Stellungnahme zur Geruchssituation aus landwirtschaftlichen Immissionen zum Bebauungsplan Nr. 17 Oberostendorf - Gerbishofer Weg

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1 Bericht-Nr.: ACB /04 Stellungnahme zur Geruchssituation aus landwirtschaftlichen Immissionen zum Bebauungsplan Nr. 17 Oberostendorf - Gerbishofer Weg Bericht-Nr.: ACB /04 Jennifer Englert Dr.-Ing. Wolfgang Henry 21. Februar 2018 ACCON GmbH Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015 Ein Partner der ingeneo.gruppe Messstelle nach 29b BImSchG Güteprüfstelle Gewerbering Greifenberg Telefon / Fax / info@accon.de

2 Titel: Auftraggeber: Stellungnahme zur Geruchssituation aus landwirtschaftlichen Immissionen zum Bebauungsplan Nr. 17 Oberostendorf - Gerbishofer Weg Gemeinde Oberostendorf Angerstraße Oberostendorf Auftrag vom: Bericht-Nr.: Umfang: Bericht-Nr.: ACB /04 16 Seiten Datum: 21. Februar 2018 Bearbeiter: Jennifer Englert, Dr.-Ing. Wolfgang Henry Diese Unterlage darf nur insgesamt kopiert und weiterverwendet werden. 1

3 Zusammenfassung: Die Gemeinde Oberostendorf plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 Oberostendorf Gerbishofer Weg. Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ortsrand, angrenzend an bereits bestehende Bebauung und östlich der Staatsstraße St Das Gebiet soll als Wohngebiet mit ca. 36 Baugrundstücken ausgewiesen werden. Im Rahmen einer lufthygienischen Untersuchung ist zu prüfen, inwiefern im geplanten Wohngebiet Nachteile oder Beeinträchtigungen aus Geruchsimmissionen durch den südwestlich angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieb auf Flurstücknummer 117 zu erwarten sind. Die Berechnung der Geruchsimmissionen erfolgt mit dem Abstandsmodell der VDI Richtlinie 3894, Blatt 2 und die Bewertung auf Grundlage des in der Geruchsimmissionsrichtlinie festgelegten Grenzwerts für Wohngebiete. Die Berechnung der Geruchsemissionen erfolgt für die Haltung der genehmigten Rinderanzahl im Stallgebäude auf Flurstück 117, sowie für eine Güllegrube und insgesamt vier bestehende und drei geplante Fahrsilos. Der in der Geruchsimmissionsrichtlinie festgelegte Grenzwert für Wohngebiete von maximal 10 % der Jahresstunden wird mit Ausnahme der am äußersten Südwesten gelegenen Baugrundstücke (Nummer 18, 24 und 25) im Plangebiet sicher eingehalten. Für die Grundstücke 18, 24 und 25 werden höhere Geruchsimmissionen erwartet. Für die Grundstücke 18 und 25 wird der Immissions- Grenzwert für Dorfgebiete von 15 % Geruchsstundenhäufigkeit/Jahr sicher eingehalten. Für Grundstück 24 sind Geruchsimmissionen bis 20 % der Jahresstunden wahrscheinlich. Die angewendete Abstandsberechnung beruht auf einer vereinfachten schematischen Betrachtung der Emissions-, Standort- und Ausbreitungsbedingungen, was in vielen Fällen ausreichen kann. Weiterführende Prüfungen mit einem aufwändigeren Ausbreitungsmodell (AUSTAL2000G) führen zu genaueren Ergebnissen. 2

4 Inhalt 1 Situation und Aufgabenstellung Beurteilungsgrundlagen Bundesimmissionsschutzgesetz Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) Immissionsgrenzwerte nach GIRL Belästigungswirkung unterschiedlicher Tierarten Sonstige Beurteilungsgrundlagen Methodik zur Ermittlung von Geruchsimmissionen Untersuchungsgebiet Meteorologische Verhältnisse Geruchsimmissionen von der angrenzenden Landwirtschaft Emissionsberechnung Abstandsberechnung Geruchsimmissionen im Plangebiet Zusammenfassung Literaturverzeichnis

