Niederschrift. Anwesend:

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1 Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Verkehr am Dienstag, dem um Uhr vor den Rathausgaragen, Carl-Diem- Straße mit Fortsetzung der Sitzung im Anschluss an die zwei Ortsbesichtigungen im Sitzungssaal des Hauses Burgstraße 8 ca. ab Uhr. Anwesend: Ratsmitglieder: H. Enneper, Vorsitzender K-H. Fischer ab Uhr, Vertreter für B. Wigge A. Müller H. Nahrgang Vertreterin für R. Kötter Dr. J. Rieger R. Schäfer bis Uhr S. Schlüter A. Schröder R. Schulte ab Uhr Dr. J. Weber ab Uhr, Vertreter für G. Völtl A. Widua ab Uhr, Vertreter für H. Römmler Sachkundige Bürger: M. Radenhäuser G. Schaub Ch. Viebach R. Voß Es fehlte: A. Tohidi Far Gäste: Herr Wahlen, DSK zu TOP 2 Herr Mailand, DSK zu TOP 2 Von der Verwaltung: Dr. Korsten bis TOP 9 N.-C. Schaffert D. Reuß E. Böhmer M. Hattwig D. Hetrodt, Schriftführer Tagesordnung (erweitert) (Öffentlicher Teil) 1. Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Verkehr am

2 2. Satzung der Stadt Radevormwald über die Teilaufhebung der Satzung der Stadt Radevormwald über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereiches Nordstadt III (Entwicklungssatzung) vom in der Fassung der Satzungen vom über die 1. und 2. Änderung der Satzung der Stadt Radevormwald über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereiches Nordstadt III hier: Empfehlung an den Rat zum Beschluss der Teilaufhebungssatzung 3. Klarstellungssatzung Rochollsberg hier: Empfehlung an den Rat zur Fassung des Satzungsbeschlusses 4. Klarstellungssatzung Oberönkfeld hier: Empfehlung an den Rat zur Fassung des Satzungsbeschlusses 5. Vorbereitung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzungen hier: Erarbeitung einer Kostenerstattungssatzung für Sammelausgleichsmaßnahmen nach dem Öko-Konto Radevormwald Änderung des Bebauungsplanes Nr Nordstadt I, Bade-, Freizeit- und Erholungszentrum - hier: erneuter Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen 7. Sportplatz Jahnstraße hier: Überlegungen zur Wohnbaulandbereitstellung/ zur Verlagerung 8. Antrag der CDU-Fraktion vom Sachstandsbericht der Verwaltung über die Verkehrssituation L 414 / Uelfe-Wuppertal-Straße 9. Antrag der CDU-Fraktion vom auf Beauftragung der Verwaltung zur Erarbeitung eines Konzeptes für das Gelände der ehemaligen Berufsschule in Bergerhof 10. Mitteilungen über erteilte Baugenehmigungen 11. Mitteilungen und Fragen a) Schneebruchschäden in Radevormwald b) Sachstandsbericht Regionale 2010 c) zum Ausbau angemeldete Landesstraßen in Radevormwald d) Sachstandsbericht Grundversorgungszentrum Bergerhof e) sonstiges (Nichtöffentlicher Teil)

3 12. Mitteilungen und Fragen a) sonstiges Besichtigung der Ortslagen Rochollsberg und Oberönkfeld Vor Ort werden die Abgrenzungsvorschläge der Klarstellungssatzungen und die eingegangenen Anregungen der Bürger ausführlich erläutert und diskutiert. Frau Böhmer macht deutlich, dass die vorgebrachten Bürgeranregungen dem Ausschuss lediglich zu Kenntnis gegeben werden können, eine Bürgerbeteiligung sowie die Abwägung und der Beschluss über die vorgebrachten Anregungen ist bei der Aufstellung von Klarstellungssatzungen vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Im Sitzungssaal des Hauses Burgstraße 8 eröffnet der Vorsitzende um Uhr die Sitzung und stellt nach 8 der Geschäftsordnung die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Einvernehmlich werden die folgenden Änderungen der Tagesordnung vereinbart: Der Antrag der CDU-Fraktion vom auf Sachstandsbericht der Verwaltung über die Verkehrssituation L 414 / Uelfe-Wuppertal-Straße wird als neuer TOP 8 behandelt. Das Antragsschreiben wird als Tischvorlage verteilt und ist dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt. Der Antrag der CDU-Fraktion vom auf Beauftragung der Verwaltung zur Erarbeitung eines Konzeptes für das Gelände der ehemaligen Berufsschule in Bergerhof wird als neuer TOP 9 behandelt. Das Antragsschreiben wird als Tischvorlage verteilt und ist dieser Niederschrift als Anlage 2 beigefügt. Die übrigen Punkte verschieben sich entsprechend. 1. Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung und Verkehr am Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Verkehr nimmt die Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Verkehr am zur Kenntnis. 2. Satzung der Stadt Radevormwald über die Teilaufhebung der Satzung der Stadt Radevormwald über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereiches Nordstadt III (Entwicklungssatzung) vom in der Fassung der Satzungen vom über die 1. und 2. Änderung der Satzung der Stadt Radevormwald über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereiches Nordstadt III hier: Empfehlung an den Rat zum Beschluss der Teilaufhebungssatzung Herr Mailand von der DSK (Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbh) erläutert die Beschlussvorlage: Mit der Satzung über deren 1. Änderung wurde die Entwicklungssatzung bereits 1994 im Bereich der bebauten Bereiche an der Hochsteinstraße/ der Grünfläche zur L 414 teilaufgehoben. Gleichzeitig legte die Satzung über die 2. Änderung der

