Landesverwaltungsamt Berlin Service- und Systemunterstützungs-Center

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1 1 Achte Anpassung nach 69e LBeamtVG Mit der zunächst vorbehaltlich der Verabschiedung des BerlBVAnpG 2014/2015 erfolgenden Erhöhung der Bezüge zum 1. August 2014 wird in Berlin die 8. Anpassung seit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 vollzogen. Die Sätze 1 bis 3 des 69e LBeamtVG sind mit Inkrafttreten der Bezügeanpassung nicht mehr anzuwenden. 69e Abs. 4 sieht eine Neufestsetzung aller vorhandenen Versorgungsfälle vor. 1. Maschinelle Anpassung der Ruhegehaltssätze mittels Report Die Umrechnung der im IPV-System vorhandenen Vomhundertsätze zum Stichtag wird durch das SSC mittels eines SAP-Reports erfolgen Umzusetzende Feldinhalte Durch den Report werden grundsätzlich folgende Feldinhalte umgesetzt: im Infotyp Versorgungsbezug (IT 0322), Registerkarte Vomhundertsätze Ruhegehaltssatz (maschinell) Ruhegehaltssatz (manuell) Höchstgrenze VHS Rente (maschinell) Höchstgrenze VHS Rente (manuell) Vergleichs-VHS Freistellung (maschinell) Vergleichs-VHS Freistellung (manuell) und im Infotyp Anrechnung weiterer Versorgungsbez. (IT 0782) VHS Höchstgrenze Hinweis Der Prozentsatz im Feld Erhöhter Ruhegehaltssatz im Infotyp Versorgungsbezug (IT 0322), Registerkarte Vomhundertsätze, der bei einer vorübergehenden Erhöhung nach 14a LBeamtVG systemseitig ermittelt wird, wird durch das (maschinelle) Anlegen eines neuen Datensatzes im Infotyp Versorgungsbezug (IT 0322) zum Stichtag der 8. Anpassung ebenfalls umgerechnet. Autor: LVwA - PS IPV Seite 1 von 8

2 1.2. Auswahl der Personalfälle Grundsätzlich werden alle Versorgungsempfänger (Mitarbeitergruppe V Versorgung), die zum Stichtag der 8. Anpassung ( ) einen gültigen Datensatz im Infotyp Organisatorische Zuordnung (IT 0001) besitzen, in die Prüfung, ob eine Anpassung der Vomhundertsätze vorzunehmen ist, einbezogen. Dies bedeutet, dass sofern die weiteren Umsetzungsbedingungen gegeben sind auch Datensätze von nicht (mehr) zahlungsrelevanten Personalfällen (z.b. Versorgungsurheber ohne laufende Hinterbliebenenversorgung, Fremdfälle für Auskunft Familiengericht mit leerem IT 0322) angepasst werden. Von der Umsetzung der Prozentsätze werden durch das SSC Fälle der Mitarbeiterkreise WL Emeriten, WY VVA-Fälle (Ang.) und WZ VVA-Fälle (Arb.) ausgenommen. Von der Umsetzung ausgenommen werden zudem durch den Report Personalfälle, die zum Stichtag einen gültigen Datensatz im Infotyp Versorgungsbezug (IT 0322) mit dem Grund Eintritt Versorgung 06 Dienstunfall 36 LBeamtVG, 07 qual. Dienstunfall 37 LBeamtVG oder 11 Kriegsunfall nach 82 LBeamtVG besitzen Verarbeitung der Personalfälle durch den Report Ist für den ausgewählten Personalfall ein gültiger Datensatz im Infotyp Versorgungsbezug (IT 0322) vor dem Stichtag der 8. Anpassung ( ) vorhanden und zum Stichtag noch gültig, wird die Umsetzung der relevanten Prozentsätze durchgeführt. In Fällen mit einem gültigen IT 0322 bereits vor dem Stichtag und (einem) weiteren IT 0322 nach dem Stichtag werden alle Datensätzen umgesetzt. Achtung Der Umsetzungsreport erfasst nicht Fälle, die direkt zum Stichtag oder erst nach dem Stichtag einen gültigen Infotypen 0322 haben, d.h. also Fälle, die bereits für ein zukünftiges Datum ab dem Stichtag aufgenommen wurden. Für die Umsetzung wird der vorhandene Datensatz im Infotyp Versorgungsbezug (IT 0322) zum Stichtag der 8. Anpassung abgegrenzt und im neuen Datensatz der Ruhegehaltssatz 14 Absatz 1, der Höchstgrenzenvomhundertsatz 55 und der Vergleichsruhegehaltssatz 14 Absatz 4 LBeamtVG mit dem Faktor 0,95667 multipliziert. Autor: LVwA - PS IPV Seite 2 von 8

