AUTOBAHN A 8 KARLSRUHE - MÜNCHEN 6-STREIFIGER AUSBAU ANSCHLUSSSTELLE ULM-WEST BIS AUTOBAHNKREUZ ULM-ELCHINGEN

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1 Autobahndirektion Südbayern AUTOBAHN A 8 KARLSRUHE - MÜNCHEN 6-STREIFIGER AUSBAU ANSCHLUSSSTELLE ULM-WEST BIS AUTOBAHNKREUZ ULM-ELCHINGEN Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) LARS consult Gesellschaft für Planung und Projektentwicklung mbh Bahnhofstraße Memmingen Tel / Fax 08331/ info@lars-consult.de Web:

2 GEGENSTAND Autobahn A 8 Karlsruhe - München 6-streifiger Ausbau Anschlussstelle Ulm-West bis Autobahnkreuz Ulm-Elchingen AUFTRAGGEBER Autobahndirektion Südbayern Rottachstraße Kempten Telefon: Telefax: 0831/ / Web poststelle.kempten@abdsb.bayern.de Vertreten durch: Dr.-Ing. Olaf Weller, Baudirektor AUFTRAGNEHMER UND VERFASSER LARS consult Gesellschaft für Planung und Projektentwicklung mbh Bahnhofstraße Memmingen Telefon: Telefax: Web: info@lars-consult.de BEARBEITER Bernd Munz - Dipl. Geograph Dr. Marc Bulte - Ökologe Ragnar Romano - B. Wildlife ManagementDr. Marc Bulte - Ökologe Memmingen, den Bernd Munz - Dipl. Geograph

3 INHALTSVERZEICHNIS 1 Einleitung Anlass und Aufgabenstellung Datengrundlage Methodisches Vorgehen und Begriffsbestimmung 2 2 Wirkung des Vorhabens Baubedingte Wirkfaktoren/Wirkprozesse Anlagenbedingte Wirkprozesse Betriebsbedingte Wirkprozesse 3 3 Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität Maßnahmen zur Vermeidung Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i.s.v. 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG) Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie Pflanzenarten nach Anhang IV b) der FFH-Richtlinie Tierarten des Anhang IV a) der FFH-Richtlinie Bestand und Betroffenheit der Europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie 60 5 Gutachterliches Fazit Literaturverzeichnis 101 TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 1: Tabelle 2: Tabelle 3: Tabelle 4: Tabelle 5: Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen und potentiell vorkommenden Säugetierarten 7 Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen und potentiell vorkommenden Reptilienarten 43 Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen und potentiell vorkommenden Amphibienarten. 48 Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen und potentiell vorkommenden Tagfalterarten 58 Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum vorkommenden und potentiell vorkommenden europäischen Vogelarten 61

4 Einleitung 1 Einleitung Die Autobahndirektion Südbayern plant einen 6-streifigen Ausbau der bestehenden A8 im Streckenabschnitt Kreuz Ulm-Elchingen bis zur Autobahnausfahrt Ulm-Ost. Bereits 2011 wurde zu dieser Planung der Vorentwurf verfasst, der 2013 genehmigt wurde. In diesem Verfahrensschritt wird nun der Entwurf durch das Planungsbüro LARS consult erarbeitet, indem die Maßnahmen der sap bereits in die Maßnahmenliste mit aufzunehmen sind. Der Ausbau orientiert sich an der bestehenden A8, die überwiegend im Bestand als 4-spurige Straße geführt wird. Allein im Teilbereich vom Kreuz Ulm-Elchingen bis zur Ausfahrt Unterthalfingen ist die Straße bereits 5-spurig ausgebaut. Die Straße verläuft in diesem Teilabschnitt durch zwei Wälder ( Großer Forst und Großer Gehrn ), sowie durch intensiv genutztes Ackerland. Das Gebiet ist bereits zum Teil stark von Relief geprägt, weshalb die Straße mal im Einschnitt und mal auf einen Damm verläuft. Abgesehen von diversen Straßenüberführungen und Unterführungen liegen keine Gewässerquerungen oder faunistischen Durchlässe im bestehenden Straßenkörper. Hochwertige Strukturen sind zum Teil in den Waldbereichen, als auch in einiger Entfernung zur Straße in den angrenzenden FFH-Gebieten und Naturdenkmälern zu finden. 1.1 Anlass und Aufgabenstellung Für Planfeststellungsverfahren ist eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen. In der vorliegenden sap werden: die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach 44 Abs. 1 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie) sowie der Verantwortungsarten nach 54 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG, die durch das Vorhaben erfüllt werden können, ermittelt und dargestellt. (Hinweis zu den Verantwortungsarten : Diese Regelung wird erst mit Erlass einer neuen Bundesartenschutzverordnung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit Zustimmung des Bundesrates wirksam, da die Arten erst in einer Neufassung bestimmt werden müssen. Wann diese vorgelegt wird, ist derzeit nicht bekannt). Seite 1

5 Einleitung 1.2 Datengrundlage Als Datengrundlage wurden zur Beurteilung der Tatbestände folgende Datenquellen herangezogen. Artenschutz- und Biotopkartierung Bayern (ASK TK-Blatt 7526 Stand ) Arten- und Biotopschutzprogramm Landkreis Neu-Ulm (ABSP, 2003) Zielartenkonzept Baden-Württemberg (ZI, Abfrage Gemeinde Ulm und Langenau) Brutvögel in Bayern (Bezzel et al., 2012) Fledermäuse in Bayern (Meschede & Rudolph, 2004) Die Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs (Laufer et al., 2007) Faunistisches Gutachten zum Ausbau der A8 (LARS consult, 2015) Ausbau der A8 zwischen Ulm West und - Artenschutzfachliche Beiträge (Stand Vorentwurf) (Kramer, ) Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr (Garniel und Mierwald 2010) Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (Südbeck et al., 2005) Leitfaden Planung und Gestaltung von Querungshilfen für Fledermäuse (Brinkmann et al., 2008) 1.3 Methodisches Vorgehen und Begriffsbestimmung Methodisches Vorgehen und Begriffsabgrenzungen der nachfolgenden Untersuchung stützen sich auf die mit Schreiben der Obersten Baubehörde vom 19. Januar 2015 Az.: IIZ /05 eingeführten Hinweise zur Aufstellung naturschutzfachlicher Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (sap) mit Stand 01/ Seite 2

