STEUERN UND ARBEITSRECHT

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1 STEUERN UND ARBEITSRECHT Stand:

2 ÄRZTE UND STEUER Einleitung 3 A) Der Arzt in der Umsatzsteuer 4 B) Der Arzt in der Einkommensteuer 7 1. Basispauschalierung 7 2. Was gehört zu den Betriebsausgaben? Nachweis der Betriebsausgaben Investitionsgüter, Absetzung für Abnutzung PKW, Leasing, Fahrtenbuch, Kilometergeld Fortbildungs- und Studienreisen, Seminare 14 C) Sozialversicherung Krankenversicherung Pensionsversicherung Unfallversicherung Wohlfahrtsfonds 15 D) Mitarbeiter Lohnabgaben Sozialversicherungsrecht des Dienstnehmers 16 E) Arbeitsrecht Begründung des Arbeitsverhältnisses Rechte und Pflichten während des Arbeitsverhältnisses Beendigung des Arbeitsverhältnisses 19 F) Steuerliche Begünstigungen / Gewinnfreibetrag 21 G) Werbungskosten bei nichtselbständiger Tätigkeit 23 H) Sonderausgaben 28 I) Außergewöhnliche Belastungen 33 J) Weitere Begünstigungen für Kinder 46 K) Steuerspar-Checkliste 47 2

3 ÄRZTE UND STEUERN EINLEITUNG Willkommen zur Zusammenfassung der wichtigsten steuerlichen Infos für Ärztinnen und Ärzte. Von der Umsatzsteuer über die Einkommensteuer bis hin zur Sozialversicherung und die Anstellung von MitarbeiterInnen werden die wichtigsten Themen vorgestellt. Gerne möchten wir Sie zu unserer Homepage einladen, wo Sie sich zahlreiche kostenlose Software im Bereich FREEWARE für Ihre Ordination downloaden können. Wir haben uns bemüht mit größtmöglicher Umsicht alle Inhalte korrekt gemäß dem aktuellen Gesetzesstand darzustellen. Da diese Broschüre kostenlos ist, erlauben wir uns darauf hinzuweisen, dass die nachfolgenden Inhalte nicht als verbindliche Rechtsauskunft gelten. Wir wünschen Ihnen aufschlussreiche und vor allem steuersparende Informationen! 3

4 ÄRZTE UND STEUER A) DER ARZT IN DER UMSATZSTEUER Die Randziffern in den Umsatzsteuerrichtlinien erklären, dass die ärztliche Leistung am Menschen nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegt. Neben der klassischen Leistung von ÄrztInnen und DentistInnen zählen auch die Tätigkeiten der folgenden Gruppen dazu: Psychotherapeuten und Gesundheitspsychologen, Hebammen, Krankenpflege und Sanitätshilfsdienste, Ergotherapie, ernährungsmedizinische und diätmedizinische Beratung, Logopädie, phoniatrisch-audiologische Dienste, Gerichtsmedizin, Heilbehandlungen von Betriebsärtzen sowie beratende / vortragende Tätigkeiten beim ArbeitnehmerInnen-Schutz und ästhetisch-plastische Leistungen, soweit ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht Nicht befreit sind die Leistungen der Veterinärmedizin, der Heilmasseure, Heilpraktiker und Homöopathen (ohne medizinisches Studium). Die Befreiung der ärztlichen Leistungen von der Umsatzsteuer wird auch "unechte Umsatzsteuerbefreiung" genannt. Das Umsatzsteuergesetz legt für die unechte Steuerbefreiung fest, dass die Steuerbefreiung nur für die Erlöse, nicht jedoch für die Aufwendungen gilt: Bei den betrieblichen Einkäufen muss ein Arzt die Umsatzsteuer an den Lieferanten / Verkäufer zahlen und kann sich diese nicht als Vorsteuer zurückholen. (Die vom Arzt an seine Lieferanten bezahlte Umsatzsteuer bleibt jedoch voll im Aufwand und mindert damit seinen Gewinn und seine Einkommensteuerbelastung. Bei der üblichen Steuerprogressionsstufe der ÄrztInnen von 50% "kostet" die an Lieferanten bezahlte Umsatzssteuer real also nur die Hälfte.) Spezialfälle der steuerbefreiten, ärztlichen Leistung Ebenfalls steuerbefreit sind folgende Leistungen der ÄrztInnen: die Verabreichung von Medikamenten zur SOFORTIGEN Einnahme die Vorbeugung von Erkränkungen, wozu auch Drogenpräventionsvorträge gehören Anpassung von Kontaktlinsen durch AugenärztInnen Anpassung von Hörgeräten durch HNO-ÄrztInnen 4

