PSM-Zulassungsbericht (Registration Report)

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1 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte Entscheidung des BVL dar. Da die Berichte nach der Anhörung nicht mehr aktualisiert werden, ist es möglich, dass die später tatsächlich getroffenen Zulassungs- bzw. Genehmigungsentscheidungen von den Berichten abweichen. Auch die Bezeichnung des Mittels kann sich nachträglich ändern. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) Pflanzenschutzmittel: Sombrero Antragsnummer: /00 Wirkstoff(e): Imidacloprid Stand: SVA am: Kontaktanschrift: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienststelle Braunschweig Messeweg 11/ Braunschweig Tel: +49 (0) Fax: +49 (0)

2 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 2 von 31 Inhaltsverzeichnis 1 Übersicht Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Anwendungen Decodierung von Auflagen und Hinweisen...29

3 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 3 von 31 1 Übersicht 1.1 Basisdaten Pflanzenschutzmittel: Sombrero Antragsnummer: /00 Antragsart: Zulassungsantrag gemäß 15 PflSchG Antragsteller: Feinchemie Schwebda GmbH Edmund-Rumpler-Str Köln Wirkungsbereich: Insektizid Formulierungstyp: Suspensionskonzentrat zur Saatgutbehandlung Wirkstoff(e): Imidacloprid(0866) Gehalt Enthalten in zugelassenen Mitteln 600 g/l ja 1.2 Beabsichtigte Entscheidung des BVL Mittel zulassen Beantragte Anwendungen Nummer Pflanzen/- erzeugnisse/objekte Schadorganismus/ Zweckbestimmung Entscheidung Futterrübe, Zuckerrübe Blattläuse zulassen Futterrübe, Zuckerrübe Blattläuse zulassen Futterrübe, Zuckerrübe Rübenfliege zulassen Futterrübe, Zuckerrübe Rübenfliege zulassen Futterrübe, Zuckerrübe Moosknopfkäfer zulassen Futterrübe, Zuckerrübe Moosknopfkäfer zulassen 1.3 Zusammenfassende Beurteilung/Hintergrund für die Entscheidung Bei Sombrero (ehemals SeedOprid) handelt es sich um ein Suspensionskonzentrat zur Saatgutbehandlung. Die technischen Daten entsprechen im Wesentlichen der FAO-Spezifikation 582/FS (2006) und weisen darauf hin, dass bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Anwendung keine Probleme auftreten sollten. Für die Bestimmung des Wirkstoffs Imidaclopridim technischen Material und in der Formulierung stehen valide Analysemethoden zur Verfügung. Es stehen auch CIPAC-Methoden zur Verfügung. Das Mittel Sombrero mit dem Wirkstoff Imidacloprid soll antragsgemäß gegen Blattläuse, Rübenfliegen und Moosknopfkäfer in Futter- und Zuckerrüben eingesetzt werden. Imidacloprid gehört zu der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoiden, besitzt systemische Eigenschaften, eine lange Wirkungs-

4 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 4 von 31 dauer und eine geringe Warmblütertoxizität. Die Wirkung von Imidacloprid (IRAC-Klassifizierung 4A) beruht auf einem Eingriff in die Reizübertragung im Nervensystem von Insekten. Ähnlich wie der natürlich vorkommende Signalstoff Acetylcholin wirkt Imidacloprid erregend auf bestimmte Nervenzellen, indem es an einem Rezeptorprotein angreift. Im Gegensatz zum durch das Enzym Acetylcholinesterase schnellabbaubaren Acetylcholin kann Imidacloprid nicht oder nur langsam abgebaut werden. Die nachhaltige Wirkung des Wirkstoffs führt zu einer Störung des Insektennervensystems und in der Folge zur Abtötung der behandelten Insekten. Imidacloprid wirkt als akutes Kontakt- und Fraßgift, nicht dagegen in der Gasphase. Aufgrund der Wirkungsweise wirkt Imidacloprid gegen Stämme von Schädlingen, die gegenüber anderen Wirkstoffen resistent sind. Vereinzelt sind aber auch schon gegen Neonicotinoide resistente Schadorganismen in Europa vor allem aus dem Unterglasanbau bekannt geworden. Gegen Spinnmilben und Nematoden ist Imidacloprid nicht wirksam. Die Wirksamkeit für das Mittel Sombrero ist aufgrund der vorgelegten Studien belegt. Unterlagen mit unterschiedlichen Aufwandmengen belegen, dass der beantragte Mittelaufwand richtig gewählt wurde. Imidacloprid zeigte bei mehrjährigen Versuchen mit verschiedenen Formulierungen in zahl-reichen Kulturen in unterschiedlichen Entwicklungsstadien keine Schäden an den Kultur-pflanzen. Erkenntnisse über negative Einflüsse auf Quantität und Qualität des Ertrags; sowie unerwünschter oder unbeabsichtigter Nebenwirkungen liegen nicht vor. Insbesondere bei der Art Myzus persicae wird ein erhöhtes Resistenzbildungspotential ge-sehen. In Deutschland treten bei dieser Art bereits Resistenzen gegen verschiedene Wirk-stoffe auf. Resistenz gegen Neonicotinoide wurde bisher noch nicht gefunden. Die Möglich-keit einer Resistenzbildung von M. persicae auch gegen Neonicotinoide muss berücksichtigt werden. Daher sollten Anwender dieses Mittels versuchen, einer Resistenzbildung vorzu-beugen. Es wurde dazu eine Publikation zur Neonicotinoid-Resistenz verschiedener Insek-ten mit Daten zur Sensitivität von M. persicae (16 Populationen) für den hier relevanten Wirkstoff Imidacloprid eingereicht. Der Wirkstoff Imidacloprid ist als sehr toxisch für Bienen bekannt. Die Expositionspfade über Pollen und Nektar bei der Anwendung als Saatgutbehandlung in Raps, Sonnenblumen und Mais wurden im Rahmen der EU-Wirkstoffprüfung ausreichend behandelt. In zahlreichen Halbfreiland- und Freilandversuchen wurden keine negativen Effekte auf Bienenvölker beo-bachtet. In praxisrelevanten Spezialversuchen zeigten sich keine Effekte auf Orientierungs-vermögen und Verhalten der Bienen. In Futter- und Zuckerrüben besteht für Bienen nur eine minimale Exposition, da bei landwirt-schaftlicher Nutzung dieser Kulturen weder Nektar noch Pollen für Bienen zur Verfügung stehen. Nennenswerte Honigtauproduktion durch Läuse mit für Bienen relevanten Rückstandskonzentrationen ist nicht zu erwarten, da Läuse wesentlich empfindlicher auf den Wirkstoff reagieren. Sackstaub und Staubabrieb während der Aussaat sind bei pilliertem Saatgut minimal und erreichen keine für Bienen kritischen Werte. Da der Wirkstoff Imidacloprid systemisch in der Pflanze verlagert wird, kann er unter be-stimmten Voraussetzungen mit Guttationstropfen ausgeschieden werden. Aufgrund der ho-hen Toxizität für Honigbienen können im Jugendstadium der Pflanzen zeitweilig für Bienen lethale Wirkstoffkonzentrationen auftreten. Die Guttationshäufigkeit bei Rüben ist jedoch sehr gering. Darüber hinaus ist der Zeitraum der Guttation innerhalb eines Tages relativ kurz und auch die Menge an ausgeschiedenem Guttationswasser im Vergleich zu anderen landwirtschaftlich genutzten Kulturen und der Feldrandvegetation gering. Grundsätzlich werden Bienenvölker jedoch nur sehr selten direkt am Rand einer Zuckerrübenfläche aufgestellt. Da Bienen bevorzugt im nahen Umkreis der Völker sammeln und bei Guttation der Rübe in der Regel viele alternative Wasserquellen, wie z.b. dauerhafte Wasservorkommen oder andere stärker guttierende Pflanzen vorhanden sind, ist die Wahrscheinlichkeit einer Aufnahme von Guttationstropfen der Rübe nur sehr

