Teil 1 Krankenversicherung und Vertragsarztrecht... 13
|
|
- Harald Raske
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Inhalt Teil 1 Krankenversicherung und Vertragsarztrecht A. Grundlagen...15 I. Geschichte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und ihre Zukunftsperspektiven...15 II. Grundprinzipien der GKV und ihre Einbindung in die Verfassung Versicherungsprinzip Solidaritätsprinzip Sachleistungsprinzip Selbstverwaltungsprinzip...22 III. Gesetzliche Grundlagen Das Grundgesetz Die Gesetze...24 B. Versicherungspflicht und -freiheit...27 I. Versicherungsnehmer Versicherungspflichtige Personen...27 a) Grundsätze...27 b) Arbeitnehmer...27 c) Arbeitslose...29 d) Selbstständige...30 e) Rentner...30 f) Sonstige versicherungspflichtige Personen Ausnahmen von der Versicherungspflicht...33 a) Beamte und vergleichbare Personenkreise...33 b) Hauptberufliche Selbstständige...34 c) Beschäftigte Studenten...34 d) Überschreitung des 55. Lebensjahres...36 e) Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze)
2 f) Geringfügige Beschäftigung Befreiung von der Versicherungspflicht Mitversicherte Personen...45 II. Freiwillig versicherte Personen Freiwillige Versicherung und Pflichtversicherung Aufnahmeantrag und Anmeldefrist Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft Ende der freiwilligen Mitgliedschaft Ruhen des Leistungsanspruchs...53 C. Leistungen...55 I. Krankheitsverhütung, Gesundheitsförderung, Früherkennung Primäre Prävention Schutzimpfungen Zahnärztliche Gruppen- und Individualprophylaxe Medizinische Vorsorgeleistungen Empfängnisverhütung/Sterilisation/ Schwangerschaftsabbruch Krankheitsfrüherkennung...62 II. Leistungen bei Krankheit Qualität und Wirksamkeit der Leistungen Leistungen bei künstlicher Befruchtung Ärztliche und zahnärztliche Behandlung Hausärztliche und hausarztzentrierte Versorgung Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern Rechte und Pflichten der Vertragsärzte und der versicherten Patienten
3 7. Die Krankenversichertenkarte (elektronische Gesundheitskarte) Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden Zahnersatz Arzneimittel Heil- und Hilfsmittel Häusliche Krankenpflege Haushaltshilfe Krankenhausbehandlung Medizinische Rehabilitation Müttergenesungskuren Fahrkosten Zuzahlungs- und Befreiungsregelungen...88 III. Krankengeld Krankengeld bei Krankheit Krankengeld in sonstigen Fällen...96 IV. Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe Ambulante oder stationäre Entbindung, häusliche Pflege, Haushaltshilfe Mutterschaftsgeld V. Kostenerstattung VI. Zusatzleistungen VII. Wahltarife Selbstbeteiligung und Kostenerstattung Tarife mit Krankengeldanspruch VIII. Leistungsbeschränkungen Ruhen von Leistungen Kostenübernahme in Nicht-EU-Ländern
4 3. Ruhen von Leistungen bei Zuständigkeit der Unfallversicherung und bei freiwilligem Wehrdienst Ruhen von Leistungen bei Strafgefangenen Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden Vorgetäuschte Krankenversicherungs- Tatbestände Ruhen von Ansprüchen in der Künstlersozialversicherung Versagen von Leistungen wegen mangelnder Mitwirkung D. Finanzierung und Beiträge I. Grundsätze der Beitragsberechnung und -festsetzung II. Risikostrukturausgleich (RSA) III. Wirkungsweise des Gesundheitsfonds IV. Höhe und Berechnung des Beitrags Beitragssätze Die Beitragsschuldner Zahlung der Beiträge Beitragszuschüsse Beitragsbemessungsgrundlagen E. Leistungserbringungsrecht I. Vertrags(zahn)arztrecht Rechtsbeziehungen a) Honorar und Gesamtvergütung b) Kollektiv- und Direktverträge c) Gemeinsamer Bundesausschuss d) Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen Zulassung und Ermächtigung
5 a) Zulassung b) Ermächtigung c) Medizinische Versorgungszentren Neue Bedarfsplanung ( SGB V, Ärzte-ZV) a) Neue Bedarfsplanungs-Richtlinie des GBA b) Stärkung unterversorgter Gebiete durch das GKV-VStG Direktverträge mit den Krankenkassen Psychotherapeuten Abrechnungs- und Wirtschaftlichkeitsprüfung.152 a) Sachlich-rechnerische Prüfung b) Wirtschaftlichkeitsprüfung aa) Prüfung nach Durchschnittswerten bb) Richtgrößen ( 106 Abs. 5a ff. SGB V) cc) Praxisbesonderheiten ( 106 Abs. 5a SGB V) II. Sonstige Leistungserbringer Apotheken und Pharmahersteller a) Apotheken b) Pharmahersteller Heil- und Hilfsmittellieferanten a) Heilmittel ( 32 SGB V) b) Hilfsmittel ( 33 SGB V) c) Orthopädie-Schuhmacher d) Augenoptiker und Hörgeräte-Akustiker Krankenhausversorgung a) Verordnung von Krankenhauspflege ( 39 SGB V)
