Gutachtliche Stellungnahme

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1 TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Hannover Umweltschutz Hannover, TNU-UBP-H/Plz Gutachtliche Stellungnahme zur Geruchs- und Staubbelastung sowie Geräusche durch Publikumsverkehr im Zusammenhang mit der Änderung des Flächennutzungsplanes der Gesamtgemeinde Steimbke Nr. C8 Reitschule Lichtenhorst Gemeinde Rodewald Auftraggeber: Reitschule Lichtenhorst Lichtenhorster Straße 18 A Rodewald Umfang des Berichtes: 10 Seiten 1 Anhang Bearbeiter: Dipl.-Ing. Manfred Plätzer Tel.: 0511/ mplaetzer@tuev-nord.de TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG Am TÜV Hannover Telefon 0511/ umwelt@tuev-nord.de Plz_BER_Lichtenhorst.doc

2 Inhaltsverzeichnis 1 Zusammenfassung Aufgabenstellung Beurteilungsgrundlagen Gesamtstaub Gerüche Geruchsimmissions-Richtlinie Ermittlung der belästigungsrelevanten Kenngröße bei Tierhaltungen Sonderfallprüfung Örtliche Gegebenheiten Geruchsemissionen und -immissionen Staubemissionen und -immissionen Lärmschutz Literatur Verzeichnis der Tabellen Tabelle 3-1: Geruchsimmissionswerte... 5 Tabelle 3-2: Gewichtungsfaktoren f für die einzelnen Tierarten... 6 Seite Projekt/Kunde: Reitschule Lichtenhorst Seite 2 von 10

3 1 Zusammenfassung Im Zusammenhang mit der geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Steimbke Nr. C8 Reitschule Lichtenhorst, Gemeinde Rodewald hat der Landkreis Nienburg eine gutachtliche Stellungnahme zu Geruchsimmissionen in der Nachbarschaft, zu Minderungen von Staubbelastungen und Geräuschen durch die Tiere und den Publikumsverkehr angefordert. Innerhalb des Plangebietes sollen maximal 20 Pferde gehalten werden. Aufgrund der vorhandenen Aufteilung der Flächen werden die mobilen Unterstände mindestens 60 m von dem ostsüdöstlich gelegenen Wohngebäude entfernt sein, so dass die Geruchsbelastung in dem als Außenbereich einzustufenden Umfeld als gering einzustufen ist. Eine relevante Staubbelastung im Umfeld ist bei dem mäßigen Tierbesatz nicht zu erwarten. Bei Trockenheit kann einer Staubaufwirbelung durch die Tiere gegebenenfalls durch Befeuchten der Laufbereiche entgegengewirkt werden. Relevante Lärmprobleme sind ebenfalls nicht zu erwarten. Die Tiere werden relativ offen gehalten und treten somit nicht gegen Stalleinrichtungen. Der Publikumsverkehr ist auf Tagstunden beschränkt, da der Betrieb der Reitschule unter den geplanten Bedingungen auf Tageslicht angewiesen ist. Die ohnehin begrenzte Anzahl von Fahrzeugen gelangt von der von den nächstgelegenen Anwohnern abgewandten Seite auf den Hof. Schädliche Umwelteinwirkungen durch die Reitschule sind somit nicht zu erwarten. Dipl.-Ing. Manfred Plätzer Sachverständiger der TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG Projekt/Kunde: Reitschule Lichtenhorst Seite 3 von 10

