6. Sozialgipfel Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern am 15. April 2015 in Schwerin

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1 6. Sozialgipfel Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern am 15. April 2015 in Schwerin Einstiegsreferat von Jochen Rößler, Landesverbandsvorsitzender

2 Ausgangslage Bis zum Jahr 2030 wird die Bevölkerung in M-V von derzeit 1,6 Millionen auf voraussichtlich 1,47 Millionen Einwohner zurückgehen. Die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter von Jahren wird voraussichtlich bis 2030 um 27 % und damit mehr als doppelt so stark wie die Gesamtbevölkerung sinken. Bis 2030 wird der Anteil der über 65-Jährigen von einem Fünftel heute auf ein Drittel ansteigen. Altersspezifische Veränderungen in % M-V DE Quelle: Eurostat 2008 (Berechnung und Darstellung Tivig et. Al 2012, zitiert nach Drucksache 6/2929

3 Anders als Berufstätige verbringen Ältere die meiste Zeit in der eigenen Wohnung, im Wohnort und im eigenen Wohnumfeld

4 Der Wunsch Älterer ist es, eigenständig und im gewohnten Umfeld bis zum Lebensende wohnen bleiben zu können. Der möglichst lange Verbleib im gewohnten Umfeld entspricht nicht nur dem Wunsch Älterer, er ist sozialpolitisch wie auch volkswirtschaftlich sinnvoll. Der altersgerechten Gestaltung des Wohnens in einem altersgerechten Wohnumfeld kommt somit herausragende Bedeutung zu. Voraussetzung dies zu ermöglichen ist eine funktionierende altersgerechte kommunale soziale Infrastruktur. Gute Lebensqualität verringert die Wahrscheinlichkeit der Pflegebedürftigkeit.

5 Es müssen Rahmenbedingen geschaffen werden, die es älteren Menschen ermöglichen, bis zum Lebensende eigenständig in einer Wohnung im vertrauten Wohnumfeld zu leben. Voraussetzung dies zu ermöglichen ist 1. barrierefreier, mindestens jedoch barrierearmer Wohnraum, 2. beratende Unterstützung bei der Wohnungsgestaltung, des Wohnungszugangs und des Wohnumfeldes, 3. altersgerechte Daseinsvorsorge.

6 Barrierefreien Wohnraum zu sozialverträglichen Mieten bereitstellen Die barrierefreie - oder wo dies nicht möglich ist barrierearme - Umgestaltung von Wohnungen, Wohnungszugängen und Wohnungsumfeld im Gebäudebestand ist sehr kostspielig. Würde diese Kosten in vollem Umfang auf die Mieten umgeschlagen, wären sie von den meisten Mietern nicht zu tragen. Der Umbau ist aus öffentlichen Mitteln zu fördern. Wohnungsbauförderung ist, anders als früher, Sache der Länder. Das Land Mecklenburg-Vorpommern verwendet von den ca. 25 Mio. vom Bund zugewiesenen Mitteln nur ca. 11 Mio. für die Wohnraumförderung. Die vorhandenen Mittel sind zweckentsprechend zu verwenden.

7 Unterstützende Wohnraumberatung Beratung zur Wohnungsanpassung kann ein wichtiger Beitrag zum selbstständigen Wohnen älter oder behinderter Menschen leisten. Sie berät und informiert unabhängig von Verkaufsinteressen darüber, wie durch bauliche Veränderungen oder/und den Einsatz von technischen Hilfsmitteln die Wohnsituation verbessert werden kann und welche Möglichkeiten der Förderung bestehen. In Fällen reicht ein geringer Umbau aus Mitteln der Pflegekassen aus, das Wohnen Mobilitätseingeschränkter in der bisherigen Wohnung zu erleichtern. Dazu müssen Anträge bei der Pflegekasse gestellt und eventuell Genehmigungen beim Wohnungseigentümer für die notwendigen Umbauten eingeholt werden. Viele ältere Menschen sind überfordert, dies allein zu bewältigen. Es ist Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge, derartige Unterstützung zu organisieren.

8 Altersgerechte Daseinsvorsorge Die Lebensqualität der Menschen hängt sehr wesentlich von den Lebensbedingungen in der Wohnortgemeinde ab. Die Gestaltung der Lebensbedingungen für Ältere am Wohnort ist Aufgabe der Daseinsvorsorge in der Verantwortung der Gemeinden und Städte sowie Aufgabe der Altenhilfe in der Zuständigkeit des örtlichen Trägers der Sozialhilfe Daseinsvorsorge ist Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden. Dazu heißt es in der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern: Die Gemeinden sind berechtigt und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.

9 Kommunen fehlen die Mittel zur Daseinsvorsorge Grundlage der Leistungsfähigkeit. Diese reicht in den meisten Fällen nicht aus, um die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zufriedenstellend zu erfüllen. Möglichkeiten der Kommunen, eigene Einnahmen zu generieren sind sehr begrenzt. Die Hoffnung, die Leistungsfähigkeit der Kommunen durch hohe Subventionen von Industriearbeitsplätzen und in der Folge höhere Gewerbesteuern zu erreichen, haben sich bisher kaum erfüllt. Dies gilt insbesondere für den ländlichen Raum. Es ist an der Zeit, die Leistungsfähigkeit der Kommunen durch höhere Mittelzuweisungen zu erhöhen.

