E R M I T T L U N G und B E W E R T U N G. der. Geruchsimmissionssituation. im Rahmen des. Bebauungsplanverfahrens Golfpark Renneshof.
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1 E R M I T T L U N G und B E W E R T U N G der Geruchsimmissionssituation im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Golfpark Renneshof in Willich Auftraggeber: Golfpark Renneshof GmbH Meisenweg Krefeld Auftrags-Nr. / Projekt-Nr. / -datum: - / - / 27. Juli 2011 ANECO-Auftrags-/Berichts-Nr.: P Sachbearbeiter: Uwe Hartmann Seitenanzahl: 15 Seiten Datum: 10. August 2011
2 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Seiten 1 Einleitung und Aufgabenstellung 1 2 Ortsbeschreibung 2 3 Durchführung der Ausbreitungsrechnungen 4 4 Bewertung der Geruchsimmission 7 5 Ergebnisse 9 6 Hinweise 13 7 Literaturverzeichnis 14
3 1 Einleitung und Aufgabenstellung Die Golfpark Renneshof GmbH beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb eines Golfplatzes mit Restauration und Außengastronomie auf einer ehemals landwirtschaftlich genutzten Fläche in Willich-Anrath. Hierzu ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 82 I W erforderlich. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens war der Nachweis zu erbringen, dass auf der vorgesehenen Fläche diese Nutzung aus Sicht des Immissionsschutzes möglich ist. In der direkten Nähe befindet sich der Schweinemastbetrieb Moertter, von dem Geruchsemissionen ausgehen. Zur Ermittlung der Geruchssituation ausgehend von den Geruchsemissionen dieser Anlage hat der TÜV Nord eine Geruchsimmissionsprognose erstellt [1,2]. Im Ergebnis wird festgestellt, dass in großen Teilen der geplanten Fläche eine im Sinne der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL, [3]) zulässige Geruchsbelastung vorhanden ist. In unmittelbarer Nähe zum Hof werden im Plangebiet Werte von mehr als 0.25 (entspricht 25 % der Jahresstunden mit Geruch) berechnet, auf den der Golfnutzung zugänglichen Flächen randlich Werte von 0.20, größtenteils Werte von 0.15 und geringer. Die Berechnung erfolgte für Beurteilungsflächen mit einer Seitenlänge von 50 m. Die Bewertung der Geruchsimmissionen erfolgt nach den Regelungen der Nr der GIRL auf Beurteilungsflächen mit einer Seitenlänge von i. d. R. 250 m. Zur Festlegung der Seitenlänge der Beurteilungsflächen wird in den Auslegungshinweisen der GIRL ausgeführt: Inhomogenitäten der Belastung, die zu einer Verkleinerung der Fläche führen können, ergeben sich häufig im Nahbereich einer Anlage mit niedrigen Quellhöhen (z. B. Tierhaltungsanlagen) oder in topographisch stark gegliedertem Gelände. Insoweit wurde in den Gutachten [1,2] dieser Forderung nachgekommen. Allerdings ist bei der Bewertung von Geruchsimmissionen auf einem Golfplatz die besondere Nutzung der Fläche zu beachten. So wird der Golfspieler aufgrund des Charakters des Golfspiels (nahezu) die gesamte Fläche und eben nicht ausschließlich Flächen von m² nutzen. Darüber hinaus halten sich die Golfspieler überwiegend vorübergehend auf dem Golfplatz auf, da i. d. R. das Golfspiel nicht tagtäglich ausgeübt wird. Beide Tatsachen wurden bei der Bewertung der Geruchsimmissionen noch nicht betrachtet. Zur Untersuchung dieser Bewertungsfaktoren beauftrage die Golfpark Renneshof GmbH die nach [4] gemäß 26, 28 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) [5] bekanntgegebene ANECO Institut für Umweltschutz GmbH & Co. mit der Durchführung entsprechender Auswertungen der bisher durchgeführten Geruchsimmissionsprognosen. Seite 1 von 15
