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1 Markus Klinger Dachstrasse München Fachkreis betriebliche Altersversorgung und Lebensversicherungen Fachkreisleiter Markus Klinger und Thorsten Rolf Dachstrasse München Telefon: (089) (priv.) Handy: ( ) markus.klinger@vvb-koeln.de 9. April 2014 Informationsmappe Referenten Liebe Teilnehmer(innen) des Fachkreises, im Folgenden stellen wir Ihnen die Referent(inn)en der Tagung vor. Begrüßung: Martin Berger... 2 Referentin: Dr. Anja Schlewing... 3 Beruflicher Werdegang... 3 Rechtsprechung des 3. Senats des Bundesarbeitsgerichts zur Anpassung der Betriebsrenten nach 16 BetrAVG... 4 Referent: Stefan Oecking... 5 Beruflicher Werdegang... 5 Finanzierung der bav intern oder extern?... 6 Referent: Dr. Grönewäller... 7 Beruflicher Werdegang... 7 Die Lebensversicherung im Niedrigzinsumfeld... 8 Referent: Professor Dr. Oskar Goecke... 9 Beruflicher Werdegang... 9 Referent: Professor Dr. Ralf Knobloch Beruflicher Werdegang Referentin: Kristina Klein Beruflicher Werdegang: Referent: Thomas Büttner Beruflicher Werdegang Das Management des Liquiditätsrisikos bei Versicherungsunternehmen - Vorstellung einer empirischen Studie für den deutschsprachigen Versicherungsmarkt Referent: Eberhardt Froitzheim Beruflicher Werdegang Altersarmut trotz Rente? Mit freundlichen Grüßen Ihre Fachkreisleiter Markus Klinger und Thorsten Rolf Seite 1 von 15

2 Begrüßung: Martin Berger Finanzvorstand der Signal-Iduna Gruppe Zuständig für: - Finanzen und Finanzprodukte - Finanztöchter und Beteiligungen - Immobilien - Darlehen - Unternehmensrechnung - Steuern Seite 2 von 15

3 Referentin: Dr. Anja Schlewing 3. Senat des Bundesarbeitsgerichts Beruflicher Werdegang Geburt in Lorch/Württemberg Reifeprüfung am Gymnasium Hammonense in Hamm/Westf Prüfung für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NW Tätigkeit als Stadtinspektorin z.a. bzw. Stadtinspektorin bei der Stadt Hamm Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster Juristisches Staatsexamen vor dem Justizprüfungsamt bei dem Oberlandesgericht Hamm Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Arbeitsund Wirtschaftsrecht der Westfälischen Wilhelms-Universität (Prof Dr. Wilfried Schlüter); Dissertation mit dem Thema: Der Umfang betrieblicher Mitbestimmung bei der Vergabe freiwilliger betrieblicher Sozialleistungen nach 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG (Magula-Lösche) Juristische Staatsprüfung vor dem Landesjustizprüfungsamt für das Land Nordrhein-Westfalen Tätigkeit als freie Mitarbeiterin in einer Bielefelder Anwaltspraxis Verwaltungsrichterin an den Verwaltungsgerichten Minden und Münster seit 1995 Tätigkeit als nebenamtliche Prüferin in der 1. und 2. juristischen Staatsprüfung Richterin am Arbeitsgericht Dortmund seit Mitglied der Arbeitsgruppe EIAS (Europäisches und Internationales Arbeits- und Sozialrecht) nunmehr: Seminar der Bucerius Law School in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Arbeitsgerichtsverband e.v Vorsitzende Richterin am LAG Hamm Pressesprecherin des LAG Hamm seit SS 2006 seit Lehrbeauftragte am Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Bielefeld Richterin am Bundesarbeitsgericht - 3. Senat Seite 3 von 15

