Stellungnahme zur Geruchssituation aus landwirtschaftlichen Immissionen zum Bebauungsplan Nr. 17 Oberostendorf - Gerbishofer Weg
|
|
- Tristan Ziegler
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bericht-Nr.: ACB /04 Stellungnahme zur Geruchssituation aus landwirtschaftlichen Immissionen zum Bebauungsplan Nr. 17 Oberostendorf - Gerbishofer Weg Bericht-Nr.: ACB /04 Jennifer Englert Dr.-Ing. Wolfgang Henry 21. Februar 2018 ACCON GmbH Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015 Ein Partner der ingeneo.gruppe Messstelle nach 29b BImSchG Güteprüfstelle Gewerbering Greifenberg Telefon / Fax / info@accon.de
2 Titel: Auftraggeber: Stellungnahme zur Geruchssituation aus landwirtschaftlichen Immissionen zum Bebauungsplan Nr. 17 Oberostendorf - Gerbishofer Weg Gemeinde Oberostendorf Angerstraße Oberostendorf Auftrag vom: Bericht-Nr.: Umfang: Bericht-Nr.: ACB /04 16 Seiten Datum: 21. Februar 2018 Bearbeiter: Jennifer Englert, Dr.-Ing. Wolfgang Henry Diese Unterlage darf nur insgesamt kopiert und weiterverwendet werden. 1
3 Zusammenfassung: Die Gemeinde Oberostendorf plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 Oberostendorf Gerbishofer Weg. Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ortsrand, angrenzend an bereits bestehende Bebauung und östlich der Staatsstraße St Das Gebiet soll als Wohngebiet mit ca. 36 Baugrundstücken ausgewiesen werden. Im Rahmen einer lufthygienischen Untersuchung ist zu prüfen, inwiefern im geplanten Wohngebiet Nachteile oder Beeinträchtigungen aus Geruchsimmissionen durch den südwestlich angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieb auf Flurstücknummer 117 zu erwarten sind. Die Berechnung der Geruchsimmissionen erfolgt mit dem Abstandsmodell der VDI Richtlinie 3894, Blatt 2 und die Bewertung auf Grundlage des in der Geruchsimmissionsrichtlinie festgelegten Grenzwerts für Wohngebiete. Die Berechnung der Geruchsemissionen erfolgt für die Haltung der genehmigten Rinderanzahl im Stallgebäude auf Flurstück 117, sowie für eine Güllegrube und insgesamt vier bestehende und drei geplante Fahrsilos. Der in der Geruchsimmissionsrichtlinie festgelegte Grenzwert für Wohngebiete von maximal 10 % der Jahresstunden wird mit Ausnahme der am äußersten Südwesten gelegenen Baugrundstücke (Nummer 18, 24 und 25) im Plangebiet sicher eingehalten. Für die Grundstücke 18, 24 und 25 werden höhere Geruchsimmissionen erwartet. Für die Grundstücke 18 und 25 wird der Immissions- Grenzwert für Dorfgebiete von 15 % Geruchsstundenhäufigkeit/Jahr sicher eingehalten. Für Grundstück 24 sind Geruchsimmissionen bis 20 % der Jahresstunden wahrscheinlich. Die angewendete Abstandsberechnung beruht auf einer vereinfachten schematischen Betrachtung der Emissions-, Standort- und Ausbreitungsbedingungen, was in vielen Fällen ausreichen kann. Weiterführende Prüfungen mit einem aufwändigeren Ausbreitungsmodell (AUSTAL2000G) führen zu genaueren Ergebnissen. 2
4 Inhalt 1 Situation und Aufgabenstellung Beurteilungsgrundlagen Bundesimmissionsschutzgesetz Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) Immissionsgrenzwerte nach GIRL Belästigungswirkung unterschiedlicher Tierarten Sonstige Beurteilungsgrundlagen Methodik zur Ermittlung von Geruchsimmissionen Untersuchungsgebiet Meteorologische Verhältnisse Geruchsimmissionen von der angrenzenden Landwirtschaft Emissionsberechnung Abstandsberechnung Geruchsimmissionen im Plangebiet Zusammenfassung Literaturverzeichnis
5 1 Situation und Aufgabenstellung Die Gemeinde Oberostendorf plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 Oberostendorf Gerbishofer Weg. Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ortsrand, angrenzend an bereits bestehende Bebauung und östlich der Staatsstraße St Das Gebiet soll als Wohngebiet mit ca. 36 Baugrundstücken ausgewiesen werden. Im Rahmen einer lufthygienischen Stellungnahme ist zu prüfen, inwiefern im geplanten Wohngebiet Nachteile oder Beeinträchtigungen aus Geruchsimmissionen durch den südwestlich angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieb auf Flurstücknummer 117 zu erwarten sind. Hinweis: Die anzuwendende Abstandsberechnung beruht auf einer vereinfachten schematischen Betrachtung der Emissions-, Standort- und Ausbreitungsbedingungen, was in vielen Fällen ausreichen kann. Weiterführende Prüfungen mit einem aufwändigeren Ausbreitungsmodell (AUSTAL2000G) führen zu genaueren Ergebnissen. 2 Beurteilungsgrundlagen 2.1 Bundesimmissionsschutzgesetz Grundlage für die Beurteilung von Luftverunreinigungen ist das Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) [1]. Nach 3 BImSchG fallen Gerüche bei Erfüllung bestimmter Kriterien in die Kategorie erheblicher Umweltbelästigungen: (1) Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne dieses Gesetzes sind Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. (4)) Luftverunreinigungen im Sinne dieses Gesetzes sind Veränderungen der natürlichen Zusammensetzung der Luft, insbesondere durch Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe oder Geruchsstoffe. 2.2 Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) In der TA Luft [2] wird die Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Gerüche geregelt; sie enthält aber keine Vorschriften zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geruchsimmissionen. Für eine derartige Regelungslücke gilt, dass die zur Prüfung und Entscheidung berufenen Behörden auf andere Erkenntnisquellen zurückgreifen müssen. Als eine solche kommt in erster Linie die Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL [3]) des Länderausschusses für Immissionsschutz in Betracht, die in den meisten Bundesländern durch einen Landeserlass verbindlich eingeführt worden ist. In Bayern ist derzeit keine spezielle Richtlinie vorgeschrieben und die GIRL wird als sogenannte Erkenntnisquelle bei der Abwä- 4