4 2 Ortsbeschreibung Der Golfplatz befindet sich in Willich ca. 1.5 km nordwestlich vom Stadtteil Anrath entfernt. Nordöstlich vom Golfplatz liegt der Krefelder Stadtteil Forstwald. Renneshof Betrieb Moertter Abbildung 1: Lage des Golfplatzes Renneshof und des landwirtschaftlichen Betriebs Moertter. Die Abbildung 1 zeigt darüber hinaus die Lage des landwirtschaftlichen Betriebs Moertter. Dieser liegt ca. 250 m vom Renneshof entfernt. Zum geplanten Golfplatz ist die Entfernung deutlich geringer (s. Abbildung 2). Seite 2 von 15
5 Abbildung 2: Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 82 I W. Seite 3 von 15
6 3 Durchführung der Ausbreitungsrechnungen 3.1 Grundlagen der Ausbreitungsrechung Die Beurteilung von Geruchsimmissionen unterscheidet sich wesentlich von der Beurteilung der Immissionen anderer gasförmiger Luftbeimengungen, bei denen die Dosis, die sich aus der Dauer der Einwirkung eines Schadstoffes und dessen Konzentration ergibt, ausschlaggebend für die Entfaltung einer schädlichen Wirkung ist. Grenzwerte für Luftschadstoffe beziehen sich deshalb immer auf ein bestimmtes Mittelungsintervall (z. B. Jahresmittelwerte, Tagesmittelwerte, Stundenmittelwerte). Die Wirkung von geruchsintensiven Luftbeimengungen wird dagegen im Wesentlichen durch die Überschreitungshäufigkeit der Geruchsschwelle bestimmt. Dabei besitzt die menschliche Nase als Geruchsdetektor" eine zeitliche Auflösung im Sekundenbereich, so dass es auch zu einer Geruchswahrnehmung kommen kann, wenn z. B. der Stundenmittelwert unterhalb der Geruchsschwelle liegt. Die Geruchsbewertung der GIRL [3] basiert auf dem Konzept der Geruchsstunde. Eine Geruchsstunde liegt definitionsgemäß dann vor, wenn der ermittelte Zeitanteil an einer Einzelmessung mit eindeutig erkennbaren Gerüchen einen bestimmten, vorher festzulegenden Prozentsatz erreicht oder überschreitet. Gemäß GIRL [3] beträgt dieser Prozentsatz 10 %, d. h., wenn der Geruchszeitanteil 10 % des Messzeitintervalls überschreitet, liegt eine Geruchsstunde vor. Für die rechnerische Ermittlung dieser Geruchsstunden ist im eigentlichen Sinne die Berechnung von Geruchsspitzenkonzentrationen innerhalb der für Ausbreitungsrechnungen üblichen Mittelungszeit von einer Stunde notwendig, streng genommen müsste jeder menschliche Atemtakt prognostiziert werden (ca. 4 Sekunden). Eine rechnerische Erfassung solcher Geruchsspitzen mit einer zeitlichen Auflösung im Sekundenbereich ist nicht möglich, da einerseits die Rechenzeiten selbst für leistungsfähige Computer unpraktikabel hoch wären und andererseits entsprechend hoch aufgelöste, belastbare Emissionsdaten nicht zur Verfügung stehen. Zur Erfassung von Geruchsspitzen werden deshalb Stundenmittelwerte berechnet und eine Beurteilungsschwelle [6] eingeführt. Das Konzept zur Berechnung von Überschreitungshäufigkeiten von Geruchsstunden basiert darauf, dass bei Überschreitung dieser Beurteilungsschwelle im Stundenmittel eine Geruchsstunde im Sinne der Geruchsimmissions-Richtlinie vorliegt [3]. Die Geruchsausbreitungsrechnungen werden mit dem Strömungs- und Ausbreitungsmodell AUSTAL2000 [7] durchgeführt. Das Modell ist das Referenzmodell der GIRL und der TA Luft [8]. Alle Eingabedaten werden aus Konsistenzgründen wie in den Gutachten des TÜV Nord angesetzt und im Folgenden kurz beschrieben. Seite 4 von 15
