Vereinbarung über eine Eisenbahnkreuzungsmaßnahme nach 3, 13 EKrG
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- Melanie Lehmann
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1 Anlage 1 zur DS 146/2015 Vereinbarung über eine Eisenbahnkreuzungsmaßnahme nach 3, 13 EKrG Zwischen der DB Netz AG Regionalbereich West Hansastraße Duisburg - nachstehend DB Netz AG genannt - und der Stadt Goch vertreten durch den Bürgermeister Markt Goch - nachstehend Straßenbaulastträger 1 genannt - und der Gemeinde Bedburg-Hau vertreten durch den Bürgermeister Rathausplatz Bedburg-Hau - nachstehend Straßenbaulastträger 2 genannt - wird gemäß 5 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) folgende Vereinbarung geschlossen: 1 Gegenstand der Vereinbarung (1) Die Gemeindestraßen Buschwaldstraße", Kerkhoffstraße" und Hauer Grenzweg" kreuzen die Eisenbahnstrecke von Köln nach Kranenburg (DB-Grenze) in Bahn-km 112,021, 112,345 und 112,535 höhengleich. (2) Die Bahnübergänge (BÜ) sind durch mechanische Schrankenanlagen gesichert und werden vom Wärterposten 105 aus bedient. Bei dem BÜ Kerkhoffstraße" handelt es sich um eine Anrufschrankenanlage. (3) Beteiligte an der Kreuzung sind die DB Netz AG als Baulastträger des Schienenweges, die Stadt Goch als Baulastträger der Kerkhoffstraße", der Buschwaldstraße"
2 und der südlichen Hälfte des Hauer Grenzweg" sowie die Gemeinde Bedburg-Hau für die nördliche Hälfte des Hauer Grenzweg". (4) Es kam in den vergangenen Jahren zu mehreren gefährlichen Situationen an den vorgenannten Bahnübergängen. Aus Gründen der Sicherheit und der Abwicklung des Verkehrs soll daher der Bahnübergang Hauer Grenzweg" ertüchtigt und auf eine Fahrbahnbreite von 5,50 m verbreitert werden. Als Ratio- bzw. Modernisierungsmaßnahme wird als Ersatz der abgängigen mechanischen Schrankenanlage und der damit einhergehende Einsparung von Personalkosten der BÜ Hauer Grenzweg" unter Stellwerksanbindung mit einer automatischen Lichtzeichenanlage mit Halbschranken ausgerüstet. Durch diese Maßnahme erlischt der Bestandsschutz der benachbarten Bahnübergänge Kerkhoffstraße" und Buschwaldstraße" sodass auch an diesen Übergängen der Neubau der Sicherungsanlagen mit BÜSTRA, Straßenaufweitung und Schleppkurven erforderlich wäre. Diese Variante wurde im Rahmen der Entwurfsplanung untersucht jedoch aufgrund der hierdurch entstehenden erheblichen Einschränkung bei der Abwicklung des Verkehrs nicht weiter betrachtet. Daher wird in Einvernehmen mit der Stadt Goch die Beseitigung der Bahnübergänge Buschwaldstraße" und Kerkhoffstraße" als verkehrlich und technisch sinnvolle und wirtschaftlichste Variante angesehen. Im Bereich der Buschwaldstraße" wird ersatzweise ein Wendehammer und von der Kerkhoffstraße" zum Hauer Grenzweg" ein Ersatzwirtschaftsweg zum benachbarten Bahnübergang Hauer Grenzweg" errichtet. (5) Die Kreuzungsbeteiligten sind sich einig, dass es sich hierbei um die Änderung einer Kreuzung im Sinne der 3, 13 Abs. 1 EKrG handelt. 2 Art und Umfang der Maßnahme (1) Beschreibung der kreuzungsbedingten Maßnahme: a) Aufhebung der Bahnübergänge Kerkhoffstraße" und Buschwaldstraße" mit verbundenem Rückbau und Sicherung gegen unbefugtes Überqueren der Gleise. b) Errichtung einer Wendeanlage an der Buschwaldstraße" c) Errichtung eines Ersatzwirtschaftwegs von der Kerkhoffstraße" zum Hauer Grenzweg" d) Ausbau des Hauer Grenzweg" auf eine Fahrbahnbreite von 5,50 m im Bereich der Räumstrecken am Bahnübergang e) Anteilig die Kosten für Baustelleneinrichtung, Sipo-Leistungen und Ausführungsplanung (2) Beschreibung der nichtkreuzungsbedingten Maßnahme: a) Errichtung einer automatischen Lichtzeichenanlage mit Halbschranken am Bahnübergang Hauer Grenzweg" b) Anteilig die Kosten für Baustelleneinrichtung, Sipo-Leistungen und Ausführungsplanung
3 (3) Im Übrigen gelten die nachstehend aufgeführten Anlagen, die Bestandteile dieser Vereinbarung sind. Darüber hinaus gelten die Unterlagen und Pläne denen die Beteiligten schriftlich zugestimmt haben: Anlage 1: Erläuterungsbericht Rev. Ol vom Anlage 2: Lage im Netz Anlage 3: Zusammenstellung der voraussichtlichen Kosten vom Anlage 4: Kreuzungsplan Rev. 02 vom Anlage 5: Straßenbau Lageplan 1 Rev. 02 vom Anlage 6: Straßenbau Lageplan 2 Rev. 02 vom Anlage 7: Verhandlungskostenanschlag vom Öffentlich-rechtliches Zulassungsverfahren Die DB Netz AG hat für die Maßnahme ein Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) beantragt. 4 Planung und Durchführung der Maßnahme (1) Die DB Netz AG plant und führt die in 2 Abs.l Bst. a) bis e) und Abs.2 Bst. a) und b) aufgeführten Maßnahmen nach Maßgabe der Richtlinien für die Planung, Baudurchführung und Abrechnung von Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz" (Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 10/2014 vom ) durch. (2) Ergeben sich durch die Maßnahmen aus 2 Einwirkungen auf Anlagen des anderen oder dessen Verkehr, wird der Baudurchführende vorher dessen Zustimmung einholen. 4 (1) des EKrG bleibt hiervon unberührt. (3) Die Realisierung der Maßnahme ist im Jahr 2016 vorgesehen. Der Baubeginn wird dem Straßenbaulastträger zwei Wochen im Voraus schriftlich angezeigt. Für die weiteren Einzelheiten, insbesondere zur zeitlichen Durchführung der Maßnahmen, gelten die im Schriftwechsel zu vereinbarenden Einzelheiten. Kurzfristig notwendige Änderungen des Bauablaufs werden dem jeweils anderen Kreuzungsbeteiligten unverzüglich angezeigt. (4) Alle Arbeiten werden unter Aufrechterhaltung des Eisenbahnbetriebes und/oder des Straßenverkehrs ausgeführt. Der Verkehr auf den sich kreuzenden Verkehrswegen wird während der Baudurchführung einschließlich Abnahme, Vermessung und Bauwerksprüfung so wenig wie möglich beeinträchtigt.