4 Entwicklungssatzung die bebauten Bereiche an der Carl-Diem-Straße, Hohenfuhrund Ülfestraße als Anpassungsgebiet fest. Die Entwicklungsmaßnahme ist nun weitgehend abgeschlossen und die DSK schlägt eine großflächige Teilaufhebung des Entwicklungsbereiches vor. Nicht aufgehoben werden soll nach juristischer Beratung nur der Bereich, für den noch Rechtstreitverfahren anhängig sind. Auf Frage von Herrn Schröder bezüglich der bisher unbebauten Wiese in der Nordstadt III antwortet Herr Mailand, dass der Bereich mit aufgehoben werden sollte, da alle juristischen Verfahren hinsichtlich dieser Fläche letztinstanzlich abgeschlossen sind. Langfristig sei aber vertraglich der Zugriff auf die Flächen für die Stadt Radevormwald gesichert, so dass das Instrument der Entwicklungssatzung nicht erforderlich ist. Herr Müller fragt nach den Gründen für die Teilaufhebung. Herr Mailand erläutert, dass nach Abschluss der Entwicklungsmaßnahme für die Eigentümer der im Entwicklungsgebiet liegenden Grundstücke eine Pflicht zur Leistung von Ausgleichsbeträgen entsteht, soweit diese Grundstücke durch die Entwicklungsmaßnahme eine Wertsteigerung erfahren haben und Ausgleichbeträge nach dem BauGB noch nicht abgelöst worden sind. Bei der Bemessung der Ausgleichsbeträge für die einzelnen Grundstücke ist die Werterhöhung zugrunde zulegen, die das Grundstück durch die Entwicklungsmaßnahme erfahren hat. Die Ermittlung der Ausgleichsbeträge erfolgt durch den Gutachterausschuss des Oberbergischen Kreises. Zum Abschluss seines Vortrages zeigt Herr Mailand anhand von Fotos die bauliche Entwicklung der Nordstadt III von Anfang der 90er Jahre bis heute. Herr Enneper dankt der DSK für den Vortrag und die jahrelange Begleitung des Projektes. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, die Teilaufhebung der Satzung der Stadt Radevormwald über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereiches Nordstadt III (Entwicklungssatzung) vom in der Fassung der Satzungen vom über die 1. und 2. Änderung der Satzung der Stadt Radevormwald über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereiches Nordstadt III als Satzung zu beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Anregung 3. Klarstellungssatzung Rochollsberg hier: Empfehlung an den Rat zur Fassung des Satzungsbeschlusses Bezugnehmend auf die Ortsbesichtigung erläutert Frau Böhmer die Prinzipien der Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich und macht nochmals deutlich, dass durch diesen deklaratorischen Satzungstyp keine neuen Baurechte

5 geschaffen werden können. Ein Verfahren zur Beteiligung der Bürger wurde vom Gesetzgeber für diesen Satzungstyp daher nicht vorgesehen. Wie bereits vor Ort ausführlich erläutert, wird dem Ausschuss daher eine weiteres, nach Redaktionsschluss der Beratungsunterlagen eingegan-genes Schreiben zur Kenntnis gegeben, welches die Einbeziehung von nebenstehend gekennzeichneten Außenbereichsflächen in die Satzung anregt. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, die Klarstellungssatzung Rochollsberg gem. des 34 Absatz 4 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit 10 Abs. 3 BauGB als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig 4. Klarstellungssatzung Oberönkfeld hier: Empfehlung an den Rat zur Fassung des Satzungsbeschlusses Bezugnehmend auf die Ortsbesichtigung erklärt Frau Böhmer, dass für die Aufstellung von Klarstellungsatzungen kein formelles Beteiligungsverfahren vorgesehen ist, die eingegangenen Anregungen aber dennoch zur Kenntnis gegeben und diskutiert wurden. Auf Nachfrage von Dr. Rieger auf Details zur gewählten Abgrenzung bei Dünnwald erläutern Frau Böhmer und Herr Schaffert die vorgeschlagene Grenzziehung: Entscheidend sind hier die prägenden Nebengebäude. Außerdem wird verdeutlicht, dass sich zukünftige Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen müssen, eine Wohnbebauung in zweiter Reihe für den betreffenden Bereich in Dünnwald daher nicht zu erwarten sei. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, die Klarstellungssatzung Oberönkfeld gem. des 34 Absatz 4 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit 10 Abs. 3 BauGB als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig 5. Vorbereitung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzungen hier: Erarbeitung einer Kostenerstattungssatzung für Sammelausgleichsmaß-nahmen nach dem Öko-Konto Radevormwald Frau Böhmer erläutert die Beschlussvorlage. Im Unterschied zu den reinen Klarstellungssatzungen werden durch die kombinierten Klarstellungs- und Ergänzungssatzungen, welche für die Ortlagen Filde, Ispingrade, Niederdahl, Önkfeld und Wönkhausen vorgesehen sind, zum Teil neue Baurechte geschaffen. In den jeweiligen Ergänzungsbereichen der Satzungen besteht daher die Pflicht, die Eingriffs- Ausgleichsregelungen des BauGB anzuwenden. Die Ausgleichsmaßnahmen können entweder auf dem jeweiligen neuen Baugrundstück von den Eigentümern oder als Sammelausgleichsmaßnahme von der Gemeinde durchgeführt werden.