6 b) Krankentransport ( 60 SGB V) c) Häusliche Krankenpflege F. Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK SGB V) Aufgaben a) Einzelbegutachtungen und Grundsatzfragen b) Feststellung der Pflegebedürftigkeit ( 18 SGB XI) c) Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit Organisation ( 278 ff. SGB V) G. Datentransparenz und Datenschutz ( b SGB V) H. Organisation der Krankenkassen ( 143 ff. SGB V) I. Rechtsform und Arten von Krankenkassen II. Insolvenz und Fusionen III. Satzung und Aufgabenbeschreibung IV. GKV-Spitzenverband V. Wahl der Krankenkasse Teil 2 Soziale Pflegeversicherung (SPV) A. Versicherungspflicht und -freiheit I. Voraussetzungen der Versicherungspflicht II. Versicherungsfreiheit B. Finanzierung und Beiträge C. Leistungen I. Pflegebedürftigkeit II. Pflegesachleistung III. Pflegegeld IV. Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen
7 V. Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen VI. Stationäre Pflege VII. Pflegestützpunkte VIII. Leistungen für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf Zusätzliche Leistungen Übergangsregelungen IX. Häusliche Betreuung D. Organisation der Pflegekassen E. Beziehungen zu den Leistungserbringern ( 69 92c SGB XI) F. Pflegezeitgesetz Begriff naher Angehöriger II. Freistellung bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung und Pflege III. Dauer der Pflegezeit IV. Bezug von Pflegeunterstützungsgeld V. Beitragslast G. Familienpflegezeit I. Grundsätze II. Inanspruchnahme der Familienpflegezeit III. Förderung der pflegebedingten Freistellung IV. Höhe des Darlehens V. Rückzahlung des Darlehens VI. Antragstellung und Durchführung des Verfahrens VII. Arbeitsrechtliche Regelungen H. Pflege-Zusatzversicherung Literaturverzeichnis Stand dieses Buches: Februar
Inhaltsverzeichnis Teil 1: Krankenversicherung und Vertragsarztrecht
Inhaltsverzeichnis Teil 1: Krankenversicherung und Vertragsarztrecht A. Grundlagen... 13 I. Geschichte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und ihre Zukunftsperspektiven... 13 II. Grundprinzipien
MehrKrankenversicherung und Vertragsarztrecht (SGB V),
Sozialrecht Dieter Krauskopf, Horst Marburger Krankenversicherung und Vertragsarztrecht (SGB V), Pflegeversicherung (SGB XI) Kurseinheiten 3, 4 Hagener Wissenschaftsverlag Stand: Mai 2013 2. Auflage Inhalt
MehrDie Sozialversicherung
Die Sozialversicherung von Horst Marburger Oberverwaltungsrat (AT) a. D. 16., vollständig überarbeitete Auflage, 2010 RICHARD BOORBERG VERLAG STUTTGART MÜNCHEN HANNOVER BERLIN WEIMAR DRESDEN Inhalt Abkürzungen
MehrDer GKV-Spitzenverband als neuer Player im Gesundheitswesen
Der GKV-Spitzenverband als neuer Player im Gesundheitswesen Greifswald, 23. Januar 2009 Michael Weller Leiter des Stabsbereiches Politik beim GKV-Spitzenverband Finanzierung und Kostenkontrolle in der
MehrPflegeversicherung in Frage und Antwort
Beck-Rechtsberater im dtv 50619 Pflegeversicherung in Frage und Antwort Versicherungspflicht, Beitragsbemessung, Pflegeleistungen von Michael Schmidt, Günther Merkel, Günter Merkel 4. Auflage Pflegeversicherung
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort Abbildungsverzeichnis 13 Tabellenverzeichnis 14 Zusammenfassung 15 1 Einführung 24 2 Gründe für steigende Kosten im Gesundheitswesen: Demografische Entwicklung
MehrÜbersicht Module und Kompetenzen... 9. Modellunternehmen Friseursalon Haargenau... 10. 1.1 Geschichtliche Entwicklung... 11
Inhaltsverzeichnis Übersicht Module und Kompetenzen... 9 Modellunternehmen Friseursalon Haargenau... 10 Kapitel 1 Einführung in das Sozialversicherungsrecht... 11 1.1 Geschichtliche Entwicklung... 11 1.2
MehrKrankenversicherung und Pflegeversicherung. Vortrag IHK Heilbronn-Franken Heilbronn, den 19. November 2013
Krankenversicherung und Pflegeversicherung Vortrag IHK Heilbronn-Franken Heilbronn, den 19. November 2013 Inhalte gesetzliche und private Krankenversicherung Krankengeldwahltarife Selbstständige Nebentätigkeit
MehrStrukturdaten der AOK PLUS Stand 01.01.2012
Seite 1 von 5 Strukturdaten der AOK PLUS Stand 01.01.2012 Struktur des Geschäftsbereiches Kreise 27 Gemeinden 1.382 davon: Städte 303 davon: kreisfreie Städte 9 Fläche (km²) 34.590 Einwohner (eigene Hochrechnung)
MehrUnterscheidung gesetzliche und private Krankenversicherung. nebenberuflich selbständig hauptberuflich selbständig
Inhalte: Unterscheidung gesetzliche und private Krankenversicherung Krankengeldwahltarife nebenberuflich selbständig hauptberuflich selbständig Beschäftigung von Familienangehörigen Pflegeversicherung
MehrFöderale Zuordnung der Sozialversicherungsträger:
Föderale Zuordnung der : Art. 87 Abs. 2 GG: Als bundesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechtes werden diejenigen sozialen Versicherungsträger geführt, deren Zuständigkeitsbereich sich über
MehrFür die Teilnahme der Versicherten an folgenden Versorgungsformen sind Wahltarife anzubieten:
Wahltarife Normen 53 SGB V Kurzinfo Durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde den Krankenkassen seit dem 01.04.2007 die Möglichkeit eingeräumt fünf verschiedene Wahltarife anzubieten (vgl. 53 Abs.
