Minderung des Fluglärms über dem südlichen Main-Kinzig-Kreis
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- Curt Brinkerhoff
- vor 8 Jahren
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1 Minderung des Fluglärms über dem südlichen Main-Kinzig-Kreis Matthias Möller-Meinecke, Fachanwalt für Verwaltungsrecht Vortrag am 20. März 2012 Veranstalter: SPD Ortsverein Erlensee 1 1
2 2 2
3 Gliederung 1. Steigerung des Fluglärms bis 2020/ Lärmmedizin und Wertminderung 3. Flugverfahren/ Gutachten MORR/to70 4. BVerwG zu Nachtflügen (Urteilsgründe) 5. Das Planergänzungsverfahren 6. Was kann der Einzelne tun? 3 3
4 1. Planfeststellung 2007 (1) Mediationsnacht (23-5) 17 Flüge (2) Zwei Randnachtstunden 150 Flüge im Durchschnitt eines Jahres (3) Planungseckwert im Jahr 2020 sind 120 Flugbewegungen /Stunde 4 4
5 Entschädigungen nach Fluglärmschutzgesetz (1) Passiver Schallschutz oft nur ein Lüfter für 400,(2) Höchstbetragsverordnung kappt ab 70/60 db Summe auf 150,-/qm Wohnfläche (3) Entschädigung für Nutzminderung von Balkon, Terrasse, Garten ca ,- 5 5
6 Schutzschwellen Tag / Nacht Prognosen MKK (HU-Steinheim) Ǿ 6 Mon. Herz-Kreislauferkrankungen ab Realität Hasselroth pro Tag in 02/2012 Bauverbot/ Lüfter Ǿ 6 Mon. Maximalwert nachts Ǿ 6 Mon. Schallschutz sofort ab Ǿ 6 Mon. Schallschutz ab (Dämmung 40 db) verfassungsrechtliche Unzumutbarkeit ab 49/43./49 56/52 60/50 6 x 53 65/55 70/60 70/60 6 6
7 Fluglärm über dem MKK Eine Kapazität von über 120 Flugbewegungen pro Stunde läßt im Jahr 2020 mehr als 60 Landeanflüge pro Stunde über dem MKK erwarten. Derzeit sind es bis zu 22 Anflüge/Nachtstunde und Anflugroute mit Pegeln bis 84 db. 7 7
8 Fluglärm am
9 2. Lärmmedizin Ab einem nächtlichen Dauerschallpegel von Leq(3) 50 db(a) steigt das Risiko nach den Erkenntnissen der Umweltmedizin, an Bluthochdruck zu erkranken. Diese Schwelle wird in Frankfurt schon derzeit überschritten. 9 9
10 Kinder leiden besonders stark (1) Funktionssysteme in starkem Wachstum (2) Umweltbelastung nicht zu kompensieren (3) hohes Risiko für bleibende Fehlfunktionen (4) lange Einwirkungszeit über Lebenszeit 10 10
11 Makler zur Wertminderung Steigerung um 1 db bewirkt Minderung des Verkehrswertes um 1,5% Wertverluste 25% und mehr Kausalität sehr wahrscheinlich 11 11
12 Schaden durch Ausbau Wertminderung von ca / Haus bewirkt bei Häusern einen Schaden von ca. 500 Mio. Euro. Zinsanstieg durch Absenkung der Beleihungsschwelle über 60%/ 80% Banken können Nachsicherung fordern 12 12
13 3. Mehr Schallschutz ist möglich (1) MORR: bis 19 km vor Aufsetzpunkt auf Fuß bleiben, größerer Anflugwinkel (2) MORR: Kontinuierlicher Sinkgleitflug (3) Steigrate auf 3,2 Grad anheben (4) Betriebsbeschränkungen von 22 bis 6 Uhr 13 13
14 14 14
15 Antrag MKK: Aktiver Lärmschutz Deutliche Lärmminderung möglich 15 15
16 4. Die Revisionsverhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig 16 16
17 17 Flüge/Nacht Kurzfristige Änderung erforderte, den Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme und Einwendungen zu geben auf die Nachtruhe ist in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen => keine Nachtflüge 17 17
18 Besondere Rücksichtnahme auf Nachtruhe auch gr. Flughafen braucht keinen Nachtflug VGH: Express-Fracht überwiegt nicht (Bindung) Belly-Fracht reicht nicht Frist für Bestandsschutz abgelaufen => keine Nachtflüge von 23 bis 5 Uhr 18 18
19 Nachtrandstunden (22-23/5-6) Plausible Gründe reichen VGH: 150/Jahr eröffnet Ballung (Ferien) Nachtruhe erkauft keinen vollen Betrieb ( Nacht nicht zum Tag machen ); effektiver Schutz gegen saisonale Ballungen geboten (konkretes Hinschauen, schärfer als am Tag)
20 Nachtrandstunden(22-23/5-6) Absicherung der Nachtruhe über Schutzregime insbesondere in letzter Nachtstunde für Anflugroute geboten (Sachsenhausen/ Niederrad). Kombi-Blick: Ist Tageslast im Grenzbereich, geringere Last in der Nacht 20 20
21 Nachtrandstunden(22-23/5-6) VGH: 150 Flüge nicht aufgehoben BVerwG: irgendwann ist Kontingent zu hoch 17 Nachtflüge vom Kontingent abziehen auch andere Modelle möglich BVerwG plant nicht 21 21
22 Wohnimmobilien Planfeststellungsbeschluß in Verhandlung zum Übernahmeanspruch ergänzt: Verkehrswert der Wohnimmobilien nach Grundsätzen der Enteignung zu bestimmen streitig bleibt 5 Jahres-Frist für Antrag 22 22
23 Büro-/Gewerbeimmobilien Sicherung der Benutzung gegen Nachteile notwendig ( 9 Abs. 2 LuftVG), Null-Schutz ist rechtswidrig, Schutzkonzept nötig (außen/ innen), Defizit, Arbeitsschutzrecht paßt nicht, keine Nachteile bei Kommunikation, 45-55dB(A) 23 23
24 Unbeanstandet Prognose Flugbewegungen, fehlender aktiver Schallschutz, Belastung am Tag, Zweiteilung des Verfahrens (baulicher Schallschutz, Entschädigung), Verfassungsmäßigkeit FluglG mit Grenzwerten, Gesundheitsschutz, wirkeine Atypik, 24 24
25 Wie geht es weiter: Verkündung des Urteils am 4. April 10 Uhr Anhörungsrügen, Verfassungsbeschwerde Ministerium muß Schallschutzkonzept entwickeln Anhörung der Bürger, Recht auf Einwendungen Klage gegen Planergänzungsbeschluß 25 25
26 5. Main-Kinzig-Kreis und seine Kommunen gehen voran (1)Klage für Nachtflugverbot von Uhr (2)Vortrag in Fluglärmkommission (3)Klage beim VGH gegen Tiefflüge (4)Antrag an Bundesaufsichtsamt Flugsichg. (5)Mustereinwendungen in neuem Planergänzungsverfahren 26 26
27 6. Was können die Bürger für ihren Schallschutz tun? (1)Fluglärmbeschwerden (2)Montags-Demo (Flughafen 18 Uhr) (3)Unterstützung des Antrages auf Schallschutz durch Flugverfahren bei BAF unter Bezug auf MorrGutachten (4)Begründeten Antrag an RP auf erweiterten baulichen Schallschutz und Entschädigung 27 27
28 Fluglärmbeschwerde
29 Antrag beim Regierungspräsidium
30
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