EINLADUNG EINWOHNERGEMEINDE-VERSAMMLUNG TRAKTANDENLISTE
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- Dorothea Fürst
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1 EINLADUNG EINWOHNERGEMEINDE-VERSAMMLUNG Donnerstag, 27. November Uhr im Gemeindesaal TRAKTANDENLISTE Protokoll der Gemeindeversammlung vom 26. Juni Kenntnisnahme Finanzplan Voranschläge Einwohnergemeinde pro 2015 inkl. Festlegung der Steuer- und Gebührensätze 3 Kenntnisnahme Stellenplan Personal Einwohnergemeinde 4 Vertrag über die Verbundfeuerwehr Farnsburg 5 Ersatz Feuerwehrreglement der Gemeinde Rothenfluh 6 Mobiliarersatz Mehrzweckhalle Verpflichtungskredit Fr Verabschiedung von Behördenmitgliedern und Gemeindefunktionären 8 Verschiedenes Rothenfluh, den 28. Oktober 2014 Der Gemeinderat Im Anschluss an die Versammlung lädt der Gemeinderat alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einem Apéro ein. Dabei werden die im Laufe des Jahres neu zugezogenen Einwohnerinnen und Einwohner speziell begrüsst. Wir hoffen auf eine grosse Teilnahme und hoffen, dass sich daraus gute Kontakte zwischen den Alt-Eingesessenen und den Neuzuzügern ergeben. Das ausführliche Protokoll der letzten Gemeindeversammlung liegt gemäss den Bestimmungen des Verwaltungs- und Organisationsreglements ab sofort in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Das Beschlussprotokoll kann auf der Homepage der Gemeinde unter eingesehen werden. Der Gemeinderat beantragt der Versammlung, das Protokoll zu genehmigen. Seite 1 von 6
2 Traktandum 1: Kenntnisnahme Finanzplan Der Finanzplan liegt auf der Gemeindeverwaltung auf und kann dort während den Schalteröffnungszeiten eingesehen und bezogen oder von der Homepage der Gemeinde ( heruntergeladen werden. Einwohnergemeindeversammlung vom 28. November 2013 Traktandum 2: Voranschläge Einwohnergemeinde 2015 Vorbemerkungen Im kommenden Jahr erfolgen einige wesentliche Änderungen im Kommunalbereich, welche die Budgetierung stark beeinflussen. Das Ausmass dieser Veränderungen war im Zeitpunkt der Budgetberatung schwer abzuschätzen, weil entsprechende Vorlagen (Beiträge aus dem Finanzausgleich / Aufteilung Ergänzungsleistungen EL / Kompensationsleistungen EL, Pflegefinanzierung Altersheime und 6. Primarschuljahr) noch hängig waren oder der konkrete Aufwand noch nicht bekannt ist (Einführung HarmoS ab Schuljahr 2015/16). Zudem bestehen Unsicherheiten bezüglich der Sozialversicherungsbeiträge aufgrund der Pensionskassenreform und dem damit verbundenen Primatwechsel. Details zum Budget Das Budget der Erfolgsrechnung zur Einwohnerkasse 2015 geht bei einem Gesamtaufwand von Mio. und einem Ertrag von Mio. von einem Aufwandüberschuss von Fr aus. Es schliesst damit leicht verbessert gegenüber dem Vorjahr (54 900) ab. Der Personalaufwand liegt rund 2% unter dem Vorjahreswert, der Sachaufwand 2% darüber. Der Transferaufwand (Beiträge an Dritte) erhöht sich um weitere Franken. Auf der Ertragsseite wird aufgrund der Prognosen des Kantons erneut mit höheren Steuererträgen gerechnet (+3%). Zudem wird der Finanzausgleich (Transferertrag) um 3.5% höher veranschlagt (1.384 Mio.) als im Vorjahr. Durch die getätigten Investitionen im Jahr 2014 in der Wasserversorgung (Ersatz Steuerung und zusätzliche UV-Anlage) erhöht sich der Abschreibungsbedarf in den kommenden Jahren deutlich. Und die Erträge aus den Trinkwasserverkäufen stagnieren. Dadurch können in der Spezialfinanzierung Wasserversorgung keine Reserven für künftige Investitionen geschaffen werden. Der Gemeinderat beantragt deshalb auf das Jahr 2015 hin wie bereits verschiedentlich angekündigt, den Wasserpreis um 50 Rappen pro Kubikmeter (von 1.80 auf 2.30) zu erhöhen. Gleichzeitig erfolgt im Sinne einer Kompensation die Reduktion der Abwassergebühr um 50 Rappen pro Kubikmeter (von Fr auf Fr. 3.00). Durch die beantragte Gebührenerhöhung in der Spezialfinanzierung Wasserversorgung resultiert ein Ertragsüberschuss von Fr Die gleichzeitig beantragte Reduktion der Abwassergebühr lässt das Ergebnis der Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung praktisch ausgeglichen abschliessen (Aufwandüberschuss von Fr ). In der Abfallbeseitigung wird mit einem Mehrertrag von gerechnet. Die Nettoinvestitionen liegen bei Franken und beinhalten im Wesentlichen den Mobiliarersatz in der Mehrzweckhalle (88 000), Investitionen in Strassensanierungen ( ) sowie die Realisation des Friedhofparkplatzes ( ), eine Bevorschussung der Gesamtmelioration (60 000) und den Planungskredit zur Sanierung der Wärmeverbünde ( ). Seite 2 von 6
