Versorgungsadministration (DEPA) Personalvorgang Rentenrechtliche Zeiten nach Festsetzung
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- Andrea Sauer
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1 Versorgungsadministration (DEPA) Personalvorgang Rentenrechtliche Zeiten nach Festsetzung (RZNF) Inhalt 1 Übersicht der Personalteilvorgänge 2 2 Allgemeine Hinweise 2 3 Durchführungshinweise Registerkarte Hinweise und Bemerkungen Registerkarte Prüfung vorbereiten 7 Autor: LVwA PS IPV Seite PV09-1
2 1 Übersicht der Personalteilvorgänge Personalvorgangsart: Festsetzungsvorgang (Versorgungsadministration (DEPA)) Personalvorgang: Rentenrechtliche Zeiten nach Festsetzung (RZNF) Personalteilvorgang / Registerkarte IPV- Anwenderhandbuch, Kapitel 4 Funktionsbereich Sachbearbeiter Versorgung Funktionsbereich Prüfer Stammdaten Versorgung R101 X X Dienstzeiten R104 X X Festsetzung R201 X X Rentenanrechnung R401 X X Rentenauskunft R404 X X Erwerbseinkommen Arbeitgeber R405 X X Erwerbseinkommen Betrag R406 X X HG Erwerbseinkommen/Rentenanr. R407 X X Hinweise und Bemerkungen R800 X X Prüfung vorbereiten R701 X Genehmigung R702 X Original erstellen R703 X Freigabe R704 X 2 Allgemeine Hinweise Mit dem Personalvorgang Rentenrechtliche Zeiten nach Festsetzung (RZNF) können rentenrechtliche Zeiten berücksichtigt werden, die nach Eintritt in den Ruhestand aufgetreten sind. Er wird verwendet, um nachträglich rentenrechtliche Zeiten zu bearbeiten. Dafür steht der Zeitangabentyp Rentenversicherungspflichtige Zeit (5521) im Personalteilvorgang Dienstzeiten zur Verfügung. Diese bei der Rente berücksichtigten Zeiten nach Eintritt des Versorgungsfalles sind für die Ermittlung der Höchstgrenze nach 55 Abs. 2 LBeamtVG relevant. Daher wird im Zuge der Berücksichtigung der rentenrechtlichen Zeiten i.d.r. auch die Erfassung einer Rente erfolgen. Der Personalvorgang ist nur für Versorgungsurheber auszuführen. Autor: LVwA PS IPV Seite PV09-2
3 3 Durchführungshinweise Die nachfolgenden Ausführungen beschränken sich auf spezielle nur den Ablauf des Personalvorgangs Rentenrechtliche Zeiten nach Festsetzung (RZNF) im Rahmen der Auskunft betreffende Hinweise. Weitere detaillierte Bearbeitungshinweise sind den Beschreibungen der Personalteilvorgänge / Registerkarten im IPV-Anwenderhandbuch Kapitel 4 zu entnehmen. Die Beschreibung Allgemeines zu Personalvorgängen im IPV-Anwenderhandbuch Kapitel 4 ist zu beachten. 3.1 Registerkarte Hinweise und Bemerkungen Der Aufbau der Unterregisterkarten ist identisch. 1. Textbaustein -ID In diesen Feldern können in der jeweiligen Unterregisterkarte Textbausteine ausgewählt werden, die im korrespondierenden Bescheid in der Reihenfolge angedruckt werden, die der Sortierung nach der Bescheid-ID entspricht. In der Unterregisterkarte Anschreiben Änderungen stehen folgende Textbausteine zur Verfügung, die im Bescheid A110 Bescheid Änderungen zum Andruck kommen: 1AA 1BA Rente Einkommen - einer Rente ( 55 Landesbeamtenversorgungsgesetz - LBeamtVG) - eines Einkommens ( 53 Landesbeamtenversorgungsgesetz - LBeamtVG) Autor: LVwA PS IPV Seite PV09-3
4 2AA Merkblatt-53 Merkblatt zu 53 LBeamtVG 2BA 3AA 3AB 3AC 3AD 3AE 3AF Merkblatt Verrechng RentenNz 55 Verr. RentenNz Üz GesBetr. 55 Verr. RentenNz m. Üz Teilbetr. Verr. Üz GesBetrag Verr. Üz in Teilbeträgen Überzahlung Anhörung Merkblatt für die Bezieher von Versorgungsbezügen und Renten Aufgrund der mir von Ihnen seinerzeit gegebenen Übertragungserklärung gemäß 53 Abs. 2 Nr. 1 SGB I habe ich meinen Erstattungsanspruch gegenüber dem Rentenversicherungsträger geltend gemacht. Die Überzahlung Ihrer Versorgungsbezüge wird mit diesem Erstattungsbetrag verrechnet. Aufgrund der mir von Ihnen seinerzeit gegebenen Übertragungserklärung gemäß 53 Abs. 2 Nr. 1 SGB I habe ich meinen Erstattungsanspruch gegenüber dem Rentenversicherungsträger geltend gemacht. Die Überzahlung Ihrer Versorgungsbezüge wird mit diesem Erstattungsbetrag verrechnet. Die danach verbleibende Überzahlung wird in einer Summe gegen Ihren Anspruch auf laufende Versorgungsbezüge