5 1 Situation und Aufgabenstellung Die Gemeinde Oberostendorf plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 Oberostendorf Gerbishofer Weg. Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ortsrand, angrenzend an bereits bestehende Bebauung und östlich der Staatsstraße St Das Gebiet soll als Wohngebiet mit ca. 36 Baugrundstücken ausgewiesen werden. Im Rahmen einer lufthygienischen Stellungnahme ist zu prüfen, inwiefern im geplanten Wohngebiet Nachteile oder Beeinträchtigungen aus Geruchsimmissionen durch den südwestlich angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieb auf Flurstücknummer 117 zu erwarten sind. Hinweis: Die anzuwendende Abstandsberechnung beruht auf einer vereinfachten schematischen Betrachtung der Emissions-, Standort- und Ausbreitungsbedingungen, was in vielen Fällen ausreichen kann. Weiterführende Prüfungen mit einem aufwändigeren Ausbreitungsmodell (AUSTAL2000G) führen zu genaueren Ergebnissen. 2 Beurteilungsgrundlagen 2.1 Bundesimmissionsschutzgesetz Grundlage für die Beurteilung von Luftverunreinigungen ist das Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) [1]. Nach 3 BImSchG fallen Gerüche bei Erfüllung bestimmter Kriterien in die Kategorie erheblicher Umweltbelästigungen: (1) Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne dieses Gesetzes sind Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. (4)) Luftverunreinigungen im Sinne dieses Gesetzes sind Veränderungen der natürlichen Zusammensetzung der Luft, insbesondere durch Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe oder Geruchsstoffe. 2.2 Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) In der TA Luft [2] wird die Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Gerüche geregelt; sie enthält aber keine Vorschriften zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geruchsimmissionen. Für eine derartige Regelungslücke gilt, dass die zur Prüfung und Entscheidung berufenen Behörden auf andere Erkenntnisquellen zurückgreifen müssen. Als eine solche kommt in erster Linie die Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL [3]) des Länderausschusses für Immissionsschutz in Betracht, die in den meisten Bundesländern durch einen Landeserlass verbindlich eingeführt worden ist. In Bayern ist derzeit keine spezielle Richtlinie vorgeschrieben und die GIRL wird als sogenannte Erkenntnisquelle bei der Abwä- 4

6 gung zum Geruchsimmissionsschutz herangezogen. Sie enthält technische Normen, die auf Erkenntnissen von Sachverständigen beruhen und stellt den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik dar Immissionsgrenzwerte nach GIRL Gemäß den Vorgaben der GIRL werden Immissionswerte auf Basis von Geruchswahrnehmungshäufigkeiten berechnet. Folgende Immissionswerte (relative Häufigkeiten der Geruchsstunden pro Jahr) sind für die Gesamtbelastung in Abhängigkeit der Nutzungsgebiete festgesetzt: Wohn- und Mischgebiete: 0,10 (10 % der Jahresstunden); Gewerbe-/Industriegebiete: 0,15 (15 % der Jahresstunden); Dorfgebiete: 0,15 (15 % der Jahresstunden). In speziellen Fällen sind unter Berücksichtigung der Auslegungshinweise zu Nr. 3.1 der GIRL auch andere Zuordnungen der Immissionsgrenzwerte möglich. Dazu wird in der GIRL ausgeführt: Gemäß BauNVO 5 Abs. 1 dienen Dorfgebiete der Unterbringung der Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, dem Wohnen und der Unterbringung von nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben sowie der Versorgung der Bewohner des Gebietes dienenden Handwerksbetrieben. Auf die Belange der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe - einschließlich ihrer Entwicklungsmöglichkeiten - ist vorrangig Rücksicht zu nehmen. Dem wird durch die Festlegung eines Immissionswertes von 0,15 Rechnung getragen. In begründeten Einzelfällen sind Zwischenwerte zwischen Dorfgebieten und Außenbereich möglich, was zu Werten von bis zu 0,20 am Rand des Dorfgebietes führen kann. Analog kann beim Übergang vom Außenbereich zur geschlossenen Wohnbebauung verfahren werden. In Abhängigkeit vom Einzelfall können Zwischenwerte bis maximal 0,15 zur Beurteilung herangezogen werden. [ ] Hat sich ein Dorf zum Wohngebiet entwickelt, so ist eine Zuordnung zum Wohn- /Mischgebiet (IW = 0,10) erforderlich. Auch in diesen Fällen ist bei entsprechender Begründung die Festlegung von Zwischenwerten möglich Belästigungswirkung unterschiedlicher Tierarten Bei der Beurteilung der Geruchsimmissionen ist die Geruchsbelästigung unterschiedlicher Tierarten zu berücksichtigen. Grundlage dafür ist das Verbundprojekt zur Geruchsbeurteilung in der Landwirtschaft [4]. Zur Würdigung dieses Sachverhaltes ist nach GIRL die belästigungsrelevante Kenngröße IG b zu berechnen, die mit den in Abschnitt genannten Grenzwerten verglichen wird. 5

