Rede Senator Mario Czaja zur Aktuellen Stunde der 76. Plenarsitzung am 18. Februar 2016

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1 Rede Senator Mario Czaja zur Aktuellen Stunde der 76. Plenarsitzung am 18. Februar 2016 Es gilt das gesprochene Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, Berlin verfügt bereits heute in unseren 51 Berliner Kliniken an 62 Standorten mit bislang Betten über eine außerordentlich gute Krankenhausversorgung. Das zeigt sich auch ökonomisch: Während in anderen Bundesländern bis zu 40 Prozent aller Kliniken mit roten Zahlen zu kämpfen haben, haben wir in Berlin diese Ausgangssituation nicht. Das zeigt sich aber vor allem auch im Bereich der Versorgungsqualität: Wir haben in Berlin eine stark ausgeprägte Leistungskonzentration mit der Ausbildung von Schwerpunkten. Rund 94 Prozent der Schlaganfallpatienten in Berlin werden in einer Klinik mit vorgehaltener Stroke Unit behandelt. Der überwiegende Teil der Herzinfarkte (86 Prozent) werden in einer Klinik mit einer Fachabteilung für Kardiologie behandelt. Für den Bereich der Krebsversorgung haben sich je nach Indikation ebenfalls Spezialisierungen ergeben. Bei Speiseröhrenkrebs werden die Patienten meistens in die Charité Campus Virchow oder in das Auguste Viktoria Krankenhaus eingewiesen, Tumoren der Schilddrüse behandelt das DRK Klinikum Westend am häufigsten, Mund und Rachen werden neben der Charité vom UKB am häufigsten behandelt. Regina Kneiding Pressesprecherin Oranienstraße Berlin Telefon (030)

2 - 2 - Diese qualitativ gute Ausgangssituation und die Tatsache, dass nicht jeder alles macht oder machen will, ist der Grund, dass es den Krankenhäusern Berlins im Bundesvergleich besonders gut geht. Mit dem Krankenhausplan 2016 haben wir die notwendigen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das auch so bleibt. Der neue Plan berücksichtigt das dynamische Bevölkerungswachstum und den demografischen Wandel in der Stadt sowie die Fortschritte in der Medizin. Der Plan löst damit den Krankenhausplan 2010 ab, der den Facharztstandard in den Krankenhausplan aufgenommen hat eine Vorgabe, die nun mit der fachärztlichen Mindestbesetzung von Abteilungen weiterentwickelt wird. Facharztstandard, an 365 Tagen im Jahr 24 Stunden lang bedeutet, dass die im Krankenhaus tätigen Ärztinnen und Ärzte verpflichtet sind, nach anerkanntem und gesichertem Standard der medizinischen Wissenschaft zu behandeln und die jeweilige Behandlung so vorzunehmen, wie ein sorgfältig arbeitender Facharzt. Das gilt auch bei (noch) nicht vorhandener Facharztanerkennung. Bislang war eine Mindestfacharztzahl nicht Gegenstand des Krankenhausplans. Fachärztliche Mindestbesetzung geht damit über den Facharztstandard hinaus und beschränkt ihn nicht. Selbstverständlich werden große Kliniken diesen Standard schon allein aufgrund der zu behandelnden Patienten überschreiten, sie dürfen ihn aber eben das erste Mal verbindlich nicht unterschreiten. Die Regelung erfolgte im Übrigen in enger Abstimmung mit der Berliner Ärztekammer. Trotz bereits hoher Standards können wir jedoch die Augen nicht davor verschließen, dass in den vergangenen Jahren Entwicklungen eingesetzt haben, denen wir entgegenwirken müssen. Der Wettbewerb der Krankenhäuser um höhere Versorgungsanteile und Erlössteigerungen im Ballungsraum Berlin mit seiner hohen Krankenhausdichte und guten Erreichbarkeitsbedingungen entfaltet in Berlin in besonderem Maße seine Wirkung. Dieses Bestreben der Krankenhäuser wird durch einen verstärkten Fokus der Berliner Krankenhausplanung auf die Qualitätssicherung begleitet. Eine Behauptung, der neue Plan setzte lediglich die Linie der bisherigen fort, unterschlägt, dass es durchaus noch einiges zu tun gab und gibt, um vor allem qualitativ die Versorgung weiterzuentwickeln.

