Thüringer Richtlinie zur Ermittlung und Bewertung von Geruchsimmissionen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Thüringer Richtlinie zur Ermittlung und Bewertung von Geruchsimmissionen"

Transkript

1 1 Thüringer Richtlinie zur Ermittlung und Bewertung von Geruchsimmissionen Mit Wirkung vom wird nachfolgende Richtlinie zur Ermittlung und Bewertung von Geruchsimmissionen in Kraft gesetzt. Inhalt 1 Grundsätze 2 Anforderungen an die Begrenzung und Ableitung von Geruchsemissionen 3 Ermittlung von vorhandenen und zu erwartenden Geruchsimmissionen 3.1 Allgemeines 3.2 Ausbreitungsrechnungen 3.3 Auswertung 4 Bewertung von Geruchsimmissionen 4.1 Beurteilungsfläche 4.2 Beurteilungswerte 5 Beurteilung im Einzelfall 6 Besondere Regelungen für Anlagen der Tierhaltung 6.1 Allgemeines 6.2 Stufe 1 Bewertung nach TA Luft, VDI-Richtlinien 6.3 Stufe 2 Abschätzverfahren 6.4 Stufe 3 Ausbreitungsrechnung 1 Grundsätze Diese Richtlinie dient der Bewertung von Umwelteinwirkungen durch Geruch aus Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Ziel der Anwendung dieser Richtlinie ist die Gewährleistung einer Gleichbehandlung des Nachbarschaftsschutzes für Anwohner und Betreiber durch einheitliche Methoden und Beurteilungswerte. Für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen ist die Richtlinie unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit sinngemäß anzuwenden. Die Richtlinie gilt für die Tätigkeit der Immissionsschutzbehörden im Rahmen der durch sie durchzuführenden Verfahren und Beurteilungen. Die Richtlinie ist für alle von Anlagen ausgehenden Gerüche anzuwenden. Spezielle Regelungen für die Beurteilung von Tierhaltungsanlagen sind in Abschnitt 6 enthalten. Die Richtlinie regelt nicht die Bestimmung von Geruchsemissionen. Hier wird auf die DIN EN (Luftbeschaffenheit - Bestimmung der Geruchsstoffkonzentration mit dynamischer Olfaktometrie; Deutsche Fassung EN 13725:2003) und in der Literatur beschriebenen Methoden verwiesen. Die Richtlinie gilt nur für deutlich wahrnehmbare Geruchsimmissionen, die mit hinreichender Sicherheit ihrer Herkunft nach aus Anlagen oder Anlagengruppen erkennbar und damit abgrenzbar sind gegenüber Gerüchen aus dem Kraftfahrzeugverkehr, dem Hausbrandbereich, der Vegetation, landwirtschaftlichen Düngemaßnahmen oder Ähnlichem. Es ist zu prüfen, ob von einer Anlage Geruchsimmissionen hervorgerufen werden, die eine erhebliche Belästigung im Sinne des 3 Abs. 1 BImSchG darstellen. Bis zum Erlass bundeseinheitlicher Vorschriften sind die in dieser Richtlinie beschriebenen Regelungen zu beachten, um sicherzustellen, dass bei der Beurteilung von Geruchsimmissionen und bei den daraus gegebenenfalls erforderlich werdenden Anforderungen an Anlagen mit Geruchsemissionen einheitliche Maßstäbe und Beurteilungsverfahren angewandt werden. In dieser Richtlinie werden Beurteilungswerte (BW) für verschiedene Baugebiete festgelegt. Sie dienen als Maßstab zur Bewertung der Erheblichkeit von Geruchseinwirkungen und stellen die zulässige Dauer der Wahrnehmung von Geruchseindrücken als Anteile der Jahresstunden dar. Bei Anlagen der Tierhaltung ist neben der ansonsten grundsätzlich anzuwendenden zeitbewerteten Ermittlung der Geruchshäufigkeit (Geruchsstunden) die nicht zeitbewertete Ermittlung (Echtzeit) zulässig. Entsprechend des angewendeten Systems der Ermittlungsmethodik (Geruchsstunde oder Echtzeit) ist der zugehörige Beurteilungswert zuzuordnen. Die Geruchshäufigkeiten, die sich aus der zu beurteilenden Anlage selbst und der vorhandenen Belastung durch andere Anlagen ergeben, sind mit den Beurteilungswerten zu vergleichen.

2 2 Der Schutz vor erheblichen Belästigungen durch Gerüche ist sichergestellt, wenn die ermittelte Gesamtbelastung die Beurteilungswerte der Tabelle in Abschnitt 4.2 auf keiner Beurteilungsfläche, auf der sich Personen nicht nur vorübergehend aufhalten, überschreitet. Sonstige Gebiete, die nicht in der Tabelle genannt sind und an denen sich Personen nicht nur vorübergehend aufhalten, sind hinsichtlich ihres Schutzanspruches einzuordnen. Dabei kann unter Beachtung besonderer örtlicher Verhältnisse im Einzelfall von der Einordnung abgewichen werden. Bei der Ermittlung der Vorbelastung und der durch die zu beurteilende Anlage hervorgerufenen Zusatzbelastung von Geruchsimmissionen sind, um die zeitliche Wahrnehmbarkeit oberhalb einer bestimmten Erkennungsschwelle zu beschreiben, grundsätzlich Ausbreitungsrechnungen und gegebenenfalls Rasterbegehungen in Erwägung zu ziehen. Die durch die zu bewertende Anlage hervorgerufene Immission (Zusatzbelastung) soll in der Regel durch Modellrechnungen nach der Richtlinie VDI 3788 und ihrer Folgeblätter bestimmt werden. Bis zur Einführung der Folgeblätter sind Modelle heranzuziehen, deren prinzipielle und auf den konkreten Sachverhalt bezogene Eignung der zuständigen Behörde nachgewiesen wurde. Für die Ermittlung der vorhandenen Belastung sollen, sofern davon wegen des zu beurteilenden Sachverhaltes nicht abgesehen werden kann, die gleichen Methoden der Ausbreitungsrechnung angewendet werden, insbesondere wenn andere Erhebungsverfahren unverhältnismäßig oder auf andere Weise nicht zweckmäßig sind. Eine Genehmigung darf wegen der Überschreitung von Beurteilungswerten nicht versagt werden, wenn die von einer zu beurteilenden Anlage zu erwartende Zusatzbelastung im Verhältnis zur Gesamtbelastung vernachlässigbar gering ist. Die Bestimmung der Geruchsimmissionen im Genehmigungsverfahren ist nicht erforderlich, wenn der Geruchsstoffstrom der gesamten Anlage offensichtlich geringfügig ist. Die Bewertung zur Geringfügigkeit obliegt der zuständigen Behörde. 2 Anforderungen an die Begrenzung und Ableitung von Geruchsemissionen Nach 5 BImSchG sind genehmigungsbedürftige Anlagen so zu errichten und zu betreiben, dass u. a. schädliche Umwelteinwirkungen nicht hervorgerufen werden können und Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen getroffen wird, insbesondere durch die dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen zur Emissionsbegrenzung. Diese Grundpflichten des Betreibers werden durch die Regelungen der Nr. 2.5 e) (Geruchseinheiten), Nr. 2.7 a) (Geruchsstoffkonzentrationen von Luftverunreinigungen) und f) (sonstige Anforderungen zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen) der TA Luft konkretisiert. Grundsätzlich ist vor einer Immissionsbeurteilung zu prüfen, ob die nach dem Stand der Technik gegebenen Möglichkeiten zur Verminderung der Emissionen ausgeschöpft sind (vgl. Nr. 5 TA Luft) und die Ableitung der Restemissionen den Anforderungen der Nr. 5.5 TA Luft entspricht. Die Schornsteinmindesthöhe ist in der Regel so zu bemessen, dass die nach der Methode der Geruchsstunden ermittelte Kenngröße der zu erwartenden Zusatzbelastung auf der Beurteilungsfläche maximaler Beaufschlagung, auf der sich Personen nicht nur vorübergehend aufhalten, 6 vom Hundert der Jahresstunden nicht überschreitet. Grundsätzlich sind die Schornsteinmindesthöhe/Ableithöhe beziehungsweise die Austrittsöffnungen einer Flächenquelle so zu gestalten und zu bemessen, dass ein ungestörter Abtransport der Geruchsstoffströme mit der freien Luftströmung ermöglicht wird. Anderenfalls soll in der Regel eine Prüfung im Einzelfall durchgeführt werden. Auf spezielle Regelungen für Tierhaltungsanlagen in Abschnitt 6 wird verwiesen. 3 Ermittlung von vorhandenen und zu erwartenden Geruchsimmissionen 3.1 Allgemeines Es gibt verschiedene Methoden zur Beurteilung der Erheblichkeit einer Geruchsimmission. In allen Fällen wird die Geruchsimmission durch einen Wert (Kenngröße) gekennzeichnet, der ihre zeitliche Wahrnehmbarkeit o- berhalb einer bestimmten Intensität (Erkennungsschwelle) beschreibt. Die in der Regel geeigneten und objektiv anwendbaren Methoden zur Ermittlung der Geruchsimmission sind Ausbreitungsrechnungen und Rasterbegehungen.