6 Wirkung des Vorhabens 2 Wirkung des Vorhabens Nachfolgend werden die Wirkfaktoren ausgeführt, die in der Regel Beeinträchtigungen und Störungen der streng und europarechtlich geschützten Tier- und Pflanzenarten verursachen können. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in diesem Fall die A8 bereits besteht und der Verkehr nach dem Ausbau voraussichtlich um weniger als 10 % zunehmen wird. Daher werden für die vorkommenden Arten eher höhere baubedingte Wirkfaktoren als anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren erwartet. 2.1 Baubedingte Wirkfaktoren/Wirkprozesse Aufwirbelung von Schlamm und Sand bei Bauarbeiten im Wald Schadstoffeinträge in die Wälder während der Bauzeit (z.b. aus Baumaschinen) Störung empfindlicher Tierarten durch Lärm, Licht und andere Beunruhigungen; dadurch erhöhte Barrierewirkung baubedingte Flächeninanspruchnahme, Lärmemissionen und optische Störungen im Bereich der zumeist intensiv genutzten landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie der Wälder Gehölzrodungen Erschütterungen durch Baufahrzeuge 2.2 Anlagenbedingte Wirkprozesse sonstige anlagenbedingte Zerschneidungswirkungen Einschränkung der Potenziale für die Entwicklung von naturnahen Waldbereichen anlagenbedingte Flächeninanspruchnahme im Bereich der zumeist intensiv genutzten Ackerflächen sowie Waldflächen 2.3 Betriebsbedingte Wirkprozesse Schad- und Nährstoffeinträge in den landwirtschaftlichen Nutzflächen und im Wald durch direkte Verkehrsemissionen Schadstoffeinträge bei Unfällen Zusätzliche Verlärmung der an die Straße angrenzenden Lebensräume aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens mit negativen Auswirkungen für die dortigen Lebensgemeinschaften (Fauna), Verschiebung der Isophonen infolge der Verbreiterung der Trasse Seite 3

7 Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität betriebsbedingte Zerschneidungswirkungen und Verkehrsverluste (Kollisionsrisiko) Einschränkung der Potenziale für die Entwicklung von wertvollen Lebensräumen für störungsempfindliche Arten im Umfeld der Straße (v.a. durch die Verlärmung) Verkehrsbedingte Wirkungen wie Kollisionen, Erschütterungen, Sogeffekte, Luftverwirbelungen, Licht- und Lärmemissionen 3 Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität 3.1 Maßnahmen zur Vermeidung Folgende Vorkehrungen zur Vermeidung werden durchgeführt, um Gefährdungen der nach den hier einschlägigen Regelungen geschützten Tier- und Pflanzenarten zu vermeiden oder zu mindern. Die Ermittlung der Verbotstatbestände gem. 44 Abs. 1 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG erfolgt unter Berücksichtigung folgender Vorkehrungen: V1: Die baulichen Maßnahmen an den Unter- bzw. Überführungen sind (abhängig von der jährlichen Witterung) in der Zeit von Ende März bis Ende Oktober nur bei Helligkeit durchzuführen, um die Querungsfunktion für Fledermäuse auch in der Bauphase zu erhalten. Generell ist auf eine nächtliche Beleuchtung der Bauwerke zu verzichten. V2: Versetzung von bestehenden Hecken bzw. Neuanpflanzung von Gehölzstrukturen entlang der A8 als Fledermaus Leitstruktur/ Nahrungshabitat V3: Rodung von Höhlenbäumen im Oktober unter Aufsicht einer Umweltbaubegleitung zur Konfliktvermeidung mit baumhöhlennutzenden Fledermäusen (keine endoskopische Untersuchung von Baumhöhlen, stattdessen rechtzeitiges Verschließen der Baumhöhlen um eine Besiedelung durch Fledermäuse zu verhindern, Durchführung der Maßnahmen in enger fachlicher Abstimmung mit der Koordinationsstelle für den Fledermausschutz in Südbayern) V4: Aufbau eines geschlossenen Waldrands im Bereich der Waldrodungsfläche, während der Entwicklungszeit ist entlang des Waldrandes durch eine Leitwand der Kollisionsschutz für Fledermäuse zu ergänzen V5: Bei der Ausweisung der temporären Arbeitsflächen und der Baustellenverkehrsflächen sind die potentiellen Lebensräume der Haselmaus zu beachten und durch eine Umweltbaubegleitung zu sichern. Seite 4

8 Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität V6: Während der Bauphase ist im Aktivitätszeitraum der heimischen Reptilien eine Umweltbaubegleitung vorzusehen um eine Besiedelung temporärer baubedingter Lebensräume zu erkennen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen zum Schutz dieser Populationen in Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde umzusetzen. V7: Bei Beginn der Bauarbeiten innerhalb der Aktivitätszeit (Anfang März bis Ende Juli) der vorkommenden Amphibienarten, sind die potentiellen Amphibienlebensräume im betroffenen Straßenrandbereich innerhalb der Waldflächen Großer Gehrn und Großer Forst durch die Umweltbaubegleitung zu kontrollieren. Sollten dabei relevante Amphibienarten gefunden werden, sind in diesen Teilbereichen in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde geeignete Maßnahmen durchzuführen. V8: Die Einrichtung des Baufelds sowie Rodungsarbeiten sind außerhalb der allgemeinen Brutzeit der heimischen Avifauna (März bis Ende September) zu beginnen/abzuschließen. V9: Anpflanzung von flächenhaften Gehölzen entlang der Autobahn als Lebensraumausgleich für diverse Freibrüter (Umfang der Neuanpflanzung mindestens flächengleich zu notwendigen Rodungen) 3.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i.s.v. 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG) Folgende Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF- Maßnahmen) werden durchgeführt, um Beeinträchtigungen lokaler Populationen zu vermeiden. Die Ermittlung der Verbotstatbestände erfolgt unter Berücksichtigung folgender Vorkehrungen: CEF 1: Ausbringen von 20 Fledermauskästen beidseitig der A8 in den Waldgebieten Großer Gehrn und Großer Forst CEF 2: Optimierung von m² (3 Reviere) Bruthabitat für die Feldlerche, durch Schaffung von extensiv genutzten Rohbodenstandorten Um die dauerhafte Wirksamkeit der CEF-Maßnahmen zu gewährleisten, ist ein Pflege- und Entwicklungskonzept für die Betreuung der Kästen und der Feldlerchenhabitate zu verfassen und umzusetzen bzw. wird empfohlen. Damit wird auf lange Sicht die Funktion der Maßnahmen gesichert. Zur Überprüfung der CEF-Maßnahmen ist ein Monitoring durchzuführen, dessen Ergebnisbericht ist jeweils zum Jahresende der Unteren Naturschutzbehörde vorzulegen. Art, Zeitraum und Umfang ist nach Umsetzung der Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. In dem Ergebnisbericht sind gegebenenfalls Änderungen oder ergänzende Maßnahmen zur Optimierung der Funktionsfähigkeit der Maßnahme zu benennen. Mögliche Maßnahmen können zum Beispiel Anzahl Seite 5

9 und Zeitpunkt der Pflegearbeiten sein oder auch gestalterische Maßnahmen, wie das zusätzliche Abdichten von Mulden Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH- Richtlinie Pflanzenarten nach Anhang IV b) der FFH-Richtlinie Bezüglich der Pflanzenarten nach Anhang IV b) FFH-RL ergibt sich aus 44 Abs.1 Nr. 4 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG für nach 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgendes Verbot: Schädigungsverbot (s. Nr. 2 der Formblätter): Beschädigen oder Zerstören von Standorten wild lebender Pflanzen oder damit im Zusammenhang stehendes vermeidbares Beschädigen oder Zerstören von Exemplaren wild lebender Pflanzen bzw. ihrer Entwicklungsformen. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion des von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Standortes im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird. Im Untersuchungsgebiet kann das Vorkommen von Pflanzenarten des Anhanges IV ausgeschlossen werden, da entweder geeignete Lebensräume fehlen oder die Arten im Verbreitungsraum natürlicherweise nicht vorkommen Tierarten des Anhang IV a) der FFH-Richtlinie Bezüglich der Tierarten nach Anhang IV a) FFH-RL ergibt sich aus 44 Abs.1 Nrn. 1 bis 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG für nach 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgende Verbote: Schädigungsverbot von Lebensstätten (s. Nr. 2.1 der Formblätter): Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird. Störungsverbot (s. Nr. 2.2 der Formblätter): Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population führt. Seite 6