5 ÄRZTE UND STEUERN Nicht von der Umsatzsteuer befreite Leistungen des Arztes Die Randziffer 948 der Umsatzsteuerrichtlinien führt nun auf, welche bei Ärzten eventuell vorkommenden Tätigkeiten NICHT umsatzsteuerbefreit sind. Sie werden auch "umsatzsteuerpflichtig" genannt. Für diese Leistungen hat der erbringende Arzt Umsatzsteuer zu verrechnen (daher auf der ausgestellten Rechnung auszuweisen) und regelmäßig während des Jahres an das Finanzamt zu melden (Umsatzsteuervoranmeldung genannt) und auch zu überweisen. Wichtiger Vorteil: bei allen Ausgaben, die im Umfeld dieser steuerpflichtigen Leistungen anfallen, kann vom Finanzamt eine in den Ausgaben enthaltene Umsatzsteuer als sogenannte Vorsteuer zurückerhalten werden. 5

6 ÄRZTE UND STEUER In der Regel treten bei Ärzten vor allem folgende Leistungen auf, die der Umsatzsteuerpflicht unterliegen: Ärztlichen Gutachten, wenn sie nicht in der medizinischen Betreuung von Personen durch das Diagnostizieren und Behandeln einer Krankheit oder einer anderen Gesundheitsstörung bestehen. Nach Ansicht der Finanzverwaltung sind das folgende drei Gutachten: o auf biologische Untersuchungen gestützte Feststellung einer anthropologisch-erbbiologischen Verwandtschaft; o die ärztliche Untersuchung über die pharmakologische Wirkung eines Medikaments beim Menschen und die dermatologische Untersuchung von kosmetischen Stoffen; o psychologische Tauglichkeitstests, die sich auf die Berufsfindung erstrecken. Schriftstellerische Tätigkeiten, auch wenn sie für eine ärztliche Fachzeitschrift erfolgt Die Vergabe von Medikamenten zur Einnahme außerhalb der Ordination Fachvorträge (auch wenn sie für andere ÄrztInnen ist). Vorträge, die ein Arzt bei einer staatlich anerkannten Bildungseinrichtung erbringt (Schulen, Wifi, Universität) sind jedoch - wie die klassische ärztliche Leistung - wieder unecht steuerbefreit. Für alle Vorträge gilt: die das Vortragshonorar auszahlende Stelle (zb. der Seminarveranstalter) ist verpflichtet dem Finanzamt bezüglich dem vortragenden Arzt eine Meldung gemäß 109a zu machen, in der sie die Einnahmen des Arztes aus seiner Vortragstätigkeit meldet. (Genau genommen gilt diese Verpflichtung erst, sobald das Einzelhonorar 450 überschreitet oder die Summe der Einzelhonorare im Jahr 900 überschreitet - unter diesen Grenzen muss keine Meldung an das Finanzamt erfolgen). Wenn die hier aufgezählten umsatzsteuerpflichtigen Umsätze im Jahr nicht übersteigen, reicht eine quartalsweise Meldung und Zahlung der Umsatzsteuer, jeweils bis 6 Wochen nach Quartalsende. Beispiel: am 15.5 für das erste Quartal eines Jahres. Übersteigen die umsatzsteuerpflichtigen Umsätze im Jahr ist die Umsatzsteuer monatlich an das Finanzamt zu melden und zu zahlen und zwar jeweils bis zum 15. des übernächsten Monats. Beispiel: die Umsatzsteuer des Monats Jänner muss bis zum 15.März gemeldet und gezahlt werden. Auch in Monaten, in denen keine umsatzsteuerpflichte Leistung erbracht wird, sollte die Umsatzsteuervoranmeldung erfolgen: in diesem Fall wird sie eine reine "Null- Meldung" sein. Bei einem Arzt, der überhaupt keine umsatzsteuerpflichtigen Erlöse hat, muss natürlich auch keine Umsatzsteuervoranmeldung / Zahlung gemacht werden und er stellt alle seine Honorarnoten ohne Umsatzsteuer aus. 6