4 5 Abnahme, Vermessung, Bestandsunterlagen (1) Das Verfahren hinsichtlich der Abnahme, Vermessung und Erstellung der Bestandstunterlagen erfolgt nach Maßgabe der Richtlinien für die Planung, Baudurchfuhrung und Abrechnung von Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz" (ARS Nr. 10/2014 vom ). (2) Der jeweils Baudurchführende wird eine Woche vor der Abnahme zu einer gemeinsamen Begehung am Tag der Abnahme einladen. (3) Der Status des geodätischen Datums (Referenzsystem und Projektion) wird zwischen den Kreuzungsbeteiligten wie folgt festgelegt: DBRef (4) Für digital erstellte Bestandspläne und Vermessungsunterlagen wird folgendes Format der erforderlichen Dateien festgelegt: dwg, dxf, pdf, tif 6 Kosten der Maßnahme (1) Der Umfang der kreuzungsbedingten Kosten (Kostenmasse) wird unter Beachtung des 13 EKrG, der 1. EisenbahnkreuzungsVerordnung (1. EKrV) sowie der dazu ergangenen und von den Kreuzungsbeteiligten eingeführten/anerkannten Durchführungsbestimmungen des BMVI ermittelt (u.a. Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 8/1989 vom 17. Mai StB 17/E 10/E 14/ /19 Va 89 - Richtlinien zur Ermittlung und Aufteilung der Kostenmasse bei Kreuzungsmaßnahmen"). (2) Die Kosten der Maßnahme ( 2) betragen nach der als Anlage beigefügten Zusammenstellung der voraussichtlichen Kosten" voraussichtlich ca ,99 EUR, einschließlich anfallender Umsatzsteuer und Verwaltungskosten. Sie sind in Höhe von voraussichtlich ,74 EUR kreuzungsbedingt und werden insoweit nach 13 Abs. 1 EKrG von der DB Netz AG, vom Straßenbaulastträger und vom Bund zu je einem Drittel getragen. Demnach entfallen voraussichtlich auf - den Bund ,25 EUR - die DB Netz AG ,25 EUR - die Straßenbaulastträger ,25 EUR davon die Stadt Goch ,01 EUR davon die Gemeinde Bedburg-Hau ,24 EUR Das Drittel der Straßenbaulastträger wird von den beteiligten Straßenbaulastträgern jeweils anteilig entsprechend ihrer Betroffenheit getragen.
5 (3) Anfallende Umsatzsteuer gehört zur Kostenmasse, wobei das sog. Staatsdrittel, welches der Bund bzw. das Land zu tragen hat, nicht als Entgelt für eine steuerpflichtige Leistung zu behandeln ist (ARS 13/2013, StB 15/7174.2/5-18/ vom einschl. Ergänzungsschreiben StB 15/7174.2/5-18/ vom ). (4) Bei der Berechnung der Personalkosten nach 4 Abs. 2 Nr. 1 der 1. EKrV sind die Kosten für das tatsächlich eingesetzte Personal anzusetzen (Schreiben des BMVI vom StB 17/E 11/E16/ /27 Va 95). Bewertungsgrundlage für die Eigenleistungen der DB Netz AG sind die örtlichen Dispositiven Kostensätze" (Dispo-Kosa) ohne Zuschläge. Sie stellen die Basis der Kostenrechnung der DB Netz AG dar, die vom Bund anerkannt wird. Die Kostensätze unterliegen der jährlichen Überprüfung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer. Bei Bedarf werden die örtlichen Kostensätze für die in Betracht kommenden Leistungen von der DB Netz AG mitgeteilt (Rundschreiben (RS) BMVI - StB 15/7174.2/5-07/ vom ). Für die Berechnung der Personalkosten des Straßenbaulastträgers findet der in seinem Zuständigkeitsbereich für die Abwicklung von Schadensfällen gegenüber Dritten bei Beschädigung von Straßeneigentum für Bundes-, Landes- und Kreisstraßen geltende Stundensatz Anwendung. (5) Die Beteiligten werden Verwaltungskosten nach 5 der 1. EKrV in Höhe von 10 v. H. der von ihnen aufgewandten kreuzungsbedingten Grunderwerbs- und Baukosten in Rechnung stellen (RS BMVI - StB 15/7174.2/5-14/ vom hinsichtlich der Abgrenzung von Mitwirkungspflichten und Verwaltungskosten). (6) Nachweisbare Kosten für Betriebserschwernisse während der Bauzeit gehören (als Baukosten) nur zur Kostenmasse, soweit sie den Kreuzungsbeteiligten selbst entstehen (RS BMVI - S 16/ /13 B 03 vom ). (7) Aufwendungen für erforderliche Änderungen an den im Eigentum der DB Netz AG stehenden betriebsnotwendigen Bahn-Telekommunikationsanlagen gehören zur Kostenmasse (Schreiben BMVI - S 16/ /2 Va 03 vom und S 16/ /1 BE 05 vom ). (8) Für die Verlegung, Änderung oder Sicherung von Telekommunikationslinien, die nicht zu den Eisenbahn- oder Straßenanlagen gehören, gelten die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG), soweit keine besonderen vertraglichen Regelungen bestehen. (9) Von den Kosten für Leitungsanpassungsarbeiten werden nur die Anteile der Kostenmasse angelastet, die ein Beteiligter als Baulastträger eines der beteiligten Verkehrswege zu tragen hat. Nicht zur Kostenmasse zählen die auf Grund bestehender Rechtsverhältnisse von Dritten (z.b. Konzessionsverträge) zu übernehmenden Kosten. Diese sind erforderlichenfalls von den jeweiligen Vertragspartnern bis zur Durchsetzung ihrer Ansprüche vorzufinanzieren. Wenn beide Kreuzungsbeteiligte für ein und dieselbe Leitung Verträge mit unterschiedlichen Folgekostenregelungen geschlossen haben, gilt Folgendes: Die dem Ver- bzw. Entsorgungsunternehmen (VU) aufgrund der Leitungsänderung entstehenden Gesamtkosten sind jeweils zu 50 % dem Vertragsverhältnis mit dem Straßen-
