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1 BKG Berliner Krankenhausgesellschaft e.v. Hallerstraße Berlin. Tel. (030) Fax (030) April 2015 Investitionsmaßnahmen im Krankenhausbereich Statement der Berliner Krankenhausgesellschaft zur Anhörung im Ausschuss für Gesundheit und Soziales des Abgeordnetenhauses von Berlin am 13. April 2015 anlässlich der Besprechung zum Sondervermögen Infrastruktur Wachsende Stadt (SIWA) Inhaltsverzeichnis 1. Krankenhausversorgung in Berlin kurze Bestandsaufnahme Entwicklung der Investitionsfinanzierung und Investitionsbedarf der Krankenhäuser in Berlin Sondervermögen Infrastruktur Wachsende Stadt (SIWA) Fazit...6 Seite 1 von 6

2 1. Krankenhausversorgung in Berlin kurze Bestandsaufnahme Der Krankenhausbereich ist Wachstums und Innovationsmotor für die gesamte Region. Die Krankenhäuser haben einen erheblichen Anteil am Bruttosozialprodukt und bieten rund Personen eine Beschäftigung, weitere Beschäftigungseffekte ergeben sich für eine Vielzahl angrenzender Wirtschaftszweige. Berliner Krankenhäuser gehören zu den größten Arbeitgebern der Berliner Wirtschaft. Sie sind Träger von Ausbildungsstätten für eine Vielzahl von Berufen im Gesundheitswesen. Medizinisch technische Innovationen werden im Gesundheitswesen weiterhin für Wachstum sorgen und somit zu einer kontinuierlichen Verbesserung der Versorgung und der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen. Darüber hinaus bilden die Hochschulkliniken wie die akademischen Lehrkrankenhäuser Ärzte aus und bieten fachärztliche Weiterbildung an. Krankenhäuser sind ein wesentlicher Leistungsträger der sozialen Infrastruktur in Berlin. Die Berliner Krankenhäuser und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen die medizinische und pflegerische Versorgung mit einem verantwortungsvollen und hohen Engagement rund um die Uhr sicher; dies aber seit Jahren unter deutlich zunehmenden Belastungen. Die Berliner Krankenhäuser haben erhebliche Strukturanpassungen umgesetzt und große Anstrengungen zur Effizienz der stationären Versorgung geleistet. Die Bettenanzahl in Berlin wurde in den letzten 20 Jahren nahezu um die Hälfte reduziert. Berlin weist im Jahr 2013 umlandversorgungsbereinigt die zweitniedrigste Bettenanzahl im Bundesvergleich auf (54 Betten je Einwohner, Bund 62 Betten). Die Berliner Krankenhäuser haben im Jahr 2013 rund vollstationäre Fälle, teilstationäre Fälle, Geburten, vor und nachstationäre Behandlungen, ambulante Operationen ( 115b SGB V) und rund ambulante Erste Hilfe Fälle versorgt. Berlin weist umlandversorgungsbereinigt die zweitniedrigste Fallzahl je Einwohner im Bundesvergleich auf ( Fälle je Einwohner, Bund ; 2013). Die in den Berliner Krankenhäusern versorgten Patienten weisen bei durchschnittlicher Verweildauer einen deutlich höheren Schweregrad als im Bundesdurchschnitt auf (Berlin CMI 1,21, Bund 1,07). Die Berliner Krankenhäuser hatten im Jahr 2013 mit 82,2 % eine der höchsten Bettenauslastungen, teilweise über 100 % in der Geriatrie und der Psychiatrie. Der Bundesdurchschnitt lag bei 77,3 %. Das Alter der Patienten, der Schweregrad und die Multimorbidität steigen. Dies sowie die wachsende Bevölkerung machen einen zusätzlichen Kapazitätsbedarf deutlich. Der Berliner Landesbasisfallwert liegt seit Jahren unter dem Bundesdurchschnitt ( ,36 Euro, Bundesdurchschnitt: 3.151,47 Euro). Die Krankenhäuser weisen eine überdurchschnittlich hohe Effizienz auf (z.b. gemessen an der Kennziffer Casemix je Vollkraft). Die Arbeitsverdichtung hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen und wird durch die unzureichende Investitionsfinanzierung deutlich verschärft. Die Berliner Krankenhäuser bieten den Patientinnen und Patienten in Berlin und aus dem Umland sowohl ein breites als auch hochspezialisiertes Leistungsspektrum, eine effiziente und wirtschaftliche Versorgung und ein hohes qualitatives Niveau. Zukünftig gilt es, diese Strukturen zu bewahren und sachgerecht weiterzuentwickeln. Auch das Bevölkerungswachstum in Berlin stellt hohe Anforderung an die Weiterentwicklung der Krankenhausstrukturen. Seite 2 von 6