3 3 Unter Ausbreitungsrechnungen ist die Berechnung der Geruchsimmission (GE/m³) aus der Emission des Geruchsstoffstroms (GE/h) und die Bestimmung der Häufigkeitsverteilung zu verstehen. Sie sollen bei Vorliegen von Emissionsdaten aus olfaktometrischen Emissionsmessungen, Fahnenbegehungen oder Literaturdaten im Regelfall angewendet werden, auch für die Ermittlung vorhandener Belastungen. Unter Rasterbegehungen ist die olfaktorische Ermittlung der Geruchsimmission durch Probanden und daraus die Bestimmung der Häufigkeitsverteilung zu verstehen. Sie können in Ausnahmefällen zur Bestimmung der vorhandenen Belastung angewendet werden. Begehungen sollen wegen des Aufwandes begründet werden. Wenn aus vorliegenden Erkenntnissen anzunehmen ist, dass die vorhandene Belastung 70 vom Hundert des anzuwendenden Immissionswertes nach der Tabelle in Abschnitt 4.2 unterschreitet, sollen sie nicht gefordert werden. Bei der Anwendung von Ausbreitungsrechnungen sind alle für das Beurteilungsgebiet maßgeblichen Geruchsemittenten zu berücksichtigen. 3.2 Ausbreitungsrechnungen Ausbreitungsrechnungen sind grundsätzlich für die Bestimmung von Geruchsbelastungen geeignet. Sie dienen insbesondere der Ermittlung der von Anlagen verursachten Zusatzbelastung. Im Allgemeinen können sie in Abstimmung mit der zuständigen Behörde auch zur Ermittlung der Vorbelastung durch Anlagen, bei der Bauleitplanung sowie der Abschätzung von Geruchsbelästigungen herangezogen werden. Mit Ausbreitungsrechnungen lassen sich unter anderem die Häufigkeiten wahrnehmbarer Gerüche in einem Beurteilungsgebiet ermitteln. Folgende Anforderungen an nutzbare Ausbreitungsprogramme im Sinne dieser Richtlinie müssen grundsätzlich gewährleistet sein: - Physik und Numerik des Modells sind dokumentiert und anerkannt, - Anwenderhandbuch und Testdatensätze sind verfügbar, - Vergleich mit Messdaten und anderen bekannten Analysetechniken wurde vorgenommen, - die aktuelle Programmversion wird verwendet. Es sollen nur plausible und nachvollziehbare Modelle und Programme zur Anwendung kommen, die für die Bewertung des Sachverhaltes geeignet sind und die Auftrittshäufigkeit von Geruch an Aufpunkten und Beurteilungsflächen bestimmen. Für die Berechnung sind mindestens folgende Emissions- und Quelldaten zu bestimmen: - der Geruchsstoffstrom (in GE/h, GE/s oder MGE/h), - die Quellkoordinaten, - die Quellausdehnung (Länge, Breite, Höhe), - die Quellenart (Punkt, Linie oder Fläche), - die Quellhöhe, - der Abgasvolumenstrom, - die Abgastemperatur, - die Austrittsgeschwindigkeit, - der Emissionsdauerfaktor als Anteil der Jahresstunden bzw. die tatsächliche Emissionszeit sowie gegebenenfalls der zeitliche Verlauf der Emissionen. Für jeden Standort sind repräsentative meteorologische Windstatistiken zu verwenden, gewöhnlich in der Form von Ausbreitungsklassenstatistiken (AKS), für einfache Abschätzungen auch als Windrichtungshäufigkeitsverteilung. Die erforderlichen Daten sind nach den anerkannten Methoden des Deutschen Wetterdienstes beziehungsweise nach Richtlinie VDI 3786, Blatt 6 zu erheben und zu verarbeiten. Angaben dazu befinden sich in der TA Luft, Anhang 3. Die AKS werden in der Regel durch den Deutschen Wetterdienst bereitgestellt. Die Übertragung von AKS auf einen konkreten Standort ist unter Beachtung lokaler Besonderheiten qualitätsgesichert vorzunehmen. Dies gilt vor allem bei der Beurteilung von Ausbreitungsvorgängen aus bodennahen Quellen. Es kommen nur Rechenprogramme infrage, die in der Lage sind, die Geruchshäufigkeit als relative Häufigkeit zu bestimmen. Die Programme müssen die Geruchsereignisse immissionszeitbewertet berechnen können. Sie

4 4 sollen die meteorologischen Parameter Windrichtungen, -geschwindigkeitsklassen und Ausbreitungsklassen berücksichtigen. Bei der Beurteilung von Tierhaltungsanlagen ist Abschnitt 6 zu beachten. Die Richtlinie VDI 3788, Blatt 1 (Umweltmeteorologie Ausbreitung von Geruchsstoffen in der Atmosphäre Grundlagen Juli 2000) beschreibt die Grundanforderungen an Geruchsausbreitungsmodelle. Simulationsmodelle zur Beschreibung der Geruchsstoffausbreitung im Sinne der Einzelfallprüfung sollen diese Qualitätsanforderungen (Verifikation, Validierung; Richtlinie VDI 3788, Folgeblätter) erfüllen. Für Quellen mit Quellhöhen von weniger als 30 m kann, sofern die Bodenrauhigkeit vernachlässigbar ist und eine nahezu hindernisfreie Ausbreitungssituation vorherrscht, in der Regel ein anerkanntes Gaußmodell verwendet werden, wobei die errechneten Konzentrationen mit dem Faktor 10 multipliziert werden 1. Bei Abweichungen von diesen Bedingungen sind die Ergebnisse vom Gutachter hinsichtlich der Belastbarkeit dieser Kriterien zu diskutieren. Bei komplizierten orographischen Bedingungen bzw. Bebauungsstrukturen kommen andere Verfahren, wie zum Beispiel gekoppelte Strömungs- und Ausbreitungsmodelle, infrage. Vor Erstellung der Immissionsprognose mittels Ausbreitungsrechnungen sind plausible und realistische Ausgangsdaten hinsichtlich der Quell- und Emissionsparameter mit der zuständigen Behörde abzustimmen. Dabei ist in der Regel davon auszugehen, dass die Rechnungen mit für den bestimmungsgemäßen Betrieb einer Anlage maximalen Emissionswerten durchgeführt werden. In die Abstimmung sind die zu verwendende Methodik und die Modelle/Programme einzubeziehen. 3.3 Auswertung Die Häufigkeit der Gesamtbelastung von Gerüchen setzt sich zusammen aus den Häufigkeiten der Vorbelastung und der Zusatzbelastung. Grundsätzlich können Häufigkeitswerte voneinander unabhängiger Verteilungen nicht auf einfache Weise addiert werden (vgl. Nr. 4.6 TA Luft) 2. Die Gesamtbelastung ist auf drei Stellen hinter dem Komma zu runden und anschließend mit dem entsprechenden Beurteilungswert (Tabelle in Abschnitt 4.2) für das zu beurteilende Gebiet zu vergleichen. Der Sachverhalt und die Ergebnisse sind vom Gutachter abschließend hinsichtlich des Konfliktpotentials in Bezug auf schädliche Umwelteinwirkungen begründet zu interpretieren. Es ist keine Empfehlung für das Verwaltungshandeln abzugeben. 4 Bewertung von Geruchsimmissionen 4.1 Beurteilungsfläche Die Bestimmung der Belastung auf Beurteilungsflächen erfolgt durch Berechnung der Geruchshäufigkeit an Aufpunkten. Das Aufpunktraster ist so dicht zu wählen, dass die für die Bewertung des Sachverhaltes relevanten Immissionsorte ausreichend repräsentiert werden. Die geeignete Flächengröße richtet sich nach dem zu beurteilenden Sachverhalt und dem Ermittlungsverfahren. In besonderen Fällen, zum Beispiel bei hohen Gradienten der Geruchshäufigkeit am Immissionsort oder im Nahbereich von Anlagen, ist eine punktbezogene Beurteilung erforderlich. 4.2 Beurteilungswerte Gerüche sind in der Regel als erhebliche Belästigung zu werten, wenn die Gesamtbelastung die in der Tabelle angegebenen Beurteilungswerte (BW), bezogen auf eine Konzentration von 1 GE/m³, überschreitet. Die Beurteilungswerte gelten nicht für Gerüche, die Übelkeit oder Ekel hervorrufen können. In diesem Fall ist eine Beurteilung im Einzelfall (siehe Abschnitt 5) erforderlich. 1 Das Gaußmodell ist u. a. im Anhang C der TA Luft 86 beschrieben. 2 Die algebraische Addition der vorhandenen Belastung und der zu erwartenden Zusatzbelastung stellt eine für die praktische Anwendung gebotene Vereinfachung dar; sie beruht auf dem Multiplikationstheorem der Wahrscheinlichkeitsrechnung. Dabei wird davon ausgegangen, dass das Produkt Pv Pz als Korrekturterm zu vernachlässigen ist, weil die Teilwahrscheinlichkeiten Pv und Pz deutlich unter 10 % liegen. Hierbei bedeuten: Pv = Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines Geruchsereignisses in der vorhandenen Belastung; Pz = Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines Geruchsereignisses in der zu erwartenden Zusatzbelastung. Im Nahbereich führt diese Vereinfachung zu einer systematischen Überschätzung der tatsächlichen Gegebenheiten. Hier ist das Produkt dieser beiden Teilwahrscheinlichkeiten durchaus zu berücksichtigen.