3 Für die ausgewählten Fälle wird zusätzlich geprüft, ob eine Anrechnung nach 54 LBeamtVG im Infotyp Anrechnung weiterer Versorgungsbez. (IT 0782) vorhanden ist. In diesem Fall wird der im Infotyp Anrechnung weiterer Versorgungsbez. (IT 0782) vorhandene Vomhundertsatz für die Höchstgrenze 54 ebenfalls mit dem Faktor multipliziert und ein neuer Datensatz ab dem Stichtag angelegt. Die Umsetzung oder Nichtumsetzung der im Infotyp Anrechnung weiterer Versorgungsbez. (IT 0782) vorhanden Datensätze in Abhängigkeit vom Beginndatum, erfolgt analog der für den Infotyp Versorgungsbezug (IT 0322) beschriebenen Regeln Listen Nach dem Ausführen des Reports durch das SSC werden dem Versorgungsbereich folgende Listen als Spool-Datei zur Verfügung gestellt: a) Liste der umgesetzten Personalfälle sortiert nach Personalsachbearbeiter Stammdaten (und innerhalb des Sachgebietes nach Personalnummern aufsteigend sortiert) b) Liste der fehlerhaften nicht umgesetzten Personalfälle sortiert nach Personalsachbearbeiter Stammdaten (und innerhalb des Sachgebietes nach Personalnummern aufsteigend sortiert) zu a) Liste der umgesetzten Personalfälle sortiert nach Personalsachbearbeiter Stammdaten: Folgende Daten werden für jeden Personalfall ausgegeben: Personalnummer, Name, umgesetzter Infotyp, Art der Versorgung (als Text), Grund der Versorgung (als Text), maschineller Ruhegehaltssatz (RGVH), maschinelle Höchstgrenze VHS Rente (HG VHS 55), maschineller Vergleichs-VHS (Vgl-VHS), manueller Ruhegehaltssatz (man. RGVH), manuelle Höchstgrenze VHS Rente (man. HG VHS 55), manueller Vergleichs-VHS (Vgl-VHS manuell), Autor: LVwA - PS IPV Seite 3 von 8

4 VHS Höchstgrenze 54 (VHS 54 HG), (ggf. mit Zusatz des Gültigkeitszeitraums des Satzes, wenn mehrere Sätze pro Infotyp umgesetzt wurden.) Hinweise Der Prozentsatz im Feld Erhöhter Ruhegehaltssatz im Infotyp Versorgungsbezug (IT 0322), Registerkarte Vomhundertsätze, der bei einer vorübergehenden Erhöhung nach 14a LBeamtVG systemseitig ermittelt wird, wird nicht in der Liste der umgesetzten Personalfälle ausgegeben (vgl. Ausführungen zu Tz Umzusetzende Feldinhalte). Für Hinterbliebene werden umgesetzte Datensätze im Infotyp Anrechnung weiterer Versorgungsbez. (IT 0782) unter der eigenen Personalnummer ausgewiesen. zu b.) Liste der fehlerhaften nicht umgesetzten Personalfälle sortiert nach Personalsachbearbeiter Stammdaten: Es werden jeweils die Personalnummer, die Art des Hinweises (E= Fehler, W=Hinweis) und der Fehlertext ausgegeben. Hinweise Personalfälle mit einem Datensatz im Infotyp Versorgungsbezug (IT 0322) oder Infotyp Anrechnung weiterer Versorgungsbez. (IT 0782), der am Stichtag der 8. Anpassung beginnt, erhalten die Warnmeldung: Infotypsatz (0322) (oder IT 0782) beginnt am : es wird keine Umsetzung vorgenommen. Für Hinterbliebene, die mit einem Urheber verknüpft sind, der im Infotyp Versorgungsbezug (IT 0322) zum Stichtag der 8. Anpassung ( ) einen gültigen Datensatz mit der Art der Versorgung 7 Versorgungsurheber (Simulationsdaten) besitzt, erhalten die Fehlermeldung: Für die Pernr. xxxxxxxx existiert kein gültiger Satz im IT 0322 mit Subtyp 01. Der Vomhundertsatz im Infotyp Versorgungsbezug (IT 0322) wird nicht umgesetzt. Autor: LVwA - PS IPV Seite 4 von 8