3 Neben einer strukturell planerischen Weiterentwicklung bedarf es insbesondere einer zukunftsfähigen Ausgestaltung der Finanzierungssysteme, um die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser zu erhalten und zu verbessern. Die Mitarbeiter der Berliner Krankenhäuser stellen durch verantwortungsvollen Einsatz und hohes persönliches Engagement die medizinische und pflegerische Versorgung der Patienten sicher. Dies ist auch für die Zukunft durch sachgerechte Rahmenbedingungen zu gewährleisteten. 2. Entwicklung der Investitionsfinanzierung und Investitionsbedarf der Krankenhäuser in Berlin Die Krankenhäuser haben im dualen Finanzierungssystem nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) einen gesetzlichen Anspruch auf eine Investitionsförderung, die ihre wirtschaftliche Sicherung gewährleistet, eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung sicherstellt und zur Beibehaltung und Steigerung der Effizienz und Qualität beiträgt. Bauliche Investitionsmaßnahmen (z.b. die Modernisierung und den Neubau veralteter Operationsbereiche, Rettungsstellen und Bettenhäuser) sowie die Modernisierung und Neuanschaffung von Großgeräten und hochwertiger technischer Infrastruktur für die Krankenhäuser sind zur Verbesserung von Betriebsablaufen, zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben sowie aufgrund von krankenhausplanerischen Festlegungen (z.b. zusätzliche Geriatriebetten) erforderlich. Die Investitionsförderung im Land Berlin gewährleistet dies derzeit nicht: Das Land Berlin hat die Investitionsförderung gegenüber dem Durchschnitt der Jahre (rund 175 Mio.) bis 2013 um rund 50%, preisbereinigt sogar um über 60%, abgesenkt. Der Anteil der KHG Fördermittel in Berlin am Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist von 0,49 % im Jahr 1991 auf 0,21 % im Jahr 2001 und rund 0,08 % im Jahr 2013 gesunken. Die Investitionsförderungsquote liegt in Berlin gemessen am Umsatz nur noch bei rund 2,5% (ohne Schuldenmittel); für die deutsche Gesamtwirtschaft liegt die für Fortschritt, Wachstum und Beschäftigung notwendige Investitionsquote bei 17%. Die bei der Senatsgesundheitsverwaltung vorliegenden Anmeldungen der Krankenhäuser für dringend notwendige Baumaßnahmen belaufen sich für einen Planungszeitraum von 5 Jahren auf rund 643 Mio. Euro. Gemäß dem Krankenhausinvestitionsprogramm stehen den bedarfsgerechten Investitionsanmeldungen i.h.v. 643 Mio. Euro lediglich 50 Mio. Euro von 2013 bis 2015 für neue Investitionen gegenüber (Ø pro Jahr ca. 16,7 Mio. Euro). Der aktuelle Berliner Haushalt weist für das Jahr 2014 rund 70 Mio. und für das Jahr 2015 rund 77 Mio. für Krankenhausinvestitionen aus (ohne den rund 34 Mio. Schuldendienst für Altinvestitionen, die Mitte 2015 auslaufen). Aktuell beträgt die Investitionsfinanzierung im Land Berlin unter Berücksichtigung der Umlandversorgung rund 16 Euro je Einwohner. Im Bundesdurchschnitt finanzieren die Länder rund 33 Euro, in Hamburg sogar rund 50 Euro je Einwohner, in Brandenburg 55 je Einwohner (umlandversorgungsbereinigt; KHG Mittel ohne Universitätsklinika). Das Land Berlin ist bei der seit Jahren anhaltenden unzureichenden Investitionsfinanzierung Schlusslicht im Ländervergleich. Seite 3 von 6