4 2 Aufgabenstellung Im Zusammenhang mit der geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Steimbke Nr. C8 Reitschule Lichtenhorst Gemeinde Rodewald hat der Landkreis Nienburg eine gutachtliche Stellungnahme zu Geruchsimmissionen in der Nachbarschaft, zu Minderungen von Staubbelastungen und Geräuschen durch die Tiere und den Publikumsverkehr angefordert. Aufgrund der zu erwartenden vergleichsweise geringen Emissionen und bezogen darauf schon nennenswerten Abständen zu benachbarten Wohnhäusern werden die Fragestellungen überwiegend argumentativ abgehandelt. 3 Beurteilungsgrundlagen 3.1 Gesamtstaub Die Beurteilung der Luftschadstoffbelastung für Feinstaub erfolgt in der Regel auf Grundlage der 39. BImSchV /1/ bzw. der TA Luft /2/. Im vorliegenden Fall zielt die Fragestellung der Behörde jedoch überwiegend auf sichtbaren gröberen Staub ab, der gegebenenfalls nach Ziffer 4.3 der TA Luft zu bewerten ist. 3.2 Gerüche In der TA Luft wird die Bewertung von Geruchsimmissionen ausgeklammert. Nach Ziffer 4.8 gilt, dass Nachteile oder Belästigungen für die Nachbarschaft erheblich sind, wenn sie nach Art, Ausmaß oder Dauer unzumutbar sind. Die Beurteilung richtet sich nach dem Stand der Wissenschaft und der allgemeinen Lebenserfahrung. Eine differenziertere Betrachtung von Geruchsimmissionen ist in der TA Luft nicht geregelt. Gemäß einem gemeinsamen Runderlass der zustädigen Ministerien in Niedersachsen /3/ ist die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) in der Fassung des Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) vom Feb./Sept /4/ in Genehmigungsverfahren nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz heranzuziehen. In Bauleitplanverfahren wird sie orientierend herangezogen. 3.3 Geruchsimmissions-Richtlinie Prinzipiell gliedert sich die Vorgehensweise der GIRL in die Bestimmung der: Vorbelastung durch anlagentypische Gerüche aus anderen Quellen, Zusatzbelastung durch das geplante Vorhaben bzw. durch die zu beurteilende Anlage, Gesamtbelastung durch Vorbelastung und Zusatzbelastung u n d Bewertung anhand von vorgegebenen Immissionswerten für Gerüche. Projekt/Kunde: Reitschule Lichtenhorst Seite 4 von 10

5 Geruchsbelastungen werden nach der GIRL als relativer Anteil von Geruchsstunden an den Jahresstunden ermittelt. Nach der Methodik der GIRL sind bei der Bewertung von Geruchsimmissionen unabhängig von der Intensität alle Geruchsimmissionen zu berücksichtigen, die erkennbar aus Anlagen stammen, d.h. abgrenzbar sind gegenüber Gerüchen aus Kfz-Verkehr, Hausbrand, landwirtschaftlichen Düngemaßnahmen etc. Das Auftreten von anlagenbezogenen Gerüchen in mindestens 10 % der Messzeit wird als "Geruchsstunde" gewertet. Der relative Anteil der Geruchsstunden an den Jahresstunden, bei dessen Überschreitung eine Geruchsgesamtbelastung in der Regel als erhebliche Belästigung zu werten ist (Immissionswert), ist von der baulichen Nutzung der betroffenen Bereiche abhängig. Tabelle 3-1: Geruchsimmissionswerte Wohn-/Mischgebiete Gewerbe-/ Industriegebiete Dorfgebiete 0,10 (10 % der Jahresstunden) 0,15 (15 % der Jahresstunden) 0,15* (15 % der Jahresstunden) * gegenüber Gerüchen aus der Landwirtschaft In speziellen Fällen sind auch andere Zuordnungen als die in Tabelle 2.1 der GIRL (hier Tabelle 3-1) aufgeführten möglich. Im Außenbereich sind (Bau-) Vorhaben entsprechend 35 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) nur ausnahmsweise zulässig. Ausdrücklich aufgeführt werden landwirtschaftliche Betriebe. Gleichzeitig ist das Wohnen im Außenbereich mit einem immissionsschutzrechtlichen geringeren Schutzanspruch verbunden. Vor diesem Hintergrund ist es möglich, unter Prüfung der speziellen Randbedingungen des Einzelfalles bei der Geruchsbeurteilung im Außenbereich einen Wert bis zu 0,25 für landwirtschaftliche Gerüche heranzuziehen. Die Ermittlung und Bewertung der Geruchsimmissionen ist prinzipiell flächenbezogen durchzuführen. Die Ausdehnung des Beurteilungsgebietes richtet sich nach dem geplanten Vorhaben. Die Beurteilungsflächen sind quadratische Teilflächen, deren Seitenlängen in der Regel 250 m betragen. Die Seitenlängen können entsprechend der tatsächlich vorhandenen Geruchsverteilung auch vergrößert oder verkleinert werden - gegebenenfalls können auch Punktwerte herangezogen werden. Projekt/Kunde: Reitschule Lichtenhorst Seite 5 von 10