6 gung zum Geruchsimmissionsschutz herangezogen. Sie enthält technische Normen, die auf Erkenntnissen von Sachverständigen beruhen und stellt den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik dar Immissionsgrenzwerte nach GIRL Gemäß den Vorgaben der GIRL werden Immissionswerte auf Basis von Geruchswahrnehmungshäufigkeiten berechnet. Folgende Immissionswerte (relative Häufigkeiten der Geruchsstunden pro Jahr) sind für die Gesamtbelastung in Abhängigkeit der Nutzungsgebiete festgesetzt: Wohn- und Mischgebiete: 0,10 (10 % der Jahresstunden); Gewerbe-/Industriegebiete: 0,15 (15 % der Jahresstunden); Dorfgebiete: 0,15 (15 % der Jahresstunden). In speziellen Fällen sind unter Berücksichtigung der Auslegungshinweise zu Nr. 3.1 der GIRL auch andere Zuordnungen der Immissionsgrenzwerte möglich. Dazu wird in der GIRL ausgeführt: Gemäß BauNVO 5 Abs. 1 dienen Dorfgebiete der Unterbringung der Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, dem Wohnen und der Unterbringung von nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben sowie der Versorgung der Bewohner des Gebietes dienenden Handwerksbetrieben. Auf die Belange der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe - einschließlich ihrer Entwicklungsmöglichkeiten - ist vorrangig Rücksicht zu nehmen. Dem wird durch die Festlegung eines Immissionswertes von 0,15 Rechnung getragen. In begründeten Einzelfällen sind Zwischenwerte zwischen Dorfgebieten und Außenbereich möglich, was zu Werten von bis zu 0,20 am Rand des Dorfgebietes führen kann. Analog kann beim Übergang vom Außenbereich zur geschlossenen Wohnbebauung verfahren werden. In Abhängigkeit vom Einzelfall können Zwischenwerte bis maximal 0,15 zur Beurteilung herangezogen werden. [ ] Hat sich ein Dorf zum Wohngebiet entwickelt, so ist eine Zuordnung zum Wohn- /Mischgebiet (IW = 0,10) erforderlich. Auch in diesen Fällen ist bei entsprechender Begründung die Festlegung von Zwischenwerten möglich Belästigungswirkung unterschiedlicher Tierarten Bei der Beurteilung der Geruchsimmissionen ist die Geruchsbelästigung unterschiedlicher Tierarten zu berücksichtigen. Grundlage dafür ist das Verbundprojekt zur Geruchsbeurteilung in der Landwirtschaft [4]. Zur Würdigung dieses Sachverhaltes ist nach GIRL die belästigungsrelevante Kenngröße IG b zu berechnen, die mit den in Abschnitt genannten Grenzwerten verglichen wird. 5
7 Zur Ermittlung des beurteilungsrelevanten Immissionswerts wird die Gesamtbelastung IG mit dem Faktor der tierartspezifischen Geruchsqualität f gewichtet. In der GIRL sind die folgenden Faktoren festgelegt: Tabelle 1: Tierart Gewichtungsfaktoren für die tierspezifische Geruchsqualität gemäß GIRL Gewichtungsfaktor f Mastgeflügel (Puten, Masthähnchen) 1,5 Mastschweine, Sauen (bis zu einer Tierplatzzahl von ca Mastschweinen) 0,75 Milchkühe mit Jungtieren (einschließlich Mastbullen und Kälbermast) 0,5* *) Für den Vollzug in Bayern wurde vom Bayerischen Arbeitskreis Immissionsschutz in der Landwirtschaft für Milchviehhaltung sowie für Pferdehaltung ein abweichender Faktor von f = 0,4 festgelegt [5] und in dieser Begutachtung angewendet. Der tierartspezifische Faktor bezieht sich nach allgemeiner gutachterlicher Praxis sowohl auf die Emissionen des Tierbestands, als auch auf die mit der Tierhaltung in Beziehung stehenden Emissionsquellen (z. B. Festmistlager, Güllebehälter, Silagelager). Für Tierarten, die in Tabelle 1 nicht aufgeführt sind, wird keine Bewertung vorgenommen. 2.3 Sonstige Beurteilungsgrundlagen Für die Geruchsbewertung und den Vollzug sind neben der Geruchsimmissionsrichtlinie ebenso die Ausführungen des Bayerischen Arbeitskreises Immissionsschutz in der Landwirtschaft [5] sowie das IMS vom und zu Immissionsschutzbelangen im Bauplanungsrecht heranzuziehen [6]. 2.4 Methodik zur Ermittlung von Geruchsimmissionen Zur Ermittlung der Emissionen und Einschätzung der Immissionssituation wird die VDI- Richtlinie 3894, Blatt 2 zu Grunde gelegt [7]. Sie enthält Berechnungsvorschriften zur Bestimmung des Mindestabstandes von Emissionsquelle zu Immissionsort zur Erfüllung der GIRL-Vorgaben. Die Prüfung der spezifischen Randbedingungen in Oberostendorf hat ergeben, dass die Voraussetzungen zur Anwendung der Abstandsrichtlinie VDI 3894, Blatt 2 erfüllt sind. Zur Beurteilung der Immissionssituation wird der Mindestabstand von Emissionsquelle zu Immissionsort bestimmt, bei dem die Grenzwerte der GIRL eingehalten werden. 6
8 3 Untersuchungsgebiet Die möglichen Wohngebietsflächen befinden sich am südlichen Ortsrand von Oberostendorf, angrenzend an bereits bestehende Bebauung und östlich der Staatsstraße St Südlich angrenzend befindet sich ein landwirtschaftlicher Betrieb. Eine Übersichtskarte ist in Abbildung 1 enthalten. Der Bebauungsplanentwurf ist in Abbildung 2 dargestellt. Plangebiet Stich GbR Abbildung 1: Lageplan mit B-Plangebiet und landwirtschaftlichem Betrieb Stich GbR mit Stand der Bebauung 2017, Kartengrundlage: OpenTopoMap (CC-BY-SA) 7
9 Abbildung 2: Bebauungsplanentwurf 4 Meteorologische Verhältnisse Für die Beurteilung der Geruchsausbreitung sind für das Untersuchungsgebiet räumlich und zeitlich repräsentative meteorologische Daten zu verwenden, da das Ausbreitungsverhalten freigesetzter Luftschadstoffe maßgeblich durch die Windrichtungsverteilung bestimmt wird. Für Oberostendorf wird eine Zeitreihe der Station Landsberg am Lech (Stations-Nr ) des Deutschen Wetterdienstes verwendet. Die Messstation liegt zirka 18 km nordöstlich vom Untersuchungsgebiet und ist aufgrund der örtlichen Nähe als repräsentativ anzusehen. Die verwendeten Daten stammen aus dem Jahr Abbildung 3 zeigt die Wind-Transportrichtungen an der Messstelle, die in die Abstandsberechnung für den Bebauungsplan in Oberostendorf eingehen. Das Untersuchungsgebiet ist deutlich durch Winde aus südwestlichen Richtungen in Transportrichtung Nordosten gekennzeichnet. 8
10 Windschwache Lagen mit Windgeschwindigkeiten kleiner 1 m/s kommen am Referenzstandort in weniger als 16 % der Jahresstunden vor. Windstille Perioden treten nicht auf (Häufigkeit 0,14 %). Abbildung 3 Wind-Transportrichtungen am Standort Landsberg am Lech, Stations-Nr , Deutscher Wetterdienst. 9
