Reglement Parkplatz Givisiez

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1 Reglement Parkplatz Givisiez Propriétaire: Secrétariat général Secrétaire général Page 1 de 5 Auteur / Validé par Véronique Robatel / Séance de Chargée du développement Direction du Groupe du durable Entrée en vigueur / Distribution Groupe TPF interne Date de version / Numéro Remplace version du - Référence: 11000_ Directive parking Givisiez_ROBVER Inhaltsverzeichnis 1 Aussenparkplatz Recht auf einen Aussenparkplatz Grundsatz Vignetten Kostenlos Empfänger von permanenten Vignetten Empfänger von Vignetten für gelegentliches Parkieren Anbringen der Vignette Parkplätze für externe Besucher Parkplätze für Lieferanten der TPF Parkplatz-Kontrolle Innenparkplätze Recht auf einen Parkplatz Grundsätze Vorgehen für die Gewährung von Jahresparkplätzen Reservationen für gelegentliches Parkieren Zugang zur Parkgarage Gebühren und Abzug der Kosten Parkieren von Motorrädern und Velos Parkieren von Motorrädern Parkieren von Velos... 5

2 1 Aussenparkplatz 1.1 Recht auf einen Aussenparkplatz Grundsatz Das Recht auf einen Aussenparkplatz wird Inhabern einer Vignette gewährt. 1.2 Vignetten Kostenlos Der Erhalt von Vignetten ist kostenlos Empfänger von permanenten Vignetten Eine permanente Vignette erhalten können: Mitarbeitende, die in Givisiez arbeiten und unregelmässige Arbeitszeiten haben; Mitarbeitende mit unregelmässigen Arbeitszeiten, die an anderen Standorten arbeiten, sich aber regelmässig nach Givisiez begeben müssen. Dies betrifft insbesondere: Für die Abteilung Strasse: Manager Strassennetz, Gruppenleiter, Bus- und Trolleybus- Chauffeure; Für die Abteilung Bahn: Gruppenleiter, Ausbildner, Lokführer; Für die Abteilung Immobilienverwaltung: Gruppe Versorgung (Fahrzeuge), Gruppe Hauswarte (Gebäude), Gruppe Immobilienverwaltung; Für die Abteilung Betriebszentrum (BZ TPF) : alle Mitarbeitenden; Für die Abteilung Verkauf: ACTT, Mitarbeitende der Verkaufsstellen; Die Liste mit den Namen der Berechtigten wird von den Abteilungsleitern laufend aktualisiert. Der Abteilungsleiter ist dafür verantwortlich, neue Mitarbeitende über dieses Reglement zu informieren und bei Berechtigung eine Vignette auszuhändigen Empfänger von Vignetten für gelegentliches Parkieren Peuvent bénéficier d une vignette pour parcage occasionnel, sur demande : Auf Anfrage erhalten folgende Personen eine Vignette für gelegentliches Parkieren: Mitarbeitende mit unregelmässiger Arbeitszeit, die an einem anderen Standort arbeiten und sich ausnahmsweise an den Standort Givisiez begeben müssen; Mitarbeitende am Standort Givisiez, die normalerweise regelmässig arbeiten, für Tage, an denen sie ihre Arbeit vor 6 Uhr aufnehmen oder nach 19 Uhr beenden (Gruppe Elektrik, Gruppe Gleis, Gruppe CTR, Gruppe Sicherheitsrunde sowie Mitarbeitende der Abteilung Planung, die Bus-Dienstleistungen erbringen, ) Die Vignetten werden von den Vorgesetzten ausgehändigt. Sie müssen nach Ablauf der bewilligten Periode zurückgegeben werden Anbringen der Vignette Jeder Automobilist ist dafür verantwortlich, seine Vignette hinter der Windschutzscheibe sichtbar zu platzieren. Bei Unterlassung werden Sanktionen ergriffen (siehe Kap. A.5).