5 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 5 von 31 gering. Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse ist davon auszugehen, dass Bienenvölker bei zulassungsgemäßer Anwendung von Sombrero (600 g/l Imidacloprid) nicht gefährdet werden. Zur Risikominderung ist bei der Aussaat im Freiland grundsätzlich Saatgut mit gut anhaften-der Beizung zu verwenden. Bei pneumatischen Sämaschinen mit Ansaugung sollte die Ab-luft zum Boden hin abgeleitet werden. Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (NB 663). Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 485/2013 sind für Saatgutbehandlungsmittel mit dem Wirkstoff Imidacloprid besondere Risikominderungsmaßnahmen zum Schutz der Honigbiene zu treffen. Die folgenden Anwendungsbestimmungen werden erteilt: NT697, NT699, NT6991,NH6831, NH681 und NH682. Aufgrund der vorgesehenen Anwendung der Formulierung Sombrero als Saatgut-behandlungsmittel bei Rüben kommen bei sachgerechter Anwendung nur epigäisch lebende Nutzarthropoden direkt mit dem Präparat auf der Zielfläche in Kontakt. Für die Formulierung Sombrero, angewandt als Saatgutbehandlungsmittel bei Futter- und Zuckerrüben, wurden keine Ergebnisse vorgelegt. Daher werden die zu Gaucho WS 70 und Zuckerrüben vorliegenden Ergebnisse zur Bewertung von Sombrero herangezogen. Die dargestellten Ergebnisse zu der Formulierung Gaucho FS 600 als Saatgutbeize bei Mais bestätigen, dass 60 g bzw. 90 g Imidacloprid, appliziert als 100 ml bzw. 150 ml Sombrero/Saatguteinheit, und maximal 1,3 Saatguteinheiten/ha bei Zucker- und Futterrüben zu keinen Populationsminderungen 25 % bei Aleochara bilineata führen sollten. Auch bei den Vertretern der Spinnengattung Pardosa sind nach den Ergebnissen für Gaucho FS 600 als Saatgutbeize bei Mais Populationsrückgänge 25 % nach Anwendung von Sombrero in den vorgesehenen Aufwandmengen als Saatgutbehandlungsmittel bei Zucker- und Futterrüben nach heutigem Kenntnisstand eher unwahrscheinlich. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und Pardosa palustris, Aleochara bileneata und Poecilus cupreus eingestuft. Die Kennzeichnung NN1001 und NN1002 wird vergeben. Es liegen keine Hinweise vor, dass für die Bodenfruchtbarkeit bedeutsame Bodenmakro- und Bodenmikroorganismen geschädigt werden. Die vorliegenden Angaben zum Wirkstoff Imidacloprid sowie zum Präparat Sombrero reichen zur Bewertung möglicher Gesundheitsgefahren sowie des Risikos für Mensch und Tier aus. Aus den Ergebnissen der vorgelegten Studien ergeben sich keine Hinweise auf nicht vertretbare Auswirkungen. Schädigende Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwender oder Dritten sind bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels nicht zu erwarten. Die für die Zulassung vorgesehenen Anwendungen führen in den Erntegütern nicht zu Rückständen oberhalb der für den Wirkstoff Imidacloprid festgesetzten Rückstandshöchstgehalte. Bei bestimmungsgemäßer Anwendung ist eine Beeinträchtigung der Gesundheit der Verbraucher durch die Aufnahme von Rückständen mit der Nahrung nicht zu erwarten. Schädliche Auswirkungen auf das Grundwasser durch Wirkstoff oder relevante Metaboliten sind als Folge der vorgesehenen Anwendung nicht zu erwarten. Aufgrund der Persistenz des Wirkstoffs Imidacloprid im Boden ist das Pflanzenschutzmittel nur zulassungsfähig, wenn negative Auswirkungen auf die Folgekultur bzw. auf Bodenorganismen ausgeschlossen werden können. Für die vorgesehene Anwendung zur Saatgutbehandlung (Pillierung) von Rübensaatgut ist als zusätzliche Risikominderungsmaßnahme die Kennzeichnung des behandelten Saatgutes mit den üblichen Hinweisen (vollständige Einarbeitung, verschüttetes Saatgut entfernen etc.) sowie der Hinweis darauf, dass zum Schutz vor Einträgen in benachbarte Oberflächengewässer auf drainierten Flächen