3 - 3 - Und damit möchte ich auf wesentliche Aspekte des neuen Krankenhausplans eingehen: Vorab: Für die Planungs- und Erstellungsphase des neuen Krankenhausplanes haben wir ein transparenteres Verfahren gewählt als je zuvor. Wir haben knapp drei Jahre Planungszeit hinter uns, in der wir alle wesentlichen Akteure eingebunden haben. In verschiedenen Arbeitsgruppen unter Beteiligung externer Experten wurde die Grundlage für ein Eckpunktepapier zum neuen Plan geschaffen, das auch Gegenstand eines parlamentarischen Diskussionsprozesses war. Der Gesundheitsausschuss des Abgeordnetenhauses hat dem Eckpunktepapier zum neuen Plan zugestimmt. Was sind nun die Voraussetzungen, die wir für eine quantitative und qualitative Sicherstellung der Krankenhausversorgung geschaffen haben: 1. Das Bevölkerungswachstum der wachsenden Stadt Berlin und vor allem die demografische Entwicklung machen es notwendig, nach Jahren des Bettenabbaus zum ersten Mal wieder Betten in einem signifikanten Umfang aufzubauen, um den steigenden Versorgungsbedarf zu decken: Hierbei wurden vier Schwerpunkte beim Bettenaufbau gesetzt. Angesichts der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung um bis zu Menschen wurde die noch im Krankenhausplan 2010 verankerte Reduzierung der Betten der Charité um dreihundertundein Bett vorzeitig aufgegeben, da ein Bestehen auf dem zunächst zu vollziehenden Abbau im Hinblick auf die wachsende Stadt nicht gerechtfertigt war. Damit erhielt die Charité bezogen auf die Vorgaben des Krankenhausplans zusätzliche Betten. Die Erweiterung der Betten und tagesklinischen Plätze im Bereich der Psychiatrie und Psychosomatik mit einem Umfang von 501 Betten/Plätzen erfolgte auf Grundlage eines vom Landespsychiatriebeirat in Auftrag gegebenen Gutachtens zur Bedarfsermittlung in der Psychiatrie. Innerhalb der bei der Bedarfsermittlung untersuchten demografischen Bevölkerungsentwicklung wird sich der Anteil der über 80-jährigen Berlinerinnen und Berliner bis 2030 verdoppeln. Bezogen auf den Planungshorizont 2020 wurden deswegen 312 zusätzliche Betten in der Geriatrie in den Krankenhausplan aufgenommen, die entsprechend der prognostizierten

4 - 4 - Bevölkerungsentwicklung der einzelnen Bezirke als wohnortnahe Angebote verteilt wurden. Schließlich wurden - ebenfalls im Hinblick auf die demografische Entwicklung 180 zusätzliche Betten in der Schlaganfallversorgung und notwendigen Kapazitäten der akutstationären Rehabilitation (sog. Neurologie Phase B) entsprechend des errechneten Bedarfs aufgenommen. Insgesamt wurden damit rund neuen Betten/Plätze in den Krankenhausplan 2016 aufgenommen, von denen bereits rund 650 Betten von den Krankenhäusern als ordnungsbehördlich genehmigte Betten betrieben werden. Mit Umsetzung des Krankenhausplans 2016 werden dann insgesamt Betten in Berlin in den Krankenhausplan aufgenommen sein. 2. Die regionale Verteilung der Angebote wurde verbessert, insbesondere in der geriatrischen Versorgung. 3. Die Trägerpluralität bleibt gewahrt. 4. Teilstationäre Angebote (Plätze) profitieren weitaus stärker von der Erhöhung als vollstationäre Betten. 5. Der neue Krankenhausplan rückt im besonderen Maß die Versorgungsqualität in den Mittelpunkt und ist stärker als bisher auf Qualitätskriterien ausgerichtet. Insbesondere enthält dieser Plan zum ersten Mal auch Vorgaben zur Personalausstattung der Krankenhäuser. Hervorzuheben sind: Vorgaben zur fachärztlichen Mindestbesetzung der Fachabteilungen eines Plankrankenhauses: Fachärzte/innen (inkl. Leitung) im Umfang von mindestens zwei Vollzeitstellen mit der der Abteilung entsprechenden Facharztweiterbildung Ärztliche Leistungen werden überwiegend von im Krankenhaus fest angestellten Ärzten/innen erbracht (außer bei Belegabteilungen)

5 - 5 - personelle Anforderungen für die Notaufnahmen der Notfallfallkrankenhäuser: eigene pflegerische Leitung und pflegerischer Personalstamm sowie eine eigene ärztliche Leitung bessere Qualifikation des Personals in den Notaufnahmen, ärztliche Zusatzqualifikation Klinische Notfall- und Akutmedizin Anforderungen an die Ausstattung von Intensivstationen mit Pflegepersonal eine Pflegekraft für zwei Behandlungsplätze pro Schicht bei speziellen Situationen: bis zu einer Pflegekraft pro Behandlungsplatz und Schicht Anteil an qualifizierten Intensiv-Fachkräften soll bei mindestens 30 % im Pflegeteam der Intensivtherapieeinheit liegen Anforderungen an die personelle Ausstattung von geriatrische Abteilungen Hier geht der neue Berliner Krankenhausplan zum Teil deutlich über das hinaus, was in den Plänen anderer Bundesländer geregelt ist. Das betrifft insbesondere die ersten beiden Punkte, die verbindliche Personalvorgaben beinhalten und keineswegs nur lyrischer Natur sind. Soweit es die Geriatrie betrifft, ist übrigens auch die Empfehlung aufgenommen, dass sich alle unsere Krankenhausabteilungen um eine Weiterbildungsbefugnis bemühen und einem künftigen Personalmangel aus eigenen Mitteln entgegenwirken zu können. Dann möchte ich die medizinische Versorgungskonzepte hervorheben, insbesondere die zu den Anforderungen an Notfallkrankenhäuser, geriatrische Krankenhausabteilungen und Weaning-Einheiten. Diese Vorgaben nehmen Einfluss auf die Struktur- und Prozessqualität. Die Berliner Krankenhausplanung leistet hier mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln einen Beitrag zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen Versorgung. Auch bei der Ausgestaltung dieser Versorgungskonzepte nimmt Berlin im Vergleich der Bundesländer eine Vorreiterrolle ein. Dabei konnte auf die positiven Ansätze der vergangenen Krankenhauspläne aufgebaut und diese weiterentwickelt werden. Zu erinnern ist beispielsweise an das Kardiologiekonzept. Klar ist aber auch: Wer die Verbesserung von Qualität und Mindestpersonalstandards einfordert, muss auch die finanziellen Voraussetzungen für die Umsetzung dieser Ziele bereitstellen.