11 5 Geruchsimmissionen von der angrenzenden Landwirtschaft Südwestlich angrenzend an das B-Plangebiet befindet sich die das landwirtschaftliche Anwesen der Stich GbR. Folgende Abbildung 4 zeigt die Lage der für die Berechnung der Mindestabstände berücksichtigte Emissionsquellen. Relevante Geruchsemissionen entstehen durch den Milchviehstall, sowie durch eine Güllegrube und drei an das Stallgebäude angrenzende bestehende Fahrsilos (Silo 2, 3, 4). Drei weitere Fahrsilos sind zusätzlich in Planung und wurden bei den Emissions-Berechnungen berücksichtigt (Silo 1, 5, 6). Ein weiteres Fahrsilo grenzt direkt an das Bebauungsplangebiet an (Silo 7). Stich GbR Abbildung 4 Lage der Emissionsquellen landwirtschaftlicher Betrieb Stich GbR, Kartengrundlage: OpenTopoMap (CC-BY-SA) 10
12 5.1 Emissionsberechnung Grundlage für die Berechnung ist die genehmigte Anzahl an Rindern (vgl. Tabelle 2) sowie die Güllegrube und die Fahrsilos. Die Berechnung des Geruchsemissionsstroms erfolgt nach VDI 3894, Blatt 1 [8]. Tabelle 2: Umrechnung des Viehbestands in Tierlebendmasse und Berechnung des Geruchsemissionsstroms für den Milchviehstall der Stich GbR Emissionsquelle Anzahl Tiere Umrechnungsfaktor [GV] Gesamte Tierlebendmasse [GV] Emissionsfaktor [GE/s*GV -1 ] Geruchsemissionsstrom [GE/s] Kühe und Rinder (über 2 J.) Weibliche Rinder (1 bis 2 J.) Weibliche Rinder (0,5 bis 1 J.) Kälberaufzucht (bis 6 Monate) Mastkälber (bis 6 Monate) Tabelle 3: Berechnung des Geruchsemissionsstroms der Flächenquellen für den landwirtschaftlichen Betrieb der Stich GbR Emissionsquelle Fläche [m²] Emissionsfaktor [GE/(s*m²)] Geruchsemissionsstrom [GE/s] Güllegrube (Rindergülle) Fahrsilo 1 bis 6 (Anschnittsfläche) 3, (6x = 126) Fahrsilo 7 (Anschnittsfläche) 2, Abstandsberechnung Für die Berechnung der Mindestabstände wird dem landwirtschaftlichen Betrieb ein Emissionsschwerpunkt zugeordnet. Da mehrere Quellen vorhanden sind und diese voneinander entfernt liegen, wird ein Zusatzabstand berücksichtigt (maximaler Abstand zwischen Emissionsschwerpunkt und der am weitesten entfernten Emissionsquelle). Für die einzelnen Quellen wurden die folgenden Emissionsschwerpunkte mit dem jeweiligen Zusatzabstand bestimmt: Tabelle 4: Emissionsschwerpunkte und Zusatzabstände gem. VDI 3894, Blatt 2 Emissionsquelle Emissionsschwerpunkt (GK4) Zusatzabstand Milchviehstall / m Güllegrube / m Fahrsilo 1 bis / m Fahrsilo / m 11
13 Die Plangrenzen des Wohngebiets liegen im kürzesten Abstand etwa 157 m vom Emissionsschwerpunkt des landwirtschaftlichen Betriebs entfernt. Mit der Methode zur Abstandsbestimmung nach VDI 3894, Blatt 2 [7], wird anhand der Windrichtungshäufigkeitsverteilung die Entfernung vom Emissionsschwerpunkt (ES) berechnet, bei der die Einhaltung des GIRL- Grenzwerts für Wohngebiete sichergestellt werden kann. Für die Rinderhaltung gilt in Bayern ein geringerer Belästigungsgrad als in der GIRL. Wie in beschrieben, wird die tierspezifische Geruchsqualität mit einem Faktor von 0,4 berücksichtigt. 5.3 Geruchsimmissionen im Plangebiet Die dargestellte Immissionssituation bezieht sich auf die genehmigte Viehanzahl (vgl. Tabelle 2). In Abbildung 5 ist der Richtlinienabstand nach VDI 3894/2 dargestellt. Er stellt den Mindestabstand dar, der eingehalten werden muss, um den GIRL-Grenzwert von 10 % (Geruchshäufigkeit aller Jahresstunden) nicht zu überschreiten. Außerhalb der Abstandslinie sind die Geruchsstundenhäufigkeiten noch geringer als 10 %. Mit Ausnahme der am äußersten Südwesten gelegenen Baugrundstücke (Nummer 18, 24 und 25, vgl. Abbildung 2) wird der Grenzwert für Wohngebiete im Plangebiet sicher eingehalten. Für die Grundstücke 18, 24 und 25 werden höhere Geruchsimmissionen erwartet. Für die Grundstücke 18 und 25 wird der Immissions-Grenzwert für Dorfgebiete von 15 % Geruchsstundenhäufigkeit/Jahr sicher eingehalten. Für Grundstück 24 sind Geruchswahrnehmungen bis 20 % der Jahresstunden wahrscheinlich, womit auch der Grenzwert für Dorfgebiete überschritten wäre. Durch entsprechende Wahl der Randbedingungen der Richtlinie wird sichergestellt, dass grundsätzlich eine konservative Beurteilung erfolgt. 12
14 Richtlinienabstand [m] (blaue Markierungen ) = Mindestabstand zur Einhaltung des Grenzwertes von 10% Geruchsstundenhäufigkeit/Jahr unter Berücksichtigung des Belästigungsgrades der Tierart Milchkuh mit Jungtieren; ES: Emissionsschwerpunkt der Einzelquellen; Zusatzabstand vom ES: 132 m Der Richtlinienabstand [m] mit roter Markierung ( ) liegt aufgrund der Windrichtungshäufigkeit (>5% der Jahresstunden) im Grenzbereich der Anwendbarkeit der VDI 3894/2 und dient daher als Orientierungswert. Abbildung 5: Richtlinienabstand in Metern vom landwirtschaftlichen Betrieb 13
15 6 Zusammenfassung Die Gemeinde Oberostendorf plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 Oberostendorf Gerbishofer Weg. Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ortsrand, angrenzend an bereits bestehende Bebauung und östlich der Staatsstraße St Das Gebiet soll als Wohngebiet mit ca. 36 Baugrundstücken ausgewiesen werden. Im Rahmen einer lufthygienischen Untersuchung ist zu prüfen, inwiefern im geplanten Wohngebiet Nachteile oder Beeinträchtigungen aus Geruchsimmissionen durch den südwestlich angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieb auf Flurstücknummer 117 zu erwarten sind. Die Berechnung der Geruchsimmissionen erfolgt mit dem Abstandsmodell der VDI Richtlinie 3894, Blatt 2 und die Bewertung auf Grundlage des in der Geruchsimmissionsrichtlinie festgelegten Grenzwerts für Wohngebiete. Die Berechnung der Geruchsemissionen erfolgt für die Haltung der genehmigten Rinderanzahl im Stallgebäude auf Flurstück 117, sowie für eine Güllegrube und insgesamt vier bestehende und drei geplante Fahrsilos. Der in der Geruchsimmissionsrichtlinie festgelegte Grenzwert für Wohngebiete von maximal 10 % der Jahresstunden wird mit Ausnahme der am äußersten Südwesten gelegenen Baugrundstücke (Nummer 18, 24 und 25) im Plangebiet sicher eingehalten. Für die Grundstücke 18, 24 und 25 werden höhere Geruchsimmissionen erwartet. Für die Grundstücke 18 und 25 wird der Immissions-Grenzwert für Dorfgebiete von 15 % Geruchsstundenhäufigkeit/Jahr sicher eingehalten. Für Grundstück 24 sind Geruchsimmissionen bis 20 % der Jahresstunden wahrscheinlich. Die angewendete Abstandsberechnung beruht auf einer vereinfachten schematischen Betrachtung der Emissions-, Standort- und Ausbreitungsbedingungen, was in vielen Fällen ausreichen kann. Weiterführende Prüfungen mit einem aufwändigeren Ausbreitungsmodell (AUSTAL2000G) führen zu genaueren Ergebnissen. Greifenberg, 21. Februar 2018 ACCON GmbH Jennifer Englert Dr.-Ing. Wolfgang Henry 14