6 Frau Böhmer argumentiert, dass für die Zuordnung und Durchführung von Sammelausgleichsmaßnahmen auf von der Gemeinde bereitgestellten Flächen die größere ökologische Sinnhaftigkeit solcher Maßnahmen spricht, zudem wäre deren dauerhafter Erhalt sichergestellt. Auch stehen mit dem Ökokonto Radevormwald geeignete Ausgleichsmaßnahmen und Flächen zur Verfügung. Daher schlägt die Verwaltung vor, dass sich die Stadt über eine Kostenerstattungssatzung von den Grundstückseigentümern den entsprechenden Kostenbetrag für die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen über das Ökokonto erstatten lässt. Zu den Kosten für die betroffenen Grundstückseigentümer erklärt Frau Böhmer, dass nach ersten Schätzungen mit ca. 2,- pro m² Grundstücksfläche zu rechnen ist. Herr Schaffert stellt diesen Kosten die enorme Wertsteigerung der Grundstücke bei Schaffung von Baurecht gegenüber: Bisher handelt es sich um Grundstücke im Außenbereich (Ackerland), nach Beschluss über die Ergänzungsbereiche um Flächen innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (Bauland). Herr Schaffert hält den skizzierten Kostenrahmen für zumutbar. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Verkehr beauftragt die Verwaltung, den Entwurf einer Kostenerstattungssatzung gem. 135c BauGB zu erarbeiten. Abstimmungsergebnis: einstimmig Änderung des Bebauungsplanes Nr Nordstadt I, Bade-, Freizeit- und Erholungszentrum - hier: erneuter Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen Die Herren Weber, Schlüter und Fischer erklären sich als Mitglieder des Aufsichtsrats der Bäder Radevormwald GmbH für befangen. Sie nehmen an der Beratung und Abstimmung des Tagesordnungspunktes nicht teil. Herr Schaffert erläutert die Gründe für die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans gegenüber der Vorstellung in der Sitzung am auf die Bebauung östlich der Kottenstraße: Beispielsweise ist das private Wohngrundstück derzeit als Gemeinbedarfsflächen Schule festgesetzt und die wichtige Fußwegeverbindung zwischen Hohenfuhrplatz und Kottenstraße ist planungsrechtlich nicht gesichert. Daher ist ein erneuter Aufstellungsbeschluss erforderlich. Herr Hetrodt erläutert die wesentlichen Inhalte des Bebauungsplanentwurfs, insbesondere werden die Vorteile gegenüber den bestehenden rechtskräftigen Bebauungs-planfestsetzungen dargestellt. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Verkehr fasst gemäß 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17, Nordstadt I, Bade-, Freizeit- und Erholungszentrum. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der