7 ÄRZTE UND STEUERN B) DER ARZT IN DER EINKOMMENSTEUER Der Einkommensteuer (ESt) unterliegt das Einkommen des Steuerpflichtigen, das innerhalb eines Kalenderjahres bezogen wurde. Das Einkommen ist als Summe der Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten (Landund Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb, nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, sonstiger Einkünfte) abzüglich der Sonderausgaben und der außergewöhnlichen Belastungen definiert. Das positive bzw. negative Ergebnis der ersten drei Einkunftsarten (Land- und Forstwirtschaft, selbständige Arbeit, Gewerbebetrieb) wird als Gewinn bzw. Verlust bezeichnet. Die ersten drei Einkunftsarten nennt man auch betriebliche Einkunftsarten. Der niedergelassene Arzt bezieht aus seiner Tätigkeit Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Seinen Gewinn ermittelt er entweder durch Einnahmen- Ausgaben-Rechnung, durch Pauschalierung oder durch doppelte Buchhaltung. Selbständige Ärzte können ihren Gewinn unabhängig vom Umsatz und der Höhe des Gewinnes immer mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln. Eine doppelte Buchführung könnte zwar freiwillig erfolgen, ist aber auf Grund der aufwendigeren Buchhaltung und der umfangreichen Bilanzierungsarbeiten bedeutungslos. Für Spitalsärzte, die Sonderklassegebühren beziehen, soweit diese Entgelte nicht von der Krankenkasse im eigenen Namen vereinbart werden, ist die folgende Basispauschlierung interessant. 1. BASISPAUSCHALIERUNG Soweit die Einnahmen nicht mehr als ,00 betragen haben, können Ärzte statt des Einzelnachweises der Betriebsausgaben die 12%ige Betriebsausgabenpauschale geltend machen. Berechnungsbasis für die 12 % sind die Honorareinnahmen. Neben der 12%igen Betriebsausgabenpauschale können noch bestimmte zusätzliche Betriebsausgaben wie Krankenversicherungsbeiträge des Arztes an einen gesetzlichen Sozialversicherungsträger, Beiträge zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Unfallund Pensionsversicherung sowie Pflichtbeiträge zu Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern (Wohlfahrtsfonds). Wirklich von Bedeutung / Vorteil ist die Basispauschalierung in der Regel nur für Spitalsärzte. Denn die Sonderklassegebühren der Spitalsärzte sind Einkünfte aus selbständiger Arbeit, soweit diese Entgelte nicht von der Krankenanstalt im eigenen Namen vereinnahmt werden. Insbesondere für einen Spitalsarzt kann dann die Basispauschalierung eine steuersparende Alternative zur vollständigen Einnahmen- Ausgaben-Rechnung darstellen. Denn diese Pauschale ist bei diesen Tätigkeiten meist höher als der Einzelnachweis der Betriebsausgaben. 7

8 ÄRZTE UND STEUER In faktisch allen anderen Fällen ist es sinnvoller eine Einnahmen-Ausgabenrechnung zu machen und die tatsächlichen Ausgaben anzusetzen, da diese eigentlich immer höher als 12 % der Einnahmen sind. Kasseneinnahmen +Privateinnahmen =Summe Haupterlöse +Anlagenverkäufe +eventuelle Nebenerlöse =Summe Betriebseinnahmen -Betriebsausgaben -Verbrauchsmaterial und Medikamente -Labor -Löhne und Gehälter -Sozialausgaben -sonst. Personalaufwand -Miete -Strom, Gas, Beheizung -Praxisinstandhaltung, Reparaturen -Telefon, Porto -KFZ-Kosten, Fahrtspesen -Berufsfortbildung -Geringwertige Wirtschaftsgüter -Buchhaltung, Beratung, Büroaufwand -Vertretungshonorar, Werkvertrag -Zinsen, Finanzierungsaufwand -Kammer, Pflichtvers., Verw.kosten -Sonstige Betriebsausgaben -AfA lt. Anlagenverzeichnis -eventueller unbarer Aufwand =Gewinn aus selbständiger Arbeit 8

9 ÄRZTE UND STEUERN Das Ergebnis dieser Einnahmen-Ausgabenrechnung, also der selbständigen Tätigkeit des Arztes, fließt in die gesamte Einkommensteuerberechnung ein. 9