7 Zur Ermittlung des beurteilungsrelevanten Immissionswerts wird die Gesamtbelastung IG mit dem Faktor der tierartspezifischen Geruchsqualität f gewichtet. In der GIRL sind die folgenden Faktoren festgelegt: Tabelle 1: Tierart Gewichtungsfaktoren für die tierspezifische Geruchsqualität gemäß GIRL Gewichtungsfaktor f Mastgeflügel (Puten, Masthähnchen) 1,5 Mastschweine, Sauen (bis zu einer Tierplatzzahl von ca Mastschweinen) 0,75 Milchkühe mit Jungtieren (einschließlich Mastbullen und Kälbermast) 0,5* *) Für den Vollzug in Bayern wurde vom Bayerischen Arbeitskreis Immissionsschutz in der Landwirtschaft für Milchviehhaltung sowie für Pferdehaltung ein abweichender Faktor von f = 0,4 festgelegt [5] und in dieser Begutachtung angewendet. Der tierartspezifische Faktor bezieht sich nach allgemeiner gutachterlicher Praxis sowohl auf die Emissionen des Tierbestands, als auch auf die mit der Tierhaltung in Beziehung stehenden Emissionsquellen (z. B. Festmistlager, Güllebehälter, Silagelager). Für Tierarten, die in Tabelle 1 nicht aufgeführt sind, wird keine Bewertung vorgenommen. 2.3 Sonstige Beurteilungsgrundlagen Für die Geruchsbewertung und den Vollzug sind neben der Geruchsimmissionsrichtlinie ebenso die Ausführungen des Bayerischen Arbeitskreises Immissionsschutz in der Landwirtschaft [5] sowie das IMS vom und zu Immissionsschutzbelangen im Bauplanungsrecht heranzuziehen [6]. 2.4 Methodik zur Ermittlung von Geruchsimmissionen Zur Ermittlung der Emissionen und Einschätzung der Immissionssituation wird die VDI- Richtlinie 3894, Blatt 2 zu Grunde gelegt [7]. Sie enthält Berechnungsvorschriften zur Bestimmung des Mindestabstandes von Emissionsquelle zu Immissionsort zur Erfüllung der GIRL-Vorgaben. Die Prüfung der spezifischen Randbedingungen in Oberostendorf hat ergeben, dass die Voraussetzungen zur Anwendung der Abstandsrichtlinie VDI 3894, Blatt 2 erfüllt sind. Zur Beurteilung der Immissionssituation wird der Mindestabstand von Emissionsquelle zu Immissionsort bestimmt, bei dem die Grenzwerte der GIRL eingehalten werden. 6