6 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 6 von 31 keine Ausbringung im Herbst/Winter ( ) erfolgen sollte, vorgesehen. Gemäß den Vorgaben der Wirkstoffgenehmigung hat die Saatgutbehandlung ausschließlich in professionellen Saatgutbehandlungseinrichtungen, welche die beste verfügbare Technik anwenden, zu erfolgen. Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen sind unvertretbare Auswirkungen auf Nichtzielarten als Folge der vorgesehenen Anwendungen nicht zu erwarten. 1.4 Kennzeichnungen, Auflagen, Anwendungsbestimmungen und Hinweise zum Mittel Spezielle anwendungsbezogene Auflagen und Anwendungsbestimmungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3). Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß 4 Gefahrstoffverordnung N Xn Umweltgefährlich Gesundheitsschädlich RA110 RK050 RX022 SP001 SX002 SX013 SX024 SX035 SX036 SX037 SX046 SX057 Enthält 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden S 35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 36 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen S 37 : Geeignete Schutzhandschuhe tragen S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS07 GHS09 Ausrufezeichen Umwelt S1 Achtung EUH Enthält 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

7 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 7 von 31 EUH 401 H302 H400 H410 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Auflagen/Anwendungsbestimmungen gemäß 15 Abs. 4 PflSchG Naturhaushalt NH677 NH679 NH680 NT700 NW263 NW467 NW810 Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Verschüttetes Saatgut sofort zusammenkehren und entfernen." Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Das Mittel ist giftig für Vögel; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden." Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Behandeltes Saatgut und Reste wie Bruchkorn und Stäube, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle." Das mit diesem Pflanzenschutzmittel behandelte Saatgut darf nur in Verkehr gebracht werden, wenn es entsprechend den Vorschriften in 32 Absatz 3 Pflanzenschutzgesetz und Artikel 49 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 gekennzeichnet ist. Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere. Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Keine Ausbringung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März."

8 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 8 von 31 Anwenderschutz SB001 SB110 SE1201 SF6142 SF6161 SF618 SS1201 SS2203 SS6201 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. Beim Umgang mit gebeiztem Saatgut Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen beim Absacken des Saatgutes. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen beim Reinigen der Beizgeräte. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels. Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. Gummischürze tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.

9 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 9 von 31 Wirksamkeit NH681 NH682 NH6831 NT697 NT699 NT6991 WMI4A Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Keine Ausbringung des behandelten Saatgutes bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5 m/s." Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Das behandelte Saatgut einschließlich enthaltener oder beim Sävorgang entstehender Stäube vollständig in den Boden einbringen." Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Die Aussaat von behandeltem Saatgut darf nur dann mit einem pneumatischen Gerät, das mit Unterdruck arbeitet, erfolgen, wenn dieses in der "Liste der abdriftmindernden Sägeräte" des Julius Kühn-Instituts aufgeführt ist (einzusehen auf der Homepage des Julius Kühn-Instituts < Durch ein geeignetes Beizverfahren, das insbesondere die Verwendung eines geeigneten Haftmittels beinhaltet, ist sicherzustellen, dass das behandelte Saatgut staubfrei und abriebfest ist. Die Behandlung von Saatgut muss mit einem Gerät erfolgen, das in die Pflanzenschutzgeräteliste als Beizgerät eingetragen ist (Anlage zur Siebenundzwanzigsten Bekanntmachung über die Eintragung von Pflanzenschutzgeräten in die Pflanzenschutzgeräteliste vom 01. Juli 1993, BAnz S. 7567, in der jeweils geltenden Fassung). Die Anwendung des Mittels auf Saatgut darf nur in professionellen Saatgutbehandlungseinrichtungen vorgenommen werden, die in der Liste "Saatgutbehandlungseinrichtungen mit Qualitätssicherungssystemen zur Staubminderung" des Julius Kühn-Instituts aufgeführt sind (einzusehen auf der Homepage des Julius Kühn-Instituts < Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 4A Zusätzliche Angaben zu besonderen Gefahren und Sicherheitshinweisen gemäß 1d Abs. 2 der Pflanzenschutzmittelverordnung Hinweise NB663 NN1001 NN1002 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

10 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 10 von Nachforderungen zum Mittel Anwendungsbezogene Nachforderungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3). Mit Unterbrechung Analytik Naturhaushalt Phys.chem. Eigenschaften Rückstandsanalytik Rückstandsverhalten und Toxikologie Wirksamkeit Wirkstoff Ohne Unterbrechung Analytik Naturhaushalt Phys.chem. Eigenschaften KIIIA Die von Ihnen angegebenen Werte zur Ausgießbarkeit entsprechen nicht der FAO-Spezifikation 582/FS (2006) für Imidacloprid. Hierzu erbitte ich eine Stellungnahme. KIIIA Die Haltbarkeit der Zubereitung bei Umgebungstemperatur über zwei Jahre muss experimentell geprüft und in einem Versuchsbericht angegeben werden. Nützliche Hinweise sind in der GIFAP- Monographie Nr. 17 enthalten.

11 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 11 von 31 Begründung: Es liegt bislang lediglich die Ankündigung in Dokument M vor. Rückstandsanalytik Rückstandsverhalten und Toxikologie Wirksamkeit Wirkstoff 1.6 Erklärungen der Benehmens-/Einvernehmensbehörden vom Benehmen/Einvernehmen JKI 24. Januar 2013 erklärt BFR 20. Februar 2013 erklärt UBA 11. Januar 2013 erklärt 1.7 Zugelassene Mittel mit demselben Wirkstoff Pflanzenschutzmittel Wirkstoffe Gaucho WS Imidacloprid(0866) GmbHRegistrierung & PGA Zulassungsinhaber Kenn-Nr. Formulierungstyp Bayer CropScience Deutschland WS Wirkstoffgehalt 700 g/kg Confidor WG 70 Imidacloprid(0866) Bayer CropScience Deutschland GmbHRegistrierung & PGA WG 700 g/kg Monceren G Pencycuron(0649) Imidacloprid(0866) Bayer CropScience Deutschland GmbHRegistrierung & PGA FS 250 g/l 120 g/l Lizetan Plus Zierpflanzen-Bayespray GmbHRegistrierung & CropScience Deutschland PGA AE

