 Bezugsgröße 5 2.3 Beitragssatz 5 2.

Inhaltsverzeichnis. 2. Arbeitslosenversicherung 5 2.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 5 2.2 Bezugsgröße 5 2.3 Beitragssatz 5 2. Inhaltsverzeichnis Seite 1. Rentenversicherung/RV 4 1.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 4 1.2 Bezugsgröße 4 1.3 Beitragssatz 4 1.4 Geringfügigkeitsgrenze 4 1.5 Höchstbeitrag in der RV der Arbeiter und Angestellten

Mehr

Widenmayerstr. 29 D-80538 München Germany Telefon: +49(0)89-210969-0 Telefax: +49(0)89-210969-99 E-mail: munich@eep-law.de www.eep-law.

Widenmayerstr. 29 D-80538 München Germany Telefon: +49(0)89-210969-0 Telefax: +49(0)89-210969-99 E-mail: munich@eep-law.de www.eep-law. Widenmayerstr. 29 D-80538 München Germany Telefon: +49(0)89-210969-0 Telefax: +49(0)89-210969-99 E-mail: munich@eep-law.de www.eep-law.de Meinekestr. 13 D-10719 Berlin Germany Telefon: +49(0)30-887126-0

Mehr

Seminare. Hilfsmittelversorgung in der Rechtspraxis Anspruch und Wirklichkeit. 11.11.2015, Berlin

Seminare. Hilfsmittelversorgung in der Rechtspraxis Anspruch und Wirklichkeit. 11.11.2015, Berlin Seminare. Hilfsmittelversorgung in der Rechtspraxis Anspruch und Wirklichkeit 11.11.2015, Berlin Ralf Müller Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Sozialrecht Der Einstieg Gefühlte Realität

Mehr

Pflegeversicherung in Frage und Antwort

Pflegeversicherung in Frage und Antwort Beck-Rechtsberater im dtv 50619 Pflegeversicherung in Frage und Antwort Versicherungspflicht, Beitragsbemessung, Pflegeleistungen von Michael Schmidt, Günther Merkel, Günter Merkel 4. Auflage Pflegeversicherung

Mehr

SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung

SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung Textausgabe mit ausführlicher Kommentierung von Horst Marburger Horst Marburger ist Oberverwaltungsamtsrat a.d. und war bis zu seiner Pensionierung Abteilungsleiter

Mehr

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass Zum 1. August 2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung ( Beitragsschuldengesetz ) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist der erhöhte Säumniszuschlag

Mehr

Teil II gilt nur in Verbindung mit den AVB Teil I für Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (Druckstück B 161)

Teil II gilt nur in Verbindung mit den AVB Teil I für Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (Druckstück B 161) DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Teil II (Tarif) für den KombiMed Tarif SHR FÜR GKV-VERSICHERTE KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG Teil II gilt nur in Verbindung

Mehr

Die landwirtschaftliche Unfallversicherung - ein leistungsfähiges System. 41. Weissacher Imkertag des Regierungspräsidiums Stuttgart am 23.

Die landwirtschaftliche Unfallversicherung - ein leistungsfähiges System. 41. Weissacher Imkertag des Regierungspräsidiums Stuttgart am 23. Die landwirtschaftliche Unfallversicherung - ein leistungsfähiges System 41. Weissacher Imkertag des Regierungspräsidiums Stuttgart am 23. April 2014 Hans-Dieter Rogulj Versicherung, Mitgliedschaft, Beitrag

Mehr

Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen

Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen Firma XXXXXX Adresse 1 Adresse 2 (Versicherungsnehmer) KG- und Bayerische Beamtenkrankenkasse AG Maximilianstraße

Mehr

Krankenversicherungsreform in den Niederlanden Vorbild für Deutschland?