Mehr- SStuatöonsanaSyse, internationaler Vergleich, HandDungsoptionen
Fritz Beske Institut für Gesundheits-System-Forschung Kiel n STIFTUNG rn ("IIT Di] P Zu Beginn der Amtszeit der neuen Regierung muss und wird eine schonungslose Analyse der Lage unseres Landes stehen."
MehrInhalt. d) Kosten... 33
Inhalt A. Grundlagen... 13 I. Wirtschaftlicher Hintergrund... 13 II. Rechtsquellen... 14 III. Vertragliche Grundlagen... 15 IV. Kalkulatorische Grundlagen... 17 V. Grundlagen der substitutiven VI. Krankheitskostenvollversicherung...
MehrAbkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Linkverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Linkverzeichnis XV XXI XXI 1. Teil. Notwendigkeit einer Reform 1 Ä. Geschichtliche Entwicklung der gesetzlichen KrankeHversicherung.. 1 B. ökonomische Bedeutung/Daten
MehrLEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG
LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG Häusliche Pflege von rein körperlich hilfebedürftigen Häusliche Pflege von Versicherten mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf Verhinderungspflege 3)
Mehr5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz
5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz (leistungsrechtliche Änderungen) Unternehmenseinheit Pflege Stand 13.11.2014 Die vier Elemente des 5. SGB XI - ÄndG Beitragssatzerhöhung um 0,3 % zum
Mehre) Kostenbeteiligung
e) Kostenbeteiligung aa) Zuzahlungspflichten des Versicherten Z.B. Stationäre Krankenhausbehandlung, 39 Abs. 4 SGB V: Versicherte, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, zahlen vom Beginn der vollstationären
MehrMonatliche Rechengrößen Werte für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht 2016
Monatliche Rechengrößen Werte für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht 2016 (Stand 11/2015) Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (für Personen ohne substitutive private vor Inkrafttreten des
MehrDer Mensch steht im Mittelpunkt unserer Bemühungen. Wir respektieren und wertschätzen ihn.
Wir sind ein ambulanter Pflegedienst, der seit 1991 mit einem engagierten Stamm von Mitarbeitern im Großraum Berlin-Pankow tätig ist. Unser Hauptanliegen ist es, die Lebensqualität unserer Patienten zu
MehrGeschäftsbericht 2010 HEK Hanseatische Krankenkasse
Geschäftsbericht 2010 HEK Hanseatische Krankenkasse Die HEK ist eine Krankenkasse mit gesunden Finanzen. Wir arbeiten daran, dass das so bleibt. Denn überdurchschnittliche Leistungen und einen umfassenden
MehrVerschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung
Satzungsleistungen Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Was sind Satzungsleistungen? Der Rahmen für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wird im Fünften Sozialgesetzbuch
MehrZahlen, Daten, Fakten 2014/2015 BKK Landesverband Süd
Zahlen, Daten, Fakten 2014/2015 BKK Landesverband Süd Leistungsstark in Baden-Württemberg und Hessen Bundesweit vertrauen 2,6 Mio. Versicherte auf die Leistungsstärke der Betriebskrankenkassen (BKK) mit
Mehrc) Insbesondere: Zusatzbeiträge
c) Insbesondere: Zusatzbeiträge 242 Abs. 1 SGB V: Soweit der Finanzbedarf einer Krankenkasse durch die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht gedeckt ist, hat sie in ihrer Satzung zu bestimmen, dass
MehrSeite Vorwort T 3 Abkürzungsverzeichnis 5 Überblick zur Entwicklung der KVdR 17
Vorwort T 3 Abkürzungsverzeichnis 5 Überblick zur Entwicklung der KVdR 17 Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) -Auszug - Solidarität und Eigenverantwortung 1 37 Leistungen 2 38 Leistungen
MehrKapitel 1 Verhältnis zwischen Patient und Leistungserbringer
Kapitel 1 Verhältnis zwischen Patient und Leistungserbringer Was ist unter einer behandlungsbedürftigen Krankheit zu verstehen?... 16 Behandlungsvertrag welche Pflichten ergeben sich für den Arzt?... 18
MehrIhre Fragen - unsere Antworten zu den Wahltarifen IKK Cash und IKK Cash plus. Wie hoch ist die Beitragsrückerstattung, die ich erreichen kann?