12 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 12 von 31 Methiocarb(0079) Imidacloprid(0866),5 g/kg,25 g/kg Bayer Garten 3 in 1 Schädlingsfrei Imidacloprid(0866) Bayer CropScience Deutschland GmbHRegistrierung & PGA ST 25 g/kg Warrant 700 WG Cheminova A/S WG Imidacloprid(0866) 700 g/kg Lizetan-Combistäbchen Imidacloprid(0866) Bayer CropScience Deutschland GmbHRegistrierung & PGA PR 25 g/kg Bayer Garten Combigranulat Lizetan Imidacloprid(0866) Bayer CropScience Deutschland GmbHRegistrierung & PGA GR 25 g/kg 1.8 Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte in bestehender Zulassung keine 1.9 Höchstmengen Rückstandshöchstgehalte werden mit der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgesetzt und sind aktuell über recherchierbar.

13 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 13 von 31 2 Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Prüfbereich Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Produktanalytik Rückstandsanalysemethoden für die Überwachung Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Toxikologie/Exposition des Anwenders Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Naturhaushalt zulassungsfähig Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja 2.1 Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Imidacloprid Angaben zur Identität und zu physikalischen und chemischen Eigenschaften siehe Anlage Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Schlussfolgerung zu den phys.-chem. Eigenschaften: SeedOprid ist ein weißes, schwach chemisch riechendes Suspensionskonzentrat zur Saatgutbehandlung, welches weder brandfördernd noch explosiv ist. Es hat einen Flammpunkt über 79 C und eine Zündtemperatur von 390 C. Dichte, ph-wert, Viskosität, Oberflächenspannung, Schaumbeständigkeit, Suspendierbarkeit, Spontaneität der Dispergierbarkeit, Nasssiebtest, Haftfähigkeit am Saatgut, Verteilung über das Saatgut und Lagerstabilität bei erhöhter (54 C für 14 Tage) und niedriger (0 C für 7 Tage) Temperatur erfüllen die Anforderungen der FAO-Spezifikation 582/FS (2006), nicht jedoch die Ausgießbarkeit. Hierzu wurde eine Stellungnahme des Antragstellers nachgefordert. Ein Lagertest bei Umgebungstemperatur über zwei Jahre wurde vom Antragsteller angesetzt, liegt aber noch nicht vor. Die Angaben zu den technischen Eigenschaften weisen darauf hin, dass bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Anwendung in der Praxis keine Probleme auftreten sollten. 2.3 Produktanalytik Technischer Wirkstoff Für die Bestimmung des Reinheitsgrades des technischen Wirkstoffs und der Gehalte der Verunreinigungen des technischen Wirkstoffs stehen gemäß Guidance Document SANCO/3030/99 rev. 4 validierte Methoden zur Verfügung. Mittel In der Formulierung wird der Wirkstoff Imidacloprid nach einer Methode von Wallon Agricultural Research Centre (de Ryckel, 2006a) hochdruckflüssigkeitschromatographisch auf einer Phenomenex Prodigy ODS-3 Säule mittels UV-Detektion bei 260 nm bestimmt. Elutionsmittel: Wasser/pH3 Buffer/Acetonitril ( , v/v). Außerdem wird in der Formulierung der Wirkstoff Imidacloprid nach einer Methode von Wallon

14 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 14 von 31 agricultural Research Centre (de Ryckel, 2006b) hochdruckflüssigkeitschromatographisch auf einer Perkin-Elmer Pecosphere HS-3 silica Säule mittels UV-Detektion bei 277 nm bestimmt. Elutionsmittel: Acetonitril/Methanol mit 0,5% Schwefelsäure (96 + 4, v/v). Die Methoden sind gemäß Guidance Document SANCO/3030/99 rev.4 validiert. Für die Bestimmung des Wirkstoffgehaltes in FS-Formulierungen steht eine CIPAC-Methode zur Verfügung (Handbuch K, S. 75, Methode [582/FS/(M)/-]). 2.4 Rückstandsanalysemethoden für die Überwachung Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffes Imidacloprid in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, Boden, Wasser und Luft stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Rückstandshöchstgehalten, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Der Wirkstoff Imidacloprid lässt sich mittels LC-MS/MS und HPLC/UV bestimmen. In Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs ist die Standardmultimethode QuEChERS anwendbar. Methoden für die Bestimmung in Körperflüssigkeiten und Gewebe sind nicht erforderlich, da Imidacloprid nicht als toxisch oder sehr toxisch eingestuft ist. 2.5 Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Das Mittel Sombrero mit dem Wirkstoff Imidacloprid soll antragsgemäß gegen Blattläuse, Rübenfliegen und Moosknopfkäfer in Futter- und Zuckerrüben eingesetzt werden. Imidacloprid gehört zu der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoiden, besitzt systemische Eigenschaften, eine lange Wirkungsdauer und eine geringe Warmblütertoxizität. Die Wirkung von Imidacloprid (IRAC-Klassifizierung 4A) beruht auf einem Eingriff in die Reizübertragung im Nervensystem von Insekten. Ähnlich wie der natürlich vorkommende Signalstoff Acetylcholin wirkt Imidacloprid erregend auf bestimmte Nervenzellen, indem es an einem Rezeptorprotein angreift. Im Gegensatz zum durch das Enzym Acetylcholinesterase schnellabbaubaren Acetylcholin kann Imidacloprid nicht oder nur langsam abgebaut werden. Die nachhaltige Wirkung des Wirkstoffs führt zu einer Störung des Insektennervensystems und in der Folge zur Abtötung der behandelten Insekten. Imidacloprid wirkt als akutes Kontakt- und Fraßgift, nicht dagegen in der Gasphase. Aufgrund der Wirkungsweise wirkt Imidacloprid gegen Stämme von Schädlingen, die gegenüber anderen Wirkstoffen resistent sind. Vereinzelt sind aber auch schon gegen Neonicotinoide resistente Schadorganismen in Europa vor allem aus dem Unterglasanbau bekannt geworden. Gegen Spinnmilben und Nematoden ist Imidacloprid nicht wirksam. Die Wirksamkeit für das Mittel Sombrero ist aufgrund der vorgelegten Studien belegt. Unterlagen mit unterschiedlichen Aufwandmengen belegen, dass der beantragte Mittelaufwand richtig gewählt wurde. Imidacloprid zeigte bei mehrjährigen Versuchen mit verschiedenen Formulierungen in zahl-reichen Kulturen in unterschiedlichen Entwicklungsstadien keine Schäden an den Kultur-pflanzen. Erkenntnisse über negative Einflüsse auf Quantität und Qualität des Ertrags; sowie unerwünschter oder unbeabsichtigter Nebenwirkungen liegen nicht vor. Insbesondere bei der Art Myzus persicae wird ein erhöhtes Resistenzbildungspotential ge-sehen. In Deutschland treten bei dieser Art bereits Resistenzen gegen verschiedene Wirk-stoffe auf. Resistenz gegen Neonicotinoide wurde bisher noch nicht gefunden. Die Möglich-keit einer Resistenzbildung von M. persicae auch gegen Neonicotinoide muss berücksichtigt werden. Daher sollten Anwender dieses Mittels versuchen, einer Resistenzbildung vorzu-beugen. Es wurde dazu eine