6 Wenn der von der zu beurteilenden Anlage zu erwartende Immissionsbeitrag auf keiner Beurteilungsfläche den Wert 0,02 (2 %) überschreitet, ist davon auszugehen, dass die Anlage die belästigende Wirkung der vorhandenen Belastung nicht relevant erhöht (Irrelevanz der zu erwartenden Zusatzbelastung). In diesen Fällen erübrigt sich die Ermittlung der Vorbelastung, und eine Genehmigung für eine Anlage soll auch bei Überschreitung der Immissionswerte nicht wegen der Geruchsimmissionssituation versagt werden. Irrelevanz kann auch dann vorliegen, wenn durch eine geplante Maßnahme die gerundete Kenngröße der Gesamtbelastung auf den Beurteilungsflächen nicht geändert wird. Die zuständige Genehmigungsbehörde kann darüber hinaus weitere Festlegungen im Einzelfall treffen s. auch Ziffer 5 der GIRL Ermittlung der belästigungsrelevanten Kenngröße bei Tierhaltungen Für die Beurteilung der Immissionen aus Tierhaltungsanlagen ist nach Nummer 4.6 der GIRL die belästigungsrelevante Kenngröße IG b zu berechnen und anschließend mit den Immissionswerten nach Tabelle 1 der GIRL zu vergleichen. Die Berechnung erfolgt, in dem ein Produkt aus dem Immissionswert der Gesamtbelastung und dem Gewichtungsfaktor für die einzelne Tierart gebildet wird. Die Berechnungsvorschrift ist in der GIRL angegeben und in der in diesem Fall verwendeten Ausbreitungsprogramm berücksichtigt. Tabelle 3-2: Gewichtungsfaktoren f für die einzelnen Tierarten Tierartspezifische Geruchsqualität Mastgeflügel (Puten, Masthähnchen) Mastschweine, Sauen (bis zu einer Tierplatzzahl von ca Mastschweinen bzw. unter Berücksichtigung der jeweiligen Umrechnungsfaktoren für eine entsprechende Anzahl von Zuchtsauen) Milchkühe mit Jungtieren (einschließlich Mastbullen und Kälbermast, sofern diese zur Geruchsimmissionsbelastung nur unwesentlich beitragen), Gewichtungsfaktor f 1,5 0,75 0,5 Mastbullen die mit Maissilage gefüttert werden (nur Niedersachsen) Mastkälberhaltung 1 Alle sonstigen Geruchsquellen sind weiterhin mit dem Gewichtungsfaktor 1 zu berücksichtigen. Projekt/Kunde: Reitschule Lichtenhorst Seite 6 von 10

7 3.3.2 Sonderfallprüfung In dem Erlass zur GIRL ist ausgeführt: Die Überprüfung der Immissionssituation darf nicht schematisch erfolgen. Vielmehr sind - nachdem die Einhaltung des Standes der Technik sichergestellt und dokumentiert ist - die örtlich spezifischen Aspekte (z. B. Orographie, Nutzung der Grundstücke entsprechend den Festsetzungen in Bebauungsplänen, Bestandsschutz, historische Entwicklung unterschiedlicher Nutzungen, Rücksichtnahmegebot im Nachbarschaftsverhältnis, Geruchsintensität, Hedonik, vegetationstypische Gerüche, sonstige atypische Verhältnisse) in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Als Ergebnis einer intensiven Einzelfallprüfung kann unter Abwägung aller Randbedingungen ein abweichender Immissionswert festgesetzt werden, da die erhebliche Belästigung durch Geruchsimmissionen nach wissenschaftlichen Aussagen zwischen 10 und 20 v. H. relativer Geruchsstundenhäufigkeit beginnt. Wegen weiterer Details wird auf Nr. 5 GIRL und die dazugehörigen Auslegungshinweise verwiesen. Dieses Vorgehen erfolgt analog der Verfahrensweise in Nr. 4.8 der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Beurteilung im Einzelfall (Ziffer 5 der GIRL) Für die Beurteilung, ob schädliche Umwelteinwirkungen durch Geruchsimmissionen hervorgerufen werden, ist ein Vergleich der nach dieser Richtlinie zu ermittelnden Kenngrößen mit den in Tabelle 1 festgelegten Immissionswerten nicht ausreichend, wenn a) auf einzelnen Beurteilungsflächen in besonderem Maße Geruchsimmissionen aus dem Kraftfahrzeugverkehr, dem Hausbrandbereich oder anderen nicht nach Nr. 3.1 Abs. 1 zu erfassenden Quellen auftreten oder b) Anhaltspunkte dafür bestehen, dass wegen der außergewöhnlichen Verhältnisse hinsichtlich Art (z. B. Ekel und Übelkeit auslösende Gerüche) und Intensität der Geruchseinwirkung, der ungewöhnlichen Nutzungen in dem betroffenen Gebiet oder sonstiger atypischer Verhältnisse trotz Einhaltung der Immissionswerte der GIRL schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden oder trotz Überschreitung der in der GIRL vorgegebenen Immissionswerte eine erhebliche Belästigung nicht zu erwarten ist. Projekt/Kunde: Reitschule Lichtenhorst Seite 7 von 10

