I. Den Berliner Krankenhausplan 2016 verstärkt an Qualitätskriterien ausrichten

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1 Stellungnahme des Ausschusses für Gesundheit und Soziales des Berliner Abgeordnetenhauses zur Gestaltung des neuen Krankenhausplans 2016 vom 23. Juni 2014 Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hat mit Schreiben vom einen Vorschlag zur Gestaltung des Krankenhausplans 2016 vorgelegt. Hierzu gibt der Ausschuss für Gesundheit und Soziales des Berliner Abgeordnetenhauses folgende Stellungnahme ab: Präambel Krankenhäuser sind Einrichtungen der gesundheitlichen Daseinsvorsoge. Die Sicherstellung einer flächendeckenden bedarfsgerechten Krankenhausversorgung ist eine staatliche Pflichtaufgabe. Die Krankenhausplanung, die es den Ländern ermöglicht diese Aufgabe zu erfüllen, braucht gesundheitspolitische Leitplanken. Die Krankenhausversorgung darf nicht allein den Kräften des Marktes überlassen bleiben. I. Den Berliner Krankenhausplan 2016 verstärkt an Qualitätskriterien ausrichten Eine hohe Qualität der Krankenhausversorgung und der Patientensicherheit für die Berliner Bevölkerung ist für den Ausschuss für Gesundheit und Soziales des Berliner Abgeordnetenhauses von hohem Interesse. Auch die Krankenhausplanung soll im Rahmen ihrer Möglichkeiten hierzu ihren Beitrag leisten. Deshalb wird der Senat in seinen Bemühungen unterstützt, den für den Zeitraum 2016 bis 2020 zu erstellenden Krankenhausplan stärker an Qualitätskriterien auszurichten. Dabei ist für eine rechtssichere Umsetzung qualitätsorientierter Planungskriterien sowie für deren Einhaltung Sorge zu tragen. Die von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales unter Mitwirkung der wichtigsten an der Berliner Krankenhausversorgung beteiligten Akteure erarbeiteten Grundzüge zur Gestaltung des neuen Krankenhausplans knüpfen an bisherige krankenhausplanerische Bestrebungen zur Qualitätssicherung an und bauen diese erfreulicherweise aus. Sie lassen eine Reihe von Ansätzen zur Weiterentwicklung dieser Bestrebungen erkennen und werden im Grundsatz unterstützt. Die Qualität von Krankenhausbehandlungen ist maßgeblich abhängig von der Kompetenz und Leistung des sie erbringenden Personals. Angemessene Personalausstattung in den Krankenhäusern Ein besonderer Handlungsbedarf ist dabei in folgenden Bereichen zu sehen: Facharztstandard: Um Leistungen, die gemäß Weiterbildungsordnung einem bestimmten Fachgebiet zugeordnet sind, erbringen zu können, sollte das Plankrankenhaus eine Fachabteilung dieses Fachgebietes führen. Die fachärztliche Besetzung der Abteilung soll dabei einen im Krankenhausplan vorgegebenen Mindeststandard erfüllen.