5 5 Die zeitbewerteten Angaben [BW (z), Spalte 2] gelten für alle Anlagen unter der Maßgabe, dass Geruchsereignisse, die 10 vom Hundert einer Stunde, also 6 Minuten oder mehr betragen, einer Immissionszeitbewertung von einer Stunde (Geruchsstunde) gleichgesetzt werden. Die nicht zeitbewerteten Angaben [BW (nz), Spalte 3] sind wahre Einwirkungszeiten (Echtzeit), die für die Beurteilung von Geruchsimmissionen, die von Tierhaltungsanlagen verursacht werden, angewendet werden können. Bei Sondergebieten nach 10, 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) richtet sich die Beurteilung nach dem Charakter des Sondergebietes, also danach, inwieweit die Schutzwürdigkeit einem der in der Tabelle genannten Gebiete entspricht. Tabelle: Beurteilungswerte (BW) für Geruchshäufigkeiten (in Anteilen der Jahresstunden) Einstufung nach BauNVO zeitbewertet nicht zeitbewertet (Geruchsstunde) (Echtzeit) BW (z) BW (nz) reine Wohngebiete (WR) 0,10 0,05 Kleinsiedlungsgebiete (WS) Wohngebiete (WA/WB) Mischgebiete (MI) Kerngebiete (MK) Dorfgebiete 3 (MD) Gewerbegebiete (GE) 0,15 0,08 Industriegebiete (GI) 5 Beurteilung im Einzelfall Für die Beurteilung, ob schädliche Umwelteinwirkungen durch Geruchsimmissionen hervorgerufen werden, ist ein Vergleich der nach dieser Richtlinie zu ermittelnden Kenngrößen mit den in der Tabelle im Abschnitt 4.2 festgelegten Beurteilungswerten nicht ausreichend, wenn: a) auf einzelnen Beurteilungsflächen in besonderem Maße Geruchsimmissionen aus dem Kraftfahrzeugverkehr, dem Hausbrandbereich oder anderen nicht nach Abschnitt 1 zu erfassenden Quellen auftreten oder b) Anhaltspunkte dafür bestehen, dass wegen der außergewöhnlichen Verhältnisse hinsichtlich Art (zum Beispiel Ekel und Übelkeit erregende Gerüche) und Intensität der Geruchseinwirkung, der ungewöhnlichen Nutzungen in dem betroffenen Gebiet oder sonstiger atypischer Verhältnisse - trotz Einhaltung der Beurteilungswerte schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden oder - trotz Überschreitung der Beurteilungswerte eine erhebliche Belästigung der Nachbarschaft oder der Allgemeinheit durch Geruchsimmissionen nicht zu erwarten ist. In Fällen entsprechend der Punkte a und/oder b ist zu ermitteln, welche Geruchsimmissionen insgesamt auftreten können und welchen Anteil daran der Betrieb von Anlagen verursacht, die nach Abschnitt 1 zu betrachten sind. Anschließend ist zu beurteilen, ob die Geruchsimmissionen als erheblich anzusehen sind und ob die Anlagen hierzu relevant beitragen. Nur diejenigen Geruchsbelästigungen sind als schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne 3 Abs. 1 BImSchG zu werten, die erheblich sind. Die Erheblichkeit ist keine absolut festliegende Größe, sie kann in Einzelfällen nur durch Abwägung der dann bedeutsamen Umstände festgestellt werden. Dabei sind unter Berücksichtigung der bisherigen Prägung eines Gebietes durch eine bereits vorhandene Geruchsbelastung insbesondere folgende Beurteilungskriterien heranzuziehen: 3 Für Gerüche aus Tierhaltungsanlagen sind die Beurteilungswerte 0,15 bzw. 0,08 zutreffend.

6 6 - der Charakter der Umgebung, insbesondere die in Bebauungsplänen festgesetzte Nutzung der Grundstücke, - landes- oder fachplanerische Ausweisungen und vereinbarte oder angeordnete Nutzungsbeschränkungen, - besondere Verhältnisse in der tages- und jahreszeitlichen Verteilung der Geruchseinwirkung sowie Art (zum Beispiel Ekel erregende Gerüche) und Intensität der Geruchseinwirkung. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass bei einer emittierenden Anlage mit Bestandsschutz in einer Gemengelage dem Belästigten in höherem Maße Geruchseinwirkungen zugemutet werden können. 6 Besondere Regelungen für Anlagen der Tierhaltung 6.1 Allgemeines Die Ermittlung und Bewertung von Geruchsimmissionen aus Anlagen der Tierhaltung kann je nach Sachverhalt in drei Stufen erfolgen, wobei grundsätzlich nicht alle Schritte durchlaufen werden müssen. Diese Verfahrensweise ist möglich, wenn mit der ersten und/oder zweiten Stufe bereits eine abschließende Bewertung vorgenommen werden kann oder bereits vorher absehbar ist, dass mit der ersten oder zweiten Stufe mit Sicherheit keine abschließende Bewertung getroffen werden kann. Schutz und Vorsorge vor erheblichen Geruchsbelästigungen, die durch den Betrieb von Tierhaltungsanlagen und deren Nebenanlagen verursacht werden können, sollen vorzugsweise durch einen ausreichenden Abstand zur nächstgelegenen schutzbedürftigen Nachbarschaft erreicht werden. 6.2 Stufe 1 - Bewertung nach TA Luft, VDI-Richtlinien Bei der Errichtung und bei der Änderung einer Tierhaltungsanlage sind im ersten Bewertungsschritt Nr der TA Luft einschließlich baulicher und betrieblicher Maßnahmen zur Verminderung der Immissionen und die VDI-Richtlinien 3471 (Emissionsminderung Tierhaltung - Schweine) und VDI 3472 (Emissionsminderung Tierhaltung Hühner) heranzuziehen. Für die der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht unterliegenden Rinderanlagen ist für die Bewertung des Mindestabstandes die Thüringer Empfehlung (Emissionsminderung Tierhaltung Rinder) zu nutzen. Bei Anwendung der VDI-Richtlinien kann in Abhängigkeit von der Anzahl und der Ausdehnung der Stallgebäude einer Anlage die Anwendung des Schwerpunkt- oder des Hüllkurvenverfahrens geboten sein. Sofern die darin enthaltenen Mindestabstände nicht eingehalten werden können, sind Schutz und Vorsorge vor erheblichen Geruchsbelästigungen durch anerkannte technische und organisatorische Maßnahmen soweit zumutbar sicherzustellen. Die Verwendung von Inhalten der VDI-Richtlinie 3474 E (Emissionsminderung Tierhaltung) ist hinsichtlich der Verfahrensgestaltung und emissionsmindernder Maßnahmen im Rahmen von Anlagenbeurteilungen im Sinne einer Orientierungshilfe möglich. 6.3 Stufe 2 - Abschätzverfahren Sofern eine abschließende Bewertung von Tierhaltungsanlagen mit der TA Luft, den VDI-Richtlinien bzw. der Thüringer Empfehlung zur Rinderhaltung nicht eindeutig möglich ist, kann vor der Anwendung von Ausbreitungsmodellen ein geeignetes Abschätzverfahren, zum Beispiel mit der Berücksichtigung von Windhäufigkeiten, verwendet werden. Dies kann der Fall sein, wenn die errechneten Abstände die erforderlichen Mindestabstände unterschreiten. 6.4 Stufe 3 - Ausbreitungsrechnung Kann nach Stufe 1 beziehungsweise Stufe 2 noch keine eindeutige Aussage zu möglichen erheblichen Belästigungen durch Geruch getroffen werden, soll eine abschließende Einzelfallprüfung mit einem Geruchsausbreitungsmodell, gegebenenfalls in Verbindung mit einem Strömungsmodell, durchgeführt werden, wobei eine vor-