15 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 15 von 31 Publikation zur Neonicotinoid-Resistenz verschiedener Insek-ten mit Daten zur Sensitivität von M. persicae (16 Populationen) für den hier relevanten Wirkstoff Imidacloprid eingereicht. Der Wirkstoff Imidacloprid ist als sehr toxisch für Bienen bekannt. Die Expositionspfade über Pollen und Nektar bei der Anwendung als Saatgutbehandlung in Raps, Sonnenblumen und Mais wurden im Rahmen der EU-Wirkstoffprüfung ausreichend behandelt. In zahlreichen Halbfreiland- und Freilandversuchen wurden keine negativen Effekte auf Bienenvölker beo-bachtet. In praxisrelevanten Spezialversuchen zeigten sich keine Effekte auf Orientierungs-vermögen und Verhalten der Bienen. In Futter- und Zuckerrüben besteht für Bienen nur eine minimale Exposition, da bei landwirt-schaftlicher Nutzung dieser Kulturen weder Nektar noch Pollen für Bienen zur Verfügung stehen. Nennenswerte Honigtauproduktion durch Läuse mit für Bienen relevanten Rückstandskonzentrationen ist nicht zu erwarten, da Läuse wesentlich empfindlicher auf den Wirkstoff reagieren. Sackstaub und Staubabrieb während der Aussaat sind bei pilliertem Saatgut minimal und erreichen keine für Bienen kritischen Werte. Da der Wirkstoff Imidacloprid systemisch in der Pflanze verlagert wird, kann er unter be-stimmten Voraussetzungen mit Guttationstropfen ausgeschieden werden. Aufgrund der ho-hen Toxizität für Honigbienen können im Jugendstadium der Pflanzen zeitweilig für Bienen lethale Wirkstoffkonzentrationen auftreten. Die Guttationshäufigkeit bei Rüben ist jedoch sehr gering. Darüber hinaus ist der Zeitraum der Guttation innerhalb eines Tages relativ kurz und auch die Menge an ausgeschiedenem Guttationswasser im Vergleich zu anderen landwirtschaftlich genutzten Kulturen und der Feldrandvegetation gering. Grundsätzlich werden Bienenvölker jedoch nur sehr selten direkt am Rand einer Zuckerrübenfläche aufgestellt. Da Bienen bevorzugt im nahen Umkreis der Völker sammeln und bei Guttation der Rübe in der Regel viele alternative Wasserquellen, wie z.b. dauerhafte Wasservorkommen oder andere stärker guttierende Pflanzen vorhanden sind, ist die Wahrscheinlichkeit einer Aufnahme von Guttationstropfen der Rübe nur sehr gering. Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse ist davon auszugehen, dass Bienenvölker bei zu-lassungsgemäßer Anwendung von Sombrero (600 g/l Imidacloprid) nicht gefährdet werden. Zur Risikominderung ist bei der Aussaat im Freiland grundsätzlich Saatgut mit gut anhaften-der Beizung zu verwenden. Bei pneumatischen Sämaschinen mit Ansaugung sollte die Ab-luft zum Boden hin abgeleitet werden. Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (NB 663). Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 485/2013 sind für Saatgutbehandlungsmittel mit dem Wirkstoff Imidacloprid besondere Risikominderungsmaßnahmen zum Schutz der Honigbiene zu treffen. Die folgenden Anwendungsbestimmungen werden erteilt: NT697, NT699, NT6991,NH6831, NH681 und NH682 Aufgrund der vorgesehenen Anwendung der Formulierung Sombrero als Saatgut-behandlungsmittel bei Rüben kommen bei sachgerechter Anwendung nur epigäisch lebende Nutzarthropoden direkt mit dem Präparat auf der Zielfläche in Kontakt. Für die Formulierung Sombrero, angewandt als Saatgutbehandlungsmittel bei Futter- und Zuckerrüben, wurden keine Ergebnisse vorgelegt. Daher werden die zu Gaucho WS 70 und Zuckerrüben vorliegenden Ergebnisse zur Bewertung von Sombrero herangezogen. Die dargestellten Ergebnisse zu der Formulierung Gaucho FS 600 als Saatgutbeize bei Mais bestätigen, dass 60 g bzw. 90 g Imidacloprid, appliziert als 100 ml bzw. 150 ml Sombrero/Saatguteinheit, und maximal 1,3 Saatguteinheiten/ha bei Zucker- und Futterrüben zu keinen Populationsminderungen 25 % bei Aleochara bilineata führen sollten. Auch bei