4 Rechtsprechung des 3. Senats des Bundesarbeitsgerichts zur Anpassung der Betriebsrenten nach 16 BetrAVG Dieser Vortrag behandelt die höchstrichterliche Rechtsprechung zu einem Spezialthema der betrieblichen Altersversorgung: zur Anpassung der Betriebsrenten nach 16 BetrAVG. Sie gibt zudem einen Aus- und Einblick auf die anstehenden Rechtsfragen. Seite 4 von 15

5 Referent: Unternehmen des Referenten: Stefan Oecking Mercer Deutschland GmbH Beruflicher Werdegang Stefan Oecking ist Partner und Leiter der Aktuarbereiche von Mercer in Deutschland. Daneben betreut er mehrere international tätige deutsche Konzerne und ist dort für die globale Betreuung einschließlich der Koordination und Konsolidierung der Versorgungsverpflichtungen im Jahresabschluss verantwortlich. Stefan Oecking ist Diplom-Mathematiker und Aktuar (DAV/IVS/AVÖ). Vor seinem Eintritt bei Mercer war er Partner einer internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Stefan Oecking ist Leiter der Fachvereinigung mathematische Sachverständige und Mitglied des Vorstands der Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersversorgung (aba), Vorstandsmitglied des Instituts der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung (IVS) und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der IHK Dortmund. Seite 5 von 15

6 Finanzierung der bav intern oder extern? Risikotransfer o Vorzeitige Versorgungsfälle o Langlebigkeit o Kapitalmarkt o Insolvenzsicherung o Ausgleich im Kollektiv Betriebswirtschaftliche Aspekte o Investitionsbedarf und Geschäftsmodell o Effizienz o Steuern o Wirtschaftszyklen o Zusagegestaltung Bilanzpolitik o Volatilität o Unfunded Pension Liability Effizienz der bav o Einzel- versus Kollektivgeschäft o Versicherbarkeit o Risikozuschläge Seite 6 von 15

7 Referent: Unternehmen des Referenten: Dr. Grönewäller Signal-Iduna Gruppe Beruflicher Werdegang Seit 2014 Seit 2014 Seit 2012 Seit 2009 Seit 2009 Seit 2009 Seit 2007 Leiter des Bereichs LV Aktuariat in der SIGNAL IDUNA Gruppe Aktuar DAV Verantwortlicher Aktuar der SIGNAL IDUNA Pensionskasse Leiter der Abteilung LV Aktuarielles Controlling in der SIGNAL IDUNA Gruppe Schwerpunkte der Abteilung: Asset Liability Management Solvency II Wertorientierte Steuerung (MCEV) Planung und Hochrechnung Profit-Testing Teilprojektleiter Lebensversicherung im Projekt Solvency II der SIGNAL IDUNA Gruppe In der Sparte Leben verantwortlich für: Berechnung der Solvabilitätsbilanz Durchführung von Analysen zur Säule 1 und 2 Erstellung von Vorgaben zur Säule 3 ALM-Fachverantwortlicher Lebensversicherung Verantwortlich für: Durchführung des ALM-Prozesses Weiterentwicklung der ALM-Modelle Bericht an das ALM-Komitee Versicherungsmathematiker in der SIGNAL IDUNA Gruppe (Abteilung LV Aktuarielles Controlling) Seite 7 von 15