10 Tötungs- und Verletzungsverbot (s. Nr. 2.3 der Formblätter): Der Fang, die Verletzung oder Tötung von Tieren, die Beschädigung, Entnahme oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen. Umfasst ist auch die Gefahr von Kollisionen im Straßenverkehr, wenn sich durch das Vorhaben das Kollisionsrisiko für die jeweiligen Arten unter Berücksichtigung der vorgesehenen Schadensvermeidungsmaßnahmen signifikant erhöht Säugetiere Tabelle 1: Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen und potentiell vorkommenden Säugetierarten deutscher Name wissenschaftlicher Name RL D RL BW RL BY EHZ KBR Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus G 2 3 u Brandtfledermaus Myotis brandtii V 1 2 u Wasserfledermaus Myotis daubentonii g Großes Mausohr Myotis myotis V 2 V g Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus V 3 - g Fransenfledermaus Myotis nattereri g Kleinabendsegler Nyctalus leisleri D 2 2 u Großer Abendsegler Nyctalus noctula V i 3 u Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii - i 3 u Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus g Braunes Langohr Plecotus auritus V 3 - g Biber Castor fiber V 2 - g Haselmaus Muscardinus avellanarius G G - u RL D Rote Liste Deutschland und RL BY Rote Liste Bayern 0 verschollen 1 vom Aussterben bedroht 2 stark gefährdet 3 gefährdet G Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt R extrem seltene Art mit geographischer Restriktion) V Arten der Vorwarnliste D Daten defizitär i gefährdete wandernde Tierart EHZ Erhaltungszustand ABR = alpine Biogeographische Region, KBR = kontinentale biogeographische Region g günstig (favourable) u ungünstig - unzureichend (unfavourable inadequate) s ungünstig schlecht (unfavourable bad)? unbekannt (unknown) Seite 7

11 Betroffenheit der Säugetierarten Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) 1 Grundinformationen Rote-Liste Status: s.tab. 1 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinental Biogeographischen Region: günstig ungünstig unzureichend ungünstig schlecht Die Breitflügelfledermaus besiedelt weite Teile Europas vom Mittelmeergebiet bis etwa zum 55. Grad nördlicher Breite (Südengland, Dänemark, Südschweden und weiter nach Osten). Auch in der Türkei, im Nahen Osten, in Zentralasien bis China und Taiwan ist die Art verbreitet. Innerhalb Deutschlands ist sie im norddeutschen Flachland wesentlich häufiger als in den Mittelgebirgen. In Bayern ist die Verbreitung lückenhaft: relativ gleichmäßig verbreitet bis lokal häufig ist die Breitflügelfledermaus im Westen (Schwaben, Mittelfranken) und in Teilen Ostbayerns, im übrigen Gebiet fehlt sie über weite Strecken oder ist selten. Eine schlüssige Erklärung für dieses Verbreitungsbild durch die Faktoren Klima, naturräumliche Ausstattung oder Nahrungsangebot gibt es nicht. Die Verbreitung im Winter zeigt eine hohe Übereinstimmung mit der Sommerverbreitung. Dies legt nahe, dass die Breitflügelfledermaus saisonal nur kurze Wanderstrecken zurücklegt. Die meisten Winterquartiere befinden sich in der Frankenalb sowie im Mittelfränkischen Becken und den Mainfränkischen Platten. Vereinzelt sind auch Vorkommen in den Alpen bekannt. Die Breitflügelfledermaus besiedelt bevorzugt tiefere Lagen mit offenen bis parkartigen Landschaften, die auch ackerbaulich dominiert sei können. Ein hoher Grünlandanteil ist jedoch von Vorteil. Die Art jagt in unterschiedlichen Höhen, je nach Beschaffenheit der Umgebung: Man kann sie sowohl in einiger Höhe beim Absuchen von Baumkronen nach schwärmenden Insekten beobachten, als auch über Viehweiden oder Wiesen. Bevorzugte Beutetiere sind Käfer (z. B. Maikäfer, Dung- und Mistkäfer), aber auch Schmetterlinge, Köcherfliegen, Zweiflügler, Hautflügler und Wanzen werden verzehrt. Auf frisch gemähten Wiesen wird auch am Boden Beute ergriffen. Die Sommerquartiere von Wochenstuben und Einzeltieren befinden sich in spaltenförmigen Verstecken im Dachbereich von Gebäuden (Wohnhäuser, Kirchen etc.): unter Firstziegeln, hinter Verschalungen, hinter Fensterläden usw. Die trächtigen Weibchen finden sich im April in Gruppen von meist 15 bis 60 Tieren zusammen (selten über 200), um ihre Jungen zur Welt zu bringen. Koloniewechsel in nahe gelegene Ausweichquartiere kommen gelegentlich vor, auch kleine Männchenkolonien sind für die Art bekannt. Die meisten Winternachweise stammen aus Höhlen und anderen unterirdischen Quartieren, aber Überwinterung ist auch in Zwischendecken von Gebäuden nachgewiesen - derartige Quartiere werden jedoch nur zufällig bekannt und können nicht systematisch untersucht werden. Breitflügelfledermäuse gelten als standorttreue Fledermäuse, da ihre Winterquartiere meist weniger als 50 km vom Sommerlebensraum entfernt sind. Lokale Population: Die Art konnte im Zuge der Erfassung 2008 mit Hilfe von Lautaufzeichnungen im Großen Forst nachgewiesen werden. Auch für die umliegenden Bereiche ist ein Vorkommen der Art aufgrund der vorhandenen Lebensraumausstattung und den artspezifischen Lebensraumansprüchen nicht auszuschließen. Für den Großen Gehrn sind aufgrund des überwiegenden Fichtenbestands und der geringeren Aktivität nur bedingt Vorkommen anzunehmen. Seite 8

