Erwartungen der Produktverwender bei der Umsetzung des EuGH-Urteils (C-100/13)

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1 Erwartungen der Produktverwender bei der Umsetzung des EuGH-Urteils (C-100/13) Dr.-Ing. Lars Meyer Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein E.V. Berlin, 19. November 2015

2 Pressemitteilung der EU-Kommission zum Urteil Dr. Lars Meyer Erwartungen der Produktverwender Umsetzung EuGH-Urteil 2

3 Werden Anforderungen nun über Bord gekippt? Dr. Lars Meyer Erwartungen der Produktverwender Umsetzung EuGH-Urteil 3

4 Von der Produktanforderung zur Bauwerksanforderung (Quelle: DIBt-Ankündigung BRL B1 neu) In einem zweiten Schritt ist geplant, die Bauregelliste B Teil 1 und sonstige Zusatzanforderungen an harmonisierte Bauprodukte in anderen Regelwerken bis zum vollständig aufzuheben. Die weiterhin national für erforderlich gehaltenen Anforderungen sollen spätestens zu diesem Zeitpunkt auf Bauwerksebene (bauwerksbezogene Anforderungen) konkretisiert werden. Dr. Lars Meyer Erwartungen der Produktverwender Umsetzung EuGH-Urteil 4

5 Von der Produktanforderung zur Bauwerksanforderung In einem zweiten Schritt ist geplant, die Bauregelliste B Teil 1 und sonstige Zusatzanforderungen an harmonisierte Bauprodukte in anderen Regelwerken bis zum vollständig aufzuheben. Die weiterhin national für erforderlich gehaltenen Anforderungen sollen spätestens zu diesem Zeitpunkt auf Bauwerksebene (bauwerksbezogene Anforderungen) konkretisiert werden. Dr. Lars Meyer Erwartungen der Produktverwender Umsetzung EuGH-Urteil 5

6 Konsequenz aus der neuen MBO Verwendung CE-gekennzeichneter Bauprodukte Ein Bauprodukt, das die CE Kennzeichnung trägt, darf verwendet werden, wenn die erklärten Leistungen den in diesem Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes festgelegten Anforderungen für diese Verwendung entsprechen. Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung dürfen ohne weitere Nachweise nur verwendet werden, wenn alle Anforderungen an die Verwendung im Bauwerk durch die in der Leistungserklärung nachgewiesenen Eigenschaften erfüllt werden. Prüfaufgabe und Nachweispflicht für den Bauunternehmer, den Planer und den Bauherrn Dr. Lars Meyer Erwartungen der Produktverwender Umsetzung EuGH-Urteil 6

7 Zitate aus Entwurf Neue MBO und BauPVO 16c Neue MBO: Ein Bauprodukt, das die CE-Kennzeichnung trägt, darf verwendet werden, wenn die erklärten Leistungen den in diesem Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes festgelegten Anforderungen für diese Verwendung entsprechen. Artikel 8 (4) BauPVO: Ein Mitgliedstaat darf ( ) die Bereitstellung auf dem Markt oder die Verwendung von Bauprodukten, die die CE- Kennzeichnung tragen, weder untersagen noch behindern, wenn die erklärten Leistungen den Anforderungen für diese Verwendung in dem betreffenden Mitgliedstaat entsprechen. Grundsatzfrage: Wie schaffen wir es, dass die diesen Formulierungen zugrundeliegenden Annahmen erfüllt werden? Dr. Lars Meyer Erwartungen der Produktverwender Umsetzung EuGH-Urteil 7

