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1 BKG Berliner Krankenhausgesellschaft e.v. Hallerstraße Berlin. Tel. (030) Fax (030) September 2015 Krankenhausinvestitionen im Land Berlin Zukunft der Krankenhausfinanzierung Statement der Berliner Krankenhausgesellschaft zur Anhörung im Ausschuss für Gesundheit und Soziales des Abgeordnetenhauses von Berlin am 14. September 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Krankenhausversorgung in Berlin kurze Bestandsaufnahme Entwicklung der Investitionsfinanzierung und Investitionsbedarf der Krankenhäuser in Berlin Einführung von Investitionspauschalen im Land Berlin Investitionen in die Krankenhäuser des Landes Berlin Doppelhaushalt 2016/ Zukunft der Krankenhausfinanzierung: Krankenhausstrukturreform Fazit... 8 Seite 1 von 8

2 1. Krankenhausversorgung in Berlin kurze Bestandsaufnahme Der Krankenhausbereich ist Wachstums- und Innovationsmotor für die gesamte Region. Die Krankenhäuser haben einen erheblichen Anteil am Bruttosozialprodukt und bieten rund Personen eine Beschäftigung, weitere Beschäftigungseffekte ergeben sich für eine Vielzahl angrenzender Wirtschaftszweige. Berliner Krankenhäuser gehören zu den größten Arbeitgebern der Berliner Wirtschaft. Sie sind Träger von Ausbildungsstätten für eine Vielzahl von Berufen im Gesundheitswesen. Darüber hinaus bilden die Hochschulkliniken sowie die akademischen Lehrkrankenhäuser Ärzte aus und bieten fachärztliche Weiterbildung an. Medizinisch-technische Innovationen werden im Gesundheitswesen weiterhin für Wachstum sorgen und somit zu einer kontinuierlichen Verbesserung der Versorgung und der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen. Die Krankenhäuser sind ein wesentlicher Leistungsträger der sozialen Infrastruktur in Berlin. Die Berliner Krankenhäuser und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen die medizinische und pflegerische Versorgung mit einem verantwortungsvollen und hohen Engagement rund um die Uhr sicher; dies aber seit Jahren unter deutlich zunehmenden Belastungen. Die Berliner Krankenhäuser haben erhebliche Strukturanpassungen umgesetzt und große Anstrengungen zur Effizienz der stationären Versorgung geleistet. Die Bettenanzahl in Berlin wurde in den letzten 20 Jahren nahezu um die Hälfte reduziert. Berlin weist im Jahr 2013 umlandversorgungsbereinigt die zweitniedrigste Bettenanzahl im Bundesvergleich auf (54 Betten je Einwohner, Bund 62 Betten). Die Berliner Krankenhäuser haben im Jahr 2013 rund vollstationäre Fälle, teilstationäre Fälle, Geburten, vor- und nachstationäre Behandlungen, ambulante Operationen ( 115b SGB V) und rund ambulante Erste-Hilfe- Fälle versorgt. Berlin weist umlandversorgungsbereinigt die zweitniedrigste Fallzahl je Einwohner im Bundesvergleich auf ( Fälle je Einwohner, Bund ; 2013). Die in den Berliner Krankenhäusern versorgten Patienten weisen bei durchschnittlicher Verweildauer einen deutlich höheren Schweregrad als im Bundesdurchschnitt auf (Berlin CMI 1,21, Bund 1,07). Die Berliner Krankenhäuser hatten im Jahr 2013 mit 82,2 % eine der höchsten Bettenauslastungen, teilweise über 100 % in der Geriatrie und der Psychiatrie. Der Bundesdurchschnitt lag bei 77,3 %. Das Alter der Patienten, der Schweregrad und die Multimorbidität steigen. Dies sowie die wachsende Bevölkerung machen einen zusätzlichen Kapazitätsbedarf deutlich. Der Berliner Landesbasisfallwert liegt seit Jahren unter dem Bundesdurchschnitt ( ,81 Euro, Bundesdurchschnitt: 3.217,07 Euro). Die Krankenhäuser weisen eine überdurchschnittlich hohe Effizienz auf (z.b. gemessen an der Kennziffer Casemix je Vollkraft). Die Arbeitsverdichtung hat in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen und wird durch die unzureichende Investitionsfinanzierung deutlich verschärft. Die Berliner Krankenhäuser bieten