6 baulastträger und zu 50 % dem Vertragsverhältnis mit der DB Netz AG zuzuordnen. Das VU trägt von der einen Hälfte der Gesamtkosten die Kosten gemäß der vertraglichen Folgekostenregelung mit dem Straßenbaulastträger (z. B. Rahmenvertrag / Mustervertrag). Von der anderen Hälfte der Gesamtkosten trägt das VU die Kosten gemäß den Folgekostenregelungen mit der DB Netz AG (z. B. Gas- und Wasserleitungskreuzungsrichtlinien). Anstelle des Vertragsverhältnisses mit dem Straßenbaulastträger kann auch eine gesetzliche Folgekostenregelung treten. Die Abrechnung gegenüber dem VU erfolgt durch den Kreuzungsbeteiligten, welcher die Baudurchführung insgesamt bzw. die für die Leitungsänderung maßgeblichen Teile der Baudurchführung übernommen hat. (10) Die nicht kreuzungsbedingten Kosten in Höhe von voraussichtlich ,25 EUR trägt die DB Netz AG. (11) Die endgültigen Kosten ergeben sich aus der Schlussrechnung. 7 Abrechnung (1) Das Verfahren zur Abrechnung der Kreuzungsmaßnahme zwischen den Kreuzungsbeteiligten erfolgt nach Maßgabe der Richtlinien für die Planung, Baudurchführung und Abrechnung von Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz" (ARS Nr. 10/2014 vom ). (2) Die DB Netz AG übernimmt die Abrechnung für die von ihr durchgeführte Maßnahme gemäß 4 der Vereinbarung. (3) Die Schlussrechnung wird von der DB Netz AG erstellt. 8 Grundinanspruchnahme (1) Der Straßenbaulastträger duldet die Kreuzungsanlage unentgeltlich auf Dauer gemäß 4 Abs. 1 EKrG. Ein Grunderwerb findet insoweit nicht statt. (2) Der Straßenbaulastträger gestattet der DB Netz AG während der Baudurchführung unentgeltlich die Inanspruchnahme seiner an die Kreuzungsanlage angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen. Die DB Netz AG verpflichtet sich, bei Inanspruchnahme dieser Flächen die verkehrlichen und betrieblichen Belange des anderen Kreuzungsbeteiligten angemessen zu berücksichtigen. Art und Umfang der Inanspruchnahme werden gemeinsam dokumentiert. Nach Beendigung der Bauarbeiten sind die genutzten Flächen unverzüglich in dem Zustand zurück zu geben, wie sie übernommen wurden.
7 9 Erhaltung und Eigentum (1) Für die Erhaltung der Kreuzungsanlagen gilt 14 EKrG. Danach erhält a) die DB Netz AG die Eisenbahnanlagen. b) der Straßenbaulastträger die Straßenanlagen. (2) Für Erhaltungsmaßnahmen, die Anlagen des anderen Beteiligten betreffen, wird dessen vorherige Zustimmung eingeholt, es sei denn, dass Gefahr im Verzuge ist. Dabei werden auch der Umfang der Mitbenutzung der Anlagen des anderen Beteiligten sowie ggf. erforderliche SicherheitsVorkehrungen festgelegt. (3) Wenn ein Kreuzungsbeteiligter Anlagen des anderen Beteiligten erstellt, geht mit der Abnahme ( 640 BGB/ 12 VOB/B) die Verkehrs Sicherungspflicht auf den jeweiligen Erhaltungspflichtigen über. Sofern die gemäß Abnahmeprotokoll festgestellten Mängel zunächst der Verkehrsfreigabe/Inbetriebnahme entgegenstehen, übernimmt der Erhaltungspflichtige die Verkehrssicherungspflicht spätestens mit der Verkehrsfreigabe/Inbetriebnahme. 10 Sonstiges (1) Genehmigungen für die Verlegung von Leitungen und für den An- oder Einbau sonstiger Einrichtungen durch Dritte obliegen jedem Beteiligten für seinen Verkehrsweg. Jeder Beteiligte wird dafür Sorge tragen, dass dem anderen Beteiligten Gelegenheit gegeben wird, seine Interessen zu vertreten, wenn die Verlegung von Leitungen und der Anoder Einbau sonstiger Einrichtungen Auswirkungen auf Anlagen des anderen Beteiligten oder dessen Verkehr haben kann. 11 Änderung der Vereinbarung (1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. (2) Für den Fall der Änderung der technischen Planung in einer Zulassungsentscheidung nach 3 verpflichten sich die Parteien zu einer Anpassung der Vereinbarung. 12 Genehmigungen (1) Diese Vereinbarung bedarf wegen des in 6 vorgesehenen Kostenanteils des Bundes eines Prüfvermerks durch die zuständige oberste Landesbehörde oder der von ihr bestimmten Behörde. Diese Prüfung wird von der DB Netz AG eingeleitet. (2) Die DB Netz AG veranlasst nach Unterzeichnung der Kreuzungsvereinbarung eine fachtechnische Stellungnahme (FTS) beim Eisenbahn-Bundesamt.