4 Dringend benötigt werden nach einer gemeinsamen Analyse der Senatsgesundheitsverwaltung und der BKG aus dem Jahr 2011 sowie zahlreicher Expertenberechnungen deutlich über 200 Mio. pro Jahr. Dies wird durch die aktuelle umfassende Investitionskostenkalkulation durch das InEK (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus) auf Bundesebene bestätigt, unter dessen Zugrundelegung sich für Berlin ein Gesamtbedarf (KHG Mittel ohne Charité) von rund 219 Mio. pro Jahr, nach aktuellen Berechnungen aus dem Jahr 2015 sogar von rund 240 Mio. pro Jahr für dringend notwendige Investitionen in die Bausubstanz und die medizin technischen Geräte ergibt. Gemessen an Hamburg ergäbe sich ein Investitionsvolumen von rund 180 Mio., gemessen an Brandenburg sogar von über 200 Mio.. Würde man lediglich den Bundesdurchschnitt von 33 Euro je Einwohner zugrunde legen, obwohl in nahezu allen Bundesländern eine deutliche investive Unterdeckung festzustellen ist, ergäbe sich ein Investitionsvolumen unter Berücksichtigung der Umlandversorgung (+13,2 %; Delta) und eines deutlich höheren Schweregrades der Versorgung (+12,4%) von rund 140 Mio. Euro. Die unzureichende Investitionsfinanzierung über viele Jahre hat zu einem erheblichen Investitionsstau geführt und den wirtschaftlichen Druck auf die Krankenhäuser zulasten der Beschäftigten und der Versorgung deutlich erhöht. Mit dem bestehendem Investitionsniveau können die vorhandene Bausubstanz und die medizin technischen Geräte nicht auf hohem Niveau erhalten werden. Investitionen sind dringend notwendig, auch um die steigenden Anforderungen an die Hygiene, Sicherheit und Qualität erfüllen zu können und wirtschaftliche Arbeitsabläufe sicherzustellen. Zudem erfordern die demografischen Veränderungen einer älter werdenden Gesellschaft Investitionen in die Versorgungsstrukturen. Investitionen führen zu einer nachhaltigen Steigerung von Wachstum und Sicherung von Arbeitsplätzen in der für Berlin wichtigen Medizintechnikbranche. Der Krankenhausbereich ist ein hoher Multiplikator, da durch die spezifische Ausrichtung der Investitionen insbesondere die heimische Wirtschaft gestärkt wird. Es werden damit wichtige Impulse für die wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Entwicklung der Region gesetzt. Gemäß einer Prognos Studie induziert jeder investierte Euro eine zusätzliche Bruttowertschöpfung von etwa 1,80 Euro. 3. Sondervermögen Infrastruktur Wachsende Stadt (SIWA) Die Berliner Krankenhausgesellschaft begrüßt, dass Krankenhäuser in dem Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA) berücksichtigt werden. Dies ist auch dringend erforderlich, da in allen Berliner Krankenhäusern wie oben dargelegt ein erheblicher Investitionsstau besteht. Allerdings ist auch zu berücksichtigen, dass Haushaltsüberschüsse u.a. auch nur dadurch entstanden sind, dass das Land seinen gesetzlichen investiven Verpflichtungen nur unzureichend nachkommt. Aktuell liegen der Senatsverwaltung bedarfsnotwendige Investitionsanmeldungen in Höhe von über 640 Mio. Euro für Einzelfördermaßnahmen vor (z.b. für die energetische Gebäudesanierung, brandschutztechnische Ertüchtigung, OP Sanierung). Aus dem Landeshaushalt wurden in den letzten 5 Jahren hierfür nur rd. 110 Mio. Euro gefördert. Seite 4 von 6

5 Hinzu kommt ein zusätzlicher Bedarf für Pauschalfördermittel (Medizintechnik etc.), der bei rd. 100 Mio. Euro pro Jahr liegt (gefördert wurden dagegen in den letzten 5 Jahren insgesamt nur rd. 182 Mio. Euro). Allein in den letzten 5 Jahren ist somit ein Investitionsdefizit von rd. 850 Mio. Euro entstanden. In den SIWA Fonds werden also lediglich rd. 6% der dringend notwendigen Investitionen aufgenommen. Von 2010 Bis 2020 haben die Berliner Krankenhäuser rund Einwohner zusätzlich zu versorgen. Dies entspricht einer Großstadt wie z.b. Karlsruhe (5 Krankenhäuser, Krankenhausbetten) oder Augsburg (7 Krankenhäuser, Krankenhausbetten). Zudem wächst der Bedarf aufgrund der demografischen Veränderungen, des medizin technischen