16 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 16 von 31 den Vertretern der Spinnengattung Pardosa sind nach den Ergebnissen für Gaucho FS 600 als Saatgutbeize bei Mais Populationsrückgänge 25 % nach Anwendung von Sombrero in den vorgesehenen Aufwandmengen als Saatgutbehandlungsmittel bei Zucker- und Futterrüben nach heutigem Kenntnisstand eher unwahrscheinlich. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und Pardosa palustris, Aleochara bileneata und Poecilus cupreus eingestuft. Die Kennzeichnung NN1001 und NN1002 wird vergeben. Es liegen keine Hinweise vor, dass für die Bodenfruchtbarkeit bedeutsame Bodenmakro- und Bodenmikroorganismen geschädigt werden. 2.6 Toxikologie/Exposition des Anwenders Der Wirkstoff Imidacloprid und das Pflanzenschutzmittel Sombrero wurden nach den heute üblichen Anforderungen ausreichend toxikologisch untersucht. Bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung sind schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern und Dritten nicht zu erwarten. 2.7 Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Zum Rückstandsverhalten des Pflanzenschutzmittels Sombrero und des darin enthaltenen Wirkstoffs Imidacloprid liegen ausreichende Untersuchungen vor. Die beantragten Anwendungen führen in den Erntegütern zu Rückständen, die durch die bestehenden Rückstandshöchstgehalte abgedeckt sind. Eine Abschätzung der Wirkstoffaufnahme durch den Verbraucher (TMDI-Berechnung auf Basis der festgesetzten Rückstandshöchstgehalte; EFSA PRIMo; kritische Konsumentengruppe deutsches Kind von 2- bis < 5 Jahren) ergibt eine ADI-Ausschöpfung von über 32 %. Ein akutes Risiko durch die Aufnahme von Imidacloprid aus den beantragten Anwendungen besteht ebenfalls nicht. 2.8 Naturhaushalt Das Pflanzenschutzmittel Sombrero mit dem insektiziden Wirkstoff Imidacloprid ist vorgesehen für Anwendungen als Saatgutbehandlung (Pillierung) an Zucker- und Futterrübensaatgut. Der Wirkstoff Imidaclopridweist im Boden eine erhebliche Persistenz auf. Beim Abbau unter aeroben Bedingungen werden keine Hauptabbauprodukte > 5 %AR nachgewiesen. Die Anteile der vollständigen Mineralisierung und nicht extrahierbarer Rückstände erreichen nach 100 Tagen bis zu 10 %AR bzw. 28 %AR. Die DT 50 aus Versuchen unter Laborbedingungen liegen für den Wirkstoff bei d (normalisiert d). In Freilanduntersuchungen wurden DT 50 ermittelt, die an einigen Standorten noch höher liegen. Von einer DT 90 > 1 Jahr ist auszugehen. Akkumulationsstudien in Apfelanlagen mit jährlicher Applikation direkt auf den Boden über mehrere Jahre zeigten eine Anreicherung der Wirkstoffrückstände um Faktoren 2 4 beim Vergleich der Konzentrationen ein Jahr nach der ersten Applikation und ein Jahr nach der letzten Applikation (im 6. Versuchsjahr). Nach 3 Jahren wurde auf allen 3 Standorten in Abhängigkeit von den äußeren Bedingungen ein Plateau bei µg/kg vor und µg/kg nach der nächsten Applikation erreicht. Der überwiegende Anteil der Wirkstoffrückstände wurde in der oberen 0-10 cm-bodenschicht gefunden.

17 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 17 von 31 Aufgrund der Persistenz ist eine Zulassung nur möglich, sofern keine negativen Auswirkungen auf nachgebaute Kulturen und Bodenorganismen bestehen. Die für den Wirkstoff Imidacloprid ermittelten Adsorptionskonstanten (K OC: ) weisen auf eine mittlere bis hohe Mobilität im Boden hin. In mehreren Lysimeter-Studien mit verschiedenen Applikationsarten (darunter Saatgutbehandlung in Zuckerrüben und Getreide) anderer Imidacloprid enthaltender Mittel wurden weder Wirkstoff noch identifizierbare Metaboliten im Sickerwasser nachgewiesen. Modellsimulationen für die vorgesehene Anwendung prognostizieren keine Signifikanten Einträge des Wirkstoffs über das Sickerwasser. Imidacloprid ist bei ph-werten von 4 9 hydrolytisch stabil. Unter Lichteinstrahlung ist eine deutliche Beschleunigung des Abbaus durch Photoreaktion zu beobachten. Der Wirkstoff ist als nicht leicht biologisch abbaubar anzusehen. Im Wasser-Sediment-System sind sowohl Abbau des Wirkstoffs als auch Verlagerung in die Sedimentphase zu beobachten. Für das Gesamtsystem wurden DT 50 des Wirkstoffs von d bestimmt. In Wasser- und Sedimentphase wurde das Abbauprodukt NTN33893-desnitro in Anteilen von jeweils < 10 %AR nachgewiesen. Studien in Wasser- Sediment-Systemen unter natürlicher Sonneneinstrahlung weisen auf einen schnelleren Abbau des Wirkstoffs hin. Aufgrund des niedrigen Dampfdruckes von Imidacloprid ist mit einer relevanten Verflüchtigung nicht zu rechnen. In Experimenten mit Behandlung von getopften Apfelsämlingen mit einer 14 C- markierten Wirkstoff enthaltenden Formulierung konnte innerhalb von 24 Stunden keine signifikante Verflüchtigung beobachtet werden. Eine Persistenz in der Atmosphäre ist wegen des raschen photochemisch-oxidativen Abbaus nicht gegeben. Imidacloprid weist gegenüber Wirbeltieren eine mittlere bis hohe Toxizität auf, wobei Vögel empfindlicher auf den Wirkstoff reagieren als Säuger (Japanwachtel LD 50: 31 mg/kg KG; Maus LD 50: 131 mg/kg KG). Die Unterschiede bei den bewertungsrelevanten chronischen Toxizitätsdaten ist geringer (Japanwachtel NOEL 9,3 mg/kg KG/d; Ratte NOAEL 17 mg/kg KG/d). Aufgrund des geringen Akkumulationsspotenzials des Wirkstoffs (log P OW 0,57) ist eine Risikobewertung für den Pfad der Anreicherung in der Nahrungskette nicht erforderlich. Die Risikobewertung für den Expositionspfad Aufnahme von mit dem systemischen Wirkstoff belasteten Sämlingen kommt ohne weitere Verfeinerung zu einem positiven Ergebnis. Für den Expositionspfad Aufnahme von behandeltem Saatgut ist unter Berücksichtigung von verfeinernden Annahmen (betrachtete Modellspezies, Verfügbarkeit des ausgesäten Saatgutes auf der Fläche, Annahme und Praxisbedingungen) die Vertretbarkeit möglicher Auswirkungen auf wild lebende Vögel und Säuger zu belegen. Während die Standardtestorganismen der aquatischen Organismen (Fisch, Daphnie, Alge) relativ unempfindlich auf den Wirkstoff reagieren, zeigt sich gegenüber anderen Kleinkrebsen und sedimentbewohnenden Insekten (Chironomus) eine um mehrere Größenordnungen höhere Toxizität (Daphnia magna: 48 h EC mg/l; Mysidopsis bahia: 96 h LC 50 0,034 mg/l Chironomus riparius: 24 h LC 50: 0,055 mg/l). Die in der Wasser-Sediment-Studie beobachteten Abbauprodukte erwiesen sich als weniger toxisch als der Wirkstoff. In Mikrokosmos-Untersuchungen unter Freilandbedingungen wurde nach zweimaliger Applikation eine NOEAEC von 0,6 µg as/l abgeleitet (Invertebraten, Algen), dies entspricht der regulatorisch akzeptablen Konzentration (RAC) für die Bewertung möglicher Auswirkungen auf Gewässerorganismen. Für den Eintragspfad Staubabdrift sind auf der Basis der derzeitigen Standardannahmen für die Rübenpillierung im Draft Guidance Document zu Saatgutbehandlungsmitteln keine zusätzlichen Risikominderungsmaßnahmen zum Schutz von Gewässerorganismen erforderlich. Bei Berücksichtigung der worst case DT 50f für den Abbau im Boden ist eine Gefährdung von Oberflächengewässern über den Eintragspfad Drainage bei