8 Die Lebensversicherung im Niedrigzinsumfeld Dieser Vortrag soll einen Einblick geben, warum die andauernde Niedrigzinsphase bei der Lebensversicherung problematisch ist. Hierzu werden zunächst die Zinsentwicklung am Beispiel deutscher Staatsanleihen und die Entwicklung des Höchstrechnungszinses in den letzten 10 Jahren betrachtet. Dem wird eine Aufteilung der Rechnungszinsgenerationen in einzelnen Versicherungsunternehmen gegenübergestellt. Gerade Unternehmen mit hohem Anteil an 3,5%- und 4%- Rechnungszinsgenerationen sind in stärkerem Maße von der Niedrigzinsphase betroffen, da es schwierig werden kann, die ausgesprochenen langfristigen Garantien am Kapitalmarkt zu erwirtschaften. Dies ist auch der Grund dafür, dass von der Gesetzgebung, in der Deckungsrückstellungsverordnung (seit 2011), eine Zinsrückstellung (sogenannte Zinszusatzreserve) verlangt wird. Anhand eines Beispiels soll zunächst die Wirkungsweise der Zinszusatzreserve dargelegt werden. Danach soll konkreter auf den zu berücksichtigenden Referenzzins im Zeitverlauf eingegangen werden. Die zusätzlichen Rückstellungen auf der Passivseite erfordern jedoch höhere Zinsergebnisse auf der Aktivseite. Dies wiederum führt zur Realisierung Stiller Reserven und zu einem Absenken der Überschussbeteiligung. An dieser Stelle steht also die Sicherung von ausgesprochenen Garantien im Widerspruch zu einer hohen Gewinnbeteiligung. Seit der VVG-Reform in 2008 sind die Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven zu beteiligen. Was eigentlich als Stärkung der Versicherungsnehmer und als Restriktion der Versicherer, keine Kapitalanlagen in beliebiger Höhe anzusammeln, gedacht war, gestaltet sich in der Niedrigzinsphase jedoch als zusätzliche, deutliche Erhöhung des Zinsaufwandes. Dieser Sachverhalt soll anhand von Beispielen und Betrachtung des Branchendurchschnitts verdeutlicht werden. Ausgehend von der Betrachtung der klassischen Berechnung der Deckungsrückstellung wird über die Berechnung der Deckungsrückstellung unter Berücksichtigung der Zinszusatzreserve zur Berechnung der Deckungsrückstellung im Rahmen von Solvency II übergeleitet. Die Regelungen zu Solvency II werden 2016 in Kraft treten. 2 Artikel der Rahmenrichtlinie, die sich mit der Berechnung von Rückstellungen und Optionen und Garantien befassen, sollen hier vorgestellt werden. Anhand eines Beispiels wird die Wirkungsweise der Berechnungen unter Solvency II näher erläutert. Zum Schluss werden kurz die Eckpunkte eines klassischen Rentenversicherungsproduktes dargestellt und welche Problematik sich hieraus im Rahmen der Niedrigzinsphase ergibt. Seite 8 von 15

9 Referent: Unternehmen des Referenten: Professor Dr. Oskar Goecke Fachhochschule Köln, Institut für VW Beruflicher Werdegang : Studium Mathematik, Volkswirtschafts- und Betriebswirtschaftslehre in Münster, Warwick (England) und Bonn : Promotion (Dr. rer. pol.) an der Staatwissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn : Gerling Konzern Lebensversicherungs AG seit 1995: Institut für Versicherungswesen der Fachhochschule Köln, derzeit Stellvertretender Direktor des Institut und Prodekan der Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften der FH Köln Seite 9 von 15

10 Referent: Unternehmen des Referenten: Professor Dr. Ralf Knobloch Fachhochschule Köln, Schmalenbach Institut für Wirtschaftswissenschaften Beruflicher Werdegang Seit 04/1998 Professor am Schmalenbach Institut für Wirtschaftswissenschaften an der Fachhochschule Köln, Arbeitsgebiete: Wirtschaftsmathematik, Statistik, Risikomanagement, Operations Research und Versicherungsmathematik 08/ /1998 Tätigkeit als Wirtschafts- und Versicherungsmathematiker auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung bei Bode, Grabner & Partner (heute AON Hewitt) in München 11/ /1994 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fachbereich Mathematik, Arbeitsgruppe Stochastik, der Johannes Gutenberg-Universität Mainz 05/1994 Promotion zum Dr. rer. nat. am Fachbereich Mathematik der Johannes Gutenberg Universität in Mainz, Spezialgebiet: Stochastische Prozesse 10/ /1989 Studium der Mathematik mit Nebenfach BWL an der Johannes Gutenberg- Universität in Mainz mit Schwerpunkt Stochastik Mitgliedschaften in Fachverbänden: Seit 03/2014 Mitglied im Beirat des Instituts der versicherungsmathematischen Sachverständige für Altersversorgung (IVS) Seit 04/1998 Seit 04/1998 Mitglied beim Institut der versicherungsmathematischen Sachverständige für Altersversorgung (IVS) Mitglied der deutschen Aktuarvereinigung (DAV) und der Deutschen Gesellschaft für Versicherungs- und Finanzmathematik (DGVFM) Seite 10 von 15