den Patientinnen und Patienten in Berlin und aus dem Umland sowohl ein breites als auch hochspezialisiertes Leistungsspektrum, eine effiziente und wirtschaftliche Versorgung und ein hohes qualitatives Niveau. Zukünftig gilt es, diese Strukturen zu bewahren und sachgerecht weiterzuentwickeln. Auch das Bevölkerungswachstum in Berlin sowie die steigende Zahl an Flüchtlingen stellt hohe Anforderungen an die Weiterentwicklung der Krankenhausstrukturen. Neben einer strukturell planerischen Weiterentwicklung bedarf es insbesondere einer zukunftsfähigen Ausgestaltung der Finanzierungssysteme, um die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser zu erhalten und zu verbessern. Die Mitarbeiter der Berliner Krankenhäuser stellen durch verantwortungsvollen Einsatz und hohes persönliches Engagement die medizinische und pflegerische Versorgung der Patienten sicher. Dies ist auch für die Zukunft durch sachgerechte Rahmenbedingungen zu gewährleisteten. Seite 2 von 8

3 2. Entwicklung der Investitionsfinanzierung und Investitionsbedarf der Krankenhäuser in Berlin Die Krankenhäuser haben im dualen Finanzierungssystem nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) einen gesetzlichen Anspruch auf eine Investitionsförderung, die ihre wirtschaftliche Sicherung gewährleistet, eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung sicherstellt und zur Beibehaltung und Steigerung der Effizienz und Qualität beiträgt. Bauliche Investitionsmaßnahmen (z.b. die Modernisierung und der Neubau veralteter Operationsbereiche, Rettungsstellen und Bettenhäuser) sowie die Modernisierung und Neuanschaffung von Großgeräten und hochwertiger technischer Infrastruktur für die Krankenhäuser sind zur Verbesserung von Betriebsablaufen, zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben sowie aufgrund von krankenhausplanerischen Festlegungen (z.b. zusätzliche Geriatriebetten) erforderlich. Die Investitionsförderung im Land Berlin gewährleistet dies derzeit nicht ausreichend: Das Land Berlin hat die Investitionsförderung gegenüber dem Durchschnitt der Jahre (rund 175 Mio.) bis 2013 um rund 50%, preisbereinigt sogar um über 60%, abgesenkt. Der Anteil der KHG-Fördermittel in Berlin am Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist von 0,49% im Jahr 1991 auf 0,21% im Jahr 2001 und rund 0,08% im Jahr 2013 gesunken. Die Investitionsförderungsquote liegt in Berlin gemessen am Umsatz nur noch bei rund 2,5% (ohne Schuldenmittel); für die deutsche Gesamtwirtschaft liegt die für Fortschritt, Wachstum und Beschäftigung notwendige Investitionsquote bei 17%. Die bei der Senatsgesundheitsverwaltung vorliegenden Anmeldungen der Krankenhäuser für dringend notwendige Baumaßnahmen belaufen sich für einen Planungszeitraum von 5 Jahren auf rund 700 Mio. Euro. Gemäß dem Krankenhausinvestitionsprogramm stehen diesen bedarfsgerechten Investitionsanmeldungen lediglich 50 Mio. Euro von 2013 bis 2015 für neue Investitionen gegenüber (Ø pro Jahr ca. 16,7 Mio. Euro). Der aktuelle Berliner Haushalt weist für das Jahr 2014 rund 70 Mio. und für das Jahr 2015 rund 77 Mio. für Krankenhausinvestitionen aus (ohne den rund 34 Mio. (2014) bzw. 17 Mio. (2015) Schuldendienst für Altinvestitionen). Aktuell beträgt die Investitionsfinanzierung im Land Berlin unter Berücksichtigung der Umlandversorgung rund 18 Euro je Einwohner. Im Bundesdurchschnitt (2014) finanzieren die Länder rund 34 Euro, in Hamburg sogar rund 63 Euro je Einwohner, in Brandenburg 50 je Einwohner (umlandversorgungsbereinigt; KHG- Mittel ohne Universitätsklinika). Das Land Berlin ist bei der seit Jahren anhaltenden unzureichenden Investitionsfinanzierung Schlusslicht im Ländervergleich. Dringend benötigt werden nach einer gemeinsamen Analyse der Senatsgesundheitsverwaltung und der Berliner Krankenhausgesellschaft aus dem Jahr 