10 ÄRZTE UND STEUER 2. WAS GEHÖRT ZU DEN BETRIEBSAUSGABEN? Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind, und kürzen den Gewinn. Eine Überprüfung unter dem Aspekt der Notwendigkeit und Angemessenheit ist grundsätzlich nicht vorzunehmen, auch unzweckmäßige oder vermeidbare Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Betrieb sind grundsätzlich abzugsfähig. Nur ausnahmsweise ist bei folgenden Luxusgütern (und nur bei diesen) eine Angemessenheitsprüfung vorzunehmen: - Personen- und Kombinationskraftwagen - geknüpfte Teppiche, Tapisserie Die Aufwendungen für geknüpfte Teppiche und Tapisserien sind insoweit angemessen, als die Anschaffungskosten pro Quadratmeter 730,00 nicht übersteigen. - Antiquitäten Antiquitäten sind nach Auffassung der Finanzverwaltung Gegenstände, die älter als 150 Jahre sind, bzw. denen ein besonderer Wert auf Grund der Herkunft aus einer besonderen Stilepoche zukommt. Es muss eine konkrete funktionale Verbindung zum Betrieb bestehen, wie etwa die Verwendung eines Barockmöbelstücks als Schreibtisch oder als Büroschrank, um überhaupt als Betriebsausgabe dem Grunde nach in Frage zu kommen. Maßgeblich für die Feststellung der Angemessenheit der Höhe nach ist der Vergleich mit einem zweckentsprechenden (qualitativ hochwertigen) neuen Möbelstück oder Einrichtungsgegenstand (Normalausstattung), das eine entsprechende Funktion erfüllt. Ergibt ein derartiger Vergleich, dass die Anschaffungskosten der Antiquitäten um mehr als 25 % höher sind, ist der 100 % übersteigende Betrag als unangemessen auszuscheiden. Bei Anschaffungskosten der einzelnen Antiquität bis 7.300,00 unterbleibt die Angemessenheitsprüfung der Höhe nach. Beispiel: Ein Barockschrank wird um ,00 angeschafft und als Büroschrank verwendet. Ein vergleichbarer neuer Büroschrank (Massivholz bzw. Edelfurnier) kostet 6.500,00. Da die Anschaffungskosten mehr als (125 % von 6.500) betragen, sind die 6.500,00 übersteigenden Anschaffungskosten ( ,00) als unangemessen auszuscheiden. 10

11 ÄRZTE UND STEUERN 3. NACHWEIS DER BETRIEBSAUSGABEN Betriebsausgaben sind dem Grunde und der Höhe nach grundsätzlich durch schriftliche Fremdbelege nachzuweisen. Kann ein Nachweis nach den Umständen des Einzelfalles nicht zugemutet werden, so genügt die Glaubhaftmachung. Eigenbelege sind in der Regel nur dann als Nachweis anzuerkennen, wenn nach der Natur der Ausgabe (etwa bei auswärts geführten Telefonaten und Trinkgeldern) kein Fremdbeleg erhältlich ist. Steht eine Betriebsausgabe zwar dem Grunde nach, nicht aber der Höhe nach, fest, so kommt eine Schätzung in Betracht. Auf Verlangen der Abgabenbehörde ist der Unternehmer verpflichtet, den Empfänger der abgesetzten Beträge zu nennen (so genannte Empfängerbenennung). Nennt der Unternehmer den Empfänger nicht, so ist die Abzugsfähigkeit zwingend zu versagen. Dies gilt auch dann, wenn die Ausgabe unbestritten getätigt worden ist. 4. INVESTITIONSGÜTER, ABSETZUNG FÜR ABNUTZUNG Investitionsgüter, die dem Betrieb für eine längere Zeit dienen sollen und der Abnutzung unterliegen (so genannte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens), können grundsätzlich nicht zur Gänze im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Vielmehr werden die Anschaffungskosten des Wirtschaftsgutes über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt als Aufwand berücksichtigt (=Absetzung für Abnutzung = AfA). Beispiel: Eine Praxiseinrichtung kostet ,00 und wird im Mai 2009 in Verwendung genommen. Die Nutzungsdauer wird mit 10 Jahren angenommen. Die AfA errechnet sich aus den Anschaffungskosten dividiert durch die Nutzungsdauer und ergibt im Beispiel somit ,00. Im Jahr 2009 ist als Betriebsausgabe nur ein Zehntel der ,00 absetzbar, somit ,00. Dasselbe gilt für die nächsten neun Jahre, in denen jeweils ein Zehntel der Anschaffungskosten als Betriebsausgabe über die AfA geltend gemacht wird. Eine Ausnahme davon ist für Güter mit Anschaffungskosten von bis zu nett 400,00 bzw brutto 480 vorgesehen (so genannte geringwertige Wirtschaftsgüter). Sie können sich zur Gänze im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe gewinnmindernd auswirken. Für den Beginn der AfA ist das Datum der Inbetriebnahme ausschlaggebend. Liegt dieser Beginn nach dem 30.6, kann im ersten Jahr nur der halbe Jahresabschreibungsbetrag angesetzt werden. Die verbleibende Hälfte wird im allerletzten Jahr abgeschrieben. Das Datum, an dem die Rechnung ausgestellt wird, das Datum des Rechnungserhalts oder der Bezahlung spielen keine Rolle. Die Finanzverwaltung anerkennt jedoch das Lieferdatum, subsidiär das Rechnungsdatum, als Datum der Inbetriebnahme, solange keine besonderen Umstände eine wesentliche Zeitdifferenz erkennen lassen. 11