5 Nicht auf der Liste enthalten sind Fälle, die aus folgenden Gründen nicht selektiert bzw. nicht umgesetzt wurden: Versorgungsurheber ohne gültigen Infotyp Basisbezüge (IT 0008) am Stichtag Mitarbeiterkreise WL Emeriten, WY VVA-Fälle (Ang.) und WZ VVA-Fälle (Arb.) Grund Eintritt Versorgung: 06 Dienstunfall 36 LBeamtVG, 07 qual. Dienstunfall 37 LBeamtVG oder 11 Kriegsunfall nach 82 LBeamtVG 2. Neue Systemeinstellungen Mit der Bezügeanpassung zum 1. August 2014 wird in Berlin die 8. Anpassung vollzogen, die Sätze 1 bis 3 des 69e LBeamtVG sind mit Inkrafttreten der Bezügeanpassung nicht mehr anzuwenden. Es ergeben sich daraus folgende Änderungen bei den Berechnungen im IPV-System: 14 Abs. 1 LBeamtVG Bei der Berechnung des Ruhegehaltssatzes wird der Faktor für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit von 1,875 auf 1,79375 geändert. Der Höchstruhegehaltssatz beträgt nur noch 71,75 vom Hundert. Bei erneuten Festsetzungen nach Übergangsrecht ( 85 Abs. 1) oder altem Recht ( 14 F. 1991) wird der Ruhegehaltssatz mit dem Faktor 0,95667 vervielfältigt. 14a LBeamtVG Die Erhöhung des Ruhegehaltssatzes beträgt 0,95667 anstelle von 1 vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge für je zwölf Kalendermonate. 66,97 vom Hundert anstelle von 70 vom Hundert dürfen nicht überschritten werden. 50a, b, d LBeamtVG Der Höchstruhegehaltssatz ändert sich von 75 auf 71,75 vom Hundert. 50e LBeamtVG Der Höchstruhegehaltssatz wird ebenfalls von 70 auf 66,97 vom Hundert geändert. 53 Abs. 2 Nr. 3 LBeamtVG Der Höchstruhegehaltssatz ändert sich von 75 auf 71,75 vom Hundert. 54 LBeamtVG Der Höchstruhegehaltssatz ändert sich von 75 auf 71,75 vom Hundert. Autor: LVwA - PS IPV Seite 5 von 8

6 In den Bescheiden ergeben sich folgende Änderungen: Im Bescheid B03 Festsetzung Versorgungsbezüge, Bescheid B02 Berechnung Versorgungsausgleich, D01 Berechnung KEZ 50a,b,d,e, E01 Ruhensberechnung 53, E11 Ruhensberechnung 54 und E21 Ruhensberechnung 55 entfällt für Berechnungen ab die Zeile X Anpassungsfaktor 69e Abs. 3 LBeamtVG mit Andruck des Faktors. Im Bescheid B21 Dienstzeiten 14 F wird für Berechnungen ab die neue Zeile Berücksichtigung Anpassungsfaktor 69e LBeamtVG in Höhe von 0,95667 v.h. ausgegeben. Im Bescheid B31 Dienstzeiten 85 (1) werden für Berechnungen ab die zusätzlichen neuen Zeilen Summe Ruhegehaltssatz 1 und 2 und Berücksichtigung des Anpassungsfaktors 69e LBeamtVG i. H. v. 0,95667 ausgegeben. Im Bescheid B09 Berechnung 14a - Anlage RGEH wird für Berechnungen ab der Andruck des bisherigen festen Prozentsatzes von 1 v.h. je Kalendermonat bzw. 70 Prozent Höchstsatz durch 0,95667 bzw. 66,97 Prozent ersetzt. 3. Fallbearbeitung im IPV-System ab Alle mittels Report umgesetzten Fälle erhalten ab dem Abrechnungsmonat August 2014 in der Personalabrechnung Versorgungsbezüge auf Grundlage des abgesenkten Versorgungsniveaus. Auf dem Entgeltnachweis entfällt der Andruck der Zeile Kürzung 69e auf. Dies wird auch in der Abrechnungssimulation sichtbar. Auf alle nach Transport der Systemeinstellungen (am ) ab (erneut) festgesetzten Personalfälle kommen die ab geltenden gesetzlichen Regelungen zur Anwendung. Die mit der Liste der fehlerhaften nicht umgesetzten Personalfälle benannten Personalnummern sind nachzupflegen! Autor: LVwA - PS IPV Seite 6 von 8

