Aktuelle Judikaturzur Insolvenzanfechtung
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- Ludo Frank
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1 Aktuelle Judikaturzur Insolvenzanfechtung Bankrechtsforum Der rote Faden Zahlungsunfähigkeit/Zahlungsstockung Kenntnis bzw fahrlässige Unkenntnis von Zahlungsunfähigkeit/Begünstigungsabsicht (Sicherungs)Zession Kontokorrentkredit in der Krise Varia 2 1
2 OGH , 3 Ob 99/10w Annahme der Zahlungsunfähigkeit, wenn Schuldner mehr als 5% aller fälligen Schulden nicht zahlen kann Anfechtungsgegner kann dann Beweis für das Vorliegen einer bloßen Zahlungsstockung erbringen Zahlungsstockung nur bei hoher Wahrscheinlichkeit der möglichen Zahlung aller Schulden innerhalb einer idr dreimonatigen Frist 3 OGH , 3 Ob 99/10w Strenger Maßstab an die Sorgfaltspflichten der Großgläubiger Nachforschungspflicht bei Vorliegen eines Insolvenzindikators Bei Hausbank ggf Sachverständigenprüfung is einer Fortbestehensprognose Kenntnis bzw fahrlässige Unkenntnis der Zahlungsunfähigkeit ist Indiz für verschuldete Unkenntnis der Begünstigungsabsicht (s auch 1 Ob 156/05f) 4 2
3 OGH , 3 Ob 67/10i Eine zuvor gegebene Anfechtbarkeit wegen Kenntnis bzw fahrlässiger Unkenntnis des Anfechtungsgegners von Begünstigungsabsicht und Zahlungsunfähigkeit wird nicht nachträglich dadurch aufgehoben, dass Insolvenzantrag abgewiesen wird 5 OGH , 3 Ob 246/09m Abgrenzung Vollzession Sicherungszession Maßgeblich, ob Befriedigungs- oder Sicherungszweck vorrangig ist Zession einer noch nicht fälligen Forderung an einen Werkunternehmer, dessen Leistung erst das einredefreie Entstehen der Forderung bewirkt, wurde nicht als Sicherungszession beurteilt Anders bei Globalzession künftiger Forderungen 6 3
4 OGH , 3 Ob 155/10f Bloße Möglichkeit einer nachträglichen Veränderung des Buchvermerks in EDV- Buchhaltung führt nicht zur Unwirksamkeit der Sicherungszession Datierung des Buchvermerks kein Wirksamkeitserfordernis (Abgehen von SZ 11/15) Tatsächliche Änderung ( zediert an Asterix ) unschädlich, wenn bereits vorher Zahlung geleistet 7 OGH , 3 Ob 116/08t Hypothetische Prüfung der Anfechtbarkeit einer Zession bei späterem Forderungsverkauf an Factor Bank und Vereinnahmung des Vorschusses Anfechtungsrelevante Rechtshandlung ist Publizitätsakt Zulässigkeit von Vorausbuchvermerk und Vorausverständigung blieb offen 8 4
5 OGH , 6 Ob 116/05k Abtretbarkeit künftiger Mietzinsforderungen bejaht Auch bei Buchforderungen ist die Drittschuldnerverständigung alternativ zum Buchvermerk ein tauglicher Modus Drittschuldnerverständigung ermöglicht verlässlich die Feststellung der Tatsache der Zession, ihres Umfangs und ihres Zeitpunkts 9 OGH , 10 Ob 29/07y Die Vorausverständigung ist bei einer individualisierten künftigen Forderung und individualisiertem Schuldner wirksam Eine vor Insolvenzeröffnung erfolgte Abtretung einer solchen Forderung ist auch dann anfechtungsfest, wenn die künftige Forderung erst nachher zustande kommt aa König in ÖBA 2008/1453; ausdrücklich offen gelassen in 3 Ob 116/08t 10 5
6 OGH , 6 Ob 72/06s Bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise kein Unterschied, ob die Bank die Fälligstellung des Kontokorrentkreditverhältnisses unterlässt und den Schuldner weiterwursteln lässt oder ob sie zwar eine Fälligstellung vornimmt, dann aber keine Eintreibungsmaßnahmen ergreift und den Schuldner im Rahmen des bisherigen Kontokorrentkreditverhältnis tätig sein lässt Begrenzung des Anfechtungsanspruchs mit der Summe der Eingänge während der kritischen Zeit und dem Kreditrahmen bzw der allenfalls höheren Kreditausnützung 11 OGH , 3 Ob 106/10z Zur Nachteiligkeit der Aufrechterhaltung eines Kontokorrentkredits in der Krise In der bloßen Teilrückführung des Saldos auf den vereinbarten Höchstrahmen liegt noch kein Indiz für Nachteiligkeit Noch keine Rsp zur mittelbaren Nachteiligkeit gemäß 31 Abs 1 Z 3 IO 12 6
7 OGH , 3 Ob 51/10m Vorrang des Anfechtungsrechts gegenüber den Kapitalerhaltungsvorschriften Gesellschaft kann sich bei Anfechtung der Einlagenleistung des Gesellschafters nicht auf das Verbot der Einlagenrückgewähr berufen Vgl zur Einlagenrückgewähr durch Pfandbestellung 6 Ob 29/11z 13 OGH , 3 Ob 168/11v Ein Zurückbehaltungsrecht ist im Insolvenzverfahren formal wie ein Pfandrecht zu behandeln Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte und Pfandrechte können auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen Ein Konnossement verschafft dem Berechtigten einen Herausgabeanspruch hinsichtlich der Ware gegen den Verfrachter sowie die Sachinnehabung als Voraussetzung für ein Zurückbehaltungsrecht 14 7
8 OGH , 3 Ob 232/08a Die für die Gebrauchsüberlassung geleisteten Leasingraten stehen beim Finanzierungsleasing in einem Zug-um-Zug Austauschverhältnis (Abgehen von 8 Ob 545/91) Ebenso OGH , 3 Ob 8/10p zum Strombezugsvertrag 15 OGH , 3 Ob 129/12k Anfechtungsneutraler Gläubigerwechsel bei Zahlungen von Kontokorrentkonto Voraussetzung: Austausch gleich ungesicherter Gläubiger Behauptungs- und Beweislast? 16 8
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