Umweltfachliche Untersuchungen
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- Lioba Abel
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1 Unterlage Umweltfachliche Untersuchungen Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) Planfeststellung Staatsstraße 2046 Berg i. Gau (Mühlried) B 300 Ortsumfahrung Mühlried und Königslachen St 2044 Abschnitt 150, Station 0,800 bis B 300 Abschnitt 1380, Station 1,210 Aufgestellt: Stadt Schrobenhausen, den D r. K a r l h e i n z S t e p h a n Erster Bürgermeister
2 PLANUNGSBÜRO Dipl.- Biol. Irene Wagensonner Punzenhofener Straße 3 D Furth Telefon: / Fax: 9 Sonnenwagen@ t-online.de FFH- und Umweltverträglichkeitsstudien Landschaftspflegerische Begleitplanung Faunistische Studien, Gewässerökologie Baumkataster, FLL zertif. Baumkontrolle St 2046 Berg i. Gau - (Mühlried) B 300 Ortsumfahrung Mühlried und Königslachen Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (sap) Unterlage Auftraggeber: Stadt Schrobenhausen Auftragnehmer: Bearbeiter: Planungsbüro Wagensonner Punzenhofener Str Furth bei Landshut Dipl. Biol. I. Wagensonner Dipl. Biol. K. Demuth Dipl. Geogr. S. Paulus Stand: August 2014
3 Inhalt - Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einleitung Anlass und Aufgabenstellung Datengrundlagen Methodisches Vorgehen und Begriffsbestimmungen Wirkungen des Vorhabens Baubedingte Wirkfaktoren/Wirkprozesse Anlagenbedingte Wirkprozesse Betriebsbedingte Wirkprozesse Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität Maßnahmen zur Vermeidung Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i. S. v. 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG) Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie Pflanzenarten nach Anhang IV b) der FFH-Richtlinie Tierarten des Anhang IV a) der FFH-Richtlinie Säugetiere Reptilien Libellen Muscheln Bestand und Betroffenheit der Europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie Gutachterliches Fazit... 92
4 Inhalt - Seite 2 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Säugetiere außer Fledermäuse mit Angabe Gefährdungsstatus... 8 Tabelle 2: Fledermausarten mit Angabe Gefährdungsstatus Tabelle 4: Europäische Vogelarten für die Verbotstatbestände von vornherein ausgeschlossen werden können Tabelle 5: Europäische Vogelarten für die Verbotstatbestände nicht von vornherein ausgeschlossen werden können Literaturverzeichnis
5 Seite 3 1 Einleitung 1.1 Anlass und Aufgabenstellung In der vorliegende sap werden: die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach 44 Abs. 1 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie) sowie der Verantwortungsarten nach 54 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG, die durch das Vorhaben erfüllt werden können, ermittelt und dargestellt. (Hinweis zu den Verantwortungsarten : Diese Regelung wird erst mit Erlass einer neuen Bundesartenschutzverordnung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit Zustimmung des Bundesrates wirksam, da die Arten erst in einer Neufassung bestimmt werden müssen. Wann diese vorgelegt werden wird, ist derzeit nicht bekannt) 1.2 Datengrundlagen Angaben über ausgewertete vorhandene und selbst durchgeführte vertiefte Untersuchungen: - Auswertung von Daten der Artenschutzkartierung, des Arten- und Biotopschutzprogramms Landkreis Neuburg-Schrobenhausen (1998) - Fledermauskartierung (Cordes, 2008) - avifaunistische Bestandserfassung (Alexander Scholz, 2011) - Fachliteratur mit Verbreitungskarten (vgl. Literaturverzeichnis) 1.3 Methodisches Vorgehen und Begriffsbestimmungen Methodisches Vorgehen und Begriffsabgrenzungen der nachfolgend Untersuchung stützen sich auf die mit Schreiben der Obersten Baubehörde vom 12. Februar 2013 Az.: IIZ /05 eingeführten Hinweise zur Aufstellung naturschutzfachlicher Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (sap) mit Stand 01/2013. Diese Hinweise berücksichtigen das Urteil vom 14. Juli 2011 BVerwG, 9 A 12/10), in dem das Bundesverwaltungsgericht feststellt, dass 44 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG n.f. im Hinblick auf unvermeidbare Beeinträchtigungen nach 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG EU-Recht entgegensteht.
6 Seite 4 2 Wirkungen des Vorhabens Nachfolgend werden die Wirkfaktoren ausgeführt, die in der Regel Beeinträchtigungen und Störungen der streng und europarechtlich geschützten Tier- und Pflanzenarten verursachen können. 2.1 Baubedingte Wirkfaktoren/Wirkprozesse Flächenumwandlung (Überbauung und Versiegelung, vorübergehende Inanspruchnahme) Vorübergehender Verlust von Lebensraumstrukturen Benachbarungs-/ Immissionswirkungen (Lärm und Erschütterung, Schadstoffimmissionen) Beeinträchtigung von zu der Baumaßnahme benachbarten Lebensraumstrukturen 2.2 Anlagenbedingte Wirkprozesse Flächenumwandlung (Überbauung und Versiegelung), dauerhafter Verlust von Lebensraumstrukturen Benachbarungs-/ Immissionswirkungen (Lärm und Erschütterung, Schadstoffimmissionen) Beeinträchtigung von benachbarten Lebensraumstrukturen der Trasse 2.3 Betriebsbedingte Wirkprozesse Benachbarungs-/ Immissionswirkungen Beeinträchtigung von benachbarten Lebensraumstrukturen der Trasse durch Lärm, Erschütterung, Schadstoffimmissionen, visuelle Effekte Kollisionsrisiko Erhöhung des Kollisionsrisikos für Vögel und Fledermäuse durch Neuzerschneidung des Talraums