16 7 Literaturverzeichnis [1] BImSchG - Bundes-Immissionsschutzgesetz, "Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge", Fassung vom 26. September [2] TA Luft, "Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft", [3] GIRL Geruchsimmissions-Richtlinie, "Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen", in der Fassung vom und Ergänzung vom [4] Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen, "Geruchsbeurteilung in der Landwirtschaft. Bericht zu Expositions-Wirkungsbeziehungen, Geruchshäufigkeit, Intensität, Hedonik und Polaritätenprofilen.", Materialien 73, Essen [5] Bayerischer Arbeitskreis Immissionsschutz in der Landwirtschaft, Arbeitshilfe: "Abstandsregelung für Rinder- und Pferdehaltungen", Kap , Stand: 10/2013. [6] Bayerisches Staatsministerium des Inneren, Schreiben vom zum Vollzug der Baugesetze; Immissionsschutzbelange im Bauplanungsrecht (aktualisierte Fassung vom ), [7] Verein deutscher Ingenieure, VDI 3894, Blatt 2: "Emissionen und Immissionen aus Tierhaltungsanlagen - Methode zur Abstandsbestimmung - Geruch", November [8] Verein deutscher Ingenieure, VDI 3894, Blatt 1: "Emissionen und Immissionen aus Tierhaltungsanlagen; Haltungsverfahren und Emissionen; Schweine, Rinder, Geflügel, Pferde", September
Geruchstechnische Stellungnahme im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens in Titz Jackerath
Geruchstechnische Stellungnahme im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens in Titz Jackerath 21. August 2017 ACCON GmbH Gewerbering 5 86926 Greifenberg Telefon 0 8192 / 99 60-0 Fax 0 8192 / 99 60-29 info@accon.de
MehrLufthygienische Stellungnahme zum B-Plan Nr. 50/17
Lufthygienische Stellungnahme zum B-Plan Nr. 50/17 Westlich der Friedrichshöher Straße in Königswinter-Bockeroth Bericht-Nr.: ACB-0213-5949/02 15. Februar 2013 ACCON GmbH Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001
MehrTierhaltung im Außenbereich
Tierhaltung im Außenbereich Standortkriterien aus Sicht des Immissionsschutzes Referent: Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz Ziele des Immissionsschutzes Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen, Wasser, Atmosphäre
MehrAnlage 1 zeigt die örtlichen Gegebenheiten in einem Übersichtsplan.
AKUS GmbH Jöllenbecker Straße 536 33739 Bielefeld Nolte Parkettmanufaktur GmbH Nagelsholz 4 33739 Bielefeld Dipl.-Met. York v. Bachmann Telefon-Nummer: (0 52 06) 7055-40 Fax-Nummer: (0 52 06) 7055-99 über:
MehrIhr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen, unsere Nachricht vom Durchwahl, Name Datum Durchwahl: -19; SS
GEOPLAN GmH Donau-Gewerepark 5 D-94486 Osterhofen Architekturüro Brandl Deggendorfer Str. 54 a 94447 Plattling Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen, unsere Nachricht vom Durchwahl, Name Datum
MehrGeruchsimmissionsgutachten Bebauungsplan B 25 Weiherhof II Niederzier
Geruchsimmissionsgutachten Bebauungsplan B 25 Weiherhof II Niederzier Reitanlage Bebauungsplan B 25 Weiherhof II Reithalle Jennifer Englert 22.10.2018 ACCON GmbH Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015
MehrKurzstellungnahme zu der Notwendigkeit einer Geruchsuntersuchung im Bebauungsplangebiet Kerken-Aldekerk Nr. 19
Essen, 16.08.2017 TNUC-E / DW Kurzstellungnahme zu der Notwendigkeit einer Geruchsuntersuchung im Bebauungsplangebiet Kerken-Aldekerk Nr. 19 Auftraggeber: Eheleute Maria und Reinhard Ibes Hochstraße 143
MehrAbstandsschätzungen nach der VDI-Richtlinie 3894 Blatt 2
Abstandsschätzungen nach der VDI-Richtlinie 3894 Blatt 2 Rainer Kunka TLUG Ref. Immissionsschutz Ziel von Abstandsregelungen Einfaches Mittel zur Abschätzung des möglichen immissionsschutzseitigen Konfliktpotentials
MehrIhr Zeichen, Ihre Nachricht vom unsere Projekt-Nr./unser Zeichen Durchwahl Datum
uppenkampundpartner GmbH Kapellenweg 8 48683 Ahaus WoltersPartner Architekten & Stadtplaner GmbH Daruper Straße 15 48653 Coesfeld Ansprechpartner B.Eng. Simone Homann Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom unsere
MehrBewertung von Industriegerüche. Dortmund, den
Bewertung von Industriegerüche Dortmund, den 03.03.2010 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) 1 Zweck des Gesetzes Schutz des Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen, vor Gefahren, erheblichen Nachteilen
MehrFlächennutzungsplanänderung in Dieding, Stadt Trostberg
Müller-BBM GmbH Robert-Koch-Str. 11 82152 Planegg bei München Telefon +49(89)85602 0 Telefax +49(89)85602 111 www.muellerbbm.de Dipl.-Umweltwiss. Mirja Ansorge Telefon +49(89)85602 346 Mirja.Ansorge@mbbm.com
MehrGeruchsimmissionsgutachten 2. Änderung Bebauungsplan Buch Nr. 9 Gemeinde Inning am Ammersee
Geruchsimmissionsgutachten 2. Änderung Bebauungsplan Buch Nr. 9 Gemeinde Inning am Ammersee Jennifer Englert 27.06.2018 ACCON GmbH Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015 Ein Partner der ingeneo.gruppe
MehrKurz-Dokumentation mit Ergebnis zur Ausbreitungsrechnung Geruch im Bereich des B-Plan Altheim Mitte
Auftraggeber Gemeinde Staig Bürgermeisteramt Schulweg 10 89195 Steig Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung gilt für die in der Urkunde aufgeführten
MehrStellungnahme 8054/03 Bebauungsplan Nr. 17 Gerbishofer Weg, Untersuchung schalltechnische Wirkung Lärmschutzwand