12 Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: Der landschaftlich vielseitige Eingriffsbereich bietet der Breitflügelfledermaus diverse Lebensraumstrukturen, es fehlt jedoch an den meist besiedelten Siedlungsquartieren im direkten Eingriffsgebiet. Da für den Eingriffsbereich grundsätzlich keine erheblichen Unterschiede in der Lebensraumzusammensetzung (abgesehen von der A8 an sich) festzustellen sind, wird der Erhaltungszustand analog zu der Kontinentalen beurteilt (ungünstig). hervorragend (A) gut (B) mittel schlecht (C) 2.1 Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätten nach 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 Satz 1-3 u. 5 BNatSchG Die Breitflügelfledermaus nutzt im Wesentlichen Quartiere in Siedlungsbereichen. Da es im Zuge der Planung zu keinem Eingriff in bestehende Gebäude kommt, ist nicht mit einem Verlust von Quartieren zu rechnen. Der Verlust von Nahrungshabitaten über die gesamte Länge der Planung wird im Hinblick auf die gestalterischen Minimierungsmaßnahmen als nicht erheblich beurteilt. Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein 2.2 Prognose des Störungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG Die A8 ist bereits vorhanden und wird mit mehr als Kfz täglich befahren, damit sind die umliegenden Flächen bereits als vorbelastet zu beurteilen. Durch den Ausbau wird sich die Störung beidseitig um die Fahrbahnverbreiterung verschieben. Damit werden dahinter gelegene Nahrungshabitate zunehmend gestört, wobei auch im Bestand die Gebiete als nicht störungsfrei beurteilt werden können. Auch aufgrund der Ausweichmöglichkeit auf andere Flächen ist nicht von einem erheblichen Verlust von Nahrungshabitaten auszugehen. Die bestehenden Unter- bzw. Überführungen, die nachweislich von Fledermäusen als Querungshilfe genutzt werden, bleiben erhalten, weshalb hier keine neuen Störungseffekte erwartet werden. Störungsverbot ist erfüllt: ja nein 2.3 Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG Fledermäuse sind regelmäßige Kollisionsopfer im Straßenverkehr, wobei die Breitflügelfledermaus selten als Kollisionsopfer aufgeführt wird. Aufgrund der bereits bestehenden A8 ist ein gewisses Kollisionsrisiko für die Tiere schon im Bestand gegeben. Durch den beidseitigen Ausbau der A8 wird dieses Kollisionsrisiko weiter erhöht, wobei eine erhebliche Erhöhung aufgrund der bestehenden Straße nicht angenommen wird. Die Seite 9

13 Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Unter- bzw. Überführungen, die nachweislich von der Breitflügelfledermaus zum Teil intensiv als Querungsmöglichkeit genutzt werden, bleiben nach derzeitigem Stand der Planung erhalten. Um auch während der Baummaßnahme die Querungsfunktion zu erhalten, sind die Baumaßnahmen an den Über- bzw. Unterführungen während der Aktivitätszeit der Fledermäuse ausschließlich bei Helligkeit durchzuführen. Auf eine nächtliche Beleuchtung der Bauwerke ist in diesem Zeitraum ebenfalls zu verzichten. Die Rodungsarbeiten sind für Höhlenbäume in den Oktober zu legen (Überwachung im Zuge der Umweltbaubegleitung, keine endoskopische Untersuchung von Baumhöhlen, stattdessen rechtzeitiges Verschließen der Baumhöhlen um eine Besiedelung durch Fledermäuse zu verhindern, Durchführung der Maßnahmen in enger fachlicher Abstimmung mit der Koordinationsstelle für den Fledermausschutz in Südbayern), da in dieser Zeit die Fledermäuse am wenigsten an ihr Quartier gebunden sind und sich die meisten bereits im Umfeld der Winterquartiere aufhalten. V1: Die baulichen Maßnahmen an den Unter- bzw. Überführungen sind (abhängig von der jährlichen Witterung) in der Zeit von Ende März bis Ende Oktober nur bei Helligkeit durchzuführen, um die Querungsfunktion für Fledermäuse auch in der Bauphase zu erhalten. Generell ist auf eine nächtliche Beleuchtung der Bauwerke zu verzichten. V3: Rodung der Gehölze im Oktober, unter Aufsicht einer Umweltbaubegleitung, zur Konfliktvermeidung mit baumhöhlennutzenden Fledermäusen (keine endoskopische Untersuchung von Baumhöhlen, stattdessen rechtzeitiges Verschließen der Baumhöhlen um eine Besiedelung durch Fledermäuse zu verhindern, Durchführung der Maßnahmen in enger fachlicher Abstimmung mit der Koordinationsstelle für den Fledermausschutz in Südbayern). Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein Brandtfledermaus (Myotis brandtii) 1 Grundinformationen Rote-Liste Status: s.tab. 1 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinental Biogeographischen Region: günstig ungünstig unzureichend ungünstig schlecht Die Brandtfledermaus ist eine Art mittlerer und nördlicher Breitengrade: vom Südosten Frankreichs erstreckt sich das Verbreitungsgebiet bis in den Westen Sibiriens. Im Mittelmeerraum fehlt die Art, bis auf wenige Funde in Mittelitalien und auf dem Balkan (Kenntnisdefizit?). Im Norden bildet etwa der 65. Breitengrad die Grenzlinie. In Deutschland ist die Art in fast allen Bundesländern anzutreffen. Bayern ist fast flächendeckend, aber überall nur sehr dünn von der Brandtfledermaus besiedelt. Die Brandtfledermaus bevorzugt wald- und gewässerreiche Landschaften, wobei sowohl Laub-, als auch Misch- und Nadelwälder geeignet sein können. Das Wissen zum Jagdverhalten der Art ist noch sehr lückenhaft, aber eine breit gefächerte Nutzung von Jagdhabitaten im Wald und an Gewässern ist wahrscheinlich: Seite 10

14 Brandtfledermaus (Myotis brandtii) Jagd findet in verschiedenen Höhenstufen statt, auch nahe an der Vegetation oder dicht über einem Gewässer. Nahrungsanalysen nennen Schmetterlinge, Zweiflügler, aber auch Spinnen und Weberknechte als Beutetiere und belegen damit ein breites Beutespektrum. Zur Wochenstubenzeit können regelmäßig genutzte Jagdhabitate bis zu 11 km vom Quartier entfernt liegen. Wochenstuben- und Sommerquartiere der Brandtfledermaus befinden sich in Bayern ganz überwiegend in spaltenförmigen Quartieren an Gebäuden wie unter Verschalungen, in Spalten zwischen Balken, hinter Fassaden oder ähnliches. Die Nutzung von Baumhöhlen, Hangplätzen hinter abstehender Rinde toter oder kranker Bäume und Flachkästen ist für die Art jedoch ebenfalls typisch und wird vermutlich nur seltener bekannt. Häufig liegen die Quartierstandorte im Wald oder in Waldnähe, dem bevorzugten Jagdhabitat. Quartierwechsel von Kolonien innerhalb einer Saison kommen wohl regelmäßig vor. Zur Überwinterung suchen Brandtfledermäuse frostsichere unterirdische Winterquartiere wie Höhlen, größere Keller oder Stollen mit Temperaturen zwischen 2 und 7 C und hoher Luftfeuchtigkeit auf, wo sie sowohl frei an den Wänden hängend, als auch in Spalten anzutreffen sind. Nicht selten teilt sich die Art das Winterquartier auch mit der Kleinen Bartfledermaus. Schwärmverhalten vor manchen Winterquartieren im Frühherbst kommt vor. In den Winterquartieren können die Tiere zwischen November und April angetroffen werden. Die eigentliche Wochenstubenzeit erstreckt sich von Mai bis etwa Anfang August, die Weibchen gebären meist im Juni ein Junges. Die Brandtfledermaus ist eine langlebige Art (das älteste gefundene Tier war 38 Jahre alt). Insgesamt ist die Brandtfledermaus als nicht sonderlich wanderfreudig einzustufen. Lokale Population: Die Brandtfledermaus zählt zu den selten eindeutig nachgewiesenen Fledermausarten. Aufgrund der sehr ähnlichen Rufvariabilität mit der Kleinen Bartfledermaus, ist eine Differenzierung anhand der erfassten Rufaufnahmen zwischen den beiden Arten nicht möglich. Rufaufnahmen der Bartfledermäuse konnten sowohl im Großen Forst als auch in den Waldrandbereichen des Großen Gehrn getätigt werden. Die Ergebnisse von 2008 zeigen zudem eine Nutzung des landwirtschaftlichen Durchlasses westlich des Großen Gehrn. Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: Die insbesondere im Wald anzutreffende Art findet in den beiden betroffenen Waldgebieten sehr differenzierte Waldnutzung und damit Zusammensetzungen vor. Dies entspricht in etwa auch der landesweiten Waldsituationen, weshalb die Beurteilung des Erhaltungszustandes der lokalen Population sich an der biogeographischen orientiert (ungünstig). hervorragend (A) gut (B) mittel schlecht (C) 2.1 Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätten nach 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 Satz 1-3 u. 5 BNatSchG Quartiere der Brandtfledermaus sind sehr verschieden, es werden sowohl Gebäudefassaden, als auch natürliche Baumhöhlen oder Fledermauskästen als Quartier genutzt. Waldkomplexe mit ausgeprägtem Anteil an Baumhöhlen oder Rindenspalten liegen nicht im direkten Eingriffsbereich der Planung. Daher wird es, wenn dann nur zu punktuellen Verlusten von Quartieren kommen. Dieser Verlust kann durch das Ausbringen von Fledermauskästen im Umfeld der Planung kompensiert werden. Dabei sollten die ausgebrachten Fledermauskästen nicht im nahen Umfeld zur A8 zum Liegen kommen, um die Tiere nicht noch zusätzlich in die Seite 11