7 Seite 5 3 Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität 3.1 Maßnahmen zur Vermeidung Folgende Vorkehrungen zur Vermeidung werden durchgeführt, um Gefährdungen der nach den hier einschlägigen Regelungen geschützten Tier- und Pflanzenarten zu vermeiden oder zu mindern. Die Ermittlung der Verbotstatbestände gem. 44 Abs. 1 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG erfolgt unter Berücksichtigung folgender Vorkehrungen: Anpassung der Planung: Im Zuge der Linienfindung fand ein Abrücken der Trasse vom Waldsaumbereich (60 m) nördlich der Aumühle statt, so dass ein breiter Korridor zwischen Trasse und Waldsaum entsteht und keine von Fledermäusen potenziell nutzbare Strukturen zur Trasse hin unterbrochen werden. Allgemeine Maßnahmen: V1: Jahreszeitliche Beschränkung bei Gehölz- und Baumfällungen Baum- und Gehölzfällungen finden zum Schutz von in Gehölzen brütenden Vögeln zwischen Oktober und Februar, außerhalb der Brutzeit von Vögeln statt. Projektbezogene Maßnahmen: V2: Paarquerung mit ausreichender lichter Weite Optimierung der lichten Weite und Höhe des Brückenbauwerkes, so dass möglichst viel Platz und geringe Beschattung der darunter liegenden Bereiche entsteht. Überspannen der Paar sowie der unmittelbar südlich der Paar gelegenen Altarm- und Röhrichtbereiche. V3: Überflughilfen für Fledermäuse und Vögel Auf der Paarbrücke im Bereich der Paarquerung bzw. des Ufergehölzsaumes werden Wände als Überflughilfen für Fledermäuse und Vögel installiert. Die Höhe der Wände ist gestaffelt und beträgt unmittelbar über dem Flusslauf 4,0 m, wird dann im weiteren Verlauf bis zur Brückenmitte auf 2,5 m abgesenkt und geht etwa ab Brückenmitte in das etwa 1,0 m hohe Brückengeländer über. Über der Brücke querende Fledermäuse und Vögel, für die das Paarufer eine Leitlinie darstellt, werden auf diese Weise in die Höhe gezwungen. Im Bereich der Rampen erfolgen als ergänzende Maßnahme Gehölzpflanzungen, die zu dem Zweck dienen, querende Fledermäuse und Vögel in ausreichende Höhe zu leiten. Die einzelne große Eiche, die am Paarufer südlich des künftigen Brückenbauwerkes steht, wird erhalten und trägt zusätzlich als Überflughilfe bei. V4: Schutz potenzieller Zauneidechsenvorkommen Ende August/Anfang September vor der Winterruhe der Zauneidechsen wird im Jahr vor Baubeginn auf den Böschungen im Baufeld der geplanten Bahnquerung (A1, km 0+100) der Oberboden abgetragen. Diese Bereiche werden dadurch für Zauneidechsen sowohl als Jahreslebensraum als auch als Winterquartier unattraktiv und damit gemieden. Eine zusätzliche Abdeckung der Flächen mit Silofolie vor dem Winter verhindert auch eine Einwanderung der Tiere im Frühjahr in die Rohbodenflächen. Die Abdeckung wird bis zu den Erdarbeiten im Rahmen der Baufeldvorbereitung belassen. Die fachliche Begleitung und Durchführung erfolgt im Rahmen einer ökologischen Baubegleitung.
8 Seite 6 V5: Erhalten von Strukturen unter der Brücke Erhalten eines durchgehenden uferbegleitenden lichten Gehölzsaums auch unterhalb der Brücke, so dass Tiere (z. B. Libellen) dazu verleitet werden die Trasse unter der Brücke zu queren. Die Sicherung erfolgt im Rahmen einer ökologischen Baubegleitung. V6: Jahreszeitliche Beschränkung der Baufeldfreiräumung im Offenland In Offenlandbereichen erfolgt eine Beseitigung von Strukturen, die Vögeln als Nistplatz dienen könnten, in allen Baufeldbereichen durch Pflügen auf bisherigen Ackerflächen sowie Mulchen von bisherigen Stauden- oder Ruderalfluren in der Zeit von Oktober bis Februar bzw. auf bisher als Grünland genutzten Flächen über einen Frühjahrsschnitt durch den bisherigen Bewirtschafter unmittelbar vor dem durch den Vorhabensträger angekündigten Baubeginn. 3.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i. S. v. 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG) Folgende Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF- Maßnahmen) werden durchgeführt, um Beeinträchtigungen lokaler Populationen zu vermeiden. Die Ermittlung der Verbotstatbestände erfolgt unter Berücksichtigung folgender Vorkehrungen: A1 CEF : Ausweichlebensraum für die Zauneidechse Zur Gewährleistung von Ausweichmöglichkeiten für die Art, werden Flächen, die einen räumlichen Kontext zum Eingriffsbereich aufweisen, durch Struktur verbessernde Maßnahmen hinsichtlich der Art vor Beginn der Baumaßnahme aufgewertet und bis zum Ende der Bautätigkeit als Ausweichlebensräume gewahrt. D.h. Wurzelstrünke und Äste werden in länglichen, möglichst flachen Haufen (ca. 2 m x 1 m) an unbeschatteten Plätzen ausgebracht, im Wechsel mit Steinhaufen. Bei verdichtetem Boden werden in den Ausbringungsbereichen der Haufen lokal Bodenlockerungen vorgenommen und ein äußerer Sandkranz von ca. 30 cm geschaffen. Für die Struktur verbessernden Maßnahmen sind 4 Standorte vorgesehen. Die Anlage erfolgt unter Leitung einer ökologischen Baubegleitung mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf (1 Vegetationsperiode vor Beginn der Baumaßnahmen). A2 CEF : Ausweichlebensraum für Feldvögel Zur Erhaltung der ökologischen Funktionalität im Wirkraum für die Arten Feldlerche und Wiesenschafstelze werden auf der Ausgleichsfläche A1 Strukturen zur Lebensraumverbesserung geschaffen. Hierzu werden im Randbereich der Fläche Schwarzbrache- und Blühstreifen geschaffen.
9 Seite 7 4 Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten 4.1 Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH- Richtlinie Pflanzenarten nach Anhang IV b) der FFH-Richtlinie Bezüglich der Pflanzenarten nach Anhang IV b) FFH-RL ergibt sich aus 44 Abs.1 Nr. 4 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG für nach 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgendes Verbot: Schädigungsverbot (s. Nr. 2 der Formblätter): Beschädigen oder Zerstören von Standorten wild lebender Pflanzen oder damit im Zusammenhang stehendes vermeidbares Beschädigen oder Zerstören von Exemplaren wild lebender Pflanzen bzw. ihrer Entwicklungsformen. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion des von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Standortes im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird Tierarten des Anhang IV a) der FFH-Richtlinie Bezüglich der Tierarten nach Anhang IV a) FFH-RL ergibt sich aus 44 Abs.1 Nrn. 1 bis 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG für nach 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgende Verbote: Schädigungsverbot von Lebensstätten (s. Nr. 2.1 der Formblätter): Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird. Störungsverbot (s. Nr. 2.2 der Formblätter): Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population führt. Tötungs- und Verletzungsverbot (s. Nr. 2.3 der Formblätter): Der Fang, die Verletzung oder Tötung von Tieren, die Beschädigung, Entnahme oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen. Umfasst ist auch die Gefahr von Kollisionen im Straßenverkehr, wenn sich durch das Vorhaben das Kollisionsrisiko für die jeweilige Arten unter Berücksichtigung der vorgesehenen Schadensvermeidungsmaßnahmen signifikant erhöht.