ACCON GmbH Gewerbering 5 86926 Greifenberg Gemeinde Oberostendorf Angerstraße 12 86869 Oberostendorf Korbinian Grüner Tel. 08192 9960 276 korbinian.gruener@accon.de Stellungnahme 8054/03 Thema Bebauungsplan
MehrSchalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Untere Bachäcker II in Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Untere Bachäcker II in Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch Stellungnahme zum finalen Planstand vom 28.10.2016 Auftraggeber: Citiplan GmbH Wörthstraße
Mehr} Landwirtschaftskammer 'Niedersachsen
} Landwirtschaftskammer 'Niedersachsen Landwirtschaftskammer Niedersachsen Am Pferdemarkt 1 26603 Aurich J.u.H. van der Linde GmbH & Co.KG Zum Zungenkai 5 26725 Emden Bezirksstelle Ostfriesland Am Pferdemarkt
MehrVDI 3894 Minderung der Emissionen und Immissionen aus Tierhaltungsanlagen. Veterinärmedizinische Universität Wien AG Environmental Health
VDI 3894 Minderung der Emissionen und Immissionen aus Tierhaltungsanlagen Veterinärmedizinische Universität Wien AG Environmental Health Oö Umweltanwaltschaft Seminar Geruch in der Landwirtschaft - Neue
MehrErmittlungen und Beurteilungen im Rahmen der Luftreinhaltung
Informationstag Meteorologie und Umweltdienste in Mitteldeutschland 29.10.2015, Moritzbastei Leipzig, Universitätsstr.9, 04109 Leipzig Veranstalter: Deutsche Meteorologische Gesellschaft, Zweigverein Leipzig,
MehrFachliche Stellungnahme zum Abschlussbericht der Geruchsrastermessung im Bereich Mutterstadt
Fachliche Stellungnahme zum Abschlussbericht der Geruchsrastermessung im Bereich Mutterstadt Aufgrund der seit Jahren bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd eingehenden massiven Beschwerden über
MehrGeruchsimmissionsprognose zur 1. Änderung des Bebauungsplans Marzoll Nr. 8 Am Heimfeld in Bad Reichenhall
Geruchsimmissionsprognose zur 1. Änderung des Bebauungsplans Marzoll Nr. 8 Am Heimfeld in Bad Reichenhall Bericht-Nr.: ACB-0413-6109/04 12. Februar 2014 ACCON GmbH Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 Ein
MehrErmittlungen und Beurteilungen im Rahmen der Luftreinhaltung
Berufsperspektiven für Studierende der Meteorologie Meteorologisches Institut der FU Berlin Carl-Heinrich-Becker-Weg 6-10, 12165 Berlin-Steglitz Veranstalter: Deutsche Meteorologische Gesellschaft, Sektion
MehrZweifelsfragen zur. Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL)
Zweifelsfragen zur Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) Christoph Treß TLUG Ref. 41 Einleitung GIRL Ausgewählte Themen aus dem Zweifelsfragenkatalog Hinweise, Ausblick 2 Geruchsstoffe, die Veränderungen
Mehr1 Niedersachsen. Ausweisung von Bauflächen im Ortsteil Theene hier: Gemarkung Theene, Flur 3, 103/6. ' Landwirtschaftskammer
' Landwirtschaftskammer 1 Niedersachsen Landwirtschaftskammer Niedersachsen Am Pferdemarkt 1 26603 Aurich J.u.H. van der Linde GmbH & Co.KG Zum Zungenkai 5 Bezirksstelle Ostfriesland Am Pferdemarkt 1 26603
MehrFESTSTELLUNGSENTWURF
Luftschadstoffuntersuchung Unterlage 17.2 Straßenbauverwaltung : Freistaat Bayern, Staatliches Bauamt Schweinfurt Staatsstraße St 2275 / von Abschnitt 130 / Station 1,825 bis Abschnitt 170 / 0,720 St 2275,
MehrIngenieurbüro Prof. Dr. Oldenburg
Immissionsprognosen Umweltverträglichkeitsstudien Landschaftsplanung Beratung und Planung in Lüftungstechnik und Abluftreinigung Osterende 68 21734 Oederquart Stadt Schneverdingen z. H. Herrn Tabeling
Mehr- Bisherige Erfahrungen bei der Anwendung
B Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft KTB L-Vortragsveranstal tung eufassung der Geruchsimmissions-Richtlinie von 2008 - Bisherige Erfahrungen bei der Anwendung Dipl.-Ing. Walter
MehrGenehmigungsrechtliche Fragen zukunftsfähiger Tierhaltungsstandorte - Immissionsschutzrechtliche Aspekte Ewald Grimm, KTBL Darmstadt
Genehmigungsrechtliche Fragen zukunftsfähiger Tierhaltungsstandorte - Immissionsschutzrechtliche Aspekte Ewald Grimm, KTBL Darmstadt ALB Hessen - Baulehrschau am Landwirtschaftszentrum Eichhof, Bad Hersfeld,
Mehranbei erhalten Sie die Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplans in Eberhardzell-Füramoos vom
H E I N E + J U D S c h l o ß s t r a ß e 5 6 7 0 1 7 6 S t u t t g a r t Stadt Biberach, Stadtplanungsamt Museumstraße 2 88100 Biberach Per Mail Stuttgart, 22. November 2016 Änderung des Flächennutzungsplans
MehrGeruchsemissionen aus Biogasanlagen
Geruchsemissionen aus Biogasanlagen Fortbildungsveranstaltung Neue Entwicklungen und Perspektiven im Bereich der Ausbreitungsrechnung und der Schornsteinhöhenberechnung 24. Mai 2011 im Bildungsseminar
MehrGenehmigungsablauf bei Bauvorhaben Schwerpunkt Immissionsschutz
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Genehmigungsablauf bei Bauvorhaben Schwerpunkt Immissionsschutz Stefan Neser Weichering, 10.12.2012 -Genehmigungsverfahren Neser - ILT2b 12-2012 032 2 Genehmigungsverfahren
MehrFeststellungsentwurf
Unterlage 17 T Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Regensburg Straße: A 92 Landshut Deggendorf Station: A 92_560_3,141 bis A 92_560_4,064 Neubau der Anschlussstelle Plattling-Mitte mit Aufstufung
MehrIMMISSIONSSCHUTZTECHNISCHES GUTACHTEN
IMMISSIONSSCHUTZTECHNISCHES GUTACHTEN Neuaufstellung der Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung "Eging" Prognose und Beurteilung von Geruchsimmissionen Lage: Auftraggeber: Eging Gemeinde Taching am See
MehrInstitut für artgemäße Tierhaltung und Tiergesundheit Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft Raumberg-Gumpenstein
Institut für artgemäße Tierhaltung und Tiergesundheit Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft Raumberg-Gumpenstein Neue Richtlinie VDI 3894 Emissionen und Immissionen aus Tierhaltungsanlagen
MehrProjektskizze: Geruchsbeurteilung in der Landwirtschaft
Projektskizze: Geruchsbeurteilung in der Landwirtschaft Dr. Ralf Both, LUA NRW (Projektleitung) Einleitung Die Beurteilung von Geruchsimmissionen verursacht durch landwirtschaftliche Anlagen wirft in der
MehrE R M I T T L U N G und B E W E R T U N G. der. Geruchsimmissionssituation. im Rahmen des. Bebauungsplanverfahrens Golfpark Renneshof.