10 Kommunale Kümmerstruktur aufbauen Neben ambulanten Pflegediensten vor Ort könnten sich Vereine, Verbände und Nachbarn um Ältere kümmern. Dies gelingt allerdings nur zufriedenstellend wenn Hauptamtliche für Organisation, Koordination und Vernetzung sorgen und Ehrenamtlichen mindestens entstehende Kosten erstattet werden. Die Finanzknappheit der Kommunen führt dazu, dass die finanzielle Förderung von Vereinen und Verbänden eher zurückgefahren als aufgestockt wird. Die Vernachlässigung einer altersgerechten kommunalen Infrastruktur erhöht die Wahrscheinlichkeit der Pflegebedürftigkeit mit hohen Pflegekosten. Eine leistungsfähige Kümmerstruktur vor Ort braucht geeignete Räume sowohl für Begegnungsstätten für Ältere als auch für hauptund ehrenamtliches Personal.

11 Leistungsstarke Kommunalverwaltungen schaffen Die Landesregierung ist gefordert, stärkeren Einfluss auf die Gestaltung leistungsfähigerer kommunaler Verwaltungsstrukturen zu nehmen. Die Kommunalaufsicht beschränkt sich derzeit vorwiegend auf die Kontrolle der Haushaltsgestaltung der Kreise und kreisfreien Städte. Eine Überprüfung, inwiefern Kommunen ihre Pflichten der Daseinsvorsorge in angemessener Weise wahrnehmen, erfolgt nicht. Die oberste Landessozialbehörde muss die gemäß 7 SGB XII gegeben Möglichkeit nutzen, die Träger der Sozialhilfe bei der Durchführung ihrer Aufgaben zu unterstützen, indem sie insbesondere den Erfahrungsaustausch zwischen den Trägern der Sozialhilfe sowie die Entwicklung und Durchführung von Instrumenten der Dienstleistungen, der zielgerichteten Erbringung und Überprüfung von Leistungen und Qualitätssicherung fördert.

12 Die Leistungsfähigkeit der Kommunen ist zu gewährleisten durch ausreichende Mittelzuweisungen und durch Weiterentwicklung effizienter kommunaler Verwaltungsstrukturen. Daseinsvorsorge für Ältere ist insbesondere zu gestalten durch

13 Beratungsstruktur schaffen Ziel muss es sein, eine Beratungsstruktur (stationär und mobil) aufzubauen, die sich nicht nur an der Pflegebedürftigkeit orientiert, sondern bereits im Vorfeld Möglichkeiten aufzeigt, wie ein selbstständiges Wohnen bei einer Mobilitätseinschränkung ermöglicht werden kann. Die personelle Kapazität der bestehenden Pflegestützpunkte reicht nicht aus, um Aufgaben der Wohnraumberatung zu übernehmen. Es ist zusätzliches Personal erforderlich. Dies gilt insbesondere für den ländlichen Raum, wo Wohnraumberatung mobil vor Ort zu gewährleisten ist. Die Landesregierung muss dafür die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen (c) Jochen und Rößler, Mittel 2015 zur Verfügung stellen.

14 Förderung von Vereinen und Verbänden, die sich um das Wohl Älterer kümmern, kostenlose Bereitstellung geeigneter Räume für regelmäßige Zusammenkünfte Älterer, Sorge für eine bedarfsgerechte Mobilität, z.b. durch Organisation nachbarschaftlicher Fahrdienste soweit öffentliche Verkehrsmittel nicht hinreichend zur Verfügung stehen, Organisation und Förderung von Besuchsdiensten durch Freiwillige, bedarfsgerechte Professionelle Unterstützung im Vorfeld von Pflegebedürftigkeit z.b. durch Gemeindeschwestern,

15 Ausbau der Hilfen zur Weiterführung des Haushalts gemäß 71 SGB XII, Ausbau und Stärkung interkommunaler Zusammenarbeit, um Angebote bestmöglich auf den Bedarf abzustimmen und kostspielige Doppelstrukturen und Konkurrenzen zu vermeiden, Regionalstrategien zum Wohle Älterer, die zwischen Landes- und regionaler Ebene abzustimmen sind.

16 Wohnraum, Wohnungszugängen und Wohnumfeld ist barrierearm, und soweit möglich, barrierefrei zu sozialverträglichen Mieten bereitzustellen.

17 Beibehaltung der Vorschriften zur Barrierefreiheit in der Landesbauordnung, ein soziales Wohnungsbauprogramm für die barrierearme Anpassung im Wohnungsbestand sowie für den Neubau barrierefreier Wohnungen, Wohnungszugänge und des Wohnumfeldes sofern die Neubauten auf Flächen errichtet werden, die durch Rückbau von Gebäuden frei geworden sind, deren barrierearme Umgestaltung nicht möglich ist. In diesen Fällen ist auch der Rückbau zu fördern. Für diesen Zweck sind die dem Land Mecklenburg- Vorpommern vom Bund zur Verfügung gestellten Wohnungsbaumittel in vollem Umfang einzusetzen. Menschen, deren Wohnungsmieten aus öffentlichen Mitteln bezahlt werden, dürfen nicht aus Kostengründen von der Nutzung barrierefreier Wohnungen ausgeschlossen werden. Weiterentwicklung bzw. Fortführung der Förderung des barrierearmen Umbaus von Wohnungsbestand durch Zuschüsse, unabhängig von deren Standort und Besitzverhältnissen.

18 Wohnraumberatung ist flächendeckend bereitzustellen neutral und nicht mit kommerziellen Interessen verquickt werden darf, fachkundige Unterstützung Älterer bei der Beantragung von Fördermitteln und von Genehmigungen für bauliche Anpassung in der Wohnung leistet, vernetzt ist mit Pflegestützpunkten, abseits von zentralen Orten mobil bereitzustellen ist.

19 Unterstützen Sie bitte diese Forderungen, dafür wäre ich Ihnen dankbar.

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