8 Unlösbare Aufgabe? Die Liste der defizitären Produktnormen ist lang! EN 520 Gypsum plasterboards EN Glass in building EN Elastomeric seals for pipe joint seals used in water and drainage applications EN 1168 Precast concrete products - Hollow core slabs EN 1338 Concrete paving blocks EN 1433 Drainage channels for vehicular and pedestrian areas EN 1504 Products and systems for the protection and repair of concrete structures EN Non-alloy steel tubes and fittings for the conveyance of water... EN Smoke and heat control systems EN Workshop fabricated steel tanks EN Aggregates for concrete EN Gypsum blocks EN Thermal insulation products for buildings - Factory made mineral wool (MW) EN Thermoplastics static tanks for above ground storage of domestic heating oils... EN Geosynthetic barriers EN Screed material and floor screeds EN Prefabricated gypsum plasterboard panels with a cellular paperboard core EN Thermal insulation products for buildings EN Wood flooring - Characteristics, evaluation of conformity and marking EN Timber structures - Dowel-type fasteners - Requirements EN Residential space heating appliances fired by wood pellets EN Surfaces for sports areas - Indoor surfaces for multi-sports use - Specification EN Gypsum boards with fibrous reinforcement... Dr. Lars Meyer Erwartungen der Produktverwender Umsetzung EuGH-Urteil 8

9 Erwartungen der Produkt-Verwender (1/3) Erwartungen an Bund und Länder Durchsicht der Bauregellisten und der Listen der Technischen Baubestimmungen auf begründete Zusatzanforderungen (im Sinne der BWR 1 bis 6) Konsequente Umsetzung dieser Liste durch unverzügliche Einleitung der Verfahren nach Artikel 18 BauPVO in allen Fällen! Einleitung von Klagen, falls die EU-Kommission die Verfahren verschleppt oder die Begründungen nicht akzeptiert Stärkeres Engagement (Mitarbeit und Mitfinanzierung) in der Baunormung Dr. Lars Meyer Erwartungen der Produktverwender Umsetzung EuGH-Urteil 9

10 Erwartungen der Produkt-Verwender (2/3) Erwartungen an die Kommission Vollständige Materialisierung der BauPVO und zwar zunächst in Europa und bevor Mitgliedsstaaten verklagt werden Überarbeitung aller Mandate, die unter der BPR entstanden sind und Anpassung auf aktuellen Bedarf unter der BauPVO Verbindliche Anweisung an CEN, defizitäre Normen vollständig zu korrigieren ohne Relativierung nationaler Anforderungen Aufbau einer angemessenen Verwaltungsstruktur, zur fristgerechten und angemessenen Umsetzung der ihr zugeordneten Aufgaben z.b.: Prüfung der Normen, Erlassen von delegierten Rechtsakten, Veröffentlichung von hens im OJ Dr. Lars Meyer Erwartungen der Produktverwender Umsetzung EuGH-Urteil 10

11 Erwartungen der Produkt-Verwender (3/3) Erwartungen an das DIN sowie an deutsche Delegationen im CEN und im Ständigem Ausschuss Konsequente Ablehnung von Normen im CEN-Prozess und im Ständigen Ausschuss, wenn weniger als 100 % der national bestehenden Anforderungen bedient werden Eskalationskaskade nutzen und vorgegebene formale Wege beschreiten auch im CEN ( fundamental disagreement ) Bessere Koordinierung des Abstimmungsverhaltens zwischen Normungsebene sowie Bund und Ländern Dr. Lars Meyer Erwartungen der Produktverwender Umsetzung EuGH-Urteil 11

12 Zusammenfassung Die Bauausführenden lehnen die Pläne von Bund und Ländern zur Neuordnung des Bauordnungsrechtes die neue MBO als ab. Gründe sind: Mit einer nationalen Neuordnung wird das eigentliche Problem existierend auf europäischer Ebene nicht gelöst. Der Verwender von Bauprodukten wird mit seinen Informationsbedürfnissen allein gelassen. Bisherige Verpflichtungen werden vom Hersteller zum Verwender verschoben. Die Bauausführenden sehen insbesondere die EU-Kommission in der Pflicht, die Verordnung vollständig umzusetzen. Rechtssicherheit herstellen das beginnt bei der Kommission! Die Bauausführenden erwarten von Bund und Ländern proaktives Wirken in der Baunormung national und europäisch! Dr. Lars Meyer Erwartungen der Produktverwender Umsetzung EuGH-Urteil 12

13 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Lars Meyer Erwartungen der Produktverwender Umsetzung EuGH-Urteil 13

14 Zuverlässigkeit von freiwilligen Angaben??? Dr. Lars Meyer Erwartungen der Produktverwender Umsetzung EuGH-Urteil 14

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