12 ÄRZTE UND STEUER 5. PKW, LEASING, FAHRTENBUCH, KILOMETERGELD Ob ein Kfz dem Privat- oder Betriebsvermögen zugerechnet wird, hängt vom Ausmaß der betrieblichen Nutzung ab. Wird das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt, so zählt es zum Betriebsvermögen, bei einer betrieblichen Nutzung von weniger als 50 % ist es dem Privatvermögen zuzurechnen. a.) Kfz im Betriebsvermögen Wird ein Kfz dem Betriebsvermögen zugerechnet, so sind als Aufwendungen für den Betrieb des Kfz neben den laufenden Betriebskosten (Benzin, Reparaturen, Versicherung) auch die Absetzung für Abnutzung (AfA) anzusetzen. Bei der Berechnung der Abschreibung und der anschaffungskostenabhängigen Nutzungsaufwendungen (Kasko-Versicherung, erhöhte Servicekosten, Zinsen, usw.) ist ab 2005 in Verordnungsform die Angemessenheitsgrenze von ,00 (von 1991 bis 2004: ,00) und die gesetzliche Mindestnutzungsdauer von 8 Jahren zu berücksichtigen: Kostet der PKW mehr als ,00, so sind die darüber hinausgehenden Anschaffungskosten steuerlich nicht absetzbar. Leasing Wird der PKW geleast, so sind anstelle der AfA die Leasingraten als Betriebsausgaben anzusetzen. Ein allenfalls zu berechnender Aktivposten soll eine Umgehung der 8- jährigen Mindestnutzungsdauer verhindern und ist - auch bei Einnahmen-Ausgaben- Rechnern - im Wege der steuerlichen Mehr-Weniger-Rechnung zu berücksichtigen. b.) Kfz im Privatvermögen Für ein Kfz, das sich im Privatvermögen des Steuerpflichtigen befindet, besteht ein Wahlrecht, ob die auf den betrieblichen Anteil entfallenden tatsächlichen Kosten angesetzt oder das Kilometergeld von 0,42 verrechnet werden. Das amtliche Kilometergeld kann höchstens für Kilometer pro Kalenderjahr angesetzt werden. (Liegt die Kilometerzahl für betriebliche Fahrten bei mehr als Kilometer pro Kalenderjahr wird in den meisten Fällen das Kfz ohnehin dem Betriebsvermögen zuzurechnen sein und folglich der tatsächliche Aufwand geltend zu machen sein.) Wird das Kilometergeld abgesetzt, sind damit sämtliche Aufwendungen (auch Mautund Parkgebühren) abgegolten. Nur Schäden auf Grund höherer Gewalt (zb Unfallkosten) können gegebenenfalls zusätzlich zum Kilometergeld geltend gemacht werden. Wie kann nachgewiesen werden, zu welchem Anteil das Kfz für betriebliche Fahrten einerseits und zu privaten Fahrten andererseits verwendet wird? Der Nachweis der Fahrtkosten kann mittels eines Fahrtenbuches bzw. durch andere Aufzeichnungen, die eine verlässliche Beurteilung ermöglichen, erbracht werden. 12

13 ÄRZTE UND STEUERN Aus dem laufend geführten Fahrtenbuch müssen das Datum der betrieblichen Fahrt, Ort, Zeit und Kilometerstand jeweils am Beginn und am Ende der betrieblichen Fahrt, Zweck jeder einzelnen betrieblichen Fahrt und die Anzahl der gefahrenen Kilometer, aufgegliedert in betrieblich und privat gefahrene Kilometer, ersichtlich sein. Anhand der Aufteilung auf betriebliche und private Fahrten wird bei Geltendmachung der tatsächlichen Kosten ein Privatanteil ausgeschieden. Bei den Hausbesuchen im Nahbereich der Ordination besteht eine erlassmäßige Erleichterung: Es ist lediglich die Summe sämtlicher Fahrten der Hausbesuche eines Tages festzuhalten, Angaben der einzelnen Hausbesuche sind nicht notwendig. Fahrtkosten zwischen Wohnort bzw. Zweitwohnsitz und Arztpraxis, untertägige Heimfahrten Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnsitz und Arztpraxis sind für den Unternehmer Betriebsausgaben, sofern der Wohnsitz nicht aus persönlichen Gründen außerhalb der üblichen Entfernung vom Betriebsort liegt. Als außerhalb der üblichen Entfernung ist ein Ort anzusehen, der weiter als 120 km entfernt liegt. Zweitwohnsitz Wird dieser Wohnsitz nur zeitweise (zb Sommerwohnung) verwendet, sind lediglich die Kosten vom näher gelegenen Hauptwohnsitz abzugsfähig. Untertägige Heimfahrten Grundsätzlich keine Betriebsausgaben sind Aufwendungen für untertägige Heimfahrten, wie zb zum Mittagessen. Ausgenommen davon sind untertätige Heimfahrten aufgrund beruflich bedingter großer Intervalle zwischen den Arbeitszeiten. Fahrtkosten Wohnort-Arbeitsort bei Dienstnehmern Bei Arbeitnehmern sind die Fahrtkosten durch den Verkehrsabsetzbetrag und die Pendlerpauschale abgegolten. Reisekosten - Taggeld, Nächtigungsgeld Die Reisekosten sind im allgemeinen Handbuch der SIMPLESOFT-Buchhaltung im Kapitel 26 genau beschrieben. Die Reisekosten können außerdem direkt in der Buchhaltungssoftware erfasst werden. 13