2 - 2 - Ärztliches und pflegerisches Personal in der Notaufnahme: Im Rahmen eines Konzeptes zur Notfallversorgung sollen Anforderungen an die personelle Ausstattung der Notaufnahmen von Notfallkrankenhäusern formuliert werden, die eine zeitgerechte und eine dem Facharztstandard entsprechende Versorgung von Notfallpatienten in der Notaufnahme des Krankenhauses gewährleisten. Personelle Anforderungen an geriatrische Abteilungen: Im Rahmen eines geriatrischen Krankenhausversorgungskonzepts sollen über die Forderung nach Erfüllung des Facharztstandards hinaus zusätzlich Bemessungsgrundlagen für das pflegerische und therapeutische Personal dargestellt werden. Den Regelungen der Psychiatrie-Personalverordnung ist durchgängig Geltung zu verschaffen. Medizinische Versorgungskonzepte / Anforderungen an die Struktur- und Prozessqualität Zwar sind bereits in der bisherigen Berliner Krankenhausplanung Weichenstellungen in Richtung Sicherung und Verbesserung der Krankenhausversorgungsqualität vorgenommen worden, aber über die bisher verankerten Regelungen hinaus sollen vor allem für nachfolgende Bereiche qualitätssichernde Anforderungen in den neuen Krankenhausplan aufgenommen bzw. weiter ausgestaltet werden. Dazu zählen: die Notfallversorgung in den Notfallkrankenhäusern und Notfallzentren sowie die Bereiche, in denen der Versorgungsauftrag droht selektiv wahrgenommen zu werden. Überdies sollen Anforderungen zur Versorgung des akuten Schlaganfalls (Schlaganfallversorgungskonzept) sowie Anforderungen an geriatrische Krankenhausabteilungen formuliert werden (Geriatriekonzept). Die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten des Entlassungsmanagements sind zu stärken und konsequent umzusetzen. Generell sollen Planungsentscheidungen möglichst nahtlose Versorgungsketten unterstützen, beispielsweise auch bei den Übergängen zwischen den verschiedenen Phasen der neurologischen (Früh-) Rehabilitation. Qualitätsvorgaben sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Krankenhausplanung und in diesem Rahmen auszubauen. Der Senat wird aufgefordert, bei der Ausgestaltung von Qualitätskriterien in der Krankenhausplanung zu prüfen, ob die bestehenden Umsetzungswege (Regelungen im Krankenhausplan, Feststellungsbescheide) belastbar sind, um die Aufnahme in den und Verbleib von Krankenhäusern im Krankenhausplan (mit dem festgelegten Versorgungsauftrag) von der Erfüllung und dem Nachweis der Qualitätsvorgaben abhängig zu machen. Über das Ergebnis ist dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales des Berliner Abgeordnetenhauses in Verbindung mit dem Beschluss zum Krankenhausplan 2016 zu berichten. Soweit bis dahin auf Bundesebene das Krankenhausstruktur- und -planungsrecht weiterentwickelt ist, sind die sich daraus ableitbaren Möglichkeiten weitestgehend zu nutzen. Der Bericht soll Vorschläge machen,

3 - 3 - welcher evtl. bundes- bzw. landesgesetzlichen Änderungen es bedarf, um mit der Umsetzung von Qualitätskriterien in der Krankenhausplanung u.a. auch Aspekte regelmäßiger Nachweise der Erfüllung von Qualitätsvorgaben und mögliche Konsequenzen bei Nichterfüllung dieser Vorgaben zu verbinden. Krankenhaushygiene Die wachsende Zahl von Patientinnen und Patienten mit multiresistenten Keimen bzw. mit Krankheitserregern stellt ein hohes Gefährdungspotenzial dar. Ihre Sorge, während eines Krankenhausaufenthaltes mit Krankenhauskeimen infiziert zu werden, hat zugenommen. Der Einhaltung hoher Hygienestandards ist daher eine große Bedeutung zuzumessen. Mit der Novelle des Infektionsschutzgesetzes und der Berliner Hygieneverordnung sind auf Bundes- und Landesebene die rechtlichen Standards gesetzt worden. Zur Umsetzung dieser Regelungen muss im erforderlichen Umfang ausreichend qualifiziertes Hygienepersonal in Krankenhäusern eingesetzt werden. Dem Screening auf multiresistente Keime bei Risikogruppen ist besonderes Augenmerk zu widmen, so z.b. bei geplanten Krankenhauseinweisungen möglichst im Vorfeld der Aufnahme. Transparenzinformationen Um einen sinnvollen Wettbewerb der Krankenhäuser mit Vorteilen für die Qualität der Patientenversorgung zu fördern, sind gute und vergleichbare Informationen über die Leistungen der Krankenhäuser unerlässlich. Es wird deshalb gefordert, die bisherigen indikationsbezogenen Transparenzdarstellungen im Rahmen der Berliner Krankenhausplanung so lange wieterzuführen und zu veröffentlichen, bis Entwicklungen an anderer Stelle, z. B. auf Bundesebene, dieses Angebot erübrigen. Eine verbesserte Zugänglichkeit dieser Informationen soll auch in Zusammenarbeit mit der Patientenbeauftragten erreicht werden. II. Investitionsförderung / Einführung von Investitionspauschalen Seit 1972 sollen nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) die Krankenhäuser in einem dualen Finanzierungssystem wirtschaftlich gesichert werden. Berlin hat danach die Verpflichtung, bedarfsnotwendige Investitionen der in den Krankenhausplan aufgenommenen Krankenhäuser aus dem Haushalt zu fördern, die Krankenkassen übernehmen die Finanzierungsverantwortung für die Betriebskosten über Fallpauschalen (DRG) und Pflegesätze. Alle in den Krankenhausplan aufgenommenen Krankenhäuser privater, gemeinnütziger und öffentlicher Träger haben einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Fördermittel. Um diesen Förderanspruch zu erfüllen, ist die geplante Umstellung der Krankenhausförderung auf leistungsorientierte Investitionspauschalen sinnvoll. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales des Berliner Abgeordnetenhauses begrüßt die sich daraus ergebenden Effizienzverbesserungen bei der Vergabe und Verwendung der Fördermittel. Auf Grundlage entsprechender Änderungen des LKG soll den Krankenhäusern ermöglicht werden, flexibel und eigenverantwortlich auf neue bzw. veränderte Investitionsbedarfe, die sich u.a. durch Qualitätsvorgaben ergeben können, zu reagieren.

