39. Steirische Landesmeisterschaft für künstlerische Fotografie 2011
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- Mona Schulz
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1 39. Steirische Landesmeisterschaft für künstlerische Fotografie 2011 Durchführung: Veranstalter: Kontaktadresse: VÖAV Landesverband Steiermark Landesmeisterschaftsreferent Erwin E. PETRITSCH VÖAV Landesverband Steiermark FOTOKLUB FROHNLEITEN Hr. DI Ulrich Rubelli Einsendeadresse: Erwin E. PETRITSCH, Burenstraße 28, 8020 Graz Einsendeschluss: ( Letzter Tag der Annahme ) Jury: Hr Dr. Attila Nagy, Fotokünstler, Ungarn. Juror aus dem Landesverband OÖ Juror aus dem Landesverband OÖ Jurierung: September 2011 Ergebnislisten: eine Woche nach der Jurierung Präsentation und Preisverleihung: Am Samstag, den , Uhr, Volkshaus Frohnleiten, Bilderausstellung Kloster Galerie Frohnleiten Rücksendung: Preise: Nicht angenommene Werke werden bei der ersten, der Jury nachfolgenden LV-Sitzung (= Eröffung LMS) zurückgegeben. Die angenommen Werke und verbliebene nicht angenommene Werke müssen bei der ersten auf die LMS folgende LV-Sitzung abgeholt werden. Vereine bzw. Einzelmitglieder erhalten die nicht abgeholten Werke auf dem Postweg zurück. Dies erfolgt auf Kosten des Einsenders! In den Sparten SW-Bilder, Farbbilder, Projektionsbild, Kollektionen und Kombination je eine Gold-, Silber- und Bronzemedaille sowie maximal 12 Diplome.
2 Teilnahmebedingungen 1. Teilnahmeberechtigt sind alle Fotografen. Den Titel Steirischer Landesmeister für künstlerische Fotografie kann nur ein Teilnehmer erringen, der Mitglied im Landesverband Steiermark des Verbandes Österreichischer Amateurfotografen Vereine ist. 2. Die Landesmeisterschaft wird in vier Sparten durchgeführt. 2.A. 2.B. 2.C. 2.D. Schwarz-Weiß-Bilder (gemäß FIAP INFO 2003/383 D/ES siehe Anhang): 4 Bilder im Grundformat 30x40 cm (bis minus 1 cm ) unaufgezogen oder kleinere Bilder auf Fotokarton aufgezogen, jedoch darf die kürzeste Seite des Bildes 15cm nicht unterschreiten. Die Gesamtstärke des aufkaschierten Bildes darf nicht mehr als 1,5 mm betragen, da die Bilder unter Glas ausgestellt werden. Auf der Rückseite links unten ist ein Aufkleber mit Namen, VÖAV-Mitgliedsnummer + Bildnummer (1 bis 4), Bildtitel, gekennzeichneter Sparte und Motiv (Thema) anzubringen (analog der Staatsmeisterschaftsausschreibung). Die Vorderseite darf keine wie auch immer geartete Kennzeichnung aufweisen. Farbbilder: es gelten die Bestimmungen wie unter 2.A. Kollektionen: Zugelassen sind 2 Kollektion mit freiem Thema und eine Kollektion zum Sonderthema MENSCHEN, jeweils im Umfang von 4 bis 6 Bildern. Die Kollektionen können in Farbe, Schwarz-Weiß oder auch gemischt sein. Kollektionen werden von den Autoren gereiht und mit den Buchstaben a bis f versehen. Ansonsten gelten die Bestimmungen wie unter Pkt. 2.A. Es ist auch möglich 2 Bilder auf einem Bildträger 30x40cm zusammen zu fassen. Die Anzahl der Einzelbilder bleibt gleich. Nur eine Kollektion eines Autors kann in den Landesmeister- bzw. Urkundenrängen berücksichtigt werden. Projektionsbild (4 Dias ODER 4 digitale Bilder) 2.D.1 Dias: Es sind nur Kleinbilddias in Farbe oder Monochrom im Format 24x36 mm in 5 x 5 cm Rahmung zulässig. Die Dias sind bei seitenrichtiger Betrachtung, links unten mit einem Farbpunkt zu versehen. Jedes Dia enthält den Namen des Autors, die VÖAV- Mitgliedsnummer mit fortlaufender Nummerierung 1 bis 4 und den Bildtitel. Die Wettbewerbsleitung behält sich vor, die eingereichten Dias zu digitalisieren und gemeinsam mit den digitalen Bildern der Jury zur Bewertung vorzulegen. 