3 Die Voranschläge im Zusammenzug: Budget 2015 Budget 2014 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Total lf Rechnung Einwohnerkasse Aufwandüberschuss Spezialfinanz. Wasserversorgung Ertragsüberschuss Spezialfinanz. Abwasser Aufwandüberschuss Spezialfinanz. Abfallbeseitigung Ertragsüberschuss Total Investitionsrechnung Nettoinvestitionen Der Gemeinderat beantragt der Versammlung, das Budget der laufenden Rechnung 2015 mit einem Mehraufwand von Fr das Budget der Investitionsrechnung 2015 mit Nettoinvestitionen von Fr Die Erhöhung der Wassergebühr von Fr auf Fr /m3 Die Reduktion der Abwassergebühr von Fr auf Fr. 3.00/m3 die Steuerfüsse und übrigen unveränderten Gebührenansätze gemäss Anhang I zu dieser Einladung zu genehmigen Traktandum 3: Kenntnisnahme Stellenplan Personal Einwohnergemeinde Gemäss dem Personal- und Besoldungsreglement der Gemeinde hat der Gemeinderat der Gemeindeversammlung jährlichen den aktualisierten Stellenplan bekanntzugeben. Stellenplan 2015 Anzahl Aktueller Geplant Dienststelle Personen Stellenplan 2014 (seit ) Verwaltung 4 165% 175% Gemeindeverwalter 100% 100% Verwaltungsangestellte FIBU 45% 45% Verwaltungsangestellte EWK 20% 20% Reinigung nach Aufwand nach Aufwand Sozialhilfe 1 0% 10% Administration Sozialhilfebehörde 0% 10% Werkhof 1 100% 100% Reinigung 2 60% 60% Turnhallenabwartin 30% 30% Schulhausabwartin 30% 30% Seite 3 von 6
4 Traktandum 4: Vertrag über die Verbundfeuerwehr Farnsburg Im Jahre 2000 wurden die Grundlagen für die Verbundfeuerwehr Farnsburg geschaffen. Ab 2001 haben die Gemeinden Hemmiken, Ormalingen und Rothenfluh gemeinsam die Feuerwehr Farnsburg betrieben. Ein Zusammenschluss mit der Gemeinde Gelterkinden stand zwischenzeitlich auch zur Diskussion, scheiterte dann jedoch. Nachdem nun mit der Gemeinde Anwil eine engere Zusammenarbeit entstanden ist, da die Feuerwehr Farnsburg aus personellen Gründen den Tagespikett für Anwil übernommen hat, drängt sich eine Verbunderweiterung nahezu auf. Da zudem eine neue kantonale Feuerwehrgesetzgebung in Kraft gesetzt wurde, die auch gewisse Anpassungen auf kommunaler Ebene nach sich gezogen hätte, war der Zeitpunkt ideal, um eine Erweiterung des Verbundes zu diskutieren. Die Verbundfeuerwehr Farnsburg würde neu die Gemeinden Anwil, Hemmiken, Ormalingen und Rothenfluh umfassen. Aus strategischen Gründen würde sowohl in Ormalingen als auch in Anwil ein Magazinstandort betrieben. Der Vertrag wurde von den zuständigen Gemeinderäten und Vertretern der Feuerwehren ausgearbeitet. Sowohl das Feuerwehrinspektorat BL als auch die Finanz- und Kirchendirektion BL haben dem Vertragswerk im Rahmen einer Vorprüfung zugestimmt. Die Anhänge 1 und 2 sind Bestandteil des Vertrages und regeln die Entschädigungen sowie die Verrechnungssätze. Der Vertrag zwischen den Gemeinden Anwil, Hemmiken, Ormalingen und Rothenfluh soll vorbehältlich der Zustimmung aller vier Gemeindeversammlungen - auf den 1. Januar 2015 in Kraft treten und alle bisherigen Verträge und Abmachungen in Bezug auf die Verbundfeuerwehr Farnsburg aufheben. Durch den Beitritt von Anwil entstehen keine weiteren Kosten für die bestehenden Verbundsgemeinden. Allfällige Kostenüberlappungen werden von Anwil alleine getragen. Der Vertrag liegt bei der Gemeindeverwaltung auf und kann dort während den Schalteröffnungszeiten eingesehen und bezogen oder von der Homepage der Gemeinde ( heruntergeladen werden. Der Gemeinderat beantragt, den Vertrag zwischen den Gemeinden