7 3.2 Geruchsemissionen Für die Festlegung der Geruchsemission, die vom Betrieb Moertter ausgeht, werden folgende Werte angesetzt: Stall Tierart Anzahl Tiere Großvieheinheit [GV/Tier] Großvieheinheit [GV] Mehrzweckhalle Mastschweine Hofstelle Mastschweine Darüber hinaus werden die Geruchsemissionen von zwei Güllebehältern berücksichtigt. Für die Festlegung der Geruchsemission werden die Emissionsfaktoren der Richtlinie VDI 3894 Blatt 1 (E) [9] verwendet. Diese betragen für die angegebene Tierart 50 GE/(GV s) und für die Güllebehälter 5 GE/(m² s). Die Mehrzweckhalle emittiert die Geruchsstoffe über drei Auslässe, die Hofstelle wird als Volumenquelle modelliert. Danach ergeben sich die Werte der Emissionsparameter wie folgt: Mehrzweckhalle Q1 Q2 Q3 Rechtswert [m] Hochwert [m] Länge z-richtung [m] Quellhöhe Unterkante [m über Grund ] Emissionsmassenstrom Geruch [MGE/h] Emissionszeit [h/a] Quelle Hofstelle Gülle alt Gülle neu Rechtswert [m] Hochwert [m] Länge x-richtung [m] Länge y-richtung [m] Länge z-richtung [m] Drehwinkel [ ] Quellhöhe Unterkante [m über Grund ] Emissionsmassenstrom Geruch [MGE/h] Emissionszeit [h/a] Nach den in [1,2] angegebenen Geruchsemissionen beträgt die Fläche des Güllebehälters 219 m². Seite 5 von 15
8 3.3 Meteorologie Es werden die meteorologischen Daten der Station Düsseldorf-Flughafen als Ausbreitungsklassenstatistik verwendet. 3.4 Rechengebiet Wie in [1,2] beschrieben, wird ein Rechengebiet für ebenes Gelände angesetzt. Es umfasst eine Fläche von ca. 2 2 km² mit einer Maschenweite von 16 m. Die Rauhigkeitslänge beträgt 0.5 m. 3.5 Auswertung der Geruchsimmissionsprognose Im Falle der Beurteilung von Geruchsimmissionen, die durch Tierhaltungsanlagen verursacht werden, ist eine belästigungsrelevante Kenngröße IG b zu berechnen und diese anschließend mit den Immissionswerten der GIRL [3] zu vergleichen. Für die Berechnung der belästigungsrelevanten Kenngröße IG b wird die Gesamtbelastung IG mit dem Faktor f gesamt multipliziert: IG b = IG f gesamt Der Faktor f gesamt ergibt sich wie folgt: f gesamt = 1/(H 1 + H 2 ) (H 1 f 1 + H 2 f 2 ). H 1 ist die Geruchsqualität aus der Schweinehaltung, H 2 wird zu 0 gesetzt, da keine weiteren Geruchsemittenten auf den Golfplatz einwirken. Der Faktor f 1 wird gemäß GIRL [3] wie folgt festgelegt: Geruchsqualität Gewichtungsfaktor f Mastschweine 0.75 Seite 6 von 15
9 4 Bewertung der Geruchsimmission Die Beurteilung der Geruchsstoffimmissionswerte erfolgt nach der Geruchsimmissions- Richtlinie NRW (GIRL) [3]. Im Folgenden werden die wesentlichen Aspekte der Richtlinie in einer Zusammenfassung dargestellt: 4.1 Kenngrößen und Immissionswerte Unterschieden werden die Kenngrößen für die vorhandene Belastung (IV), die zu erwartende Zusatzbelastung (IZ) und die Gesamtbelastung (IG), die für jede Beurteilungsfläche in dem für die Beurteilung der Einwirkung maßgeblichen Gebiet (Beurteilungsgebiet) ermittelt werden. Die vorhandene Belastung ist die von vorhandenen