10 Seite Säugetiere Übersicht über das Vorkommen der betroffenen Tierarten des Anhang IV FFH-RL Die Einschätzung des Vorkommens potenzieller Tierarten erfolgte basierend auf der Internet- Arbeitshilfe (LfU) in Verbindung mit der Beurteilung des Vorhandenseins von für die jeweiligen Arten geeigneter Habitatstrukturen. Säugetiere ohne Fledermäuse Arten, für die eine Gefährdung nicht von vorne herein ausgeschlossen werden kann: Tabelle 1: Säugetiere außer Fledermäuse mit Angabe Gefährdungsstatus deutscher Name wissenschaftlicher Name RL BY RL D Erhaltungszustand für die kontinentale biogeographische Region (Konferenzergebnis ) Biber Castor fiber - V U1 RL D Rote Liste Deutschland 0 ausgestorben oder verschollen 1 vom Aussterben bedroht 2 stark gefährdet 3 gefährdet G Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt R extrem seltene Art mit geographischer Restriktion V Arten der Vorwarnliste D Daten defizitär RL BY Rote Liste Bayern EHZ Erhaltungszustand 00 ausgestorben 0 verschollen 1 vom Aussterben bedroht 2 stark gefährdet 3 gefährdet RR äußerst selten (potenziell sehr gefährdet) (= R*) R sehr selten (potenziell gefährdet) V Vorwarnstufe D Daten mangelhaft ABR = alpine biogeographische Region, KBR = kontinentale biogeographische Region FV günstig (favourable) U1 ungünstig - unzureichend (unfavourable inadequate) U2 ungünstig schlecht (unfavourable bad)
11 Seite 9 Betroffenheit der Säugetierarten Biber (Castor fiber) Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL 1 Grundinformationen Rote-Liste Status Deutschland: V Bayern: - Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig unzureichend ungünstig schlecht Typische Biberlebensräume sind Fließgewässer mit ihren Auen, insbesondere ausgedehnten Weichholzauen; die Art kommt aber auch an Gräben, Altwässern und verschiedenen Stillgewässern vor. Biber benötigen ausreichend Nahrung sowie grabbare Ufer zur Anlage von Wohnhöhlen. Sofern eine ständige Wasserführung nicht gewährleistet ist, bauen die Tiere Dämme, um den Wasserstand entsprechend zu regulieren und um sich neue Nahrungsressourcen zu erschließen. Es existieren Nachweise von der Paar aus der ASK (1998). Von einem Vorkommen in der Paaraue innerhalb des UG kann ausgegangen werden. Die Vorkommen der Art im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen bilden die lokale Population. 2.1 Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätten nach 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 Satz 1-3 u. 5 BNatSchG Die Durchgängigkeit der Paaraue als Biberlebensraum bleibt aufgrund der Querung mittels einer Talbrücke mit ausreichender lichter Weite gewahrt. Es existieren keine Biberbauten (Dämme und Burgen) im Eingriffsbereich. Somit ist eine Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten und eine damit verbundene vermeidbare Verletzung oder Tötung von Tieren und ihrer Entwicklungsformen nicht gegeben. V2: Paarquerung mit ausreichender lichter Weite 2.2 Prognose des Störungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG Baubedingt und betriebsbedingt kommt es aufgrund der Entfernung zu potenziellen Biberbauten zu keinen erheblichen Störungen von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs-, und Wanderzeiten. Die Art zeigt sich als sehr anpassungsfähig und besiedelt mittlerweile auch erfolgreich Regenrückhaltebecken im unmittelbaren Autobahnbereich. -
12 Seite 10 Biber (Castor fiber) Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL 2.3 Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG Die Durchgängigkeit der Paaraue als Biberlebensraum bleibt aufgrund der Querung mittels einer Talbrücke mit ausreichender lichter Weite gewahrt. Querungen außerhalb des Talraums sind aufgrund fehlender Lebensraumstrukturen unwahrscheinlich. Das Tötungs- und Verletzungsrisiko erhöht sich durch die Maßnahme nicht signifikant. V2: Paarquerung mit ausreichender lichter Weite
13 Seite 11 Fledermäuse In nachfolgender Tabelle werden die Fledermausarten aufgeführt, deren Vorkommen im UG im Rahmen der Fledermauskartierung 2009 erfasst wurden (Fettdruck) bzw. auf Grund des Bestands potenziell möglich sind. Tabelle 2: Fledermausarten mit Angabe Gefährdungsstatus deutscher Name wissenschaftlicher Name RL BY RL D Erhaltungszustand für die kontinentale biogeographische Region (Konferenzergebnis ) Abendsegler Nyctalus noctula 3 3 U1 Braunes Langohr Plecotus auritus - V FV Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus 3 G FV Fransenfledermaus Myotis natteri 3 * FV Graues Langohr Plecotus austriacus 3 2 U1 Große Bartfledermaus Myotis brandtii 2 2 U1 Großes Mausohr Myotis myotis V V FV Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus - 3 U1 Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri 2 D U1 Mopsfledermaus Barbastella barbastellus 2 2 U1 Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus D D XX Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii 3 * FV Wasserfledermaus Myotis daubentonii - * FV Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus 2 D xx Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus - * FV Erklärungen vgl. Tab. 1 Nachfolgend werden für die im Untersuchungsraum nachgewiesenen und potenziell vorkommenden Säugetierarten des Anhangs IV die Beeinträchtigungen und Gefährdungen durch das Vorhaben hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Bestimmungen prognostiziert:
14 Seite 12 Abendsegler (Nyctalus noctula) Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL 1. Grundinformation Rote-Liste Status Deutschland: 3 Bayern: V Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen biogeographischen Region günstig ungünstig unzureichend ungünstig schlecht Lebensraum des Abendseglers sind tiefere, gewässerreiche Lagen mit Auwäldern und anderen älteren Baumbeständen, wie Laub- und Mischwäldern oder Parkanlagen. Jagdhabitat ist der freie Luftraum in 15 bis 50m Höhe, bevorzugt an Gewässern, über Wald, und je nach Nahrungsangebot auch im besiedelten Bereich in Parkanlagen oder über beleuchteten Flächen. Als Sommerquartiere für Wochenstuben, Männchenkolonien und Einzeltiere dienen überwiegend Baumhöhlen (meist Spechthöhlen in Laubbäumen) und ersatzweise Vogelnistoder Fledermauskästen, aber auch Außenverkleidungen und Spalten an hohen Gebäuden und ganz vereinzelt Felsspalten. Fortpflanzungsnachweise sind in Bayern selten. Abendsegler besitzen ein ausgeprägtes Wanderverhalten, weshalb die Bestandszahlen in Bayern im Jahresverlauf stark schwanken: relativ wenigen Tieren zur Fortpflanzungszeit stehen zahlreiche Tiere im Winter und während der Zugzeiten gegenüber. Dabei sind die Tiere ausgesprochen traditionell und kehren in ihnen bekannte Winter-, Sommer- und Durchzugsquartiere zurück. Bei ihren Wanderungen können Abendsegler Distanzen von 1000 km überwinden. Für den Wirkraum sind keine Nachweise des Abendseglers in der ASK aufgeführt. Bei den Erfassungen 2008 konnte die Art im August und Ende September hoch über der Aumühle und den Paarauen beobachtet werden. Hierbei könnte es sich sowohl um eine durchziehende Population, als auch um eine Winterpopulation handeln. Eine Besetzung von Baumquartieren innerhalb des UG ist möglich. 2.1 Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätten nach 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 Satz 1-3 u. 5 BNatSchG Für die Baumaßnahme werden keine Waldflächen mit potenziellen Quartierbäumen in Anspruch genommen. Da Quartiere nicht erkennbar betroffen werden bzw. eine ausreichende Entfernung zu Baufeldern besteht, kann eine Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten und die damit verbundene vermeidbare Verletzung oder Tötung von Tieren und ihrer Entwicklungsformen ausgeschlossen werden Prognose des Störungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG Ein erhebliches Stören durch baubedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- und Wanderzeiten ist aufgrund der Entfernung zu potenziellen Quartierbereichen und dem Baubetrieb in den Sommermonaten außerhalb der Aktivitätszeiten (Abend u. Nachtstunden)nicht zu erwarten. -
15 Seite 13 Abendsegler (Nyctalus noctula) Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL 2.3 Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG Der Abendsegler ist als Jäger im freien Luftraum generell wenig gefährdet bezüglich Kollisionen im Straßenverkehr. Potenziell über der Paarbrücke querende Fledermäuse werden durch Überflughilfen auf der Paarbrücke und den Rampen dazu verleitet, in ausreichender Höhe zu queren. Eine signifikante Erhöhung des Kollisionsrisikos ist demnach nicht zu erwarten. V3: Überflughilfen für Fledermäuse und Vögel Braunes Langohr (Plecotus auritus) Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL 1. Grundinformation Rote-Liste Status Deutschland: V Bayern: - Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen biogeographischen Region günstig ungünstig unzureichend ungünstig schlecht Das Braune Langohr gilt als charakteristische Waldart und kann hier eine breite Palette von Habitaten nutzen, zu der auch Nadelholzbestände gehören können. Die Art ist aber auch in Siedlungen heimisch und bejagt hier auch Gehölzstrukturen in den Ortschaften. Braune Langohren können dank ihrer breiten Flügel und großen Ohren in langsamem, wendigem Flug in dichter Vegetation jagen. Dabei suchen sie auch die Oberfläche von Gehölzen nach Nahrung ab und können Beute im Rüttelflug ergreifen. Sommerquartiere liegen sowohl in Gebäuden als auch in Baumhöhlen, Vogel - und Fledermauskästen. Innerhalb der Gebäude werden vor allem Dachböden (auch Kirchtürme) genutzt. In Waldgebieten sind die Kolonien meist als Wochenstubenverbände in engen sozialen Gemeinschaften organisiert. Innerhalb eines solchen Verbandes werden die Quartiere häufig, d. h. alle paar Tage, gewechselt, ebenso verändert sich die Zusammensetzung der einzelnen Gruppen immer wieder. Einzeltiere, z. B. einzelne Männchen, nutzen im Sommer sowohl Dachböden als auch Verstecke hinter Außenverkleidungen (Fensterläden) oder Baumhöhlen und Kästen. Die Winterquartiere sind unterirdische Quartiere aller Kategorien: neben Höhlen, Stollen, Kasematten und großen Kellern kommen auch kleinräumige Lagerkeller in Frage. Es existieren Nachweise der Art aus der ASK (2001) für den Ortsteil Steingriff. Von einem Vorkommen innerhalb des UG ist demnach auszugehen. Die Artbestände im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen bilden die lokale Population.
16 Seite 14 Braunes Langohr (Plecotus auritus) Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL 2.1 Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätten nach 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 Satz 1-3 u. 5 BNatSchG Gebäude mit potenziellen Quartieren oder Fledermauskästen befinden sich nicht im Eingriffsbereich. Für die Baumaßnahme werden auch keine Waldflächen mit potenziellen Quartierbäumen in Anspruch genommen. Da Quartiere nicht erkennbar betroffen werden bzw. eine ausreichende Entfernung zu Baufeldern besteht, kann eine Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten und die damit verbundene vermeidbare Verletzung oder Tötung von Tieren und ihrer Entwicklungsformen ausgeschlossen werden Prognose des Störungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG Ein erhebliches Stören durch baubedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- und Wanderzeiten ist aufgrund der Entfernung zu potenziellen Quartierbereichen nicht zu erwarten. Betriebsbedingte Störungen von Einzeltieren durch Lärm und Blendwirkungen lassen sich nicht völlig ausschließen, sind jedoch nicht erheblich und führen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG Als strukturnahe Flieger sind die Langohren in besonderem Maß durch Kollisionen im Straßenverkehr bedroht. Die neue Trassierung im Talraum stellt ein erhöhtes Risiko für die Art dar. Das Kollisionsrisiko wird jedoch dadurch minimiert, dass die Paarquerung mittels einer Talbrücke mit ausreichender lichter Weite und Höhe erfolgt, so dass die Tiere problemlos unter der Brücke queren können. Unter der Brücke bleiben Gehölzstrukturen erhalten, die weiterhin als Leitlinien dienen. Sollten dennoch Tiere über der Brücke queren, so werden sie durch Gehölzpflanzungen an den Rampen und transparente Wände auf der Brücke dazu verleitet in ausreichender Höhe zu queren. Zur Trasse hinführende Strukturen, die als Leitstrukturen für Fledermäuse dienen könnten, werden vermieden. Eine signifikante Erhöhung von Verkehrsopfern ist demnach nicht zu erwarten. V2: Paarquerung mit ausreichender lichter Weite V3: Überflughilfen für Fledermäuse und Vögel V5: Erhalten von Strukturen unter der Brücke