4 - 4 - Für die Verfahrensumstellung sieht der Ausschuss für Gesundheit und Soziales des Berliner Abgeordnetenhauses nunmehr aus folgenden Umständen den idealen Zeitpunkt als gegeben an: 2014 läuft das Krankenhausinvestitionsprogramm nach Art. 14 GSG aus und ebenfalls nach 20 Jahren endet im Juni 2015 das Darlehensfinanzierungsprogramm mit der letzten Tilgungsrate; mit beiden Programmen wurden die Krankenhäuser vor allem im Ostteil der Stadt nachhaltig saniert und modernisiert. Andere Länder haben bereits auf die Investitionspauschale umgestellt und deren Erfahrungen können einbezogen werden. In den Jahren werden Maßnahmen der Einzelförderung abgeschlossen, die u. a. auch Unterschiede einer Verteilung der Fördermittel in Vorjahren verringern werden, so dass die meisten Krankenhäuser bei ihrem Übergang in die neue Investitionspauschale annähernd vergleichbare Startbedingungen haben werden. Ab 2014 kann für die Bemessung der Fördermittel auf die betriebswirtschaftlich fundierte Kalkulation der Investitionsbewertungsrelationen der DRG-Datenstelle (InEK) zurückgegriffen werden; das schafft erstmals die wissenschaftlich begründete Basis für eine leistungsgerechte Verteilung der öffentlichen Fördermittel in Anlehnung an das seit nunmehr 10 Jahren bestehende DRG-System. Damit werden beide Säulen des dualen Finanzierungssystems angeglichen. Dementsprechend hat das Abgeordnetenhaus als Haushaltsgesetzgeber für 2015 bereits eine veränderte Veranschlagung der Fördermittel vorgenommen, erwartet aber vom Senat, bei der Ausgestaltung der rechtlichen Grundlagen folgende Punkte zu berücksichtigen: die Erfahrungen anderer Länder mit der Einführung von Investitionspauschalen und die im Rahmen der Kalkulation der Investitionsbewertungsrelationen durch das InEK gewonnenen Erkenntnisse zu Investitionsbedarfen und -volumina. Einen so gestalteten Gesetzentwurf erwartet der Ausschuss für Gesundheit und Soziales des Berliner Abgeordnetenhauses vom Senat bis Ende dieses Jahres. Neben der Verfahrensumstellung ist aber auch zur Gewährleistung einer hohen Versorgungsqualität und der Patientensicherheit eine auskömmliche Investitionsförderung erforderlich. So ist bei der Bemessung des Investitionsfördervolumens im Rahmen der rechtlichen Vorgaben des KHG und LKG auch eine Orientierung an geeigneten bundesdurchschnittlichen Investitionskennziffern notwendig. Damit soll auch verfolgt werden, dass Krankenkassenmittel ausschließlich zweckentsprechend, insbesondere zur Refinanzierung von Personalkosten, verwendet werden und nicht in eine Finanzierung von Investitionen fließen.

