1 Niedersachsen. Ausweisung von Bauflächen im Ortsteil Theene hier: Gemarkung Theene, Flur 3, 103/6. ' Landwirtschaftskammer

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1 ' Landwirtschaftskammer 1 Niedersachsen Landwirtschaftskammer Niedersachsen Am Pferdemarkt Aurich J.u.H. van der Linde GmbH & Co.KG Zum Zungenkai 5 Bezirksstelle Ostfriesland Am Pferdemarkt Aurich Telefon: Telefax: Emden Bankverbindung IBAN: DE SWIFT-BIC: SLZODE22XXX Steuernr.: 64/220/14299 USt-IdNr.: DE Ihr Zeichen Unser Zeichen Ansprechpartner I in Durchwahl B-Plan Manfred Möhlmann manfred.moehlmann@lwk-niedersachsen.de Datum Ausweisung von Bauflächen im Ortsteil Theene hier: Gemarkung Theene, Flur 3, 103/6 Sehr geehrte Damen und Herren, sie haben uns beauftragt, fü r das oben genannte Plangebiet eine Immissionsbeurteilung vorzunehmen. Hierbei soll festgestellt werden, ob eine Ausweisung des Plangebietes des Bebauungsplanes 7.07 als Wohngebiet aus immissionsrechtlicher Sicht möglich ist. Nordwestlich des Plangebietes befindet sich a n der Ekelser Straße 159 eine Hofstelle mit einer relevanten Tierhaltung. Mit dem Eigentümer fand am ein Gesprächstermin hinsichtlich seiner betrieblichen Verhältnisse und zukünftigen Entwicklungsabsichten statt. Ergebnisse sind im Folgenden dargestellt. Die einzelnen Auf der Hofstelle befinden sich derzeit 6 Boxen für Pferde, 6 Plätze für Kühe, 2 Plätze für Rinder und Buchten für 3 Schweine. Weiterhin befindet sich nordöstlich des Stalles eine Mistplatte zur Größe von ca. 3,5 m x 6,0 m. Nach Aussage des Eigentümers ist der Neubau eines Pferdestalles auf dem Flurstück 100/3 beabsichtigt (s. anl. Lageplan). Zukünftig sollen ca. 10 Pferde und ca. 6 Mutterkühe, 7 Rinder und 4 Mastschweine gehalten werden.

2 Die Planfläche des Baugebietes ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Südbrookmerland als Wohnbaufläche ausgewiesen und der Gemeinderat hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr bereits am beschlossen. Durch die Umsetzung des o. g. Vorhabens verändert sich der Tierbestand der Hofstelle gegenüber dem derzeitigen Bestand nicht relevant. Zudem haben zukünftige Bauvorhaben in der näheren Umgebung die festgesetzte Bauleitplanung der Gemeinde zu berücksichtigen. In unserer Beurteilung haben wir daher die o. g. derzeitigen Tierplätze der Hofstelle berücksichtigt. Die Beurteilung der Geruchsemissionen erfolgt gemäß der VDI-Richtlinie 3894 Emissionen und Immissionen aus Tierhaltungsanlagen - Methode zur Abstandsbestimmung 'Geruch' ". Die erforderlichen Mindestabstände wurden mit dem Abstandsrechner Beurteilung von Geruchsemissionen im Umfeld von Tierhaltungsanlagen nach Richtlinie VDI 3894 Blatt 2" berechnet. Dieses Berechnungsprogramm wurde vom Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) entwickelt. Aus der Gebietskategorie ergeben sich die zulässigen Immissionswerte nach der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL). So beträgt die zulässige Geruchsstundenhäufigkeit für eine festgesetzte Wohnbebauung (WA) südwestlich der Hofstelle maximal 10 % der Jahresstunden. Da sich auf der Hofstelle mehrere Stallungen sowie eine bauliche Anlage zur Lagerung von Festmist befinden, wird entsprechend der jeweiligen Emissionssituation ein Gesamtemissionsschwerpunkt gebildet. Dieser entspricht dem zugrunde gelegten Abstandsbemessungspunkt (Ap) zur Bestimmung des Richtlinienabstandes. Weitere Tierhaltungsanlagen im näheren Umfeld, die gegebenenfalls als Vorbelastung zu berücksichtigen wären, sind unseres Wissens nicht vorhanden. Die Richtlinienabstände gern. der VDI Ri chtlinie 3894 bei einer Geruchsstundenhäufigkeit von 10 % der Jahresstunden sowie der Abstandsbemessungspunkt für den genehmigten Tierbestand sind in der nachfolgenden Grafik dargestellt. Seite 2 von 4