7 Achtung In der Bearbeitung der Fälle im IPV-System ab besonders zu beachten sind folgende Sachverhalte, die teilweise bis zum Beginn der Abrechnung August 2014 am nachgepflegt werden müssen: Nicht vom Report umgesetzte Versorgungsfälle mit Versorgungsbeginn zum Stichtag oder danach müssen zum bzw. zum Versorgungseintritt nach dem erneut festgesetzt werden. Anderenfalls führt der in den Stammdaten vorhandene zu hohe Ruhegehaltssatz zur Zahlung. Versorgungsfälle, die ab dem mit einem Versorgungseintrittsdatum vor dem aufgenommen werden, müssen neben der Erstfestsetzung zum Versorgungseintritt einen weiteren Festsetzungsvorgang zum Stichtag erhalten. Anderenfalls führt durchgehend ab Eintrittsdatum der dort noch gültige (zu hohe) Ruhegehaltssatz zur Zahlung. Es ist also zu beachten, dass in jedem Fall ein Splitt des Infotypen Versorgungsbezüge (IT 0322) zum mit entsprechend gültigen Prozentsätzen vorhanden ist. Hiervon ausgenommen sind nur die Versorgungsfälle, für die 69e LBeamtVG nicht galt (z.b. Emeriten, Unfallversorgung). Sollten vor Transport der Systemeinstellungen (am ) bereits Personalvorgänge begonnen aber nicht abgeschlossen worden sein, so gilt grundsätzlich, dass für diese Fälle der Button Taschenrechner auf der Registerkarte Festsetzung erneut zu betätigen ist, damit die korrekten Daten in die Registerkarte gezogen werden. Der Personalteilvorgang ist erneut zu sichern. Es sind neue Bescheide zu erstellen. Die Durchführung eines Personalvorganges Anrechenbare Zahlungen mit Wirkungsdatum ab für einen Versorgungsurheber führt nur dann zu vollständig korrekten Bescheiden, wenn zuvor ein Personalvorgang Festsetzung zum durchgeführt wurde (einschließlich Datenfreigabe). Anderenfalls wird auf dem Bescheid E27 Höchstgrenze 55 ein zu hoher Ruhegehaltssatz ausgegeben. Autor: LVwA - PS IPV Seite 7 von 8

8 Die Durchführung eines Personalvorganges Festsetzung Hinterbliebene mit Wirkungsdatum ab führt nur dann zu vollständig korrekten Bescheiden, wenn zuvor ein Personalvorgang Festsetzung zum für den Urheber durchgeführt wurde (einschließlich Datenfreigabe). Anderenfalls wird auf den Bescheiden B11 Dienstzeiten 14 n.f., B21 Dienstzeiten 14 F. 1991, B31 Dienstzeiten 85 (1) und B08 Festsetzung Ruhegehaltssatz ein zu hoher Ruhegehaltssatz ausgegeben. Versorgungsfälle mit Anrechnung einer weiteren Versorgung sind hinsichtlich ihrer fachlich/inhaltlichen Korrektheit zu überprüfen, ggf. ist ein im Feld Zusätzl. Betrag HG im Infotypen Anrechnung weiterer Versorgungsbez. (IT0782) vorhandener Betrag manuell anzupassen. 4. Termine Der Transport der Systemeinstellungen zur Besoldungs- und Versorgungserhöhung zum sowie zum Auslaufen der Sätze 1 bis 3 des 69e LBeamtVG erfolgen am Das Anlegen der Datensätze mit den umgerechneten Vomhundertsätzen in den Infotypen Versorgungsbezug (IT 0322) und Anrechnung weiterer Versorgungsbez. (IT0782) wird durch das SSC vom 04. bis erfolgen. Autor: LVwA - PS IPV Seite 8 von 8

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