Cybermobbing und Gewaltphänomene in der Schule
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- Volker Holst
- vor 5 Jahren
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1 Gegen Cybermobbing Präventiv. Aktiv. Vernetzt Fachtag Cybermobbing Cybermobbing und Gewaltphänomene in der Schule 1
2 Formen von Cybermobbing Was hat das mit Cybermobbing zu tun? 2
3 Mythen-ABC aus der Praxis An unserer Schule gibt es kein Mobbing Vielleicht kommt Mobbing vor, aber es ist harmlos Mit höherem Bildungsgrad nimmt Mobbing ab. Als LehrerIn oder pädagogische Fachkraft kann ich gegen Mobbing nicht viel unternehmen Aktives Handeln macht alles nur noch schlimmer Mobbingopfer werden nur bestimmte Typen v. Schülern 3
4 Folgen von Cybermobbing Mobbing-Opfer Verletzungen am Körper, zerrissene oder schmutzig Kleidung Wird bei Lern- und Arbeitsgruppen vermieden Beim Essen oder in Pausen oft allein Verhält sich ängstlich oder unsicher Wiederkehrende Bauchschmerzen, Übelkeit Plötzlich ansteigende Fehlzeiten Angst vor der Schule Plötzlicher Leistungsabfall Apathische Haltung der Lehrperson gegenüber Bis hin zum erfolgreichem Suizid (Kanadierin Amanda Todd) Positivbeispiel Benjamin Fokken: Ich bin ich - und wir sind viele! 4
5 Was läuft falsch? Fehlendes demokratisches Handeln in der Schule In Klassen mit (Cyber-)Mobbing herrscht ein Klima der Diskriminierung, Demokratie als Lebensform wird täglich in Frage gestellt. Häufig gilt das Recht des Stärkeren. Bildungsinhalte, wie der Umgang mit Diversität, Erziehung zu Toleranz und Mitgefühl sind in solchen Klassen schwer zu vermitteln. Klicksafe. Was tun bei Cybermobbing 5
6 Was ist Gewalt? Cybermobbing eine Form von Gewalt physische Gewalt und/oder Prügelei Raub Schläge Diebstahl psychische Gewalt Beschimpfung Beleidung Bedrohung Diskriminierung Ausgrenzung Bild Mobbing bzw. Bullying stammt etymologisch von Mob (Meute, Horde, kriminelle Bande) oder dem Verb to mob (schikanieren, anpöbeln oder angreifen) 6
7 Was ist Cybermobbing? Jemanden absichtlich und systematisch (nicht nur über einen längeren Zeitraum ) mithilfe von Informations- und Kommunikationstechnologien beleidigen, verleumden und ausgrenzen. Machtungleichgewicht Mobbing ist systemisch (mehr als zwei Personen) Entscheidend ist: Empfinden und Leidensdruck des Opfers Es kann jeden treffen! 7
8 Alltagswirklichkeit Jugendlicher und junger Erwachsener Veränderungen und Ableitungen 8
9 Mediennutzung KIM Studie 2016 Insgesamt kann ein umgekehrt proportionales Verhalten von Alter und Kommunikationsverhalten festgestellt werden 9
10 Was wollen Kinder in digitalen Netzwerken Welche Bedürfnisse sprechen soziale Communitys an? hen-3d-model-freigestellt-3d / (CC0) 10
11 11
12 Wo findet (Cyber-) Mobbing statt? Cybermobbing findet in allen digitalen Netzwerken statt Früher Soziale Netzwerke ist nicht zu verwechseln mit gesellschaftlich! Kommunikation 12
13 Zwischenfazit Was nicht mehr wegzudenken ist Jugendliche nutzen bereits im sehr jungen Alter das Internet bzw. digitale Medien, meistens unkontrolliert Das Kommunikationsverhalten verlagert sich von der analogen Kommunikation mehr in die digitale Die Handynutzung ist Jugendlichen wichtig und aus ihrem Alltag nicht mehr wegzudenken Sie pflegen Kontakte und Freundschaften Sie kommunizieren miteinander, informieren sich und nehmen am Weltgeschehen teil 14
14 Tatörtlichkeit Schule KÖNIG / -IN Hofstaat 3d-model-freigestellt-3d / (CC0) 15
15 Parteien im Cybermobbing-Prozess im Handlungsfeld Schule Mobber Assistent restliche Lerngruppe Handlungsebene Klasse Opfer abgestoßen tabuisieren ängstlich desinteressiert Lehrkraft fasziniert nivellieren bekommen es nicht mit Entnommen aus: Unfallkasse NRW 16
16 Täter Opfer Gefüge körperliche Stärke Machtausübung mangelnde Konfliktlösestrategien wenig Empathie Egoismus Fehleinschätzung von Fremdverhalten geringes Selbstwertgefühl Impulsiv, geringe Selbstkontrolle fax _960_720.jpg mangelndes Vertrauen in eigene Fähigkeiten geringes Selbstwertgefühl Gefühl von Einsamkeit, soziale Passivität geben sich selber die Schuld ängstliche Persönlichkeit niedriger Beliebtheitsgrad Entfremdung von Schule körperliche Schwäche 17
17 Erlebte Fälle von Mobbing CyberLife II Studie
18 Mythen zu Online-Fehlverhalten Mir kann nichts passieren ich bin doch noch nicht 14. Das war doch kein Mobbing! Das war nur Spaß alle anderen fanden das auch lustig. Das war doch nur meine Meinung. Und in Deutschland gilt die Meinungsfreiheit! Ich wusste nicht, dass es verboten ist. Cybermobbing ist nicht strafbar! 21
19 Was können wir als Schule tun? Gesetzliche Grundlagen Präventionsprogramm Interventionsprogramme 23