18 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 18 von 31 Ausbringung im Herbst/Winter/zeitigem Frühjahr nicht auszuschließen. Eine Anreicherung des Wirkstoffs Imidacloprid in aquatischen Organismen ist bei einem log P OW von 0,57 nicht zu erwarten. Als insektizider Wirkstoff zeigt Imidacloprid erhebliche Auswirkungen auf terrestrische Nichtziel-Arthropoden. Für die empfindlichste untersuchte Art Aphidius rhopalosiphi wurde in erweiterten Labor-Untersuchungen auf Apfelblättern mit einer anderen Formulierung eine LR 50 von 0,45 g a.i./ha abgeleitet. Für den Eintragspfad Staubabdrift sind auf der Basis der derzeitigen Standardannahmen für die Rübenpillierung im Draft Guidance Document zu Saatgutbehandlungsmitteln keine zusätzlichen Risikominderungsmaßnahmen für Nichtziel-Arthropoden in angrenzenden Saumstrukturen erforderlich. Der Wirkstoff Imidacloprid wirkt hoch toxisch auf Honigbienen; da bei Anwendung in Zucker- und Futterrüben eine relevante Exposition von Bestäuber-Insekten über Nektar und Pollen nicht gegeben ist, sind unvertretbare Auswirkungen auf Nichtziel-Arthropoden über diesen Expositionspfad nicht zu erwarten. Imidacloprid wirkt toxisch auf Regenwürmer (14 d LC 50: 10,7 mg/kg TS; 56 d NOEC: 0,178 mg/kg TS). Zur Bewertung möglicher Auswirkungen auf Regenwürmer werden entlastend die Ergebnisse einer Reproduktionsstudie herangezogen, bei der die Exposition in einem realitätsnäheren Ansatz über behandelte Zuckerrübensamen (Pillen) erfolgte. Auch bei den Untersuchungen mit Collembolen zeigten sich bei Exposition entsprechend dem vorgesehenen Ausbringungsmuster deutlich geringere Auswirkungen als bei Test mit direkter Bodeneinmischung der Prüfsubstanz. Unvertretbare Auswirkungen auf Boden-Mikroorganismen und terrestrische Pflanzen sind nicht zu erwarten. Der Wirkstoff Imidacloprid erfüllt nicht alle Kriterien für eine Einstufung als Stoff mit POP-, PBT, oder vpvb-eigenschaften. Für das Pflanzenschutzmittel Sombrero ist aufgrund der Toxizität des enthaltenen Wirkstoffs gegenüber Gewässerorganismen eine gefahrstoffrechtliche Einstufung und Kennzeichnung als umweltgefährlich (N) und sehr giftig für Wasserorganismen (R50/53 bzw. GHS09, H400, H410 nach GHS) erforderlich.

19 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 19 von 31 3 Anwendungen 001 Futterrübe, Zuckerrübe - Blattläuse Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung: Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte: Ackerbau Blattläuse Futterrübe, Zuckerrübe Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: Anwendungszeitpunkt: Vor der Saat Maximale Zahl der Behandlungen: - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr 1 Anwendungstechnik: Aufwand: Saatgutbehandlung 150 ml pro Einheit Saatgut Kennzeichnungsauflagen Wartezeiten (F) Freiland: Futterrübe, Zuckerrübe Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5)

20 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 20 von 31 Mit Unterbrechung Rückstandsverhalten Wirksamkeit Ohne Unterbrechung Rückstandsverhalten Wirksamkeit KIIIA Ergebnisse zur Keimfähigkeit vom mit SeedOprid pilliertem und längerfristig gelagertem Saatgut (ca. 12 Monate) nach EPPO-Richtlinie 135 (3). Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit: Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers: zulassungsfähig Ja Ja Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die vorgelegten Rückstandsuntersuchungen an Zuckerrüben reichen für eine Bewertung der beantragten Anwendungen aus. Aufgrund der Daten ist davon auszugehen, dass der festgesetzte Rückstandshöchstgehalt für Imidacloprid von 0,5 mg/kg Zuckerrüben (Wurzel) bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung eingehalten werden kann. Ein akutes Risiko durch die Aufnahme von Rückständen aus den beantragten Anwendungen besteht nicht. 002 Futterrübe, Zuckerrübe - Blattläuse Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung: Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte: Ackerbau Blattläuse Futterrübe, Zuckerrübe Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich: Stadium der Kultur: Freiland

21 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 21 von 31 Anwendungszeitpunkt: Vor der Saat Maximale Zahl der Behandlungen: - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr 1 Anwendungstechnik: Aufwand: Saatgutbehandlung 100 ml pro Einheit Saatgut Kennzeichnungsauflagen Wartezeiten (F) Freiland: Futterrübe, Zuckerrübe Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Mit Unterbrechung Rückstandsverhalten Wirksamkeit Ohne Unterbrechung Rückstandsverhalten Wirksamkeit KIIIA Ergebnisse zur Keimfähigkeit vom mit SeedOprid pilliertem und längerfristig gelagertem Saatgut (ca. 12 Monate) nach EPPO-Richtlinie 135 (3).