5 - 5 - Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass die mit der Fördersystemumstellung verfolgten Erwartungen und Zielstellungen erreicht werden und zugleich eine zweckentsprechende Mittelverwendung gewährleistet ist. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Punkte: Erhöhung der Transparenz der Mittelverteilung, Erhöhung der Planungssicherheit für Krankenhausträger, Erhöhung von Flexibilität und Eigenverantwortung der Krankenhausträger bei der Mittelverwendung, Entbürokratisierung auf Krankenhaus- und Verwaltungsseite. Ein laufender Überblick über das Investitionsgeschehen in Plankrankenhäusern ist zu sichern. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales des Berliner Abgeordnetenhauses unterstützt alle Bemühungen, einen Strukturfond für die Investitionsförderung der Krankenhäuser wie er im Rahmen der Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene unter den Gesundheitspolitikern geeint war einzurichten und bittet den Senat, dabei auch Entwicklungen mit voranzubringen, die in diesem Zusammenhang auf eine stärkere Verantwortung für Qualitätskriterien in der Krankenhausversorgung zielen. Dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales des Berliner Abgeordnetenhauses ist bis zum über die Erfahrungen mit der Einführung der Investitionspauschalen zu berichten. III. Personalstandards Die Krankenhäuser erzielen einen hohen Anteil ihrer Einnahmen aus den DRG-Erlösen. Sie stehen im Wettbewerb und müssen innerhalb ihrer Budgets wirtschaftlich arbeiten. Verbesserungen der Wirtschaftlichkeit dürfen aber nicht zu Lasten der Versorgungsqualität erfolgen. Kritische Grenzen beim Verhältnis Fälle je Pflegekraft dürfen nicht überschritten werden. Ausreichendes, nicht überlastetes und qualifiziertes Krankenhauspersonal ist eine wesentliche Qualitätsvoraussetzung. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales des Berliner Abgeordnetenhauses fordert daher in diesem Zusammenhang die Erarbeitung und Festlegung von Personalstandards durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (Anzahl, Qualifikation) sowie ihre rechtliche Absicherung durch den Bund. Insbesondere ist über Personalmindeststandards im patientennahen Pflegebereich eine angemessene und bedarfsgerechte Personalausstattung sicherzustellen. Dafür sind entsprechende Personalkosten, einschl. Personalentwicklungskosten und Kosten der Fort- und Weiterbildung, über die Vergütung der Krankenhausleistungen angemessen zu berücksichtigen, um so den Krankenhausträgern die weiterhin eigenverantwortliche Aussteuerung eines effizienten und effektiven Personaleinsatz bei erhöhter Pflegequalität zu ermöglichen. Unter Einschluss dieser Entwicklungen, wird der Senat um konzeptionelle Vorstellungen zur Beurteilung der Personalstrukturen der Krankenhäuser und ihrer Relevanz für die Qualitätsentwicklung in der Krankenhausversorgung gebeten. Ziel soll sein, Personalstrukturen transparent zu machen und vergleichen zu können. Zudem sollen dadurch die betroffenen Beschäftigtengruppen eine dringend erforderliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen und damit einhergehend beruflichen Reputation erfahren.

6 - 6 - Mit diesen Forderungen will der Ausschuss für Gesundheit und Soziales des Berliner Abgeordnetenhauses die Steuerung des Landes auf das Investitionsgeschehen der Krankenhäuser nach Einführung von Investitionspauschalen mit einer Stärkung der Qualitätsvorgaben in der Krankenhausplanung und der Entwicklung und Vorgabe von Personalstandards im DRG System ausgewogen erhalten.

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