E R M I T T L U N G und B E W E R T U N G der Geruchsimmissionssituation im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Golfpark Renneshof in Willich Auftraggeber: Golfpark Renneshof GmbH Meisenweg 22 47804 Krefeld
MehrLegehennenställe umrüsten Lösungen von Problemen in Genehmigungsverfahren
Vortrag zum 1. Düsser Geflügeltag Lösungen von Problemen in Genehmigungsverfahren B.S.c. Inga Lachmann Dipl.Ing.agr. Michael Herdt Michael Herdt / Ingenieure Barbarossastrasse 2 63654 Büdingen www.michaelherdt.de
MehrImmissionsschutz-Gutachten
Immissionsschutz-Gutachten Geruchsimmissionsprognose im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8-22 in Bocholt Auftraggeber Stadt Bocholt Berliner Platz 1 46395 Bocholt Geruchsimmissionsprognose
MehrBericht-Nr.: ACB /02_rev2 Bearbeiter: Madeleine Kaulisch. 3. Juli 2017
Geruchsimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplans Am Oberfeld aufgrund der Errichtung eines Legehennenstalls auf der Hofstelle Dosch sowie der Bebauungsplanungen der Gemeinde Seefeld Bearbeiter:
MehrGeflügelställe Genehmigungsverfahren Bauliche Lösungen
Vortrag an der Baulehrschau in Bad Hersfeld Geflügelställe Genehmigungsverfahren Bauliche Lösungen Dipl.Ing.agr. Michael Herdt Michael Herdt / Ingenieure Barbarossastrasse 2 63654 Büdingen www.michaelherdt.de
MehrAktuelle Auslegungsfragen zur Anwendung der Geruchsimmissions-Richtlinie
Aktuelle Auslegungsfragen zur Anwendung der Geruchsimmissions-Richtlinie Aktuelle Auslegungsfragen zur Anwendung der Geruchsimmissions-Richtlinie Ralf Both 1 Einleitung Die GIRL (Geruchsimmissions-Richtlinie)
MehrIm Rahmen der Bauleitplanung ist u. a. der Schutz der geplanten Bebauung vor Geruchsimmissionen
Beurteilung der Geruchsimmissionen zum Bebauungsplan Nr. 35B der Gemeinde Trittau Projektnummer: 14103.02 ENTWURF Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene
MehrSchalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen. Nachtrag Geschlossener Gebäuderiegel
Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen Auftraggeber: Architekturbüro Thyroff-Krause Otto-Moderson-Weg
MehrGeräuschart Beurteilungsvorschrift Beispiele. Schutz gegen Lärm (TA Lärm) (Sportanlagenlärmverordnung)
Stand: 01.07.2017 Geräusche / Lärm Übersicht Geräusche stellen wie auch Luftverunreinigungen, Licht Strahlen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) dar. Als schädliche Umwelteinwirkungen
MehrGutachtliche Stellungnahme
TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Hannover Umweltschutz Hannover, 13.08.2014 TNU-UBP-H/Plz Gutachtliche Stellungnahme zur Geruchs- und Staubbelastung sowie Geräusche durch Publikumsverkehr
MehrDokument Nr. 4.1/ Stand:
Dokument Nr. 4.1/ 2015-07-14 Stand: 14.07.2015 Vorschläge zur Anpassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA
MehrI m m i s s i o n s s c h u t z g u t a c h t e n
I m m i s s i o n s s c h u t z g u t a c h t e n Beurteilung der Geruchsbelastung durch einen bestehenden Pferdehaltungsbetrieb incl. Pferdekoppel an einem geplanten Wohngebiet Gutachtenumfang: Insgesamt
MehrMessbericht. Geruchsimmissionsmessung im Rahmen der Bauleitplanung zur Ausweisung eines Gewerbegebietes in Oeding
Messbericht Geruchsimmissionsmessung durch Rasterbegehung gemäß VDI 3940-1 Geruchsimmissionsmessung im Rahmen der Bauleitplanung zur Ausweisung eines Gewerbegebietes in Oeding Auftraggeber Gemeinde Südlohn
MehrGeruchsimmissionsprognose im Rahmen der Bebauungsplanung Nr. 31, 13. Änderung, auf Fl. Nr. 407 in Lohmar-Hoven
Geruchsimmissionsprognose im Rahmen der Bebauungsplanung Nr. 31, 13. Änderung, auf Fl. Nr. 407 in Lohmar-Hoven Dr. rer. nat. Johanna Esser-Gietl Dr. - Ing. Wolfgang Henry 05. Februar 2018 ACCON GmbH Gewerbering
MehrAbschätzung der maximalen Geruchshäufigkeiten im Nahbereich
Abschätzung der maximalen Geruchshäufigkeiten im Nahbereich Dipl.-Met. Uwe Hartmann Landesumweltamt NRW Inhalt 1 Einleitung...2 2 Anwendung auf eine Punktquelle...3 3 Anwendung auf mehrere Punktquellen...4
MehrGeruchsimmissionsprognose im Rahmen der Umweltprüfung zum Bebauungsplan Nr. 53 Krahwinkel", der Stadt Lohmar
Geruchsimmissionsprognose im Rahmen der Umweltprüfung zum Bebauungsplan Nr. 53 Krahwinkel", der Stadt Lohmar Dr. rer. nat. Johanna Esser-Gietl Dr. - Ing. Wolfgang Henry 20. Dezember 2017 ACCON GmbH Gewerbering
MehrAktuelle rechtliche Rahmenbedingungen für die Tierhaltung 14. KTBL-Tagung 17. Mai (Ulm) und 31. Mai (Hannover) 2017
Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen für die Tierhaltung 14. KTBL-Tagung 17. Mai (Ulm) und 31. Mai (Hannover) 2017 Martin Kamp Referent Immissionsschutz Fachbereich 51, Münster Inhalt Bezug: TA Luft Entwurf
MehrAktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Sieverstedt vom
Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Sieverstedt vom 28.06.2013 1. Allgemeines 1.1 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken oder Großflughäfen
MehrANTRAG FÜR EINE GENEHMIGUNG ODER EINE ANZEIGE NACH DEM BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ (TIERHALTUNG)
ANTRAG FÜR EINE GENEHMIGUNG ODER EINE ANZEIGE NACH DEM BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ (TIERHALTUNG) 0.1 Inhaltsverzeichnis - Formular 0.1 1 Antrag 1.1 Antrag - Formular 1.1 (Gemäß 1 Abs. 5 der 4. Verordnung
MehrGeruchsuntersuchung zum Bebauungsplan Nr Gemeinde Barsbüttel
zum Bebauungsplan Nr. 1.53 der Gemeinde Barsbüttel Auftraggeber: Gemeinde Barsbüttel Fachbereich Bau und Umwelt Stiefenhoferplatz 1 22885 Barsbüttel Projektnummer: LK 2016.107 Berichtsnummer: LK 2016.107.1
MehrImmissionsschutz-Gutachten
Immissionsschutz-Gutachten Geruchsimmissionen im Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 der Gemeinde Schermbeck, "Wohnen mit Pferden" Der vorliegende Bericht Nr. 04 0918 14-1 ersetzt den Bericht
MehrÜbungsfall Hennenstall
Übungsfall Hennenstall A besitzt einen Bauernhof im Bayerischen Wald. Er möchte sein Unternehmen umstrukturieren und beantragt beim Landratsamt die Genehmigung zur Errichtung einer Anlage zur Haltung von
MehrSchallimmissionsprognose zur geplanten 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 Sondergebiet Abfallwirtschaft der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland)
Ahrensburg, 26.06.2017 Schallimmissionsprognose zur geplanten 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 Sondergebiet Abfallwirtschaft der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland) -hier: Ergänzung zur Schallimmissionsprognose
MehrImmissionsschutzbegutachtungen
Immissionsschutzbegutachtungen Grundlagen Teil 2: Geruch Geruchsabstände (VDI; TA Luft) Bewertung nach GIRL August 2015 Anzahl Seiten: 8 erarbeitet durch: Martin Kamp Nevinghoff 40 48147 Münster Tel.:
MehrKonzept für die zukünftige Behandlung von Geruchsimmissionen im immissionsschutzrechtichen Genehmigungsverfahren
VERBAND DER CHEMISCHEN INDUSTRIE e.v. Eckpunktepapier Bewertung von Geruchsimmissinen Konzept für die zukünftige Behandlung von Geruchsimmissionen im immissionsschutzrechtichen Genehmigungsverfahren Stand
MehrBeurteilung von frei gelüfteten Ställen hinsichtlich Emissionen und Immissionen - Möglichkeiten und Grenzen Ewald Grimm, KTBL
Foto: Wiedmann Beurteilung von frei gelüfteten Ställen hinsichtlich Emissionen und Immissionen - Möglichkeiten und Grenzen Ewald Grimm, KTBL Fachgespräch Außenklimaställe in der Genehmigungsfalle - Scheitert
Mehrima Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik
Auftraggeber: Bauamt / Bauverwaltung 38685 Langelsheim Stellungnahme: Festlegungen zu Bebauungsplanung L124 Sültefeld III in Bezug auf Geruchsstoffemissionen und Geruchsstoffimmissionen in 38685 Langelsheim
MehrIhr Zeichen, Ihre Nachricht vom unsere Projekt-Nr. unser Zeichen Telefon Datum
uppenkampundpartner GmbH Kapellenweg 8 48683 Ahaus Grundstücksgesellschaft Sendenhorst mbh Herrn Giesa-Stausberg Kirchstraße 1 48324 Sendenhorst Ansprechpartner Bettina Freese-Bischoff Ihr Zeichen, Ihre
MehrBaunutzungsverordnung: BauNVO
Gelbe Erläuterungsbücher Baunutzungsverordnung: BauNVO von Helmut König, Dr. Thomas Roeser, Dr. Jürgen Stock 3. Auflage Baunutzungsverordnung: BauNVO König / Roeser / Stock schnell und portofrei erhältlich
MehrInformationsveranstaltung für private und landwirtschaftliche Pferdehalter Heilbronn,
Informationsveranstaltung für private und landwirtschaftliche Pferdehalter Heilbronn, 18.01.2013 Programm 1. Moderne Pferdehaltung - vielfältig und individuell Herr Vollmer, Haupt- und Landesgestüt Marbach,
MehrBaulehrschau-Fachtagung am Bau- und immissionsschutzrechtliche. Anforderungen bei Bau von Schweineställen
Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz Baulehrschau-Fachtagung am 03.11.2015 Bau- und immissionsschutzrechtliche Anforderungen bei Bau von Schweineställen Gesetzescocktail Genehmigung Wasserrecht Arbeitsschutzrecht
MehrImmissionsrechtliche Beurteilung. von Gärresttrocknungen
Gärresttrocknung in Biogasanlagen Mehr als nur Bonusoptimierung? Veranstaltung der Energieberatung der Bst. Bremervörde am 24. Mai 2011 Niedersachsenhof in Verden von Gärresttrocknungen Genehmigungspfade
MehrBeurteilung von Geruchsimmissionen im Umfeld von Tierhaltungsanlagen die neue Richtlinie VDI 3894
310 Umwelttechnik Ewald Grimm Beurteilung von Geruchsimmissionen im Umfeld von Tierhaltungsanlagen die neue Richtlinie VDI 3894 Mit der Richtlinie VDI 3894 können Geruchsimmissionen aus Tierhaltungsanlagen
MehrS T A D T B A D K I S S I N G E N
S T A D T B A D K I S S I N G E N Verordnung der Stadt Bad Kissingen über Immissionsschutz (ImSchVO) vom 23. Oktober 1996 Beschluß des Stadtrates: 16. Oktober 1996 Bekanntmachung: 26. Oktober 1996 (KGAMBl.
MehrVORUNTERSUCHUNG ZUR MÖGLICHEN AUFSTELLUNG EINES BEBAUUNGSPLANES BORNTAL ERFURT
ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR Ahornallee 1, 99428 Weimar Telefon 03643 2447-0, Telefax 03643 2447-17 E-Mail ita @ ita-weimar.de, Internet http://www.ita-weimar.de VORUNTERSUCHUNG ZUR MÖGLICHEN AUFSTELLUNG
MehrPlanfeststellungsentwurf K 35 (AW) Ortsumgehung ESCH - HOLZWEILER
Januar 2011 Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz Planfeststellungsentwurf K 35 (AW) Ortsumgehung ESCH - HOLZWEILER - SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG - Kocks Consult GmbH Stegemannstraße 32-38 56068 Koblenz
MehrFlughafen Karlsruhe / Baden-Baden Ermittlung der Fluglärmbelastung in 2017 Kontrolle der Lärmfestschreibungswerte
Flughafen Karlsruhe / Baden-Baden Ermittlung der Fluglärmbelastung in 2017 Kontrolle der Lärmfestschreibungswerte Roland Ratz 15.02.2018 ACCON GmbH Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008 Ein Partner der
Mehr1. Anlass und Aufgabenstellung
Schalltechnische Untersuchung zum Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der alten Levensauer Hochbrücke und den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals NOK-Km 93,2 94,2 Ergänzende Berechnungen zur Nutzung
MehrErgänzungsgutachten. Dipl.-Ing. techn. Umweltschutz Ewald Grimm
Dipl.-Ing. techn. Umweltschutz Ewald Grimm Sachverständiger für Immissionsschutz in der Landwirtschaft Dammstraße 28a 64839 Münster Fon 06071 / 392681 Fax 06071 / 392680 Ergänzungsgutachten zum Immissionsgutachten
MehrSchalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen
Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen 13. KTBL-Tagung 15. Juni 2016 Hannover Dipl.-Ing. Christian Heicke Uppenkamp und Partner GmbH Berlin Inhaltsverzeichnis Rechtliche Rahmenbedingungen
MehrAktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Reesdorf vom 26.Juni 2017
Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Reesdorf vom 26.Juni 2017 (Musteraktionsplan für Gemeinden ohne relevante Lärmbelastungen) 1. Allgemeines 1.1 Beschreibung der Gemeinde sowie
MehrVorgehensweise und Erfahrungen mit der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) im gewerblich-industriellen Bereich
Vorgehensweise und Erfahrungen mit der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) im gewerblich-industriellen Bereich Dipl.-Ing. Wolfgang Klein Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (LUWG)
MehrLandesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg
Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg Erstellung von Polaritätenprofilen für das Konzept Gestank und Duft für die Tierarten Mastbullen, Pferde und Milchvieh L Kurzbericht
MehrGenehmigungsbedürftige Anlagen
Genehmigungsbedürftige Anlagen 4 I S.1 BImSchG 4 I S.3 BImSchG 1 I 4.BImSchV Anhang 1 der 4.BImSchV Seite 83 Das Genehmigungsverfahren Förmliches Verfahren 10 BImSchG i.v.m. 9.BImSchV Im Anhang zur 4.BImSchV
MehrGutachtliche Stellungnahme
G.-Nr. SEI-196/13 A.-Nr. 8110506309 Datum 13.12.2013 Zeichen Med Gutachtliche Stellungnahme zu den Geruchsimmissionen im Bereich des Bebauungsplangebietes Aldekerk-Süd, 1. Bauabschnitt der Stadt Kerken
MehrBegründung zum Entwurf
COMMUNALCONCEPT Wasserwirtschaft Tief- und Straßenbau Vermessungsleistungen Sportanlagen Infrastruktur Bauleitplanung Abrissbegleitung Begründung zum Entwurf Fa. CommunalConcept -Ingenieurbüro Peter Linke
MehrA) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB:
GEMEINDE Dürnau BEBAUUNGSPLAN Flenner, 1. Änderung SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Entwurf vom 28.09.2015 Bebauungsplan gem. 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem.