7 Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Abstimmungsergebnis: einstimmig 7. Sportplatz Jahnstraße hier: Überlegungen zur Wohnbaulandbereitstellung/ zur Verlagerung Dr. Korsten erläutert die Beschlussvorlage. Der Bürgermeister stellt heraus, dass grundsätzlich zwei Sportplätze in der Innenstadt unverzichtbar sind. Aufgrund der erheblichen baulichen Mängel ist der Jahnplatz zu sanieren, für das Jahr 2009 sind dafür Haushaltsmittel eingestellt. Zur Modernisierung ist jedoch eine Baugenehmigung erforderlich, die aber aus nachbarschützenden Gründen mit einer deutlichen Einschränkung des Spielund Sportbetriebes verbunden wäre. Außerdem macht Dr. Korsten deutlich, dass es vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung eine wichtige kommunale Aufgabe sei, familiengerechte Wohnangebote in Radevormwald zu schaffen. Da eine sinnvolle Nutzung des Jahnplatzes aus Emissionsschutzgründen planungsrechtlich kaum möglich erscheint, könnte nach dem Neubau eines Sportplatzes hinter dem Theodor-Heuss-Gymnasiums auf dem städtischen Grundstück an der Jahnstraße ein neues Wohngebiet für junge Familien entwickelt werden. Dabei ist es, so Dr. Korsten, ein wesentliches Ziel, mit den Erlösen aus dem Verkauf des Wohngebietes Jahnplatz den Neubau des Sportplatzes am THG zu finanzieren. Dr. Korsten macht deutlich, dass bei den weiteren Planungen eine Vielzahl von Betroffenen (Vereine, Schulen, Kleingärtner, Anwohner usw.) zu beteiligen und zahlreiche Aspekte wie Lärm, Verkehrsbelastungen etc. zu berücksichtigen sind. Herr Müller befürwortet für die SPD grundsätzlich die Idee der Verlagerung und den Standort für den neuen Sportplatz hinter dem THG, bittet jedoch im Planungsprozess der Topographie, der Bodenbeschaffenheit sowie der Verkehrssituation an der Hermannstraße eine hohe Beachtung schenken. Für die FDP begrüßt Herr Schröder die Idee und regt an, weitere Standorte in der Nähe des Schulzentrums zu prüfen, beispielsweise den Standort hinter der Sporthalle Richtung Wald Herr Schäfer befürwortet für die CDU den Vorschlag der Verwaltung und mahnt an, die Idee in diesem frühzeitigen Stadium nicht zu zerreden. Herr Fischer begrüßt für die UWG ebenfalls das geplante Vorgehen, er bittet jedoch darum, im Beschlussentwurf als Betroffene neben Schulen, Vereinen und Verbänden auch explizit die Anlieger zu benennen. Dr. Korsten erwidert, dass die Beteiligung der Bürger in den formellen Beteiligungsverfahren der Bauleitplanung selbstverständlich sei. Abschließend stellt der Bürgermeister klar, dass der neue Sportplatz und ein neues Wohngebiet zwar parallel geplant werden sollten, aber der Sportplatz zuerst baulich umgesetzt werden muss.

8 Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Verkehr beauftragt die Verwaltung, die vorgeschlagene Umnutzung/ Verlagerung des Sportplatzes Jahnstraße mit den betroffenen Schulen, Vereinen und Verbänden zu besprechen und weiterzubearbeiten. Abstimmungsergebnis: einstimmig 8. Antrag der CDU-Fraktion vom auf Sachstandsbericht der Verwaltung über die Verkehrssituation L 414 / Uelfe-Wuppertal-Straße Herr Reuß zeigt zunächst anhand vorbereiteter Folien, dass die L414 zwischen B229 / Vorm Holte und L81 / Dahlhausen in drei Abschnitte kilometriert ist Abschnitt I B229 / Vorm Holte bis vor der Kreuzung L414 / Ülfestraße / K9 Abschnitt II Kreuzung L414 / Ülfestraße / K9 bis vor der Einmündung K6 Önkfeld Abschnitt III Einmündung K6 Önkfeld bis L81 / Dahlhausen Die Unfallauswertungen der Kategorien 1 4 werden abschnittsweise erläutert. Abschnitt I Dieser Abschnitt ist bezüglich der Unfallsituation unauffällig. Eine Unfallhäufung der Kategorien 1 4 hat zwischen 2001 und 2006 nicht vorgelegen. Abschnitt II Hier wurde eine aktuelle Unfallhäufungsstelle im Jahre 2005 unter Nr. 04 / 05 für die Kreuzung L414 / Ülfestraße / K9 festgelegt. Häufigste Unfallursache ist dort die Nichtbeachtung der Stop- Zeichen an der Ülfestraße und der K 9. Die Unfallkommission hat die Aufstellung neuer Verkehrzeichen, die Erneuerung der Fahrbahnmarkierung im Knotenbereich und die polizeiliche Überwachung der Stop- Regelung vorgeschlagen. Seit dem Jahr 2001 bestand ein Unfallhäufungspunkt Nr. 04 / 2001 im Bereich der Nordstadtkurve und der Kurve IV. Ülfe. Hier war die Griffigkeit der Fahrbahndecke nicht ausreichend. Nach Auftrag der neuen Fahrbahndecke im Juli 2002 verringerten sich die Unfälle, so dass der Unfallhäufungspunkt am aufgehoben werden konnte. Für den Kurvenbereich der IV. Ülfe wurde auf 200 m die Geschwindigkeit auf 70 Km/h beschränkt. Unfälle nach Aufhebung der Unfallhäufungsstelle 04 / 201: Kurve IV. Ülfe Kat. 3 mit 2 Leichtverletzen Nordstadtkurve Kat. 3 mit einem Leichtverletztem Kat. 3 ein Leichtverletzter Kat. 3 ein Leichtverletzter Kat. 2 ein Leicht- ein Schwerverletzter Kat. 3 ein Leichtverletzter

