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1 Diese Ausgabe erscheint auch online 20. April 2018 Ausgabe 16

2 2 Aus allen Gemeinden AUF EINEN BLICK Bürgermeisteramt Reichenbach an der Fils Telefon Sprechzeiten: BürgerBüro (Tel ) Mo Uhr, Di. und Do Uhr, Mi. 7-13, Fr Uhr, Sa Uhr Übrige Verwaltung: Mo Uhr, Uhr, Di. bis Do Uhr, Uhr Fr Uhr Bücherei: Tel ab 15. Januar vorübergehend Di., Fr und Uhr Bürgermeisteramt Hochdorf Telefon Sprechzeiten: Mo. - Fr Uhr, Mo. zusätzlich Uhr Mi. zusätzlich Uhr Sprechzeiten - Termine mit Bürgermeister Kuttler, Frau Haller, Frau Wimmer, Frau Stockburger und Herrn Kerner nach telefonischer Vereinbarung. Bürgermeisteramt Lichtenwald Telefon , Fax Sprechzeiten: Mo., Di., Mi., Do Uhr, Mo Uhr, Di., Do Uhr Termine mit Bürgermeister Rentschler und Frau Mayer nach telefonischer Vereinbarung. NOTDIENSTE Ärzte Sekunden entscheiden 112 IM NOTFALL Feuerwehr, Notarzt und Rettungsdienst Bundesweite Rufnummer: (kostenfrei aus allen Netzen) Unter dieser Rufnummer erfahren Sie die zuständige Notfallpraxis - auch ein notwendiger Hausbesuch kann angefordert werden. Für die Gemeinden Reichenbach und Lichtenwald Notfallpraxis Esslingen am Klinikum Esslingen, Hirschlandstr. 97, Esslingen Dienstzeit Mo.-Do. von 18 Uhr bis 23 Uhr und Fr Uhr; an Wochenenden und Feiertagen von 8 Uhr bis 23 Uhr. Für die Gemeinde Hochdorf Wochentags ab 19 Uhr bis 8 Uhr und an den Wochenenden und Feiertagen gilt die zentrale Notfallnummer Tel.: für alle Notfallpraxen in den zuständigen Krankenhäusern. Bitte beachten: Eine telefonische Voranmeldung während der angegebenen Dienstzeiten der Notfallpraxen ist nicht erforderlich. Kinderärzte Zentrale Rufnummer: Ärztlicher Bereitschaftsdienst für Kinder und Jugendliche: Montag bis Freitag: Uhr Samstag, Sonn- und Feiertag: 9 21 Uhr Zu allen übrigen Zeiten übernimmt die Notaufnahme des Klinikum Esslingen die Notfallversorgung. Zuständig ist die zentrale kinder- und jugendärztliche Notfallpraxis und die Notaufnahme für Kinder und Jugendliche am Klinikum Esslingen, Hirschlandstraße 97, Esslingen. Zu den angegebenen Zeiten können Patienten ohne Voranmeldung in die Klinik kommen, dort ist ständig ein Arzt vorhanden. Zahnärzte Tel Augenärzte Tel HNO-Ärzte Tel Nacht- und Sonntagsdienst der Apotheken Der Notdienst beginnt morgens um 8:30 Uhr und endet um 8:30 Uhr des nächsten Tages. Samstag, Apotheke im Ärztezentrum, Kirchheim unter Teck, Steingaustr. 13, Tel Sonntag, Süd-Apotheke, Kirchheim unter Teck, Dettinger Str. 43, Tel Montag, Pinguin-Apotheke im TECK-Center, Kirchheim unter Teck, Stuttgarter Str. 2, Tel Dienstag, Mörike-Apotheke Zentrum Ötlingen, Kirchheim unter Teck (Ötlingen), Stuttgarter Str. 189/1, Tel Mittwoch, Kirch-Apotheke, Hochdorf, Kauzbühlstr. 1, Tel Mittwochnachmittags geöffnet: Rathaus-Apotheke, Reichenbach, Hauptstr. 11, Tel Kirch-Apotheke, Hochdorf, Kauzbühlstr. 1, Tel Donnerstag, Apotheke am Markt, Plochingen, Marktstr. 21, Tel Freitag, Apotheke Jesingen, Kirchheim unter Teck (Jesingen), Kirchheimer Str. 21, Tel Notdienst der Innungsbetriebe Der Notdienst im Sanitär- und Gasheizungsbereich hat von 10 bis 18 Uhr Bereitschaft Samstag, /Sonntag, Karl Scharpf GmbH & Co. KG, Sanitär - Heizung - Flaschnerei, Fritz-Müller- Straße 136, Esslingen a. N., Tel Sonn- und Feiertagsdienst in der Krankenpflege am / Reichenbach Sa. Fr. Schmidt Hochdorf Sa. Fr. Kirkopoulou Lichtenwald Fr. Augsten Impressum So. Fr. Feiler So. Fr. Weidenbach Herausgeber sind die Gemeinden Reichenbach an der Fils, Hochdorf, Lichtenwald und der Gemeindeverwaltungsverband Reichenbach an der Fils. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt ist für Reichenbach Bürgermeister Bernhard Richter, Hauptstraße 7, Reichenbach o.v.i.a. - für Hochdorf Bürgermeister Gerhard Kuttler, Kirchheimer Straße 53, Hochdorf o.v.i.a. für Lichtenwald Bürgermeister Ferdinand Rentschler, Hauptstraße 34, Lichtenwald o.v.i.a. und für den Gemeindeverwaltungsverband Reichenbach Bürgermeister Bernhard Richter, Hauptstraße 7, Reichenbach o.v.i.a. Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, Weil der Stadt, Tel , Telefax , Verantwortlich für den nichtamtlichen und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Merklinger Straße 20, Weil der Stadt Anzeigenannahme: Tel , uhingen@nussbaum-medien.de. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, Weil der Stadt, Tel , info@gsvertrieb.de, Internet:

3 Aus allen Gemeinden 3 BKK Voralb sponsert Seniorengymnastik Die Diakoniestation Untere Fils in Reichenbach konnte sich Anfang April über einen 1500-Euro-Scheck der BKK Voralb freuen, den Bernhard Zinser und Melanie Fiedler, beide von der BKK Voralb, in Anwesenheit des Bürgermeisters, Bernhard Richter, übergeben konnten. Viele Mitglieder des Verwaltungsrates der in Nürtingen, Reichenbach und Owen ansässigen Betriebskrankenkasse verzichten regelmäßig auf ihre Sitzungsgelder, um sie für soziale Zwecke zu spenden. Das Geld kommt unseren Seniorengymnastik- und Demenzgruppen zugute, die sich schon auf Bälle, Therabänder und Ähnliches freuen, so Brigitte Hummel, Geschäftsführerin der Diakoniestation. Ambulanter Hospizdienst Reichenbach. Hochdorf. Lichtenwald e.v. Hospizgruppe Reichenbach.Hochdorf.Lichtenwald Der ambulante Hospizdienst betreut lebensbedrohlich erkrankte Menschen und ihre Angehörigen auch unter schwierigsten Bedingungen. Sie sind selber persönlich betroffen? Oder ein Angehöriger und Sie hätten gerne ein wenig Unterstützung? Vielleicht möchten Sie mit jemandem reden, ganz ohne die vielen "Altlasten", die man mit den Verwandten und Bekannten so hat... oder einfach nur Besuch bekommen, der keine Ansprüche stellt, der einfach da ist und auf Ihre Bedürfnisse eingeht rufen Sie uns an, wenn Sie eine Begleitung wünschen oder auch nur Fragen haben. Wir kommen in Ihre Privatwohnung oder auch ins Pflegeheim und stehen nach all unseren Kräften zu Ihrer Verfügung. Sie erreichen unsere Einsatzleiterin Ina-Susanne Schick unter der Telefonnummer Informationen über unsere Arbeit finden Sie auch auf unserer Homepage unter: Angebote für Trauernde Die BKK Voralb fördert regelmäßig die Arbeit von Selbsthilfegruppen und sozialen Einrichtungen. Mit der Diakoniestation besteht schon seit Jahren ein enger Kontakt. Zuletzt hatte die BKK Ende 2017 die Ausbildung von Beate Schulz bezuschusst, die nun als Aktivierungstrainerin für Senioren die Gruppen der Diakoniestation betreut. Das Trauercafé Regenbogen lädt Trauernde ein Die Hospizgruppen Reichenbach-Hochdorf-Lichtenwald, Plochingen und Deizisau laden trauernde Menschen herzlich ins Trauercafé Regenbogen ein. Wir wollen trauernden Menschen einen Ort bieten, an dem sie sich treffen und miteinander ins Gespräch kommen können. Voraussetzungen gibt es keine, denn es gilt: jede und jeder ist mit ihren und seinen Gefühlen immer und jederzeit willkommen. Das Angebot ist kostenlos. Das Trauercafé Regenbogen trifft sich: jeden letzten Montag im Monat von 16 bis 18 Uhr im Café Steiner am Fluss, Im Bruckenwasen 11, Plochingen. Kontakttelefon: 0152/ oder 07153/52658 Nächste Termine: 30.4., 14.5., Stuttgarter Str Reichenbach Telefon Für pflegerische Notfälle erreichen unsere Patienten uns am Wochenende und bei Nacht unter der Telefonnummer Geschäftsführerin: Brigitte Hummel, Telefon Pflegedienstleitung: Gerlinde Mössinger, Telefon Einsatzleitung der Nachbarschaftshilfe: Carolin Emmerich, Telefon Essen auf Rädern: martina Schempp, Telefon Sprechzeiten: Montag bis Freitag 9:00-12:30 Uhr Montag und Mittwoch 14:00-16:00 Uhr Donnerstag 14:00-18:00 Uhr Besuchen Sie uns doch im Internet unter Vorgezogener Redaktionsschluss Aufgrund des Feiertags wird der Redaktionsschluss der Ausgabe 18 vorgezogen auf Montag, , Uhr. Der Verlag An den Hund gekommen Selbst Haustiere kommen heute an der Digitalisierung nicht mehr vorbei. Neben dem obligatorischen Erkennungs-Chip hinter dem Ohr der uns Menschen bisher noch fehlt, gibt es ab ca. 100,- im Handel Halsbänder mit integrierter Handy- und GPS-Funktion. Mit der richtigen App lässt sich also jederzeit per Handy feststellen, wo sich das mit dem Halsband bestückte Tier (Hund oder Katze) gerade aufhält. Der Akku hält bis zu 6 Tage, bis dahin sollte man den Streuner wieder eingesammelt haben. Quelle: Fachzeitschrift Chip Die aktuellsten Termine und Informationen zu Kursen und Vorträgen finden Sie unter "Aktuelles" auf unserer Homepage oder besuchen Sie uns in unserem Domizil Wilhelmstraße 15 in Reichenbach: montags Multimediagruppe von 15:00-18:00 Uhr dienstags offene Tür von 10:00-12:00 Uhr donnerstags offene Tür von 15: Uhr Gesprächsgruppe für pflegende Angehörige Die Diakoniestation Untere Fils und der Sozialpsychiatrische Dienst für alte Menschen laden ein zur Gesprächsgruppe für pflegende Angehörige. Angehörige, die ihre psychisch oder körperlich kranken Eltern, Schwiegereltern oder Ehepartner versorgen und pflegen, sind täglich großen Belastungen ausgesetzt. Die Gesprächsgruppe für pflegende Angehörige möchte hier Entlastung, Unterstützung und Hilfestellung geben.