8 13 Ausfertigungen Diese Vereinbarung wird 4-fach ausgefertigt. Die Beteiligten erhalten je eine Ausfertigung. Duisburg, den </.. :': Duisburg, den f.ma DB Netz AG Regionalbereich West Produktionsstandort Duisburg Duisburg Finanzierung Infrastruktur I.NF-W-F i.v. w i /'- Kirsch Goch, den Stadt Goch Der Bürgermeister Markt Goch Bedburg-Hau, den Gemeind^Bedburg-Hau Der Bürgermeister Rathajasp/atz /Bfedbte-Hau
9 Anlage 2 zur DS 146/2015 Strecke 2610 Köln - Kranenburg (DB-Grenze), Aufhebung der Bahnübergänge in Bahn-km 112,022 und 112,342, Bau eines Ersatzweges und Erneuerung des Bahnübergangs Hauer Grenzweg", Bahn-km 112,546 in Goch Erläuterungsbericht Rev 01 Inhaltsverzeichnis 1. Darstellung der Baumaßnahme Planerische Beschreibung Straßenbauliche Beschreibung 2 2. Notwendigkeit der Baumaßnahme 3 3. Zweckmäßigkeit der Baumaßnahme 3 4. Begründung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes 4 5. Technische Gestaltung der Baumaßnahme Trassierung Querschnitt Kreuzungen und Einmündungen Straßenausstattunq 5 6. Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 5 7. Auswirkungen für die betroffenen Anwohner 5 8. Kreuzungsmaßnahme Bahnübergang Hauer Grenzweg Lage im Netz Zustand der vorhandenen Anlage Erläuterung des geplanten Zustandes der Anlage Entwässerung 7 9. Leitungen Dritter 8 Erläuterungsbericht, Seite 1 von 8
10 Strecke 2610 Köln - Kranenburg (DB-Grenze), Aufhebung der Bahnübergänge in Bahn-km 112,022 und 112,342, Bau eines Ersatzweges und Erneuerung des Bahnübergangs Hauer Grenzweg", Bahn-km 112,546 in Goch 1^ Darstellung der Baumaßnahme 1.1 Planerische Beschreibung Die Buschwaldstraße, Kerkhoffstraße und der Hauer Grenzweg kreuzen in Bahn-km 112,021, 112,345 und 112,535 die hier eingleisige Hauptbahn Köln - Kleve höhengleich. Die Bahnübergänge (BÜ) sind durch mechanische Schrankenanlagen gesichert und werden vom Wärterposten 105 bedient. Bei dem BÜ Kerkhoffstraße handelt es sich um eine Anrufschrankenanlage. Die Gefahrenraumüberwachung des BÜ Buschwaldstraße erfolgt mittels TV-Kamera. Der BÜ Hauer Grenzweg soll mit einer automatischen Lichtzeichenanlage mit Halbschranken ausgerüstet werden. Im Zuge dieser Umrüstung wird der Wärterposten 105 am BÜ Hauer Grenzweg aufgegeben. Zur Erhöhung der Sicherheit werden die ebenfalls vom Wärterposten 105 bedienten Bahnübergänge Buschwaldstraße und Kerkhoffstraße aufgelassen. Die Umrüstung erfolgt mit einer vom Eisenbahn-Bundesamt zugelassenen Bahnübergangssicherungstechnik. Die Streckenbelastung liegt bei 56 Zügen/Tag. Die BÜ Buschwaldstraße und Kerkhoffstraße haben schwachen, der BÜ Hauer Grenzweg hat mäßigen Straßenverkehr. Der Hauer Grenzweg hat keine besonderen Rad- bzw. Fußwege. Der Hauer Grenzweg liegt je zur Hälfte in der Straßenbaulast der Stadt Goch und der Gemeinde Bedburg-Hau. Die Planung beinhaltet die Beseitigung der Bahnübergänge Buschwaldstraße und Kerkhoffstraße, sowie den Ersatz der wärterbedienten Schranke am Bahnübergang Hauer Grenzweg durch eine moderne rechnergesteuerte Lichtzeichenanlage mit Halbschranken. Infolge der Beseitigung der Bahnübergänge ist im Bereich der Buschwaldstraße eine Wendeanlage vorgesehen. Von der Kerkhoffstraße zum Hauer Grenzweg wird ein Ersatzwirtschaftsweg errichtet. Dieser dient dem Verkehr des landwirtschaftlichen Betriebs Kerkhoffstraße Nr. 20 zur Bewirtschaftung der östlich der Bahnstrecke liegenden landwirtschaftlichen Flächen. Die Zufahrt zum Betriebsgelände erfolgt über die Einfahrt unmittelbar gegenüber der Einmündung des Ersatzwegs. Der Ersatzweg wird lediglich als Wirtschaftsweg zur Benutzung ausschließlich durch die Anlieger freigegeben. Hierzu sind der Betrieb Kerkhoffstraße Nr. 20 (Flurstück 66) sowie das Anwesen Flurstück 64/65 zu zählen. Die Wendeanlage und die Straße befinden sich im Stadtgebiet Goch, Ortsteil Pfalzdorf. Am BÜ Hauer Grenzweg wird im Quadranten II eine bauzeitliche Baustelleneinrichtungsfläche von ca. 200 m 2 eingerichtet. 1.2 Straßenbauliche Beschreibung Wegen der Aufhebung des Übergangs Buschwaldstraße ist im Bereich der Zufahrt zum Grundstück Buschwaldstraße Nr. 35 eine Wendeanlage geplant. Die Zufahrt zum Grundstück Nr. 35 wird an die Wendeanlage angeschlossen. Der Straßenabschnitt zwischen Wendeanlage und ehemaligem Bahnübergang wird zurückgebaut und renaturiert (siehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag). Die geplante Straßenverbindung zwischen der Kerkhoffstraße und dem Hauer Grenzweg verläuft größtenteils parallel zur vorhandenen Eisenbahnstrecke, durch unerschlossene, bisher für Ackerbau genutzte Fläche. Der Ersatzwirtschaftsweg hat eine Länge von ca. 210 m. Erläuterungsbericht, Seite 2 von 8