9 Kat. 3 ein Leichtverletzter An allen Unfällen waren Motorradfahrer beteiligt, überwiegend mit der Unfallursache überhöhte Geschwindigkeit. Dieser Bereich wird weiterhin im Hinblick auf geschwindigkeitsbeschränkende Maßnahmen beobachtet. Gerade Streckenführung vor Einmündung K6 Önkfeld Ein schwerer Verkehrsunfall am der Kat. 01 mit einer getöteten und einer schwerverletzten Person. Dieser Unfall ereignete sich auf gerader Streckenführung in seiner Zeit noch auf 70 km/h reduziertem Unfallhäufungsabschnitt. Abschnitt III Herr Reuß macht deutlich, dass es hier keinen Unfallhäufungspunkt entsprechend den Richtlinien des Landes NW gibt. Allerdings sind hier insbesondere im Bereich der Kurve Neuenhammer und hinter der lang gezogenen Kurve Richtung Dahlhausen sehr schwere Unfälle mit getöteten und schwerverletzten Personen zu verzeichnen. Es seien hier allerdings auch Unfälle mit getöteten Personen aufgetreten, die nicht verkehrsbedingt begründet waren. Diese Unfälle erscheinen nicht in der Unfalldatenbank. Herr Reuß erläutert die Unfälle im Abschnitt III der L 414 im Detail: Im Kurvenbereich Leimholer Mühle mit Einmündung Leimholer Straße traten in der Vergangenheit vermehrt Unfälle auf. Die Vorraussetzungen für einen Unfallhäufungspunkt entsprechend den Richtlinien lagen nicht vor. In Verbindung mit der ungünstig gelegenen Betriebszufahrt der Firma Mummenhoff wurde im September 2005 für den Streckenabschnitt die Geschwindigkeit auf 70 km/h reduziert. Herr Reuß macht deutlich, dass in den Unfallberichten der Polizei als Unfallgrund überwiegend unangemessene Geschwindigkeit angegeben wird, wobei in den Unfallabschnitten die Geschwindigkeit auf 70 km/h reduziert ist. In der Winterzeit wird häufig der Unfallgrund unangemessene Geschwindigkeit bei Glätte angeführt. Herr Schulte fordert aufgrund der Ausführungen der Verwaltung regelmäßige Laser-Kontrollen speziell bei schönem Wetter auch am Wochenende durch die Polizei. Aus den Reihen des Ausschusses wird die Verwaltung aufgefordert mit dem Straßenbaulastträger über die Qualität des Winterdienstes zu sprechen. Herr Müller macht auf die Notwendigkeit einer ständig funktionierenden Wasserableitung der Leimholler Straße insbesondere im Einmündungsbereich der L414 aufmerksam. Folgende Unfälle der Kat. 1 4 wurden im Abschnitt III ausgewertet: 1. Kurve Hees-Mühle Kat. 4 keine Verletzten Kat. 2 ein Schwerverletzter (Besonderheit: Motorrad) Kat. 3 ein Leichtverletzter (Besonderheit: Motorrad) Kat. 3 ein Leichtverletzter 2. Kurve hinter Ülfebad in Richtung Leimholer Mühle Kat. 2 ein Schwerverletzter Kat. 3 zwei Leichtverletzte Kat. 4 keine Verletzten (Besonderheit: Glatteis)

10 Kat. 3 zwei Leichtverletzte (Besonderheit: Glatteis) Kat. 4 keine Verletzten (Besonderheit: Glatteis) Kat. 4 keine Verletzten (Besonderheit: Glatteis) 3. Kurvenbereich Leimholer Mühle / Leimholer Straße Kat. 4 keine Verletzten (Besonderheit: Glatteis) Kat. 2 ein Schwerverletzter (Besonderheit: Rechtsfahrgebot) Kat. 4 keine Verletzten (Besonderheit: Glatteis) Kat. 3 ein Leichtverletzter Kat. 2 ein Schwerverletzter Kat. 2 ein Schwerverletzter Kat. 3 drei Leichtverletzte Kat. 3 ein Leichtverletzter Kat. 3 ein Leichtverletzter Ab September 2005 Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h von km 1,37 1,95 4. Kurve Neuenhammer ( 70 km/h) Kat. 4 keine Verletzten (Besonderheit: kein Sicherheitsabstand) Kat. 1 ein Toter, 1 Leichtverletzter (Besonderheit: stark überhöhte Geschwindigkeit, quer in den Gegenverkehr) Kat. 2 ein Schwer- und ein Leichtverletzer (Besonderheit: nicht angepasste Geschwindigkeit bei Schnee/Fahrerin vermutlich nicht angeschnallt) Kat. 3 ein Leichtverletzter (Besonderheit: Fußgänger falsches Verhalten und Krad nicht angepasste Geschwindigkeit) 5. Langgezogene Kurve in Richtung Dahlhausen (70 km/h) Kat. 4 keine Verletzten Kat. 4 keine Verletzten Kat. 3 ein Leichtverletzter (Besonderheit: kein Sicherheitsabstand) Kat. 2 ein Schwerverletzter Kat. 2 ein Schwerverletzter Kat. 3 ein Leichtverletzter Kat. 4 keine Verletzten Kat. 3 ein Leichtverletzter (Besonderheit: Fußgänger falsches Verhalten und Krad nicht angepasste Geschwindigkeit) 6. Gerade hinter langgezogenen Kurve in Richtung Dahlhausen (70 km/h) Hier ereigneten sich zwei Unfälle mit tödlichen Verletzungen, diese wurden nicht in die Unfalldatenliste aufgenommen, da es sich nicht um verkehrsbedingte Unfälle handelte. 9. Antrag der CDU-Fraktion vom auf Beauftragung der Verwaltung zur Erarbeitung eines Konzeptes für das Gelände der ehemaligen Berufsschule in Bergerhof Die CDU-Fraktion stellt den Antrag, dass die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Verkehr am ein Konzept erarbeitet, wie das Gelände der ehemaligen Berufsschule in Bergerhof einer neuen Nutzung zugeführt werden kann (z.b. Wohnungsbau, Ansiedlung kleiner Handwerker- und Dienstleistungsbetriebe etc.).