Fortschritts, des Anstieges der Umlandversorgung sowie des Fallschweregrades. In der Krankenhausplanung sollen diese Entwicklungen mit einer Erhöhung der Kapazitäten um rd Krankenhausbetten aufgenommen werden. Das erhebliche Investitionsdefizit sowie die notwendige Erhöhung der Krankenhauskapazitäten zeigen nochmals deutlich, dass diese zunächst einmaligen Infrastrukturinvestitionen allenfalls ein erster Schritt sein können. Sie dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Land Berlin im Rahmen des kommenden Doppelhaushaltes eine deutliche Anhebung der Investitionsmittel und Finanzierung über die vorgesehenen Investitionspauschalen nach Art und Schwere der Leistungen für die Krankenhäuser erreichen muss. Die mit der wachsenden Bevölkerung und der wirtschaftlichen Entwicklung verbundenen Mehreinnahmen des Landes sowie die hiermit verbundenen Anforderungen an die Infrastruktur erfordern eine klare Investitionsstrategie des Berliner Senats unter Berücksichtigung des Investitionsbedarfs der Krankenhäuser. Eine entsprechende Anpassung der Investitionsplanung, die den Investitionsbedarf insgesamt aufnimmt, muss dringend folgen. Sie ist auch Voraussetzung, um die hohen Anforderungen an die Hygiene, Sicherheit und Qualität erfüllen und weiterentwickeln zu können. Soweit auch nach einer Anpassung der Investitionsstrategie im Rahmen des regulären Haushaltes zukünftig durch den Investitionsfonds Mittel bereitgestellt werden, sollte der Krankenhausbereich in Anbetracht des erheblichen Investitionsdefizits und der zukünftigen Anforderungen hierin berücksichtigt werden, beispielsweise um die Ausgangsbasis der Krankenhäuser bei der Einführung der Investitionspauschalen zu verbessern oder um die zahlreichen Anforderungen aus der Umsetzung des zukünftigen Krankenhausplanes umzusetzen. Die Berliner Krankenhausgesellschaft hält es bei einer zukünftigen Mittelbereitstellung aus dem SIWA Fonds für dringend notwendig, dass dies dann nach transparenten und nachvollziehbaren Kriterien und unter Einbeziehung des Krankenhausbereiches sowie der Trägervielfalt erfolgt. Das oben dargelegte Investitionsdefizit sowie die zahlreichen Investitionsanmeldungen bei der Senatsgesundheitsverwaltung zeigen deutlich, dass Mittel aus dem Fonds zügig, bedarfsnotwendig und zweckentsprechend investiert werden können. Seite 5 von 6

6 4. Fazit Eine Einbindung der Krankenhäuser in das,,sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt" ist richtig und konsequent auch vor dem Hintergrund des erheblichen Investitionsdefizites und der steigenden Anforderungen an die Krankenhäuser als wesentliche Leistungsträger der sozialen Infrastruktur. Das hohe Investitionsdefizit ist eines der wesentlichen Probleme im Krankenhausbereich mit erheblichen negativen Folgen. Zur Entwicklung einer nachhaltigen Perspektive für die wachsende Stadt ist eine Erhöhung der lnvestitionsquote der Krankenhäuser und Weiterentwicklung der Investitionsfinanzierung im Land Berlin im Rahmen einer klaren Investitionsstrategie dringend erforderlich. Zur Sicherstellung einer hohen Versorgungsqualität und hygienischer Standards, zur Verbesserung der Betriebsabläufe und Steigerung der Wirtschaftlichkeit und um die Herausforderungen der demografischen Entwicklung und des medizin technischen Fortschritts aufzunehmen sind Anpassungen bei der regulären KHG Investitionsfinanzierung und deren Höhe im Rahmen des kommenden Doppelhaushaltes notwendig. Nach jahrelangen Kürzungen und investiver Unterfinanzierung muss das Land Berlin seine Verantwortung in der stationären Versorgung für die Krankenhäuser, ihre Mitarbeiter und die Patienten aktiv wahrnehmen und eine dauerhaft tragfähige Investitionsförderung sicherstellen. Seite 6 von 6

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