11 Strecke 2610 Köln - Kranenburg (DB-Grenze), Aufhebung der Bahnübergänge in Bahn-km 112,022 und 112,342, Bau eines Ersatzweges und Erneuerung des Bahnübergangs Hauer Grenzweg", Bahn-km 112,546 in Goch Die Straßenbreite beträgt einschließlich der befestigten Bankette 5,00 m. Die durchgehende bituminös befestigte Fahrbahn hat eine Breite von 3,50 m. Um Begegnungsverkehr zu ermöglichen wird die Straße nach der Hälfte der Strecke im Kurvenbereich auf 5,00 m verbreitert. Der Ersatzweg mündet außerhalb der Räumstrecke des Bahnübergangs in den Hauer Grenzweg. Im Bereich der Einmündung wird die Fahrbahn entsprechend der Schleppkurven für zwei sich begegnende Lastzüge aufgeweitet. Dadurch gelingt das Abbiegen vom Hauer Grenzweg in die Ersatzstraße auch dann, wenn z.b. bei geschlossener Schranke, dort Fahrzeuge warten. Da bisher keine direkte Zuwegung vom öffentlichen Straßennetz zu den Flurstücken 64 und 65 existiert, erfolgt diese über einen Schotterweg auf dem Flurstück 57. Durch den Bau der Straßenverbindung ist gemäß 3 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) vom (SGV.NRW91) in der z.zt. geltenden Fassung der Anschluss der Flurstücke 64 und 65 an das öffentliche Straßennetz gegeben. Eine entsprechende Grundstückzufahrt wird vor der Kurve bis zur Grundstücksgrenze Flurstück 65 vorgesehen. Der vorgenannte Schotterweg wird zurückgebaut und renaturiert (siehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag). Die Straßenbreite des Hauer Grenzweges beträgt derzeit ca.5,0 m. Die Straße soll im Bereich der Kreuzungsanlage, sowie im Bereich der 25 m langen Räumstrecken auf 5,50 m aufgeweitet werden. 2. Notwendigkeit der Baumaßnahme Gemäß EBA-Bescheid sij/ #003 vom ist die Bahnübergangssicherungsanlage Hauer Grenzweg zur Gewährleistung der Sicherheit und der Leichtigkeit des Eisenbahnverkehrs signaltechnisch auf den neuesten Stand zu bringen. Ursache hierfür waren mehrere Unregelmäßigkeiten an den durch den Wärterposten 105 bedienten Anlagen, die dem EBA Köln seitens der DB Netz AG im August 2012 mitgeteilt wurden. Aus diesem Grund soll der Wärterposten 105 am BÜ Hauer Grenzweg aufgelassen werden. Im Zuge dieser Maßnahme werden die Bahnübergänge Buschwaldstraße und Kerkhoffstraße wegen ihrer geringen verkehrlichen Bedeutung aufgehoben und der BÜ Hauer Grenzweg mit einer automatischen Lichtzeichenanlage mit Halbschranken ausgerüstet. In Abstimmung mit der Stadt Goch ist vorgesehen, die Bahnübergänge Kerkhoffstraße und Buschwaldstraße durch die geplante Straßenverbindung von der Kerkhoffstraße bis zum Bahnübergang Hauer Grenzweg bzw. durch die Wendeanlage Buschwaldstraße zu ersetzen. 3; Zweckmäßigkeit der Baumaßnahme Die Maßnahme dient der Gefahrenabwehr und realisiert hier übliche signaltechnische Sicherungsverfahren nach Stand der Technik und ist somit verhältnismäßig. Der Ersatzwirtschaftsweg dient dem landwirtschaftlichen Betrieb Kerkhoffstraße 20 (siehe Lageplan Umwege, Anlieger 6) zur Erschließung der östlich der Eisenbahnstrecke gelegenen Flächen. Durch die Stadt Goch wurde vorgetragen, dass diese Verbindung erforderlich sei, um ein Befahren der Bundesstraße 9 Klever Straße" mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen durch den Betrieb zu vermeiden. Durch die Beseitigung der Bahnübergänge Buschwaldstraße und Kerkhoffstraße wird die Sicherheit erheblich erhöht. Der Bau des Ersatzweges und die Erschließung der Flurstücke 64/65 sowie der Rückbau des unmittelbar vor dem BÜ-Bereich mündenden Schotterweges verbessern die Verkehrssituation erheblich. Voraussetzung hierfür ist der Erwerb von Ausbauflächen aus Privatländereien. Erläuterungsbericht, Seite 3 von 8
