VO Sachenrecht Teil II
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- Anton Schulze
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1 VO Sachenrecht Teil II SS 2016 Univ.-Prof. Dr. Brigitta Zöchling-Jud
2 Inhaltsübersicht und Termine 24. Mai 2016: 31. Mai 2016: 7. Juni 2016: 14. Juni 2016: 21. Juni 2016: Pfandrecht I Pfandrecht II entfällt Grundpfand und Sicherungseigentum Dienstbarkeiten U 18, 9.15 bis
3 Erlöschen des Pfandrechts Erlöschen der Forderung Gutgläubiger lastenfreier Erwerb durch einen Dritten Untergang der Pfandsache 467» Tatsächlich oder rechtlich (zb wenn Pfandsache unselbständiger Bestandteil der Hauptsache wird)» Außer Pfandrechtswandlung = Änderung des Pfandobjekts bei Aufrechterhaltung der Identität des Pfandrechts Nur bei gesetzlicher Anordnung Entschädigungssumme bei Enteignung Forderung auf Versicherungssumme Bei Verarbeitung der Pfandsache 3
4 Erlöschen des Pfandrechts Verzicht auf das Pfandrecht» Achtung: Bei Verzicht auf Forderung erlischt automatisch Pfandrecht» Hypotheken: Einverleibung erforderlich Zeitablauf 468 Vereinigung Verjährung» Faustpfand ist unverjährbar, solange es Pfandgläubiger in den Händen hat 1483» Hypotheken: 30 Jahre ab Fälligkeit der besicherten Forderung 4
5 Erlöschen des Pfandrechts Rückstellung der Pfandsache 467» Rückstellung unter Vorbehalt Strittig, hm: Pfandrecht erlischt auch bei Vorbehalt am: nicht bei kurzfristiger Rückstellung, nicht, wenn Vorbehalt durch Zeichen deutlich erkennbar Eigenmächtiger Entzug der Pfandsache: Pfandrecht bleibt bestehen» Beseitigung des Zeichens, das zur Pfandbestellung erforderlich war Verpfändung wird wirkungslos Auch bei kurzfristigem oder zufälligem Verlust, auch bei Eigenmacht des Pfandbestellers OGH , 5 Ob 233/13w 5
6 Sonderfälle des Grundpfandes (Hypotheken) Höchstbetragshypothek» Maximal- oder Sicherungshypothek» Abschwächung des Spezialitätsprinzips» Pfandrecht wird für ein bestimmtes Grundverhältnis bis zu einem Höchstbetrag einverleibt ( 14 Abs 2 GBG)» Forderungen, die aus dem Grundverhältnis entstehen, sind durch Höchstbetragshypothek gesichert» Hauptanwendungsfall: Kreditverträge, insb Kontokorrentverhältnisse» Man sieht aus Grundbuch nicht, inwieweit Hypothek ausgenützt ist» Hypothek besichert primär das Grundverhältnis 6
7 Sonderfälle des Grundpfandes (Hypothek)»Hypothek bleibt solange aufrecht, solange Grundverhältnis besteht»hypothek daher uu auch dann noch aufrecht, wenn aus Grundverhältnis (derzeit) gar keine Forderung besteht»abweichungen bei der Übertragung der Forderung: Bei Verkehrs- oder Festbetragshypotheken bedarf die Übertragung der Forderung der Einverleibung im Grundbuch Hier keine Eintragung erforderlich, aber übertragene Forderung scheidet aus Haftungsverbund aus 7
8 Sonderfälle des Grundpfandes (Hypothek) Simultanhypothek»Zur Sicherung einer Forderung können mehrere Pfänder bestellt werden, die solidarisch haften ( Gesamtpfandrecht )»Gesamtpfandrecht an Liegenschaften = Simultanhypothek» 15 Abs 2 GBG: Gläubiger hat Wahlrecht, aus welcher Liegenschaft Befriedigung verlangt»soweit eine Liegenschaft übermäßig in Anspruch genommen wird dinglicher Regress 896, 1359 p.a.» 222 EO 8
9 Sonderfälle des Grundpfandes (Hypothek) Verfügungsrechte des Eigentümers über Hypotheken» 469: Forderungsentkleidete Eigentümerhypothek Erlöschen der Forderung Pfandrecht bleibt (trotz Akzessorietät) formell solange bestehen, bis Löschung einverleibt ist Eigentümer kann Löschung der Hypothek begehren oder Frei gewordene Hypothek zur Besicherung einer anderen Forderung verwenden (Verfügungsrecht) 9
10 Sonderfälle des Grundpfandes (Hypothek) Rangvorbehalt 58 GBG»Wenn Eigentümer Hypothek nicht gleich neu besetzen will, trotzdem aber Hypothek löschen will»anmerkung des Rangvorbehalts bewirkt, dass Eigentümer 3 Jahre lang Pfandrecht im Rang und in Höhe der erloschenen Forderung eintragen lassen kann Forderungsbekleidete Eigentümerhypothek 1446, 470 Satz 2»Bei Vereinigung der Person des Gläubigers mit der Person des Realschuldners 10
