Artenschutzrechtliche Prüfung. für die Aufstellung der vereinfachten Änderung C des Bebauungsplanes Nr. 142 Stoppenbergstraße-Süd

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1 Artenschutzrechtliche Prüfung für die Aufstellung der vereinfachten Änderung C des Bebauungsplanes Nr. 142 Stoppenbergstraße-Süd Stadt Wesel, Ortsteil Feldmark 1 Rechtliche Grundlagen Zum Erhalt der biologischen Vielfalt wurde das Bundesnaturschutzgesetz mit einer kleinen Novelle vom Dezember 2007 den europäischen Vorschriften angepasst. Diese legen in der Vogelschutzrichtlinie (V-RL) und in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) ein zweiteiliges europäisches Schutzregime für Tier- und Pflanzenarten fest. Der erste Teil umfasst das Schutzgebietssystem NATURA 2000 und besteht aus Vogelschutz- und FFH-Gebieten und wird bei Bedarf in Einzelfall geprüft. Der Schutz der Arten nach FFH Anhang II und für die Vogelarten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 der V-RL gilt für die besonders bezeichneten Gebiete. Daneben stehen als zweiter Teil die Bestimmungen zum Artenschutz gemäß FFH-RL für alle Arten des Anhangs IV und gemäß V-RL Art. 5 für alle europäischen Vogelarten. Dieser Schutz gilt flächendeckend, also überall wo diese Arten vorkommen, und zwar für den physischen Schutz der Tiere und Pflanzen und für deren Lebensstätten. Hieraus ergeben sich folgende Schutzkategorien: Besonders geschützte Arten (nur national besonders geschützte Arten sind von den artenschutzrechtlichen Verboten bei Planungs- und Zulassungsvorhaben pauschal freigestellt) Streng geschützte Arten (einschließlich der Arten FFH-RL. Anhang IV) Alle europäischen Vogelarten. Da auch unter Berücksichtigung der pauschalen Freistellung der nur national besonders geschützten Arten eine sehr hohe Anzahl von Arten bei jedem Planungs- und Zulassungsvorhaben einzeln zu betrachten wäre, hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) eine naturschutzfachlich begründete Auswahl von sogenannten planungsrelevanten Arten getroffen. Darüber hinaus wurde für jedes Messtischblatt als Einheit die Anzahl der zu erwartenden und damit auch zu behandelnden Arten ermittelt. Diese Listen bilden den Prüfrahmen für diese artenschutzrechtliche Prüfung. 2 Allgemeine Beschreibung des Gebietes und des geplanten Eingriffs 2.1 Angaben zum Standort und Art des Vorhabens Im Ortsteil Wesel Feldmark soll durch die vereinfachte Änderung C des Bebauungsplanes Nr. 142 Stoppenbergstraße-Süd der Stadt Wesel die Erschließung von Baufeldern den heutigen Bedürfnissen angepasst werden. Die betroffenen Baufelder liegen am Kartäuserweg zwischen der Bebauung an der Ostseite der Grünstraße und der Kindertagesstätte am Kartäuserweg. Das Baufeld direkt am Kartäuserweg soll zur Erweiterung der Kindertagesstätte verwendet werden. Daher muss die ursprünglich an der Ostseite der Parzelle geplante Erschließung auf die Westseite verlegt werden. Ansonsten bleibt die ursprüngliche Planung weitgehend erhalten. 3 Artenschutzrechtliche Prüfung Die artenschutzrechtliche Prüfung erfolgt in 3 Schritten: 1

2 1 Vorprüfung 2 Einzelprüfung der vom geplanten Eingriff betroffenen Arten 3 Prüfung für erforderliche Ausnahme oder Abwägung 3.1 Vorprüfung (tabellarisch) Der erste Schritt ist im Wesentlichen eine Art Vorprüfung: Für welche Arten liegen Hinweise auf ein Vorkommen im geplanten Eingriffsgebiet vor bzw. welche Arten können aufgrund der vorhandenen Habitatstrukturen überhaupt im Gebiet erwartet werden. In allen Fällen lässt sich das Auftreten von Irrgästen nie ganz ausschließen, andererseits kann aber hinreichend genau festgestellt werden, ob ein Gebiet als geeignete Lebensstätte grundsätzlich in Frage kommt. Dieser 1. Prüfungsschritt erfolgt in 2 Teilschritten: 1a Zuerst werden die betroffenen Gruppen (z.b. Fledermäuse, Vögel) in ihrer allgemeinen Situation beurteilt. Ergibt sich daraus eine zu erwartende Betroffenheit planungsrelevanter Arten werden diese in einem weiteren Schritt einzeln bewertet. 1b Dieser Schritt erfolgt mit Hilfe der Tabellen 1 und 2. In Tabelle 1 werden alle für den Messtischblattquadranten zu erwartenden planungsrelevanten Arten gemäß der LANUV Liste aufgeführt. Die Auswahl kann dabei durch die betroffenen Biotoptypen weiter eingeschränkt werden (vor allem, wenn nur ein oder nur wenige Biotoptypen im Eingriffsgebiet vorhanden sind). Innerhalb der Gruppen werden die Arten nach deutschem Namen sortiert. Dann folgen der wissenschaftliche Name und der Schutzstatus. Dieser ist getrennt nach folgenden Rubriken aufgeführt: Vogelschutzrichtlinie Anhang I und Art. 4 Abs. 2, FFH-RL. Anhang IV und zusätzlich Anhang II, Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit der Bundesartenschutzverordnung in den Kategorien Streng geschützt = sg und Besonders geschützt = bg. Danach erfolgen die Angaben zum Gefährdungsstatus einmal gemäß Roter Liste der gefährdeten Arten für Deutschland, dann für Nordrhein- Westfalen und danach (soweit Angaben vorhanden) für den Naturraum Niederrheinisches Tiefland. Grundlage für Nordrhein-Westfalen sind die Roten Listen 2010, 4. Gesamtfassung. Diese weisen unterschiedliche Daten bezüglich des Sachstandes der Gefährdungsbeurteilung aus: Brutvögel Großlibellen Säugetiere Kriechtiere Lurche Farn- u. Blütenpflanzen Weiterhin weisen die einzelnen Listen unterschiedliche Detailierungsgrade bei der Regionalisierung auf: Einige unterscheiden nur 2 Regionen: Tiefland = TL und Bergland = -BL, andere unterscheiden insgesamt 11 verschiedene Regionen. Die Stadt Wesel liegt vollständig im Bereich des Tieflandes bzw. der Region Niederrheinisches Tiefland. Dabei bedeuten: 0 ausgestorben oder verschollen 1 vom Aussterben bedroht 2 Stark gefährdet 3 Gefährdet G Gefährdung unbekannten Ausmaßes R durch extreme Seltenheit (potentiell) gefährdet V Vorwarnliste D Daten unzureichend V Art der Vorwarnliste (kein Gefährdungsstatus!) * ungefährdet S als Zusatz zu vorstehenden Angaben: Einstufung von Naturschutzmaßnahmen abhängig k.a. Keine Angabe bzw. keine Einstufung in der entsprechenden Liste. 2

3 Danach kommt die Einstufung des allgemeinen Erhaltungszustandes der Art in der betreffenden biogeografischen Region (Wesel liegt mit dem gesamten Stadtgebiet in der Atlantischen Region) gemäß den Angaben der LANUV (Erhaltungszustand bezogen auf NRW). Dabei bedeuten: G Günstiger Erhaltungszustand Farbcode: grün U Ungünstiger Erhaltungszustand Farbcode: gelb S Schlechter Erhaltungszustand Farbcode: rot Dann folgen Angaben zum Vorkommen der Art im Gebiet einmal auf der Ebene des Messtischblattquadranten (Angaben des LANUV), dann in 300 m Umring um das geplante Eingriffsgebiet und abschließend für das eigentliche Eingriffsgebiet. Dabei bedeuten: X vorhanden (nachgewiesen) nur für Messtischblatt verwendet (MTB) N Nachweis der Art erbracht W Vorkommen wahrscheinlich M Vorkommen möglich U Vorkommen unwahrscheinlich Nur bei Vogelarten BV D NG WG Brutvogel Durchzügler Nahrungsgast Wintergast Anmerkung: Durch eine Kartierung lässt sich das Vorkommen einer Art durch Nachweis belegen, das Nichtvorkommen einer Art aber nicht absolut sicher feststellen (eventuell nur gelegentliches Vorkommen, die Population der Art liegt <möglicherweise gerade im Kartierungshr> unter der wissenschaftlichen Nachweisgrenze). In der Spalte Betroffenheit wird eine Einschätzung bezüglich der Möglichkeit gegeben, ob eine Art von dem geplanten Eingriff wahrscheinlich negativ betroffen sein wird oder nicht. In Tabelle 2 werden der deutsche Name, der wissenschaftliche Name und die Einschätzung der Betroffenheit aus Tabelle 1 wiederholt. Danach erfolgt eine kurze Begründung für die getroffene Einschätzung. In der abschließenden Spalte wird durch ein X auf die weitere Bearbeitung im 2. Schritt der artenschutzrechtlichen Prüfung hingewiesen. 4 Vorprüfung einzelner Arten bzw. Artengruppen Für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 142 Stoppenbergstraße-Süd, 1. Änderung wurde im November 2011 eine von dem Büro Lindschulte Ingenieurgesellschaft, Seilerbahn 7, Nordhorn durchgeführt. Dafür wurde während des Jahres 2011 eine Brutvogel- und eine Fledermauskartierung vorgenommen (das Gutachten liegt als Anlage bei). Durch eine weitere Begehung wurde am der derzeitige Zustand der aktuellen (viel kleineren) Eingriffsfläche überprüft. Es wurde festgestellt, dass sich der Zustand der Fläche gegenüber 2011 kaum verändert hat. Entlang des Kartäuserweges gibt es eine teilweise freiwachsende, heckenartige Struktur aus meist exotischen (viel Nadelholz) Gehölzen, dahinter liegt eine gepflegte Rasenfläche, daran angrenzend folgen Gewächshäuser. Der jetzige Zustand entspricht dem Zustand von Aufgrund der vorgefunden Strukturen wurden beim LANUV NRW im Fachinformationssystem die planungsrelevanten Arten für den Quadranten 2 im Messtischblatt 4305 Wesel für den Lebensraumtyp Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen abgefragt. 3