11 Referentin: Unternehmen der Referentin: Kristina Klein Steria Mummert Consulting GmbH Beruflicher Werdegang: : Integriertes Studium zum Bachelor of Arts in Versicherungswesen an der FH Köln / Ausbildung zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen bei der AachenMünchener Lebensversicherung AG : Werkstudentin bei der AachenMünchener Versicherung AG : Master of Science in Versicherungswesen an der FH Köln seit April 2014: Steria Mummert Consulting GmbH Seite 11 von 15

12 Hier Ihr Bild einfügen: Höhe: 6cm Breite: 4 cm Oder einfach die Bilddatei der beifügen Referent: Unternehmen des Referenten: Thomas Büttner COMPIRICUS AG Beruflicher Werdegang Studium der Wirtschaftsmathematik an Universität Ulm Tätigkeit bei verschiedenen Beratungsunternehmen mit dem Schwerpunkt der konzeptionellen Beratung im Finanzmanagement und Controlling bei international tätigen Industrieunternehmen Erstellung und Umsetzung von Konzepten u.a. zum Liquiditätsmanagement und zur Bewertung von Management-Ergebnissen seit 2011 Leiter des Geschäftsbereichs Prozessuale und Methodische Beratung bei der COMPIRICUS AG Schwerpunkte: Umsetzung von Regulierungsthemen (u.a. Solvency II, EMIR) und Implementierung von integrativen Finanzfunktionen (z.b. Liquiditätsplanung und Liquiditätsmanagement) Aktuelle Projekte: Begleitung der Einführung von Solvency II Pillar 3 im Kapitalanlagemanagement einer großen deutschen Versicherungsgruppe Durchführung der Studie Das Management des Liquiditätsrisikos bei Versicherungsunternehmen Seite 12 von 15