17 Seite 15 Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL 1. Grundinformation Rote-Liste Status Deutschland: G Bayern: 3 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen biogeographischen Region günstig ungünstig unzureichend ungünstig schlecht Die Breitflügelfledermaus besiedelt bevorzugt tiefere Lagen mit offenen bis parkartigen Landschaften, die auch ackerbaulich dominiert sei können. Ein hoher Grünlandanteil ist jedoch von Vorteil. Die Art jagt in unterschiedlichen Höhen, je nach Beschaffenheit der Umgebung: Man kann sie sowohl in einiger Höhe beim Absuchen von Baumkronen nach schwärmenden Insekten beobachten als auch über Viehweiden oder Wiesen. Bevorzugte Beutetiere sind Käfer (z. B. Maikäfer, Dung- und Mistkäfer), aber auch Schmetterlinge, Köcherfliegen, Zweiflügler, Hautflügler und Wanzen werden verzehrt. Auf frisch gemähten Wiesen wird auch am Boden Beute ergriffen. Die Sommerquartiere von Wochenstuben und Einzeltieren befinden sich in spaltenförmigen Verstecken im Dachbereich von Gebäuden (Wohnhäuser, Kirchen etc.): unter Firstziegeln, hinter Verschalungen, hinter Fensterläden usw. Die meisten Winternachweise stammen aus Höhlen und anderen unterirdischen Quartieren, aber Überwinterung ist auch in Zwischendecken von Gebäuden nachgewiesen - derartige Quartiere werden jedoch nur zufällig bekannt und können nicht systematisch untersucht werden. Breitflügelfledermäuse gelten als standorttreue Fledermäuse, da ihre Winterquartiere meist weniger als 50 km vom Sommerlebensraum entfernt sind. Nachweise für das Gebiet sind nicht bekannt, ein Vorkommen kann jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die Vorkommen der Breitflügelfledermaus im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen bilden die lokale Population. unbekannt (D) 2.1 Prognose des Schädigungsverbots von Lebensstätten nach 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 Satz 1-3 und 5 BNatSchG Gebäude mit potenziellen Quartieren befinden sich nicht im Eingriffsbereich. Das Risiko einer Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten und die damit verbundene vermeidbare Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen ist daher nicht gegeben Prognose des Störungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG Ein erhebliches Stören durch baubedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- und Wanderzeiten ist aufgrund der Entfernung zu potenziellen Quartierbereichen nicht zu erwarten. Betriebsbedingte Störungen von Einzeltieren durch Lärm und Blendwirkungen lassen sich nicht völlig ausschließen, sind jedoch nicht erheblich und führen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population. -
18 Seite 16 Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL 2.3 Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1 und 5 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG Die Breitflügelfledermaus gilt aufgrund ihres Flug- und Jagdverhaltens in den Höheren Luftschichten generell eher als wenig gefährdet bezüglich Kollisionen im Straßenverkehr. Potenziell über der Paarbrücke querende Fledermäuse werden durch Überflughilfen auf der Paarbrücke und den Rampen dazu verleitet, den Gefahrenbereich in ausreichender Höhe zu queren. Eine signifikante Erhöhung des Kollisionsrisikos ist demnach nicht zu erwarten. V3: Überflughilfen für Fledermäuse und Vögel Fransenfledermaus (Myotis nattereri) Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL 1. Grundinformation Rote-Liste Status Deutschland: * Bayern: 3 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig unzureichend ungünstig schlecht Die Fransenfledermaus ist sowohl in Wäldern als auch in Siedlungen anzutreffen. Für Wochenstuben und Einzelquartiere werden im Wald Baumhöhlen und ersatzweise Fledermaus- oder Vogelnistkästen gewählt, in Ortschaften siedeln Fransenfledermäuse gerne in Hohlblocksteinen von Stallungen oder Maschinenhallen, aber auch in Spalten im Gebälk von Dachböden oder Kirchtürmen. Das Verhalten der Waldkolonien ist wie bei anderen Wald bewohnenden Arten durch häufige Quartierwechsel geprägt. Als Winterquartiere dienen unterirdische Höhlen, Stollen oder Keller, in denen eine hohe Luftfeuchtigkeit und Temperaturen von 2-8 C herrschen. Die Fransenfledermaus ist für sehr lange Aktivitätszeiten in den Wintermonaten bekannt. Sie ist relativ kältetolerant und jagt noch bei wenigen Grad über Null. Fransenfledermäuse nützen bevorzugt Wälder und gehölzreiche Landschaftsteile (z.b. Parks und Gärten) für die Jagd. Sie sind bezüglich des Lebensraumes Wald nicht so stark spezialisiert wie die Bechsteinfledermaus und kommen regelmäßig auch in Nadelwäldern vor, in denen sie meist auf das Vorhandensein von Kästen angewiesen sind. Ähnlich wie Bechsteinfledermäuse können Fransenfledermäuse ihre Beute im Flug von Ästen und Blättern absammeln. Lokale Vorkommen der Fransenfledermaus sind aus der ASK nicht bekannt. Während der Erfassungen 2008 konnte die Art überwiegend im Bereich der Hofweiden bei der Aumühle und am nordwestlich davon gelegenen Waldsaum beobachtet werden. Da die Tiere auf dem Hofgelände nicht sehr zeitig flogen, ist anzunehmen, dass sie dort keine Quartiere haben. Wahrscheinlicher ist, dass es sich um eine Wald bewohnende, möglicherweise auch reproduzierende Population handelt, die die nahrungsreichen Weiden zur Jagd aufsucht. Die Artbestände im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen bilden die lokale Population.