8 3 Untersuchungsgebiet Die möglichen Wohngebietsflächen befinden sich am südlichen Ortsrand von Oberostendorf, angrenzend an bereits bestehende Bebauung und östlich der Staatsstraße St Südlich angrenzend befindet sich ein landwirtschaftlicher Betrieb. Eine Übersichtskarte ist in Abbildung 1 enthalten. Der Bebauungsplanentwurf ist in Abbildung 2 dargestellt. Plangebiet Stich GbR Abbildung 1: Lageplan mit B-Plangebiet und landwirtschaftlichem Betrieb Stich GbR mit Stand der Bebauung 2017, Kartengrundlage: OpenTopoMap (CC-BY-SA) 7

9 Abbildung 2: Bebauungsplanentwurf 4 Meteorologische Verhältnisse Für die Beurteilung der Geruchsausbreitung sind für das Untersuchungsgebiet räumlich und zeitlich repräsentative meteorologische Daten zu verwenden, da das Ausbreitungsverhalten freigesetzter Luftschadstoffe maßgeblich durch die Windrichtungsverteilung bestimmt wird. Für Oberostendorf wird eine Zeitreihe der Station Landsberg am Lech (Stations-Nr ) des Deutschen Wetterdienstes verwendet. Die Messstation liegt zirka 18 km nordöstlich vom Untersuchungsgebiet und ist aufgrund der örtlichen Nähe als repräsentativ anzusehen. Die verwendeten Daten stammen aus dem Jahr Abbildung 3 zeigt die Wind-Transportrichtungen an der Messstelle, die in die Abstandsberechnung für den Bebauungsplan in Oberostendorf eingehen. Das Untersuchungsgebiet ist deutlich durch Winde aus südwestlichen Richtungen in Transportrichtung Nordosten gekennzeichnet. 8

10 Windschwache Lagen mit Windgeschwindigkeiten kleiner 1 m/s kommen am Referenzstandort in weniger als 16 % der Jahresstunden vor. Windstille Perioden treten nicht auf (Häufigkeit 0,14 %). Abbildung 3 Wind-Transportrichtungen am Standort Landsberg am Lech, Stations-Nr , Deutscher Wetterdienst. 9

11 5 Geruchsimmissionen von der angrenzenden Landwirtschaft Südwestlich angrenzend an das B-Plangebiet befindet sich die das landwirtschaftliche Anwesen der Stich GbR. Folgende Abbildung 4 zeigt die Lage der für die Berechnung der Mindestabstände berücksichtigte Emissionsquellen. Relevante Geruchsemissionen entstehen durch den Milchviehstall, sowie durch eine Güllegrube und drei an das Stallgebäude angrenzende bestehende Fahrsilos (Silo 2, 3, 4). Drei weitere Fahrsilos sind zusätzlich in Planung und wurden bei den Emissions-Berechnungen berücksichtigt (Silo 1, 5, 6). Ein weiteres Fahrsilo grenzt direkt an das Bebauungsplangebiet an (Silo 7). Stich GbR Abbildung 4 Lage der Emissionsquellen landwirtschaftlicher Betrieb Stich GbR, Kartengrundlage: OpenTopoMap (CC-BY-SA) 10