3 1.3 Parkplätze für externe Besucher Auf dem Aussenparkplatz südlich des Administrationsgebäudes befinden sich 10 Parkplätze, die für externe Besucher auf Anfrage reserviert werden können. Sie sind mit «Visiteurs TPF» beschildert. TPF-Mitarbeitende können diese Plätze für externe Personen, mit denen sie verabredet sind, reservieren. Es ist verboten, dass TPF-Mitarbeitende diese Plätze für die eigene Nutzung reservieren. Jeder Parkplatz ist mit einem Outlook-Kalender verbunden. Damit eine Reservation gültig ist, muss die/der Mitarbeitende im Kalender Name, Vorname und Nummer des Kontrollschilds bzw. den Namen der Firma eintragen. Erfolgt dies nicht, wird die Reservation vom Direktionssekretariat gelöscht. 1.4 Parkplätze für Lieferanten der TPF Auf dem Aussenparkplatz südlich des Gebäudes Instandhaltung Busse stehen Lieferanten der TPF zwei Plätze zur Verfügung. Diese Parkplätze sind mit «Bâtiment TPF» beschildert. 1.5 Parkplatz-Kontrolle Es werden sporadische Kontrollen vorgenommen. Im Falle eines Verstosses gegen die vorliegenden Bestimmungen wird eine Busse von CHF 40.- erhoben. Eine Beanstandung kann innerhalb von 10 Tagen beim Direktionssekretariat eingereicht werden. Als Verstoss gelten insbesondere: fehlende Vignette, regelwidrige Nutzung eines Parkplatzes (Parkieren ausserhalb der Markierung, Parkieren auf einem unberechtigten Parkplatz), Nicht- Reservieren eines Besucherparkplatzes usw. 2 Innenparkplätze 2.1 Recht auf einen Parkplatz Grundsätze Es gibt folgende Kategorien von Innenparkplätzen: Für Berechtigte eines Aussenparkplatzes, die einen Innenparkplatz wünschen, reservierte Parkplätze (Kostenpflichtiger Parkplatz: 50.- pro Monat). (Auf dieser Weise kann der Aussenparkplatz entlastet werden). Jahresparkplätze für Mitarbeitende mit regelmässigen Arbeitszeiten Jahresparkplätze für Gruppen von Fahrgemeinschaften Parkplätze, die für die Nutzung während eines halben oder vollen Tages von folgenden Personen reserviert werden können: o Mitarbeitende am Standort Givisiez, die keine Berechtigung für einen permanenten Parkplatz haben o Mitarbeitende von anderen Standorten, die sich für Sitzungen, Weiterbildungen usw. an den Standort Givisiez begeben müssen Parkplätze für Dienstfahrzeuge