MehrHandhabung der neuen VDI-Richtlinie 3894 Emissionen und Immissionen von Tierhaltungsanlagen
PD Handhabung VDI 3894 1 Handhabung der neuen VDI-Richtlinie 3894 Emissionen und Immissionen von Tierhaltungsanlagen Zielsetzung Fazit Aufbau der neuen Richtlinie Anwendungsmöglichkeiten ALB Fachtagung
MehrImmissionsschutz-Gutachten
Immissionsschutz-Gutachten Geruchsimmissionsprognose gemäß Geruchsimmissions- Richtlinie zur Bauleitplanung Kiebitzpohl-West Auftraggeber Stadt Telgte Baßfeld 4-6 48261 Telgte Geruchsimmissionsprognose
MehrGERUCHSTECHNISCHER BERICHT NR. LG7784.1/01
GERUCHSTECHNISCHER BERICHT NR. LG7784.1/01 über die Ermittlung und Beurteilung der Gesamtbelastung an Geruchsimmissionen für die geplante Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Loowkamp" im Ortsteil Baccum
MehrGeruchstechnische Untersuchung
Ingenieure Sachverständige Geruchstechnische Untersuchung zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Kreuzbree" der Stadt Hörstel Bericht Nr. 3178.5/01 Auftraggeber: Stadt Hörstel Der Bürgermeister 48477
MehrSchalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 17 Oberostendorf - Gerbishofer Weg der Gemeinde Oberostendorf
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 17 Oberostendorf - Gerbishofer Weg der Gemeinde Oberostendorf Korbinian Grüner Bericht-Nr.: ACB-1117-8054/02 13.11.2017 ACCON GmbH Zertifiziert nach
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-18192-01-00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 28.11.2012 bis 27.11.2017 Urkundeninhaber: ITAP Institut für technische
MehrGeruchstechnische Untersuchung
Ingenieure Sachverständige Geruchstechnische Untersuchung zur 42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Borken Bericht Nr. 3477.5/01 Auftraggeber: Stadt Borken Die Bürgermeisterin 46325 Borken Bearbeiter:
MehrLärmschutz & Akustik. Rechtsgrundlagen des Lärmschutzes und ihre Bedeutung für die Bauleitplanung. Institut für Städtebau und Wohnungswesen München
BEKON Lärmschutz & Akustik Landshut Augsburg Salbeistr. 20a Tel.: 0871/35859 Schaezlerstr. 9 Tel.: 0821/34779-0 84032 Landshut Fax.: 0871-35899 86150 Augsburg Fax.: 0821-34779-15 anerkannt nach 26 BImSchG
MehrGeruchsmessprogramm Mainz-Wiesbaden
Norbert van der Pütten I1 Norbert van der Pütten 1 Zusammenfassung In Mainz und Wiesbaden ist es in den letzten Jahren immer wieder zu Beschwerden über Geruchsbelästigungen gekommen. Daher wurde in der
Mehrbeiliegend erhalten Sie unsere Stellungnahme zum Bebauungsplan Seniorenwohnanlage
HEINE+JUD Schloßstraße 56 70176 Stuttgart Bürgermeisteramt Winterlingen Marktstraße 7 72474 Winterlingen Per Mail Stuttgart, 21. März 2018 Schalltechnische Untersuchung, Stellungnahme Projekt: 2214-b2
MehrArbeitsanweisung. Organisation des Immissions- und Strahlenschutzes in der LMBV Unternehmensorganisation. Geschäftsführer GK KC, KE, KP
Arbeitsanweisung Titel: Organisation des Immissions- und Strahlenschutzes in der LMBV (Aktualisiert 01.10.2013) 5 0 Seiten Anlagen Kurzzeichen: T/A/8/11 Gültig ab: Herausgeber: 01.10.2011 Unternehmensorganisation
MehrTÜV NORD Umweltschutz
Umweltschutz Hamburg, 24.03.2017 IPG-HH/sli Gutachten zu Geruchsimmissionen im Rahmen der Bauleitplanung Industriegebiet Zu den Tannen in Groß Hesepe Rev. 01 Auftrag-Nr.: 8000661259 / 117IPG041 Auftraggeber:
MehrBericht-Nr.: 42286/421603/33451/
Bericht-Nr.: 42286/421603/33451/552141045 15.12.2014 Geruchsimmissionsprognose für die geplante Wohnbebauung Am Friedhof unter Berücksichtigung bestehender Hofstellen mit Tierhaltung in der Gemeinde Beimerstetten
MehrBebauungsplan Barbing-Süd. Gemeinde Barbing. Orientierende Abschätzung. der Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung durch das geplante Baugebiet
Bebauungsplan Barbing-Süd Gemeinde Barbing Orientierende Abschätzung der Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung durch das geplante Baugebiet Verfasser: EBB Ingenieurgesellschaft mbh Michael Burgau Str.
MehrLärmaktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Samtgemeinde Uelsen vom (Lärmaktionsplan für Gemeinden)
Lärmaktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Samtgemeinde Uelsen vom 10.09.2018 (Lärmaktionsplan für Gemeinden) X Der vorliegende Lärmaktionsplan (LAP) ist eine erstmalige Aufstellung eines
MehrPlanfeststellung Grundhafter Ausbau der A 12 Unterlage 11.1 Km km Seite 1. Inhaltsverzeichnis
Km 1+142 km 17+425 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einleitung... 2 2 Rechtliche Grundlagen... 2 3 Schalltechnische Grundlagen... 3 3.1 Berechnungs- und Bemessungsverfahren... 3 3.2 Bebauung... 3 3.3
MehrBewertung von Geruchsimmissionen - Die Beurteilungspraxis in Deutschland
O:\Olfakto\WEB\2000REFNEU.DOC Bewertung von Geruchsimmissionen - Die Beurteilungspraxis in Deutschland Dr. Ralf Both; Landesumwelt Nordrhein-Westfalen; Postfach 10 23 63; 45023 ESSEN 1. Allgemeine Anforderungen
MehrGemeinde Strahlungen, Aufstellung des Bebauungsplans Rheinfeldhöfer Straße, Beratungsleistung zum Schallimmissionsschutz
Wölfel-Gruppe * Max-Planck-Str. 15 * 97204 Höchberg Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale Herr Stefan Ziegler Goethestraße 1 97616 Bad Neustadt a. d. Saale Bearbeiter: Dr. rer. nat. Daniel Höhne-Mönch
Mehr