15 Brandtfledermaus (Myotis brandtii) Nähe der Straße zu locken. Durch die Rodungsarbeiten gehen entlang der A8 auch einige potentielle Nahrungshabitate verloren, diese sind im gleichen Umfang durch Neuanpflanzungen oder Versetzungen von Hecken auszugleichen. Damit kann ein dauerhafter Verlust von Nahrungshabitaten vermieden werden. V2: Versetzung von bestehenden Hecken bzw. Neuanpflanzung von Gehölzstrukturen entlang der A8 als Fledermaus Leitstruktur/ Nahrungshabitat. CEF1: Ausbringen von insgesamt 20 Fledermauskästen jeweils beidseitig der A8 in den Waldgebieten Großer Gehrn und Großer Forst. Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein 2.2 Prognose des Störungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG Die A8 ist bereits vorhanden und wird mit mehr als Kfz täglich befahren, damit sind die umliegenden Flächen bereits als vorbelastet zu beurteilen. Durch den Ausbau wird sich die Störung beidseitig um die Fahrbahnverbreiterung verschieben, damit werden dahinter gelegene Nahrungshabitate zunehmend gestört. Auch aufgrund der Ausweichmöglichkeiten auf andere Flächen ist nicht von einem erheblichen Verlust von Nahrungshabitaten auszugehen. Die bestehenden Unter- bzw. Überführungen, die nachweislich von den Bartfledermäusen als Querungshilfe genutzt werden, bleiben erhalten, weshalb hier keine neuen Störungseffekte erwartet werden. Die bestehenden Hecken entlang der A8 sind am selbigen Standort zu ersetzen, um deren Funktion als Leitstruktur zu erhalten. V2: Versetzung von bestehenden Hecken bzw. Neuanpflanzung von Gehölzstrukturen entlang der A8 als Fledermaus Leitstruktur/ Nahrungshabitat. Störungsverbot ist erfüllt: ja nein 2.3 Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG Fledermäuse sind regelmäßige Kollisionsopfer im Straßenverkehr, die Brandtfledermaus ist hier zu den hoch gefährdeten Arten zu zählen. Bereits im Bestand ist aufgrund der bestehenden A8 ein erhöhtes Kollisionsrisiko anzunehmen, somit wird mit der verhältnismäßig geringen Zunahme an Verkehr sowie Verbreiterung der Straße keine erhebliche Erhöhung des Kollisionsrisikos erwartet. Die Unter- bzw. Überführungen, die nachweislich von Bartfledermäusen zum Teil intensiv als Querungmöglichkeit genutzt werden, bleiben nach derzeitigem Stand der Planung erhalten. Um auch während der Baummaßnahme die Querungsfunktion zu erhalten, sind die Baumaßnahmen an den Über- bzw. Unterführungen während der Aktivitätszeit der Fledermäuse ausschließlich bei Helligkeit durchzuführen. Auf eine nächtliche Beleuchtung der Bauwerke ist in diesem Seite 12

16 Brandtfledermaus (Myotis brandtii) Zeitraum ebenfalls zu verzichten. Die Rodungsarbeiten sind für Höhlenbäume in den Oktober zu legen, da in dieser Zeit die Fledermäuse am wenigsten an ihr Quartier gebunden sind und sich die meisten bereits im Umfeld der Winterquartiere aufhalten. Die Rodungsmaßnahme ist durch einen erfahrenen Fledermauskundler zu begleiten, um potentielle Quartierbäume vor der Fällung noch abschließend zu kontrollieren (Überwachung im Zuge der Umweltbaubegleitung, keine endoskopische Untersuchung von Baumhöhlen, stattdessen rechtzeitiges Verschließen der Baumhöhlen um eine Besiedelung durch Fledermäuse zu verhindern, Durchführung der Maßnahmen in enger fachlicher Abstimmung mit der Koordinationsstelle für den Fledermausschutz in Südbayern). V1: Die baulichen Maßnahmen an den Unter- bzw. Überführungen sind (abhängig von der jährlichen Witterung) in der Zeit von Ende März bis Ende Oktober nur bei Helligkeit durchzuführen, um die Querungsfunktion für Fledermäuse auch in der Bauphase zu erhalten. Generell ist auf eine nächtliche Beleuchtung der Bauwerke zu verzichten. V3: Rodung der Gehölze im Oktober, unter Aufsicht einer Umweltbaubegleitung, zur Konfliktvermeidung mit baumhöhlennutzenden Fledermäusen (keine endoskopische Untersuchung von Baumhöhlen, stattdessen rechtzeitiges Verschließen der Baumhöhlen um eine Besiedelung durch Fledermäuse zu verhindern, Durchführung der Maßnahmen in enger fachlicher Abstimmung mit der Koordinationsstelle für den Fledermausschutz in Südbayern). Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) 1 Grundinformationen Rote-Liste Status: s.tab. 1 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinental Biogeographischen Region: günstig ungünstig unzureichend ungünstig schlecht Die Wasserfledermaus ist in Eurasien weit verbreitet. In Europa kommt sie zwischen dem 63. Breitengrad und dem Mittelmeerraum fast flächendeckend vor und erreicht im Osten in Kasachstan und der Mongolei die Grenzen ihres Vorkommens. In Bayern trifft man die Wasserfledermaus überall dort an, wo Wasser und Unterschlupfmöglichkeiten vorhanden sind. Im Winter findet man die meisten Nachweise aufgrund der vielen unterirdischen Quartiere in Nordbayern. Zu dieser Jahreszeit ist sie dort die dritthäufigste Art. Die Sommerverbreitung weist vor allem südlich der Donau und in Nordwestbayern größere Lücken auf. Nach starken Rückgängen in den 50er und 60er Jahren, ist der Bestand wieder auf ein stabiles, hohes Niveau angestiegen, die Art ist daher nicht gefährdet. Die Wasserfledermaus ist überwiegend eine Waldfledermaus. Sie benötigt strukturreiche Landschaften, die Gewässer und viel Wald aufweisen sollten. Hauptjagdgebiete sind langsam fließende oder stehende Gewässer, an denen sie dicht über der Wasseroberfläche in einer Höhe von etwa 30 cm schnell und wendig feste Seite 13