7 7 handene Belastung zu berücksichtigen ist (vgl. Abschnitt 3.2). Diese ist ebenfalls für Anlagen mit Tierarten, die nicht in der TA Luft beziehungsweise in den VDI-Richtlinien aufgeführt sind, vorzunehmen. Für die bei Tierhaltungsanlagen zu beurteilenden Sachverhalte ist neben der Ermittlung und Beurteilung nach Geruchsstunden auch eine Ermittlung und Beurteilung nach Echtzeit möglich. Die zuständige Behörde hat in den Fällen, in denen die Entscheidungsvoraussetzung durch das Gutachten nicht eindeutig erkennbar ist, im Rahmen ihres Ermessens die Möglichkeit, ein weiteres Gutachten zu verlangen. Zur Bewertung wird das die Situation kritischer beschreibende Ergebnis zugrunde gelegt. Erfurt, 15. Dezember 2003 Dr. Sklenar Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt

Konzept für die zukünftige Behandlung von Geruchsimmissionen im immissionsschutzrechtichen Genehmigungsverfahren

Konzept für die zukünftige Behandlung von Geruchsimmissionen im immissionsschutzrechtichen Genehmigungsverfahren VERBAND DER CHEMISCHEN INDUSTRIE e.v. Eckpunktepapier Bewertung von Geruchsimmissinen Konzept für die zukünftige Behandlung von Geruchsimmissionen im immissionsschutzrechtichen Genehmigungsverfahren Stand

Mehr

Tierhaltung im Außenbereich

Tierhaltung im Außenbereich Tierhaltung im Außenbereich Standortkriterien aus Sicht des Immissionsschutzes Referent: Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz Ziele des Immissionsschutzes Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen, Wasser, Atmosphäre

Mehr

Zweifelsfragen zur. Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL)

Zweifelsfragen zur. Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) Zweifelsfragen zur Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) Christoph Treß TLUG Ref. 41 Einleitung GIRL Ausgewählte Themen aus dem Zweifelsfragenkatalog Hinweise, Ausblick 2 Geruchsstoffe, die Veränderungen

Mehr

Dokument Nr. 4.1/ Stand:

Dokument Nr. 4.1/ Stand: Dokument Nr. 4.1/ 2015-07-14 Stand: 14.07.2015 Vorschläge zur Anpassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA

Mehr

Bewertung von Industriegerüche. Dortmund, den

Bewertung von Industriegerüche. Dortmund, den Bewertung von Industriegerüche Dortmund, den 03.03.2010 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) 1 Zweck des Gesetzes Schutz des Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen, vor Gefahren, erheblichen Nachteilen

Mehr

Abschätzung der maximalen Geruchshäufigkeiten im Nahbereich

Abschätzung der maximalen Geruchshäufigkeiten im Nahbereich Abschätzung der maximalen Geruchshäufigkeiten im Nahbereich Dipl.-Met. Uwe Hartmann Landesumweltamt NRW Inhalt 1 Einleitung...2 2 Anwendung auf eine Punktquelle...3 3 Anwendung auf mehrere Punktquellen...4

Mehr

Bewertung von Geruchsimmissionen - Die Beurteilungspraxis in Deutschland

Bewertung von Geruchsimmissionen - Die Beurteilungspraxis in Deutschland O:\Olfakto\WEB\2000REFNEU.DOC Bewertung von Geruchsimmissionen - Die Beurteilungspraxis in Deutschland Dr. Ralf Both; Landesumwelt Nordrhein-Westfalen; Postfach 10 23 63; 45023 ESSEN 1. Allgemeine Anforderungen

Mehr

Fachliche Stellungnahme zum Abschlussbericht der Geruchsrastermessung im Bereich Mutterstadt

Fachliche Stellungnahme zum Abschlussbericht der Geruchsrastermessung im Bereich Mutterstadt Fachliche Stellungnahme zum Abschlussbericht der Geruchsrastermessung im Bereich Mutterstadt Aufgrund der seit Jahren bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd eingehenden massiven Beschwerden über

Mehr

Abstandsschätzungen nach der VDI-Richtlinie 3894 Blatt 2

Abstandsschätzungen nach der VDI-Richtlinie 3894 Blatt 2 Abstandsschätzungen nach der VDI-Richtlinie 3894 Blatt 2 Rainer Kunka TLUG Ref. Immissionsschutz Ziel von Abstandsregelungen Einfaches Mittel zur Abschätzung des möglichen immissionsschutzseitigen Konfliktpotentials

Mehr

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom unsere Projekt-Nr./unser Zeichen Durchwahl Datum

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom unsere Projekt-Nr./unser Zeichen Durchwahl Datum uppenkampundpartner GmbH Kapellenweg 8 48683 Ahaus WoltersPartner Architekten & Stadtplaner GmbH Daruper Straße 15 48653 Coesfeld Ansprechpartner B.Eng. Simone Homann Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom unsere

Mehr

Übungsfall Hennenstall

Übungsfall Hennenstall Übungsfall Hennenstall A besitzt einen Bauernhof im Bayerischen Wald. Er möchte sein Unternehmen umstrukturieren und beantragt beim Landratsamt die Genehmigung zur Errichtung einer Anlage zur Haltung von

Mehr

Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen

Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen 13. KTBL-Tagung 15. Juni 2016 Hannover Dipl.-Ing. Christian Heicke Uppenkamp und Partner GmbH Berlin Inhaltsverzeichnis Rechtliche Rahmenbedingungen

Mehr

Richtlinie zur Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen in Mecklenburg-Vorpommern (Geruchsimmissions-Richtlinie GIRL M-V)

Richtlinie zur Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen in Mecklenburg-Vorpommern (Geruchsimmissions-Richtlinie GIRL M-V) Richtlinie zur Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen in Mecklenburg-Vorpommern (Geruchsimmissions-Richtlinie GIRL M-V) Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus

Mehr

Geräuschart Beurteilungsvorschrift Beispiele. Schutz gegen Lärm (TA Lärm) (Sportanlagenlärmverordnung)

Geräuschart Beurteilungsvorschrift Beispiele. Schutz gegen Lärm (TA Lärm) (Sportanlagenlärmverordnung) Stand: 01.07.2017 Geräusche / Lärm Übersicht Geräusche stellen wie auch Luftverunreinigungen, Licht Strahlen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) dar. Als schädliche Umwelteinwirkungen

Mehr

Vorgehensweise und Erfahrungen mit der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) im gewerblich-industriellen Bereich

Vorgehensweise und Erfahrungen mit der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) im gewerblich-industriellen Bereich Vorgehensweise und Erfahrungen mit der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) im gewerblich-industriellen Bereich Dipl.-Ing. Wolfgang Klein Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (LUWG)

Mehr

Genehmigungsbedürftige Anlagen

Genehmigungsbedürftige Anlagen Genehmigungsbedürftige Anlagen 4 I S.1 BImSchG 4 I S.3 BImSchG 1 I 4.BImSchV Anhang 1 der 4.BImSchV Seite 83 Das Genehmigungsverfahren Förmliches Verfahren 10 BImSchG i.v.m. 9.BImSchV Im Anhang zur 4.BImSchV

Mehr

ima Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik

ima Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik Auftraggeber: Bauamt / Bauverwaltung 38685 Langelsheim Stellungnahme: Festlegungen zu Bebauungsplanung L124 Sültefeld III in Bezug auf Geruchsstoffemissionen und Geruchsstoffimmissionen in 38685 Langelsheim

Mehr

Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen für die Tierhaltung 14. KTBL-Tagung 17. Mai (Ulm) und 31. Mai (Hannover) 2017

Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen für die Tierhaltung 14. KTBL-Tagung 17. Mai (Ulm) und 31. Mai (Hannover) 2017 Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen für die Tierhaltung 14. KTBL-Tagung 17. Mai (Ulm) und 31. Mai (Hannover) 2017 Martin Kamp Referent Immissionsschutz Fachbereich 51, Münster Inhalt Bezug: TA Luft Entwurf

