EINLADUNG. zur Gemeindeversammlung Dittingen. Montag, 10. Dezember Uhr Gemeindesaal im Schulhaus Dittingen
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- Wolfgang Holtzer
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1 EINLADUNG zur Gemeindeversammlung Dittingen Montag, 10. Dezember Uhr Gemeindesaal im Schulhaus Dittingen Traktanden: 1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 18. Juni Budget Beitritt zum Verein "Region Laufental" 4. Verschiedenes/Mitteilungen Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2018 sowie detaillierte Unterlagen zu den vorerwähnten Traktanden können 10 Tage vor der Gemeindeversammlung zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung, Schulweg 2, eingesehen werden. Die detaillierten Unterlagen finden Sie auch auf unserer Home-Page Die Gemeindeversammlungen sind nach 53 des kantonalen Gemeindegesetzes öffentlich. Ab Vollendung des 18. Altersjahres sind Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger zur Abstimmungen an der Gemeindeversammlung berechtigt. Nicht Stimmberechtigte dürfen nur unter Vorbehalt mitreden. Dittingen, Gemeinderat Dittingen Regina Weibel Gemeindepräsidentin Claudia Lipski Gemeindeverwalterin Schulweg 2 CH-4243 Dittingen FAX gemeinde@dittingen.ch Internet
2 Traktandum 1 Protokollgenehmigung der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2018 Beschlussprotokoll der Gemeindeversammlung Dittingen, Montag 18. Juni 2018, Uhr Turnhalle im Schulhaus Dittingen Traktandum 1 Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2017 wird von der Versammlung einstimmig genehmigt. Traktandum 2 Reglement zur Begrenzung von Zusatzbeiträgen zur Ergänzungsleistung Das Reglement zur Begrenzung von Zusatzbeiträgen zur Ergänzungsleistung wird von der Versammlung mit 11 Ja-Stimmen zu 2 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen genehmigt. Traktandum 4 Rechnung 2017 der Einwohnergemeinde Dittingen Die Rechnung 2017 bestehend aus der Erfolgs- und Investitionsrechnung sowie der Bilanz wird von der Versammlung mit 11 Stimmen bei zwei Enthaltungen genehmigt. Die Erfolgsrechnung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 69' ab. Es wurden Netto-Investitionen von CHF 293' getätigt. Der Bilanzüberschuss per 31. Dezember 2017 beträgt CHF 402' Traktandum 3 Protokoll der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2017 Ersatzwahl 1 Mitglied Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission Denise Stegmüller wird mit 10 Stimmen bei einer Enthaltung für den Rest der Amtsperiode vom bis in die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission gewählt Das Traktandum Nr. 3 unterliegt gemäss 49 des Gemeindegesetzes dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist von 30 Tagen seit der Beschlussfassung läuft am 17. Juli 2018 ab. Dittingen, 19. Juni 2018 GEMEINDEVERSAMMLUNG DITTINGEN Präsidentin Regina Weibel Gemeindeverwalterin Claudia Lipski Der Gemeinderat beantragt dem Souverän das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2018 zu genehmigen.