13 Büttner/ Goecke/ Knobloch Das Management des Liquiditätsrisikos bei Versicherungsunternehmen - Vorstellung einer empirischen Studie für den deutschsprachigen Versicherungsmarkt. Zum aktuellen Zeitpunkt stehen die Ergebnisse der Studie noch nicht fest, daher möchten wir mit dem folgenden Text grundsätzlich in das Thema einführen und kurz die wesentlichen Fragestellungen der Studie vorstellen: In der Solvency 2-Richtlinie wird das Liquiditätsrisiko wie folgt definiert: Für die Zwecke dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck Liquiditätsrisiko das Risiko, dass Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen nicht in der Lage sind, Anlagen und andere Vermögenswerte zu realisieren, um ihren finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nachzukommen; Diese Definition macht bereits deutlich, dass das Liquiditätsrisiko einerseits eine Ausprägung des Kapitalanlagerisikos darstellt, nämlich die mangelnde Fungibilität und damit mangelnde Liquidierbarkeit von Kapitalanlagen, und andererseits auch eine Ausprägung des versicherungstechnischen Risikos, wenn etwa eine Verpflichtung aus dem Versicherungsgeschäft unmittelbar liquiditätswirksam ist und nicht zunächst durch eine Rückstellung finanziert wird. Das Liquiditätsrisiko ist somit ein sekundäres bzw. abgeleitetes Risiko. Da im Versicherungsgeschäft der Grundsatz der Vorauszahlung (Versicherungsschutz erst nach Eingang der Einlösungsprämie) gilt, war lange Zeit die Auffassung verbreitet, dass im Unterschied zum Bankensektor für Versicherungsunternehmen das Liquiditätsrisiko keine oder nur eine marginale Bedeutung hat. Gerade für Lebensversicherer war es in der Regel so, dass die Summe der zufließenden Versicherungsbeiträge den Liquiditätsbedarf aus fälligen Versicherungsleistungen deckte. Mit fortschreitender Bestandsreife - nicht zuletzt als Folge des demografischen Wandels - kehrt sich aber das Verhältnis von Prämienzufluss und Leistungsabfluss um, so dass ein Liquiditätsmanagement unabdingbar erforderlich wird. Die Erfahrungen des Subprime-Krise haben zu einer Neubewertung des Liquiditätsrisikos geführt, insbesondere das plötzliche Verschwinden von liquiden Märkten für bestimmte Nominalpapiere war für viele Kapitalanleger eine neue und schmerzliche Erfahrung. Nach Jahrzehnten der Deregulierung befinden wir uns nun - nicht zuletzt aufgrund eines gestiegenen gesellschaftlichen Drucks - in einer Phase der Re-Regulierung der gesamten Finanzwirtschaft. Dies führt zu immer detaillierteren und komplexeren Regulierungsvorschriften für den Versicherungssektor. Die aufsichtsrechtlichen Vorgaben hinsichtlich des Liquiditätsrisikos beschränken sich für die Versicherungswirtschaft bisher auf allgemeine Hinweise. Insbesondere werden keine besonderen Methoden oder Verfahren des Liquiditätsrisikomanagements vorgegeben. Lediglich für einige wenige systemrelevante Versicherungsgruppen ist ab 2014 vorgesehen, dass diese im Rahmen einer verstärkten Aufsicht ( enhanced supervision ) einen besonderen Liquiditätsrisikoplan vorlegen müssen. Mit der empirischen Studie Das Management des Liquiditätsrisikos bei Versicherungsunternehmen wollen wir herausfinden, welche Bedeutung das Liquiditätsrisiko aus Sicht der Versicherungsunternehmen im Kontext des Risikomanagements hat. Im Vergleich zu Kreditinstituten gibt es für Versicherungsunternehmen wenige explizite Vorgaben bezüglich der Behandlung des Liquiditätsrisikos. Wir haben daher auch hinterfragt, ob dies dazu führt, dass Versicherungsunternehmen diesem Risiko nur wenig Bedeutung beimessen. Darüber hinaus haben wir uns der Frage gewidmet, in welcher Form die Versicherungsbranche das möglicherweise bereits erkannte Liquiditätsrisiko steuert und wie tief die damit verbundenen Abläufe und Funktionen in die Geschäftsprozesse der Versicherungsunternehmen integriert sind. Abschließend versuchten wir zu ermitteln, welche Probleme für das Cash- und Liquiditätsrisikomanagement zukünftig im Vordergrund stehen und wie hoch der Grad der Zufriedenheit mit den Prozessen zu diesen Themen in den Unternehmen ist. Seite 13 von 15