2011 sowie zahlreicher Expertenberechnungen deutlich über 200 Mio. pro Jahr. Dies wird durch die aktuelle Investitionskostenkalkulation durch das InEK (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus) auf Bundesebene bestätigt, unter dessen Zugrundelegung sich für Berlin ein Gesamtbedarf (KHG-Mittel ohne Charité) von rund 219 Mio. pro Jahr, nach aktuellen Berechnungen aus dem Jahr 2015 sogar von rund 240 Mio. pro Jahr für dringend notwendige Investitionen in die Bausubstanz und die medizin-technischen Geräte ergibt. Gemessen an der Investitionsförderung in Brandenburg (2014) ergäbe sich ein Investitionsvolumen für Berlin von über 190 Mio., gemessen an Hamburg (2014) sogar von über 200 Mio.. Seite 3 von 8

4 Würde man lediglich den Bundesdurchschnitt von 34 Euro je Einwohner zugrunde legen, obwohl in nahezu allen Bundesländern eine deutliche investive Unterdeckung festzustellen ist, ergäbe sich ein Investitionsvolumen unter Berücksichtigung der Umlandversorgung und eines deutlich höheren Schweregrades der Versorgung von rund 140 Mio. Euro. Die unzureichende Investitionsfinanzierung über viele Jahre hat zu einem erheblichen Investitionsstau geführt und den wirtschaftlichen Druck auf die Krankenhäuser zulasten der Beschäftigten und der Versorgung deutlich erhöht. Mit dem bestehendem Investitionsniveau können die vorhandene Bausubstanz und die medizin-technischen Geräte nicht auf hohem Niveau erhalten werden. Investitionen sind dringend notwendig, auch um die steigenden Anforderungen an die Hygiene, Sicherheit und Qualität erfüllen zu können und wirtschaftliche Arbeitsabläufe sicherzustellen. Zudem erfordern die demografischen Veränderungen einer älter werdenden Gesellschaft Investitionen in die Versorgungsstrukturen. Investitionen führen zu einer nachhaltigen Steigerung von Wachstum und Sicherung von Arbeitsplätzen in der für Berlin wichtigen Medizintechnikbranche. Der Krankenhausbereich ist ein hoher Multiplikator, da durch die spezifische Ausrichtung der Investitionen insbesondere die heimische Wirtschaft gestärkt wird. Es werden damit wichtige Impulse für die wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Entwicklung der Region gesetzt. Gemäß einer Prognos-Studie induziert jeder investierte Euro eine zusätzliche Bruttowertschöpfung von etwa 1,80 Euro. 3. Einführung von Investitionspauschalen im Land Berlin Zum 1. Juli 2015 hat das Land Berlin die Investitionspauschalen eingeführt und damit das System der Einzelförderung für bauliche Maßnahmen und der Pauschalförderung für Medizintechnik etc. aufgegeben. Die Berliner Krankenhausgesellschaft unterstützt die Einführung von Investitionspauschalen unter geeigneten Rahmenbedingungen. Eine ausschließliche Änderung der Fördersystematik behebt allerdings nicht die Probleme in der Investitionsfinanzierung. Ein pauschaliertes Förderverfahren kann zwar unter geeigneten Rahmenbedingungen einen Beitrag zur Verbesserung der Investitionsfinanzierung leisten. Voraussetzung hierfür ist aber ein adäquates und verlässliches Investitionsniveau, das langfristige strategische Entscheidungen zulässt und Planungssicherheit sowie Flexibilität bietet, um damit einen entscheidenden Beitrag für eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung zu leisten. Die Investitionspauschalen stellen kein Instrument dar, um den Investitionsstau zu beheben. Die Umstellung von Einzel- auf Pauschalförderung allein hebt den Mangel an Investitionsmitteln nicht auf. Grundlage bei der Einführung der Investitionspauschalen muss die Zielsetzung einer deutlichen Erhöhung der Fördermittel sein. Nach 4 Nr. 1 KHG werden die Krankenhäuser unter anderem dadurch wirtschaftlich gesichert, dass ihre Investitionskosten im Wege öffentlicher Förderung übernommen werden. Eine Eigenbeteiligung des Krankenhauses an den notwendigen