12 Strecke 2610 Köln - Kranenburg (DB-Grenze), Aufhebung der Bahnübergänge in Bahn-km 112,022 und 112,342, Bau eines Ersatzweges und Erneuerung des Bahnübergangs Hauer Grenzweg", Bahn-km 112,546 in Goch 4. Begründung des Eisenbahnkreuzunqsgesetzes Die folgenden Maßnahmen dienen der Erhöhung der Sicherheit und Abwicklung des Verkehrs und begründen die Anwendung des EKrG 3 mit Kostenfolge 13: Auflassung der Bahnübergänge Buschwaldstraße und Kerkhoffstraße Bau eines Ersatzweges zwischen Kerkhoffstraße und der BÜ-Anlage Hauer Grenzweg Bau einer Wendeanlage an der Buschwaldstraße - Verbreiterung des Hauer Grenzwegs im Bereich der BÜ-Anlage zur Gewährleistung konfliktfreien Begegnungsverkehrs Ergänzung des BÜ-Belags um jeweils vier Elastomer-Kleinflächenplatten je Gleis und Herstellung der Straßenanschlussflächen 5; Technische Gestaltung der Baumaßnahme 5.1 Trassierung Die geplante Straße ist in ihrer Linienführung weitestgehend den topographischen Gegebenheiten, wie Grenzen, Zäune, Hecken und Bebauungen angepasst. An der Kerkhoffstraße läuft der Ersatzweg auf die Zufahrt zum landwirtschaftlichen Betrieb zu. Diese wird durch den Wirtschaftsbetrieb entsprechend angepasst. Die Zufahrt auf den Hof des Betriebs erfolgt somit in Geradeausfahrt. Abbiegevorgänge durch Lkw vom Ersatzweg in die Kerkhoffstraße oder umgekehrt finden daher nicht statt. Der kleinste Radius R min = 50,00 m ist ausreichend für ein landwirtschaftliches Fahrzeug bzw. für einen LKW. In Ausnahmefällen können die Bankette überfahren werden. Die Bankette in der freien Strecke werden dazu auf einer Breite von 0,75 m mit Schottermaterial befestigt. Die geplante Wendeanlage ist mit einem 9,00 m-radius für ein 3-achsiges Müllfahrzeug bemessen. Über die 9,00 m hinaus ist an der Außenseite eine Zone von max. 1,00 m Breite freizuhalten. Die vorhandene Flucht des rechten Fahrbahnrandes wird beibehalten. Die Anlage wird asymmetrisch linksseitig angeordnet. Von den Flurstücken 228 und 227 müssen dazu kleinere Privatflächen erworben werden. Die Banketten der Wendeanlage werden komplett mit 30 cm Mutterboden und die Bankette des Ersatzweges werden nur mit ca. 3,0 cm Oberboden über dem Schotter abgedeckt und können mit Grassamen eingesät werden. Die neue Trasse kreuzt die ansonsten parallel zur Straße verlaufende Ferngasleitung der Firma Thyssengas GmbH. Die Firma ist informiert und hat der Planung zugestimmt, unter Einhaltung der aufgelisteten Vorsichtsmaßnahmen während der Bauphase (siehe Anlage). Weitere Versorgungsleitungen Dritter sind im Bereich der neuen Trasse nicht bekannt. 5.2 Querschnitt Die neue Straße wird in Abstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf mit einer Fahrbahnbreite von 3,50 m ausgebaut. Die Bankettbreite beträgt 0,75 m. Die bituminös befestigte Wegefläche wird mit einem Dachprofil und 2,5 % Quergefälle ausgebildet. Erläuterungsbericht, Seite 4 von 8
13 Strecke 2610 Köln - Kranenburg (DB-Grenze), Aufhebung der Bahnübergänge in Bahn-km 112,022 und 112,342, Bau eines Ersatzweges und Erneuerung des Bahnübergangs Hauer Grenzweg", Bahn-km 112,546 in Goch Die Oberflächenentwässerung wird somit über die mit 12 % geneigten Bankette gewährleistet. Das Regenwasser versickert über die Schultern im Bankett bzw. auf den Ackerflächen. Der frostsichere Oberbau beträgt 0,625 m gemäß RStO Festgelegt wurde folgender Aufbau: 4 cm Asphaltbeton KG. 0/8 mm 12 cm bituminöse Tragschicht Kg. 0/32 mm 20 cm Schottertragschicht Kg. 0/32 mm 30 cm Frostschutzkies 66 cm Die Bauklasse 1.8 gemäß der RStO 2012 ist demnach gewährleistet. Zusätzlich zur Fahrbahn werden die Bankette beidseitig ca. 0,75m breit ebenfalls eine Schottertragschicht erhalten (Darstellung im Regelquerprofil), und sind dadurch im Notfall überfahrbar. Die Wendeanlage erhält den gleichen Deckenaufbau. Der Kreismittelpunkt wird als Hochpunkt ausgebildet, damit das Oberflächenwasser über die Schultern in das Bankett und ins tiefergelegene Gelände ablaufen, und dort versickern kann. 5.3 Kreuzungen und Einmündungen Die vorhandenen Bahnübergänge Buschwaldstraße und Kerkhoffstraße können ersatzlos entfallen. Die signaltechnischen Einrichtungen werden ausgebaut, die bituminösen Flächen renaturiert. Im Gleiskörper wird das Regelprofil des Schotteroberbaus mit Bahnseitengraben und angrenzender Böschung wiederhergestellt. Die Böschungen werden der Sukzession überlassen, so dass sich eine lineare Ruderalflur entwickeln kann. Die Anschlussbereiche der Buschwaldstraße und Kerkhoffstraße zur K43 Bedburger Straße werden ebenfalls zurückgebaut. Es entsteht eine durchgehende Fahrbahnkante. Alle anderen Einmündungen, Wege und Zufahrten bleiben erhalten und werden höhenmäßig angeglichen. 5.4 Straßenausstattunq Die Planung der Beschilderung und Verkehrszeichen erfolgt im Einvernehmen mit der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Goch. Hier wurde eine verkehrsrechtliche Anordnung eingeholt, die der GP beiliegt. Die am Hauer Grenzweg vorhandene Beleuchtung kann entfallen, da eine Prüfung des Gefahrenraums durch den Wärter, nicht mehr erforderlich ist. Die vorhandene Beleuchtungsanlage wird zurückgebaut. 