Anlagen ausgehende Geruchsbelastung. Im vorliegenden Fall wird die Geruchssituation von den Emissionen des Betriebs Moertter beeinflusst. Eine Geruchsimmission ist nach der GIRL [3] zu beurteilen, wenn sie nach ihrer Herkunft aus Anlagen erkennbar, d. h. abgrenzbar ist gegenüber Gerüchen aus dem Kraftfahrzeugverkehr, dem Hausbrandbereich, der Vegetation, landwirtschaftliche Düngemaßnahmen oder ähnlichem. Sie ist in der Regel als erhebliche Belästigung zu werten, wenn die Gesamtbelastung IG die in Tabelle 1 angegebenen Immissionswerte IW überschreitet. Bei den Immissionswerten handelt es sich um relative Häufigkeiten der Geruchsstunden. Wohn- / Mischgebiete Gewerbe-/Industriegebiete Dorfgebiete 0.10 (10 %) 0.15 (15 %) 0.15 (15 %) Die in Klammern angegebenen Zahlen stellen die Überschreitungshäufigkeit der Geruchsschwelle (1 GE/m³) in Prozent der Jahresstunden dar. Sonstige Gebiete, in denen sich Personen nicht nur vorübergehend aufhalten, sind entsprechend den Grundsätzen des Planungsrechtes den Spalten 1, 2 oder 3 zuzuordnen. Die Immissionswerte gelten nur in Verbindung mit dem in der GIRL [3] festgelegten Verfahren zur Ermittlung der Kenngrößen für die Geruchsimmission. 4.2 Bewertung der ermittelten Geruchsimmission für den Golfplatz Um die Geruchsbelastung, der der Golfplatznutzer ausgesetzt wird, geeignet beurteilen zu können, sind entsprechende Beurteilungsflächen zu wählen. Beurteilungsflächen sind in erster Linie Flächen, in denen sich Personen nicht nur vorübergehend aufhalten. Der Golfspieler wird sich aufgrund des Charakters des Golfsports auf der gesamten Fläche des Golfplatzes bewegen. Dementsprechend sollte sich die Bewertung räumlich auf die gesamte Fläche beziehen. Darüber hinaus sind die mittels Ausbreitungsrechnung ermittelten Geruchsimmissionen auf alle Jahresstunden bezogen. Ein Golfspieler wird sich dagegen nur ein Bruchteil der Jahresstunden auf dem Gelände aufhalten. Vor diesem Hintergrund sind die ermittelten Geruchsstundenhäufigkeiten mit der Aufenthaltszeit eines Golfspielers zu wichten, um einen geeigneten Vergleich mit den (auf ein Jahr bezogenen) Immissionswerten der GIRL zu ermöglichen. Seite 7 von 15
10 Zur Beurteilung der Geruchsimmission, die für den Golfplatznutzer gültig ist, werden die Ergebnisse der Ausbreitungsrechnungen wie folgt ausgewertet: - Es werden Beurteilungsflächen mit einer Seitenlänge von 500 m gewählt, um der Anwendungsvoraussetzung der GIRL nachzukommen, die Bewertung der Geruchsimmissionen für den dauerhaften Aufenthalt von Personen vorzunehmen. Auf kleineren Flächen wird sich ein Golfspieler allenfalls vorübergehend aufhalten. Mit der Wahl einer Seitenlänge von 500 m ist gewährleistet, dass sich mehrere Golfbahnen in einer Beurteilungsfläche befinden. Damit ist eine gewisse Dauerhaftigkeit gegeben. - Es wird davon ausgegangen, dass ein Golfspieler viermal in der Woche für 8 h an 46 Wochen den Golfplatz nutzt (52 Wochen/a, hiervon entfallen 2 Wochen zwischen Weihnachten und Neujahr, 2 Wochen im Februar aufgrund der Witterung und 2 Wochen, in denen der Golfspieler Urlaub an einem anderen Ort verbringt). Dies entspricht einer Aufenthaltszeit von 1472 h/a. 4.3 Bewertung der ermittelten Geruchsimmission für den Bereich des Clubhauses Da sich im Bereich des Golfclubs Renneshof Wohnbereiche, z. B. für den Hausmeister, befinden, ist für diesen Bereich die Regelbeurteilung der GIRL vorzunehmen. Die Fläche des Golfclubs wird daher als Beurteilungsfläche festgelegt und die dort ermittelte Geruchsimmission ausgewiesen. Seite 8 von 15