4 4.1 Fledermäuse Laut den Angaben in dem Gutachten von 2011 wurden vier Arten nachgewiesen, in der Liste der planungsrelevanten Arten werden für den abgefragten Lebensraum drei Arten angegeben (beide Listen haben nur eine Art gemeinsam). In den Tabellen sind die Arten beider Listen aufgeführt. Die Eingriffsfläche wird ziemlich sicher von genden und streckenfliegenden Fledermäusen genutzt, hat aber wegen der geringen Größe und der Strukturarmut keine essentielle Bedeutung. Außerdem steht die Fläche weiterhin für die Fledermäuse, wenn auch verändert, zur Verfügung. Fledermäuse gen auch in den Gärten und um Gebäude. Bauzeitliche Störwirkungen sind kaum zu erwarten, da diese tagsüber, also außerhalb der Aktivitätszeit der Fledermausarten, stattfinden und der Aktionsraum während der aktiven Zeit nicht behindert wird. Werden bei Baumfällungen, Rodungs- und Abbrucharbeiten Fledermäuse aufgefunden, sind diese fachgerecht zu bergen und in Abstimmung mit der zuständigen Fachbehörde, ULB Kreis Wesel, Fledermausexperten zu übergeben. Anlage bedingte Störungen sind für die Fledermausarten nicht zu erwarten. Die Aktionsräume stehen weiterhin, wenn auch verändert, räumlich ungeschmälert zur Verfügung. Insgesamt kann festgestellt werden, dass durch die Planung gemäß der vereinfachten Änderung C des Bebauungsplanes Nr. 142 Stoppenbergstraße-Süd der Stadt Wesel für keine der möglichen Fledermausarten eine negative Auswirkung zu erwarten ist. Damit entfallen die Prüfungsschritte 2 und Vogelarten Laut der aus dem Jahr 2011 wurden im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 142 Stoppenbergstraße-Süd, 1. Änderung insgesamt 30 Vogelarten (26 Arten mit Brutnachweis) festgestellt. Dabei handelt es sich um typische Arten für Gärten und Randbereiche von Siedlungen. Von planungsrelevanten Arten wurden nur zwei, Sperber und Turmfalke, als Nahrungsgäste angeben. Das Gebiet der vereinfachten Änderung C des Bebauungsplanes Nr. 142 umfasst 1252 m², davon sind aktuell ca. 50 % als Gewächshausfläche überbaut. Daher bleiben als Jagdgebiet nur etwa 600 m² übrig. Aufgrund der geringen Größe hat diese Fläche als Teil des Gesamtgdgebietes für beide Arten keine essentielle Bedeutung. Um dem Tötungsverbot gemäß 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG Rechnung zu tragen, sind Maßnahmen zur Baufeldfreimachung (Beseitigung von Gehölzen, anderer Vegetation, Gebäuden usw.) ausschließlich außerhalb der Brutzeit von Vögeln zwischen dem bis zum 28./ eines jeden Jahres vorzunehmen. Ausnahmen sind nur mit Abstimmung der Aufsichtsbehörde möglich, wenn keine Brutvögel betroffen sind, was durch Kontrollbegehungen nachzuweisen ist. Aufgrund der Struktur des Plangebietes kann eine negative Auswirkung der Planung auf bedeutsame Arten ausgeschlossen werden. Andere Arten finden weiterhin ausreichende Möglichkeiten bzw. können ausweichen. Damit entfallen die Prüfungsschritte 2 und Reptilien, Amphibien Die Fläche der vereinfachten Änderung C des Bebauungsplanes 142 der Stadt Wesel weist keine für Reptilien geeignete Strukturen auf, das Vorkommen von Reptilien kann ausgeschlossen werden. Amphibien: in dem Gutachten zur des Büros Lindschulte aus dem Jahr 2011 wurde aufgrund eines Worst-case-Szenarios das mögliche Vorkommen von insgesamt vier Arten angenommen. Dies begründet sich auf das Vorhandensein von Gartenteichen außerhalb des Eingriffgebietes der vereinfachten Änderung C. In deren Gebiet finden sich keine Strukturen, die Amphibien eine Reproduktion ermöglichen würden. Die Fläche weist auch nur wenige Strukturen auf, die für abwandernde Individuen (z.b. Erdkröte oder Teichmolch) von essentieller Bedeutung sind. Auch nach Ausführung der Planung würden besiedelbare / benutzbare Strukturen etwa im heutigen Umfang zur Verfügung stehen. 4

5 5 Einzelprüfung der vom geplanten Eingriff betroffenen Arten Die Vorprüfung hat ergeben, dass für keine Art eine tiefer gehende Einzelprüfung erforderlich ist. Resümee der artenschutzrechtlichen Prüfung: Die allgemeine Vorprüfung ergab für keine Art eine erhebliche Beeinträchtigung. Damit entfällt die Notwendigkeit des 2. Schrittes der Einzelprüfung und des 3. Schrittes zur Prüfung der Voraussetzungen für eine Abwägung bzw. Ausnahme. Anhänge: Tabelle 1 Tabelle 2 Aufgestellt: Stadt Wesel, Team 14 Bauleit- und Verkehrsplanung Jürgen Illmer 5

6 Tabelle 1 Artenschutzrechtliche Prüfung Planungsrelevante Arten im Messtischblatt Nr Wesel Vorprüfung der betroffenen Arten: vereinfachte Änderung C des BPL 142, Wesel - Feldmark Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Schutzstatus Gefährdungsstatus Erhaltung Vorkommen Betroffenheit VR Anh. I VR Art. 4(2) FFH Anh. IV FFH Anh. II Planungsrelevante Arten gemäß LANUV NRW 2007 Stand für MTB 4305/2 Auswahl Biotoptypen: Gärten; Parkanlagen; Siedlungsbrachen; ergänzt bei den Fledermäusen durch Angaben aus Gutachten Büro Lindschulte 2011 Säugetiere Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus X X X V 2 2 G X M X Fransenfledermaus Myotis nattereri X X X 3 * * G X M M Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii X X X G * * G X M X Wasserfledermaus Myotis daubentoni X X X * G G G X M M Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus X X X * * * G X M X Braunes/Graues Langohr Plecotus auritus/austriac. X X X V G G G X M X Vögel Bruchwasserläufer Tringa glareola X X X 1 0 U WG U U Eisvogel Alcedo atthis X X X V * * G BV U U Dunkler Wasserläufer Tringa erythropus X X k.a. k.a. U WG U U Feldsperling Passer montanus X * 3 3 U BV M M Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus X V 2 3 U BV M U Grünschenkel Tringa nebularia X X k.a k.a. k.a. U R U U Habicht Accipeter gentilis X X * V * G- BV U U Kampfläufer Philomachus pugnax X X X U R U U Kleinspecht Dryobates minor X * 3 3 U BV U U Kuckuck Cuculus canorus X * 3 3 U- BV M M Mehlschwalbe Delichon urbica X * 3S 3 U BV NG M Nachtigall Luscinia megarhynchos X X * 3 3 G BV M U BA sg BA bg RL D RL NRW RL. NRT/TL atl. Region MTB - Quadrant 300 m Umring Eingriffsgeb. Seite 1

7 Tabelle 1 Rauchschwalbe Hirundo rustica X V 3S 3 U BV NG M Rebhuhn Perdix perdix X 2 2S 2S S BV M U Saatkrähe Corvus frugilegus X * *S *S G BV M M Schleiereule Tyto alba X X * *S *S G BV U U Sperber Accipiter nisus X X * * * G BV M M Steinkauz Athene noctua X X 2 3S 3 G- BV M U Turmfalke Falco tinnunculus X X * VS VS G BV NG M Waldkauz Strix aluco X X * * * G BV M U Waldohreule Asio otus X X V 3 3 U BV M U Waldwasserläufer Tringa ochropus X X X k.a. k.a. G WG U U Amphibien Kammmolch Trituris cristatus X X X X G X M U Seite 2

8 Tabelle 2 Artenschutzrechtliche Prüfung Planungsrelevante Arten im Messtischblattquadrant Nr. 4305/2 Wesel Vorprüfung der betroffenen Arten: vereinfachte Änderung C des BPL 142, Wesel - Feldmark Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Betroffenheit Begründung für Betroffenheit bzw. fehlende Betroffenheit Planungsrelevante Arten gemäß LANUV NRW 2007 Stand für MTB 4305/2 Auswahl Biotoptypen: Gärten; Parkanlagen; Siedlungsbrachen. Ergänzt bei den Fledermäusen durch Angaben aus Gutachten Büro Lindschulte 2011 Säugetiere Braunes/Graues Langohr Plecotus auritus/austriac. Vorkommen möglich, nur Veränderung eines kleinen Jagdhabitats Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus Vorkommen möglich, nur Veränderung eines kleinen Jagdhabitats Fransenfledermaus Myotis natterreri Vorkommen möglich, nur Veränderung eines kleinen Jagdhabitats Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii Vorkommen möglich, nur Veränderung eines kleinen Jagdhabitats Wasserfledermaus Myotis daubentoni Vorkommen möglich, nur Veränderung eines kleinen Jagdhabitats Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus Vorkommen möglich, nur Veränderung eines kleinen Jagdhabitats Vögel Bruchwasserläufer Tringa glareola Vorkommen möglich, nur Veränderung eines kleinen Jagdhabitats Eisvogel Alcedo atthis Keine störungsarmen Lebensräume an Gewässern vorhanden Dunkler Wasserläufer Tringa erythropus Keine störungsarmen, geeigneten, großräumigen Grünlandflächen vorhanden Feldsperling Passer montanus Lebensraum unzureichend strukturiert Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus Lebensraum unzureichend strukturiert Grünschenkel Tringa nebularia Keine störungsarmen, geeigneten, großräumigen Grünlandflächen vorhanden Habicht Accipiter gentilis Keine Nistplätze vorhanden, nur Veränderung Nahrungshabitat Kampfläufer Philomachus pugnax Keine störungsarmen, geeigneten, großräumigen Grünlandflächen vorhanden Kleinspecht Dryobates minor Keine geeigneten Niststandorte vorhanden Kuckuck Cuculus canorus Lebensraum unzureichend strukturiert Mehlschwalbe Delichon urbicum Keine Nistplätze vorhanden, nur Veränderung Nahrungshabitat Nachtigall Luscinia megarhynchos Lebensraum unzureichend strukturiert Weit.Bearb. Ja Seite 1