Investitionskosten ist bundesrechtlich nicht vorgesehen. Das KHG geht von einer Vollförderung der notwendigen und den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit entsprechenden Investitionskosten aus. Gemäß 9 Absatz 5 KHG sind die Fördermittel nach Maßgabe des KHG und des Landesrechts so zu bemessen, dass sie die förderungsfähigen und unter Beachtung betriebswirtschaftlicher Grundsätze notwendigen Investitionskosten decken. Bei der Krankenhausinvestitionsförderung handelt es sich nicht um freiwillige Leistungen, deren Vergabe im Ermessen eines Landes liegt und nach der jeweiligen Haushaltslage eines Landes bemessen werden kann. In den Bundesländern Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Saarland und Bremen, die zwischenzeitlich die Investitionsförderung auf Investitionspauschalen umgestellt haben, sehen die Landeskrankenhausgesetze oder Förderverordnungen die Möglichkeit einer Seite 4 von 8

5 Abtretung von Förderansprüchen vor. Auch vor dem Hintergrund, dass das Bundesland Berlin Schlusslicht in der Investitionsförderung im Bundesländervergleich ist, müssen flexible Regelungen aufgenommen werden, die die Krankenhäuser beispielsweise im Vergleich zu anderen Bundesländern mit Investitionspauschalen oder anderen Trägerbereichen in anderer Rechtsform nicht benachteiligen. Die Möglichkeit einer Abtretung von Investitionsmitteln, um dadurch eine wirtschaftliche und bedarfsnotwendige Krankenhausinvestition innerhalb einer Krankenhausträgerstruktur zusammenzufassen und ggf. vorzeitig realisieren zu können, schafft einen Rahmen zur Unterstützung der gesetzlich geplanten Flexibilisierung. Sie ermöglicht Krankenhäusern, Investitionsmittel dort einzusetzen, wo der Investitionsbedarf am dringendsten ist. Eine solche Abtretungsregelung fehlt bislang im Landeskrankenhausgesetz und sollte dort aufgenommen oder eine Ermächtigung für die Förderverordnung geschaffen werden. 4. Investitionen in die Krankenhäuser des Landes Berlin Doppelhaushalt 2016/2017 Die im Land Berlin bestehende unzureichende Investitionsförderung verhindert notwendige bauliche, sicherheitstechnische und medizin-technische Weiterentwicklungen und begrenzt die Möglichkeiten, über Rationalisierungsinvestitionen Kosten zu senken und die Qualität und Infektionsprophylaxe durch Investitionen zu verbessern. Der Bevölkerungsanstieg und die demografische Entwicklung in der Metropolregion Berlin erfordern Anpassungen der Krankenhausstrukturen, insbesondere im Bereich der geriatrischen und psychiatrischen Versorgung. Entsprechend wird der neue Krankenhausplan rund zusätzliche Krankenhausbetten vorsehen, um den Versorgungsbedarf zukünftig erfüllen zu können. Hierin ist die zu erwartende Anpassung der Bevölkerungsprognose noch gar nicht berücksichtigt. Zudem stehen die Krankenhäuser vor großen Herausforderungen zur Umsetzung der steigenden Anforderungen an Qualitätssicherungsverfahren, Patientensicherheit und Infektionsprophylaxe sowie im Hinblick auf die medizinische Versorgung der zunehmenden Zahl an Flüchtlingen. Insbesondere in Berlin sind daher - anders als in anderen Regionen - auch für die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen Investitionen in Gebäude sowie die Modernisierung und Neuanschaffung von Medizintechnik und hochwertiger technischer Infrastruktur dringend erforderlich. Notwendig ist daher eine klare Investitionsstrategie unter Berücksichtigung der Investitionsbedarfe der Krankenhäuser. Die Krankenhäuser sind ein wesentlicher Leistungsträger der sozialen Infrastruktur dieser Stadt und gehören zu den größten Arbeitgebern der Berliner Wirtschaft. Sie sind die tragende Säule der Notfallversorgung in Berlin, bilden Fachkräfte für eine Vielzahl von Berufen aus und weiter und sorgen auch über medizinisch-technische Innovationen für Wachstum in dieser