22 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 22 von 31 Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit: Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers: zulassungsfähig Ja Ja Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die vorgelegten Rückstandsuntersuchungen an Zuckerrüben reichen für eine Bewertung der beantragten Anwendungen aus. Aufgrund der Daten ist davon auszugehen, dass der festgesetzte Rückstandshöchstgehalt für Imidacloprid von 0,5 mg/kg Zuckerrüben (Wurzel) bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung eingehalten werden kann. Ein akutes Risiko durch die Aufnahme von Rückständen aus den beantragten Anwendungen besteht nicht. 003 Futterrübe, Zuckerrübe - Rübenfliege Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung: Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte: Ackerbau Rübenfliege Futterrübe, Zuckerrübe Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: Anwendungszeitpunkt: Vor der Saat Maximale Zahl der Behandlungen: - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr 1 Anwendungstechnik: Aufwand: Saatgutbehandlung 150 ml pro Einheit Saatgut Kennzeichnungsauflagen

23 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 23 von 31 Wartezeiten (F) Freiland: Futterrübe, Zuckerrübe Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Mit Unterbrechung Rückstandsverhalten Wirksamkeit Ohne Unterbrechung Rückstandsverhalten Wirksamkeit KIIIA Ergebnisse zur Keimfähigkeit vom mit SeedOprid pilliertem und längerfristig gelagertem Saatgut (ca. 12 Monate) nach EPPO-Richtlinie 135 (3). Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit: Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers: zulassungsfähig Ja Ja Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die vorgelegten Rückstandsuntersuchungen an Zuckerrüben reichen für eine Bewertung der beantragten Anwendungen aus. Aufgrund der Daten ist davon auszugehen, dass der festgesetzte Rückstandshöchstgehalt für Imidacloprid von 0,5 mg/kg Zuckerrüben (Wurzel) bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung eingehalten werden kann. Ein akutes Risiko durch die Aufnahme von Rückständen aus den beantragten Anwendungen besteht nicht.

24 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 24 von Futterrübe, Zuckerrübe - Rübenfliege Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung: Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte: Ackerbau Rübenfliege Futterrübe, Zuckerrübe Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: Anwendungszeitpunkt: Vor der Saat Maximale Zahl der Behandlungen: - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr 1 Anwendungstechnik: Aufwand: Saatgutbehandlung 100 ml pro Einheit Saatgut Kennzeichnungsauflagen Wartezeiten (F) Freiland: Futterrübe, Zuckerrübe Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Mit Unterbrechung Rückstandsverhalten

25 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 25 von 31 Wirksamkeit Ohne Unterbrechung Rückstandsverhalten Wirksamkeit KIIIA Ergebnisse zur Keimfähigkeit vom mit SeedOprid pilliertem und längerfristig gelagertem Saatgut (ca. 12 Monate) nach EPPO-Richtlinie 135 (3). Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit: Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers: zulassungsfähig Ja Ja Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die vorgelegten Rückstandsuntersuchungen an Zuckerrüben reichen für eine Bewertung der beantragten Anwendungen aus. Aufgrund der Daten ist davon auszugehen, dass der festgesetzte Rückstandshöchstgehalt für Imidacloprid von 0,5 mg/kg Zuckerrüben (Wurzel) bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung eingehalten werden kann. Ein akutes Risiko durch die Aufnahme von Rückständen aus den beantragten Anwendungen besteht nicht. 005 Futterrübe, Zuckerrübe - Moosknopfkäfer Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung: Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte: Ackerbau Moosknopfkäfer Futterrübe, Zuckerrübe Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: Anwendungszeitpunkt: Vor der Saat Maximale Zahl der Behandlungen: - in dieser Anwendung 1

26 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 26 von 31 - für die Kultur bzw. je Jahr 1 Anwendungstechnik: Aufwand: Saatgutbehandlung 150 ml pro Einheit Saatgut Kennzeichnungsauflagen Wartezeiten (F) Freiland: Futterrübe, Zuckerrübe Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Mit Unterbrechung Rückstandsverhalten Wirksamkeit Ohne Unterbrechung Rückstandsverhalten Wirksamkeit KIIIA Ergebnisse zur Keimfähigkeit vom mit SeedOprid pilliertem und längerfristig gelagertem Saatgut (ca. 12 Monate) nach EPPO-Richtlinie 135 (3). Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit: Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers: Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Ja Ja

27 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 27 von 31 Die vorgelegten Rückstandsuntersuchungen an Zuckerrüben reichen für eine Bewertung der beantragten Anwendungen aus. Aufgrund der Daten ist davon auszugehen, dass der festgesetzte Rückstandshöchstgehalt für Imidacloprid von 0,5 mg/kg Zuckerrüben (Wurzel) bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung eingehalten werden kann. Ein akutes Risiko durch die Aufnahme von Rückständen aus den beantragten Anwendungen besteht nicht. 006 Futterrübe, Zuckerrübe - Moosknopfkäfer Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung: Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte: Ackerbau Moosknopfkäfer Futterrübe, Zuckerrübe Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: Anwendungszeitpunkt: Vor der Saat Maximale Zahl der Behandlungen: - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr 1 Anwendungstechnik: Aufwand: Saatgutbehandlung 100 ml pro Einheit Saatgut Kennzeichnungsauflagen Wartezeiten (F) Freiland: Futterrübe, Zuckerrübe Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen

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