19 Seite 17 Fransenfledermaus (Myotis nattereri) Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL 2.1 Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätten nach 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 Satz 1-3 u. 5 BNatSchG Gebäude mit potenziellen Quartieren oder Nist/-Fledermauskästen befinden sich nicht im Eingriffsbereich. Auch potenzielle Quartiere in Bäumen sind nicht betroffen. Eine Beschädigung oder Zerstörung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist somit für potenzielle Wochenstuben nicht gegeben Prognose des Störungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG Ein erhebliches Stören durch baubedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- und Wanderzeiten ist aufgrund der Entfernung zu potenziellen Quartierbereichen sowie den Bauarbeiten in den Sommermonaten außerhalb der Aktivitätszeiten (Abend- u. Nachtstunden) nicht zu erwarten. Betriebsbedingte Störungen von Einzeltieren durch Lärm und Blendwirkungen lassen sich nicht völlig ausschließen, sind jedoch nicht erheblich und führen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG Fransenfledermäuse sind durch Kollisionen im Straßenverkehr bedroht. Die neue Trassierung im Talraum stellt ein erhöhtes Risiko für die Art dar. Das Kollisionsrisiko wird jedoch dadurch minimiert, dass die Paarquerung mittels einer Talbrücke mit ausreichender lichter Weite und Höhe erfolgt, so dass die Tiere problemlos unter der Brücke queren können. Unter der Brücke bleiben Gehölzstrukturen erhalten, die weiterhin als Leitlinien dienen. Sollten dennoch Tiere über der Brücke queren, so werden sie durch Gehölzpflanzungen an den Rampen und Wände auf der Brücke dazu verleitet, in ausreichender Höhe zu queren. Zur Trasse hinführende Strukturen, die als Leitstrukturen für Fledermäuse dienen könnten, werden vermieden. Eine signifikante Erhöhung von Verkehrsopfern ist demnach nicht zu erwarten. V2: Paarquerung mit ausreichender lichter Weite V3: Überflughilfen für Fledermäuse und Vögel V5: Erhalten von Strukturen unter der Brücke
20 Seite 18 Graues Langohr (Plecotus austriacus) Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL 1. Grundinformation Rote-Liste Status Deutschland: 2 Bayern: 3 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig unzureichend ungünstig schlecht Die Sommer- und Wochenstubenquartiere befinden sich in Ortschaften in Gebäuden und dort vor allem in geräumigen Dachstühlen. Beim Grauen Langohr handelt es sich also um eine typische Dorffledermaus und als Bewohner von Siedlungs- und Ortsrandbereichen gilt sie als starker Kulturfolger. Die relativ wenigen bekannten Winterquartiere sind meist unterirdisch in Kellern, Gewölben u. Ä. Es werden aber in den unterirdischen Quartieren pro Jahr nur sehr wenige Tiere gefunden. Einzelfunde von Grauen Langohren aus dem Winterhalbjahr in Dachböden in Spalten des Dachgebälks lassen vermuten, dass ein größerer Teil der Population oberirdisch in Gebäuden überwintert. Vereinzelt wurden Tiere auch schon in Felsspalten im Elbsandsteingebirge bei der Überwinterung beobachtet. In der Regel sind nur Einzeltiere in einem Winterquartier anzutreffen. Winterquartiere sind oft trocken und kühl. Wichtig ist die Nähe zum Sommerquartier, da die Art nur wenig wandert. Als Jagdgebiete werden freies Grünland, Brachen und gehölzreiche Siedlungsbereiche und andere Lebensräume wie Streuobst-wiesen und Gärten am Ortsrand bevorzugt. Aber auch in Laub- und Mischwald wurden bereits Tiere bei der Jagd beobachtet. Die gute Manövrierfähigkeit dieser Art ermöglicht es den Tieren auch innerhalb von Gehölzen bis in die Kronen hoher Laubbäume zu jagen. Aus der ASK ist eine Wochenstube des Grauen Langohrs in der Kirche von Aresing bekannt (ASK). Demnach ist von einem Vorkommen im Gebiet auszugehen. Die Vorkommen der Art im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen bilden die lokale Population. 2.1 Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätten nach 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 Satz 1-3 u. 5 BNatSchG Eine Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist nicht gegeben, da keine Siedlungsbereiche von der Baumaßnahme betroffen sind Prognose des Störungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG Ein erhebliches Stören durch baubedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- und Wanderzeiten ist aufgrund der Entfernung zu geeigneten Habitatstrukturen nicht zu erwarten. Betriebsbedingte Störungen von Einzeltieren durch Lärm und Blendwirkungen lassen sich nicht völlig ausschließen, diese sind jedoch nicht erheblich und führen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population. -
21 Seite 19 Graues Langohr (Plecotus austriacus) Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL 2.3 Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG Als kleinräumig aktive, strukturnahe Flieger sind die Langohren in besonderem Maße durch Kollisionen im Straßenverkehr bedroht. Die neue Trassierung im Talraum stellt ein erhöhtes Risiko für die Art dar. Das Kollisionsrisiko wird jedoch dadurch minimiert, dass die Paarquerung mittels einer Talbrücke mit ausreichender lichter Weite und Höhe erfolgt, so dass die Tiere problemlos unter der Brücke queren können. Unter der Brücke bleiben Gehölzstrukturen erhalten, die weiterhin als Leitlinien dienen. Sollten dennoch Tiere über der Brücke queren, so werden sie durch Gehölzpflanzungen an den Rampen und Wände auf der Brücke dazu verleitet, in ausreichender Höhe zu queren. Zur Trasse hinführende Strukturen, die als Leitstrukturen für Fledermäuse dienen könnten, werden vermieden. Eine signifikante Erhöhung von Verkehrsopfern ist demnach nicht zu erwarten. V2: Paarquerung mit ausreichender lichter Weite V3: Überflughilfen für Fledermäuse und Vögel V5: Erhalten von Strukturen unter der Brücke Große Bartfledermaus (Myotis brandtii) Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL 1. Grundinformation Rote-Liste Status Deutschland: V Bayern: 2 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig unzureichend ungünstig schlecht Die Große Bartfledermaus bevorzugt wald- und gewässerreiche Landschaften, wobei sowohl Laub-, als auch Misch- und Nadelwälder geeignet sein können. Eine breit gefächerte Nutzung von Jagdhabitaten im Wald und an Gewässern ist wahrscheinlich. Jagd findet in verschiedenen Höhenstufen statt, auch nahe an der Vegetation oder dicht über einem Gewässer. Zur Wochenstubenzeit können regelmäßig genutzte Jagdhabitate bis zu 11 km vom Quartier entfernt liegen. Wochenstuben- und Sommerquartiere der Großen Bartfledermaus befinden sich in Bayern ganz überwiegend in spaltenförmigen Quartieren an Gebäuden wie unter Verschalungen, in Spalten zwischen Balken, hinter Fassaden oder ähnliches. Die Nutzung von Baumhöhlen, Hangplätzen hinter abstehender Rinde toter oder kranker Bäume und Flachkästen ist für die Art jedoch ebenfalls typisch und wird vermutlich nur seltener bekannt. Häufig liegen die Quartierstandorte im Wald oder in Waldnähe als dem bevorzugten Jagdhabitat. Quartierwechsel von Kolonien innerhalb einer Saison kommen wohl regelmäßig vor. Zur Überwinterung suchen Große Bartfledermäuse frostsichere unterirdische Winterquartiere wie Höhlen, größere Keller oder Stollen mit Temperaturen zwischen 2 und 7 C und hoher Luftfeuchtigkeit auf. Es liegen keine sicher bestimmten regionalen Nachweise der Großen Bartfledermaus vor. Dennoch ist ein Vorkommen der Art zu erwarten. Die Art bewohnt gerne Auwälder und hat in diesem Waldtyp auch im Vergleich zu anderen Wäldern den höchsten Anteil an Wochenstuben bezüglich aller Sommernachweise der Art. Die Vorkommen der Art im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen bilden die lokale Population.