4 4 Aus allen Gemeinden In dieser Gruppe können Sie Menschen mit ähnlichen Belastungen kennenlernen, sich gegenseitig über Ihre Erfahrungen im Umgang mit den Pflegebedürftigen austauschen, Ihre Wünsche und Sorgen miteinander besprechen und sich von Fachleuten beraten lassen. Die Gruppe steht allen Angehörigen von psychisch und körperlich pflegebedürftigen Menschen offen. Auch wer die Gruppe nur einmal kennenlernen will, ist herzlich eingeladen. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Unkosten dieses Angebotes werden vom Krankenpflegeverein Reichenbach getragen. Das nächste Treffen findet am Mittwoch, , von Uhr in den Räumen der Diakoniestation Untere Fils in der Stuttgarter Str. 4 statt. Jehovas Zeugen Lass meine Augen an dem vorübergehen, was zu sehen wertlos ist. Psalm 119:37 Samstag 21. April, Uhr Den Blick von den wertlosen Dingen abwenden Vortrag. M. Schellinski, Geislingen. Donnerstag 26. April, Uhr Schätze aus Gottes Wort Markus 3-4 Ebersbach, Gottlieb-Haefele-Str. 18 Alle Zusammenkünfte öffentlich. Biblische Bildung für jeden. Sehen, Hören, Antworten finden Internet-TV Mitteilungen Saisonbiotonne startet wieder Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Esslingen bietet von Mai bis Oktober zusätzlich zur normalen Biotonne eine Saisonbiotonne zum halben Preis an. In der Wachstumszeit kann die Biotonne schnell zu klein werden für verstärkt anfallenden Grasschnitt, für Blumenstauden, Gartenabraum, Unkraut, Heckenschnitt und sonstige Bioabfälle. Für diesen Spitzenbedarf kann neben dem Biomüllsack (30 Liter) die Saison-Biotonne genutzt werden, die von Anfang Mai bis Ende Oktober zusammen mit der ganzjährig angemeldeten Biotonne geleert wird. Näheres zur Bestellung der Saisonbiotonne ist im Müll- Kalender und auf der Homepage des Abfallwirtschaftsbetriebs unter aufgeführt. Hier können auch gleich die notwendigen Formulare herunter geladen oder eine Online-Bestellung ausgefüllt werden. Wer schon eine Saisonbiotonne mit gültiger Behältermarke aus dem Vorjahr hat, kann diese ab sofort zur Abfuhr bereitstellen. Weitere Informationen Kundenberatung des Abfallwirtschaftsbetriebs, Telefon (Anrufe aus dem deutschen Festnetz kostenlos, Mobilfunkpreise können abweichen) oder Wassonstnochinteressiert Aus dem Verlag Der Garten im April 2018 Tipp: Im April werden Insekten und Spinnentiere im Garten mobil und dabei nicht nur Nützlinge. Wer jetzt auf Blattläuse und Raupen an den Obstgehölzen achtet, kann größeren Schaden verhindern. Die ersten kleinen Kolonien werden mit der Hand oder einem Wasserstrahl entfernt. Unterstützung aus dem Tierreich gibt es von Singvögeln und auch Ohrwürmern. Letzte sind nachtaktiv und können mit Tagesverstecken aus kopfüber aufgehängten Blumentöpfen, die mit Holzwolle gefüllt sind, in die Obstgehölze gelockt werden. Knoblauch pflanzen Knoblauch muss bis spätestens 10. April gesteckt werden, wenn man gute Erträge erzielen will. Als Pflanzgut verwendet man Teilzwiebeln, die auch als Zehen bezeichnet werden. Die Knoblauchzwiebeln sollten erst kurz vor dem Stecken geteilt werden. Erfahrungsgemäß entwickeln große Zehen auch große Zwiebeln. Der Reihenabstand im Knoblauchbeet beträgt 20 bis 25 cm. In der Reihe steckt man im Abstand von 10 bis 15 cm und etwa 5 bis 6 cm tief. Knoblauch liebt leichte, sandige, humose Böden in sonniger Lage. Gurken ins Kleingewächshaus In der letzten Aprildekade können sowohl im Kleingewächshaus als auch im Folienhaus Gurken zur Sommernutzung gepflanzt werden. Die Vorkultur z. B. Kopfsalat wird zu diesem Zeitpunkt bereits geerntet, so dass die Gurken am 20. April in die frei werdenden Flächen gepflanzt werden können. Der frühe Pflanztermin erfordert jedoch zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen Spätfröste. Geeignet sind Strohmatten, Luftpolsterfolie oder Frostschutzvliese. Für den Anbau unter Glas sollten grundsätzlich nur spezielle Hausgurken-Sorten verwendet werden. Kapuzinerkresse säen Kapuzinerkresse ist eine Gewürzpflanze, die vielseitig verwendet werden kann. Meist wird sie nur als Zierpflanze angebaut. Dabei liefert sie auch genügend Gewürz für den Haushalt. Zum Würzen eignen sich nicht nur die Blätter und Blüten, sondern auch die grünen Knospen und Früchte. Nährstoffreicher, mit viel Humus versehener Gartenboden sagt der Kapuzinerkresse am meisten zu. Da sie sehr frostempfindlich ist, wird sie erst nach Mitte Mai ins Freiland gepflanzt. Um bis dahin kräftige Pflanzen zu haben, sät man Anfang bis Mitte April je 3 Samen in kleine Töpfe, die mit sandiger Komposterde gefüllt sind und auf einer hellen Fensterbank platziert werden. Steinkraut säen Einjähriges Steinkraut (Lobularia maritima) wird je nach Sorte 12 bis 30 cm hoch, duftet intensiv und ist gut für Einfassungen geeignet. Volle Sonne, nicht zu nährstoffreiche und mehr trockene Böden sagen dem Steinkraut zu. Die Aussaat beginnt Mitte April mit einem Reihenabstand von 15 bis 20 cm. In der Reihe wird nach dem Aufgehen so verzogen, dass nur alle 10 bis 15 cm eine Pflanze steht. Bei warmem Wetter erfolgt die Keimung bereits nach 8 Tagen. Das Steinkraut kann auch auf einem Saatbeet breitwürfig gesät werden. Die Jungpflanzen werden später an den gewünschten Standort gepflanzt. Steinkraut gedeiht sehr gut in Töpfen und Kübeln. Quelle: Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.v. Hier spielt die Action! Damen Handball Bundesliga-Tickets zu gewinnen! Große Verlosungsaktion für Nussbaum Club-Mitglieder (unsere Printleser sind automatisch Mitglied im Nussbaum Club): 5 x 2 Tickets für Schwaben Hornets vs. Buxtehuder SV am Samstag, den um Uhr in der Sporthalle Ostfildern (In den Anlagen, Ostfildern) Weitere Informationen unter Zuschriften mit Angabe des untenstehenden Lösungswortes und Ihren vollständigen Adressdaten bitte an marketing@nussbaummedien.de Teilnahmeberechtigt ist jedermann, ausgenommen Mitarbeiter des Verlages und deren Angehörige. Die Gewinner/-innen werden schriftlich benachrichtigt und auf unserer Homepage unter veröffentlicht. Lösungswort: Frauenpower Teilnahmeschluss: Sonntag,