3 Traktandum 2 Budget 2019 inkl. Gebühren und Ansätze Die wichtigsten Punkte zum Budget 2019 werden nachfolgend aufgezeigt. Das detaillierte Budget finden sie am Schalter der Gemeindeverwaltung oder unter Das vorliegende Budget 2019 der Einwohnergemeinde Dittingen weist bei einem Gesamtaufwand von CHF 3'230'530 und einem Gesamtertrag von CHF 3'274'670 einen Ertragsüberschuss von CHF 44'140 aus, was eine Verbesserung von CHF 101'320 zum Budget 2018 bedeutet. Die Investitionsrechnung weist eine Zunahme der Nettoinvestitionen von CHF 506'290 aus. Das bessere Ergebnis ist auf der einen Seite aufgrund der Erhöhung des Ausgleichsniveaus wie auch durch das geringere Prokopfeinkommen zu verzeichnen, was einen höheren Finanzausgleich erwarten lässt. Der Gemeinderat wird die im Budget enthaltenen Ausgaben jeweils vor der Realisierung nochmals auf die Notwendigkeit überprüfen, um eventuelle unvorhersehbare Mehrausgaben in anderen nicht beeinflussbaren Sparten wenn möglich zu kompensieren. Der Gemeinderat hält weiterhin daran fest, dass die Infrastruktur massvoll unterhalten wird, damit höhere Folgekosten für die Zukunft vermieden werden können und dass bei der Ausgabenplanung nicht ein Leistungsabbau im Vordergrund steht. Der Gemeinderat ist bestrebt die Rahmenbedingungen der Gemeinde Dittingen attraktiv zu gestalten und diese auch über längere Zeit zu halten. Da die Spezialfinanzierungen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung über genügend Eigenkapital verfügen, hat der Gemeinderat beschlossen die Verbrauchsabhängigen Gebühren zu senken. So soll die Wasserbezugsgebühr von CHF 2.00 auf 1.40 pro m3 und die Abwassergebühr von CHF 2.90 auf 2.20 pro m3 gesenkt werden. Allgemeine Verwaltung Die Allgemeine Verwaltung schliesst mit Mehrkosten von rund CHF 20' gegenüber dem Budget 2018 ab. Im nächsten Jahr finden die Landrats- /Regierungsrats- und Nationalratswahlen statt, was Mehrkosten im Wahlbüro auslöst. Es ist geplant eine zusätzliche Software für die Dokumentenablage und die Gemeinderatsarbeitet anzuschaffen. Im Weiteren ist ein Teuerungsausgleich vorgesehen und die Beiträge an die Pensionskassen werden gemäss Angaben ebenfalls höher ausfallen. Bildung Die Gesamtkosten in der Bildung sind um rund CHF 188' höher als im Vorjahres Budget. Die Pensen in der Primarschule konnten, wie an der letzten Versammlung bekanntgegeben, eingehalten und auch für das Budget 2019 eingesetzt werden. Die höheren Kosten sind auf den Teuerungsausgleich und die neue Einstufung der Primarlehrpersonen ab August 2019 wie auch auf die höheren Kosten für die Pensionskasse zurückzuführen. Aufgrund der höheren Schülerzahlen musste auch ein höherer Betrag für Schulmaterial eingesetzt werden. Für die Kreisschule mussten rund CHF 47' höhere Kosten eingesetzt werden. Durch die realisierte Schulraumerweiterung müssen mehr Reinigungsstunden verrichtet werden. Die neuen Abschreibungen für den Umbau belasten das Budget mit CHF 25' Mehrkosten. Gesundheit Die Beiträge an die Pflegekosten der Heimbewohner hat sich momentan stabilisiert. Es ist jedoch schwer abzuschätzen wie sich die Heimbewohnerzahl entwickelt. Gemäss Angaben der Spitex Laufental kann mit wiederum tieferen Kosten gerechnet werden. Soziale Sicherheit Im Bereich Ergänzungsleistungen gibt es eine Verschiebung. Die tieferen Beiträge an den Kanton an die Ergänzungsleistungen zur AHV werden praktisch mit Zusatzbeiträgen an Heimbewohner wieder wettgemacht. Finanzen und Steuern Der Netto-Ertrag im Sachgebiet Finanzen und Steuern wird rund CHF 194' höher budgetiert als im Jahr Die Steuererträge sind rund CHF 56' tiefer budgetiert worden. Der Horizontale Finanzausgleich fällt aufgrund der erwarteten Steuereingänge für 2018, der Erhöhung des Ausgleichsniveaus und des tieferen Prokopfertrags um rund CHF 260' höher als im Jahr 2018 aus. Die weiteren Beiträge des Kantons werden aufgrund der höheren Schülerzahlen ebenfalls um Rund 13' höher ausfallen als im Budget 2018.