17 Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) Bahnen zieht und dabei Insekten an oder auf der Wasseroberfläche mit ihren großen Füßen ergreifen kann. Dem entsprechend werden bei der Jagd am Gewässer v. a. Schnaken, Zuckmücken, Eintags- und Köcherfliegen erbeutet. Darüber hinaus jagen die Tiere aber in Wäldern, Parks oder Streuobstwiesen auch Nachtfalter und andere verfügbare, fliegende Beutetiere. Im Unterschied zu den meisten anderen Fledermausarten bilden bei der Wasserfledermaus auch die Männchen Sommerkolonien. Koloniequartiere befinden sich bevorzugt in Spechthöhlen von Laubbäumen, alternativ auch in Nistkästen (Vogelkästen oder Fledermaus- Rundhöhlen); nur selten findet man die Art in Dachstühlen von Gebäuden oder in Brücken. Jagen mehrere Fledermäuse an einem Gewässer, können sie Territorien bilden, aus denen sie andere Fledermäuse zu vertreiben versuchen. Die Koloniegröße liegt meist unter 50 Tieren, auch Kleingruppen sind möglich. Die Art zeigt vor allem in Baumquartieren ein ausgeprägtes Quartierwechselverhalten. So wurden in einer Saison für einen Wochenstubenverband schon bis zu 40 unterschiedliche Quartiere gezählt. Für diese opportunistischen Jäger sind Quartiere in Gewässernähe von Vorteil (Extrem: Brücke über Fließgewässer), was die Bedeutung von Altbäumen in Ufernähe unterstreicht. Es sind jedoch auch Entfernungen über 10 km zwischen Quartier und Jagdhabitat bekannt. Zur Überwindung größerer Entfernungen werden ausgeprägte Flugstraßen entlang von Vegetationsleitlinien genutzt. Wasserfledermäuse zeigen ab September an Winterquartieren oft ein ausgeprägtes Schwärmverhalten. Paarungen finden auch im Winterquartier noch statt. Geeignete Quartiere sind v. a. feuchte und relativ warme Orte wie Keller, Höhlen und Stollen. Räume mit geringer Luftfeuchtigkeit dienen hingegen im Frühjahr und Herbst gelegentlich als Übergangsquartiere. Die Tiere überwintern sowohl frei an der Wand hängend, als auch in Spalten verborgen; verschiedentlich wurden Wasserfledermäuse im Geröll und im Bodenschotter von Winterquartieren gefunden. Die Wasserfledermaus wird als relativ ortstreue Art angesehen. Zwischen Winter- und Sommerquartiere, liegen meistens nicht mehr als 100 km. Die älteste Wasserfledermaus wies ein Alter von fast 30 Jahren auf, obwohl die durchschnittliche Lebenserwartung nur bei etwa 4,5 Jahren liegt. Lokale Population: Die Wasserfledermaus wurde im Bereich des Waldgebietes Großer Forst und im Offenland im Bereich der Unterführung Weitfelder Höfe, welchen sie auch zur Querung nutzte, nachgewiesen. Da die Art im Wesentlichen natürliche Höhlen als Quartier nutzt, ist eine Betroffenheit im Zuge der Rodungsarbeiten anzunehmen, konkrete Nachweise sind jedoch nicht bekannt. Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: In diesem Fall ist aufgrund der geringen Entfernung zur Donau davon auszugehen, dass Wasserfledermäuse im Eingriffsgebiet der lokalen Population im Bereich der Donau zugeordnet werden können. Hier findet die Art noch regelmäßiger natürliche Quartierstrukturen und ist nach ASK Angaben regelmäßig vorkommend, weshalb der Erhaltungszustand der lokalen Population mit günstig beurteilt wird. hervorragend (A) gut (B) mittel schlecht (C) 2.1 Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätten nach 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 Satz 1-3 u. 5 BNatSchG Quartiere der Wasserfledermaus sind wie beschrieben im Umfeld der Planung nicht bekannt, im Zuge der notwendigen Rodungsarbeiten könnten jedoch potentielle Quartierstandorte der Art hier verloren gehen. Seite 14

18 Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) Daher werden im Umfeld der Maßnahme Fledermauskästen als Ersatzquartiere für die Art anzubringen sein, auch hier sollten die Kästen nicht im direkten Umfeld der Straße angebracht werden um die Art nicht zusätzlich zur Straße zu locken. Ein Verlust von Nahrungshabitaten wird nicht erwartet, da keine Gewässer von der Planung betroffen sind und sich die umfangreichen grünordnerischen Maßnahmen auch minimierend für die umliegenden Gewässer auswirken. CEF1: Ausbringen von insgesamt 20 Fledermauskästen jeweils beidseitig der A8 in den Waldgebieten Großer Gehrn und Großer Forst. Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein 2.2 Prognose des Störungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG Die A8 ist bereits vorhanden und wird mit mehr als Kfz täglich befahren, damit sind die umliegenden Flächen bereits als vorbelastet zu beurteilen. Durch den Ausbau wird sich die Störung beidseitig um die Fahrbahnverbreiterung verschieben. Damit werden dahinter gelegene Nahrungshabitate zunehmend gestört, wobei auch im Bestand die Gebiete als nicht Störungsfrei zu bezeichnen ist. Auch aufgrund der Ausweichmöglichkeit auf andere Flächen ist nicht von einem erheblichen Verlust von Nahrungshabitaten auszugehen. Die bestehenden Unter- bzw. Überführungen, die nachweislich von der Wasserfledermaus als Querungshilfe genutzt werden, bleiben erhalten weshalb hier keine neuen Störungseffekte erwartet werden. Generell werden die grünordnerischen Maßnahmen auch die Störungseffekte des Ausbaus weiter minimieren. Störungsverbot ist erfüllt: ja nein 2.3 Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG Fledermäuse sind regelmäßige Kollisionsopfer im Straßenverkehr, die Wasserfledermaus ist zu den hoch gefährdeten Arten zu zählen. Bereits im Bestand ist aufgrund der bestehenden A8 ein erhöhtes Kollisionsrisiko anzunehmen, somit wird mit der verhältnismäßig geringen Zunahme an Verkehr sowie Verbreiterung der Straße keine erhebliche Erhöhung des Kollisionsrisikos erwartet. Die Unter- bzw. Überführungen, die nachweislich von Wasserfledermäusen als Querungsmöglichkeit genutzt werden, bleiben nach derzeitigem Stand der Planung erhalten. Um auch während der Baummaßnahme die Querungsfunktion zu erhalten, sind die Baumaßnahmen an den Über- bzw. Unterführungen während der Aktivitätszeit der Fledermäuse ausschließlich bei Helligkeit durchzuführen. Auch auf eine nächtliche Beleuchtung der Bauwerke ist generell zu verzichten. Die Rodungsarbeiten sind für Höhlenbäume in den Oktober zu legen, da in dieser Zeit die Fledermäuse am wenigsten an ihr Quartier gebunden sind und sich die meisten bereits im Umfeld der Winterquartiere aufhalten. Die Rodungsmaßnahme ist durch einen erfahrenen Fledermauskundler zu begleiten, um potentiel- Seite 15