12 5.1 Emissionsberechnung Grundlage für die Berechnung ist die genehmigte Anzahl an Rindern (vgl. Tabelle 2) sowie die Güllegrube und die Fahrsilos. Die Berechnung des Geruchsemissionsstroms erfolgt nach VDI 3894, Blatt 1 [8]. Tabelle 2: Umrechnung des Viehbestands in Tierlebendmasse und Berechnung des Geruchsemissionsstroms für den Milchviehstall der Stich GbR Emissionsquelle Anzahl Tiere Umrechnungsfaktor [GV] Gesamte Tierlebendmasse [GV] Emissionsfaktor [GE/s*GV -1 ] Geruchsemissionsstrom [GE/s] Kühe und Rinder (über 2 J.) Weibliche Rinder (1 bis 2 J.) Weibliche Rinder (0,5 bis 1 J.) Kälberaufzucht (bis 6 Monate) Mastkälber (bis 6 Monate) Tabelle 3: Berechnung des Geruchsemissionsstroms der Flächenquellen für den landwirtschaftlichen Betrieb der Stich GbR Emissionsquelle Fläche [m²] Emissionsfaktor [GE/(s*m²)] Geruchsemissionsstrom [GE/s] Güllegrube (Rindergülle) Fahrsilo 1 bis 6 (Anschnittsfläche) 3, (6x = 126) Fahrsilo 7 (Anschnittsfläche) 2, Abstandsberechnung Für die Berechnung der Mindestabstände wird dem landwirtschaftlichen Betrieb ein Emissionsschwerpunkt zugeordnet. Da mehrere Quellen vorhanden sind und diese voneinander entfernt liegen, wird ein Zusatzabstand berücksichtigt (maximaler Abstand zwischen Emissionsschwerpunkt und der am weitesten entfernten Emissionsquelle). Für die einzelnen Quellen wurden die folgenden Emissionsschwerpunkte mit dem jeweiligen Zusatzabstand bestimmt: Tabelle 4: Emissionsschwerpunkte und Zusatzabstände gem. VDI 3894, Blatt 2 Emissionsquelle Emissionsschwerpunkt (GK4) Zusatzabstand Milchviehstall / m Güllegrube / m Fahrsilo 1 bis / m Fahrsilo / m 11

13 Die Plangrenzen des Wohngebiets liegen im kürzesten Abstand etwa 157 m vom Emissionsschwerpunkt des landwirtschaftlichen Betriebs entfernt. Mit der Methode zur Abstandsbestimmung nach VDI 3894, Blatt 2 [7], wird anhand der Windrichtungshäufigkeitsverteilung die Entfernung vom Emissionsschwerpunkt (ES) berechnet, bei der die Einhaltung des GIRL- Grenzwerts für Wohngebiete sichergestellt werden kann. Für die Rinderhaltung gilt in Bayern ein geringerer Belästigungsgrad als in der GIRL. Wie in beschrieben, wird die tierspezifische Geruchsqualität mit einem Faktor von 0,4 berücksichtigt. 5.3 Geruchsimmissionen im Plangebiet Die dargestellte Immissionssituation bezieht sich auf die genehmigte Viehanzahl (vgl. Tabelle 2). In Abbildung 5 ist der Richtlinienabstand nach VDI 3894/2 dargestellt. Er stellt den Mindestabstand dar, der eingehalten werden muss, um den GIRL-Grenzwert von 10 % (Geruchshäufigkeit aller Jahresstunden) nicht zu überschreiten. Außerhalb der Abstandslinie sind die Geruchsstundenhäufigkeiten noch geringer als 10 %. Mit Ausnahme der am äußersten Südwesten gelegenen Baugrundstücke (Nummer 18, 24 und 25, vgl. Abbildung 2) wird der Grenzwert für Wohngebiete im Plangebiet sicher eingehalten. Für die Grundstücke 18, 24 und 25 werden höhere Geruchsimmissionen erwartet. Für die Grundstücke 18 und 25 wird der Immissions-Grenzwert für Dorfgebiete von 15 % Geruchsstundenhäufigkeit/Jahr sicher eingehalten. Für Grundstück 24 sind Geruchswahrnehmungen bis 20 % der Jahresstunden wahrscheinlich, womit auch der Grenzwert für Dorfgebiete überschritten wäre. Durch entsprechende Wahl der Randbedingungen der Richtlinie wird sichergestellt, dass grundsätzlich eine konservative Beurteilung erfolgt. 12

14 Richtlinienabstand [m] (blaue Markierungen ) = Mindestabstand zur Einhaltung des Grenzwertes von 10% Geruchsstundenhäufigkeit/Jahr unter Berücksichtigung des Belästigungsgrades der Tierart Milchkuh mit Jungtieren; ES: Emissionsschwerpunkt der Einzelquellen; Zusatzabstand vom ES: 132 m Der Richtlinienabstand [m] mit roter Markierung ( ) liegt aufgrund der Windrichtungshäufigkeit (>5% der Jahresstunden) im Grenzbereich der Anwendbarkeit der VDI 3894/2 und dient daher als Orientierungswert. Abbildung 5: Richtlinienabstand in Metern vom landwirtschaftlichen Betrieb 13