14 Referent: Eberhardt Froitzheim Unternehmen des Referenten: ivw academy, Seminare für berufliche Weiterbildung e.v. Beruflicher Werdegang Nach dem Studium an der Fachhochschule Köln mit den Schwerpunktfächern betriebliche Altersversorgung und Krankenversicherung war vom Anfang der beruflichen Tätigkeit an der Focus auf die Beratung von Unternehmen auf dem Sektor der betrieblichen Altersversorgung gerichtet. Nebenher widmete sich Eberhardt Froitzheim der Lehrtätigkeit an der Fachhochschule in Köln zu dem Komplex der privaten und betrieblichen Altersvorsorge. Eberhardt Froitzheim war für namhafte Berater (Mercer Deutschland GmbH und das ehemalige Höfer Vorsorgemanagement) in leitender Funktion tätig. Er war ferner Gründungsmitglied der Fachgruppen Altersvorsorge und Versicherungsmathematische Gutachten des EI-QFM, leitete die Fachgruppe Altersvorsorge bis Februar 2012 und initiierte mit den Herren Prof. Dr. Korn und Weßling die Fachgruppe Asset-Management. Die über 30-jährige Leitung des Fachkreises Betriebliche Altersversorgung und Lebensversicherung der Vereinigung der Versicherungsbetriebswirte e.v. (VVB) übertrug Eberhardt Froitzheim mit der Jahresschlusstagung des Fachkreises am auf eine Doppelspitze. Derzeitige Arbeitsschwerpunkte Im Vorstand der ivw academy in Köln seit 2010 verantwortlich für die Fortentwicklung dieses Ausbildungs-Institutes Beratung von klein- und mittelständischen Unternehmen bei komplexen Themenstellungen der betrieblichen Altersversorgung Zusätzliche Aktivitäten und Verantwortung außerhalb der ivw academy Innerhalb der VVB Beiratsmitglied des Fachkreises Betriebliche Altersversorgung und Lebensversicherung Fachliche Leitung der Usergroup Betriebliche Altersversorgung der Versicherungsforen Leipzig Seite 14 von 15

15 Altersarmut trotz Rente? Altersarmut trotz Rente? Das Thema wirkt bedrohlich. Mein Referat ist nicht darauf ausgerichtet, ein Horror-Szenario zu vermitteln. Allerdings gilt es, im Rahmen meines Vortrages zu sensibilisieren und uns zu fragen, wie die Gesellschaft der Zukunft aussieht. Der demografische Wandel wird uns durch die ständigen Berichte in den Medien immer bewusster. Ich werde Sie eingangs mit auf eine kurze Reise in die Zukunft nehmen und Ihnen mit einigen Zahlen veranschaulichen, wie sich unsere Gesamtbevölkerung aber auch unsere Lebenserwartung in den nächsten knapp 50 Jahren entwickeln könnte. Dabei stütze ich mich auf die unterschiedlichen Erhebungen des stat. Bundesamtes aber auch auf maßgebliche Wissenschaftler wie z.b. auch auf die Ergebnisse von Herrn Prof. Klocke, Prof. für Soziologie am Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheut der FH Frankfurt a.m.. Danach werde ich mich mit der Fragestellung befassen, ob wir im Alter über einen auskömmlichen Lebensstandard verfügen werden. In diesem Zusammenhang setze ich mich auch mit der Entwicklung der künftigen Generationen auseinander. Weiterer Gegenstand meiner Präsentation wird das Rentenpapier von Frau Nahles sein, das Ende Januar des Jahres verabschiedet wurde. Wir werden uns zu fragen haben, ob dies die richtigen Signale für die zukünftige Entwicklung unserer Gesellschaft aber auch unserer Arbeitswelt sind. In einem weiteren Kernpunkt meiner Präsentation werde ich mich mit einer Standortbestimmung der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland im Vergleich zu den anderen Ländern in Europa auseinander setzen. Nicht zuletzt das bereits seit vielen Jahren anhaltende Niedrigzins-Niveau sowie die seitens der Versicherungswirtschaft angebotenen neuen Produkte werfen weitere Fragestellungen im Hinblick auf die Motivation der Sparbereitschaft der Bevölkerung auf. So gilt es, die weiterhin bestehende Zurückhaltung der Bevölkerung in der Bereitschaft, für die Altersvorsorge Rücklagen zu betreiben, zu verändern. Die bisherige von den Unternehmen aber auch den Arbeitnehmern als Wirrwarr empfundene Vielfalt der Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung erfordern positive Signale seitens der Bundesregierung, der Beratungspraxis aber auch der Anbieter von Risiko- und Finanzdienstleistungsprodukten. Seite 15 von 15

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