9 Tabelle 2 Rauchschwalbe Hirundo rustica Keine geeigneten Niststandorte vorhanden Rebhuhn Perdix perdix Strukturell wenig geeignet, durch Verkehrswege teilweise abgeschnitten Saatkrähe Corvus frugilegus Keine Nistplätze vorhanden, nur Veränderung Nahrungshabitat Schleiereule Tyto alba Keine Nistplätze vorhanden, nur Veränderung Nahrungshabitat Sperber Accipeter nisus Keine Nistplätze vorhanden, nur Veränderung Nahrungshabitat Steinkauz Athene noctua Keine Nistplätze vorhanden, nur Veränderung Nahrungshabitat Turmfalke Falco tinnunculus Keine Nistplätze vorhanden, nur Veränderung Nahrungshabitat Waldkauz Strix aluco Keine Nistplätze vorhanden, nur Veränderung Nahrungshabitat Waldohreule Asio otus Keine Nistplätze vorhanden, nur Veränderung Nahrungshabitat Waldwasserläufer Tringa ochropus Keine störungsarmen, geeigneten, großräumigen Grünlandflächen vorhanden Wiesenpieper Anthus pratensis Keine störungsarmen, geeigneten, großräumigen Grünlandflächen vorhanden Zwergschwan Cygnus bewickii Keine störungsarmen Lebensräume an Gewässern vorhanden Amphibien Kammmolch Trituris cristatus Keine geeigneten Gewässer vorhanden, kein Wanderweg Seite 2

10 a a a [3] a 51 49a 49 47a a 10 1b 991 1c a b 3c 3d d e [27] [25] 1388 [28] [29] 1376 [24 a] 1429 [26] [24] 1430 [22 a] c a 16b f f 10g 10h 10i 16e a 10b 10c 10d 10e a a a 3 3a 5 5a a a a c b 52a [19] [21] [21 a] a b c 41a a c a a Wesel Kartäuserweg Grünstraße Keramagstraße Helenenweg Fachbereich 1 Team 14 Bauleit- u. Verkehrsplanung Übersichtsplan Bebauungsplan Nr. 142, Vereinfachte Änderung C "Stoppenbergstraße - Süd" Die Bürgermeisterin HANSESTADT

11 f d c b a Geltungsbereiche Bebauungsplan Nr. 142, 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 142, Vereinfachte Änderung C "Stoppenbergstraße - Süd" a a e a a c c 49b c 52b 52a [19] [26] [28] e 3b 3a a Bebauungsplan Nr , Änderung Geltungsbereich 554 [21] [21 a] a d Helenenweg [3] a a a a a 49 47a a a a Kartäuserweg a 5 5a a Grünstraße Geltungsbereich 654 Bebauungsplan Nr. 142, Vereinfachte Änderung C a f a b c c Keramagstraße a a 10b 10c d 10e 10f g 10h 10i e Geltungsbereich Fachbereich 1 Team 14 Bauleit - u. Verkehrsplanung HANSESTADT Die Bürgermeisterin

12 2 4 1 Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 142, Vereinfachte Änderung C "Stoppenbergstraße - Süd" a a Kartäuserweg Grünstraße Geltungsbereich Fachbereich 1 Team 14 Bauleit - u. Verkehrsplanung HANSESTADT 7 9 Keramagstraße Die Bürgermeisterin

13 Luftbild Bebauungsplan Nr. 142, Vereinfachte Änderung C "Stoppenbergstraße - Süd" Kartäuserweg Grünstraße Keramagstraße Geltungsbereich Fachbereich 1 Team 14 Bauleit - u. Verkehrsplanung HANSESTADT Die Bürgermeisterin

14 STADT WESEL ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 142 STOPPENBERGSTRAßE SÜD ARTENSCHUTZPRÜFUNG (ENDFASSUNG) Aufgestellt: Seilerbahn Nordhorn Tel.: 05921/ Fax: 05921/ Projektleitung: Bearbeitung: Dipl.-Ing. Manfred Berghaus Dipl.-Biol. Ingo Bünning Nordhorn, im November 2011

15 Inhaltsverzeichnis 1 Einführung Anlass und Aufgabenstellung Lage, Abgrenzung und Charakterisierung des Untersuchungsraumes Eingriffsbeschreibung Ermittlung des Artenspektrums Ortsbegehung Auswertung vorhandener Unterlagen Mitteilungen Dritter Vorprüfung artenschutzrechtlicher Konflikte (Stufe I) Vorprüfung Avifauna Vorprüfung Säugetiere Vorprüfung Amphibien Vorprüfung sonstige Arten Zusammenfassung artenschutzrechtliche Vorprüfung Bestandserfassungen Avifauna Methodik Ergebnisse und Diskussion Fledermäuse Methodik Ergebnisse und Diskussion Amphibien Methodik Ergebnisse und Diskussion Maßnahmen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen Maßnahmen zum Risikomanagement CEF-/ FCS-Maßnahmen Freiwillige Maßnahmen Artenschutzrechtliche Prüfung (Stufe II) Avifauna Fledermäuse Allgemeine Auswirkungen auf Funktionsräume von Fledermäusen Auswirkungen auf einzelne Arten Amphibien Sonstige Arten Zusammenfassung Literatur Anhang: Protokollbögen LP247_ASP_STOPPENBERGSTRAßE.DOC SEITE 2 VON 49

16 1 Einführung 1.1 Anlass und Aufgabenstellung Die VSK Grund GmbH, Bismarckstraße 1, Wesel, beabsichtigt die bauliche Entwicklung einer Freifläche nördlich der Weseler Innenstadt. Für diesen Bereich existiert der Bebauungsplan Nr. 142, der eine bauliche Entwicklung vorsieht, die gemäß den Darstellungen zur Begründung des Bebauungsplans nach heutigen Maßstäben städtebaulich nicht mehr zeitgemäß erscheint. Aus diesem Grund soll ein neues Planungsrecht über eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 142 Stoppenbergstraße Süd geschaffen werden. Zur Überprüfung, ob durch das Vorhaben ggf. planungsrelevante Arten betroffen sind oder betroffen sein könnten, wurde die Lindschulte Ingenieurgesellschaft mit der Erarbeitung einer beauftragt. Die Notwendigkeit der Durchführung einer (ASP) im Rahmen von Planungsverfahren oder bei der Zulassung von Vorhaben ergibt sich gemäß der Verwaltungsvorschrift Artenschutz (Rd.Erl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v ) aus den unmittelbar geltenden Regelungen des 44 Abs. 1 BNatSchG i.v.m. 44 Abs. 5 und 6 und 45 Abs. 7 BNatSchG. Damit sind die entsprechenden Artenschutzbestimmungen der FFH-RL (Art. 12, 13 und 16 FFH-RL) und der V-RL (Art. 5, 9 und 13 V-RL) in nationales Recht umgesetzt worden. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Artenschutzbestimmungen sind 69ff BNatSchG zu beachten. Bei einer ASP beschränkt sich der Prüfumfang auf die europäisch geschützten FFH-Anhang IV- Arten und die europäischen Vogelarten. Die nur national besonders geschützten Arten sind nach Maßgabe des 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG von den artenschutzrechtlichen Verboten freigestellt und werden wie alle übrigen Arten grundsätzlich nur im Rahmen der Eingriffsregelung behandelt. Gemäß den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift Artenschutz soll die in 3 Stufen erfolgen: In Stufe I (Vorprüfung und Wirkfaktoren) wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können, sind verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum einzuholen. Vor dem Hintergrund des Vorhabentyps und der Örtlichkeit sind alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einzubeziehen. LP247_ASP_STOPPENBERGSTRAßE.DOC SEITE 3 VON 49

17 Für den Fall, dass die Vorprüfung in Stufe I artenschutzrechtliche Konflikte nicht ausschließen kann, ist in Stufe II eine vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände erforderlich. Hier werden Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und ggf. ein Risikomanagement konzipiert. Anschließend wird geprüft, bei welchen Arten trotz dieser Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen wird. Für die betreffenden Arten ist eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung erforderlich. Ergeben sich trotz Risikomanagements und Vermeidungs- und vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen Verstöße gegen Artenschutzbestimmungen, ist in Stufe III (Ausnahmeverfahren) zu prüfen, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende Gründe, Alternativlosigkeit, Erhaltungszustand) vorliegen und insofern eine Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann. 1.2 Lage, Abgrenzung und Charakterisierung des Untersuchungsraumes Der rd. 3,2 ha große Untersuchungsraum, im Folgenden auch als Plan- oder Untersuchungsgebiet bezeichnet, befindet sich in einem Karree zwischen der Nordstraße, der Stoppenbergstraße, der Grünstraße und dem Kartäuserweg (vergl. Abb. 2 und 9). Abbildung 1: Räumliche Lage des Untersuchungsraumes (unmaßstäblich). LP247_ASP_STOPPENBERGSTRAßE.DOC SEITE 4 VON 49