Krankenversicherungsreform in den Niederlanden Vorbild für Deutschland? Reform Reform der der Finanzierungsgrundlagen Finanzierungsgrundlagen des des deutschen deutschen Gesundheitswesens Gesundheitswesens Was Was können können wir wir von von anderen anderen Ländern Ländern

Mehr

AUSHANG. 11. Nachtrag zur Satzung

AUSHANG. 11. Nachtrag zur Satzung AUSHANG 11. Nachtrag zur Satzung Mit Schreiben vom 05.01.2015 teilte uns das Bundesversicherungsamt Bonn bezüglich des 11. Nachtrages zur Satzung vom 01.10.2010 Folgendes mit: Bescheid Der vom Verwaltungsrat

Mehr

Schnellübersicht VII VIII XII. Findex. Kommentierung: Gesetzliche Krankenversicherung 9. Gesetzliche Grundlagen 43. Stichwortverzeichnis 311

Schnellübersicht VII VIII XII. Findex. Kommentierung: Gesetzliche Krankenversicherung 9. Gesetzliche Grundlagen 43. Stichwortverzeichnis 311 Schnellübersicht Kommentierung: Gesetzliche Krankenversicherung 9 Gesetzliche Grundlagen 43 2 Stichwortverzeichnis 3 Findex IV V VI VII VIII IX X XI XII Vorwort Wer krankenversichert ist, hat Anspruch

Mehr

Soziale Absicherung in der Selbständigkeit der Existenzgründer

Soziale Absicherung in der Selbständigkeit der Existenzgründer Soziale Absicherung in der Selbständigkeit der Existenzgründer Christiane Hochhut Rechtsanwältin und Mediatorin Fachanwältin für Arbeits und Sozialrecht Selbständig erwerbstätig Aufbruch zu neuen Ufern

Mehr

Merkblatt Privatversicherte und Gesundheitsreform 2007

Merkblatt Privatversicherte und Gesundheitsreform 2007 Merkblatt Privatversicherte und Gesundheitsreform 2007 Was hat die Gesundheitsreform 2007 für privat Krankenversicherte verändert? Anders als früher müssen Sie heute krankenversichert sein. Seit dem 1.

Mehr

Management im Gesundheitswesen Krankenversicherung und Leistungsanbieter

Management im Gesundheitswesen Krankenversicherung und Leistungsanbieter Management im Gesundheitswesen Krankenversicherung und Leistungsanbieter Rechtliche Grundlagen der privaten Krankenversicherung in Deutschland/GKV vs. PKV Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH FG Management

Mehr

Begriff der hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit

Begriff der hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit Selbstständig Unternehmenspräsentation im Nebenerwerb Dirk Max Langert Mustermann 19. Januar 30.06.2012 2016, IHK OWL, Bielefeld Seite 1 Grundsätzliches Begriff der hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit

Mehr

Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung

Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Satzungsleistungen Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Was sind Satzungsleistungen? Der Rahmen für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wird im Fünften Sozialgesetzbuch

Mehr

0 10 20 30 40 50 60 70% Zufriedenheit der GKV-Versicherten mit dem Preis des Gesundheitswesens

0 10 20 30 40 50 60 70% Zufriedenheit der GKV-Versicherten mit dem Preis des Gesundheitswesens Zufriedenheit der GKV-Versicherten mit den Leistungen des Gesundheitswesens Zufriedenheit gesamt Unzufriedenheit gesamt Zufriedenheit Unzufriedenheit Zufriedenheit Personen mit Leistungseinschränkungen

Mehr

Management im Gesundheitswesen Krankenversicherung und Leistungsanbieter

Management im Gesundheitswesen Krankenversicherung und Leistungsanbieter Management im Gesundheitswesen Krankenversicherung und Leistungsanbieter Rechtliche Grundlagen der privaten Krankenversicherung in Deutschland/GKV vs. PKV Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH FG Management

Mehr

Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen. zu Ihrer privaten Gothaer Krankenversicherung. für

Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen. zu Ihrer privaten Gothaer Krankenversicherung. für Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen zu Ihrer privaten Gothaer Krankenversicherung für Frau überreicht durch: Bergische Assekuranzmakler GmbH Telefon: 0202-31713155 Fax: 0202-31713165 E-Mail:

Mehr

kranken- und pflegeversicherung Sie pflegen Wir sind für Sie da! Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung

kranken- und pflegeversicherung Sie pflegen Wir sind für Sie da! Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung kranken- und pflegeversicherung Sie pflegen Wir sind für Sie da! Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit 3 Die Leistungen der zum

Mehr

Rundschreiben des BMI zur Tragweite krankenversicherungsrechtlicher Grundsatzentscheidungen