2.D.2 Digitale Bilder: Die Abgabe erfolgt auf CD; DVD oder USB-Stick. Die Klubleiter sind angehalten KLUBSENDUNGEN AUF EINEM Datenträger einzureichen Dateiformat: JPG in RGB Farben. (ohne Ebenen, Masken etc.) Die Auflösung muss > = 72 dpi bei max. Bildgröße 3072 Pixel an der längsten Seite betragen. Beschriftung: Mitgliedsnummer-Lfd. Nr._Zu- und Vornamen_Bildtitel.jpg (6-Stellig!) Beispiel: _Mustermann Franz_Bildtitel.jpg 3. Die eingereichten Werke (oder ähnliche bzw. Werke mit nur geringen Abweichungen) dürfen nicht bei einer Steirischen Landesmeisterschaft für Künstlerische Fotografie angenommen oder prämiert worden sein. (Siehe dazu auch Anhang zu ähnliche Bilder ) 4. In den Sparten SW-Bild, Farbbild und Projektionsbild sind jeweils 2 von einander abweichende Themen mit maximal je 2 Bildern einzureichen. In den verschiedenen Sparten dürfen keine gleichen Bilder oder Bilder mit geringen Abweichungen eingereicht werden. Einzelbilder aus einer Kollektion dürfen ebenfalls nicht in anderen Sparten abgegeben werden. (Siehe dazu auch Anhang zu ähnliche Bilder )
3 5. Bei Autoren, die für die Jugendwertung in Frage kommen, ist das Geburtsjahr im Nennformular anzugeben. 6. Eingereichte Werke, die nicht den Teilnahmebestimmungen entsprechen, werden ausnahmslos durch die Kontrolle aus der Wertung genommen. Die Entscheidung muss einstimmig erfolgen und ist unanfechtbar. Die Kontrolle besteht aus dem LM-Referenten (Leitung) und nachstehenden Vereinsobleuten: Helmut Magritsch, Franz Reithmeier, DI U. Rubelli als Schiedsgericht. 7. Das Nenngeld beträgt je Autor und Sparte (bzw. je Kollektion) EUR 5,00 für VÖAV-Mitglieder und EUR 15,00 für Nichtmitglieder. Es ist auf das Konto des VÖAV-LV-Steiermark einzuzahlen. Sparda Bank Graz Kontonummer: BLZ: Empfänger: VÖAV LV Steiermark Gleichzeitig damit ist für NEUE VÖAV-Mitglieder der VÖAV-Verbandsbeitrag für das aktuelle Jahr fällig, sofern dieser noch nicht überwiesen wurde. (Bitte Kopie der Einzahlungsbestätigung beilegen). Werke von Autoren, deren Nenngeld oder VÖAV- Verbandsbeitrag nicht rechtzeitig einbezahlt wurde, werden der Jury nicht vorgelegt und nicht bewertet. Das Bildmaterial wird bis zur Bezahlung nicht retourniert. 8. Den Werken ist eine LISTE aller abgegebenen Werke beizulegen. Bei den Bildern und Kollektionen sind ausnahmslos die Aufkleber gemäß Pkt. 2.A. zu verwenden. Diese Liste kann auch als EXCEL oder PDF Datei übermittelt werden. 9. Alle Papierbilder sind auch als JPG - Datei gesammelt nach Vereinen in entsprechenden Ordnern (digital, FB, SW) abzugeben. Beschriftung wie unter 2.D.2. Diese Daten dienen der Erstellung einer Ergebnis-CD bzw. eines Kataloges. 10. Die Einsendung des Bildmaterials hat sorgfältig, bruchsicher und spesenfrei zu erfolgen. Das Verpackungsmaterial muss für die Rücksendung geeignet sein. (siehe Rücksendung). 11. Jeder Autor muss alle Rechte an den eingesandten Werken (an allen Bildteilen) besitzen und stimmt mit seiner Teilnahme einer Veröffentlichung im Zusammenhang mit der Landesmeisterschaft (Ausstellung, Katalog, VÖAV- Nachrichten, Homepage des VÖAV etc.) zu. 12. Alle Werke werden sorgfältig behandelt. Für Verluste oder Beschädigungen kann keine wie immer geartete Verantwortung übernommen werden. Eine Versicherung der Einsendungen kann aus Kostengründen nicht erfolgen. 13. Der Teilnehmer verpflichtet sich seine Werke für Repräsentations- oder Schulungszwecke des Landesverbandes (Ausstellungen, Abbildung, Duplizierung etc.) kostenlos zur Verfügung zu stellen. Spätester Rückgabetermin ist die nächste Landesmeisterschaft. 14. Das Urteil der Jury ist unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Reklamationen sind spätestens bei der auf die Ausstellung folgenden LV-Sitzung unter Beibringung entsprechender Nachweise vorzubringen. Ergibt sich nachträglich die Notwendigkeit ein Werk aus der Wertung zu nehmen, hat dies keinen Einfluss auf das vorliegende Ergebnis der anderen Teilnehmer. Der Betreffende wird aber für ein Jahr in der jeweiligen Sparte gesperrt. Der Titel oder die Auszeichnung (Medaillen oder Urkunden) werden aberkannt und müssen, mit eventuellen Sachpreisen, an den Landesverband zurückgegeben werden Über die Landesmeisterschaft kann kein Schriftverkehr geführt werden. Jeder Autor anerkennt mit seiner Teilnahme alle Bedingungen dieser Ausschreibung.
