Einfluss der Gemeinden auf die Schaffung von Bürgerwindparks
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- Anke Jaeger
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1 Einfluss der Gemeinden auf die Schaffung von Bürgerwindparks Marcel Raschke Gefördert vom Bundesministerum für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Durchgeführt in Kooperation mit dem Deutschen Städteund Gemeindebund
2 Repowering-InfoBörse - Unsere Fragestellungen Anforderungen an Flächenausweisungen Akzeptanzprobleme Kennzeichnung Radarverträglichkeit Gefördert vom Bundesministerum für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Durchgeführt in Kooperation mit dem Deutschen Städteund Gemeindebund
3 Gliederung 1. Wertschöpfung und Bürgerwindparks 2. Bürgerwindparks im Rahmen der Bauleitplanung 3. Einflussnahme durch Standortsicherung
4 Wertschöpfung und Bürgerwindparks
5 Wertschöpfung und Bürgerwindparks Wertschöpfung ist ein wichtiges Argument für Windenergie Wertschöpfung erhöht die Akzeptanz
6 Wertschöpfung und Bürgerwindparks Wertschöpfungseffekte Unternehmensgewinne, kommunale Steuereinnahmen, Einkommen aus Beschäftigung
7 Wertschöpfung und Bürgerwindparks Neben den Bürgern kann auch der kommunale Haushalt profitieren Kommunen erhalten Gewerbesteuer und Anteil an der Einkommenssteuer
8 Wertschöpfung und Bürgerwindparks 29 Abs. 1 Ziff. 2, 33 Abs. 2 GewStG 70% der Gewerbesteuer verbleiben in der Gemeinde 30% verbleiben zusätzlich, wenn der Sitz des Anlagenbetreibers im Gemeindegebiet liegt Örtliche Anlagenbetreiber sind daher wünschenswert
9 Wertschöpfung und Bürgerwindparks Es gibt keine gesetzliche Regelung über Bürgerwindparks Der Begriff Bürgerwindpark ist daher nicht geschützt
10 Wertschöpfung und Bürgerwindparks Auszug aus dem Windenergierlass NRW Bürgerwindparks sind Windfarmen, an denen sich die ortsansässigen Bürgerinnen und Bürger konzeptionell und finanziell beteiligen können. Zum Teil werden auch Windparks in kommunaler Regie als Bürgerwindparks bezeichnet
11 Wertschöpfung und Bürgerwindparks Bürgerwindparks werden in der Regel als GmbH & Co KG oder als Genossenschaft realisiert / unterschiedliche steuerliche Behandlung Die Genossenschaft gilt als besonders demokratisch, jedes Mitglied hat eine Stimme in der Generalversammmlung, 43 Abs. 3 Satz 1 GenG. Ausgabe von Anteilen kann im Rundenverfahren geschehen Niedrige Anteile ab 500 EUR sichern breite Beteiligung
12 Wertschöpfung und Bürgerwindparks Andere Möglichkeiten erhöhter Wertschöpfung? Gründung von örtlichen Stiftungen? Die Gemeinden müssen das Koppelungsverbot und die strafrechtlichen Regelungen beachten Verdacht der Vorteilsannahme StGB- ist zu vermeiden
13 Wertschöpfung und Bürgerwindparks Berechnungsmöglichkeiten / Beispiele Wertschöpfungsrechner der Agentur für Erneuerbare Energien BMVBS-Online-Publikation, Nr. 18/2011 Strategische Einbindung regenerativer Energien in regionale Energiekonzepte - Wertschöpfung auf regionaler Ebene
14 Bürgerwindparks und Bauleitplanung
15 Bürgerwindparks und Bauleitplanung Können Bürgerwindparks festgesetzt werden oder Flächen danach ausgewählt werden wie hoch die Bürgerbeteiligung ist? Können städtebauliche Verträge direkt eine finanzielle Beteiligungen regeln?
16 Bürgerwindparks und Bauleitplanung Mangels spezieller gesetzlicher Regelungen ist davon auszugehen, dass eine planungsrechtliche Festsetzung finanzieller Wertabschöpfung / Beteiligung der Bürger baurechtlich nicht festsetzbar ist Andere Auffassung: Kruse/Legler, ZuR 2012, S. 348 ff, Festsetzung nach 11 BauNVO als Bürgerwindpark möglich es wird aber nicht näher begründet, warum eine Art der baulichen Nutzung vorliegt, auf Privilegierung der Windenergie und Anforderungen an die Planung wird ebenfalls nicht eingegangen
17 Bürgerwindparks und Bauleitplanung Auch städtebauliche Verträge, die direkte Regeln über finanzielle Mindestbeteiligung vorsehen, unterliegen rechtlichen Bedenken - keine Regelung in 11 BauGB
18 Einflussnahme durch Standortsicherung
19 Einflußnahme durch Standortsicherung Standortsicherung im Wege eines öffentlichrechtlichen Vertrages wird als zulässig angesehen Keine Ausweisung ohne Flächensicherung? Zu beachten ist, dass die Ausweisung von Konzentrationszonen rechtssicher geschehen muss und der Windenergie auf Grund ihrer Privilegierung im Außenbereich substantiell Raum gegeben werden muss Problem: Vorverträge
20 Einflußnahme durch Standortsicherung Problem: Vorverträge Will die Gemeinde Bürgerwindparks befördern, ist frühzeitig ein Klima hierfür zu schaffen Vorverträge von Grundstückseigentümern mit auswärtigen Investoren sind zu vermeiden Möglichst früh sind alle mit ins Boot zu nehmen Je mehr eine Grundstimmung für Bürgerwindparks besteht, desto weniger bedarf es juristischer Lösungen
21 Bürgerwindparks und Bauleitplanung Fazit Bürgerwindparks sind wünschenswert, bisher nicht geregelt und nicht festsetzbar Ggf. kann eine Standortsicherung durch Verträge erfolgen Frühzeitig sollten alle Bürger über die Möglichkeit von Bürgerwindparks informiert sein
22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Marcel Raschke Repowering-InfoBörse Kommunale Umwelt-AktioN U.A.N Arnswaldtstr Hannover Telefon:
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