Rundschreiben des BMI zur Tragweite krankenversicherungsrechtlicher Grundsatzentscheidungen Bundesleitung Friedrichstraße 169/170 D-10117 Berlin dbb beamtenbund und tarifunion Friedrichstraße 169/170 10117 Berlin An die Landesbünde und Mitgliedsgewerkschaften des dbb beamtenbund und tarifunion

Mehr

Merkblatt über die Krankenversicherung der Studentinnen und Studenten1

Merkblatt über die Krankenversicherung der Studentinnen und Studenten1 Merkblatt über die Krankenversicherung der Studentinnen und Studenten 1 (Stand Wintersemester 2015/ 16) 1 (gem. Studentenkrankenversicherungs Meldeverordnung vom 27.03.1996; aktualisiert zum Wintersemester

Mehr

54.600,00 4.550,00 2.2 Bezugsgröße p.a. mtl. 2.135,00 2.100,00 2.3 Beitragssatz 2,8 % 2,8 % 2.4 Höchstbeitrag mtl. 151,20 127,40

54.600,00 4.550,00 2.2 Bezugsgröße p.a. mtl. 2.135,00 2.100,00 2.3 Beitragssatz 2,8 % 2,8 % 2.4 Höchstbeitrag mtl. 151,20 127,40 Sozialversicherungsdaten 2009 Nachfolgend finden Sie die ab dem 01.01.2009 geltenden Daten zu den Sozialversicherungszweigen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Rentenversicherung

Mehr

Quittungsheft für Zuzahlungen

Quittungsheft für Zuzahlungen Quittungsheft für Zuzahlungen Das Quittungsheft wird geführt für Name, Vorname(n) Geburtsdatum Anschrift (Straße, Postleitzahl, Ort) Quittungsheft für Zuzahlungen Arznei-, Verbandmittel Fahrkosten Heilmittel

Mehr

Die Änderungen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes im zeitlichen Überblick:

Die Änderungen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes im zeitlichen Überblick: Was kommt wann? Die Änderungen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes im zeitlichen Überblick: Stichtag 2./3. Lesung: 2. Februar 2007 Wechsel von freiwillig GKV-Versicherten in die private Krankenversicherung

Mehr

1.1 Risikoanalyse und Risikobewältigung 3

1.1 Risikoanalyse und Risikobewältigung 3 VII Abkürzungsverzeichnis XIII Lernziele 2 1. Grundlagen 3 1.1 Risikoanalyse und Risikobewältigung 3 1.2 Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) 7 1.2.1 Die GKV als Zweig der Sozialversicherung 7 1.2.2 Geltungsbereich

Mehr

Ohne Netz und doppelten Boden? Sozial gesichert starten Die gesetzliche Unfallversicherung

Ohne Netz und doppelten Boden? Sozial gesichert starten Die gesetzliche Unfallversicherung Ohne Netz und doppelten Boden? Sozial gesichert starten Die gesetzliche Unfallversicherung Olaf Ernst Heilbronn, 18. November 2008 Soziale Sicherung Unfallversicherung Krankenversicherung Rentenversicherung

Mehr

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007 KRANKENVERSICHERUNG KV 11 Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007 Beitragsbemessungsgrenzen wie auch Bezugsgrößen sind zentrale Werte in der Sozialversicherung. Hieraus werden andere Größen

Mehr

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010 KRANKENVERSICHERUNG KV 11 Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010 Beitragsbemessungsgrenzen wie auch Bezugsgrößen sind zentrale Werte in der Sozialversicherung. Hieraus werden andere Größen

Mehr

Familienversicherung. Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015.

Familienversicherung. Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015. Familienversicherung Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, die Familie gibt ein besonderes Gefühl von Schutz und Geborgenheit.