14 ÄRZTE UND STEUER 6. FORTBILDUNGS- UND STUDIENREISEN, SEMINARE Kosten einer Auslandsreise sind grundsätzlich Aufwendungen für die Lebensführung, außer sie sind ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich veranlasst. Die (nahezu) ausschließliche berufliche Veranlassung von Kongress-, Studienreisen ist durch Anlegung eines strengen Maßstabs festzustellen. Spielen bei einer derartigen Reise (auch) private Belange eine Rolle, so sind die Reisekosten insgesamt nicht absetzbar (Aufteilungsverbot). Eine steuerlich nicht beachtliche Reise liegt etwa vor, wenn eine Studienreise mit einer Erholungsreise verbunden wird. Dies ist dann der Fall, wenn eine Geschäftsreise gleichzeitig eine Erholungsreise darstellt, also zb an eine Geschäftsreise ein Urlaub angehängt wird. Zur Anerkennung der (nahezu) ausschließlichen beruflichen Veranlassung müssen folgende Voraussetzungen vorliegen: Planung und Durchführung der Reise erfolgen entweder im Rahmen einer lehrgangsmäßigen Organisation oder sonst in einer Weise, die die zumindest weitaus überwiegende berufliche Bedingtheit einwandfrei erkennen lässt. Die Reise muss nach Planung und Durchführung dem Arzt die Möglichkeit bieten, Kenntnisse zu erwerben, die eine einigermaßen konkrete Verwertung in seinem Beruf zulassen. Das Reiseprogramm und seine Durchführung müssen derart einseitig und nahezu ausschließlich auf interessierte Teilnehmer der Berufsgruppe des Arztes abgestellt sein, dass sie jeglicher Anziehungskraft auf andere, als in der spezifischen Richtung beruflich interessierte Teilnehmer, entbehren. Mischprogramm: Allgemein interessierende (private) Programmpunkte dürfen dabei nicht mehr Zeit in Anspruch nehmen, als während einer regelmäßigen betrieblichen Betätigung als Freizeit verwendet wird. Der Arzt hat anhand des Reiseprogramms nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen, welche Tagesstunden an welchen Tagen beruflichen und privaten Zwecken gedient haben. Aus der Gesamtdauer der Arbeitszeit kann ein durchschnittlicher Wert pro Tag errechnet werden; dies ermöglicht den Ausgleich von Minderzeiten einzelner Tage durch Mehrzeiten anderer Tage. Dabei ist von einer Normalarbeitszeit von acht Stunden täglich auszugehen. Privatzeiten an den Wochenenden bleiben außer Betracht, da diese auch während der Berufsausübung zur Verfügung stehen. Finden daher bei einer siebentägigen Reise an weniger als fünf Tagen beruflich bedingte Programmpunkte statt, liegt keine berufliche Veranlassung vor. Ist nach dem Reiseprogramm eine Arbeitszeit von achtzig Stunden während einer zweiwöchigen Reise nicht zustande gekommen, ist die Reise nicht absetzbar. Die Kursgebühren (nicht aber die Reisekosten) können in diesem Fall abgesetzt werden. An- und Abreisezeit sind nicht als Arbeitszeit zu werten. Ist mit einer Studienreise eine Erholungsreise verbunden, liegt keine betrieblich veranlasste Reise vor. Gleiches gilt, wenn ein Urlaub vorangestellt oder angehängt wird, es sei denn, es handelt sich dabei nur um einen vernachlässigbaren Freizeittag; die auf diesen Tag entfallenden Kosten sind dann nicht abzugsfähig. 14