4 Anträge des Gemeinderates zu Handen der Gemeindeversammlung 1. Festsetzung Gemeindesteueransätze (gemäss Steuergesetz SGS 311) 1.1 Einkommens- und Vermögenssteuer natürlicher Personen (gem. 19 Abs.2) Einkommenssteuern % des Staatssteuerbetrags 1.2 Ertrags- und Kapitalsteuer juristischer Personen (gem. 58 Abs.2, 62, 63, 64) Ertragssteuer 5.00 % des Reinertrages Kapitalsteuer 2.75 des steuerbaren Kapitals 2. Festsetzung Gebühren Wasserversorgung (alle Gebühren exkl. MwSt.) einmalige Gebühren: Anschlussgebühr 2.10 % des indexierten Brandlagerwertes Bauwasser CHF pauschal Schwimmbäder 2.10 % der Anlagekosten jährliche Gebühren: Bezugsgebühr(neu) 1.20 CHF pro m 3 Grundgebühr CHF je Haushalt bzw. Betriebseinheit 1 Zählermiete CHF je Jahr und Zähler Löschgebühr für nicht an der Wasserversorgung angeschlossene Liegenschaften CHF pro Liegenschaft Abwasserbeseitigung (alle Gebühren exkl. MwSt.) einmalige Gebühren: Anschlussgebühr 2.50 % des indexierten Brandlagerwertes jährliche Gebühren: Mengengebühr (neu) 2.20 CHF pro m 3 (inkl. CHF 0.20 pro m 3 Elimination von Mikroverunreinigungen. (Weiterverrechnung der Abgabe "Elimination von Mikroverunreinigungen" gem. Art. 60b des Gewässerschutzgesetzes; gem. Empfehlung VSA und OKI; befristet: ) Grundgebühr CHF je Haushalt bzw. Betriebseinheit 1 Hundegebühren für den 1. Hund für jeden weiteren Hund CHF CHF Abfallgebühren Kehrichtgebühren: Sackgebühr, Container, Bündelmarken, Sperrgut laut Tarif Haushaltgrundgebühr: Pro Haushalt, Familie oder Alleinstehende Person mit eigenem Haushalt CHF 3. Feuerwehrersatzabgaben Feuerwehrpflicht-Ersatzabgabe 5.00 % von der Staatssteuer (vom 19. bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres) mind. Fr und max. Fr Als Haushalt resp. Betriebseinheit gilt eine Gebäudeeinheit, die überwiegend zu Wohnzwecken bzw. zu Erwerbszwecken genutzt wird. Fällt die Betriebseinheit mit der Wohneinheit in einem Gebäude zusammen, ist nur eine Grundgebühr zu entrichten. Im Zweifelfalle hat der betroffene Rechnungsempfänger, bzw. die Rechnungsempfängerin nachzuweisen, dass der Betrieb auch steuerlich als Nebenerwerb qualifiziert wird oder im Falle eines selbständigen Erwerbes keine Abzüge für die Raumbenutzung vorgenommen werden. 4. Genehmigung des Budgets 2019 der Einwohnergemeinde
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6 Traktandum 3 Beitritt zum Verein "Region Laufental" Die 13 Laufentaler Gemeinden wollen ihre Autonomie stärken und sich mehr Handlungsspielraum verschaffen. Dieses Ziel hat man gemeinsam mit den anderen 85 Baselbieter Gemeinden in der Charta von Muttenz festgeschrieben. Dem stehen allerdings verschiedene Entwicklungen entgegen, auf die einzelne Gemeinde kaum angemessen reagieren kann. Mit dem Gemeinderegionengesetz wollte der Kanton die regionale Zusammenarbeit fördern, die entsprechende Vorlage war jedoch umstritten und scheiterte im Landrat. An der Notwendigkeit einer stärkeren regionalen Zusammenarbeit hat sich dadurch nichts geändert. Die Zusammenarbeit im Laufental hat sich in den letzten Jahren stetig verbessert und an 3 Laufentaler Tagen (Zusammenkunft aller Gemeinderäte, Gemeindepräsidien, Gemeindeverwaltungen