Wahltarife Ihre Fragen - unsere Antworten zu den Wahltarifen IKK Cash und IKK Cash plus. Informieren Sie sich auch auf unserer Seite Wahltarife. IKK Cash Wie hoch ist die Beitragsrückerstattung, die ich
MehrÖffentliche Sozialleistungen
Artikel-Nr. 3841 15003 Öffentliche Sozialleistungen K II 1 - vj 3/15 Fachauskünfte: (0711) 641-26 02 19.01.2016 Soziale Pflege- und gesetzliche Krankenversicherung in Baden-Württemberg im 3. Vierteljahr
MehrAmbulante Behandlung von Asylsuchenden und Flüchtlingen
Ambulante Behandlung von Asylsuchenden und Flüchtlingen Grundlagen zur Abrechnung Name Funktion Struktur Elke Ruby Datum 26.09.2015 Ambulante Behandlung von Asylsuchenden und Flüchtlingen I Für Asylbewerber
MehrOnline-Test 2015 Soziale Sicherung - Nur für registrierte Teilnehmer -
Online-Test 2015 Soziale Sicherung - Nur für registrierte Teilnehmer - SoS 01. Die Bundesrepublik Deutschland ist a) ein Rechtsstaat b) ein demokratischer und sozialer Bundesstaat c) eine Republik d) eine
MehrDie Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation
Die Krankenversicherung Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Versicherte 1 Wer ist versichert? Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig,
MehrSatzung der IKK-Pflegekasse classic. vom 01.08.2011
Satzung der IKK-Pflegekasse classic vom 01.08.2011 2 Eingefügte Nachträge: 1. 19.12.2013 15 2. 17.07.2014 15 3 Inhaltsverzeichnis Seite Abschnitt I - Verfassung...4 1 Name, Sitz, Rechtsstellung und Geschäftsgebiet...4
MehrBerücksichtigungsfähige Konten für die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für das Ausgleichsjahr 2014
Anlage 1.1 2014 : Berücksichtigungsfähige Konten für die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für das Ausgleichsjahr 2014 Ziel der Anlage 1.1 2014 ist die Darstellung der gesamten berücksichtigungsfähigen
MehrKVdR und PflegeV. Krankenversicherung und Pflegeversicherung für Rentner. Gesetzliche Grundlagen und Erläuterungen
KVdR und PflegeV Krankenversicherung und Pflegeversicherung für Rentner Gesetzliche Grundlagen und Erläuterungen Silke Basel Klaus Schumacher Katrin Zepke Schutzgebühr 6,50 EUR Deutsche Rentenversicherung
MehrÖffentliches Verfahrensverzeichnis der IKK Südwest
Öffentliches Verfahrensverzeichnis der IKK Südwest Der 81 Abs. 4 des Zehnten Sozialgesetzbuchs (SGB X) schreibt in Verbindung mit 4 g bzw. 4 e des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vor, dass der Beauftragte
MehrSatzung der. Pflegekasse bei. der AOK Sachsen-Anhalt. - Die Gesundheitskasse
Satzung der Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse Stand vom 11.09.2013 in der Fassung der 5. Änderung vom 22.03.2016 2 Inhaltsverzeichnis 1 Name, Sitz und Bezirk 2 Aufgaben ERSTER
MehrHandbuch der Sozialversicherung
A Handbuch der Sozialversicherung Band 1 Gesetzliche Krankenversicherung Soziale Pflegeversicherung Begründet von Dr. h.c. Kurt Brackmann, Vizepräsident des Bundessozialgerichts a.d. (f) 12. Auflage, 203.
MehrRechengrößen 2016. Werte im Versicherungs- und Beitragsrecht 1) Angaben in Euro jährlich monatlich täglich jährlich monatlich täglich
Service im Versicherungs- und Beitragsrecht 1) Bezugsgröße 2) l KV/PV 34.860,00 2.905,00 96,83 34.860,00 2.905,00 96,83 l RV/ALV 34.860,00 2.905,00 96,83 30.240,00 2.520,00 84,00 Beitragsbemessungsgrenzen
MehrNachtrag Nr. 4 zur Satzung der BKK Herford Minden Ravensberg vom 1.1.2009
Nachtrag Nr. 4 zur Satzung der BKK Herford Minden Ravensberg vom 1.1.2009 15 wird wie folgt geändert: 15 Wahltarife Krankengeld Allgemeines I Die Betriebskrankenkasse bietet den in 53 Abs. 6 SGB V genannten
MehrQUARTALSSTATISTIK DER LANDW. PFLEGEKASSE ÜBER EINNAHMEN UND AUSGABEN SOWIE MITGLIEDER (PV45) BERICHTSZEITRAUM: VOM 01.01.2014 bis 31.12.