20 Zusammenarbeit - Netzwerken Sie sind nicht allein Beratungslehrer*in Schulische Teams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention Landespsychologie am Schulamt für den Kreis Mettmann Medienzentrum Polizei Kompetenzteam Mettmann Regionale Bildungsbüro Mettmann Schulsozialarbeit / Peer-to-Peer Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Theaterpädagogische Projekte: Zartbitter, Comic On LPS Viele weitere kommunale und regionale Anbieter: LfM, Verbraucherzentrale, Handysektor 24
21 Gesetzliche Grundvoraussetzung - Prävention Artikel 29 Absatz 1 UN-Kinderrechtskonventionen das Kind auf ein verantwortungsbewußtes Leben in einer freien Gesellschaft im Geist der Verständigung, des Friedens, der Toleranz, der Gleichberechtigung der Geschlechter und der Freundschaft zwischen allen Völkern und ethnischen, nationalen und religiösen Gruppen sowie zu Ureinwohnern vorzubereiten; SchulG NRW 2 Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung. 25
22 Prävention Schule / Jugendhilfe Gewaltpräventions- und Interventionskonzept entwickeln (Programme Cyber- Mobbing, Medienkompetenz) Zuständigkeiten benennen (schulische Teams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention, BeratungslehrerInnen / Mobbing-Beauftragte, Anti-Mobbing-Team) Informieren (Elternarbeit) Jugendliche einbinden (Peer-Scouts) Schulportfolio und Haltung: Verhaltenskodex, Netiquette, Handyordnung, gemeinsame Regeln und Handlungsoptionen, Schulklima stärken (Respektvolle Gesprächskultur, Konsequentes Handeln) 26
23 Prävention: Schüler Sensibilisieren Respektvoll im Netz Privatsphäre-Einstellungen (Freunde) Vorsicht: private Infos, Gruppenmitgliedschaft Keine freizügigen Fotos/Videos Passwörter nicht weitergeben Aggressiv klingende Nicknames vermeiden Konflikte möglichst wenig online austragen Regelmäßige Selbstsuche -Check (HPI Uni Potsdam) Nicht vorschnell mit Eltern möglicher Täter sprechen 27
24 Vermittlung und Verweis auf Programme und Angebote zur Förderung der Medienkompetenz und zur Gewaltprävention 28
25 Gesetzliche Grundlagen - Intervention Information und Beratung ( 44 SchulG) Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität (Erlass Nr.1) Nötigung ( 240 StGB) Beleidigung ( 185 StGB) Gewaltdarstellungen ( 131 StGB) Erpressung ( 253 StGB) Üble Nachrede ( 186 StGB) Verleumdung ( 187 StGB) Nachstellung/ Stalking ( 238 StGB) Bedrohung ( 241 StGB) Verstoß gegen 184b: sexuelle Darstellungen von Kindern unter 14 Jahren sind ausnahmslos verboten! Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen ( 201a StGB) 29
26 Intervention Was tun bei Vorfällen? Lehrerperspektive Oberstes Ziel: Schutz der Betroffenen Opferschutz geht vor Mobber- Bestrafung Betroffene sollen sprechen! Vorgehen mit dem Betroffenen abstimmen Es gibt selten eine ideale Lösung 30
27 Intervention technische Tipps für Schüler Auf Provokationen nicht reagieren, nicht antworten Nutzer blockieren (Ignorierfunktion, aus Kontaktliste löschen, Spamfilter) Beweise sichern (speichern und ausdrucken) Spuren im Internet löschen (Provider) Verbündete und erwachsene Vertrauenspersonen suchen. Identitätsklau: Passwort ändern, neuer Mail-Account Präventive Apps zum sicheren Umgang im Internet 31
28 Best Practice 32
29 Gewalt gegen Lehrerinnen und Lehrer Jeder vierte LuL hat Erfahrung mit Gewalt und jeder fünfte mit Cybermobbing Lehrkräfte haben in den letzten 5 Jahren persönlich körperliche Gewalt erfahren Immer auch ein Spiegelbild der Gesellschaft immer noch Kinder die jährlich körperlich misshandelt werden. Jeder persönliche Gewaltakt an LuLs ist auch ein Angriff auf die Institution Schule. Udo Beckmann In: SchVw NRW 09/
30 Intervention bei Gewalt gegen LuLs Übergriff Eigenschutz Schulischen Teams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention Opfer Täterin / Täter Schulgemeinschaft Sofortmaßnahmen Schulleitung / schulische Teams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention einschalten - Sicherheit wieder herstellen - Bedürfnisse erfragen - Meldung als Dienst / - Arbeitsunfall - Aktenkundig machen - Nachbetreuung - Pädagogische Maßnahmen - Ordnungsmaßnahmen - Strafanzeige - Täter-Opfer-Ausgleich - Reintegration - Information im Kollegium - Ressourcen bereitstellen - Dokumentation - Präventive Maßnahmen planen ( lesson learned ) Abbildungsdiagramm: Maßnahmen bei einem Übergriff. In: Gewalt gegen Lehrkräfte Bezirksregierung Münster (2018) 35
31 Kontakt Landespräventionsstelle gegen Gewalt und Cybergewalt an Schulen in Nordrhein-Westfalen Robert Sabelberg Willi-Becker-Allee Düsseldorf Tel
32 Herausgegeben von: Landeshauptstadt Düsseldorf Schulverwaltungsamt Gefördert vom
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