und Landräten) wurde das weitere Vorgehen festgelegt. Die vorliegenden Statuten wurden von allen Gemeinderäten des Laufentals gutgeheissen und am 3. Laufentaler Tag am 20. Oktober 2018 in Liesberg verabschiedet. Ebenfalls wurden bereits mögliche Projektideen für den neuen Verein "Region Laufental" zusammengetragen. Handlungsbedarf In der Charta von Muttenz haben die 86 Baselbieter Gemeinden nicht nur eine stärkere Autonomie gefordert, sondern sich auch dazu bekannt, künftig verstärkt in funktionalen Räumen (= Regionen) zu denken und zu handeln. In einigen Kantonsteilen Birsstadt, Liestal Frenkentäler plus, Leimental, Oberbaselbiet haben Gemeinden bereits Regionen gegründet oder auch sind daran, entsprechende Organisationen aufzubauen. Die Regionenbildung drängt sich auch auf, weil der Kanton vermehrt Aufgaben an Regionen und nicht mehr an Einzelgemeinden überträgt (APG, Raumplanung ). Es ist nicht notwendig, künftig alles gemeinsam zu machen. Projekte können auch nur von einzelnen Gemeinden mitgetragen werden. Hingegen ist es wichtig, uns so zu organisieren, dass wir als Region geschlossen auftreten mit dem Ziel (Vereinszweck) zur Förderung des Austausches und der Zusammenarbeit unter den Mitgliedsgemeinden sowie die Vertretung der Interessen der Mitgliedsgemeinden und ihrer Bevölkerung gegenüber Behörden und Institutionen, insbesondere gegenüber anderen Gemeinden und Regionen sowie dem Kanton Basel-Landschaft und Nachbarkantonen. Die steigenden Anforderungen an Gemeindebehörden und -verwaltungen, knappe Finanzen, übergeordnete Planungen und gesetzliche Vorgaben, der sich verschärfende Standortwettbewerb auf allen Ebenen sowie weitere Einflüsse (z.b. der demografische Wandel) sind Argumente, die für eine vertiefte und institutionalisierte regionale Zusammenarbeit sprechen. So verstandene Regionen stärken und entlasten die Gemeinden und bilden keine neue Staatsebene! Mit dem Verein "Region Laufental" wird das organisatorische für die Zusammenarbeit vereinfacht. Die Einsetzung von Arbeitsgruppen und Benennung deren Mitglieder wird viel einfacher. Gründung des Vereins «Region Laufental» für die regionale Zusammenarbeit Die Gemeindepräsidenten, Gemeinderäte und Gemeindeverwaltungen haben den Verein als die geeignete Form für die regionale Zusammenarbeit anlässlich des zweiten Laufentaler Tages vom 14. April 2018 definiert. Die Vernehmlassung bei den Gemeinden hat eine sehr breite Zustimmung sowohl zur Rechtsform als auch zu den von der Vorbereitungsgruppe entworfenen Statuten ergeben. Es ist vorgesehen, den Verein "Region Laufental" am 16. Mai 2019 rückwirkend per zu gründen. Für die Betreuung des Vereins wird eine Geschäftsstelle mit klar definierten Aufgaben (Statuten Ziffer 20) eingesetzt. Die Finanzierung für den Personal- und Sachaufwand erfolgt über einen Pro-Kopf-Beitrag von 1.50 Franken (falls alle Gemeinden dem Verein beitreten). Einzelne Projekte werden über separate Projektbudgets, denen die teilnehmenden Gemeinden zustimmen müssen, finanziert. Der Gemeinderat beantragt der Versammlung um Ermächtigung dem "Region Laufental" beizutreten.
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