11 Dr. Korsten erläutet, dass es selbstverständlich sei, neue Konzepte für den Bereich zu erarbeiten. Zur Zeit werden zusammen mit der GWG neue Unterbringungsmöglichkeiten für die Asylbewerber gesucht, jedoch konnten die Angebote der GWG noch nicht abschließend geprüft werden. Wichtig sei, dass keine neuen sozialen Brennpunkte entstehen, dies soll durch eine Streuung der neuen Unterkünfte im Stadtgebiet sichergestellt werden. Nach der abgestimmten Erarbeitung von Vorschlägen für künftige Asylbewerberunterkünfte wird in den entsprechenden Gremien beraten und entschieden werden. Herr Schaffert erklärt, dass es aufgrund der vielfältigen beschlossenen Aufgaben für den Fachbereich Stadtplanung und Umwelt (3. Änderung Bebauungsplan Nr. 17, Erarbeitung der fünf Klarstellungs- und Ergänzungssatzungen sowie der Kostenerstattungssatzung, Integriertes ländliches Entwicklungskonzept, Stadtentwicklungsbericht usw.) und der anstehenden Urlaubszeit unmöglich sei, bis zur nächsten Sitzung im September ein umfassendes Konzept zu erarbeiten, es sei denn, der Ausschuss möchte andere Aufgaben zurückstellen. Herr Schulte zeigt dafür Verständnis, bittet jedoch darum, dass die Verwaltung in der nächsten Sitzung die baurechtlichen Rahmenbedingungen für das Gelände vorstellt, d.h. es soll berichtet werden, was planungsrechtlich an dem Standort zum jetzigen Zeitpunkt zulässig ist. Dieser Vorschlag wird einstimmig angenommen. 10. Mitteilungen über erteilte Baugenehmigungen Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung nimmt die in der Zeit vom bis zum gem. 34 und 35 des Baugesetzbuches (BauGB) erteilten Baugenehmigungen zur Kenntnis: Baugrundstück Bauvorhaben Planungsrechtlic he Beurteilung Errichtung eines Einfamilienhauses mit Honsberger Str. Garage 26a Bauschein Nr. 130/05 vom BauGB Wönkhausen Errichtung einer Doppelgarage Bauschein Nr. 16/06 vom BauGB Obergrunewald Temporäres Zwischenlager für Bodenaushub bis Ende BauGB Kaiserstr. 141a Einfamilienhaus auf Garage 34 BauGB Richard-Wagner- Str. 4 III. Ülfe 17 Bauschein Nr. 166/05 vom Anbau eines Wintergartens Bauschein Nr. 22/06 vom Nutzungsänderung von Altenteilerwohnhaus in Dreifamilienwohnhaus 34 BauGB 35 BauGB

12 Berg 2 Rochollsberg 15 Altenhof 1 Schröderweg 4 Oberönkfeld 6 Blumenstr. 25 Bauschein Nr. 8/06 vom Nutzungsänderung von landwirtschaftlichen Gebäudeteilen in zwei Wohneinheiten Bauschein Nr. 190/04 vom Nutzungsänderung von Stall in eine Wohneinheit (nicht privilegiert) Bauschein Nr. 138/05 vom Nutzungsänderung von Stall in Betriebsleiterwohnung u. von Betriebsleiter- in Altenteilerwohnung Bauschein Nr. 101/04 vom Anbau eines Wohnraumes im Untergeschoss Bauschein Nr. 21/06 vom Anbau einer Garage Bauschein Nr. 24/06 vom Errichtung einer Doppelgarage Bauschein Nr. 55/06 vom BauGB 35 BauGB 35 BauGB 34 BauGB 34 BauGB 34 BauGB 11. Mitteilungen und Fragen a) Schneebruchschäden in Radevormwald Herr Hattwig gibt eine kurze Bilanz der Schneebruchschäden des letzten Winters: In den Wäldern war in der Hauptsache der Nadelholzbestand betroffen. Viele Laubbäume waren bereits im November 2004 bei frühem Schneefall geschädigt worden. In den Höhenlagen gab es kaum oder nur geringe Schäden, meist waren es lediglich einige abgebrochene Spitzen. Stark betroffen waren generell Talbereiche mit Nadelholzbeständen, die im Windschatten lagen, z.b. Steilhänge an der Wupper, Sportplatz Dahlhausen (allein 250 Festmeter Holz), das Tal zwischen Remlingrade und Beyenburg (allein 1500 Festmeter Holz). Der Weg zwischen Dahlhausen und altem Sportplatz wurde durch die Forstarbeiten arg in Mitleidenschaft gezogen. Der Weg wird im Laufe dieses Jahres wiederhergestellt. Besonders im Bereich der unteren Uelfe-Wuppertal-Straße gab es starke Schäden an Waldrändern (Privatwald), die Straße war teilweise gesperrt. In den Erholungswäldern wie Kollenberg und Uelfebad waren nur geringe Schäden zu verzeichnen, aber an der Telegrafenstraße wurden einige alte Laubbäume geschädigt. Entlang der Bahntrasse gab es viel Schneebruch an Laubgehölzen. Entlang der Rader Straße/ Wilhelmsthaler Straße in Niedernfeld, Krebsöge und Wilhelmsthal gab es viel Schneebruch an Laubbäumen, die Straße war teilweise blockiert. An der Leimholer Straße und der Straße Herkingrade-Sondern waren viele Nadelgehölze betroffen, teilweise waren die Straßen gesperrt. Viel Astbruch gab es