18 Überplant werden die Flurstücke 183, 639, 683, 1189, 1225, 1246, 1302, 1312 und der Flur 24 der Gemarkung Wesel. Nach Norden grenzt das Plangebiet teilweise an Kleingartenflächen an, ansonsten ist das Plangebiet von bestehender Wohnbebauung umgeben. Derzeit wird der Untersuchungsraum unterschiedlich genutzt: Es finden sich im Untersuchungsraum u.a. Grünlandbereiche (Wiese), Brachflächen, Hausgärten, Obstgärten, Feldgehölze u.a. (vergl. Abb. 3-8). Aufgrund der unterschiedlichen Nutzungs- und Biotoptypen handelt es sich um einen reich gegliederten Raum mit zahlreichen Habitaten. Vorbelastungen bestehen in Form von Störungen, wobei diese für ein Gebiet im innerstädtischen Bereich als vergleichsweise gering eingestuft werden. Auch bestehende Vorbelastungen durch Kulissenwirkung (Lärm, Bewegung, Lichtimmissionen) sind vergleichsweise gering. In der nachfolgenden Abbildung 2 ist die Lage und Abgrenzung des Untersuchungsraumes dargestellt. Abbildung 2: Abgrenzung des Planungsraumes (unmaßstäblich). LP247_ASP_STOPPENBERGSTRAßE.DOC SEITE 5 VON 49

19 Abbildung 3: Blick auf Gewächshäuser an der südwestlichen Untersuchungsraumgrenze Abbildung 4: Obstgarten mit z.t. alten Obstgehölzen. Abbildung 5: Blick auf den Untersuchungsraum von der nordwestlichen Plangebietsgrenze nach Süden. Abbildung 6: Feldgehölz bzw. Brachfläche mit z.t. älteren Nadelbäumen Abbildung 7: Blick auf ein leerstehendes Gebäude an der nordöstlichen Grenze des Untersuchungsraumes Abbildung 8: Blick auf einen Ausschnitt eines reich strukturierten naturnahen Garten mit kleinem Zierteich LP247_ASP_STOPPENBERGSTRAßE.DOC SEITE 6 VON 49

20 1.3 Eingriffsbeschreibung Im Zuge der Errichtung der Wohnbebauung erfolgt eine Umnutzung unterschiedlicher Biotoptypen in einer Größe von rd. 3,2 ha. Verbunden mit der Umnutzung ist nicht nur eine Versiegelung durch Baukörper und Erschließungswege, sondern auch eine Beseitigung von Grünstrukturen mit Einzelbäumen, Baumgruppen bzw. Feldgehölzen, Obstgärten, Sträuchern, Brachflächen und von zwei kleinen Garten-/Zierteichen. Neben einem direkten Flächenverlust und einer Habitatfragmentierung ist in Bezug auf die Auswirkungen auf planungsrelevante Arten ganz allgemein mit Störungen und einer Entwertung von Lebensräumen im städtischen Bereich zu rechnen. Abbildung 9: Planungsentwurf zum B-Plan 142. LP247_ASP_STOPPENBERGSTRAßE.DOC SEITE 7 VON 49

21 Als Folge der zu erwartenden Nutzungsänderungen sind die nachfolgenden Wirkfaktoren in Bezug auf ggf. vorkommende planungsrelevante Arten zu berücksichtigen: Neuerrichtung von baulichen Anlagen und Zuwegungen Überbauung oder Fragmentierung von Lebensräumen Veränderung der Bodenoberfläche Massiver Rückschnitt oder Beseitigung von Vegetation Beeinträchtigung durch Lärm, Beleuchtung und Bewegung (sog. Kulissenwirkung ) Verkehrszunahme 2 Ermittlung des Artenspektrums Nach MUNLV (2010) bleibt das Artenschutzregime bei Planungs- und Zulassungsverfahren gemäß der Verwaltungsvorschrift Artenschutz auf die streng geschützten Arten und die europäischen Vogelarten beschränkt. Nach Maßgabe des 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG sind die nur national besonders geschützten Arten von den artenschutzrechtlichen Verboten bei Planungsund Zulassungsvorhaben freigestellt. Nach der gefestigten Rechtsprechung des BVerwG setzt die Prüfung der Artenschutzbelange eine ausreichende Ermittlung und Bestandsaufnahme voraus. Erforderlich sind Daten, denen sich in Bezug auf das Vorhabengebiet die Häufigkeit und Verteilung der Arten sowie deren Lebensstätten entnehmen lassen. Je bedeutender ein Artvorkommen und je gravierender die zu erwartenden Beeinträchtigungen sind, umso größer kann der Untersuchungsaufwand ausfallen. Nur in Kenntnis dieser Fakten kann beurteilt werden, ob die Verbotstatbestände des 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt sind (VV-Artenschutz). Alle heimischen Fledermausarten werden im Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH- Richtlinie) geführt. Damit zählen sie gemäß BNatSchG 7 (14) zu den streng geschützten Arten. Artenschutzrechtliche Aspekte sind in der Landschaftsplanung zu berücksichtigen (BRINK- MANN 1998). Auf alle Arten treffen hiermit die Vorgaben des Artenschutzes gemäß 44 (1) BNatSchG zu. Bei unvermeidlichen Beeinträchtigungen der Fledermäuse und ihrer Lebensstätten gelten darüber hinaus ggf. die Bestimmungen des 15 BNatSchG. Besonders seit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes 2002 kommt Fledermäusen in der naturschutzfachlichen Planung eine hohe Bedeutung zu, da sie von den artenschutzrelevanten Regelungen als höchst schutzbedürftig und planungsrelevant eingestuft werden (vgl. BNatSchG 44, KIEL 2005). Seit der Änderung des BNatSchG vom Dezember 2007 gelten veränderte individuenbezogene artenschutzrechtliche Vorgaben (heute 44 BNatSchG), da der LP247_ASP_STOPPENBERGSTRAßE.DOC SEITE 8 VON 49

22 Bezug für die Bewertung eines Eingriffs nun der günstige Erhaltungszustand der Population ist (KIEL 2007a, b). Dabei soll der Günstige Erhaltungszustand der Arten gem. Artikel 1 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH Richtlinie) als Gradmesser dienen: Der Erhaltungszustand wird als günstig betrachtet, wenn aufgrund der Daten über die Populationsdynamik der Art anzunehmen ist, dass diese Art ein lebensfähiges Element des natürlichen Lebensraumes, dem sie angehört, bildet und langfristig weiter bilden wird, und das natürliche Verbreitungsgebiet dieser Art weder abnimmt noch in absehbarer Zeit vermutlich abnehmen wird und ein genügend großer Lebensraum vorhanden ist und wahrscheinlich weiterhin vorhanden sein wird, um langfristig ein Überleben der Populationen dieser Art zu sichern. Im Artikel 1 wird der Erhaltungszustand einer Art wie folgt definiert:...die Gesamtheit der Einflüsse, die sich langfristig auf die Verbreitung und die Größe der Populationen der betreffenden Arten [...] auswirken können. Alle europäischen Vogelarten gehören gemäß der EU Vogelschutz-Richtlinie zu den heimischen, wildlebenden Vogelarten. Alle europäischen Vogelarten sind zugleich besonders geschützt, einige Arten sind daneben aufgrund der BArtSchV oder der EG-ArtSchVO auch streng geschützt (z.b. Greifvögel und Eulen). Die artenschutzrechtlichen Vorschriften betreffen sowohl den physischen Schutz der Tiere als auch den Schutz ihrer Lebensstätten. Die strengen Artenschutzregelungen gelten dabei flächendeckend also überall dort, wo die betreffenden Arten vorkommen. Bei europäischen Vogelarten darf sich der Erhaltungszustand der lokalen Population in Folge des Vorhabens nicht verschlechtern. Ein Verbotstatbestand kann gemäß VV-Artenschutz (2010) bei einer europäischen Vogelart erfüllt sein, wenn sich das Tötungsrisiko (z.b. durch Kollisionen) projektbedingt signifikant erhöht (ggf. trotz aller zumutbaren Vermeidungsmaßnahmen) oder bei abwendbaren Kollisionen (zumutbare Vermeidungsmaßnahmen nicht ausgeschöpft) oder sich der Erhaltungszustand der lokalen Population durch Störungen verschlechtern könnte (ggf. trotz aller zumutbaren Vermeidungsmaßnahmen) oder die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten bzw. von Pflanzenstandorten im räumlichen Zusammenhang nicht sichergestellt werden kann (auch nicht mit vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen) LP247_ASP_STOPPENBERGSTRAßE.DOC SEITE 9 VON 49