22 Seite 20 Große Bartfledermaus (Myotis brandtii) Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL 2.1 Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätten nach 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 Satz 1-3 u. 5 BNatSchG Gebäude mit potenziellen Quartieren oder Fledermauskästen befinden sich nicht im Eingriffsbereich. Auch potenzielle Quartiere in Bäumen sind nicht betroffen. Eine Beschädigung oder Zerstörung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist somit für potenzielle Wochenstuben nicht gegeben Prognose des Störungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG Ein erhebliches Stören durch baubedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- und Wanderzeiten ist aufgrund der Entfernung zu potenziellen Quartierbereichen nicht zu erwarten. Betriebsbedingte Störungen von Einzeltieren durch Lärm und Blendwirkungen lassen sich nicht völlig ausschließen, sind jedoch nicht erheblich und führen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG Bartfledermäuse sind durch Kollisionen im Straßenverkehr bedroht. Die neue Trassierung im Talraum stellt ein erhöhtes Risiko für die Art dar. Das Kollisionsrisiko wird jedoch dadurch minimiert, dass die Paarquerung mittels einer Talbrücke mit ausreichender lichter Weite und Höhe erfolgt, so dass die Tiere problemlos unter der Brücke queren können. Unter der Brücke bleiben Gehölzstrukturen erhalten, die weiterhin als Leitlinien dienen. Sollten dennoch Tiere über der Brücke queren, so werden sie durch Gehölzpflanzungen an den Rampen und Wände auf der Brücke dazu verleitet, in ausreichender Höhe zu queren. Zur Trasse hinführende Strukturen, die als Leitstrukturen für Fledermäuse dienen könnten, werden vermieden. Eine signifikante Erhöhung von Verkehrsopfern ist demnach nicht zu erwarten. V2: Paarquerung mit ausreichender lichter Weite V3: Überflughilfen für Fledermäuse und Vögel V5: Erhalten von Strukturen unter der Brücke
23 Seite 21 Großes Mausohr (Myotis myotis) Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL 1. Grundinformation Rote-Liste Status Deutschland: V Bayern: V Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig unzureichend ungünstig schlecht Große Mausohren sind Gebäudefledermäuse, die strukturreiche Landschaften mit hohem Anteil geschlossener Wälder in der Umgebung als Jagdgebiete benötigen. Altersklassen-Laubwälder mit geringer Kraut- und Strauchschicht und einem hindernisfreien Luftraum bis in 2 m Höhe werden als Jagdgebiete bevorzugt, innerhalb der Wälder sind Buchen- und Mischwälder die bevorzugten Jagdgebiete. Seltener jagen Mausohren auch auf Äckern, Weiden oder über anderem kurzrasigem (frisch gemähten) Grünland. Die Tiere fangen in langsamem, bodennahem Flug Großinsekten (insbesondere Laufkäfer, Kohlschnaken) vom Boden oder dicht darüber. Als Wochenstubenquartiere werden warme, geräumige Dachböden von Kirchen, Schlössern und anderen großen Gebäuden mit Plätzen ohne Zugluft und Störungen genutzt, selten auch Brückenpfeiler oder -widerlager von Autobahnen (zwei Fälle in Bayern). Männchen und nicht reproduzierende (jüngere) Weibchen haben ihre Sommerquartiere einzeln in Baumhöhlen, Felsspalten, Dachböden, Gebäudespalten oder Fledermauskästen. Ab Oktober werden die Winterquartiere unterirdische Verstecke in Höhlen, Kellern, Stollen bezogen. Lokal ist das Große Mausohr aus mehreren Einzelquartieren und einer kleinen Wochenstube in Sandizell bekannt (Fledermaus-Datenbank). Während der Erfassungen 2008 konnten die Tiere am Waldrand und im Bereich der Hofweiden der Aumühle beobachtet werden. Möglicherweise handelt es sich um Tiere der Sandizeller Wochenstubenpopulation, die die nahrungsreichen Auen und Weiden zur Jagd aufsuchen.die Artvorkommen im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen bilden die lokale Population. 2.1 Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätten nach 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 Satz 1-3 u. 5 BNatSchG Eine Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist nicht gegeben, da Siedlungsbereiche weder direkt noch indirekt von der Baumaßnahme betroffen sind. Für die Baumaßnahme werden auch keine Waldflächen mit potenziellen Quartierbäumen in Anspruch genommen. Da Sommerquartiere nicht erkennbar betroffen werden bzw. eine ausreichende Entfernung zu Baufeldern besteht, ist keine Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzung- und Ruhestätten und die damit verbundene vermeidbare Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen erkennbar Prognose des Störungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG Ein erhebliches Stören durch baubedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- und Wanderzeiten ist aufgrund der Entfernung zu potenziellen Quartierbereichen nicht zu erwarten. Betriebsbedingte Störungen von Einzeltieren durch Lärm und Blendwirkungen lassen sich nicht völlig ausschließen, sind jedoch nicht erheblich und führen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population. -
24 Seite 22 Großes Mausohr (Myotis myotis) Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL 2.3 Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG Mausohren sind durch Kollisionen im Straßenverkehr bedroht. Die neue Trassierung im Talraum stellt ein erhöhtes Risiko für die Art dar. Das Kollisionsrisiko wird jedoch dadurch minimiert, dass die Paarquerung mittels einer Talbrücke mit ausreichender lichter Weite und Höhe erfolgt, so dass die Tiere problemlos unter der Brücke queren können. Unter der Brücke bleiben Gehölzstrukturen erhalten, die weiterhin als Leitlinien dienen. Sollten dennoch Tiere über der Brücke queren, so werden sie durch Gehölzpflanzungen an den Rampen und transparente Wände auf der Brücke dazu verleitet in ausreichender Höhe zu queren. Zur Trasse hinführende Strukturen, die als Leitstrukturen für Fledermäuse dienen könnten, werden vermieden. Eine signifikante Erhöhung von Verkehrsopfern ist demnach nicht zu erwarten. V2: Paarquerung mit ausreichender lichter Weite V3: Überflughilfen für Fledermäuse und Vögel V5: Erhalten von Strukturen unter der Brücke Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus) Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL 1. Grundinformation Rote-Liste Status Deutschland: V Bayern: - Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen biogeographischen Region günstig ungünstig unzureichend ungünstig schlecht Da die Kleine Bartfledermaus ihr Quartier an Gebäuden in ländlichen Gegenden und eher im Randbereich von Städten sucht, wird sie als typische "Dorffledermaus" bezeichnet. Sie ist hauptsächlich hinter Außenwandverkleidungen und Fensterläden von Wohnhäusern, Garagen und Scheunen zu finden, teilweise auch in Spalten zwischen Giebel und Dachüberstand. Gelegentlich werden auch Einzeltiere und Kolonien in Fledermauskästen (Flachkästen) im Wald bzw. in Waldnähe außerhalb von Dörfern beobachtet. Die bekannten Winterquartiere befinden sich ausschließlich unterirdisch in Kellern, Höhlen und Stollen, da die Tiere eine hohe Luftfeuchtigkeit und Temperaturen über Null Grad benötigen. Die Kleine Bartfledermaus jagt sowohl in Wäldern als auch in gut strukturierten Landschaften mit Gehölzen wie Hecken oder Obstgärten und an Gewässern mit Ufergehölzen. Dabei zeichnet sie ein schneller wendiger Flug aus, der in seiner Höhe stark variiert. Typisch für diese Fledermausart ist auch ein häufiger Wechsel zwischen verschiedenen Jagdgebieten, die sich in der Regel im Umkreis von 3 km um das Quartier befinden. Aus der ASK sind im weiteren Umkreis des UG Wochenstuben der Kleinen Barfledermaus bekannt. Während der Erfassungen 2008 konnte die Art mit geringer Aktivitätsdichte im Wirkraum festgestellt werden. Es ist von einer lokalen Sommerpopulation auf geringerem Niveau auszugehen. Die Artvorkommen im Landkreis Neuburg- Schrobenhausen bilden die lokale Population.
