RÜCKTRITT VON DER LEBENSVERSICHERUNG: DURCHGRIFF AUF DEN KREDITVERTRAG? Stefan Perner Bankrechtsforum 2017 Wien, am 7.
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1 RÜCKTRITT VON DER LEBENSVERSICHERUNG: DURCHGRIFF AUF DEN KREDITVERTRAG? Stefan Perner Bankrechtsforum 2017 Wien, am 7. November 2017
2 (1) WIRTSCHAFTLICHER UND RECHTLICHER HINTERGRUND 2
3 KN = VN VR KG 3
4 KN = VN VR KG 4
5 (2) RÜCKTRITT VON DER LEBENSVERSICHERUNG 5
6 STATUS QUO Das ewige Rücktrittsrecht EuGH C-209/12 (Endress/Allianz) OGH 7 Ob 107/15h Ungelöste Fragen Voraussetzungen des Rücktritts (Verjährung?) Folgen des Rücktritts (Allgemeines Bereicherungsrecht?) vgl Fenyves, Ramharter, Rebhahn, Riedler, Schauer Jüngere Entwicklungen Antrag 2319/A, (XXV.GP) Sammelaktion VKI: Vergleich mit Versicherungsbranche? 6
7 STATUS QUO Das ewige Rücktrittsrecht EuGH C-209/12 (Endress/Allianz) OGH 7 Ob 107/15h Ungelöste Fragen Voraussetzungen des Rücktritts (Verjährung?) Folgen des Rücktritts (Allgemeines Bereicherungsrecht?) vgl Fenyves, Ramharter, Rebhahn, Riedler, Schauer Jüngere Entwicklungen Antrag 2319/A, (XXV.GP) Sammelaktion VKI: Vergleich mit Versicherungsbranche? 7
8 STATUS QUO Das ewige Rücktrittsrecht EuGH C-209/12 (Endress/Allianz) OGH 7 Ob 107/15h Ungelöste Fragen Voraussetzungen des Rücktritts (Verjährung?) Folgen des Rücktritts (Allgemeines Bereicherungsrecht?) vgl Fenyves, Ramharter, Rebhahn, Riedler, Schauer Jüngere Entwicklungen Antrag 2319/A, (XXV.GP) Sammelaktion VKI: Vergleich mit Versicherungsbranche? 8
9 LEBENSVERSICHERUNG = SICHERHEIT DER BANK Verpfändung, Sicherungszession, Vinkulierung 1. Verlust des Rücktrittsrechts? 2. Zustimmung der Bank notwendig? 3. Folgen des Rücktritts für die Sicherheit? Einschränkung des Rücktrittsrechts? kein schlüssiger (!) Verzicht alleinige Geltendmachung durch VN Folgen des Rücktritts für die Sicherheit Anwendung von 458 ABGB? Erweitertes Pfandrecht (vgl OGH 7 Ob 228/07s)? 9
10 LEBENSVERSICHERUNG = SICHERHEIT DER BANK Verpfändung, Sicherungszession, Vinkulierung 1. Verlust des Rücktrittsrechts? 2. Zustimmung der Bank notwendig? 3. Folgen des Rücktritts für die Sicherheit? Einschränkung des Rücktrittsrechts? kein schlüssiger (!) Verzicht alleinige Geltendmachung durch VN Folgen des Rücktritts für die Sicherheit Anwendung von 458 ABGB? Erweitertes Pfandrecht (vgl OGH 7 Ob 228/07s)? 10
11 LEBENSVERSICHERUNG = SICHERHEIT DER BANK Verpfändung, Sicherungszession, Vinkulierung 1. Verlust des Rücktrittsrechts? 2. Zustimmung der Bank notwendig? 3. Folgen des Rücktritts für die Sicherheit? Einschränkung des Rücktrittsrechts? kein schlüssiger (!) Verzicht alleinige Geltendmachung durch VN Folgen des Rücktritts für die Sicherheit Anwendung von 458 ABGB? Erweitertes Pfandrecht (vgl OGH 7 Ob 228/07s)? 11
12 (3) VORFRAGE: FOLGEN DER RÜCKABWICKLUNG DES KREDITS 12
13 RÜCKABWICKLUNG Annahme: Zulässigkeit des Durchgriffs 1. Rücktritt von der Lebensversicherung 2. Aufhebung des Kreditvertrags Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung 1. Leistung: oder CHF 2. Rückgabe eines volatilen Gutes (vgl Radler)? 3. daher: Risiko und Chance beim Kreditgeber? 4. Lösung: Fremdwährungsschulden 13