Mehr

Inhaltsverzeichnis Teil 1: Krankenversicherung und Vertragsarztrecht

Inhaltsverzeichnis Teil 1: Krankenversicherung und Vertragsarztrecht Inhaltsverzeichnis Teil 1: Krankenversicherung und Vertragsarztrecht A. Grundlagen... 13 I. Geschichte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und ihre Zukunftsperspektiven... 13 II. Grundprinzipien

Mehr

Solidaritàt und soziales Schutzprinzip in der gesetzlichen Unfallversicherung

Solidaritàt und soziales Schutzprinzip in der gesetzlichen Unfallversicherung Solidaritàt und soziales Schutzprinzip in der gesetzlichen Unfallversicherung Die Anwendbarkeit des Europarechts auf mitgliedstaatliche Systeme der sozialen Sicherung aiti Beispiel der Berufsgenossenschaften

Mehr

Die EG-rechtliche Beurteilung der Wahltarife des 53 SGB V

Die EG-rechtliche Beurteilung der Wahltarife des 53 SGB V Andreas Vogelmann Die EG-rechtliche Beurteilung der Wahltarife des 53 SGB V Gemeinschaftsrechtliche Implikationen eines Annäherungsprozesses von Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung Verlag Dr.

Mehr

SB 6: Wirtschaft, Umwelt und Soziales Unterschwerpunkt Öffentliches Wirtschaftsrecht

SB 6: Wirtschaft, Umwelt und Soziales Unterschwerpunkt Öffentliches Wirtschaftsrecht SB 6: Wirtschaft, Umwelt und Soziales Unterschwerpunkt Öffentliches Wirtschaftsrecht Modul: Öffentliches Wirtschaftsrecht mit Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten wenden ihre im Rahmen der

Mehr

Teilnahmebedingungen. AOK-Wahltarif Krankengeld. gemäß Satzung der AOK Hessen. für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige

Teilnahmebedingungen. AOK-Wahltarif Krankengeld. gemäß Satzung der AOK Hessen. für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige Teilnahmebedingungen gemäß Satzung der AOK Hessen AOK-Wahltarif Krankengeld AOK Die Gesundheitskasse in Hessen. für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige Wer kann den Tarif wählen? Hauptberuflich

Mehr

Hauptgruppen. 1 Sozialversicherung (Allgemein), Arbeitslosenversicherung. 2 Krankenversicherung, Selbstverwaltung, Aufsicht, Verbände, Beziehungen

Hauptgruppen. 1 Sozialversicherung (Allgemein), Arbeitslosenversicherung. 2 Krankenversicherung, Selbstverwaltung, Aufsicht, Verbände, Beziehungen Hauptgruppen 0 Allgemeines 1 Sozialversicherung (Allgemein), Arbeitslosenversicherung 2 Krankenversicherung, Selbstverwaltung, Aufsicht, Verbände, Beziehungen 3 Umfang der Versicherung, Mitgliedschaft,

Mehr

Ambulante Behandlung von Asylsuchenden und Flüchtlingen

Ambulante Behandlung von Asylsuchenden und Flüchtlingen Ambulante Behandlung von Asylsuchenden und Flüchtlingen Grundlagen zur Abrechnung Name Funktion Struktur Elke Ruby Datum 26.09.2015 Ambulante Behandlung von Asylsuchenden und Flüchtlingen I Für Asylbewerber

Mehr

Bürgerversicherung: Für eine gerechte Patientenversorgung in Hamburg

Bürgerversicherung: Für eine gerechte Patientenversorgung in Hamburg Bürgerversicherung: Für eine gerechte Patientenversorgung in Hamburg Veranstaltung der SPD-Fraktion im Rathaus Hamburg am 21. August 2013 in Hamburg Prof. Dr. Heinz Rothgang Zentrum für Sozialpolitik Universität

Mehr

nachrichtlich: Für das Beihilferecht zuständige oberste Landesbehörden Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)

nachrichtlich: Für das Beihilferecht zuständige oberste Landesbehörden Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden nachrichtlich: Für das Beihilferecht zuständige oberste Landesbehörden nur als E-Mail HAUSANSCHRIFT Alt-Moabit 140 10557 Berlin POSTANSCHRIFT

Mehr

Krankenkassen im Wettbewerb Katja Matthias

Krankenkassen im Wettbewerb Katja Matthias Katja Matthias Das Wort Wettbewerb ist in aller Munde auch in der Krankenkassenwelt. Dabei gibt es Wettbewerb zwischen Krankenkassen noch nicht lange. Die Mitglieder der Krankenkassen erhielten erstmals