aufgerechnet. Aufgrund der mir von Ihnen seinerzeit gegebenen Übertragungserklärung gemäß 53 Abs. 2 Nr. 1 SGB I habe ich meinen Erstattungsanspruch gegenüber dem Rentenversicherungsträger geltend gemacht. Die Überzahlung Ihrer Versorgungsbezüge wird mit diesem Erstattungsbetrag verrechnet. Die danach verbleibende Überzahlung wird in monatlichen Teilbeträgen gegen Ihren Anspruch auf laufende Versorgungsbezüge aufgerechnet. Zum Ausgleich der entstandenen Überzahlung wird der entsprechende Betrag in einer Summe gegen Ihren Anspruch auf laufende Versorgungsbezüge aufgerechnet. Zum Ausgleich der entstandenen Überzahlung wird der entsprechende Betrag in monatlichen Teilbeträgen gegen Ihren Anspruch auf laufende Versorgungsbezüge aufgerechnet. Aufgrund der Anwendung der oben angegebenen Vorschriften ist eine Überzahlung Ihrer Versorgungsbezüge entstanden. Zur Klärung der Rückzahlungsmodalitäten setzen Sie sich bitte mit mir innerhalb der nächsten zwei Wochen Autor: LVwA PS IPV Seite PV09-4
5 in Verbindung. Sollte ich von Ihnen keine Nachricht erhalten, werde ich die entstandene Überzahlung ggf. in Teilbeträgen - gegen Ihren Anspruch auf laufende Versorgungsbezüge aufrechnen. In der Unterregisterkarte Änderungen 55 stehen folgende Textbausteine zur Verfügung, die im Bescheid A111 Anlage Bescheid Änderungen 55 zum Andruck kommen: 1AA 55 1AB 55,14(5) 1BA Wegfall 14a 1CA Wegfall 50e 1DA 55 freiwillige Beiträge 55 Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG) anzuwenden, weil Sie neben Ihrer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und / oder von anderen Leistungsträgern gleichzeitig Versorgungsbezüge nach beamtenrechtlichen Vorschriften beziehen. Übersteigt Ihre Rente zusammen mit Ihren Versorgungsbezügen die gesetzlich festgelegte Höchstgrenze, gelangt der die Höchstgrenze übersteigende Teil Ihrer Versorgungsbezüge nicht zur Auszahlung. 55 in Verbindung mit 14 Abs. 5 Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG) anzuwenden, weil Sie neben Ihrer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und / oder von anderen Leistungsträgern gleichzeitig Versorgungsbezüge nach beamtenrechtlichen Vorschriften beziehen. Gleichzeitig entfällt die vorübergehende Erhöhung Ihres Ruhegehaltssatzes gemäß 14 a LBeamtVG. Gleichzeitig entfällt die vorübergehende Gewährung von Zuschlägen gemäß 50 e LBeamtVG. Bei der Berücksichtigung der Rente bleiben die auf freiwilligen Beiträgen beruhenden Entgeltpunkte (EP) außer Ansatz. 1EA 1FA 55 Versorgungsausgleich Rente 55 2.HStruktG 40 % o. Mindestbelassung Renten, Rentenerhöhungen und Rentenminderungen, die auf einem durchgeführten Versorgungsausgleich beruhen, bleiben unberücksichtigt. Der Versorgungsanspruch beruht auf einem vor dem 1. Januar 1966 begründeten Beamtenverhältnis. Demzufolge bleiben nach den Vorschriften des 2. Haushaltsstrukturgesetzes 40 vom Hundert des zu berücksichtigenden Autor: LVwA PS IPV Seite PV09-5
6 Rentenbetrages bei der Anwendung des 55 LBeamtVG außer Betracht. 1FB 55 2.HStruktG 40 % mit Mindestbelassung Der Versorgungsanspruch beruht auf einem vor dem 1. Januar 1966 begründeten Beamtenverhältnis. Demzufolge bleiben nach den Vorschriften des 2. Haushaltsstrukturgesetzes 40 vom Hundert des zu berücksichtigenden Rentenbetrages bei der Anwendung des 55 LBeamtVG außer Betracht. Daneben wird Ihnen mindestens ein Betrag in Höhe von 40 vom Hundert der Versorgungsbezüge belassen. In der Unterregisterkarte Änderungen 53 stehen folgende Textbausteine zur Verfügung, die im Bescheid A112 Anlage Bescheid Änderungen 53 zum Andruck kommen: 1AA Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG) anzuwenden, weil Sie Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen beziehen und daneben Versorgungsbezüge erhalten. Übersteigt Ihr Einkommen zusammen mit Ihren Versorgungsbezügen die gesetzlich festgelegte Höchstgrenze, gelangt der die Höchstgrenze übersteigende Teil Ihrer Versorgungsbezüge nicht zur Auszahlung. 