13 an Friedhof, Froweinpark, Schulzentrum und den Spielplätzen Alte Landstraße und Bonhoefferstraße. Im Bereich Forst entstehen keine zusätzlichen Kosten für den städtischen Haushalt, ein Teil der Kosten wird durch den Holzverkauf gedeckt. Allerdings hatte der Betriebshof einen zusätzlichen Arbeitsaufwand für die Beseitigung des Schneebruches von ca Stunden. Frau Schaub erkundigt sich nach einer Ersatzbepflanzung nach Fällung der Douglasien am Uelfebad und beklagt die unästhetische Wirkung der Betonmauer entlang der L414. Herr Hattwig kündigt eine geeignete Ersatzbepflanzung in Form von säulenförmigen Bäumen und/oder Großsträuchern an. Die Mauer ließe sich von der Teichseite aus z.b. mit Kletterpflanzen begrünen. Frau Schaub beklagt, dass das Wupperufer im Bereich Schnellental sehr zugewachsen ist. Herr Hattwig entgegnet, dass die Flächen sich nicht in städtischem Eigentum befinden. Die Pflege der Flächen ist Sache des jeweiligen Eigentümers. Die Unterhaltung der Gewässerufer wird durch den Wupperverband durchgeführt. b) Sachstandsbericht Regionale 2010 Herr Hattwig gibt einen kurzen Bericht über die Aktivitäten im Rahmen der Regionale Im Rahmen des Frühjahrsspaziergang am wurden ca. 60 Teilnehmern aus der Region ausführliche über das Projekt Wasserquintett informiert und die Hör-CD vorgestellt. Die Hör-CD wird allen Ausschussmitgliedern überreicht. Mitte Mai erfolgte die Auftragsvergabe für die Erarbeitung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) an die Büros Grüner Winkel /BAK aus Nümbrecht. Mit einem Funktions- und Nutzungskonzept für die Talsperrenräume sollen verbindliche Vorgaben für künftige kommunale Planungen geschaffen werden. Zunächst wird eine umfassende Bestandsaufnahme aus Bereichen Wasserwirtschaft, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Tourismus, Städtebau und Naturschutz unter Rückgriff auf vorliegende Daten durchgeführt. Im Rahmen des ILEK sollen dann konkrete Projekte aus den Themenbereichen Stadt-, Kreis- und Regionalentwicklung, Gewässer sowie Tourismus, Kulturlandschaft und kulturelles Erbe erarbeitet werden. Der Zeitplan für die weitere Erarbeitung des ILEK sieht wie folgt aus: Auftaktveranstaltung am Montag, , 19 Uhr voraussichtlich in Wipperfürth, alle Ausschussmitglieder werden hierzu noch gesondert eingeladen. Projektforum am Freitag, , Uhr, voraussichtlich in Radevormwald, Bildung von Facharbeitskreisen Mitte September: Festlegung der Leitprojekte Abschlussveranstaltung voraussichtlich am , anschließend Ergebnispräsentation für die Öffentlichkeit Herr Hattwig fragt an, ob ausführliche Informationen über die Regionale 2010 wie bisher an die Fraktionsvorsitzenden oder an alle Ausschuss- bzw. Ratsmitglieder geschickt werden soll. Übereinstimmend wird gesagt, dass die Verteilung an die Fraktionsvorsitzenden genüge. Herr Schulte bittet allerdings darum, die