QUARTALSSTATISTIK DER LANDW. PFLEGEKASSE ÜBER EINNAHMEN UND AUSGABEN SOWIE MITGLIEDER (PV45) BERICHTSZEITRAUM: VOM 01.01.2014 bis 31.12.2014 ÜBERSICHT ÜBER DIE WESENTLICHEN ZAHLENANGABEN AUS PV 45 Einnahmen
Mehr30 Fragen zur Sozialversicherung
01. Die Gesetzgebung der Sozialversicherung ist derzeit in 12 Bücher unterteilt. Welche der genannten Bereiche ist in diesen 12 Büchern nicht geregelt? a) Sozialhilferegelungen b) Rentenversicherung c)
MehrNomosPraxis. Pflegesozialrecht. Nomos. Griep Renn. 5. Auflage
NomosPraxis Griep Renn Pflegesozialrecht 5. Auflage Nomos NomosPraxis Heinrich Griep Justitiar beim Caritasverband für die Diözese Mainz e.v. Dr. Heribert Renn Leiter a.d. der Rechtsstelle des Diakonischen
Mehr62. Änderung der Satzung der AOK Baden-Württemberg. Artikel 1 Änderungen der Satzung
62. Änderung der Satzung der AOK Baden-Württemberg Der Verwaltungsrat der AOK Baden-Württemberg hat am 01.04.2014 folgende Satzungsänderung, die vom Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen
MehrLiebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ein krankes Kind zu versorgen bedeutet eine enorme Herausforderung. Hinzu kommen viele Fragen zu Hilfen und Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Im Folgenden
MehrSozialdaten West Sozialversicherungsdaten ab 1. 1. 2009 KV 4050,00 ( 48600 ) Pflichtgrenze 3675,00 ( 44100 ) Pflichtgrenze für privatvers. AN am 31.12.02 3675,00 ( 44100 ) Beitragsbemessungsgrenze AG-Zuschuss
MehrZahlen, Daten, Fakten. BKK A.T.U Geschäftsbericht 2013
2013 Zahlen, Daten, Fakten BKK A.T.U Geschäftsbericht 2013 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, 1 gerne stelle ich Ihnen mit diesem Bericht unsere Geschäftszahlen für das Jahr 2013 vor. Die BKK A.T.U
MehrSenatsverwaltung für Finanzen
Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) die Verwaltung des Abgeordnetenhauses die Präsidentin
MehrBekanntmachung von Satzungsänderungen
Aushang vom 11.11. 25.11.2014 Bekanntmachung von Satzungsänderungen 18. Satzungsnachtrag der atlas BKK ahlmann vom 01.01.2010 Die Satzung der atlas BKK ahlmann vom 01.01.2010 wird wie folgt geändert: Artikel
MehrPflegeversicherung. Unsere Leistungen im Überblick inklusive Betreuungsleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz.
Pflegeversicherung 2014 Unsere Leistungen im Überblick inklusive Betreuungsleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz. Der erste Schritt: Ihr Antrag wir kümmern uns! 4 Die häusliche Pflege 6 Wenn
MehrAnlage zu 29 der Satzung der DAK -Gesundheit. Wahltarife Krankengeld
Anlage zu 29 der Satzung der DAK -Gesundheit Wahltarife Krankengeld Stand: 01.01.2012 Inhaltsverzeichnis Seite ABSCHNITT A 2 Wahltarif, Beginn und Ende 2 ABSCHNITT B 3 Bindungsfrist und Kündigung / Sonderkündungsrecht
MehrBKK ProVita Geschäftsbericht 2014. BKK ProVita Zahlen, Daten, Fakten
BKK ProVita Zahlen, Daten, Fakten Geschäftsbericht 2014 Sehr geehrte Damen und Herren, die BKK ProVita blickt auf ein sehr erfolgreiches und ein sehr ereignisreiches Jahr 2014 zurück. Wieder konnten wir
MehrFreiwillige Krankenversicherung
Freiwillige Krankenversicherung Nach Ende einer Versicherungspflicht oder Familienversicherung wird die Versicherung als freiwillige Mitgliedschaft fortgeführt Die Prüfung der Vorversicherungszeit entfällt
MehrLeistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I
Nr.: 03/2015 Datum: 15. Januar 2015 Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I Am 1. Januar 2015 ist das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen
MehrA. Das Formenrepertoire der Sozialversicherung 22. /. Exekutive Normen 26
Inhaltsverzeichnis Vorwort Abkürzungen V XV Einleitung 1 A. Das Formenrepertoire der Sozialversicherung 22 /. Exekutive Normen 26 1. Exekutive" 26 a) Regierung" 28 b) Verwaltung" 32 2. Der Normbegriff
MehrGesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG)
Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG) Pflegende Mitarbeiter durch gesetzliche Leistungen der Pflegekasse entlasten Vortrag von Wiebke
MehrMonatliche Rechengrößen Werte für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht 2015
Monatliche Rechengrößen Werte für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht 2015 (Stand 12/2014) Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (für Personen ohne substitutive private vor Inkrafttreten des
MehrStationäre Kurzzeitunterbringung für Menschen mit Behinderung in den Rotenburger Werken der Inneren Mission
Stationäre Kurzzeitunterbringung für Menschen mit Behinderung in den Rotenburger Werken der Inneren Mission Einleitung Stationäre Kurzzeitaufenthalte ermöglichen befristete Entlastungen bei der Betreuung