15 ÄRZTE UND STEUERN C) SOZIALVERSICHERUNG 1. KRANKENVERSICHERUNG Ärzte sind über eine kammerinterne Krankenvorsorge pflichtversichert. Ferner ist seit dem Jahr 2000 vorgesehen, dass freiberuflich tätige Ärzte der GSVG- Krankenversicherung unterliegen. Die Ärztekammer erreichte über Antrag beim Sozialministerium, dass Ärzte aus der GSVG-Krankenversicherung hinausoptieren können ( Opting out ). Da die kammerinterne Krankenversicherung nur in sehr beschränktem Ausmaß im Krankheitsfall Leistungen erbringt, ist es anzuraten, eine private Einzelkrankenversicherung abzuschließen oder der ASVG- bzw. GSVG- Selbstversicherung beizutreten. 2. PENSIONSVERSICHERUNG Niedergelassene Ärzte unterliegen der gesetzlichen Pensions-versicherung nach dem FSVG bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA). Ferner erhalten sie Pensionsleistungen durch den Wohlfahrtsfond. 3. UNFALLVERSICHERUNG Niedergelassene Ärzte unterliegen der gesetzlichen GSVG-Unfallversicherung. Diese beträgt für das Jahr , WOHLFAHRTSFONDS Jeder Arzt wird automatisch Mitglied des Wohlfahrtsfonds, deren Landesärztekammer er dazugehört. Die Zahlungen an den Wohlfahrtsfond sind zusammen mit den übrigen Ärztekammerbeiträgen abziehbar. Die Funktion des Wohlfahrtfonds ist es, eine ausreichende Altersversorgung des Arztes neben der staatlichen Pension zu gewährleisten. Die Pensionsleistung des Wohlfahrtsfonds setzt sich wie folgt zusammen: - Grundleistung - Länderspezifische Ergänzungsleistung als Aufschlag auf die Grundleistung - Zusatzleistung, die als individueller Zusatzanspruch des Arztes aufgrund zusätzlich eingezahlter Beiträge berechnet wird Folgende Leistungssparten sind vorgesehen. - Altersversorgung - Bestattungsbeihilfe und Hinterbliebenenunterstützung - Invaliditätsversorgung - Krankenbeihilfe, Kurbeihilfe, Wochengeld, Notstands- und Unterstützungsfonds, Fortbildungsunterstützung - Witwen- und Witwerversorgung, Waisenversorgung, Kinderbehilfe 15

16 ÄRZTE UND STEUER D) MITARBEITER 1. LOHNABGABEN 1.1 Die Lohnsteuer Die Lohnsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer für Dienstnehmer mit Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit. Die Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt. 1.2 Lohnnebenkosten Kommunalsteuer Der 3%igen Steuer unterliegen die Arbeitslöhne, die jeweils in einem Kalendermonat an die Dienstnehmer einer im Inland gelegenen Betriebsstätte des Unternehmens gewährt worden sind. Bei einer monatlichen Bruttolohnsumme von bis zu 1.460,00 ist ein Freibetrag von bis zu 1.095,00 abzuziehen Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds Der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) beträgt 4,5 % der monatlichen Bruttobezüge. Ist die Bemessungsgrundlage in einem Kalendermonat nicht höher als 1.460,00, verringert sie sich um 1.095, SOZIALVERSICHERUNGSRECHT DES DIENSTNEHMERS 2.1 Meldebestimmungen zur Sozialversicherung Anmeldung Die Dienstgeber haben jeden von ihnen beschäftigten Voll- und Teilversicherten bei Arbeitsantritt, spätestens jedoch bis Uhr des ersten Beschäftigungstages bei der Gebietskrankenkasse anzumelden. Die Anmeldeverpflichtung kann in zwei Schritten erfüllt werden: 1. Bis Uhr des ersten Beschäftigungstages ist die Dienstgeberkontonummer und sind die Namen und Versicherungsnummern bzw. die Geburtsdaten der beschäftigten Person sowie Ort und Tag der Beschäftigungsaufnahme zu melden (Mindestangaben-Anmeldung). Die Mindestangaben-Anmeldung kann auch telefonisch erfolgen. 2. Innerhalb von sieben Tagen ab Beginn der Pflichtversicherung sind die noch fehlenden Angaben zu melden (vollständige Anmeldung). 16