11 5 Ergebnisse 5.1 Auswertungen der Ausbreitungsrechnungen Nachfolgend werden die Ergebnisse der Ausbreitungsrechnungen kartographisch dargestellt: Abbildung 3: Belästigungsrelevante Geruchsimmissionen in % der Jahresstunden im Rechengebiet. Abbildung 4: Belästigungsrelevante Kenngröße zur Beurteilung der Geruchsimmission für den Golfplatznutzer auf Beurteilungsflächen mit einer Seitenlänge von 500 m, gewichtet mit der Aufenthaltszeit von 1472 h/a. Abbildung 5: Belästigungsrelevante Kenngröße in % der Jahresstunden zur Beurteilung der Geruchsimmission am Clubhaus. Abbildung 3: Belästigungsrelevante Geruchsimmissionen in % der Jahresstunden im Rechengebiet. Seite 9 von 15
12 Abbildung 4: Belästigungsrelevante Kenngröße zur Beurteilung der Geruchsimmission für den Golfplatznutzer auf Beurteilungsflächen mit einer Seitenlänge von 500 m, gewichtet mit der Aufenthaltszeit von 1472 h/a. Seite 10 von 15
13 Abbildung 5: Belästigungsrelevante Kenngröße in % der Jahresstunden zur Beurteilung der Geruchsimmission am Clubhaus. Seite 11 von 15
14 5.2 Beurteilung der ermittelten Geruchsimmissionen Golfspieler Die für den Golfspieler ermittelte belästigungsrelevante Kenngröße der Geruchsimmission ist in Abbildung 4 dargestellt. Maximal beträgt die belästigungsrelevante Kenngröße (entspricht 2.1 % der Jahresstunden). Die Immissionswerte der GIRL Wohn- / Mischgebiete Gewerbe-/Industriegebiete Dorfgebiete 0.10 (10 %) 0.15 (15 %) 0.15 (15 %) für die verschiedenen Nutzungsbereiche werden somit deutlich unterschritten Wohnnutzung des Clubhauses Die belästigungsrelevante Kenngröße für die Wohnnutzung des Clubhauses wird in Abbildung 5 dargestellt. Die Kenngröße beträgt (entspricht 6 % der Jahresstunden mit Geruch). Die Immissionswerte der GIRL Wohn- / Mischgebiete Gewerbe-/Industriegebiete Dorfgebiete 0.10 (10 %) 0.15 (15 %) 0.15 (15 %) für die verschiedenen Nutzungsbereiche werden somit eingehalten. Seite 12 von 15
15 6 Hinweise Aus Konsistenzgründen zu den Gutachten des TÜV Nord [1,2] wurden die Werte der Eingangsparameter für die Ausbreitungsrechnung des TÜV Nord gewählt. Die folgenden Parameter wären unsererseits aufgrund einer anderen Vorgehensweise, z. B. auf Grundlage der Richtlinie VDI 3783 Blatt 13 [10] festgelegt worden: - Die Berücksichtigung des Gebäudeeinflusses mittels vertikalen Linienquellen ist aus unserer Sicht nicht mehr erforderlich. Vielmehr bietet sich an, den Gebäudeeinfluss explizit durch Berücksichtigung eines geeigneten Strömungsmodells zu modellieren. - Der Ansatz, die Güllebehälter als über die gesamten Jahresstunden homogen emittierende Quelle zu modellieren, ist diskutabel. Ggf. führen Abdeckungen des Behälters zu geruchsfreien Zeiten. Darüber hinaus treten Geruchsemissionen aus Güllebehältern nur bei entsprechender Behandlung auf. Die angesetzten Geruchsemissionen sind daher sehr konservativ. - Die Verwendung eines geschachtelten Gitters statt eines homogenen Gitters wie in [1,2] würde Rechenzeit sparen. - Die Verwendung von