MehrAnlage zu 29 der Satzung der DAK-Gesundheit. Wahltarif Krankengeld
Anlage zu 29 der Satzung der DAK-Gesundheit Wahltarif Krankengeld Stand: 01.01.2014 Inhaltsverzeichnis Seite ABSCHNITT A 2 Wahltarif, Beginn und Ende 2 ABSCHNITT B 3 Bindungsfrist und Kündigung / Sonderkündungsrecht
MehrKinderpflege- bzw. Kinderbetreuungskrankengeld 45 Sozialgesetzbuch (SGB) V
Geschäftsstelle für Mitarbeitervertreter (KODA/MAV) Erzdiözese Freiburg Diözesane Arbeitsgemeinschaft für Mitarbeitervertretungen Claudia Kuhner, Rechtssekretärin Stand: 01.06.11 Kinderpflege- bzw. Kinderbetreuungskrankengeld
Mehrb) Mitgliedschaft aa) Die Bedeutung der Mitgliedschaft
b) Mitgliedschaft aa) Die Bedeutung der Mitgliedschaft Teilhaberecht an der Selbstverwaltung Versicherungsverhältnis Beitragspflicht Kielmansegg: Sozialrecht I+II 186 bb) Mitgliedschaft und Versicherungsverhältnis
Mehr- 244 458 728 von monatlich 1)
Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2015 an die Pflegeversicherung im Überblick Stand: 31.03.2015 Häusliche Pflege von rein körperlich hilfebedürftigen Häusliche Pflege von Versicherten mit erheblichem
MehrBundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.v. Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.v.
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.v. Referentenentwurf für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des SGB XI 1. Leistungsausweitung für Pflegebedürftige 2. Pflegevorsorgefonds Grundpflege
MehrDas Pflegestärkungsgesetz. Was ändert sich zum 01.01.2015
Das Pflegestärkungsgesetz Ab dem 01.01.2015 werden die Leistungen für die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen durch die Einführung des Pflegestärkungsgesetzes I ausgeweitet. Dies soll dem Zweck dienen,
Mehr- 1 - Wahltarife Krankentagegeld. I. Teilnahme
- 1 - Anlage II Wahltarife Krankentagegeld I. Teilnahme 1. Die Betriebskrankenkasse bietet den in 53 Abs. 6 SGB V genannten Mitgliedern Tarife zur Zahlung von Krankentagegeld zur Wahl an. Der Tarif kann
MehrKennzahlen der gesetzlichen Krankenversicherung
Kennzahlen der gesetzlichen Krankenversicherung zuletzt aktualisiert: September 2015 Impressum Herausgeber: GKV-Spitzenverband Stabsbereich Kommunikation Reinhardtstraße 28 10117 Berlin Tel.: 030 206288-0
MehrQuittungsheft für Zuzahlungen
Quittungsheft für Zuzahlungen Das Quittungsheft wird geführt für Name, Vorname(n) Geburtsdatum Anschrift (Straße, Postleitzahl, Ort) Quittungsheft für Zuzahlungen Arznei-, Verbandmittel Fahrkosten Heilmittel
MehrBKK ALP plus Veröffentlichung Finanzdaten 2011
BKK ALP plus Veröffentlichung Finanzdaten 2011 - in Anlehnung an das Handelsgesetzbuch (HGB) Inhalt Mitglieder- und Versichertenentwicklung Versichertenentwicklung 2011 4 Mitgliederstruktur nach Altersgruppen
MehrPflegebedürftig?! Das Angehörigenbuch
Pflegebedürftig?! Das Angehörigenbuch Informationen, Tipps, Formulare, Checklisten Bearbeitet von Anja Palesch 1. Auflage 2013. Taschenbuch. Paperback ISBN 978 3 17 022490 2 Format (B x L): 17 x 24 cm
MehrBetrag in EUR (ab 01.01.02) Pflegesachleistung Pflegestufe I. 750,00 383,47 384,00 ( 36 Abs. 3 Nr. 1 SGB XI) Pflegesachleistung Pflegestufe II
Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände der Pflegekassen zu den leistungsrechtlichen Auswirkungen der Währungsumstellung Deutsche Mark/Euro (DM/EUR) in Übergangsfällen in der Pflegeversicherung vom
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort Verzeichnis Anhang... Abkürzungsverzeichnis. 1 Einführung
Vorwort Verzeichnis Anhang... Abkürzungsverzeichnis 1 Einführung 2 Ursache der Beziehungen zwischen Kranken- und Unfallversicherung 2.1 Weitgehende Übereinstimmung im Kreis der versicherten Personen 2.2
MehrVorwort. Berlin, im September 2013. Die Verfasser
Vorwort Krankenversicherung und Pflegeversicherung für Rentner: Den dafür geschaffenen gesetzlichen Regelungen kommt innerhalb der sozialen Sicherung erhebliche Bedeutung zu. Sie regeln u. a., unter welchen
MehrINHALTSÜBERSICHT. Literaturverzeichnis. Gliederung. Teil 1: Einleitung. I. Problemstellung
- III - INHALTSÜBERSICHT Literaturverzeichnis Gliederung Teil 1: Einleitung I. Problemstellung II. Die historische Entwicklung der Heil- und Hilfsmittelregelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
MehrReform der Pflegeversicherung
Reform der Pflegeversicherung Sozial- und Gesundheitsausschuss am 19. Mai 2008 in Schieder-Schwalenberg - Auszüge aus dem Referat des IKK Landesverbandes (Kreispflegekonferenz am 30.4.08) - Ziele der Reform
MehrStellungnahme. zum. Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9.
Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9. September 2014) 19. September 2014 Die nachfolgenden Anmerkungen sollen verdeutlichen,
MehrDie Statusbestimmung in der gesetzlichen
Denis Hedermann Krankenversicherungsschutz in der modernen Gesellschaft Die Statusbestimmung in der gesetzlichen Krankenversicherung Literaturverzeichnis 1 Einleitung A. Historischer Ausgangspunkt und
MehrMerkblatt AK-Asyl über Krankenkassen (AOK)- Zuzahlung und Befreiungsmöglichkeit
Merkblatt AK-Asyl über Krankenkassen (AOK)- Zuzahlung und Befreiungsmöglichkeit Stand 22.07.2015 Befreiung von Zuzahlungen Jeder Versicherter zahlt zunächst 2 Prozent seiner jährlichen Bruttoeinnahmen
Mehrpcj^âíìéää=pmw=ûêòíäáåüéi=ò~üå êòíäáåüé=ìåç=ëí~íáçå êé=_éü~åçäìåö=
pcj^âíìéää=pmw=ûêòíäáåüéi=ò~üå êòíäáåüé=ìåç=ëí~íáçå êé=_éü~åçäìåö= Inhalt Vorwort zur 9. Auflage Abkürzungen 1 Einführung 2 Ärztliche bzw. zahnärztliche Behandlung 2.1 Allgemeines zum Leistungserbringungsrecht
MehrDie Pflegeversicherung
Schön, dass alles geregelt ist! Die Pflegeversicherung 5. Säule im Sozialversicherungssystem Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung
MehrExistenzgründung. Informationen zum Versicherungsrecht. Ansprechpartner: Thomas Vockel Thomas.Vockel@barmer-gek.de Telefon: 0800 33 20 60 81-1135
Existenzgründung Informationen zum Versicherungsrecht BARMER GEK Paderborn Bahnhofstr. 50 33102 Paderborn Ansprechpartner: Thomas Vockel Thomas.Vockel@barmer-gek.de Telefon: 0800 33 20 60 81-1135 Datum:
Mehr18. Nachtrag zur Satzung der BKK Pfalz vom 1. Januar
Bekanntmachung 18. Nachtrag zur Satzung der BKK Pfalz vom 1. Januar 2009 Das Bundesversicherungsamt hat den vom Verwaltungsrat der BKK Pfalz in seiner Sitzung am 21. November 2014 beschlossenen 18. Nachtrag
Mehractimonda krankenkasse Hüttenstr. 1 52068 Aachen
Datenübersicht gem. 286 SGB V Verantwortliche Stelle: actimonda krankenkasse Hüttenstr. 1 52068 Aachen Zweck der Datenspeicherung Die actimonda krankenkasse erhebt, verarbeitet und nutzt Daten, die zur
MehrMonatliche Rechengrößen Werte für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht im Jahre 2009
(Stand 06/2009) Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (für Personen ohne substitutive private vor Inkrafttreten des BSSichG) 4.050,00 (jährlich: 48.600 ) Vorjahr: 4.012,50 (jährlich: 48.150 ) Grenze für
MehrMerkblatt zu Pflegeaufwendungen
1 Merkblatt zu Pflegeaufwendungen Dieses Merkblatt soll Ihnen eine Übersicht über die wichtigsten Bestimmungen zur Beihilfefähigkeit von Pflegeaufwendungen geben. Die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen
MehrInhaltsübersicht. Rentnerbeiträge - Freiwillig Versicherte. Normen 240 SGB V. Kurzinfo
Rentnerbeiträge - Freiwillig Versicherte Normen 240 SGB V Kurzinfo Für freiwillig versicherte Rentner gelten bei der Beitragsbemessung die gleichen Grundsätze wie bei allen anderen freiwillig versicherten
MehrDie Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation
Die Krankenversicherung Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Versicherte 1 Wer ist versichert? Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig,
MehrZusätzliche Betreuungsund. Verhinderungspflege. ( 39/ 123) in pro Jahr. ( 45b) in pro Monat 231 123 231 104/208 1.612 1.612 40 4.