Stadt. Investitionen in die Krankenhäuser ergeben einen hohen Multiplikatoreffekt und stärken Gesundheit, Wirtschaft, Bildung und Arbeitsmarkt und dienen den Menschen in Berlin. Die Berliner Krankenhausgesellschaft begrüßt ausdrücklich, dass es gelungen ist, mit dem SIWA-Fonds auch einen zusätzlichen Beitrag in der Krankenhausfinanzierung zu leisten. Diese einmaligen Finanzmittel dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Land Berlin seinen gesetzlichen investiven Verpflichtungen seit Jahren nur unzureichend nachkommt. Der vom Berliner Senat vorgelegte Doppelhaushalt 2016/2017 sieht KHG- Investitionen für die Berliner Kliniken in Höhe von 107 Mio. Euro in 2016 und 109 Mio. Euro in 2017 vor. Dieser Aufwuchs der Investitionsmittel ist ein Schritt in die richtige Richtung, der Doppelhaushalt bleibt aber weit hinter den dringend benötigten rund 240 Mio. Euro pro Jahr zurück. Noch nicht einmal der Bundesdurchschnitt von 140 Mio. wird perspektivisch erreicht. Seite 5 von 8

6 Die Berliner Krankenhausgesellschaft hat in den vergangenen Monaten die politischen Beratungen zur Investitionsförderung der Krankenhäuser, bei denen parteiübergreifend mehrfach die mangelnde Investitionsförderung thematisiert und mindestens in einem ersten Schritt ein bundesdurchschnittliches Niveau (ca. 140 Mio. Euro) gefordert wurde, positiv wahrgenommen. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales des Berliner Abgeordnetenhauses hat in seiner am beschlossenen Stellungnahme gefordert, die im Rahmen der Kalkulation der Investitionsbewertungsrelationen durch das InEK gewonnenen Erkenntnisse zu Investitionsbedarfen und -volumina zu berücksichtigen. Zudem wurde zur Gewährleistung einer hohen Versorgungsqualität und der Patientensicherheit eine auskömmliche Investitionsförderung als erforderlich angesehen. Bei der Bemessung des Investitionsfördervolumens wurde auch eine Orientierung an geeigneten bundesdurchschnittlichen Investitionskennziffern als notwendig angesehen. Mit dem vorgelegten Entwurf des Doppelhaushaltes werden weder die vom InEK gewonnenen Erkenntnisse zum Investitionsbedarf (rund 240 Mio. ) noch ein bundesdurchschnittliches Investitionsniveau (rund 140 Mio. ) berücksichtigt bzw. erreicht. Zudem ist anzumerken, dass mit der Einbeziehung des Kommunalinvestitionsförderungsfonds erhebliche Einschränkungen hinsichtlich der geforderten Entbürokratisierung und Erhöhung von Flexibilität und Eigenverantwortung verbunden sind. Aufgrund des im Bundesvergleich erheblichen investiven Nachholbedarfs, des notwendigen Aufbaus der Versorgungsstrukturen für die wachsende Stadt und des Zustromes von Flüchtlingen erwarten die Krankenhäuser eine klare, nachhaltige und zukunftsorientierte Investitionsstrategie des Landes Berlin, die den dargestellten Investitionsbedarf der Krankenhäuser aufnimmt. 5. Zukunft der Krankenhausfinanzierung: Krankenhausstrukturreform Der Gesetzentwurf zum Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) verkennt die Lage in den Krankenhäusern vollständig und liefert auf die großen Zukunftsfragen keine Antworten. Ein wirtschaftlich arbeitendes Krankenhaus muss Kostensteigerungen aufgrund von Lohnerhöhungen über seine Erlöse bzw. Erlössteigerungen finanzieren können. Die Notaufnahmen sind durch rein ambulante Notfälle überlastet und nicht annähernd adäquat finanziert. Und bei der seit Jahren anhaltenden unzureichenden Investitionsfinanzierung ist das Land Berlin Schlusslicht im Bundesländervergleich. Es fehlen entsprechende Maßnahmen zur Finanzierung und Sicherung des bestehenden Personals, der medizinischen Leistungsfähigkeit, der Investitionen und der Notfallversorgung. Diese "Reform" vergrößert teilweise sogar die bestehenden Probleme. Angesichts der Verneinung solcher negativen Auswirkungen und Kumulation allein der positiven