23 Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes ist gemäß VV-Artenschutz immer dann anzunehmen, wenn sich als Folge der Störung die Größe oder Fortpflanzungserfolg der lokalen Population signifikant und nachhaltig verringert. Bei häufigen und weit verbreiteten Arten führen kleinräumige Störungen einzelner Individuen im Regelfall nicht zu einem Verstoß gegen das Störungsverbot. Störungen an den Populationszentren können aber auch bei häufigeren Arten zur Überwindung der Erheblichkeitsschwelle führen. Demgegenüber kann bei landesweit seltenen Arten mit geringen Populationsgrößen eine signifikante Verschlechterung bereits dann vorliegen, wenn die Fortpflanzungsfähigkeit, der Bruterfolg oder die Überlebenschancen einzelner Individuen beeinträchtigt oder gefährdet werden. 2.1 Ortsbegehung Unmittelbar nach Auftragserteilung erfolgte am 18. März 2011 eine Ortsbegehung des Untersuchungsraumes. Ziel war es, dass Requisitenangebot des Untersuchungsraumes zu erfassen und zu beurteilen. Auf der Grundlage dieser Einschätzung erfolgte dann ein Abgleich mit den Habitatansprüchen der in Tabelle 1 aufgeführten planungsrelevanten Arten, die gemäß Messtischblatt 4305 für den Kreis Wesel angegeben sind ( Im Rahmen der Vorprüfung galt es darüber hinaus zu klären, ob detaillierte Bestandserfassungen zur Beurteilung möglicher projektbedingter Beeinträchtigungen planungsrelevanter Arten erforderlich werden. 2.2 Auswertung vorhandener Unterlagen Zur Ermittlung des Vorkommens von planungsrelevanten Arten wurde in einem ersten Schritt das Messtischblatt TK 4305 (Wesel) ausgewertet ( Die innerhalb des Messtischblattes vorkommenden Arten sind in Tabelle 1 aufgeführt. Sofern sich Habitatansprüche der Arten mit dem Requisitenangebot des Untersuchungsraumes überschneiden, erscheint ein potentielles Vorkommen der jeweiligen Art grundsätzlich möglich bzw. kann nicht ausgeschlossen werden. In Tabelle 1 ist in der Spalte potentielle Lebensstätte im Planungsraum dargestellt, ob sich Habitatansprüche einer Art mit dem Requisitenangebot des Untersuchungsgebietes decken. LP247_ASP_STOPPENBERGSTRAßE.DOC SEITE 10 VON 49

24 Tabelle 1: Planungsrelevante Arten des Messtischblattes 4305 Wesel (nach Art Status (für das MTB 4305) Erhaltungszustand in NRW (ATL) Potentielle Lebensstätte im Planungsraum Säugetiere Castor fiber Europäischer Biber Art vorhanden G Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus Art vorhanden G Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus Art vorhanden S Myotis brandtii Große Bartfledermaus Art vorhanden U? Myotis dasycneme Teichfledermaus Art vorhanden G Myotis daubentonii Wasserfledermaus Art vorhanden G Myotis myotis Großes Mausohr Art vorhanden U Myotis mystacinus Kleine Bartfledermaus Art vorhanden G? Myotis nattereri Fransenfledermaus Art vorhanden G Nyctalus leisleri Kleiner Abendsegler Art vorhanden U Nyctalus noctula Großer Abendsegler Art vorhanden G Pipistrellus nathusii Rauhhautfledermaus Art vorhanden G Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus Art vorhanden G Plecotus auritus Braunes Langohr Art vorhanden G? Vögel Accipiter gentilis Habicht sicher brütend G Accipiter nisus Sperber sicher brütend G Acrocephalus scirpaceus Teichrohrsänger sicher brütend G Alcedo atthis Eisvogel sicher brütend G Anas acuta Spießente Durchzügler G Anas clypeata Löffelente sicher brütend S Anas clypeata Löffelente Durchzügler G Anas crecca Krickente sicher brütend U Anas crecca Krickente Wintergast G Anas penelope Pfeifente Wintergast G Anas querquedula Knäkente Durchzügler G Anas strepera Schnatterente sicher brütend U+ Anas strepera Schnatterente Wintergast G Anser albifrons Blässgans Wintergast G Anser brachyrhynchus Kurzschnabelgans Wintergast G Anser erythrops Zwerggans Wintergast G Anser fabalis Saatgans Wintergast G Anthus pratensis Wiesenpieper sicher brütend G- Asio otus Waldohreule sicher brütend G Athene noctua Steinkauz Brutzeitbeob. G? Aythya ferina Tafelente Durchzügler G Botaurus stellaris Rohrdommel Wintergast U Branta leucopsis Weißwangengans Wintergast G Bucephala clangula Schellente Wintergast G LP247_ASP_STOPPENBERGSTRAßE.DOC SEITE 11 VON 49

25 Art Status (für das MTB 4305) Erhaltungszustand in NRW (ATL) Potentielle Lebensstätte im Planungsraum Buteo buteo Mäusebussard sicher brütend G Casmerodius albus Silberreiher Durchzügler G Charadrius dubius Flussregenpfeifer sicher brütend U Charadrius hiaticula Sandregenpfeifer Durchzügler G Circus aeruginosus Rohrweihe Brutzeitbeob U Corvus frugilegus Saatkrähe sicher brütend G? Crex crex Wachtelkönig Brutzeitbeob. S Cygnus bewickii Zwergschwan Wintergast S Cygnus cygnus Singschwan Wintergast S Delichon urbica Mehlschwalbe sicher brütend G- Dendrocopos medius Mittelspecht sicher brütend G Dryobates minor Kleinspecht sicher brütend G Dryocopus martius Schwarzspecht sicher brütend G Emberiza calandra Grauammer sicher brütend S Falco peregrinus Wanderfalke sicher brütend U+ Falco subbuteo Baumfalke sicher brütend U Falco tinnunculus Turmfalke sicher brütend G Gallinago gallinago Bekassine Durchzügler G Hirundo rustica Rauchschwalbe sicher brütend G- Larus [c.] michahellis Mittelmeermöwe sicher brütend G Larus argentatus Silbermöwe sicher brütend G Larus canus Sturmmöwe sicher brütend U Larus fuscus Heringsmöwe sicher brütend G Larus melanocephalus Schwarzkopfmöwe sicher brütend S Larus ridibundus Lachmöwe sicher brütend G Limosa limosa Uferschnepfe sicher brütend S Locustella naevia Feldschwirl sicher brütend G Lullula arborea Heidelerche sicher brütend U Luscinia megarhynchos Nachtigall sicher brütend G Lymnocryptes minimus Zwergschnepfe Wintergast k.a. Mergellus albellus Zwergsäger Wintergast G Mergus merganser Gänsesäger Wintergast G Milvus migrans Schwarzmilan sicher brütend S Oriolus oriolus Pirol sicher brütend U- Pandion haliaetus Fischadler Durchzügler G Perdix perdix Rebhuhn sicher brütend U Pernis apivorus Wespenbussard sicher brütend U Phoenicurus phoenicurus Gartenrotschwanz sicher brütend U- Recurvirostra avosetta Säbelschnäbler sicher brütend k.a. Remiz pendulinus Beutelmeise sicher brütend U Riparia riparia Uferschwalbe sicher brütend G Sterna hirundo Flussseeschwalbe sicher brütend S+ Streptopelia turtur Turteltaube sicher brütend U- Strix aluco Waldkauz sicher brütend G LP247_ASP_STOPPENBERGSTRAßE.DOC SEITE 12 VON 49

26 Art Status (für das MTB 4305) Erhaltungszustand in NRW (ATL) Potentielle Lebensstätte im Planungsraum Tachybaptus ruficollis Zwergtaucher sicher brütend G Tachybaptus ruficollis Zwergtaucher Wintergast G Tringa totanus Rotschenkel sicher brütend S Tyto alba Schleiereule sicher brütend G Vanellus vanellus Kiebitz sicher brütend G Vanellus vanellus Kiebitz Durchzügler G Amphibien Bufo calamita Kreuzkröte Art vorhanden U Rana arvalis Moorfrosch Art vorhanden U Rana lessonae Kleiner Wasserfrosch Art vorhanden G Ja Triturus cristatus Kammmolch Art vorhanden G Reptilien Lacerta agilis Zauneidechse Art vorhanden G- Libellen Stylurus flavipes Asiatische Keiljungfer Art vorhanden G Farn-, Blütenpflanzen und Flechten Luronium natans Froschkraut keine Angabe S Bewertung des Erhaltungszustands nach LANUV (2010) G günstiger Erhaltungszustand U ungünstiger/unzureichender Erhaltungszustand S ungünstiger/schlechter Erhaltungszustand + mit positiver Tendenz - mit negativer Tendenz k.a. Keine Angabe Wie aus Tabelle 1 hervorgeht, können eine Vielzahl der im Bereich des Messtischblattes 4305 bisher nachgewiesenen planungsrelevanten Arten innerhalb des Untersuchungsraumes a priori ausgeschlossen werden. Bei diesen Arten decken sich Habitatansprüche und das Requisitenangebot des Untersuchungsraumes nicht. Zu diesen Arten gehören u.a. alle Arten mit Bindung an Gewässerlebensräume und an Waldstandorte. Für eine Reihe von Arten können Vorkommen jedoch nicht ausgeschlossen werden. Zu diesen Arten gehören u.a. eine Reihe von Fledermaus- und Vogelarten sowie eine Amphibienart. 2.3 Mitteilungen Dritter Neben der Auswertung von Online-Informationen erfolgte eine Datenabfrage bei der ULB des Kreises Wesel bzw. bei der dortigen Biologischen Station. Nach Mitteilung der BSKW (Schnitzler, pers. Mitteilung) sind der Station keine planungsrelevanten Arten bekannt, jedoch wird die Auf- LP247_ASP_STOPPENBERGSTRAßE.DOC SEITE 13 VON 49