15 6 Zusammenfassung Die Gemeinde Oberostendorf plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 Oberostendorf Gerbishofer Weg. Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ortsrand, angrenzend an bereits bestehende Bebauung und östlich der Staatsstraße St Das Gebiet soll als Wohngebiet mit ca. 36 Baugrundstücken ausgewiesen werden. Im Rahmen einer lufthygienischen Untersuchung ist zu prüfen, inwiefern im geplanten Wohngebiet Nachteile oder Beeinträchtigungen aus Geruchsimmissionen durch den südwestlich angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieb auf Flurstücknummer 117 zu erwarten sind. Die Berechnung der Geruchsimmissionen erfolgt mit dem Abstandsmodell der VDI Richtlinie 3894, Blatt 2 und die Bewertung auf Grundlage des in der Geruchsimmissionsrichtlinie festgelegten Grenzwerts für Wohngebiete. Die Berechnung der Geruchsemissionen erfolgt für die Haltung der genehmigten Rinderanzahl im Stallgebäude auf Flurstück 117, sowie für eine Güllegrube und insgesamt vier bestehende und drei geplante Fahrsilos. Der in der Geruchsimmissionsrichtlinie festgelegte Grenzwert für Wohngebiete von maximal 10 % der Jahresstunden wird mit Ausnahme der am äußersten Südwesten gelegenen Baugrundstücke (Nummer 18, 24 und 25) im Plangebiet sicher eingehalten. Für die Grundstücke 18, 24 und 25 werden höhere Geruchsimmissionen erwartet. Für die Grundstücke 18 und 25 wird der Immissions-Grenzwert für Dorfgebiete von 15 % Geruchsstundenhäufigkeit/Jahr sicher eingehalten. Für Grundstück 24 sind Geruchsimmissionen bis 20 % der Jahresstunden wahrscheinlich. Die angewendete Abstandsberechnung beruht auf einer vereinfachten schematischen Betrachtung der Emissions-, Standort- und Ausbreitungsbedingungen, was in vielen Fällen ausreichen kann. Weiterführende Prüfungen mit einem aufwändigeren Ausbreitungsmodell (AUSTAL2000G) führen zu genaueren Ergebnissen. Greifenberg, 21. Februar 2018 ACCON GmbH Jennifer Englert Dr.-Ing. Wolfgang Henry 14

16 7 Literaturverzeichnis [1] BImSchG - Bundes-Immissionsschutzgesetz, "Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge", Fassung vom 26. September [2] TA Luft, "Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft", [3] GIRL Geruchsimmissions-Richtlinie, "Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen", in der Fassung vom und Ergänzung vom [4] Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen, "Geruchsbeurteilung in der Landwirtschaft. Bericht zu Expositions-Wirkungsbeziehungen, Geruchshäufigkeit, Intensität, Hedonik und Polaritätenprofilen.", Materialien 73, Essen [5] Bayerischer Arbeitskreis Immissionsschutz in der Landwirtschaft, Arbeitshilfe: "Abstandsregelung für Rinder- und Pferdehaltungen", Kap , Stand: 10/2013. [6] Bayerisches Staatsministerium des Inneren, Schreiben vom zum Vollzug der Baugesetze; Immissionsschutzbelange im Bauplanungsrecht (aktualisierte Fassung vom ), [7] Verein deutscher Ingenieure, VDI 3894, Blatt 2: "Emissionen und Immissionen aus Tierhaltungsanlagen - Methode zur Abstandsbestimmung - Geruch", November [8] Verein deutscher Ingenieure, VDI 3894, Blatt 1: "Emissionen und Immissionen aus Tierhaltungsanlagen; Haltungsverfahren und Emissionen; Schweine, Rinder, Geflügel, Pferde", September

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