6: Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Eingriffe in Natur und Landschaft durch dauerhafte bzw. bauzeitliche Versiegelung sowie deren Ersatzmaßnahmen werden im beiliegenden Landschaftspflegerischen Fachbeitrag behandelt. 7. Auswirkungen für die betroffenen Anwohner Mit der Schließung der Bahnübergänge sind die Anwohner vor allem durch die Umwege, die nach der Schließung zu machen sind, betroffen. In der Anlage 3 sind die zusätzlichen Wege dargestellt. Die derzeitigen Umstände, z.b. Wartezeiten an geschlossenen Schranken, sind in die Bewertung der Umwege Erläuterungsbericht, Seite 5 von 8
14 Strecke 2610 Köln - Kranenburg (DB-Grenze), Aufhebung der Bahnübergänge in Bahn-km 112,022 und 112,342, Bau eines Ersatzweges und Erneuerung des Bahnübergangs Hauer Grenzweg", Bahn-km 112,546 in Goch einzubeziehen. Zudem erreicht man durch die Schließung der Übergänge eine Verbesserung in Hinsicht der Verkehrssicherheit. 8; Kreuzungsmaßnahme Bahnübergang Hauer Grenzweq Im Rahmen dieser Maßnahme ist eine Erneuerung der Sicherungsanlage des BÜ Hauer Grenzweg auf der Strecke 2610 vorgesehen. Die nahbediente mechanische Schrankenanlage wird außer Betrieb genommen. 8.1 Lage im Netz Streckennummer 2610 (Köln-Kleve) Bahnübergang-Kilometer 112,546 Mit der Errichtung der rechnergesteuerten Bahnübergangstechnik werden folgende Aufgaben erfüllt: Anpassung des Bahnübergangs an die Anforderungen der Eisenbahn Bauund Betriebsordnung Erhöhung der Verfügbarkeit der Sicherungstechnik Optimierung der Sperrzeiten für den Straßenverkehrsteilnehmer 8.2 Zustand der vorhandenen Anlage In km 112,546 wird die Bahnanlage durch eine öffentliche Straße (Hauer Grenzweg) höhengleich gekreuzt. Die Straße ist beiderseits bituminös befestigt. Die Straßenbreite beträgt derzeit ca. 5,0 m. Radoder Gehwege sind nicht vorhanden. Der Bahnübergang wird durch eine vom Wärterposten 105 nahbediente mechanische Schrankenanlage gesichert. 8.3 Erläuterung des geplanten Zustandes der Anlage Hauptbahn, eingleisig, nicht elektrifiziert Streckengeschwindigkeit: 140 km/h Geschwindigkeit langsam fahrender Regelzug: 80 km/h Bremswegabstand: 1000 m Straßengeschwindigkeit: 50 km/h Min. Räumungsgeschwindigkeit Straßenverkehr: 5 km/h Räumungsgeschwindigkeit Fußgänger: 1,2 m/s Der Bahnübergang wird zukünftig durch eine automatische Lichtzeichenanlage (Farbfolge gelb/rot) mit Halbschranken der Bauform RBÜT-LzH-Hp/Fü gesichert. Die Halbschranken sperren jeweils die rechte Straßenseite. In Fahrtrichtung hinter dem Bahnübergang erfolgt keine Sperrung der Fahrbahn, damit der den Bahnübergangsbereich verlassende Verkehr nicht behindert wird. Die Halbschranken werden so angeordnet, dass für den abfließenden Verkehr eine Mindesträum breite von 3,00 m zur Verfügung steht. Durch den Einbau eines Belegtmeldesystems wird ein frühzeitiges Ausschalten der Anlage bzw. ein vorzeitiges Öffnen der Schranken verhindert. Erläuterungsbericht, Seite 6 von 8
15 Strecke 2610 Köln - Kranenburg (DB-Grenze), Aufhebung der Bahnübergänge in Bahn-km 112,022 und 112,342, Bau eines Ersatzweges und Erneuerung des Bahnübergangs Hauer Grenzweg", Bahn-km 112,546 in Goch Die Anlage hat eine eigene Stromversorgung und arbeitet sehr störungssicher. Die Funktionstüchtigkeit wird dabei ständig überwacht. Aus Richtung Goch wird die Einschaltung der BÜ Anlage zuggesteuert, was zu einer deutlich verringerten Sperrzeit für den Straßenverkehrsteilnehmer führt. Aus Richtung Kleve wird die Anlage signalgesteuert und liegt unter Deckung der Ausfahrsignale in Bedburg-Hau. Die Anordnung der notwendigen Anlagen ist dem Kreuzungsplan zu entnehmen. Das Bahnübergang- Betonschalthaus, rechteckige Bauform, wird auf Fertigteilfundamenten montiert. Der vorhandene Standplatz des Wärters kann für das Entstörfahrzeug übernommen werden. Die vorhandene, 4,75m breite Fahrbahn des Hauer Grenzweges wird im Bereich des Übergangs und der Räumstrecken auf 5,50m aufgeweitet. Zur Abgrenzung der Spuren ist eine Mittelmarkierung vorgesehen. Vor den Halbschranken werden Haltelinien angeordnet. Zur Vermeidung von vorgeschalteten Lichtzeichen mündet der neu zu bauende Ersatzweg außerhalb der Räumstrecke von 25 m vor dem BÜ. Dieser Abstand gewährleistet die sichere Aufstellung eines linksabbiegenden