8 4 Örtliche Gegebenheiten Der Standort der Reitschule befindet sich im Außenbereich an der Landesstraße 192 zwischen Lichtenhorst und Rodewald, etwa 5 km nordwestlich des stärker besiedelten Bereiches Neudorf der langgestreckten Ortschaft Rodewald. In dem Bereich der Reitschule Lichtenhorst sind vereinzelt ehemalige Gehöfte an der Landesstraße 192 vorhanden. Das nächste Wohnhaus liegt auf dem östlich an das Grundstück der Reitschule angrenzenden Grundstück. Es ist von den mobilen Pferdeunterständen und vom Reitplatz ca. 60 m entfernt. Der Abstand zu einem weiteren im Südwesten gelegenen Gebäude beträgt ca. 80 m. (s. Anlage 1). Aus unserer Sicht ist die Nachbarbebauung als Außenbereichsbebauung einzustufen. 5 Geruchsemissionen und -immissionen Erfahrungsgemäß bergen kleine und mittlere Pferdehaltungen in einem sonst ländlich geprägten Umfeld kein hohes Konfliktpotential bezüglich Gerüchen. Wesentliche Geruchsquelle bei der ansonsten in der Regel sehr sauber und mit sehr viel Einstreu betriebenen Haltung von Reitpferden ist in der Regel nur das Mistlager. Im Rahmen einer grundsätzlichen Geruchsuntersuchung an einem großen Schweinemaststall 1996 in NRW /1/ wurde festgestellt, das Gerüche, die auf kleinere Tierhaltungen (Pferde, Schafe, Ziegen) zurückzuführen sind, in der Regel als deutlich weniger störend empfunden werden, auch wenn sie lokal relativ häufig wahrnehmbar sind. Im vorliegenden Fall wurden keine Ausbreitungsrechnungen durchgeführt, weil im Rahmen der Flächennutzungsplanung noch keine Detailplanung für eventuell später zu errichtende Stallgebäude vorliegt. In anderen Fällen wurden verschiedene Berechnungen mit ähnlich großen Pferdebeständen durchgeführt. Bei diesen innerhalb von Ortschaften gelegenen Ställen wird in der Regel nur ein kleines Mistzwischenlager am Standort vorgehalten. Bei den Berechnungen für Pferdebestände von 10 bis 30 Tieren wurde der Geruchsstundenanteil von 15 % für Dorfgebiete in der Regel in dem hier gegebenen Abstand von minimal 50 m unterschritten. Nach unserem Kenntnisstand liegt am Standort keine relevante Geruchsvorbelastung durch andere Quellen vor. Wir gehen daher davon aus, dass bei dem geplanten geringen Tierbestand und den durch die bisherige Aufteilung der Grundstücke gegebenen Abstände im Bereich der benachbarten Wohnhäuser im Außenbereich keine Geruchsbelastungen auftreten, die für sich betrachtet Projekt/Kunde: Reitschule Lichtenhorst Seite 8 von 10