Anwil, Hemmiken, Ormalingen und Rothenfluh über die Verbundfeuerwehr Farnsburg sowie die Anhänge 1 und 2 zu genehmigen und per 1. Januar 2015 in Kraft zu setzen. Traktandum 5: Ersatz Feuerwehrreglement der Gemeinde Rothenfluh Das heutige Feuerwehrreglement stammt aus dem Jahre 2000 und entspricht nicht mehr in allen Belangen den heutigen Anforderungen. Durch die Inkraftsetzung des neuen kantonalen Feuerwehrgesetzes besteht ebenfalls ein gewisser Handlungsbedarf. Zudem bot auch die Erweiterung des Feuerwehr-Verbundes eine gute Gelegenheit, das Reglement zu überarbeiten. Das neue Feuerwehrreglement ist in grossen und ganzen an das kantonale Musterreglement angelehnt und soll auf den 1. Januar 2015 in Kraft treten und das alte Reglement aus dem Jahre 2000 mit all seinen Ergänzungen ersetzen. Seite 4 von 6
5 Bisher waren die Dauer der Dienstpflicht und der Feuerwehrersatzabgabe in den Verbundsgemeinden unterschiedlich geregelt. Nun sollen einheitliche Bestimmungen innerhalb des Verbunds gelten: Feuerwehrdienstpflichtig sollen neu alle Einwohnerinnen und Einwohner zwischen dem 21. und 45. Altersjahr (bisher 22. bis 42. Altersjahr) sein. Die Feuerwehrpflichtersatzabgabe wird neu vom steuerbaren Einkommen berechnet (0.75%). In Rothenfluh waren es bisher 10% von der Gemeindesteuer. Das Minimum der Ersatzabgabe soll neu Fr (bisher Fr ) und das Maximum Fr (bisher 550.-) betragen. Im Anhang zum Feuerwehrreglement ist die Höhe der Bussen geregelt. Der Reglemententwurf liegt bei der Gemeindeverwaltung auf und kann dort während den Schalteröffnungszeiten eingesehen und bezogen oder von der Homepage der Gemeinde ( heruntergeladen werden. Der Gemeinderat beantragt, das vorliegende neue Feuerwehrreglement der Gemeinde Rothenfluh sowie den Anhang zu genehmigen und per 1. Januar 2015 in Kraft zu setzen. Einwohnergemeindeversammlung vom 28. November 2013 Traktandum 6: Mobiliarersatz Mehrzweckhalle Die aktuelle Möblierung der Mehrzweckhalle stammt aus der Zeit der Erstellung der Halle ist rund 40 Jahre alt. Die Tische und Stühle sind in einem schlechten Zustand und müssen ausgewechselt werden. Es ist dazu geplant, die bestehenden Tische (60 Stk) und Stühle (360 Stk) zu ersetzen. Für das Bereitstellen und Versorgen des Materials werden je drei Stuhl- und Transportwagen beschafft. Gemäss vorliegender Offerte der Stuhl- und Tischfabrik Klingnau AG Investitionskosten für die Beschaffung auf insgesamt Franken. belaufen sich die Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Versammlung, dem Mobiliarersatz zuzustimmen und den Verpflichtungskredit über Fr zu genehmigen. Traktandum 7: Verabschiedung von Behördenmitgliedern und Gemeindefunktionären 2014 hat lediglich Stefan Otth-Baltus als Mitglied im Schulrat demissioniert. Der Gemeinderat verdankt ihm seine Dienste, welche er zu Gunsten der Gemeinde geleistet hat, ganz herzlich. Seite 5 von 6
6 Einladung zur Einwohnergemeindeversammlung vom Anhang 1 Steuer- und Gebührenansätze pro 2015 a Einkommens- und Vermögenssteuer Natürliche Personen 62.0 % der Staatssteuer b Ertragssteuer Juristische Personen 5.0 % des Ertrages c Kapitalsteuer Juristische Personen 2.75 %o des steuerbaren Kapitals d Wasserzins (pro Kubikmeter Wasserbezug) Fr bisher: Fr e Vorausleistung Wasser (Grundbezug) Fr für Familien Fr für Einzelpersonen f Zählermiete Wasseruhr Fr für ¾ Zoll Fr für 1/1 Zoll g Kanalisationsgebühr (pro Kubikmeter Wasserbezug) Fr bisher: Fr h Abfallgebühr Fr Hauskehricht (35 lt) Fr Sperrgut Fr pro Kilo Gewichtscontainer Gewerbe Fr pro Kilo Grüngut Hausabfuhr i Hundegebühr für einen Hund pro Haushalt Fr j Hundegebühr für den ersten Hund pro Haushalt auf nicht landw. Nebenhöfen Fr k Hundegebühr für jeden zusätzlichen Hund pro Haushalt und Jahr Fr l Hundegebühr für gewerbsmässige Zucht Fr Grundbewilligung (einmalig) Fr Jahresgebühr m Feuerwehrersatzabgabe neu im Feuerwehrreglement geregelt n Skonto Gemeindesteuer 2.00 % o Verzugszins 4.00 % Seite 6 von 6
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