Mehr

Vorwort. Berlin, im September 2013. Die Verfasser

Vorwort. Berlin, im September 2013. Die Verfasser Vorwort Krankenversicherung und Pflegeversicherung für Rentner: Den dafür geschaffenen gesetzlichen Regelungen kommt innerhalb der sozialen Sicherung erhebliche Bedeutung zu. Sie regeln u. a., unter welchen

Mehr

Seite Vorwort T 3 Abkürzungsverzeichnis 5 Überblick zur Entwicklung der KVdR 17

Seite Vorwort T 3 Abkürzungsverzeichnis 5 Überblick zur Entwicklung der KVdR 17 Vorwort T 3 Abkürzungsverzeichnis 5 Überblick zur Entwicklung der KVdR 17 Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) -Auszug - Solidarität und Eigenverantwortung 1 37 Leistungen 2 38 Leistungen

Mehr

Die Statusbestimmung in der gesetzlichen

Die Statusbestimmung in der gesetzlichen Denis Hedermann Krankenversicherungsschutz in der modernen Gesellschaft Die Statusbestimmung in der gesetzlichen Krankenversicherung Literaturverzeichnis 1 Einleitung A. Historischer Ausgangspunkt und

Mehr

Soziale Absicherung erforderlich? Wichtige Informationen für den Existenzgründer

Soziale Absicherung erforderlich? Wichtige Informationen für den Existenzgründer Soziale Absicherung erforderlich? Wichtige Informationen für den Existenzgründer Informationen für Existenzgründer gesetzliche Krankenversicherung Besonderheiten der freiwilligen Versicherung Ermittlung

Mehr

Herzlich willkommen!

Herzlich willkommen! Herzlich willkommen! Soziale Absicherung bei der Existenzgründung Christian Olfens 07. Mai 2009 Pflichtversicherung freiwillige Versicherung Der Unterschied: Pflichtversicherung freiwillige Versicherung

Mehr

Anspruch auf künstliche Befruchtung als GKV-Leistung auch für von HIV betroffene Paare

Anspruch auf künstliche Befruchtung als GKV-Leistung auch für von HIV betroffene Paare Nr.25 / 2010 Seite 1 von 2 Methodenbewertung Anspruch auf künstliche Befruchtung als GKV-Leistung auch für von HIV betroffene Paare Berlin, 16. September 2010 Auch Paare, bei denen einer oder beide Partner

Mehr

-> Wir können bei Ihnen alle Behandlungen mit aufwendigen Maßnahmen, Spezialgeräten und hochwertigen Materialien, entsprechend den Kriterien

-> Wir können bei Ihnen alle Behandlungen mit aufwendigen Maßnahmen, Spezialgeräten und hochwertigen Materialien, entsprechend den Kriterien Behandlungen auf Chip-Karte oder Rechnung? Seit dem 01.07.1999 haben leider nur noch die Freiwillig Versicherten in der Gesetzlichen Krankenkasse das Recht, sich bei ihrem Arzt und Zahnarzt als "Privatpatient"

Mehr

Kostenübernahme bei Kinderwunschbehandlung

Kostenübernahme bei Kinderwunschbehandlung Kostenübernahme bei Kinderwunschbehandlung Art und Umfang der Kostenübernahme bei einer Kinderwunschbehandlung hängen maßgeblich davon ab, ob eine private oder eine gesetzliche Krankenversicherung besteht.

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Gesundheit in besten Händen GRENZENLOS VERSICHERT. Fünf wichtige Fragen und Antworten für Versicherte

Gesundheit in besten Händen GRENZENLOS VERSICHERT. Fünf wichtige Fragen und Antworten für Versicherte Gesundheit in besten Händen GRENZENLOS VERSICHERT Fünf wichtige Fragen und Antworten für Versicherte Europa wächst immer mehr zusammen, frühere Grenzen spielen fast keine Rolle mehr. Damit verbunden sind

Mehr

Kurzseminar nebenberufliche Selbständigkeit

Kurzseminar nebenberufliche Selbständigkeit Herzlich Willkommen Kurzseminar nebenberufliche Selbständigkeit Referent Stephan Kerkhoff Inhalt Rechtsprechung zum Begriff geringfügige (nebenberufliche) selbständige Tätigkeit Selbständigkeit neben einer

Mehr