Überblick über die ab dem 01.01.2015 geltenden Leistungsansprüche der Pflegeversicherung in der häuslichen Pflege für Menschen mit einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz/ zum Pflegesachleistung
MehrWirtschaftliche Sicherung im Krankheitsfall Gesetzliche Krankenversicherung
Wirtschaftliche Sicherung im Krankheitsfall Gesetzliche Krankenversicherung - Krankengeldbezug - AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Angela Runge Wirtschaftliche Sicherung im Krankheitsfall
MehrSansecura - Ihr Versicherungsmakler. Und die Pflegebedürftigkeit im Alter sind zur Zeit eines der Hauptthemen in Deutschland.
Pflegeversicherung Pflegeversicherung Und die Pflegebedürftigkeit im Alter sind zur Zeit eines der Hauptthemen in Deutschland. Mehr als ein Fünftel der über 80-Jährigen ist pflegebedürftig, bei den über
MehrDie Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick
Die Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick Prozentuale Zuzahlung Gundsätzlich wird künftig bei allen Leistungen eine Zuzahlung von
MehrDie rechtlichen Vorgaben für die Sozialversicherungsträger bei der Bestimmung des Rechtsstatus ihrer Bediensteten
Die rechtlichen Vorgaben für die Sozialversicherungsträger bei der Bestimmung des Rechtsstatus ihrer Bediensteten Rechtsgutachten erstellt im Auftrag der Gewerkschaft für Sozialversicherung Von Prof. Dr.
Mehr1.1. Funktionsweise und Grundprinzipien der Krankenversicherungssysteme
Vorwort 3 1. Die PKV als Teil der sozialen Sicherung 15 1.1. Funktionsweise und Grundprinzipien der Krankenversicherungssysteme 15 1.1.1. Versicherungsprinzip 15 1.1.2. Gesetzliche Krankenversicherung
MehrHerzlich willkommen zur Arbeitsgruppe B7. Krankenversicherung, Beitragsschulden, Präventionsgesetz. Lars Schubert AOK Baden-Württemberg
Herzlich willkommen zur Arbeitsgruppe B7 Krankenversicherung, Beitragsschulden, Präventionsgesetz Lars Schubert Telefon Telefax E-Mail 0711 2069-1141 0711 2069-911141 lars.schubert@bw.aok.de ? Beitragsschulden?
MehrEinleitung. Einleitung
Einleitung Unsere Gesellschaft wird insgesamt älter. Das wirkt sich auf uns alle aus. Immer mehr Menschen haben in ihrer Familie oder ihrem unmittelbaren Umfeld mit der Pflege und Versorgung von Angehörigen
MehrDie Änderungen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes im zeitlichen Überblick:
Was kommt wann? Die Änderungen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes im zeitlichen Überblick: Stichtag 2./3. Lesung: 2. Februar 2007 Wechsel von freiwillig GKV-Versicherten in die private Krankenversicherung
MehrÜberblick über die ab dem 01.01.2015 geltenden Leistungsansprüche der Pflegeversicherung nach dem 5. SGB XI-ÄndG /PSG I
Überblick über die ab dem 01.01.2015 geltenden Leistungsansprüche der Pflegeversicherung dem 5. -ÄndG /PSG I 1. Leistungsansprüche Pflegesachleistungen ( 36, 123 ) Pflegesachleistungen 36 in pro / keine
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort V. Abschnitt A Das Pflegezeitgesetz 1
Vorwort V Abschnitt A Das Pflegezeitgesetz 1 1.Teil Arbeitsrechtliche Auswirkungen des Pflegezeitgesetzes 3 I Überblick 3 II Kurzzeitige Arbeitsverhinderung gem. 2 PflegeZG 4 1. Anspruchsvoraussetzungen..............................
MehrSoziale Absicherung für Existenzgründer. Absicherung für den Krankheitsfall und im Alter
Soziale Absicherung für Existenzgründer Absicherung für den Krankheitsfall und im Alter Sozialversicherung für Selbstständige Grundsätzlich gilt für Selbstständige: Sie sind nicht rentenversicherungspflichtig
MehrDie Pflegekasse übernimmt Sachleistungen nach Antragstellung und Pflegestufe 1 maximal 450 /mtl.
Ambulanter Pflegedienst Kath. Sozialstation Forbach-Weisenbach e. V. Murgtalstr. 12, 76596 Forbach 07228/960575 07228/96976634 E-Mail: info@sst-forbach.de Internet: www.sst-forbach.de Preisliste gültig
Mehr