3 Abbildung 1: Richtlinienabstände gern. VDI Richtlinie Emissionen und Immissionen aus Tierhaltungsanlagen R' [m]i 2016 KTBL, Darmstadt Für den Tierbestand wurde eine Quellstärke von 241 Geruchseinheiten je Sekunde (GE/s) ermittelt. Bei Windrichtungshäufigkeiten von %0 der Jahresstunden aus nördlichen bzw. nordöstlichen Richtungen ergeben sich nach Anwendung der VDI 3894 Richtlinienabstände bei 10 % der Jahresstunden von m in Richtung des geplanten baugebietes. Das zu beurteilende Plangebiet liegt südwestlich des Emissionsschwerpunktes der Hofstelle. Die Darstellung zeigt, dass die geforderten Mindestabstände überwiegend eingehalten werden. Lediglich im nordwestlichen Bereich des Plangebietes werden die ermittelten Richtlinienabstände nicht ganz eingehalten. Da es bei der Emissionsbeurteilung gern. der VDI-Richtlinie 3894 um ein

4 Schätzverfahren mit hohen Sicherheitszuschlägen handelt, kann unseres Erachtens davon ausgegangen werden, dass auch hier die zulässigen Immissionswerte eingehalten werden. Für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr der Gemeinde Südbrookmerland bestehen aus Sicht des lmmissionschutzes bezüglich der benachbarten Tierhaltung keine Bedenken gegen eine Ausweisung als allgemeines Wohngebiet. ( 1-C (Manfrt ~ Möhlmann) FB Träger öffentlicher Belange Anlagen: Lageplan Henning Kostenfestsetzungsbescheid Seite 4 von 4

5 2 1-1 c:i Vermeaaung und Kat11at11rv11rw111tung Nledersacheen O m Lr.d. COdbroo~-n r'«,,nd Lageplanvorlage 1: 1000 v..,,ke~, i,,~f O rn,'\,vne T,,_ " "~ A 3 a..,,.f ff_ '4 Flu, :, Fh,i,11Jc:,: / r-:y 1 ikf~ ~ erolt lft.,,, 1) ,. 6' ff e "'l R ''"' I{ µ<i/:;f~c4,._, ~e 1Q1. 7 ().!Ql 6 V r "NOf\llof'I t o, d n In h alt uneuemt,ur Geolntormelior Ul"IO Lono.e, vl!rmenur,o Nle~"U:;heen l(e...,1.,am1 Aur-icti.SlonQ oe OIO "lvmer Stre ~ 4e Au"ch fl.er-tltghttlll durrit\: l e noaum1,o, C 1o'nfonn11 Uor und lfll doavermeuunp N1,a,rtec:ha n 1<.a1uNrw1n1 AvrlCJ' 010,..urnor s,,.. iie t :'6603 Aurl~h ZAlchen: fl/2016 1), " - "'""' 0 ne1,1o1g,,,. oorw>t nelkht ll<lch und~ 61,na o'lt l'r,eo,,v11>t 1h011t,r&ll l! Nitdo<IIC11<1Qho Ubo rcu Om(ld,o \/...,np,-on ' 0"' 12 Dll - t 100; ll,q1 01/S/ 1003) "VI mit EntvtnJt dor l/, 00, 1n,,; '""" >,o Ö&ilelC, Zllh ov

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