Mehr

Ermittlungen und Beurteilungen im Rahmen der Luftreinhaltung

Ermittlungen und Beurteilungen im Rahmen der Luftreinhaltung Informationstag Meteorologie und Umweltdienste in Mitteldeutschland 29.10.2015, Moritzbastei Leipzig, Universitätsstr.9, 04109 Leipzig Veranstalter: Deutsche Meteorologische Gesellschaft, Zweigverein Leipzig,

Mehr

Geruchsemissionen aus Biogasanlagen

Geruchsemissionen aus Biogasanlagen Geruchsemissionen aus Biogasanlagen Fortbildungsveranstaltung Neue Entwicklungen und Perspektiven im Bereich der Ausbreitungsrechnung und der Schornsteinhöhenberechnung 24. Mai 2011 im Bildungsseminar

Mehr

Immissionsschutzrechtliche Anforderungen an Schweinemastanlagen mit mehr als Mastplätzen

Immissionsschutzrechtliche Anforderungen an Schweinemastanlagen mit mehr als Mastplätzen LAND BRANDENBURG Ministerium für Ländllcho Landwirbchaft dm Landes Brandanburg Postfach 601150 i 14411 Potsdam Henning-von-Tresckow-Str. 2-13 14467 Potsdam Bearb.: Frau Martina Sieger-Bischert Gesch.Z.:

Mehr

Anlage 1 zeigt die örtlichen Gegebenheiten in einem Übersichtsplan.

Anlage 1 zeigt die örtlichen Gegebenheiten in einem Übersichtsplan. AKUS GmbH Jöllenbecker Straße 536 33739 Bielefeld Nolte Parkettmanufaktur GmbH Nagelsholz 4 33739 Bielefeld Dipl.-Met. York v. Bachmann Telefon-Nummer: (0 52 06) 7055-40 Fax-Nummer: (0 52 06) 7055-99 über:

Mehr

Übungsfall Go-Kart-Bahn

Übungsfall Go-Kart-Bahn Übungsfall Go-Kart-Bahn U plant Betrieb einer Go-Kart-Bahn und möchte hierzu eine Freiluftanlage im Gewerbegebiet errichten Einmal im Jahr soll eine Meisterschaft stattfinden. Ansonsten soll die Anlage

Mehr

Handlungsempfehlung für Sachsen-Anhalt zur Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen (Geruchsimmissions-Richtlinie - GIRL)

Handlungsempfehlung für Sachsen-Anhalt zur Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen (Geruchsimmissions-Richtlinie - GIRL) Handlungsempfehlung für Sachsen-Anhalt zur Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen (Geruchsimmissions-Richtlinie - GIRL) in der Fassung vom 29. Februar 2008 und Ergänzung vom 10. September

Mehr

Kurzstellungnahme zu der Notwendigkeit einer Geruchsuntersuchung im Bebauungsplangebiet Kerken-Aldekerk Nr. 19

Kurzstellungnahme zu der Notwendigkeit einer Geruchsuntersuchung im Bebauungsplangebiet Kerken-Aldekerk Nr. 19 Essen, 16.08.2017 TNUC-E / DW Kurzstellungnahme zu der Notwendigkeit einer Geruchsuntersuchung im Bebauungsplangebiet Kerken-Aldekerk Nr. 19 Auftraggeber: Eheleute Maria und Reinhard Ibes Hochstraße 143

Mehr

Hamburg, TNU-UBP HH / Eg. Rathausplatz Wedel. Umfang des Berichtes: 1 Anhang (nur für den behördeninternen Gebrauch)

Hamburg, TNU-UBP HH / Eg. Rathausplatz Wedel. Umfang des Berichtes: 1 Anhang (nur für den behördeninternen Gebrauch) Hamburg, 16.11.2015 TNU-UBP HH / Eg Stellungnahme zu den Geruchsimmissionen im Gebiet des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 20 f Hafenstraße der Stadt Wedel hervorgerufen durch eine Fischräucherei Auftraggeber:

Mehr

Flächennutzungsplanänderung in Dieding, Stadt Trostberg

Flächennutzungsplanänderung in Dieding, Stadt Trostberg Müller-BBM GmbH Robert-Koch-Str. 11 82152 Planegg bei München Telefon +49(89)85602 0 Telefax +49(89)85602 111 www.muellerbbm.de Dipl.-Umweltwiss. Mirja Ansorge Telefon +49(89)85602 346 Mirja.Ansorge@mbbm.com

Mehr

Ermittlungen und Beurteilungen im Rahmen der Luftreinhaltung

Ermittlungen und Beurteilungen im Rahmen der Luftreinhaltung Berufsperspektiven für Studierende der Meteorologie Meteorologisches Institut der FU Berlin Carl-Heinrich-Becker-Weg 6-10, 12165 Berlin-Steglitz Veranstalter: Deutsche Meteorologische Gesellschaft, Sektion

Mehr

Hamburgisches Gesetz zum Schutz gegen Lärm (Hamburgisches Lärmschutzgesetz - HmbLärmSchG) Vom 30. November 2010

Hamburgisches Gesetz zum Schutz gegen Lärm (Hamburgisches Lärmschutzgesetz - HmbLärmSchG) Vom 30. November 2010 Hamburgisches Gesetz zum Schutz gegen Lärm (Hamburgisches Lärmschutzgesetz - HmbLärmSchG) Vom 30. November 2010 Fundstelle: HmbGVBl. 2010, S. 621 letzte berücksichtigte Änderung: 4a neu eingefügt durch

Mehr

Legehennenställe umrüsten Lösungen von Problemen in Genehmigungsverfahren

Legehennenställe umrüsten Lösungen von Problemen in Genehmigungsverfahren Vortrag zum 1. Düsser Geflügeltag Lösungen von Problemen in Genehmigungsverfahren B.S.c. Inga Lachmann Dipl.Ing.agr. Michael Herdt Michael Herdt / Ingenieure Barbarossastrasse 2 63654 Büdingen www.michaelherdt.de

Mehr

Projektskizze: Geruchsbeurteilung in der Landwirtschaft

Projektskizze: Geruchsbeurteilung in der Landwirtschaft Projektskizze: Geruchsbeurteilung in der Landwirtschaft Dr. Ralf Both, LUA NRW (Projektleitung) Einleitung Die Beurteilung von Geruchsimmissionen verursacht durch landwirtschaftliche Anlagen wirft in der

Mehr

Geruchsimmissionsprognose für die Erweiterung des Bebauungsplans Obere Mühle der Stadt Mühlheim a. d. Donau - Kurzfassung -

Geruchsimmissionsprognose für die Erweiterung des Bebauungsplans Obere Mühle der Stadt Mühlheim a. d. Donau - Kurzfassung - Geruchsimmissionsprognose für die Erweiterung des Bebauungsplans Obere Mühle der Stadt Mühlheim a. d. Donau - Kurzfassung - DAP-PL-2885.82 Datum: 02.11.2010 Unsere Zeichen: IS-US3-STG/ Das Dokument besteht

Mehr

E R M I T T L U N G und B E W E R T U N G. der. Geruchsimmissionssituation. im Rahmen des. Bebauungsplanverfahrens Golfpark Renneshof.