27 fassung geteilt, dass grundsätzlich mit sog. planungsrelevanten Arten der Artengruppe der Vögel und der Fledermäuse gerechnet werden muss. 3 Vorprüfung artenschutzrechtlicher Konflikte (Stufe I) Gemäß der unter Punkt 1 dargestellten Vorgehensweise erfolgt nachfolgend auf der Grundlage der unter Punkt 2 aufgeführten Informationen zum Vorkommen von streng geschützten (bzw. planungsrelevanten Arten, vergl. MUNLV 2007, KIEL 2007) eine überschlägige Prognose zur Prüfung möglicher projektbedingter artenschutzrechtlicher Konflikte. Die Maßstäbe für die Prüfung der Artenschutzbelange ergeben sich aus den in 44 Abs. 1 BNatSchG formulierten Zugriffsverboten. In Bezug auf die europäisch geschützten FFH- Anhang IV-Arten und die europäischen Vogelarten ist es verboten: -Verbot Nr. 1: wild lebende Tiere zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören -Verbot Nr. 2: wild lebende Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so erheblich zu stören, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert -Verbot Nr. 3: Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wild lebender Tiere aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören -Verbot Nr. 4: wild lebenden Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. 3.1 Vorprüfung Avifauna In Bezug auf die Avifauna hat der Abgleich des Requisitenangebotes des Untersuchungsraumes mit den Habitatansprüchen der gemäß Messtischblatt potentiell vorkommenden planungsrelevanten Arten ergeben, dass Vorkommen einer Reihe von planungsrelevanten Vogelarten nicht a priori ausgeschlossen werden können (vergl. Tabelle 1). Aufgrund der Größe des Untersuchungsraumes mit dem Vorkommen verschiedener Gehölzstrukturen und älteren Obstbäumen besteht die Möglichkeit, dass die Flächen des Planungsraumes eine Bedeutung als Lebensraum und insbesondere auch als Brutrevier für Eulen (Waldohreule, ggf. Schleiereule, Steinkauz) und ausgewählte Singvogelarten wie z.b. Gartenrotschwanz oder Nachtigall haben könnten. Auch Brutvorkommen des Kleinspechts erscheinen hier grundsätzlich möglich. Schließlich ist auch nicht ausgeschlossen, dass Turmfalken das Plangebiet als Nah- LP247_ASP_STOPPENBERGSTRAßE.DOC SEITE 14 VON 49

28 rungshabitat nutzen. Grundsätzlich erscheint es möglich, dass es projektbedingt dann zu Verstößen gegen die Verbotstatbestände des Verbots Nr. 2 des 44 Abs. 1 BNatSchG kommen könnte, sofern z.b. Arten wie Steinkauz vorkommen würden. Zur Überprüfung, ob und ggf. welche planungsrelevante Vogelarten welche Funktionsräume im Planungsraum haben, sind somit eingehende Bestandserfassung der Brutvögel erforderlich. 3.2 Vorprüfung Säugetiere Wie der Abbildung 1 zu entnehmen ist, liegt der Planungsraum am Stadtrand von Wesel im Übergangsbereich zum freien Landschaftsraum in der Rheinaue. Allerdings bestehen keine direkten Grünverbindungen zum Landschaftsraum. Die strukturelle Ausprägung des Plangebietes (Abb. 3 bis 8) in Verbindung mit der räumlichen Nähe zum Landschaftsraum lässt darauf schließen, dass Vorkommen einer Reihe der in Tabelle 1 aufgeführten Fledermausarten möglich erscheint. Zu den Arten, deren Vorkommen als möglich eingestuft werden, gehören Zwerg-, Breitflügel- und Kleine Bartfledermaus, Großer Abendsegler und Rauhautfledermaus. Auch Vorkommen des Braunen Langohrs können a priori nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Alle der aufgeführten Fledermausarten können dabei Nahrungshabitate innerhalb oder im Randbereich des Untersuchungsraumes haben. Die Gehölzsäume könnten in diesem Fall wichtige Orientierungspunkte für strukturgebundene Fledermausarten darstellen. Auch ist nicht ausgeschlossen, dass Gebäude bewohnende Fledermäuse Quartiersplätze in einem baufälligen Gebäude haben. Schließlich ist auch nicht ausgeschlossen, dass Flugstraßen im Bereich des Plangebietes liegen. Ob und in welcher Art und Weise aber Fledermäuse den Planungsraum tatsächlich nutzen, lässt sich letztlich nur durch konkrete Bestandsuntersuchungen nachweisen. 3.3 Vorprüfung Amphibien Vorkommen von planungsrelevanten Amphibienarten erscheinen auf der Grundlage der Ausprägung des Untersuchungsraumes zunächst unwahrscheinlich, können aber in Bezug auf den Kleinen Wasserfrosch nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden. Grund sind zwei Kleingewässer (Gartenteiche) im Bereich eines privaten Grundstücks. Um projektbedingte Auswirkungen auf diese Tierart ausschließen zu können, ist jedoch zu prüfen, ob der Kleine Wasserfrosch innerhalb des Plangebietes vorkommt. LP247_ASP_STOPPENBERGSTRAßE.DOC SEITE 15 VON 49

29 3.3 Vorprüfung sonstige Arten Sonstige Vorkommen planungsrelevanter Arten aus der Gruppe der Reptilien, Libellen, Käfer, Fische, Farn- und Blütenpflanzen u.a. können aufgrund der vorgefundenen Habitatstrukturen ausgeschlossen werden. Weitergehende Untersuchungen werden diesbezüglich nicht als erforderlich angesehen. 3.5 Zusammenfassung artenschutzrechtliche Vorprüfung Die artenschutzrechtliche Vorprüfung der Stufe I hat ergeben, dass Vorkommen von planungsrelevanten Arten der Gruppe der Fledermäuse innerhalb des Untersuchungsraumes als sehr wahrscheinlich eingeschätzt werden und in Bezug auf die Avifauna und der Amphibien nicht ausgeschlossen werden können. Welche Arten konkret vorkommen ist dabei schwer zu entscheiden. Aufgrund der strukturellen Ausprägung und der Anbindung an den Landschaftsraum sind jedoch auch Vorkommen von Arten möglich, deren Erhaltungszustände durch das LANUV als ungünstig eingestuft wurden. Für die Avifauna ist zu überprüfen, ob u.a. Brutreviere vom Gartenrotschwanz, Nachtigall und Steinkauz bestehen und ob Funktionsräume von Greifvögeln und Eulen innerhalb des Untersuchungsraumes liegen. Dies lässt sich letztlich nur durch konkrete Bestandserfassungen klären. In Bezug auf die Fledermäuse ist durch konkrete Untersuchungen zu prüfen, welche Arten innerhalb des Plangebietes vorkommen und welche Funktionsräume bestehen. Von besonderem Interesse ist dabei die Frage, ob Quartiersplätze in einem leer stehenden Gebäude bestehen. Nur in Kenntnis der Raum-Habitat-Nutzung lassen sich letztlich auch die projektbedingten Auswirkungen auf die Artengruppe der Fledermäuse abschätzen und ggf. sinnvolle Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen bzw. Maßnahmen zum Risikomanagement ableiten. Schließlich sollte überprüft werden, ob Vorkommen von planungsrelevanten Amphibienarten das Untersuchungsgebiet nutzen. LP247_ASP_STOPPENBERGSTRAßE.DOC SEITE 16 VON 49

30 4 Bestandserfassungen Auf der Grundlage der Ergebnisse der Artenschutz-Vorprüfung (Stufe I) war es notwendig, Bestandserfassungen verschiedener Artengruppen durchzuführen. Die Bearbeitung der Artengruppe der Fledermäuse erfolgte dabei durch die Biologische Station im Kreis Wesel e.v. 4.1 Avifauna Methodik Die Ermittlung der räumlichen Verteilung der Brutvögel der Roten Liste bzw. regional seltener und/ oder bedeutender Arten erfolgte auf der Grundlage einer flächendeckenden Revierkartierung in Anlehnung an BIBBY et al. (2005) und SÜDBECK et al. (2005). Zur Bestimmung der Abundanzen der quantitativ erfassten Arten (Planungsrelevante Arten, RL- Arten und regional seltener bzw. bedeutender Arten) wurde der Untersuchungsraum vollständig abgelaufen und bei jeder Begehung alle Anzeichen, die auf die Besetzung eines Reviers hindeuteten, in Feldkarten eingetragen. Bei Arten, die lediglich qualitativ erfasst wurden, wurden entsprechende Beobachtungen ohne unmittelbaren Ortsbezug notiert. Grundlage zur Wertung einer Art als Brutvogel (auch für die nicht quantitativ erfassten Arten) war die Beobachtung revieranzeigenden Verhaltens. Bei den meisten Singvögeln und einigen anderen Artengruppen ist dies vor allem der Nachweis singender / rufender Männchen. Darüber hinaus wurden jedoch auch die unten aufgeführten Verhaltensweisen notiert und ausgewertet. Folgende revieranzeigende Merkmale bzw. Verhaltensweisen wurden in der Reihenfolge ihrer Wertigkeit notiert: singendes Männchen Paar zur Brutzeit in geeignetem Nisthabitat gesehen Territorialverhalten Balzverhalten Vögel suchen wahrscheinlich Brutplatz auf Angst- oder Warnverhalten, das auf Nest oder nahe Junge schließen lässt Brutfleck Nestbau, Höhlenbau, Transport von Nistmaterial Verleiten, Angriffs- oder Ablenkverhalten gebrauchtes Nest oder Eierschalen aus dem Erfassungshr Dunenjunge, gerade flügge Junge oder führende Altvögel Altvögel verlassen oder besuchen Nest unter Umständen, die auf eine Brut schließen lassen Altvögel tragen Futter oder Kotballen Nest mit Eiern aus der Erfassungsperiode Junge im Nest gesehen oder gehört LP247_ASP_STOPPENBERGSTRAßE.DOC SEITE 17 VON 49