19 Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) le Quartierbäume vor der Fällung noch abschließend zu kontrollieren (keine endoskopische Untersuchung von Baumhöhlen, stattdessen rechtzeitiges Verschließen der Baumhöhlen um eine Besiedelung durch Fledermäuse zu verhindern, Durchführung der Maßnahmen in enger fachlicher Abstimmung mit der Koordinationsstelle für den Fledermausschutz in Südbayern). V1: Die baulichen Maßnahmen an den Unter- bzw. Überführungen sind (abhängig von der jährlichen Witterung) in der Zeit von Ende März bis Ende Oktober nur bei Helligkeit durchzuführen, um die Querungsfunktion für Fledermäuse auch in der Bauphase zu erhalten. Generell ist auf eine nächtliche Beleuchtung der Bauwerke zu verzichten. V3: Rodung der Gehölze im Oktober, unter Aufsicht einer Umweltbaubegleitung, zur Konfliktvermeidung mit baumhöhlennutzenden Fledermäusen (keine endoskopische Untersuchung von Baumhöhlen, stattdessen rechtzeitiges Verschließen der Baumhöhlen um eine Besiedelung durch Fledermäuse zu verhindern, Durchführung der Maßnahmen in enger fachlicher Abstimmung mit der Koordinationsstelle für den Fledermausschutz in Südbayern). Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein Großes Mausohr (Myotis myotis) 1 Grundinformationen Rote-Liste Status: s.tab. 1 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinental Biogeographischen Region: günstig ungünstig unzureichend ungünstig schlecht Das Große Mausohr hat einen europäischen Verbreitungsschwerpunkt und kommt von Atlantik und Mittelmeer bis an die Nord- und Ostsee vor. Im Osten verläuft die Arealgrenze durch Weißrussland, die Ukraine und Kleinasien. In Deutschland ist die Art weit verbreitet und in den südlichen Bundesländern nicht selten. Bayern beherbergt die mit Abstand größten Bestände in Mitteleuropa. In Bayern ist das Große Mausohr mit Ausnahme der Hochlagen von Fichtelgebirge, Bayerischem Wald und Alpen - und einiger ausgeräumter Agrarlandschaften - fast flächendeckend verbreitet. Große Mausohren sind Gebäudefledermäuse, die strukturreiche Landschaften mit hohem Anteil geschlossener Wälder in der Umgebung als Jagdgebiete benötigen. Altersklassen-Laubwälder mit geringer Kraut- und Strauchschicht und einem hindernisfreien Luftraum bis in 2 m Höhe werden als Jagdgebiete bevorzugt, innerhalb der Wälder sind Buchen- und Mischwälder mit hohem Buchen-/Eichenanteil die bevorzugten Jagdgebiete. Seltener jagen Mausohren auch auf Äckern, Weiden oder über anderem kurzrasigen (frisch gemähten) Grünland. Die Tiere fangen in langsamem, bodennahem Flug Großinsekten (insbesondere Laufkäfer, Kohlschnaken) vom Boden oder dicht darüber. Mausohr-Weibchen sind sehr standorttreu; ihre Jagdgebiete, die sie teilweise auf festen Flugrouten entlang von Hecken, Baumreihen oder anderen linearen Strukturen anfliegen, liegen meist bis zu 10 (max. bis 25) km um die Quartiere. Als Wochenstubenquartiere werden Seite 16

20 Großes Mausohr (Myotis myotis) warme, geräumige Dachböden von Kirchen, Schlössern und anderen großen Gebäuden mit Plätzen ohne Zugluft und Störungen genutzt, selten auch Brückenpfeiler oder -widerlager von Autobahnen (zwei Fälle in Bayern). Ab Ende Mai/Anfang Juni gebären die Weibchen hier je ein Junges; ab Anfang August lösen sich die Wochenstuben wieder auf, einzelne Tiere bleiben jedoch bis in den Oktober hinein im Quartier, da Wochenstubenquartiere häufig auch Paarungsquartiere sind. Männchen und nicht reproduzierende (jüngere) Weibchen haben ihre Sommerquartiere einzeln in Baumhöhlen, Felsspalten, Dachböden, Gebäudespalten oder Fledermauskästen. Subadulte Weibchen halten sich aber auch in den Kolonien auf. Ab Oktober werden die Winterquartiere - unterirdische Verstecke in Höhlen, Kellern, Stollen - bezogen und im April wieder verlassen. Zwischen Sommer- und Winterquartieren können Entfernungen von weit über 100 km liegen. Lokale Population: Die bekannte Wochenstube des Großen Mausohr in Thalfingen liegt in ca. 1,5km Entfernung zur Planung. Während der Fledermausuntersuchungen konnten keine eindeutigen Nachweise der Art erbracht werden. Aufgrund der Nähe der grundsätzlich als Nahrungshabitat geeigneten Waldbereiche Großer Forst und Gehr, kann ein Vorkommen hier jedoch nicht ausgeschlossen werden. Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: Das Große Mausohr findet im Waldgebiet Großer Forst geeignete Nahrungshabitate vor, die nahe gelegenen Quartierstandorte geben ebenfalls gute Voraussetzung für einen günstigen Erhaltungszustand vor. Allerdings verhindert die bestehende A8 eine sichere Ausbreitung nach Norden und zerschneidet bereits das geeignete Waldgebiet. Daher wird von der kontinentalen Beurteilung abgewichen und der Erhaltungszustand der lokalen Population mit ungünstig beurteilt. hervorragend (A) gut (B) mittel schlecht (C) 2.1 Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätten nach 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 Satz 1-3 u. 5 BNatSchG Bekannte Quartiere sind von der Planung nicht betroffen, allerdings stellen Höhlenbäume innerhalb der Rodungsflächen potentielle Zwischen- oder Männchenquartiere dar. Dieser Verlust ist durch das Ausbringen von geeigneten Fledermauskästen im Umfeld der Planung zu kompensieren. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass diese Kästen nicht im direkten Umfeld zur Straße zum Liegen kommen, um die Tiere nicht zusätzlich zur Straße zu locken. Ein Verlust von Nahrungshabitaten wird im Hinblick auf die zahlreichen Neuanpflanzungen sowie Aufforstungs- und Ausgleichsflächen nicht erwartet. CEF1: Ausbringen von insgesamt 20 Fledermauskästen jeweils beidseitig der A8 in den Waldgebieten Großer Gehrn und Großer Forst. Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein Seite 17