6 - 6 - Stärkung der Investiven Basis der Berliner Krankenhäuser Seitdem dieser Senat Verantwortung trägt, sind nicht nur erstmalig seit über einem Jahrzehnt die Landesinvestitionen in die Krankenhäuser gestiegen, sondern sie haben dies auch kontinuierlich mit jedem Haushaltsplan getan. Im letzten Haushalt stiegen die Investitionsmittel bereits um 20 Prozent. In diesem Haushalt stiegen die Investitionsmittel noch einmal um 40 Prozent. Im Jahr 2016 erhalten die Krankenhäuser 107 Millionen Euro und im Jahr Millionen Euro. Dies ist ein Zuwachs wie es ihn seit zwei Jahrzehnten nicht mehr gab. Zusätzlich werden den Krankenhäusern ab dem Jahr 2016 für konkrete Maßnahmen noch einmal rund 55 Mio. Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA) für Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Was bedeutet das konkret für die Berlinerinnen und Berliner? Haushaltsjahr Förderung /Einwohner Förderung/Bett (nach KHG) Euro Euro 2016/ Euro Euro War das Land Berlin im Jahr 2013 mit einer Förderung von 18 Euro pro Einwohner das Schlusslicht, liegt die Förderung von 31 Euro pro Einwohner nun annähernd im Bundesschnitt. Die Fördersummen pro nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz förderfähigen Bett (Universitätskliniken werden gesondert gefördert) erhöhte sich von Euro pro Bett in 2014 auf über Euro im Haushalt 2016/2017. Diesen Beträgen sind die SIWA-Mittel in einem Umfang von 55 Mio. Euro hinzuzurechnen. Der Senat kommt im Rahmen der haushaltspolitischen Möglichkeiten insgesamt mit diesem guten Ergebnis seinen Investitionsverpflichtungen nach und stärkt damit weiter die Berliner Krankenhauslandschaft.

7 - 7 - Ausblick Zeitnah wird nun der neue Krankenhausplan der zum ersten Mal tatsächlich vor Beginn seiner avisierten Laufzeit, nämlich Ende 2015 fertiggestellt und beschlossen wurde durch Feststellungsbescheide unter Einbeziehung der Qualitätsanforderungen umgesetzt. Die Entwicklungen auf Bundesebene im Ergebnis des Krankenhausstrukturgesetzes werden intensiv begleitet und Konsequenzen für Berlin abgeleitet, z. B. Qualitätsindikatoren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Krankenhausplanung Regelungen zur gestuften Notfallversorgung Zentrumszuschläge (beispielsweise onkologische Zentren). Für das Jahr 2018 ist eine Überprüfung der Festlegungen des Krankenhausplans vorgesehen, um insbesondere die Auswirkungen der Bevölkerungsentwicklung auf den Bedarf und seine Prognose zu analysieren und ggf. notwendige Anpassungen der Planungen im Wege von Einzelfallentscheidungen vorzunehmen. Bereits bei der Entwicklung dieses Krankenhausplans fanden Abstimmungen mit den Planungsbehörden des Landes Brandenburg statt. Für die Aufstellung des Krankenhausplans 2020 werden Berlin und Brandenburg mit dem Ziel einer abgestimmten Krankenhausplanung einen gemeinsamen Regionalausschuss bilden. Die Vorgespräche auf Ebene der Verwaltung haben hierzu bereits begonnen. Abschließend fasse ich die wesentlichen Aspekte des neuen Krankenhausplans 2016 noch einmal kurz zusammen: Der Berliner Krankenhausplan 2016: - stärkt die Notfallversorgung - führt - da wo möglich - Personalstandards ein - sichert die Versorgung für die älterwerdende Stadt - wird begleitet von einem Anstieg der Investitionen, wie wir es seit zwei Jahrzehnten nicht erlebt haben.

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