31 Die Begehungen erfolgten i.d.r. in den frühen Morgen- und Vormittagsstunden, wobei der Kartierbeginn vor oder kurz nach Sonnenaufgang lag, bei einigen Begehungen z.t. noch vor Dämmerungsbeginn. Aufgrund der hreszeitlich späten Auftragserteilung waren Kartiergänge zur Erfassung von Eulen mittels Klangattrappe nicht mehr möglich. Die Kartiergänge fanden überwiegend zu Zeiten günstiger äußerer Witterungsbedingungen statt, d.h. bei trockenem Wetter und nicht zu starkem Wind. Begehungen zum Erfassen der Brutvögel erfolgten an folgenden Tagen: Auf die gezielte Suche nach Nestern oder Gelegen als Brutnachweis wird aus Artenschutzgründen prinzipiell verzichtet. Die Statusangaben der quantitativ zu erfassenden Brutvögel wurden im Gelände punktgenau in den Arbeitskarten eingetragen. Nach Abschluss der Geländearbeiten wurden dann die Abgrenzungen und die Anzahl der Reviere aus den Feldkarten gewonnen. Die bei der Darstellung in der Fundortkarte verwendeten Abkürzungen folgen überwiegend ERZ et al. (1968). Als Revier (= Brutpaar) wurde das Auftreten einer bestimmten Art nur dann gewertet, wenn bei mindestens zwei von insgesamt 6 vollständigen morgendlichen Begehungen entsprechende Beobachtungen vorlagen oder aber, wenn bei einem Durchgang eine Verhaltensbeobachtung mit entsprechend hoher Wertigkeit vorlag, die auf eine wahrscheinliche bzw. sichere Brut schließen ließ. Grundsätzlich wurde eine Vogelart auch dann als Brutvogelart für das Untersuchungsgebiet gewertet, wenn lediglich ein Teilbereich ihres home-range innerhalb des Untersuchungsgebietes lag. Da viele Vogelarten schon während des Heimzugs intensiven Gesang vortragen, wurden zudem nur Gesangsbeobachtungen, die nach einem bestimmten Stichtag verzeichnet werden, als Nachweis eines besetzten Reviers gewertet. Eine entsprechende Auflistung findet sich u.a. bei WINK (1987). In Ergänzung der eigenen Bestandserfassungen erfolgte auch die nachrichtliche Übernahme von Informationen einer Anwohnerin, die in Bezug auf die Avifauna über entsprechende Artenkenntnis verfügte. LP247_ASP_STOPPENBERGSTRAßE.DOC SEITE 18 VON 49

32 4.1.2 Ergebnisse und Diskussion Auf der Grundlage des dargestellten methodischen Vorgehens wurden innerhalb des Untersuchungsraumes (einschließlich der Randbereiche) die in Tabelle 2 aufgeführten Vogelarten festgestellt. Tabelle 2: Brutbestand, Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen Vogelarten Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Rote Liste NRW (2009) Rote Liste D (2008) Schutz- Status Bemerkung, Anzahl Brutpaare / Brutreviere Aaskrähe Corvus corone * * BV Amsel Turdus merula * * BV Blaumeise Parus caeruleus * * BV Buchfink Fringilla coelebs * * BV Buntspecht Dendrocopus major * * 1-2 Dohle Corvus monedula * * BV Eichelhäher Garrulus glandarius * * BV Elster Pica pica * * BV Fitis Phylloscopus trochilus V * BV Gartenbaumläufer Certhia brachidactyla * * 1 BP Gimpel Pyrrhula pyrrhula V * 1 BP Grünfink Carduelis chloris * * BV Grünspecht Picus viridis * * 1 BP Haussperling Passer domesticus V V 2-4 BP Heckenbraunelle Prunella modularis * * BV Kleiber Sitta europaea * * 1 BP Kohlmeise Parus major * * BV Mauersegler Apus apus * * NG / DZ Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla * * BV Ringeltaube Columba palumbus * * BV Rotkehlchen Erithacus rubecula * * BV Schwanzmeise Aegithalos caudatus * * BV Singdrossel Turdus philomelos * * BV Star Sturnus vulgaris V * 1 BP? Sperber Accipiter nisus * * NG Tannenmeise Periparus ater * * BV Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca 1 BP Turmfalke Falco tinnunculus V * NG (nachrichtlich) Zaunkönig Troglodytes troglodytes * * BV Zilpzalp Phylloscopus collybita * * BV LP247_ASP_STOPPENBERGSTRAßE.DOC SEITE 19 VON 49

33 fettgedruckt planungsrelevante Vogelart Angaben zum Rote Liste und Schutz-Status 0 ausgestorben 1 vom Aussterben bedroht 2 stark gefährdet 3 gefährdet V Vorwarnliste (Arten zurückgehend) S Ohne konkrete artspezifische Schutzmaßnahmen ist höhere Gefährdung zu erwarten * Nicht gefährdet Besonders geschützte Vogelart Streng geschützte Vogelart Art.4(2) Artikel 4 Abs. 2 der V-RL Anh. I Anhang I der V-RL? = Status unklar BV = Brutvogel BP = Brutpaar(e) DZ/ NG = Durchzügler/ Nahrungsgast Von den insgesamt 30 festgestellten Vogelarten hatten 26 Vogelarten Brutreviere innerhalb bzw. im Randbereich des Untersuchungsraumes, bei einer Vogelart, dem Star ist der Status unklar, wahrscheinlich kommt die Art aber als Nahrungsgast vor. Drei Vogelarten waren Nahrungsgäste und/ oder Durchzügler. Von den sog. planungsrelevanten Arten konnte lediglich der Sperber festgestellt werden, zusätzlich ist es wahrscheinlich, dass der Turmfalke Nahrungshabitate innerhalb des Untersuchungsraumes hat. Insgesamt ergab die Bestandserfassung ein Artenspektrum, das typisch für den Siedlungsrandbereich ist. Besondere und bemerkenswerte Arten wurden mit Ausnahme des Sperbers nicht festgestellt. Brutreviere von Steinkauz, Schleiereule, Gartenrotschwanz und Nachtigall wurden nicht festgestellt. 4.2 Fledermäuse Die Bestandserfassungen einschließlich der Bewertung mit einer Darstellung der projektbedingten Auswirkungen erfolgte durch die Biologische Station im Kreis Wesel. Die Aussagen wurden nachfolgend nachrichtlich übernommen Methodik Durchgeführt wurden 5 halbnächtige Begehungen sowie eine Gebäudekontrolle. Die Detektorbegehungen erfolgten an folgenden Tagen: LP247_ASP_STOPPENBERGSTRAßE.DOC SEITE 20 VON 49

34 19.5. (1.Nachthälfte) (2. Nachthälfte) (1. Nachthälfte) (2.Nachthälfte) (2. Nachthälfte) Die Begehungen wurden 1/2 Stunden nach Sonnenuntergang begonnen und nach jeweils vier Stunden beendet. Zur Detektion wurden Zeitdehnungsdetektoren mit Wave-Rekordern zur Dokumentation und späteren Auswertung der Rufsequenzen eingesetzt. Die Kontrolle der zugänglichen Gebäude innerhalb des Vorhabensgebietes wurde am 4.7. durchgeführt. Dabei wurden die Gebäude vollständig (Keller, Wohngeschoss, Dachgeschoss, Fassaden) auf das Vorkommen von Fledermäuse untersucht. Zusätzlich wurde in der Zeit vom eine Echtzeit-Horchbox im Dachstuhl installiert, um etwaige Fledermausaktivitäten zu registrieren. Die Box war während der vier Nächte zwischen 17:00 und 9:00 Uhr bei Lichtwerten unter 25% aktiv Ergebnisse und Diskussion Im Untersuchungsraum wurden 3 Arten per Detektor, eine weitere über den Fund eines Tieres nachgewiesen. Es handelt sich hierbei um: Tabelle 3: Vorkommen der im Untersuchungsraum nachgewiesenen Fledermausarten Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Rote Liste NRW (2010) 1 Rote Liste D (2009) 2 Schutz-Status Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus * *, FFH Anh. IV Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus 2 G, FFH Anh. IV Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii R/* * FFH Anh. IV Braunes Langohr Plecotus auritus G V, FFH Anh. IV Gefährdungskategorie: * = ungefährdet, D = Daten unzureichend, V = Vorwarnliste, R = durch extreme Seltenheit gefährdet, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, 3 = gefährdet, 2 = stark gefährdet, 1 = vom Aussterben bedroht, 0 = ausgestorben oder verschollen Zur besseren Interpretation der Ergebnisse erfolgen nachfolgend einige Erläuterungen zu den nachgewiesenen Arten. 1 MEINIG et al. (2010) 2 MEINIG et al. (2009) LP247_ASP_STOPPENBERGSTRAßE.DOC SEITE 21 VON 49