4 2.2 Vorgehen für die Gewährung von Jahresparkplätzen Jahresparkplätze werden mit Hilfe des Systems CommuteRANK zugeteilt. Vorgehen: Anfragen werden über das Nutzer-Interface von CommuteRANK gemacht. CommuteRANK analysiert die Anfragen für Parkplätze der Mitarbeitenden und erstellt eine Prioritätenliste. Mitarbeitende, die zuoberst auf der Prioritätenliste stehen, haben Anspruch auf einen Jahresparkplatz. Dabei werden folgende Kriterien berücksichtigt: Wie gut ist der Arbeitsort erreichbar (Möglichkeiten und Zeitaufwand) Person mit eingeschränkter Mobilität Ausüben von Fahrgemeinschaften Persönliche Kriterien (Kinder auf der Fahrt zur Schule bringen) Die Zuteilung erfolgt jedes Jahr auf Grundlage der aktualisierten Informationen (Adresse Domizil, Fahrpläne öffentlicher Verkehr, Anzahl verfügbare Plätze, ). Die Mitarbeitenden müssen somit jedes Jahr einen neuen Antrag stellen. Möglichkeit, seinen Parkplätz bei Abwesenheit freizugeben Bei Abwesenheit (Reisen, Krankheit, Ferien, ) können Berechtigte eines Jahresparkplatzes ihren Parkplatz freigeben. Die Freigabe erfolgt, indem man sich in sein Konto auf CommuteRANK einloggt (via Web oder Mobil-App). CommuteRANK wird diese Plätze für sporadisches Parkieren freigeben. Eine Freigabe ergibt keinen Anspruch auf eine Entschädigung der Kosten. Fahrgemeinschaften Fahrgemeinschaften können sich einen Parkplatz teilen. Dabei muss eine verantwortliche Person für die Fahrgemeinschaft bestimmt werden. Diese meldet die Gemeinschaft beim Administrator von CommuteRANK an. Wird die Anfrage akzeptiert, erhält die verantwortliche Person einen Zugangsbadge für die Parkgarage. Bei Abwesenheit muss dieser Badge einer anderen Person der Fahrgemeinschaft ausgehändigt werden. Die Parkplatzgebühr wird vom Lohn der für die Fahrgemeinschaft verantwortlichen Person abgezogen. 2.3 Reservationen für gelegentliches Parkieren Mitarbeitenden am Standort Givisiez, die über keine Berechtigung für einen Jahresparkplatz verfügen und Mitarbeitende mit regelmässigen Arbeitszeiten, die an einem anderen Standort arbeiten und sich gelegentlich an den Standort Givisiez begeben müssen, können auf Anfrage gelegentlich einen Parkplatz reservieren. Jeder Mitarbeitende verfügt über eine gewisse Anzahl an Tagen für das Parkieren. Reservationen sind möglich, indem man sich in sein persönliches Konto in CommuteRANK einloggt (via Web oder Mobil-App). CommuteRANK verwaltet die Zuteilung der verfügbaren Parkplätze und ist mit der Verwaltungszentrale der Garagebarrieren verbunden. Reservationen sind für halbe oder ganze Tage möglich. Wird eine Reservation am selben Tag storniert, müssen die Parkgebühren trotzdem bezahlt werden. Der nachstehenden Tabelle können Sie entnehmen, bis wann Reservationen durchgeführt und wie lange die Parkplätze entsprechend genutzt werden können: Art der Reservation Reservation möglich bis Nutzungsdauer Für den Tag 7 Uhr am selben Tag 6 Uhr 19 Uhr Für den Vormittag 7 Uhr am selben Tag 6 Uhr Uhr Für den Nachmittag 13 Uhr am selben Tag Uhr 19 Uhr

5 2.4 Zugang zur Parkgarage Mitarbeitende, die über einen Jahresparkplatz verfügen und Mitarbeitende, die einen gelegentlichen Parkplatz reserviert haben, können die Barriere der Parkgarage mit dem Legic-Mikrochip ihres Kaba- Schlüssels öffnen. 2.5 Gebühren und Abzug der Kosten Gebühren Jahresparkplatz: CHF 50.- pro Monat. (Für Eintritte oder Austritte im Laufe des Monats, Abwesenheiten aufgrund von unbezahltem Urlaub, Krankheit, Unfall, Mutterschaftsurlaub, werden keine Reduktionen gewährt. Langfristige Absenzen werden auf individueller Basis behandelt.) Tagesparkplatz: CHF 5.- pro Tag Halbtagesparkplatz: CHF 3.- pro Halbtag Abzug der Kosten Parkkosten werden monatlich vom Salär abgezogen. 3 Parkieren von Motorrädern und Velos 3.1 Parkieren von Motorrädern Motorräder müssen im Velo-/Motorrad-Raum, der sich neben der Einfahrt zur Parkgarage befindet, oder auf den zu diesem Zweck vorgesehenen Plätzen im nördlichen Teil der Parkgarage parkiert werden. Das Parkieren ist gratis. Um in die Parkgarage zu gelangen, muss die Barriere nicht geöffnet werden, da rechts der Barriere genügend Raum ist, um vorbeizufahren. 3.2 Parkieren von Velos Velos und E-Bikes müssen an folgenden Standorten parkiert werden: Im Freien, auf dem dafür vorgesehenen Platz südlich des Administrationsgebäudes. Im Velo-/Motorrad-Raum, der sich neben der Einfahrt zur Parkgarage befindet. Die Velos müssen mit Hilfe der Wandbefestigungen horizontal aufgehängt werden. Auf den vorgesehenen Plätzen in der süd-östlichen Ecke des Parkhauses. Um in die Parkgarage zu gelangen, muss die Barriere nicht geöffnet werden, da rechts der Barriere genügend Raum ist, um vorbeizufahren.

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