5 26 Hochdorf Amtliche Bekanntmachungen, Kirchen, Vereins- und allgemeine Nachrichten Bürgermeisteramt Hochdorf Telefon / Rathaus-Zentrale: info@hochdorf.de Sprechzeiten: Mo. - Fr Uhr Mo. zusätzlich Uhr Mi. zusätzlich Uhr Sprechzeiten-Termine mit Bürgermeister Kuttler, Frau Haller, Frau Wimmer, Frau Stockburger und Herrn Kerner nach telefonischer Vereinbarung. Wir gratulieren zum Geburtstag , 85 J.: Emilie Genitheim, Steigäckerstraße , 90 J.: Emil Unrath, Blumenstraße 11 Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Hofäcker I Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß 2 Abs. 1 BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Hochdorf hat am in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften "Hofäcker I" im beschleunigten Verfahren gem. 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) gefasst. Im beschleunigten Verfahren wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs.4 BauGB abgesehen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften umfasst die folgenden Flurstücke der Gemarkung Hochdorf und ist aus dem untenstehenden Lageplan ersichtlich: Flst.- Nr. 490, 494, 495/1, 496/1, 496/2, 497, 498, 499, 500, 501, 502/1, 502/2, 502/3, 502/4, 502/5, 503, 503/5 (teilweise), 504, 505, 858, 859 (teilweise). Der Geltungsbereich liegt im Süden der Gemeinde Hochdorf. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 2,05 ha und wird wie folgt begrenzt: im Norden durch die Hofackerstraße Gebäude 24 bis 50, im Osten durch das Flst.-Nr. 859 (teilweise), im Südwesten durch das Flst.-Nr. 868 sowie die Flst.-Nr , im Westen durch das Flst.-Nr. 503/5 (teilweise) sowie das Flst.-Nr Anlass, Ziele und Zwecke der Planung Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans ist das Verhältnis zwischen fehlenden freien Flächen innerhalb der Gemeinde zur stetig wachsenden Nachfrage nach Flächen für Einfamilien- und Doppelhäusern in Hochdorf. Die Gemeinde Hochdorf vermerkt bereits seit über zwei Jahren ca. 100 Wohnflächenbedarfsanfragen für größtenteils Einfamilien- und/ oder Doppelhausbebauung. Erfahrungsgemäß besteht davon bei etwa 50 % der Interessenten ein konkretes Kaufinteresse. Zur Befriedigung dieses dringenden Wohnbedarfs ist die Gemeinde bestrebt, neue Wohnbauflächen auszuweisen. Das Plangebiet Hofäcker I eignet sich aus städtebaulichen Gründen für die Bebauung mit Einfamilien- und Doppelhäusern. Der dringende Eigenbedarf an Wohnbauflächen für Ein- und Zweifamilienhäusern soll mit Ausweisung der Baugebiete Hofäcker I sowie Talbachgasse mit ca. 7 Wohngebäuden im Ortskern von Hochdorf erfolgen. Ziel der Planung ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung auf Grundlage des Baugesetzbuches zu ermöglichen und eine marktgerechte Bebaubarkeit des Geländes herbeizuführen. Durch die Planung soll dem Bedarf an gut gelegenem Wohnungseigentum in Form von Einzel- und Doppelhäusern Rechnung getragen werden. Mit Entwicklung des Baugebiets Hofäcker I wird das Siedlungsgebiet der Gemeinde nach Süden im Anschluss an die bestehende Bebauung an der Hofackerstraße um ca. 35 Wohngrundstücke erweitert. Grünabfallsammelplatz, Wertstoff-, Schrott- und Papiercontainer (Recyclinghof) an der L 1201 nach Reichenbach Öffnungszeiten: In der Sommerzeit: April bis Oktober Dienstag und Donnerstag Uhr Das ganze Jahr über samstags Uhr Sperrmüll siehe Müll-ABC 2018 Nächster Abfuhrtermin für Hausmüll Samstag, 5. Mai 2018 (2-wöchentlich) Nächster Abfuhrtermin für Hausmüll Samstag, 5. Mai 2018 (4-wöchentlich) Nächster Abfuhrtermin für Biomüll Freitag, 27. April 2018 Nächster Abfuhrtermin für Gelber Sack/Gelbe Tonne Montag, 30. April 2018 Nächster Abfuhrtermin für Papiertonne Dienstag, 15. Mai 2018 Nächste Papiersammlung (Vereine) Samstag, 23. Juni 2018 Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften ist die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Erschließung und Bebauung des Geltungsbereichs auf Grundlage des städtebaulichen Entwurfs für das Baugebiet Hofäcker I, erstellt durch das Büro schreiberplan, Stuttgart. Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hochdorf ist das Plangebiet als geplante Wohnbaufläche dargestellt. Die Entwicklung des Plangebiets aus dem Flächennutzungsplan gemäß 8 (2) BauGB ist damit gegeben. Übersichtsplan Geltungsbereich des Bebauungsplans Hofäcker I mit Satzung über örtliche Bauvorschriften, genordet, ohne Maßstab Hochdorf, den gez. Kuttler Bürgermeister

6 Hochdorf 27 Einladung zur Sitzung des Gemeinderats Am Dienstag, dem findet im Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats statt, zu der die Bevölkerung herzlich eingeladen ist. Beginn der öffentlichen Sitzung: 19:00 Uhr TOP 1 Anfragen aus der Einwohnerschaft TOP 2 Bebauungsplan Bachstraße/Brunnenwiesen - 2. Änderung Abwägungs- und Satzungsbeschluss TOP 3 Sanierung Fahrzeughalle Feuerwehrhaus Ausführungsplanung Ausschreibungs-, Baubeschluss TOP 4 Fortführung der Eigenkontrollverordnung (Kanalisation) Vergabe von Bauleistungen Sanierungsprogramm 2018 (geschlossene Bauweise) TOP 5 Errichtung der Anstalt ITEOS durch Beitritt der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zur Datenzentrale Baden-Württemberg und Vereinigung der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zum Gesamtzweckverband 4IT am Beschluss TOP 6 Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Hochdorf (Feuerwehr-Entschädigungssatzung) Beschluss TOP 7 Ergebnisbericht aus Verbandsversammlungen TOP 8 Berichte der Verwaltung und Verschiedenes gez. Kuttler Bürgermeister Anlass, Ziele und Zwecke der Planung Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans ist das Verhältnis zwischen fehlenden freien Flächen innerhalb der Gemeinde zur stetig wachsenden Nachfrage nach Flächen für Einfamilien- und Doppelhäusern in Hochdorf. Die Gemeinde Hochdorf vermerkt bereits seit über zwei Jahren ca. 100 Wohnflächenbedarfsanfragen für größtenteils Einfamilien- und/oder Doppelhausbebauung. Erfahrungsgemäß besteht davon bei etwa 50 % der Interessenten ein konkretes Kaufinteresse. Zur Befriedigung dieses Wohnbedarfs ist die Gemeinde bestrebt, neue Wohnbauflächen auszuweisen. Ziel der Planung ist es, im Plangebiet eine geordnete städtebauliche Entwicklung auf Grundlage des Baugesetzbuches zu ermöglichen und eine marktgerechte Bebaubarkeit des Geländes herbeizuführen. Durch die Planung soll dem Bedarf an gut gelegenem Wohnungseigentum in Form von Einzel- und Doppelhäusern Rechnung getragen werden. Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften ist die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Erschließung und Bebauung des Geltungsbereichs. Die Gemeinde Hochdorf beabsichtigt die im Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen geplant dargestellten Flächen abschnittsweise zu entwickeln. Dabei soll in einem ersten Abschnitt das Baugebiet Hofäcker I entwickelt werden, um kurzfristig Wohnflächen für die Hochdorfer Bevölkerung zu schaffen. In einem zweiten Abschnitt soll dieses Wohngebiet nach Westen um das Baugebiet Hofäcker II um ca. 16 Wohngrundstücke erweitert werden. Aufgrund der städtebaulichen Sinnhaftigkeit bietet sich das Teilgebiet Hofäcker II zum Lückenschluss als ordentliches Bebauungsplanaufstellungsverfahren an. Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hochdorf ist das Plangebiet als geplante Wohnbaufläche dargestellt. Die Entwicklung des Plangebietes aus dem Flächennutzungsplan gemäß 8 (2) BauGB ist damit gegeben. Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Hofäcker II Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß 2 Abs. 1 BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Hochdorf hat am in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften "Hofäcker II" im regulären Bauleitplanverfahren gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften umfasst die folgenden Flurstücke der Gemarkung Hochdorf und ist aus dem untenstehenden Lageplan ersichtlich: Flst.- Nr. 503/5 (teilweise), 503/6, 506, 507, 508, 508/1, 508/2, 509, 509/2, 538. Der Geltungsbereich liegt im Süden der Gemeinde Hochdorf. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 0,80 ha und wird wie folgt begrenzt: im Norden durch die Hofackerstraße Gebäude 18 24, im Osten durch das Flst.-Nr. 505 und das Flst.-Nr. 503/5 (teilweise), im Südwesten durch Flst.-Nr. 868 sowie die Flst.-Nr , im Westen durch das Grundstück Wellinger Straße 13/3 sowie das Flst.-Nr Übersichtsplan Geltungsbereich des Bebauungsplans Hofäcker II mit Satzung über örtliche Bauvorschriften, genordet, ohne Maßstab Hochdorf, den gez. Kuttler Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Mittleres Feld I Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß 2 Abs. 1 BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Hochdorf hat am in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Mittleres Feld I" im beschleunigten Verfahren gem. 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) gefasst. Im beschleunigten Verfahren wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs.4 BauGB abgesehen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht. Der räumliche Geltungsbereich mit einer Größe von ca. 2,3 ha befindet sich im Osten von Hochdorf und liegt zwischen dem Obeswiesenweg im Norden und der Roßwälder Straße (inklusive teilweise Flurstück Nr. 287, K 1207 Roßwälder Straße) im Süden. Im Westen wird das Plangebiet von dem Grundstück Obeswiesenweg 2/4 (Flurstück Nr. 1245) begrenzt. Die östliche Grenze verläuft senkrecht zum Obes-

7 28 Hochdorf wiesenweg in einem Abstand von ca. 26 m von der westlichen Grenze des Flurstücks Nr und durchschneidet sowohl das Flurstück Nr als auch das östlich davon gelegene Flurstück Nr Das Plangebiet wird aktuell für landwirtschaftliche Zwecke (Ackerfläche) sowie von einer Baumschule genutzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften umfasst die folgenden Flurstücke der Gemarkung Hochdorf und ist aus dem untenstehenden Lageplan ersichtlich: Flst.-Nr.: 287 (teilweise), 1234 (teilweise), 1235 (teilweise), , 1247 (teilweise). Anlass, Ziele und Zwecke der Planung In der Gemeinde Hochdorf besteht seit längerer Zeit eine hohe Nachfrage nach Baugrundstücken durch die einheimische Bevölkerung, da im Bestand nur noch wenige Reserven, z.b. in Form von Baulücken, vorhanden sind. Die Gemeinde Hochdorf vermerkt bereits seit über zwei Jahren ca. 100 Wohnflächenbedarfsanfragen für größtenteils Einfamilien- und/oder Doppelhausbebauung. Zur Befriedigung dieses Wohnbedarfs beabsichtigt die Gemeinde Hochdorf neue Wohnbauflächen auszuweisen. Während in den Baugebieten Talbachgasse im Ortskern (Nachverdichtung) sowie Hofäcker I und II (südlichen Ortsrand) der überwiegende Bedarf an Ein- und Zweifamilienhäusern gedeckt werden soll, soll mit Ausweisung eines Wohngebiets im Mittleren Feld I dem Bedarf an Mietwohnungen und verdichtetem Wohnungsbau Rechnung getragen werden. Das Angebot an Mietwohnungen insbesondere auch für finanziell schwächer gestellte Bevölkerungsgruppen ist aktuell in der Gemeinde Hochdorf unterdurchschnittlich vorhanden. Ziel der Planung ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung auf Grundlage des Baugesetzbuches zu ermöglichen und eine marktgerechte Bebaubarkeit des Plangebiets herbeizuführen. Mit Ausweisung eines Wohngebiets im Mittleren Feld I soll eine Arrondierung der vorhandenen Ortslage im Anschluss an die Bebauung im Obeswiesenweg im Norden erfolgen. Durch die Planung soll dem Bedarf an bezahlbarem Wohnraum hauptsächlich in Form von verdichtetem Wohnungsbau Rechnung getragen werden. Das Plangebiet profitiert von seiner guten Verkehrsanbindung und der Nähe zum Ortskern, zu Einrichtungen des täglichen Bedarfs (Einzelhandel im südlichen Gewerbegebiet) sowie zu Einrichtungen der sozialen Infrastruktur. Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften ist die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Erschließung und Bebauung des Plangebiets. Mit Entwicklung der Baufläche wird der Siedlungsbereich von Hochdorf nach Osten arrondiert. Übersichtsplan Geltungsbereich des Bebauungsplans Mittleres Feld I mit Satzung über örtliche Bauvorschriften, genordet, ohne Maßstab Hochdorf, den gez. Kuttler Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Mittleres Feld II Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß 2 Abs. 1 BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Hochdorf hat am in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften "Mittleres Feld II" im regulären Bauleitplanverfahren gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften umfasst die folgenden Flurstücke der Gemarkung Hochdorf und ist aus dem untenstehenden Lageplan ersichtlich: Flst.- Nr. 287 (teilweise), , 1225/1, , 1234 (teilweise), 1235 (teilweise), 1247 (teilweise). Der Geltungsbereich mit einer Größe von ca. 6,0 ha befindet sich im Osten von Hochdorf und liegt zwischen dem landwirtschaftlichen Weg (Flurstück Nr. 1348) im Norden und der Roßwälder Straße (inklusive teilweise Flurstück Nr. 287, K 1207 Roßwälder Straße) im Süden. Die westliche Grenze verläuft senkrecht zum Obeswiesenweg in einem Abstand von ca. 26 m von der westlichen Grenze des Flurstücks 1235 und durchschneidet sowohl das Flurstück 1235 als auch das östlich davon gelegene Flurstück Im Osten endet das Plangebiet mit der östlichen Grenze des Flurstücks Nr Das Plangebiet wird aktuell für landwirtschaftliche Zwecke genutzt (Ackerfläche). Anlass, Ziele und Zwecke der Planung Im Rahmen der 3. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes Reichenbach/ Fils wurde im Jahr 2016 eine Umfrage von ortsansässigen Gewerbebetrieben innerhalb des Gemeindegebiets Hochdorf durchgeführt. Die Umfrage ergab, dass ein nachhaltiges Interesse von ortsansässigen Gewerbetreibenden besteht, ihren Betrieb am Standort zu erweitern bzw. in ein Gewerbegebiet mit entsprechenden Erweiterungsmöglichkeiten umzusiedeln. Flächenreserven im vorhandenen Gewerbegebiet stehen praktisch nicht mehr in nennenswertem Umfang zur Verfügung. Mit Aufstellung des Bebauungsplans Mittleres Feld II soll die planungsrechtliche Grundlage zur Ausweisung eines Gewerbegebiets sowie eines Mischgebiets im Anschluss an das westliche (geplante) Wohngebiet Mittleres Feld I geschaffen werden. Gleichzeitig soll Planungsrecht zur Errichtung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs hergestellt werden. Mit der Bereitstellung von Gewerbegrundtücken soll in Hochdorf zum einen der Bedarf für kleinere bis mittelgroße Gewerbegrundstücken und zum anderen der Bedarf nach großen zusammenhängenden Flächen mit einer guten verkehrlichen Anbindung für bestehende Unternehmen gedeckt werden. Mit Entwicklung des Plangebiets Mittleres Feld II wird das Siedlungsgebiet Hochdorfs nach Osten im Anschluss an das zukünftige Wohngebiet Mittleres Feld I bis zur östlichen Ausdehnung der bestehenden Gewerbegebiete Stock und Bühl erweitert. Es handelt sich um eine gut erschlossene Fläche mit einer guten Anbindung an die Bundesstraße B 10 über die Roßwälder Straße (K 1207) und Nähe zum bestehenden Gewerbegebiet. Vorbereitende Bauleitplanung Der aktuelle Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Reichenbach/ Fils stellt im Geltungsbereich des Bebauungsplans eine Fläche für Landwirtschaft dar. Der Flächennutzungsplan soll parallel zum Bebauungsplan geändert werden und zukünftig eine gemischte sowie gewerbliche Bauflächen darstellen.

8 Hochdorf 29 Übersichtsplan Geltungsbereich des Bebauungsplans Mittleres Feld II mit Satzung über örtliche Bauvorschriften, genordet, ohne Maßstab Hochdorf, den gez. Kuttler Bürgermeister festgestellt. Unter den ältesten Besuchern waren in diesem Jahr wieder die ehemaligen Hochdorfer Edmund Ott und Otto Kuppinger, die seit Jahren gern gesehene Gäste beim Hochdorfer Seniorennachmittag sind. Bürgermeister Kuttler bedankte sich bei diesen Damen und Herren für die Teilnahme am Seniorennachmittag und wünschte Ihnen für die Zukunft alles Gute, insbesondere Gesundheit, in der Hoffnung, sie nächstes Jahr wieder zu sehen. Die Damen erhielten als Dankeschön einen Blumenstrauß und die Herren je einen Karton Wein. Die anschließende Auswertung des Musik-Bingos ließ die Besucherinnen und Besucher staunen, über die große Anzahl an Personen, die die volle Punktezahl bei dem nicht ganz einfachen Rästel erreicht haben. Nachdem allen Siegerinnen und Siegern ihre Preise ausgehändigt wurden, freuten sich die Gäste über leckere Fleischküchle und Kartoffelsalat vom Gasthaus Krone. Abschließend bedankte sich Bürgermeister Kuttler bei allen Beteiligten für die Mitgestaltung des diesjährigen Seniorennachmittags. Er wünschte einen guten Nachhauseweg, in der Hoffnung, dass man sich gesund wieder beim nächsten Seniorennachmittag im Frühjahr 2019 in der Breitwiesenhalle sieht. Nachfolgend eine kleine Bildernachlese: Auch bei der Grabpflege auf die Umwelt achten 25 Millionen Gräber werden nach Angaben des Bundes Deutscher Friedhofsgärtner regelmäßig gepflegt. Die am Friedhof anfallenden Abfälle sind keine Kleinigkeit mehr. Neben den kompostierbaren Pflanzenabfällen sind es vermehrt Kunststoffabfälle, die zum Problem werden. Leider stellen wir immer wieder fest, dass die Mülltrennung auf dem Hochdorfer Friedhof nicht funktioniert. In den gelben Tonnen finden wir Pflanzenreste, Kränze, Glas, Draht, Tontöpfe und ähnliche Abfälle um dann alles ordnungsgemäß entsorgen zu können, müssen Friedhofsmitarbeiter den Müll erst einmal sortieren. Das ist sehr zeitaufwendig und kostenintensiv. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschlossen, die bislang auf dem Friedhof verteilten gelben Tonnen zu bündeln. In Zukunft finden Sie die gelben Tonnen im Bereich des Containerplatzes. Umweltschutz und eine liebevolle Grabpflege schließen sich nicht aus. Gerade im Einklang mit der Natur ist würdevolles Gedenken möglich. Ihre Friedhofsverwaltung Seniorennachmittag in der Breitwiesenhalle am Dienstag, den Traditionsgemäß hatte die Gemeinde zum Seniorennachmittag in die Breitwiesenhalle eingeladen. Die frühlingshaft geschmückten Tische waren gut besetzt und Bürgermeister Gerhard Kuttler konnte bei harmonischer Stimmung unter Mitwirkung des Gesangvereins Frohsinn die erschienenen Gäste willkommen heißen. Gut 120 Seniorinnen und Senioren waren der Einladung der Gemeinde gefolgt. Eingeladen waren wie jedes Jahr alle Hochdorferinnen und Hochdorfer sowie ehemalige Hochdorferinnen und Hochdorfer, die 70 Jahre und älter waren. Nach dem musikalischen Auftakt des Gesangvereins Frohsinn wurde der Kaffee und Kuchen serviert. Hier gab es Gelegenheit, sich rege zu unterhalten und auszutauschen. Im Anschluss daran betraten die Kinder der Schulkindbetreuung unter der Leitung von Frau Van der Zwan die Bühne und begeisterten die Seniorinnen und Senioren mit einem Musik-Bingo, das an frühere Zeiten erinnerte und auch waschechte Schlager-Fans zum Grübeln brachte. Wie in jedem Jahr wurden auch in diesem Jahr wieder die älteste Besucherin und der älteste Besucher festgestellt. Bei den Damen waren dies Klara Zinßer, Juliana Thurner, Erna Greiner und Barbara Merk. Bei den Herren wurden Kurt Klinder und Karl Schmid als älteste anwesende Hochdorfer

9 30 Hochdorf Brennholzflächenlosverkauf aus dem Forstrevier Plochingen Verkaufstermin: Ort: Donnerstag, um Uhr Gaststätte Albblick, Plochingen-Stumpenhof Es werden Brennholzflächenlose zur Selbstaufbereitung aus den Gemeindewäldern Plochingen, Altbach, dem ev. Gesamtkirchengemeindewald Esslingen sowie aus dem Staatswald der Gemarkung Hochdorf angeboten. Die Flächen sind markiert und befinden sich in gut zugänglichem Gelände. Das Losverzeichnis sowie die zugehörigen Karten und Infomaterial finden Sie im Internet unter folgender Adresse: Bürgerservice Ämter A-Z Forstamt Brennholz Versteigerungen. Wer über keinen Internetanschluss verfügt, erhält die Versteigerungsunterlagen auch im Bürgerbüro des Rathauses in Hochdorf. Besorgen Sie sich die Karten und besichtigen Sie die Flächen auf jeden Fall bevor Sie kaufen. So können Sie die zu erwartenden Holzmengen bzw. die Aufarbeitungs- und Abfuhrbedingungen einschätzen. Auch Ihre eigenen Möglichkeiten, Zeit und Arbeit einzusetzen, sollten Sie kritisch prüfen. Die Aufarbeitung von Flächenlosholz ist zeitaufwändig und schwer. Bei der Aufarbeitung von Flächenlosen muss die Teilnahmebescheinigung an einem Motorsägelehrgang mitgeführt werden. Nehmen Sie auf die anderen Waldbesucher Rücksicht und befahren Sie zur Besichtigung die Waldwege nicht mit dem KFZ! Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Revierförster Simon Heizmann. Forstrevier Plochingen Tel Berichte aus der Gemeinderatssitzung Bebauungsplan "Talbachgasse" In der vergangenen Gemeinderatssitzung am wurde der Entwurf des Bebauungsplans "Talbachgasse" vom Gremium gebilligt. Die Öffentlichkeit kann sich noch bis zum im Rathaus oder auch auf der Homepage der Gemeinde Hochdorf ein Bild von den Planungen im Gebiet Talbachgasse machen. Aufstellungsbeschlüsse als Startsignal für die Bebauungsplanverfahren Neben dem Bebauungsplan "Talbachgasse", der bereits mit seinem Entwurf für die Öffentlichkeit ausliegt, hat der Gemeinderat in der Sitzung vom vier weitere Bebauungspläne auf den Weg gebracht: "Hofäcker I", "Hofäcker II", "Mittleres Feld I" und "Mittleres Feld II". Während das Plangebiet "Hofäcker" ausschließlich Wohnbebauung vorsieht, ist im Bereich Mittleres Feld eine Mischung aus Wohnen und Gewerbe vorgesehen. Die Aufstellungsbeschlüsse geben das Startsignal für die konkreteren Planungen der Bebauungspläne, über die die Gemeinde Ihre Bürgerinnen und Bürger frühzeitig informieren wird. Netzwerk engagiert in Hochdorf KONTAKT: Telefon: mit Anrufbeantworter Telefon-Sprechzeiten: dienstags und donnerstags, 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr Der Arbeitskreis trifft sich am 21. Juni 2018 um 19:15 Uhr in der Seniorenwohnanlage. Verstärkung ist willkommen! NEU: ab 2018 findet keine persönliche Sprechstunde mehr statt. Internet: oder NETZWERK - Bürgercafé: Jugendhaus Hochdorf Skunk Am 27. April 2018von 14:30 bis 17:00 Uhr findet in der Seniorenwohnanlage in Hochdorf unser Bürgercafé statt. Herzliche Einladung hierzu! Fahrdienstwunsch zum Bürgercafé bitte bis spätestens einen Tag vorher anmelden unter Telefon-Nr Leitung: Jochen Rössle, Jahnstraße 10, Hochdorf Tel.: / , Fax: 0321 / info@jh-skunk.de, im Internet: twitter.com/jhhochdorf oder Kontaktzeiten: Donnerstag, 10:00 bis 12:00 Uhr und Montag, Mittwoch und Freitag, 15:00 bis 18:00 Uhr Wir bitten unsere Besucher, ihre Fahrzeuge auf dem Parkplatz der Breitwiesenhalle abzustellen oder - noch besser - zu Fuß zu kommen. Schüler-Treff für Teenies und Jugendliche Montag, Mittwoch und Freitag: 15:00 bis 18:00 Uhr SKUNK-Treff für Jugendliche und junge Erwachsene Montag und Mittwoch: 18:00 bis 21:00 Uhr Freitag: 18:00 bis 22:00 Uhr Wenn ihr etwas mitbringt, wird freitags ab 18:00 Uhr gegrillt - auch im Winter! Offenes Tischtennistraining und -spielen der Flüchtlingshilfe Hochdorf Mittwoch: 15:30 bis 17:00 Uhr Brett- und Kartenspieltag für Kinder, Jugendliche, Familien bis Senioren Donnerstag: 14:30 bis 18:00 Uhr