9 den hier anwendbaren Immissionswert der Geruchsimmissions-Richtlinie für Dorfgebiete (15 % Geruchsstundenanteil) überschreiten werden. Unter folgenden Randbedingungen erwarten wir daher keine Konflikte wegen des Auftretens von Gerüchen: Der Tierbestand wird auf die geplanten maximal 20 Tiere begrenzt. Die Errichtung von Stallanlagen und ähnlichen Anlagen, in denen sich die Tiere längere Zeit aufhalten, wird auf das westliche Flurstück eingeschränkt. Auf Freiflächen angefallener Kot sollte auch wegen der damit verbundenen Gerüche umgehend aufgekehrt werden. Die Mistzwischenlagerung im Bereich des Flächennutzungsplanes wird entweder auf eine Fuhre (12 m³) begrenzt, oder das Mistlager wird ca. 100 m vom Nachbarwohngebäude entfernt angelegt (nordwestlich des derzeit vorhandenen Reitplatzes). 6 Staubemissionen und -immissionen Eine Betrachtung von Staubemissionen und immissionen bei Tierhaltungsanlagen wird in der Regel nur bei größeren Schweine- und Geflügelbeständen durchgeführt, da bei diesen Tierarten in gewissem Umfang Feinstäube freigesetzt werden. Die Gesundheitsrelevanz der darin enthaltenen Staubinhaltsstoffe in Konzentrationen, die noch bei den Anwohnern auftreten, wird kontrovers diskutiert. Bei Rindern sind die Staubfreisetzungen deutlich geringer. Für Pferde liegen keine Daten vor. Wegen der trockenen Haltung gegenüber Rindern und dem hohen Stroheinsatz je Tier könnten die Staubemissionen pro Tier höher liegen als bei Schweinehaltung mit Einstreu. Da aber selbst mittlere Schweinebestände in der Regel nur im Nahbereich zu relevanten Feinstaubimmissionen führen, kann hier geschlossen werden, dass die Feinstaubemissionen für die Nachbarschaft nicht relevant sind. Eine begrenzte Belastung durch als störend empfundenen Niederschlag von gröberen Partikeln, insbesondere verwehtem Stroh und zertretenem Gras sowie aufgewirbelte Bodenpartikel kann in längeren Trockenperioden im Nahbereich von Flächen entstehen, auf denen sich Pferde bewegen. Aufgrund der bereits relativ großen Entfernung zu den benachbarten Wohnhäusern und dazwischenliegendem Gebäuden und Bewuchs ist dies in diesem Fall nicht in relevantem Ausmaß zu erwarten. Gegebenenfalls kann derartigen Emissionen in langen Trockenperioden durch Befeuchten von Tieren häufig frequentierter Bereiche entgegengewirkt werden. Projekt/Kunde: Reitschule Lichtenhorst Seite 9 von 10

10 7 Lärmschutz Geräusche bei Pferdehaltungen treten gelegentlich auf, wenn die Tiere ungenügenden Bewegungsspielraum oder unregelmäßig Auslauf aus dem Stall haben und gegen Stalleinrichtungen und -wände treten. Die Tiere werden hier relativ offen gehalten, so dass dieses Problem nicht auftreten sollte. Weiterhin ist der Aufenthaltsort der Tiere 60 m von den Wohnhäusern entfernt. Durch motorisierten Publikumsverkehr können zusätzliche Geräuschemissionen verursacht werden, insbesondere durch das Zuschlagen von Fahrzeugtüren. In der Parkplatzlärmstudie /5/ sind in Kapitel 11 Planungsempfehlungen aus schallschutztechnischer Sicht gegeben. Danach sollte der Abstand von Stellplätzen zu einem Kern-, Dorf- oder Mischgebiet in der Nacht mindestens 15 m betragen, sofern keine Abschirmung vorhanden ist. Die normalen Stellplätze sind hier ca. 45 m vom Nachbarwohnhaus entfernt, eventuell als Stellplatz genutzte Bereiche mindestens 35 m. (Diese Abstände würden auch für Allgemeine Wohngebiete ausreichen.) Es ist eine Abschirmung durch Gebäude vorhanden. Die ohnehin begrenzte Anzahl von Fahrzeugen gelangt von der von den nächstgelegenen Anwohnern abgewandten Seite auf den Hof. Der Publikumsverkehr ist auf Tagstunden beschränkt, da der Betrieb der Reitschule unter den geplanten Bedingungen auf Tageslicht angewiesen ist. Aus den genannten Gründen sind aus dem Plangebiet keine Geräuscheinwirkungen im Bereich benachbarter Nutzungen zu erwarten, die als schädliche Umwelteinwirkungen zu betrachten wären. 8 Literatur /1/ 39. BImSchV (2010): Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen 39. BImSchV) in der aktuellen Fassung /2/ Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz; (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) - TA-Luft vom /3/ Gem. RdErl. d. MU, d. MS, d. ML u. MW vom 23. Juli 2009 (MBl. Nr. 36 S ) /201.2, VORIS veröffentlicht im Ministerialblatt Nr. 36/2009 vom /4/ Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen GIRL - Geruchsimmissions-Richtlinie (LAI-Fassung) vom 29. Februar 2008 mit einer Ergänzung vom mit Auslegungshinweisen vom /5/ Bayrisches Landesamt für Umwelt: Parkplatzlärmstudie, 6. überarbeitete Auflage Projekt/Kunde: Reitschule Lichtenhorst Seite 10 von 10

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