4 Wertungen: Vereinswertung: Vereins-Landesmeister in den Sparten SW-Bild, Farbbild und Projektionsbild ist jener Verein, welcher mit 5 Autoren und deren 4 ausschreibungskonformen Werken die höchste Punktesumme erreicht. Vereins-Landesmeister in der Kombination ist jener Verein, welcher mit 5 Autoren und deren 4 ausschreibungskonformen Werken aus den Sparten SW-Bild, Farbbild und Projektionsbild die höchste Gesamt-Punktesumme erreicht. Einzelwertung: Landesmeister in den Sparten SW-Bild, Farbbild und Projektionsbild ist jener Autor, welcher mit seinen 4 ausschreibungskonformen Werken die höchste Punktesumme erreicht. Landesmeister in der Kombination ist jener Autor, welcher mit je 4 ausschreibungskonformen Werken aus den Sparten SW-Bild, Farbbild und Projektionsbild die höchste Gesamt-Punktesumme erreicht. Landesmeister in der Sparte Kollektion ist jener Autor, der die höchste Punktesumme für eine Kollektion erreicht. Nur eine Kollektion eines Autors kann eine Medaille oder Auszeichnung im Rahmen der LMS-Wertung erreichen. Für die zweite (eventuell auch dritte) Kollektion werden gegebenenfalls nur Annahmen vergeben. Im Rahmen der Wertung für das Sonderthema werden unabhängig von der Wertung der LMS drei Sonderpreise vergeben. Kollektionen werden als Ganzes bewertet. (Je Annahme werden für die VÖAV-Ehrungen 6 VÖAV- Punkte vergeben) Bei gleicher Punkteanzahl entscheidet die Jury über die Platzfolge/Reihung. Jugendwertung: Ein Jugend-LM-Titel je Sparte wird nur bei einer Teilnahme von zumindest 5 Jugendlichen je Sparte vergeben. Dies gilt auch als Basis für die Vergabe eines Jugend-Kombinations LM Titels. Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr werden dann getrennt bewertet. Die besten Werke werden im Zuge der Landesmeisterschaft ausgestellt Es gilt das VÖAV Punkteregulativ. Der Landesmeisterschaftsreferent Erwin E. Petritsch eh
5 Anhang: FIAP INFO 2003/383 D/ES Definition der Schwarzweißfotografie (monochrom) Diese Definition ersetzt das Dokument 223 und INFO 1991/12 Ein Schwarzweißfoto, das von einem sehr dunklen Grauton (schwarz) in einen sehr hellen Grauton (weiß) übergeht, ist ein monochromes Werk, bestehend aus verschiedenen Grautönen. Ein Schwarzweißfoto, das gänzlich in einer einzigen Farbe getont wird, bleibt ein monochromes Werk und gehört in die Kategorie Schwarzweiß; ein solches Werk kann in dem Katalog eines Salons mit FIAP-Patronat in Scharzweiß reproduziert werden. Dagegen wird ein Schwarzweißfoto, das man teilweise mit einer Tonung oder durch die Hinzufügung einer Farbe abändert, zu einem Farbfoto (polychrom) und gehört zur Kategorie Farbe; ein solches Werk muss in dem Katalog eines Salons mit FIAP-Patronat in Farbe reproduziert werden.
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