14 RÜCKABWICKLUNG Annahme: Zulässigkeit des Durchgriffs 1. Rücktritt von der Lebensversicherung 2. Aufhebung des Kreditvertrags Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung 1. Leistung: oder CHF 2. Rückgabe eines volatilen Gutes (vgl Radler)? 3. daher: Risiko und Chance beim Kreditgeber? 4. Lösung: Fremdwährungsschulden 14
15 RÜCKABWICKLUNG Annahme: Zulässigkeit des Durchgriffs 1. Rücktritt von der Lebensversicherung 2. Aufhebung des Kreditvertrags Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung 1. Leistung: oder CHF 2. Rückgabe eines volatilen Gutes (vgl Radler)? 3. daher: Risiko und Chance beim Kreditgeber? 4. Lösung: Fremdwährungsschulden 15
16 RÜCKABWICKLUNG Annahme: Zulässigkeit des Durchgriffs 1. Rücktritt von der Lebensversicherung 2. Aufhebung des Kreditvertrags Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung 1. Leistung: oder CHF 2. Rückgabe eines volatilen Gutes (vgl Radler)? 3. daher: Risiko und Chance beim Kreditgeber? 4. Lösung: Fremdwährungsschulden 16
17 (4) DURCHGRIFF AUF DEN KREDITVERTRAG? 17
18 EINWENDUNGSDURCHGRIFF Grundlagen 18, 26c KSchG VKrG/HIKrG noch nicht anwendbar keine direkte Anwendung Analogie (vgl Klauser/Strohmayer)? Finanzierung von Spekulationsgeschäften OGH 4 Ob 37/17w beachte auch 13 Abs 5 VKrG aa zb Graf, Haidmayer, Wilhelm Grundfragen des Einwendungsdurchgriffs Wirtschaftliche Einheit ( Angebot im Paket ) zwar Voraussetzung aber: Zweck = Vermeidung des Aufspaltungsrisikos ( aus 1 mach 2 ) daher keine Analogie 18
19 EINWENDUNGSDURCHGRIFF Grundlagen 18, 26c KSchG VKrG/HIKrG noch nicht anwendbar keine direkte Anwendung Analogie (vgl Klauser/Strohmayer)? Finanzierung von Spekulationsgeschäften OGH 4 Ob 37/17w beachte auch 13 Abs 5 VKrG aa zb Graf, Haidmayer, Wilhelm Grundfragen des Einwendungsdurchgriffs Wirtschaftliche Einheit ( Angebot im Paket ) zwar Voraussetzung aber: Zweck = Vermeidung des Aufspaltungsrisikos ( aus 1 mach 2 ) daher keine Analogie 19
20 EINWENDUNGSDURCHGRIFF Grundlagen 18, 26c KSchG VKrG/HIKrG noch nicht anwendbar keine direkte Anwendung Analogie (vgl Klauser/Strohmayer)? Finanzierung von Spekulationsgeschäften OGH 4 Ob 37/17w beachte auch 13 Abs 5 VKrG aa zb Graf, Haidmayer, Wilhelm Grundfragen des Einwendungsdurchgriffs Wirtschaftliche Einheit ( Angebot im Paket ) zwar Voraussetzung aber: Zweck = Vermeidung des Aufspaltungsrisikos ( aus 1 mach 2 ) daher keine Analogie 20
21 GESCHÄFTSGRUNDLAGE Allgemeines Instrument (vgl Fenyves) Einwendungsdurchgriff Geschäftsgrundlage Verknüpfung von Kredit & Lebensversicherung Angebot in einem Paket durch Vermittler Keine Aufhebung des Kreditvertrags Freiwilliger Rücktritt des VN Rückzahlung der Prämien (an Kreditgeber) Ausbleiben des Gewinns Geschäftsgrundlage 21
22 GESCHÄFTSGRUNDLAGE Allgemeines Instrument (vgl Fenyves) Einwendungsdurchgriff Geschäftsgrundlage Verknüpfung von Kredit & Lebensversicherung Angebot in einem Paket durch Vermittler Keine Aufhebung des Kreditvertrags Freiwilliger Rücktritt des VN Rückzahlung der Prämien (an Kreditgeber) Ausbleiben des Gewinns Geschäftsgrundlage 22
23 RÜCKTRITT VON DER LEBENSVERSICHERUNG: DURCHGRIFF AUF DEN KREDITVERTRAG? Stefan Perner Bankrechtsforum 2017 Wien, am 7. November 2017
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