14 Informationsdateien den Fraktionen je einmal in ausgedruckter Form zur Verfügung zu stellen. c) zum Ausbau angemeldete Landesstraßen in Radevormwald Herr Reuß informiert, dass außerhalb des Bedarfsplanes zur Zeit noch der Ausbau des Knotens L 414/ Wülfingstraße (Spitzkehre Wülfing) der Ausbau des Knotens L 81/ L 414 als Landesstraßenmaßnahme mit Priorität gemeldet sind, wobei die erstgenannte allerhöchste Dringlichkeit besitze. Dem Landesbetrieb wurde mitgeteilt, dass die Maßnahme Umbau Einmündung L414/Kaiserstraße aus Sicht der Stadt Radevormwald aus der Prioritätenliste gestrichen werden kann. Auf Rückfrage teilt Herr Reuß mit, dass mit dem Bau des Brückenbauwerkes für die Ortumgehung Honsberg 2007 begonnen werden soll, anschließend beginnen die Straßenbauarbeiten. Herr Enneper kündigt für den Fall, dass er die Fertigstellung der Ortsumgehung Honsberg erlebe, ein Fest an. d) Sachstandsbericht Grundversorgungszentrum Bergerhof Herr Schaffert berichtet über den Termin am bei der Bezirksregierung Köln bezüglich der Einzelhandelsentwicklung in Radevormwald: Die seitens der Stadt Radevormwald angestrebte Planung des Grundversorgungszentrums Bergerhof zur Verbesserung der Nahversorgungssituation der Anwohner im Einzugsbereich der Bezirke Bergerhof, Herbeck, Radevormwald-West und Radevormwald-Süd wird auch von der Bezirksregierung Köln positiv gewertet. Hinsichtlich des Warenangebots müssen Lebensmittel allerdings deutlich im Vordergrund stehen. Bezüglich der festzusetzenden/ darzustellenden Verkaufsflächengröße wird von der Bezirksregierung auf das Merkblatt der Bezirksregierung Köln Regelungen für Einzelhandelsbetriebe zur Nahversorgung i.s.v. 11 (3) BauNVO verwiesen. Entsprechend der dort vorgegeben Tragfähigkeitsberechung wären bei der Ansiedlung eines Vollsortimenters mit ca. 920 qm oder eines Discounters mit etwa 740 qm Verkaufsfläche in Bergerhof keine negativen Auswirkungen auf den zentralen Versorgungsbereich der Stadt zu erwarten. Bei Einhaltung und ggf. geringfügiger Überschreitung der genannten Sortimente und Verkaufsflächengrößen wird die Einschaltung eines Fachgutachters nicht für erforderlich gehalten. Bezüglich der Darstellung des Sondergebietes im FNP wird eine Festsetzung der Verkaufsfläche in den zeichnerischen Darstellungen und nicht allein im Erläuterungsbericht empfohlen. Die Mehrheit der Ausschussmitglieder sieht die Einschaltung eines Gutachters kritisch, insbesondere sollten die anfallenden Kosten jeweils von Investoren getragen werden. Außerdem soll die Kaufkraft nicht aus der Innenstadt herausgezogen werden. Da es eine weitere Anfrage an anderer Stelle für eine deutliche Verkaufsflächenerweiterung gibt, regt Herr Schaffert eine Gesamtbetrachtung der Einzelhandelssituation in Radevormwald in Form der die Fortschreibung des kommunalen Einzelhandelskonzepts aus dem Jahr 2001 an. Generell werden auch bei der Bezirksregierung die Ergebnisse von Fachgutachten eher kritisch gesehen. Das Büro, dass das Regionale und das Städtische Einzelhandelskonzept für Radevormwald erarbeitet hat, genießt hier aber offensichtlich einen guten Ruf.

15 Grundsätzlich kann sich Herr Schaffert auch ohne einen konkreten Investor für das Gelände Bergerhof eine Angebotsplanung auf Flächennutzungsplanebene vorstellen. Herr Radenhäuser stellt für die UWG heraus, dass der Bedarf für ein Grundversorgungszentrum da sei und er dringenden Handlungsbedarf sehe. Es sollten Gespräche mit dem Grundstückseigentümer geführt werden. e) sonstiges Auf Nachfrage von Herrn Dr. Weber gibt Herr Reuß bekannt, dass die Schilderkommission des ehemaligen Verkehrssausschusses voraussichtlich im Oktober erneut tagt. Eine Einladung zu dieser Sitzung wird folgen. Auf Rückfrage von Herrn Müller erläutert Herr Reuß, dass die Hinweisbeschilderung zum Bürgerhaus im öffentlichen Verkehrsraum abgeschlossen ist. Allein das Schild am Bürgerhaus selbst fehlt noch.

Niederschrift. Anwesend: Ratsmitglieder: H. Enneper, Vorsitzender R. Schäfer S. Schlüter R. Schulte R. Kötter A. Müller Dr. J. Rieger A.

Niederschrift. Anwesend: Ratsmitglieder: H. Enneper, Vorsitzender R. Schäfer S. Schlüter R. Schulte R. Kötter A. Müller Dr. J. Rieger A. Niederschrift Über die 6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Verkehr am Dienstag, dem 22.11.2005 um 16.00 Uhr im Sitzungssaal des Hauses Burgstraße 8 Anwesend: Ratsmitglieder: H.

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