E R M I T T L U N G und B E W E R T U N G. der. Geruchsimmissionssituation. im Rahmen des. Bebauungsplanverfahrens Golfpark Renneshof. E R M I T T L U N G und B E W E R T U N G der Geruchsimmissionssituation im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Golfpark Renneshof in Willich Auftraggeber: Golfpark Renneshof GmbH Meisenweg 22 47804 Krefeld

Mehr

Baunutzungsverordnung: BauNVO

Baunutzungsverordnung: BauNVO Gelbe Erläuterungsbücher Baunutzungsverordnung: BauNVO von Helmut König, Dr. Thomas Roeser, Dr. Jürgen Stock 3. Auflage Baunutzungsverordnung: BauNVO König / Roeser / Stock schnell und portofrei erhältlich

Mehr

Die TA Luft Neuerungen für Bioabfallbehandlungsanlagen

Die TA Luft Neuerungen für Bioabfallbehandlungsanlagen Die TA Luft Neuerungen für Bioabfallbehandlungsanlagen Anja Behnke Arbeitsgruppe IG I 2 Anlagenbezogener Immissionsschutz Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Bonn Gliederung

Mehr

Rechtsanwälte Dr. Reip & Köhler. Rechtsanwälte für Recht der Erneuerbaren Energien Jena Hildburghauen

Rechtsanwälte Dr. Reip & Köhler. Rechtsanwälte für Recht der Erneuerbaren Energien Jena Hildburghauen Rechtsanwälte für Jena Hildburghauen 02. Dezember 2010, Erfurt Rechtliche Aspekte des Geruchs und der Geruchsbelästigung 1. GECO Praxisforum Unser Kanzleiprofil Sitz: Jena und Hildburghausen Konzentration

Mehr

ungefasstem Fischmehl mit einer Kapazität von

ungefasstem Fischmehl mit einer Kapazität von Fall 6 Anlagen zur Lagerung und Verarbeitung von ungefasstem Fischmehl mit einer Kapazität von 200 Tonnen oder mehr je Tag Seite 78 Fall 6 - Lösung Anlagen zur Lagerung und Verarbeitung von ungefasstem

Mehr

FESTSTELLUNGSENTWURF

FESTSTELLUNGSENTWURF Luftschadstoffuntersuchung Unterlage 17.2 Straßenbauverwaltung : Freistaat Bayern, Staatliches Bauamt Schweinfurt Staatsstraße St 2275 / von Abschnitt 130 / Station 1,825 bis Abschnitt 170 / 0,720 St 2275,

Mehr

Geruchsermittlungen am praktischen Beispiel

Geruchsermittlungen am praktischen Beispiel TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH Industrie Service Geschäftsfeld Öffentliche Institutionen und Dienstleister Am Römerhof 15 60486 Frankfurt am Main Seminar: Gerüche erfassen bewerten vermeiden Wiesbaden

Mehr

DINSLAKENER HOLZ-ENERGIEZENTRUM

DINSLAKENER HOLZ-ENERGIEZENTRUM Bürgerinformation am 21.11.2018 Andrea Esser Leiterin Genehmigungsverfahren PROBIOTEC GmbH DINSLAKENER HOLZ-ENERGIEZENTRUM DHE Eine leistungsstarke und umweltfreundliche Strom- & Wärmeerzeugung für die

Mehr

Realisierung von Bauvorhaben bei problematischen Immissionssituationen

Realisierung von Bauvorhaben bei problematischen Immissionssituationen Realisierung von Bauvorhaben bei problematischen Immissionssituationen Gliederung Problemstellung Typische Konfliktsituationen Rechtlicher Rahmen Richtwerte Praktische Maßnahmen Rechtliche Instrumente

Mehr

Grundlagen für die Bewertung von Lärmemissionen

Grundlagen für die Bewertung von Lärmemissionen Anhang 6: Grundlagen für die Bewertung von Lärmemissionen Beurteilungsgrundlagen Die Grundsätze zur Beurteilung der Geräusche auf Menschen, die von Baustellen ausgehen, sind in der AVV Baulärm und in der

Mehr

Meteodaten für belastbare Prognosen

Meteodaten für belastbare Prognosen Dipl.-Met. A. Förster Dipl.-Met. W. Bahmann Messdaten am Anlagenstandort / an Ersatzanemometerposition Übertragung gemessener Stationsdaten Synthetische Winddaten 1 Belastbare Immissionsprognosen Verfahrenssicherheit

Mehr

igg Geruch Emission Ausbreitung Immission Bewertung 26. September 2005 igg

igg  Geruch Emission Ausbreitung Immission Bewertung 26. September 2005 igg igg www.geruch.at Geruch Emission Ausbreitung Immission Bewertung Interessengemeinschaft Geruch igg Pressegespräch Dr. Martin Piringer Abteilung für Umweltmeteorologie Zentralanstalt für Meteorologie und

Mehr

Geruchstechnische Stellungnahme im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens in Titz Jackerath

Geruchstechnische Stellungnahme im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens in Titz Jackerath Geruchstechnische Stellungnahme im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens in Titz Jackerath 21. August 2017 ACCON GmbH Gewerbering 5 86926 Greifenberg Telefon 0 8192 / 99 60-0 Fax 0 8192 / 99 60-29 info@accon.de

Mehr

Anlage 3c zur Drucksache-Nr VFA Schalltechnisches Gutachten 38

Anlage 3c zur Drucksache-Nr VFA Schalltechnisches Gutachten 38 Anlage 3c zur Drucksache-Nr. 2011-213 VFA 12.09.2011 Schalltechnisches Gutachten 38 9 Zusammenfassung Die beabsichtigt, derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen im Gewann Rotacker zwischen der Lochfeldstraße,

Mehr

Aktuelle Auslegungsfragen zur Anwendung der Geruchsimmissions-Richtlinie

Aktuelle Auslegungsfragen zur Anwendung der Geruchsimmissions-Richtlinie Aktuelle Auslegungsfragen zur Anwendung der Geruchsimmissions-Richtlinie Aktuelle Auslegungsfragen zur Anwendung der Geruchsimmissions-Richtlinie Ralf Both 1 Einleitung Die GIRL (Geruchsimmissions-Richtlinie)

Mehr

Lärmaktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Samtgemeinde Uelsen vom (Lärmaktionsplan für Gemeinden)

Lärmaktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Samtgemeinde Uelsen vom (Lärmaktionsplan für Gemeinden) Lärmaktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Samtgemeinde Uelsen vom 10.09.2018 (Lärmaktionsplan für Gemeinden) X Der vorliegende Lärmaktionsplan (LAP) ist eine erstmalige Aufstellung eines

Mehr

} Landwirtschaftskammer 'Niedersachsen

} Landwirtschaftskammer 'Niedersachsen } Landwirtschaftskammer 'Niedersachsen Landwirtschaftskammer Niedersachsen Am Pferdemarkt 1 26603 Aurich J.u.H. van der Linde GmbH & Co.KG Zum Zungenkai 5 26725 Emden Bezirksstelle Ostfriesland Am Pferdemarkt

Mehr

Ermittlung der Geruchsimmissionen mittels Ausbreitungsrechnungen

Ermittlung der Geruchsimmissionen mittels Ausbreitungsrechnungen Ermittlung der Geruchsimmissionen mittels Ausbreitungsrechnungen C.-J. Richter ima Eisenbahnstraße 43, D-79098 Freiburg Tel. 0761 / 202 1661, Fax. 0761 / 202 1671 Dr. Rainer Röckle ima Eisenbahnstraße

Mehr

Die GIRL als Bewertungsmaßstab von Gerüchen in der Massentierhaltung 1

Die GIRL als Bewertungsmaßstab von Gerüchen in der Massentierhaltung 1 RdL 2006, 31 ff. Die GIRL als Bewertungsmaßstab von Gerüchen in der Massentierhaltung 1 Von Dr. Caspar David Hermanns, Osnabrück, und Tomke Frauke Weers, Osnabrück/Leer 2 Derzeit besteht für die Ausbreitung

Mehr

IFU GMBH PRIVATES INSTITUT FÜR UMWELTANALYSEN

IFU GMBH PRIVATES INSTITUT FÜR UMWELTANALYSEN GMBH PRIVATES INSTITUT FÜR UMWELTANALYSEN Anhang zum Bericht Modellierung der Geruchs- und Ammoniakausbreitung aus Tierhaltungsanlagen im Nahbereich Teil 2: Vergleichsrechnungen mit neueren Begehungsdaten

Mehr

ANTRAG FÜR EINE GENEHMIGUNG ODER EINE ANZEIGE NACH DEM BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ (TIERHALTUNG)

ANTRAG FÜR EINE GENEHMIGUNG ODER EINE ANZEIGE NACH DEM BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ (TIERHALTUNG) ANTRAG FÜR EINE GENEHMIGUNG ODER EINE ANZEIGE NACH DEM BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ (TIERHALTUNG) 0.1 Inhaltsverzeichnis - Formular 0.1 1 Antrag 1.1 Antrag - Formular 1.1 (Gemäß 1 Abs. 5 der 4. Verordnung

Mehr

Antrag auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Bau und Betrieb einer Dampfkesselanlage und eines Blockheizkraftwerks

Antrag auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Bau und Betrieb einer Dampfkesselanlage und eines Blockheizkraftwerks Antrag auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Bau und Betrieb einer Dampfkesselanlage und eines Blockheizkraftwerks Antragsteller: GETEC AG, Magdeburg Prüfung des Genehmigungsantrags

Mehr

Geflügelställe Genehmigungsverfahren Bauliche Lösungen

Geflügelställe Genehmigungsverfahren Bauliche Lösungen Vortrag an der Baulehrschau in Bad Hersfeld Geflügelställe Genehmigungsverfahren Bauliche Lösungen Dipl.Ing.agr. Michael Herdt Michael Herdt / Ingenieure Barbarossastrasse 2 63654 Büdingen www.michaelherdt.de