11 Andere Arten von Sicherheiten Eigentumsvorbehalt Zurückbehaltungsrecht Sicherungseigentum Sicherungsabtretung (-zession) 11
12 Zurückbehaltungsrecht = Befugnis, Herausgabe der Sache oder Erbringung einer Leistung bis zur Erfüllung eines Anspruchs zu verweigern Entsteht kraft Vereinbarung, richterlicher Verfügung oder unmittelbar aufgrund des Gesetzes Einrede des nicht (gehörig) erfüllten Vertrages 1052 Retentionsrecht nach 471»an körperlichen Sachen»Verwertbarkeit ist anders als beim Pfandrecht nicht erforderlich (zb Führerschein) 12
13 Zurückbehaltungsrecht» Für fälligen Anspruch, der Bezug zur Sache hat (Konnexität)» Für Schaden, der durch die Sache entstanden ist, oder Aufwand, der für die Sache gemacht wurde» Anspruch muss grundsätzliche gegen Herausgabeberechtigten bestehen» Gutgläubiger Erwerb des Retentionsrechts nach 471? Fall: Mieter lässt Pkw bei Werkstatt reparieren, Vermieter (Eigentümer des Pkw) geht gegen Werkstatt mit 366 vor steht Werkstatt das Retentionsrecht zu? Gutgläubiger Erwerb nach 367 p.a., sofern Mieter Vertrauensmann Kein gutgläubiger Erwerb, weil Retentionsrecht nicht dinglich, aber Verwendungsanspruch gegen Vermieter, so dass dann doch die Voraussetzungen für das Retentionsrecht gegeben sind 13
14 Zurückbehaltungsrecht»Kein Retentionsrecht nach 1440 (eigenmächtig oder listig entzogen, entlehnt, in Verwahrung genommen, sofern Verwahrung nicht bloße Nebenpflicht) Retentionsrecht nach 369 UGB»Beidseitiges unternehmensbezogene Rechtsgeschäft»Konnexität ist nicht erforderlich» 1440 findet keine Anwendung»Jedenfalls nur gegenüber Herausgabeberechtigten, kein gutgläubiger Erwerb 14
15 Sicherungseigentum = Übertragung des Eigentums an der Sache bis zur vollständigen Bezahlung der Schuld Zahlt Schuldner nicht, kann sich Sicherungseigentümer aus der befriedigen»nach Vereinbarung» 1371 (Verfallsklausel) p.a.»idr durch freihändigen Verkauf 15
16 Sicherungseigentum Titel und Modus»Titel: Sicherungsabrede»Modus: Pfandrechtsvorschriften werden analog angewendet (Faustpfandprinzip) Rechtsposition der Parteien»Sicherungsnehmer wird Volleigentümer, kann daher nach außen hin unbeschränkt verfügen, allerdings durch Sicherungsabrede intern beschränkt»er kann mehr, als er darf»= Form der eigennützigen Treuhand 16
17 Sicherungseigentum Sicherungseigentum ist nicht akzessorisch, bleibt daher auch bei Tilgung der Forderung bestehen Aber: aus Sicherungsabrede ergibt sich obligatorische Pflicht, Eigentum an Sache zurück zu übertragen Vereinbarung von auflösend bedingtem Eigentum möglich, dann dinglicher Herausgabeanspruch Übertragung oder Einlösung der gesicherten Forderung:» OGH: Sicherungseigentum geht automatisch über» hl: bedarf eines sachenrechtlichen Übertragungsaktes, weil kein bloßes Nebenrecht Insolvenz des Sicherungsgebers: Sicherungsnehmer hat Stellung eines Absonderungsberechtigen ( 10 Abs 3 IO) Von Relevanz, wenn Sicherungsnehmer ausnahmsweise nicht Gewahrsame an der Sache hat Insolvenz des Sicherungsnehmers: Sicherungsgeber hat Exszindierungsklage ( 37 EO) 17
18 Sicherungszession = Übertragung einer Forderung zu Sicherungszwecken» Zessionar hat Vollrecht, ist aber im Innenverhältnis auf Grund der Sicherungsabrede obligatorisch beschränkt» Form der eigennützigen Treuhand Titel und Modus» Titel: Sicherungsabrede» Modus: wie beim Pfandrecht, Verständigung des Schuldners oder Buchvermerk Keine Akzessorietät Bei Erlöschen der gesicherten Forderung folgt aus Sicherungsabrede Pflicht zur Rückübertragung der Forderung oder Forderung wurde von vornherein auflösend bedingt übertragen Bei Fälligkeit der Forderung kann sich Sicherungszessionar aus Forderung befriedigen» Verwertung nach Vereinbarung» idr: Sicherungszessionar zieht Forderung ein und rechnet mit der gesicherten Forderung auf 18
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