Emissionsfaktoren einer im Gründruck befindlichen VDI- Richtlinie ist nicht o. W unproblematisch. Der Weißdruck der Richtlinie ist für September 2011 angekündigt. Etwaige Änderungen zum Gründruck sind noch nicht bekannt. Die gewählten Werte der Tierlebendmasse in GV, der Emissionsfaktoren für Mastschweine und den Güllebehältern entsprechen jedoch anderen Literaturstellen (z. B. [11]). Teilweise gibt es Abweichungen (z. B. zu [12]). Die in [1,2] gewählten Werte entsprechen aus unserer Sicht der üblichen Größenordnung. Seite 13 von 15
16 7 Literaturverzeichnis [1] Medrow, W., 2009: Gutachterliche Stellungnahme zu den Geruchsimmissionen im Bereich des Bauvorhabens Restauration Golfclub in Willich-Anrath verursacht durch den benachbarten Schweinemastbetrieb Moertter. Gutachten SEGB-82/08 des TÜV Nord Systems, im Auftrag der Stadt Willich, 15 S, Version vom [2] Medrow, W., 2010: Gutachterliche Stellungnahme zu den Geruchsimmissionen im Bereich des Plangebiets Golfpark Renneshof in Willich-Anrath verursacht durch einen benachbarten Schweinemastbetrieb. Gutachten SEGB-82/09 des TÜV Nord Systems, im Auftrag der Stadt Willich, 15 S., Version vom [3] Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen (Geruchsimmissions-Richtlinie GIRL), mit Begründung und Auslegungshinweisen in der Fassung vom 29. Februar [4] Bescheid über die Bekanntgabe als Messstelle nach 26 BImSchG des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Recklinghausen vom [5] Bundes-Immissionsschutzgesetz Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) vom 26. September 2002, zuletzt geändert am (BGBl. I S. 282, 286) [6] Janicke, L., U. Janicke, D. Ahrens, U. Hartmann, W. J. Müller, 2004: Development of the Odour Dispersion Model AUSTAL2000G in Germany. In: Environmental Odour Management, VDI-Berichte 1850, Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN Normenausschuss KRdL, Düsseldorf, VDI-Verlag, S [7] Janicke, U. und L. Janicke, 2007: Lagrangian Particle Modelling for regulatory purposes a survey of recent developments in Germany. Proceedings of the 11 th International Conference on Harmonisation within Atmospheric Dispersion Modelling for regulatory purposes, Cambridge, , [8] Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft) vom Gem. Ministerialblatt 53. Jahrgang ISSN Nr. 25 Herausgegeben vom Bundesministerium des Innern, Berlin 30. Juli 2002 [9] Emissionen und Immissionen aus Tierhaltungsanlagen Haltungsverfahren und Emissionen Schweine, Rinder, Geflügel, Pferde. Gründruck der Richtlinie VDI 3894 Blatt 1, Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN, Düsseldorf, Beuth-Verlag, Berlin. [10] Umweltmeteorologie Qualitätssicherung in der Immissionsprognose- anlagenbezogener Immissionsschutz, Ausbreitungsrechnung gemäß TA Luft. Richtlinie VDI 3783 Blatt 13, Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN, Düsseldorf, Beuth-Verlag Berlin, 51 S., Januar [11] Geruchsimmissionsprognosen bei Tierhaltungsanlagen. Merkblatt des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Hessen, [12] GV-Schlüssel und Emissionsfaktoren Tierhaltung. Internetangebot dese Sächsisches Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft, umwelt/luft/15220.htm. Seite 14 von 15
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