35 Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) Die Zwergfledermaus ist mit Abstand die am häufigsten und regelmäßigsten registrierte Art, die im gesamten Gebiet angetroffen werden konnte. Die überwiegend strukturgebunden gende Art (z.b. BAAGØE 1987, VERBOOM & HUTTEMA (1997)) wurde entlang aller Baumreihen und Gebüschgruppen festgestellt; aber auch in den eher offenen Bereichen und entlang der das Vorhabensgebiet umfassenden Straßenzügen waren Zwergfledermäuse bei allen Begehungen nahezu flächendeckend vorhanden. Neben Translokations-Ortungsrufen wurden überall auch Jagdsequenzen und ab der 3. Begehung auch Sozialrufe des Typs A nach PFALZER (2002) ( Balzrufe ) festgestellt. Balzreviere werden akustisch und ausschließlich im Flug markiert und gegen andere männliche Artgenossen verteidigt. Innerhalb dieser Reviere liegen die eigentlichen Paarungsquartiere, in denen die Männchen bis zu mehr als 10 Weibchen in Haremsgruppen zur Paarung versammeln. Die Balz findet Anfang bis Mitte Oktober ihr Ende (MESCHEDE & RUDOLPH 2004, BRAUN & DIETERLEN 2003, DIETZ, C. ET AL. 2007, KRAPP 2003). Aufgrund dieser Beobachtungen ist davon auszugehen, dass innerhalb des Untersuchungsgebietes etwa 8-10 Paarungsquartiere vorhanden sind. Da sich die Quartiere selbst in kleinsten Hohlräumen befinden können, sind sie nur mit erheblichem Aufwand lokalisierbar. Mit Beginn aller Begehungen waren Zwergfledermäuse im Gebiet schon aktiv, was auf nahe gelegene Quartiere hindeutet. Bei einem durchschnittlichen Ausflug von etwa 13 bis 14 Minuten nach Sonnenuntergang (z.b. KRAPP 2003), benötigen die Tiere bei direktem Überflug nur wenige Minuten, um die Jagdhabitate an der Stoppenbergstraße zu erreichen. Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) Ab der dritten Begehung war vereinzelt auch die Rauhautfledermaus im Vorhabensgebiet anzutreffen. Von dieser Art wurden neben Translokations-Rufen auch Jagdsequenzen, allerdings keine Sozialrufe gehört. Vermutlich nutzt die Rauhautfledermaus das Vorhabensgebiet nur in geringer Intensität während der Migrationsphasen im Herbst (und im Frühhr?). Rauhautfledermäuse erschienen erheblich später im Gebiet als Zwergfledermäuse (frühester Nachweis 2 h nach SU), wahrscheinlich befinden sich die Quartiere dieser typischen Waldart in einiger Entfernung zum Vorhabensgebiet. Allerdings sind grundsätzlich quartiergeeignete Habitate in der Nähe vorhanden (z.b. Von-Marle-Park, NSG Weseler Aue, Baumbestände zwischen Nordstraße und Holzweg). Aufgrund ihrer Vorliebe für enge Spaltenquartiere, etwa hinter loser Rinde, sind Nachweise von natürlichen Quartieren dieser Art nur schwer zu erbringen (zur Bedeutung loser Baumrinde als Fledermausquartiere im Allgemeinen vgl. z.b. BARCLAY & KURTA (2007), ORMSBEE ET AL (2007) und CRYAN & VEILLEUX (2007), im Besonderen VIERHAUS (2004)). Hinweise auf Quartiere der Art im Untersuchungsraum konnten nicht gefunden werden. LP247_ASP_STOPPENBERGSTRAßE.DOC SEITE 22 VON 49

36 Braunes Langohr (Plecotus auritus) Über das Vorkommen und die Häufigkeit des Braunen Langohrs in und um die Vorhabensfläche ist nur sehr wenig bekannt. Bei Detektorbegehungen werden Langohren nur selten nachgewiesen, da sie ausgesprochen leise rufen und nur auf sehr geringe Entfernung geortet werden können. Dennoch ist das Vorkommen der Art im Vorhabensbereich indirekt belegt. So wurde am ein adultes Männchen dieser Art etwa 200 m entfernt in dem Wäldchen am nördlichen Ende der Stoppenbergstraße aufgegriffen. Auch in Demonstrationskästen an der Fassade des Naturschutzzentrums wurden wiederholt Braune Langohren gefunden. Der Fund recht frischer Schmetterlingsflügel auf dem Dach des alten Wohnhauses im Vorhabensgebiet deutet ebenfalls auf das Vorkommen von Langohren hin. Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Bei zwei Begehungen (Mai und August) wurde jeweils eine Rufsequenz der Breitflügelfledermaus detektiert. Diese bis vor einigen Jahren regelmäßig im Kreis Wesel anzutreffende Art hat erhebliche Bestandseinbußen erfahren, die vermutlich auf den Rückgang ihrer vorrangigen Jagdlebensräume zurückzuführen ist (VERBOOM & HUTTEMA 1997). Breitflügelfledermäuse gen bevorzugt strukturungebunden über Offenland bzw. in halboffenen Landschaften, vor allem über Weideland (MESCHEDE & RUDOLF 2004), die Nahrung besteht aus Großinsekten wie Käfern (Maikäfer, Junikäfer), Nachtfaltern und Schlupfwespen, die sowohl im Flug gefangen wie auch vom Boden abgelesen werden. Womöglich ist die relative Seltenheit in der fehlenden Weidenutzung begründet. Ergebnis der Gebäudebegehung 3 : Einzig im Dachstuhl konnten Hinweise auf das Vorkommen von Fledermäusen gefunden werden. Dort fanden sich einige wenige alte Kotkrümel, die von Fledermäusen stammen. Frischer Kot, der als deutlicher Hinweis auf das Vorhandensein eines längerfristig genutzten Sommerquartiers (z.b. Männchenquartier) oder sogar einer Wochenstubenkolonie zu deuten wäre, konnten nicht festgestellt werden. Allerdings fanden sich einzelne Fraßreste (Schmetterlingsflügel), die auf die zumindest zeitweise Anwesenheit von Fledermäusen hinweisen, da die Schmetterlingsflügel einen frischen Eindruck machten. Offenbar wird das Dach aktuell von einzelnen Tieren (Langohren) als Fraßquartier genutzt. Die Verweildauer scheint aber so kurz zu sein, dass während des Aufenthalts entweder 3 Begutachtet wurde das Gebäude der Abb. 7. Die Gebäude am Helenenweg 8 konnten nicht begutachtet, da die Häuser noch bewohnt werden und Betretungsgenehmigungen auf dem Privatgrund nicht vorlagen. LP247_ASP_STOPPENBERGSTRAßE.DOC SEITE 23 VON 49

37 überhaupt kein Kot abgesetzt wird oder wahrscheinlicher in so geringen Mengen anfällt, dass er bei der Nachsuche übersehen wird. In der Expositionszeit der Horchbox wurde im Dachstuhl kein Hinweis auf das Vorkommen von Fledermäusen erbracht. Da die Expositionszeit in der ausgehenden Wochenstubenzeit lag, kann davon ausgegangen werden, dass kein Wochenstubenquartier (oder anders Sommerquartier) auf dem Dachboden vorhanden ist. In den übrigen Gebäudeteilen wurden keinerlei Hinweise auf das Vorkommen von Fledermäusen festgestellt. Allerdings konnte die Frage nach der Nutzung des Gebäudes während des Winterhalbhres noch nicht geklärt werden, eine entsprechende Begehung ist für Ende Januar 2012 vorgesehen. 4.3 Amphibien Methodik Durch die wassergebundene Fortpflanzungsbiologie kommt dem Laichplatz von Amphibien die zentrale Rolle im Gesamtlebensraum einer Population zu. Bei Bestandserfassungen der Avifauna wurden im Bereich eines privaten Grundstücks am Helenenweg Nr. 8 zwei kleine Gartenteiche festgestellt. Eine Betretungserlaubnis für das Grundstück bestand nicht, so dass gezielte Untersuchungen der hier vorkommenden Amphibien (z.b. durch gezieltes Keschern) nicht möglich waren. In Begleitung der Eigentümerin des Grundstücks war es aber möglich, dass Grundstück einmalig Anfang Juni zu betreten, so dass zumindest bei dieser einmaligen Begehung Hinweise auf potentiell vorkommende Arten erhalten wurden (s.u) Ergebnisse und Diskussion Bei der Bestandserfassung am 01.Juni 2011 wurden mit den oben dargestellten Methoden Grünfrösche an beiden kleinen Teichen festgesellt (vergl. Abb. 11). Da ein gezieltes Keschern nicht möglich war, konnten wichtige morphologische Bestimmungsmerkmale von Individuen des Grünfroschkomplexes nicht untersucht werden. Es kann somit nicht entschieden werden, ob auch der Kleine Wasserfrosch (Rana lessonae) in den Teichen vorkommt. Auf der Grundlage der Habitatausprägung können Vorkommen dieser Art aber keinesfalls ausgeschlossen werden (vergl. Tabellle 1). LP247_ASP_STOPPENBERGSTRAßE.DOC SEITE 24 VON 49

38 Gemäß den Vorgaben der VV-Artenschutz (MUNLV 2010) ist es möglich, ein sog. worst-case- Szenario anzunehmen, bei dem anstelle von Bestandserfassungen auch die Annahme des Vorkommens von planungsrelevanten Arten möglich ist. Nachfolgend wird unter Bezug auf die VV- Artenschutz davon ausgegangen, dass der Kleine Wasserfrosch hier vorkommt. Darüber hinaus ist es sehr wahrscheinlich, dass auch der Teichforsch (Rana kl. esculenta) Lebensstätten an dem Gewässer hat. Schließlich kommen gemäß persönlicher Mitteilung der Eigentümerin an dem Teich zusätzlich Erdkröten vor. Auch wird es als sehr wahrscheinlich angesehen, dass zumindest der Teichmolch vorkommt. Kammmolchvorkommen werden aufgrund der Gewässerstruktur hier allerdings als sehr unwahrscheinlich eingeschätzt. Abbildung 11: Grünfrösche wurden an dem Teich des Privatgrundstücks festgestellt. Eine morphologische Untersuchung der Frösche und damit Bestimmung der Artzugehörigkeit war aufgrund einer fehlenden Erlaubnis der Eigentümerin nicht möglich Auf der Grundlage der oben genannten Ausführungen wird für die artenschutrechtliche Prüfung von folgenden Amphibienarten ausgegangen: Tabelle 4: Mögliche/ wahrscheinliche Amphibienarten im Untersuchungsgebiet Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Rote Liste NRW (2010) Rote Liste D (2008) Schutz- Status Bemerkung, Kleiner Wasserfrosch Rana lessonae 3 * Annahme worst-case-szenario Teichfrosch Rana kl. esculenta * * Annahme worst-case-szenario Erdkröte Bufo bufo * * Nachrichtliche Mitteilung Teichmolch Triturus vulgaris * * Annahme worst-case-szenario LP247_ASP_STOPPENBERGSTRAßE.DOC SEITE 25 VON 49

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