1BA 1BB 1CA 1CB 53 Mindestbelassung 53 keine Mindestbelassung 53 monatl. Berücksichtigung 53 Berücks. VerwEinkAng Ihnen verbleibt mindestens ein Betrag in Höhe von 20 vom Hundert Ihrer Versorgungsbezüge. Sie beziehen ein Einkommen aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst (Verwendungseinkommen), das mindestens aus derselben Besoldungsgruppe oder einer vergleichbaren Vergütungs- / Entgeltgruppe berechnet wird, aus der sich auch die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge bestimmen. Die gesetzliche Mindestbelassung in Höhe von 20 vom Hundert Ihres Versorgungsbezuges steht Ihnen daher nicht zu. Die Berücksichtigung des Erwerbs- und des Erwerbsersatzeinkommens erfolgt monatsbezogen. Wird Einkommen nicht in Monatsbeträgen erzielt, ist das Einkommen des Kalenderjahres, geteilt durch zwölf Kalendermonate, anzusetzen. Die Berücksichtigung des Erwerbseinkommens aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst erfolgt monatlich vom Autor: LVwA PS IPV Seite PV09-6
7 Beginn des Kalenderjahres an mit einem Zwölftel des voraussichtlichen Jahreseinkommens, unabhängig von der tatsächlichen Aufnahme der Beschäftigung. Teilen Sie mir bitte unverzüglich mit, wenn sich im laufenden Kalenderjahr Ihr Monatseinkommen ändern sollte. Zur abschließenden Bearbeitung reichen Sie bitte im kommenden Jahr zum Nachweis Ihres tatsächlich bezogenen Einkommens einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung über Ihr erzieltes Erwerbseinkommen aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst ein. 1CC 53 Berücks. VerwEinkSelbst Die Berücksichtigung des Erwerbseinkommens aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst erfolgt monatlich vom Beginn des Kalenderjahres an mit einem Zwölftel des voraussichtlichen Jahreseinkommens, unabhängig von der tatsächlichen Aufnahme der Tätigkeit. Teilen Sie mir bitte für jeden abgelaufenen Monat die Höhe Ihres Erwerbseinkommens mit. Zur abschließenden Bearbeitung reichen Sie bitte zu gegebener Zeit Ihren Einkommenssteuerbescheid ein. 2. bis 4. Die Beschreibung ist dem IPV-Anwenderhandbuch Kapitel 4 R800 Registerkarte Hinweise und Bemerkungen zu entnehmen. 5. Freitext: Das Freitextfeld ist nicht zu verwenden. 3.2 Registerkarte Prüfung vorbereiten Zum Personalvorgang Rentenrechtliche Zeiten nach Festsetzung (RZNF) werden ggf. - je nach Fallkonstellation - folgende Bescheide angelegt: Bescheid- ID Bezeichnung Art Anmerkung A110 Bescheid Änderungen Anschreiben Bescheid wird immer erzeugt, unabhängig von Textbausteinauswahl oder weiterem Sachverhalt A111 Anlage Bescheid Änderungen 55 Anschreiben Bescheid wird erzeugt, wenn in der korrespondierenden Unterregisterkarte ein Textbaustein ausge- Autor: LVwA PS IPV Seite PV09-7
8 Bescheid- ID Bezeichnung Art Anmerkung wählt wurde A112 B030 B080 Anlage Bescheid Änderungen 53 Festsetzung Versorgungsbezüge Festsetzung Ruhegehaltssatz Anschreiben Bescheid wird erzeugt, wenn in der korrespondierenden Unterregisterkarte ein Textbaustein ausgewählt wurde Berechnungsanlage Bescheid wird immer erzeugt, unabhängig von Textbausteinauswahl oder weiterem Sachverhalt Berechnungsanlage Bescheid kann auf Anforderung händisch erzeugt werden (Button zusätzliche Bescheide) B110 Dienstzeiten 14 n.f. Berechnungsanlage Bescheid wird immer erzeugt B210 Dienstzeiten 14 F Berechnungsanlage Bescheid wird nur erzeugt, B310 Dienstzeiten 85 (1) Berechnungsanlage Bescheid wird nur erzeugt, K410 K430 K450 Vergl.Ber.Dienstz. 14 n.f. m. 13 (3) Vergl.Ber.Dienstz. 14 F (3) Vergl.Ber.Dienstz. 85 (1) m. 13 (3) Berechnungsanlage Bescheid wird nur erzeugt, Berechnungsanlage Bescheid wird nur erzeugt, Berechnungsanlage Bescheid wird nur erzeugt, E010 Ruhensberechnung 53 Berechnungsanlage Bescheid wird nur erzeugt, E210 Ruhensberechnung 55 Berechnungsanlage Bescheid wird nur erzeugt, Autor: LVwA PS IPV Seite PV09-8
9 Bescheid- ID Bezeichnung Art Anmerkung E270 Höchstgrenze 55 Berechnungsanlage Bescheid wird nur erzeugt, Autor: LVwA PS IPV Seite PV09-9
Einkommensanrechnung bei Versorgungsberechtigten mit Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen
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