25 Seite 23 Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus) Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL 2.1 Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätten nach 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 Satz 1-3 u. 5 BNatSchG Für die Baumaßnahme werden weder Waldflächen mit potenziellen Quartierstrukturen in Anspruch genommen, noch befinden sich Gebäude mit potenziellen Quartieren oder Fledermauskästen im Eingriffsbereich. Eine Beschädigung oder Zerstörung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist somit nicht gegeben Prognose des Störungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG Ein erhebliches Stören durch baubedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- und Wanderzeiten ist aufgrund der Entfernung zu potenziellen Quartierbereichen nicht zu erwarten. Betriebsbedingte Störungen von Einzeltieren durch Lärm und Blendwirkungen lassen sich nicht völlig ausschließen, diese sind jedoch nicht erheblich und führen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG Bartfledermäuse sind durch Kollisionen im Straßenverkehr bedroht. Die neue Trassierung im Talraum stellt ein erhöhtes Risiko für die Art dar. Das Kollisionsrisiko wird jedoch dadurch minimiert, dass die Paarquerung mittels einer Talbrücke mit ausreichender lichter Weite und Höhe erfolgt, so dass die Tiere problemlos unter der Brücke queren können. Unter der Brücke bleiben Gehölzstrukturen erhalten, die weiterhin als Leitlinien dienen. Sollten dennoch Tiere über der Brücke queren, so werden sie durch Gehölzpflanzungen an den Rampen und Wände auf der Brücke dazu verleitet, in ausreichender Höhe zu queren. Zur Trasse hinführende Strukturen, die als Leitstrukturen für Fledermäuse dienen könnten, werden vermieden. Eine signifikante Erhöhung von Verkehrsopfern ist demnach nicht zu erwarten. V2: Paarquerung mit ausreichender lichter Weite V3: Überflughilfen für Fledermäuse und Vögel V5: Erhalten von Strukturen unter der Brücke
26 Seite 24 Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri) Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL 1. Grundinformation Rote-Liste Status Deutschland: V Bayern: - Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen biogeographischen Region günstig ungünstig unzureichend ungünstig schlecht Der Kleinabendsegler ist eine typische Wald- und Baumfledermaus. Hierbei dienen ihm wiederum besonders Laubwälder und Mischwälder mit hohem Laubholzanteil als Lebensraum. Auch Parkanlagen mit altem Laubholzbestand werden bewohnt. Da es sich beim Kleinabendsegler um eine wandernde Fledermausart handelt, schwanken die Bestände mit den Jahreszeiten. In Bayern sind praktisch nur Sommerquartiere bekannt. Als Quartiere dienen den Tieren Höhlen in Bäumen, bevorzugt Laubbäumen, wobei Astlöcher aber auch Stammrisse bezogen werden. In Ergänzung werden Vogelnistkästen oder Fledermauskästen als Quartiere angenommen. Gebäudequartiere sind in Bayern sehr selten. Die Quartiere werden oft gewechselt, ebenso setzen sich die Gruppen immer wieder neu zusammen. Auch bei den Paarungsquartieren im August und September werden Wälder und Parkanlagen mit hohem Laubholzanteil als Lebensräume bevorzugt. Als Jagdgebiete werden vor allem Lichtungen in Wäldern, Windwurfflächen, Kahlschläge und andere freie Flugflächen genutzt. Auch über Gewässern, Bach- und Flussauen sind Kleinabendsegler bei der Jagd zu beobachten. Der Kleinabendsegler zählt zu den besonders opportunistischen Jägern im freien Luftraum und ist relativ unspezialisiert bei der Wahl der Beutetiere. Kleinabendsegler haben oft einen relativ großen Aktionsradius von ca. 4 km, einzelne Tiere konnten aber auch schon wesentlich weiter entfernt vom Quartier bei der Jagd beobachtet werden. Nachweis des Kleinabendsegler sind im UG und dessen Umfeld nicht bekannt. Ein Vorkommen kann dennoch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die Artbestände im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen bilden die lokale Population. 2.1 Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätten nach 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 Satz 1-3 u. 5 BNatSchG Für die Baumaßnahme werden keine Waldflächen mit für die Art nutzbaren Quartierbäumen in Anspruch genommen. Da potenzielle Sommerquartiere nicht erkennbar betroffen werden bzw. eine ausreichende Entfernung zu Baufeldern besteht, ist eine Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzung- und Ruhestätten nicht erkennbar Prognose des Störungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG Ein erhebliches Stören durch baubedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- und Wanderzeiten ist aufgrund der Entfernung zu potenziellen Quartierbereichen nicht zu erwarten. Betriebsbedingte Störungen von Einzeltieren durch Lärm und Blendwirkungen lassen sich nicht völlig ausschließen, sind jedoch nicht erheblich und führen zu keiner Beeinträchtigung des Erhaltungszustandes der lokalen Population. -
Anlage 1 zu: Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung. (sap) Mustervorlage
Anlage 1 zu: Hinweise zur Aufstellung naturschutzfachlicher Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (sap) (Anlage zum MS vom 20. August 2018; Az.: G7-4021.1-2-3) Naturschutzfachliche
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