10 Hochdorf 31 Offene Radwerkstatt der Flüchtlingshilfe Hochdorf Donnerstag: ab 19:00 Uhr Begleitperson fürs Ferienprogramm gesucht! Für unsere Ausflüge in die Gustav-Jakobs-Höhle in den Sommerferienwochen suchen wir noch jemanden, der Lust hat mit uns und den teilnehmenden Kindern in die Höhle zu gehen. Wir benötigen Unterstützung bei der Fahrt mit den Kindern zur Höhle und beim Befahren der Höhle. Wenn sich jemand vorstellen kann mitzugehen und damit das Angebot möglich zu machen, würden wir uns sehr freuen. Den genauen Termin legen wir dann zusammen fest. Bitte melden Sie sich im Jugendhaus! Bücherei Hochdorf Ich schenk Dir eine Geschichte Vorlesen zum Welttag des Buches Dienstag, Till Wiesentroll Thienemann-Verl. Donnerstag, Atlantis-Verl. Im Berg donnert es, und zwar jede Nacht! Das stört den kleinen Wiesentroll Till gewaltig. Wie gerne würde er mal wieder eine Nacht schlafen können! Also macht Till sich auf den Weg zu Donnergroll, dem großen und Furcht erregenden Bergtroll... Für Kinder ab 5 Jahren. Pippilothek??? Eine Bibliothek wirkt Wunder Der Fuchs jagt der Maus hinterher und dann stehen die beiden plötzlich zwischen vielen Regalen und noch mehr Büchern. "Das ist eine Bibliothek", erklärt die Maus. "Pippi... was?", fragt der Fuchs. Doch dann findet er Gefallen an den Büchern Für Kinder ab 4 Jahren. Die Themengruppen: Sprachförderung: sprache@fluechtlingshilfe.aktiv-in.de Fahrradwerkstatt: radwerk@fluechtlingshilfe.aktiv-in.de Kleiderkammer: kleiderkammer@fluechtlingshilfe.aktiv-in.de Freizeit und Begegnung: freizeit@fluechtlingshilfe.aktiv-in.de Begleitservice für Ämter, Arzt- und Bankbesuche: begleitservice@fluechtlingshilfe.aktiv-in.de Arbeit, Ausbildung und Wohnen: arbeit-wohnen@fluechtlingshilfe.aktiv-in.de Donnerstags ab Uhr ist die offene Fahrradwerkstatt "Radwerk" (orangene Container am Jugendhaus) geöffnet. Bitte beachten Sie eventuell geänderte Öffnungszeiten in den Ferien. Mittwochs von Uhr bis Uhr nimmt die Kleiderkammer gerne Ihre Kleidung, Schuhe und Hausrat an den blauen Containern im Bergdorf entgegen. Bitte beachten Sie eventuell geänderte Annahmezeiten in den Ferien. Spendenkonto Gemeindekasse Hochdorf IBAN: DE BIC: GENODES1VBP Kennwort: "Bergdorf" Nennen Sie bitte Ihre vollständige Adresse für die Übersendung der Spendenbescheinigung. Mehr Infos zu den Aktivitäten der Flüchtlingshilfe erhalten Sie im Internet unter Einladung zum One World Café Am kommenden Montag von Uhr, findet das Begegnungscafé der Flüchtlingshilfe Hochdorf wieder in den Räumen der Friedenskirche (Kirchstr. 3) statt. Dazu sind auch neue Interessenten herzlich eingeladen. Eine gute Gelegenheit, bei Kaffee, Tee, Kuchen und Spielen in angenehmer und zwangloser Atmosphäre neue Leute kennen zu lernen. Wer weitere Informationen über das in der Regel 14-täglich stattfindende Angebot und weitere Aktivitäten der Flüchtlingshilfe benötigt, findet diese sowie weitere Kontaktdaten auf unserer Homepage unter Oster-Aktion im Bergdorf Freundeskreis Flüchtlingshilfe Hochdorf Freunde sind aktiv in Hochdorf Kontakt: kontakt@fluechtlingshilfe.aktiv-in.de Telefon: 07153/ (Frau Fackler, Koordination ehrenamtliche Flüchtlingshilfe im Rathaus) 07153/ (Jochen Rössle, Jugendhaus Hochdorf - Anrufbeantworter vorhanden)

11 32 Hochdorf Am Montag vor Ostern hat sich die Begegnungsgruppe mit der Kinderbetreuung getroffen, um gemeinsam mit den Kindern des Bergdorfes für Ostern zu basteln. Zuerst durfte jedes Kind sein eigenes Nest bauen, das dann mit Heu, Süßigkeiten, Ostereiern und Farbstiften gefüllt wurde. Dann wurden Eier beklebt und an einen kleinen Frühlingsstrauß gehängt. Blitzschnell entstanden aus Astgabeln kleine Holzhasen. Alle waren begeistert dabei und hatten sehr viel Spaß. Zum Abschluss spielten wir noch welches Ei ist härter bzw. Eierlaufen mit Kochlöffel und jedes Kind war einmal "Häschen in der Grube", sodass wir gar nicht bemerkten, wie schnell die zwei Stunden vergingen. Vielen Dank an alle Helfer. Wir hoffen, sie alle hatten eine schöne Osterzeit. Gelungener Ausflug zum Mercedes-Benz Museum Eine Gruppe von 16 Sprachschülerinnen und schüler aus dem Bergdorf und acht Ehrenamtliche haben am Samstag, 14. April einen Ausflug ins Mercedes-Benz Museum in Stuttgart gemacht. Damit honorierte der AK Sprache Interesse und regelmäßige Teilnahme am Sprachunterricht im Bergdorf. Die Teilnehmenden waren sichtlich beeindruckt von der Architektur und der interessanten zeitgeschichtlichen Präsentation aus 120 Jahren Automobilgeschichte. Mit Hilfe eines persönlichen Audio-Guides waren alle Teilnehmenden in der Lage, auch sprachlich vieles zu verstehen, was erklärt wurde. Und nicht zuletzt bestaunten wir natürlich die vielen imposanten Automobile. Zum Abschluss saßen wir noch bei erfrischenden Getränken in der Nähe des Stadions und ließen so den Museumsbesuch ausklingen, bevor es dann wieder heimwärts ging. Die Teilnehmenden bedankten sich bei ihren ehrenamtlichen Sprachlehrern für den gelungenen Tag voller neuer Eindrücke. F.d.R.. Karl Ernst Kreutter

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