Repowering Praxisbericht
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- Ingeborg Färber
- vor 5 Jahren
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1 Repowering Praxisbericht WP Görike Ulf Larschow, PNE WIND AG PNE WIND II 1
2 WP Görike Jahresertrag vor dem Repowering ~1.5 Mio. kwh / a Jahresertrag nach dem Repowering ~24 Mio. kwh / a PNE WIND II 2
3 WP Görike PNE WIND II 3
4 Repowering gemäß 30, EEG 2009 Zusatzvergütung Repoweringbonus ist ein Instrument des Marktanreizes. gibt uns die Möglichkeit unsere Projekte in ökonomischer, als auch in ökologischer Weise im Wert zu steigern. PNE WIND II 4
5 Randerscheinungen 1) Zahlenverhältnis alt zu neu 2) Laufzeiten von WEA 3) Vermarktung von Gebrauchtanlagen 4) Bilanzierung von Ausgleichsmaßnahmen PNE WIND II 5
6 alt zu neu: in der Rechtsprechung bislang ungeklärt lt. herrschender Meinung in der Literatur liegt ein gesetzgeberisches Versehen vor PNE WIND II 6
7 Betriebsgenehmigung / Standsicherheitsnachweis verlieren nach 20 Jahren die Gültigkeit GL-Richtlinie zum Weiterbetrieb von WEA Der Bedarf dieser Richtlinie für den Weiterbetrieb von Windenergieanlage wurde erkannt, nachdem der Wunsch von Seiten der Baubehörden, der Betreiber und Versicherer von Windenergieanlagen nach einer Regelung für einen Weiterbetrieb über die planmäßige Nutzungsdauer hinaus formuliert wurde. PNE WIND II 7
8 Vermarktung durch die Fa. Wind-Nielsen aus Niebüll PNE WIND II 8
9 Wenn eine Anlage abgebaut wird, entfällt der Eingriff in die Natur und die Landschaft und die Ausgleichsmaßnahmen werden wieder frei. ist nach zahlreichen Jahren eine gewachsene Natur entstanden. Kann sie nicht mehr entfernt werden, würde sie für andere ausgleichspflichtige Vorhaben zur Verfügung stehen. PNE WIND II 9
10 Literatur, Deutsche WindGuard, Repowering-Fallsammlung 2009, S.112: Vorbelastung durch die Altanlagen sowie im Zuge des Altprojektes geleistete Kompensationszahlungen Eine Gewöhnung an die bebaute Landschaft ist bereits eingetreten Ausgleichsmaßnahmen für das Altprojekt wurden bereits geleistet Oft wird dies nicht anerkannt, obwohl dann ein Zustand als Bewertungsgrundlage gewählt wird, der nicht der Realität entspricht PNE WIND II 10
11 Rechtsprechung, VG Schleswig Urteil vom : Abbau von Altanlagen an gleicher Stelle stellen eine erhebliche Entlastung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes dar, der als Teilkompensation im Rahmen der naturschutzrechtlichen Ausgleichsregelungen zu berücksichtigen ist die Teilkompensation ist dabei nach denselben Grundsätzen zu ermitteln wie der neue Eingriff die Errichtung und der Betrieb der Altanlagen wurde unbefristet genehmigt und somit wird der Eingriff ausgeglichen durch den Abbau der Altanlagen PNE WIND II 11
12 Gesetzgebung, Gemeinsamer Runderlass des Innenministeriums S-H, des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft und des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Veröffentlichung Amtsblatt vom 25. November 2003: 5: Bei Repoweringmaßnahmen kann der für die Ersterrichtung der Windkraftanlage(n) erbrachte flächenmäßige Ausgleich, solange dieser bestehen bleibt und dauerhaft gesichert ist, auf den neuen erforderlichen Ausgleichsumfang angerechnet werden. PNE WIND II 12
13 Repowering Praxisbericht Ich danke Ihnen für ihre Aufmerksamkeit! Ulf Larschow, PNE WIND AG PNE WIND II 13
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