21 Großes Mausohr (Myotis myotis) 2.2 Prognose des Störungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG Die A8 ist bereits vorhanden und wird mit mehr als Kfz täglich befahren, damit sind die umliegenden Flächen bereits als vorbelastet zu beurteilen. Durch den Ausbau wird sich die Störung beidseitig um die Fahrbahnverbreiterung verschieben, damit werden dahinter gelegene Nahrungshabitate zunehmend gestört. Da das Große Mausohr bevorzugt am Waldboden nach Nahrung sucht, ist insbesondere in den beiden betroffenen Wäldern Großer Gehrn und Großer Forst mit einer zunehmenden Beeinträchtigung der Nahrungshabitate zu rechnen. Hier wird jedoch davon ausgegangen, dass die Art auch in umliegende Flächen ausweichen kann. Ein weiterer Verlust von Nahrungshabitaten oder potentiellen Quartieren durch den Eingriff wird nicht angenommen. Weitere Vermeidungsmaßnahmen sind daher nicht vorgesehen. Störungsverbot ist erfüllt: ja nein 2.3 Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG Fledermäuse sind regelmäßige Kollisionsopfer im Straßenverkehr, das Große Mausohr ist hier ebenfalls zu den gefährdeten Arten zu zählen. Bereits im Bestand ist aufgrund der bestehenden A8 ein erhöhtes Kollisionsrisiko anzunehmen, somit wird mit der verhältnismäßig geringen Zunahme an Verkehr sowie Verbreiterung der Straße keine erhebliche Erhöhung des Kollisionsrisikos erwartet. Allerdings werden durch die Rodungsmaßnahmen die Waldränder hin zur Straße geöffnet, wodurch insbesondere im Großen Gehrn der hochwertige Waldbestand im nördlichen Teil geöffnet wird. Da diese Art vorzugsweise nahe am Waldboden nach Beute sucht, kann sie durch die Öffnung der Waldränder dazu verleitet werden zwischen den Wäldern mehr als bisher zu wechseln, wodurch sich das Kollisionsrisiko erhöhen würde. Daher ist bis zur Entwicklung eines geschlossenen Waldrandes ein Leit- und Kollisionsschutz zwischen Fahrbahn und Waldrand aufzustellen. Mit diesen Maßnahmen können zudem die Störungen auf die Wälder weiter minimiert werden, wodurch die dahinter gelegenen Nahrungshabitate weniger Störungen ausgesetzt werden. Die Rodungsarbeiten sind für Höhlenbäume in den Oktober zu legen, da in dieser Zeit die Fledermäuse am wenigsten an ihr Quartier gebunden sind und sich die meisten bereits im Umfeld der Winterquartiere aufhalten. Die Rodungsmaßnahme ist durch einen erfahrenen Fledermauskundler zu begleiten um potentielle Quartierbäume vor der Fällung noch abschließend zu kontrollieren (keine endoskopische Untersuchung von Baumhöhlen, stattdessen rechtzeitiges Verschließen der Baumhöhlen um eine Besiedelung durch Fledermäuse zu verhindern, Durchführung der Maßnahmen in enger fachlicher Abstimmung mit der Koordinationsstelle für den Fledermausschutz in Südbayern). V3: Rodung der Gehölze im Oktober, unter Aufsicht einer Umweltbaubegleitung, zur Konfliktvermeidung mit baumhöhlennutzenden Fledermäusen (keine endoskopische Untersuchung von Baumhöhlen, stattdessen rechtzeitiges Verschließen der Baumhöhlen um eine Besiedelung durch Fledermäuse zu verhindern, Durchführung der Maßnahmen in enger fachlicher Abstimmung mit der Koordinationsstelle für Seite 18

22 Großes Mausohr (Myotis myotis) den Fledermausschutz in Südbayern). V4: Aufbau eines geschlossenen Waldrands im Bereich der Waldrodungsfläche, während der Entwicklungszeit ist der Waldrand durch eine Leitwand als Kollisionsschutz für Fledermäuse zu ergänzen. Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus) 1 Grundinformationen Rote-Liste Status: s.tab. 1 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinental Biogeographischen Region: günstig ungünstig unzureichend ungünstig schlecht Die Kleine Bartfledermaus ist in Europa weit verbreitet. Sie fehlt lediglich in Südspanien und -italien sowie im Norden von Schottland und Skandinavien. In Deutschland liegt ihr Verbreitungsschwerpunkt in Süd- und Mitteldeutschland. In Norddeutschland ist sie eher selten anzutreffen. In Bayern ist die Kleine Bartfledermaus häufig und nahezu überall verbreitet. Besonders viele Nachweise gibt es im südlichen Oberpfälzer und Bayerischen Wald sowie südlich der Donau. Relativ selten nachgewiesen ist sie jedoch zum Beispiel im Raum Würzburg oder Bayreuth. Da die Kleine Bartfledermaus ihr Quartier an Gebäuden in ländlichen Gegenden und eher im Randbereich von Städten sucht, wird sie als typische "Dorffledermaus" bezeichnet. Sie ist hauptsächlich hinter Außenwandverkleidungen und Fensterläden von Wohnhäusern, Garagen und Scheunen zu finden, teilweise auch in Spalten zwischen Giebel und Dachüberstand. Gelegentlich werden auch Einzeltiere und Kolonien in Fledermauskästen (Flachkästen) im Wald bzw. in Waldnähe außerhalb von Dörfern beobachtet. Die bekannten Winterquartiere befinden sich ausschließlich unterirdisch in Kellern, Höhlen und Stollen, da die Tiere eine hohe Luftfeuchtigkeit und Temperaturen über Null Grad benötigen. Die Kleine Bartfledermaus jagt sowohl in Wäldern, als auch in gut strukturierten Landschaften mit Gehölzen wie Hecken oder Obstgärten und an Gewässern mit Ufergehölzen. Dabei zeichnet sie ein schneller wendiger Flug aus, der in seiner Höhe stark variiert. Typisch für diese Fledermausart ist auch ein häufiger Wechsel zwischen verschiedenen Jagdgebieten, die sich in der Regel im Umkreis von 3 km um das Quartier befinden. Etwa Mitte April verlässt die Kleine Bartfledermaus ihr Winterquartier. Die Weibchen beziehen ab Mai ihre Wochenstubenquartiere, die oft erst im Juni die maximale Anzahl an adulten Tieren erreichen. Im Sommer sind auch bei Wochenstuben häufig Quartierwechsel zu beobachten, erkennbar an einer späten Besiedelung oder kurzen Aufenthaltsdauer der Kolonie am Gebäude. Je nach Möglichkeit und ausgelöst durch Witterungswechsel wird der Hangplatz gerne auch innerhalb eines Gebäudes gewechselt. An manchen Winterquartieren zeigt die Kleine Bartfledermaus im Sommer und Frühherbst ein ausgeprägtes Schwärmverhalten. Mitte Oktober bis Mitte November zieht sich die Kleine Bartfledermaus wieder in ihr Winterquartier zurück, wobei sie als Art gilt, die nur kurze Wanderungen unter 100 km zurücklegt. Seite 19

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