Effekte über mehrere Jahre in den Argumentationspapieren des Bundesministerium für Gesundheit wächst der Unmut in den Krankenhäusern; es besteht die Sorge, dass die in den Krankenhäusern erwarteten negativen Auswirkungen verharmlost und ignoriert werden. Der Anteil der Krankenhausausgaben an den Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung ist in den letzten zehn Jahren nicht gestiegen, war sogar leicht rückläufig. Auch der Fallzuwachs ist in Krankenhäusern mit durchschnittlich 1,25% bundesweit in den letzten zehn Jahren absolut unauffällig. In Berlin wurde die Bettenanzahl in den letzten 20 Jahren um knapp die Hälfte reduziert, so dass die zweitniedrigste Bettenanzahl je Einwohner im Bundesvergleich besteht (umlandversorgungsbereinigt). Die Arbeitsverdichtung hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen und wird durch die unzureichende Investitionsfinanzierung deutlich verschärft. Der Berliner Landesbasisfallwert liegt seit Jahren unter dem Bundesdurchschnitt. Vorwürfe, die Kosten stiegen Seite 6 von 8

7 überproportional und Fallzahlsteigerungen seien nicht begründet, entbehren jeder Grundlage. Die überwiegende Zahl der mit der Reform vorgesehenen Verbesserungen erkennt die Berliner Krankenhausgesellschaft durchaus an, diese sind aber zu relativieren, da an den maßgeblichen Mechanismen der Preisbildung Kürzungen stattfinden. Beispielsweise kann der größte zusätzliche Ausgabenbetrag im Gesetzentwurf, die Mittel für das Pflegestellen- Förderprogramm, für die grundsätzlichen Finanzierungsprobleme bei dem Personalbestand der Krankenhäuser keine Verbesserungen bringen. Diese Mittel fließen im Übrigen nur, wenn die Krankenhäuser zuvor Einstellungen mit entsprechend höheren Kosten, die nur zu 90% finanziert werden, vorgenommen haben. Die vom BMG angeführten positiven Aspekte (z.b. Sicherstellungszuschlag, Investitionsfinanzierung/Strukturfonds, Begrenzung des Investitionskostenabschlages für Krankenhausambulanzen, Verlagerung der Mengenberücksichtigung von der Landes- auf die Ortsebene) wirken sich für die Berliner Krankenhäuser so gut wie gar nicht aus. Das Pflegestellenförderprogramm könnte bei vollständiger Inanspruchnahme in Berlin 250 Stellen schaffen (bei zusätzlichen Kosten), das sind lediglich rund 3-4 Stellen pro Krankenhaus. Durch die Kürzung des Versorgungszuschlags müssten allerdings mehr Stellen abgebaut werden, als mit dem Förderprogramm zusätzlich geschaffen werden (-25 Mio. in 2017; entspricht rund 500 Pflegestellen). Die Fördermittel für Neueinstellungen nutzen wenig, wenn der Personalbestand nicht gesichert finanziert werden kann Die negativen Maßnahmen, insbesondere der Wegfall des Versorgungszuschlages und die überzogenen Fixkostendegressionsabschläge, wirken sich für die Berliner Krankenhäuser dagegen voll aus. Insbesondere für Berlin als wachsende Stadt und mit einer erheblichen Umlandversorgung bringt das leistungsfeindliche Reformgesetz deutliche Nachteile. Die Kosten der in Berlin zu erwartenden und durch die Krankenhausplanung flankierten Leistungszuwächse infolge des Bevölkerungszuwachses und der demografischen Veränderungen werden durch die künftigen überzogenen Fixkostendegressionsabschläge (mind. 5 Jahre, bis zu 50%, wenige Ausnahmen, weitere Preisabschläge durch Krankenkassen, Absenkung von Fallpauschalen) nicht mehr gedeckt werden können. Das Risiko von Mehrerkrankungen und Behandlungen wird einseitig auf die Krankenhäuser abgewälzt. Unverständlich ist auch, dass ein Konzept zur Ausstattung der Krankenhäuser mit Investitionsmitteln im Gesetzentwurf völlig fehlt. Übrig geblieben ist der Strukturfonds, der insbesondere dem Abbau von Überkapazitäten dienen soll. Eine Antwort darauf, wie die Krankenhäuser ihren dringenden Investitionen nachkommen können, wird nicht gegeben. Die Berliner Kliniken sichern eine qualitativ hohe medizinische Versorgung für Berlin und das Umland. Sie sind auch mit ihren Ambulanzen, MVZ und Rettungsstellen unverzichtbar für die ambulante medizinische Versorgung der Bevölkerung. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zu den Sicherheitsstandards waren in den Berliner Krankenhäusern noch nie so ausgeprägt wie heute. Ziel ist es, diese hohe Leistungsfähigkeit und Qualität der Versorgung für die Menschen in der Region zu erhalten und weiterzuentwickeln. Die Berliner Krankenhausgesellschaft unterstützt daher grundsätzlich die Qualitätsoffensive der Bundesregierung. Qualitätsabschläge und überbordende Bürokratie verbessern die Qualität allerdings nicht. Qualität und Patientensicherheit benötigen ausreichende Ressourcen; diese bereitzustellen, wäre ein wirklicher Beitrag zur Qualitätssicherung. Diese Reform gefährdet die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser; sie brauchen mehr Personal, keine Kürzungen. Aus Verantwortung für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung drängen die Krankenhäuser auf wesentliche Veränderungen am Reformgesetz. Der Bundesrat hat mit seiner Stellungnahme vom 10. Juli 2015 die Berechtigung der massiven Kritik an dem Regierungsentwurf unterstrichen. Seite 7 von 8

8 Die Krankenhausreform muss in folgenden zentralen Punkten überarbeitet werden: - Sicherstellung der Finanzierung insbesondere tariflicher Personalkostensteigerungen - Weiterführung des Versorgungszuschlags - Keine neuen Absenkungen für Produktivität usw. - Faire Vergütung der Leistungszuwächse deutliche Reduzierung des Abschlags in Höhe und Dauer - Neue Grundlage für die kostengerechte Vergütung ambulanter Notfallbehandlungen - Mehr Personal und Investitionen für Qualität keine Qualitätsabschläge - Nicht noch mehr Kontrollen und Bürokratie durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) 6. Fazit Durch die derzeitige Betriebs- und Investitionsfinanzierung und das vorgesehene Reformvorhaben droht eine weitere Arbeitsverdichtung; die Qualität der Patientenversorgung kann so nicht verbessert werden, sie wird perspektivisch dauerhaft gefährdet. Auch eine zukunftsfeste Fachkräftesicherung wird im Rahmen der notwendigen Gestaltung des demografischen Wandels unter diesen Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser nicht zu erreichen sein. Das hohe Investitionsdefizit ist eines der wesentlichen Probleme im Krankenhausbereich mit erheblichen negativen Folgen. Zur Entwicklung einer nachhaltigen Perspektive für die wachsende Stadt ist eine Erhöhung der lnvestitionsquote der Krankenhäuser und Weiterentwicklung der Investitionsfinanzierung im Land Berlin im Rahmen einer klaren Investitionsstrategie dringend erforderlich. Zur Sicherstellung einer hohen Versorgungsqualität und hygienischer Standards, zur Verbesserung der Betriebsabläufe und Steigerung der Wirtschaftlichkeit, zur baulichen Verbesserung der Notfallversorgung und um die Herausforderungen der demografischen Entwicklung, der wachsenden Stadt und des medizin-technischen Fortschritts aufzunehmen sind weitere Erhöhungen bei der regulären KHG-Investitionsfinanzierung im Rahmen des Doppelhaushaltes notwendig. Nach jahrelangen Kürzungen und investiver Unterfinanzierung muss das Land Berlin seine Verantwortung in der stationären Versorgung für die Krankenhäuser, ihre Mitarbeiter und die Patienten aktiv wahrnehmen und eine dauerhaft tragfähige Investitionsförderung sicherstellen. Seite 8 von 8

Berliner Krankenhausgesellschaft e.v.

Berliner Krankenhausgesellschaft e.v. BKG Berliner Krankenhausgesellschaft e.v. Hallerstraße 6. 10587 Berlin. Tel. (030) 330 996-0. Fax (030) 330 996-66. www.bkgev.de. mail@bkgev.de 10. April 2015 Investitionsmaßnahmen im Krankenhausbereich

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