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/2291 5. Wahlperiode 16.03.2009 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Geplantes Bauvorhaben mehrerer Jungsauenaufzuchtanlagen in Friedland/OT

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nordspange / Willy-Brandt-Anlage Bürgerinformationsveranstaltung vom 14. Dezember 2011 Schalltechnische Untersuchung FRITZ Beratende Ingenieure VBI, Einhausen Projekt Nr. 05209 Dipl.-Phys. Peter

Mehr

Beurteilung von frei gelüfteten Ställen hinsichtlich Emissionen und Immissionen - Möglichkeiten und Grenzen Ewald Grimm, KTBL

Beurteilung von frei gelüfteten Ställen hinsichtlich Emissionen und Immissionen - Möglichkeiten und Grenzen Ewald Grimm, KTBL Foto: Wiedmann Beurteilung von frei gelüfteten Ställen hinsichtlich Emissionen und Immissionen - Möglichkeiten und Grenzen Ewald Grimm, KTBL Fachgespräch Außenklimaställe in der Genehmigungsfalle - Scheitert

Mehr

Gutachtliche Stellungnahme

Gutachtliche Stellungnahme TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Hannover Umweltschutz Hannover, 13.08.2014 TNU-UBP-H/Plz Gutachtliche Stellungnahme zur Geruchs- und Staubbelastung sowie Geräusche durch Publikumsverkehr

Mehr

Anforderungen an den Schallschutz von Tiefgaragenausfahrten und Stellplätzen im Wohnungsbau - technische und rechtliche Aspekte -

Anforderungen an den Schallschutz von Tiefgaragenausfahrten und Stellplätzen im Wohnungsbau - technische und rechtliche Aspekte - 10. Anforderungen an den Schallschutz von Tiefgaragenausfahrten und Stellplätzen im Wohnungsbau - technische und rechtliche Aspekte - Dr. Thomas Hils öbuv Sachverständiger für Schallschutz, Bau- und Raumakustik,

Mehr

Im Rahmen der Bauleitplanung ist u. a. der Schutz der geplanten Bebauung vor Geruchsimmissionen

Im Rahmen der Bauleitplanung ist u. a. der Schutz der geplanten Bebauung vor Geruchsimmissionen Beurteilung der Geruchsimmissionen zum Bebauungsplan Nr. 35B der Gemeinde Trittau Projektnummer: 14103.02 ENTWURF Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene

Mehr

Gutachtliche Stellungnahme im Rahmen der Bauleitplanung zur Frage der Geruchsimmissionen. Tierhaltungen, Stadt Freren, O. T.

Gutachtliche Stellungnahme im Rahmen der Bauleitplanung zur Frage der Geruchsimmissionen. Tierhaltungen, Stadt Freren, O. T. 20.07.2004 TNU-HH/Pre Gutachtliche Stellungnahme im Rahmen der Bauleitplanung zur Frage der Geruchsimmissionen hervorgerufen durch landwirtschaftliche Tierhaltungen, Stadt Freren, O. T. Ostwie TÜV-Auftrags-Nr.:

Mehr

Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung

Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung

Mehr

Beurteilung von Gerüchen

Beurteilung von Gerüchen Beurteilung von Gerüchen G. Schauberger Veterinärmedizinische Universität Wien Department für Biomedizinische Wissenschaften 1210 Wien, Veterinärplatz 1 gunther.schauberger@vetmeduni.ac.at Zusammenfassung

Mehr

Berechnen statt Messen TOP 1. Lärmvorsorgeuntersuchungen TOP 2. Schalltechnische Untersuchungen zur Verkehrslenkung

Berechnen statt Messen TOP 1. Lärmvorsorgeuntersuchungen TOP 2. Schalltechnische Untersuchungen zur Verkehrslenkung TOP 1 Berechnen statt Messen TOP 2 Lärmvorsorgeuntersuchungen TOP 3 Schalltechnische Untersuchungen zur Verkehrslenkung 1 Grundsatz: Berechnen statt Messen In allen schalltechnischen Untersuchungen erfolgt

Mehr

Umgang mit Geruchsimmissionen

Umgang mit Geruchsimmissionen Umgang mit Geruchsimmissionen Allgemeines Rechtliche Aspekte Vorgehen bei Geruchsklagen Ansätze zur Bestimmung der Geruchsbelastung Mögliche Massnahmen Gemeindeseminar 2007 Seite 1 Belästigung durch Gerüche

Mehr

Kurz-Dokumentation mit Ergebnis zur Ausbreitungsrechnung Geruch im Bereich des B-Plan Altheim Mitte

Kurz-Dokumentation mit Ergebnis zur Ausbreitungsrechnung Geruch im Bereich des B-Plan Altheim Mitte Auftraggeber Gemeinde Staig Bürgermeisteramt Schulweg 10 89195 Steig Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung gilt für die in der Urkunde aufgeführten

Mehr

Windkanäle als Hilfsmittel bei Ausbreitungsfragen im Nahbereich. Wolfgang Theurer

Windkanäle als Hilfsmittel bei Ausbreitungsfragen im Nahbereich. Wolfgang Theurer Windkanäle als Hilfsmittel bei Ausbreitungsfragen im Nahbereich Wolfgang Theurer Ingenieurbüro Theurer, An den Gewerbewiesen 16, 67374 Hanhofen Tel. 06344/508789, e-mail: IB.Theurer.SP@t-online.de Regelungen

Mehr

E R M I T T L U N G. der. Geruchsimmissionssituation. ausgehend von den. Emissionen eines Regenrückhaltebeckens. im Rahmens des

E R M I T T L U N G. der. Geruchsimmissionssituation. ausgehend von den. Emissionen eines Regenrückhaltebeckens. im Rahmens des E R M I T T L U N G der Geruchsimmissionssituation ausgehend von den Emissionen eines Regenrückhaltebeckens im Rahmens des Vorhabens zur Ausweisung des Wohngebiets Richtericher Dell in Aachen Auftraggeber:

Mehr

TÜV NORD Umweltschutz

TÜV NORD Umweltschutz Umweltschutz Hamburg, 24.03.2017 IPG-HH/sli Gutachten zu Geruchsimmissionen im Rahmen der Bauleitplanung Industriegebiet Zu den Tannen in Groß Hesepe Rev. 01 Auftrag-Nr.: 8000661259 / 117IPG041 Auftraggeber:

Mehr

Anforderungen des LAI an Meßstellen für Geruchserhebungen im Rahmen der Bekanntgabe nach 26 BImSchG

Anforderungen des LAI an Meßstellen für Geruchserhebungen im Rahmen der Bekanntgabe nach 26 BImSchG Anforderungen des LAI an Meßstellen für Geruchserhebungen im Rahmen der Bekanntgabe nach 26 BImSchG A. Allgemeines Grundlage der Bekanntgabe von Meßstellen sind die "Richtlinien für die Bekanntgabe und

Mehr

Genehmigungsbedürftigkeit und Anzeigepflicht von Tierhaltungsanlagen bei Verringerung des Tierbestandes

Genehmigungsbedürftigkeit und Anzeigepflicht von Tierhaltungsanlagen bei Verringerung des Tierbestandes Genehmigungsbedürftigkeit und Anzeigepflicht von Tierhaltungsanlagen bei Verringerung des Tierbestandes 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Genehmigungsbedürftigkeit und Anzeigepflicht von Tierhaltungsanlagen

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Prof. Dr. Dr. Durner LL.M. Gliederung A. Grundlagen I. Die öffentliche Verwaltung II. Das Verwaltungsrecht III. Die Rechtsquellen des Verwaltungsrechts IV. Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung

Mehr

Umweltrecht. Axel Weisbach Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Kanzlei Kempten. Kanzlei München. Kanzlei Augsburg

Umweltrecht. Axel Weisbach Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Kanzlei Kempten. Kanzlei München. Kanzlei Augsburg Umweltrecht Axel Weisbach Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Meidert & Kollegen Rechtsanwälte Partnerschaft mbb Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Augsburg Nr. PR 82 www.meidert-kollegen.de

Mehr

Berechnung der Schornsteinhöhe am Beispiel eines Braunkohlenkraftwerkes mit Festlegung des Beurteilungsgebietes

Berechnung der Schornsteinhöhe am Beispiel eines Braunkohlenkraftwerkes mit Festlegung des Beurteilungsgebietes Anhang III Seite 1 von 8 Schornsteinhöhenbestimmung nach der TA Luft Berechnung der Schornsteinhöhe am Beispiel eines Braunkohlenkraftwerkes mit Festlegung des Beurteilungsgebietes Beispiel: Wesentliche

Mehr

Ingenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink Dipl.-Ing.

Ingenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink Dipl.-Ing. Ingenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink Dipl.-Ing. Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Postfach 31, 79275 Reute Schwarzwaldstraße 37, 79276 Reute Telefon (0 76 41) 40 78 Telefax

Mehr

Anpassung der TA Luft

Anpassung der TA Luft Anpassung der TA Luft - Teil 4: Schutzanforderungen - - Nr. 5.3 Messung und Überwachung ANECO - Fachtagung Die angepasste TA Luft in der Praxis Mönchengladbach, 28. Juni 2016 - Diese Ausführungen geben

Mehr

Gemeinde Strahlungen, Aufstellung des Bebauungsplans Rheinfeldhöfer Straße, Beratungsleistung zum Schallimmissionsschutz

Gemeinde Strahlungen, Aufstellung des Bebauungsplans Rheinfeldhöfer Straße, Beratungsleistung zum Schallimmissionsschutz Wölfel-Gruppe * Max-Planck-Str. 15 * 97204 Höchberg Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale Herr Stefan Ziegler Goethestraße 1 97616 Bad Neustadt a. d. Saale Bearbeiter: Dr. rer. nat. Daniel Höhne-Mönch

Mehr

Informationsveranstaltung zur Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie

Informationsveranstaltung zur Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie Informationsveranstaltung zur Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie Änderungen bei der Genehmigung und Überwachung von Tierhaltungsanlagen Vortragsthemen I. Übersicht der Änderungen, Anlagendefinition

Mehr

Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln)

Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln) Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln) Vom 5. Dezember 2005* Inhaltsübersicht Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen 2 Immissionsschutzpflichten

Mehr

Baulehrschau-Fachtagung am Bau- und immissionsschutzrechtliche. Anforderungen bei Bau von Schweineställen

Baulehrschau-Fachtagung am Bau- und immissionsschutzrechtliche. Anforderungen bei Bau von Schweineställen Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz Baulehrschau-Fachtagung am 03.11.2015 Bau- und immissionsschutzrechtliche Anforderungen bei Bau von Schweineställen Gesetzescocktail Genehmigung Wasserrecht Arbeitsschutzrecht

Mehr

1 Niedersachsen. Ausweisung von Bauflächen im Ortsteil Theene hier: Gemarkung Theene, Flur 3, 103/6. ' Landwirtschaftskammer

1 Niedersachsen. Ausweisung von Bauflächen im Ortsteil Theene hier: Gemarkung Theene, Flur 3, 103/6. ' Landwirtschaftskammer ' Landwirtschaftskammer 1 Niedersachsen Landwirtschaftskammer Niedersachsen Am Pferdemarkt 1 26603 Aurich J.u.H. van der Linde GmbH & Co.KG Zum Zungenkai 5 Bezirksstelle Ostfriesland Am Pferdemarkt 1 26603

Mehr

56. (61.) Jahrgang Hannover, den Nummer 24

56. (61.) Jahrgang Hannover, den Nummer 24 5324 56. (61.) Jahrgang Hannover, den 19. 7. 2006 Nummer 24 I N H A L T A. Staatskanzlei B. Ministerium für Inneres und Sport RdErl. 13. 6. 2006, Aufhebung von Verwaltungsvorschriften...............................................

Mehr

Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG

Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren Allgemeines Tierhaltungsanlagen sind in der Nr. 7.1 des Anhanges zur 4. BImSchV

Mehr

des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Betrieb einer Asphaltmischanlage in Engen-Welschingen (Landkreis Konstanz)

des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Betrieb einer Asphaltmischanlage in Engen-Welschingen (Landkreis Konstanz) Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2591 01. 09. 2017 Kleine Anfrage der Abg. Dorothea Wehinger GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Betrieb

Mehr

Die Berechnung der Kenngrößen für die Zusatzbelastung ist nach dem hier festgelegten Verfahren durchzuführen.

Die Berechnung der Kenngrößen für die Zusatzbelastung ist nach dem hier festgelegten Verfahren durchzuführen. Anhang C: Ausbreitungsrechnung 1 Allgemeines Die Berechnung der Kenngrößen für die Zusatzbelastung ist nach dem hier festgelegten Verfahren durchzuführen. 2 Emissionsquellen Emissionsquellen sind die festzulegenden

Mehr

Emissionsüberwachung in Deutschland

Emissionsüberwachung in Deutschland Hans-Joachim Hummel Diplom-Chemiker 1991-1993 Gewerbeaufsichtsbeamter seit 1993 im Umweltbundesamt Fachgebiet: Übergreifende Angelegenheiten der Luftreinhaltung Nationale und internationale Normung 1 Emissionsüberwachung

Mehr

Länder-Immissionsschutztage 2011

Länder-Immissionsschutztage 2011 Folie 1 Länder-Immissionsschutztage 2011 27./28. September 2011 Harnack-Haus, Berlin Referent: Johann Storr BEKON Lärmschutz & Akustik GmbH Folie 2 Lärmkontingentierung: - Auswirkung auf Emittenten und

Mehr

Ingenieurbüro Prof. Dr. Oldenburg

Ingenieurbüro Prof. Dr. Oldenburg Immissionsprognosen Umweltverträglichkeitsstudien Landschaftsplanung Beratung und Planung in Lüftungstechnik und Abluftreinigung Osterende 68 21734 Oederquart Stadt Schneverdingen z. H. Herrn Tabeling

Mehr

Anhang A: Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Anhang A: Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Seite 1 von 5 Anhang A: Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes A 11. Verordnung über Emissionserklärungen und Emissionsberichte 11. BImSchV Vom 29. 4. 2004 (BGBl I 694) (BGBl.

Mehr

Muster. Überwachungsprogramm

Muster. Überwachungsprogramm Anhang 3.2 Muster Überwachungsprogramm industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen Muster Überwachungsprogramm industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen nach

Mehr

BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.v.

BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.v. BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.v. zum Entwurf zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz

Mehr

Feststellungsentwurf

Feststellungsentwurf Unterlage 17 T Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Regensburg Straße: A 92 Landshut Deggendorf Station: A 92_560_3,141 bis A 92_560_4,064 Neubau der Anschlussstelle Plattling-Mitte mit Aufstufung

Mehr

Umrechnung von Nicht-SI-Einheiten

Umrechnung von Nicht-SI-Einheiten Umrechnung von Nicht-SI-Einheiten DIN 1301 Bl.3 (Entwurf) Titel: Einheiten Umrechnung von Nicht-SI-Einheiten veröffentl.: 01/2017; Einsprüche bis 09.02.2017 Der Richtlinienentwurf enthält eine umfangreiche

Mehr

Bewertung von Bioaerosolen aus Tierhaltungsanlagen. 24. Arbeitstagung Umweltmedizin/-hygiene des ÖGD NRW Dr. Irene Scheler, MKULNV

Bewertung von Bioaerosolen aus Tierhaltungsanlagen. 24. Arbeitstagung Umweltmedizin/-hygiene des ÖGD NRW Dr. Irene Scheler, MKULNV Bewertung von Bioaerosolen aus Tierhaltungsanlagen 24. Arbeitstagung Umweltmedizin/-hygiene des ÖGD NRW 19.11.2015 Dr. Irene Scheler, MKULNV Überblick Gesundheitliche Bedeutung von Bioaerosolen und resistenten

Mehr

Umweltschutz im Kreis Euskirchen

Umweltschutz im Kreis Euskirchen Rechtliche Grundlagen: Umweltschutz im Kreis Euskirchen - Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) - Verordnungen zum BImSchG (4. und 9. BImSchV) - Umweltrechtliche Verwaltungsvorschriften (z. B. TA Lärm,

Mehr

VDI 2280: Ableitbedingungen für organische Lösemittel; August 2005

VDI 2280: Ableitbedingungen für organische Lösemittel; August 2005 Grundlagen TA Luft: Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA Luft) vom 24. Juli 2002 VDI 3781 Bl.2: Ausbreitung luftfremder

Mehr

TÜV NORD Umweltschutz

TÜV NORD Umweltschutz UMWELTSCHUTZ Hamburg, 15.10.2003 TNU-B-HHIsli Gutachten zu Geruchs-Immissionen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 31 der Gemeinde Süsel Auftrag-Nr.: Auftraggeber: Gemeinde Süsel An der Bäderstr. 64 23701

Mehr