Bemessungsfahrzeugs Lastzug" außerhalb des Gefahrenbereichs des Bahnübergangs sowie das hemmungsfreie Abbiegen in den Ersatzweg in einem Zug. Kreuzende Anschlussleitungen der Versorger sind zu berücksichtigen. Die o.g. Ferngasleitung der Thyssengas GmbH liegt in ausreichender Tiefe, sodass unter Berücksichtigung der Vorgaben, die Maßnahme durchgeführt werden kann. Die Lichtzeichen sind mit LED-Signalgebern (gelb/rot) auszurüsten. Die Vorleucht- sowie die Schrankenschließzeiten ergeben sich aus der Einschaltstreckenberechnung unter Berücksichtigung der bautechnischen Parameter. Die BÜ-Anlage wird durch die nächstgelegene Betriebsstelle (Stellwerk Bedburg Hau) bedient und überwacht. Der Straßenbau ist unter Aufrechterhaltung des Eisenbahnbetriebes sowie des Straßenverkehrs durchzuführen. Alle Bauarbeiten sind nach den geltenden Vorschriften der Deutschen Bahn AG bzw. der Straßenbaulastträger Stadt Goch und Gemeinde Bedburg Hau) auszuführen. Die Gleisanlagen sind im Jahr 2012 saniert und der Übergang mit Strail-Bahnübergangsplatten versehen worden. 8.4 Entwässerung Die Straßenentwässerung erfolgt oberflächlich durch natürliche Versickerung über die Wegekante bzw. die Gleisbettung. Die Entwässerung der versiegelten Flächen des Betonschalthauses erfolgt ebenfalls an Ort und Stelle. Der Zugang zum Betonschalthaus wird mit Rasengittersteinen befestigt. Erläuterungsbericht, Seite 7 von 8
16 Strecke 2610 Köln - Kranenburg (DB-Grenze), Aufhebung der Bahnübergänge in Bahn-km 112,022 und 112,342, Bau eines Ersatzweges und Erneuerung des Bahnübergangs Hauer Grenzweg", Bahn-km 112,546 in Goch 9. Leitungen Dritter Alle Anlagenteile der Lichtzeichenanlage werden neu verkabelt. Bei der Kabelverlegung ist auf vorhandene Versorgungsleitungen Dritter zu achten. Im Kreuzungsbereich befinden sich Ver- und Entsorgungsleitungen insbesondere der nachfolgend aufgeführten Leitungsbetreiber: Stadtwerke Goch Im Bereich des Ersatzwegs befindet sich eine Ferngasleitung der Thyssengas GmbH. Die geforderten Schutzmaßnahmen sind zu beachten. Die genaue Lage und der Verlauf der Leitungen sind durch fachgerechte Erkundungsmaßnahmen (Ortung, -Querschläge, Suchschlitze, Handschachtung o.a.) festzustellen. Eine weitere Klärung erfolgt im Zuge der Schachtgenehmigung durch das Tiefbauunternehmen. Auflagen und Forderungen der Leitungsbetreiber sind von allen bauausführenden Unternehmen zu beachten. Arbeiten an vorhandenen Leitungen Dritterfinden nicht statt. Die Leitungen werden gesichert. aufgestellt: Braunschweig, den Bearbeiter: Karsten Dopheide DR. GRABAND & PARTNER GmbH Efeuweg Braunschweig Erläuterungsbericht, Seite 8 von 8
17 Anlage 3 zur DS 146/2015 Gemarkung Pfalzdorf Flur 15
18 Anlage 4 zur DS 146/2015 Legende: Grenze des Bahngelände: Einbau Rütkbau Z151 Bahnübergang Z250 Z drelsfrelfige Bake, rechts Z294 Z dreistreifige Bake, links Z295 Z zweistreifige Bake, rechts Z301 Z zweistreifige Bake, links Z306 Z einstreifige Bake, rechts Z3t0 Z einstreifige Bake, links Z 205 Vorfahrt gewähren Z Z vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus Z Z 22t Haltestelle Z Verbot für Fahrzeuge aller Art Halllinie Fahrstrelfen- und Fahrbahnbegrenzung Vorfahrt Vorfahrtstrane Leitlinie Richtung der Gefahrstelle, linksweisend Richtung der Gefahrstelle, rechtswelsenc Anlieger frei Bemühung: Straflenverkehrszelchen (mir Ausnahme der Andreaskreuze Z201) und Fahrhahnmarkierungen außerhalb des Kreuzungsstücks gehören zu den Straftenanlagen und werden daher von der Strafienverkehrsbehörde festgelegt. gepru'l / qenelwi«jt Index: Änderungen bzw. Ergänzungen Prüfvermerke CK UWre,nsli- -un; der Zeilhnung mil dir AuifuWungbeilar- gleithgejtetl) TII! PriJete«. aren fur den Auftragnehmer Qr..L»luni, Unltf- Infi fi' de- Au'tragq.bcr inieroflerabjiiai ijeprüf [Oeninnt«Slolie) Darum geprufl / gcnehn..i geprüft / genehmigt. "lagt beim t8a I eigegcdct oi'nc'-ti^ung i^m ör.'jj Au/lr»g*eMht In Rah,wn u.id für Rechnung dos? lurtorf cn DR. GRABANO & PARTNER GmbH Efouweg *1 Braunschweig Anlage 5 NETZE Marin«Emwirl<uT$cn luilaodtlle! Straßenbau Laqeptan Blatt 2 V500 Einbau einer Lichtzeichenanlage Mi.'t, tjaä Koortf- tmyl mit Halbschranken BU "Hauer Grenzweq" in Gpch_ < ":" Aufhebung der Bahnübergänge in BÜ-km 112,022 und 112,312, Bau eines Ersatzweges und Erneuerung des BU "Hauer Grenzweg' In Goch sin»,! Kotn - Kranenburg (DB Grenze) Bauwerksnummer
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