17 ÄRZTE UND STEUERN Änderungsmeldungen Während des Bestandes der Pflichtversicherung ist vom Dienstgeber jede für diese Versicherung bedeutsame Änderung innerhalb von sieben Tagen dem zuständigen Krankenversicherungsträger zu melden (zb Änderung der Beitragsgrundlage, Unterbrechung und Wiedereintritt des Entgeltanspruches etc.). Verspätete Anmeldungen Werden Meldefristen nicht eingehalten, können Beitragszuschläge, Ordnungsbeiträge oder Verzugszinsen angelastet werden. Abmeldung Die Abmeldung ist ebenfalls innerhalb von sieben Tagen nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses beim zuständigen Krankenversicherungsträger durchzuführen. 2.2 Beitragssätze bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen Personen sind dann geringfügig beschäftigt und somit von der Vollversicherung ausgenommen : Wenn das Beschäftigungsverhältnis für mindestens einen Kalendermonat oder auf unbestimmte Zeit vereinbart ist und im Kalendermonat kein höheres Entgelt als 357,74 im Jahr 2009 gebührt. Diese Regelung gilt für alle freien Dienstnehmer, unabhängig davon, ob ein echtes oder freies Dienstverhältnis vorliegt. Der Dienstgeber hat für alle geringfügig beschäftigten Dienstnehmer den Unfallversicherungsbeitrag in der Höhe von 1,40 % zu leisten (darüber hinaus ist der Beitrag ihr. 1,53 % an die Mitarbeitervorsorgekasse zu entrichten). Geringfügigkeitsgrenze gilt nur einmal pro Dienstnehmer Übersteigt die sich ergebende Summe das Eineinhalbfache der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze von 536,61 ohne Sonderzahlungen, hat der Dienstgeber zusätzlich zum Unfallversicherungsbeitrag eine Dienstgeberabgabe zu entrichten. Diese beträgt 16,40 %. Beitragsgrundlage für die Dienstgeberabgabe ist die Lohnsumme aller geringfügigen Entgelte (einschließlich Sonderzahlungen). Fondsbeiträge und Umlagen fallen nicht an. Durch die Einzahlungen dieser Dienstgeberabgabe kommt es jedoch noch nicht zu Leistungen aus der Kranken- bzw. Pensionsversicherung. Opting in : Der geringfügig Beschäftigte kommt um monatlich 47,01 in den Genuss einer Krankenund Pensionsversicherung. 17

18 ÄRZTE UND STEUER E) ARBEITSRECHT 1. BEGRÜNDUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES 1.1. Abschluss des Arbeitsvertrages Zweiseitig verbindlicher Vertrag Grundsätzlich formfrei (mündlich, schriftlich, schlüssig durch zb Weiterbeschäftigung). Es wird jedoch aufgrund der Beweisbarkeit Schriftlichkeit empfohlen. Ausnahme von der Formfreiheit: Schriftlichkeit bei Lehrverträgen - Nichteinhaltung zieht keine Nichtigkeit nach sich. Arbeitsverträge über freie Dienstverhältnisse bedürfen zu ihrer Anerkennung der Schriftlichkeit. Ausstellung eines Dienstzettels - braucht nicht unterschrieben werden. Dauer des Arbeitsverhältnisses - unbefristet - befristet (Sonderproblem: Kettendienstverträge: Gibt es keine Rechtfertigung für den Kettenabschluss, ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis anzunehmen). 2. RECHTE UND PFLICHTEN WÄHREND DES ARBEITSVERHÄLTNISSES 2.1. Arbeitszeit und Arbeitsruhe (Mittagspause) Die Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden, Kollektivverträge können aber eine kürzere Arbeitszeit vorsehen (idr 38,50 Stunden). Nach fünf Stunden Arbeitszeit hat der Arbeitnehmer den Anspruch auf und die Pflicht zur Konsumation von 30 Minuten unbezahlte Ruhezeit (Mittagspause) Überstunden Erhöhter Arbeitsbedarf: Danach darf die Arbeitszeit um 5 Stunden pro Woche, darüber hinaus um 60 Stunden pro Jahr verlängert werden. Die Zahl der wöchentlichen Überstunden und täglichen Arbeitsstunden dürfen aber je 10 Stunden nicht überschreiten. Der Kollektivvertrag kann zusätzlich 5 Überstunden (für bestimmte Arbeitnehmerkategorien z.b. bei Gastgewerbe, Kfz-Lenker... sogar 10 Überstunden) pro Woche gestatten. Nur das Arbeitsinspektorat kann bei dringendem Bedarf nach Anhörung der gesetzlichen Interessensvertretungen noch darüber hinausgehen, ja sogar die 10-h- Tagesgrenze bei öffentlichem Interesse überschreiten. 18

19 ÄRZTE UND STEUERN Vor- und Abschlussarbeiten: Darunter fallen abschließende Kundenbetreuung, Reinigung und Instandhaltung. Dazu darf die Arbeitszeit um eine halbe Stunde täglich ausgedehnt werden. Anordnungsbefugnis der Überstunden: Diese kann sich aus dem Kollektivvertrag oder aus dem Einzelvertrag ergeben. Die Heranziehung zu Überstunden ist nur zulässig, wenn keine berücksichtigungswürdigen Interessen des Arbeitnehmers entgegenstehen. Wie viele Tage Urlaub stehen zu? Urlaubsausmaß: Bei einer Dienstzeit bis zu 25 Jahren beträgt der Urlaubsanspruch 30 Werktage, über 25 Jahren Dienstzeit 36 Werktage. Das ergibt bei einer 5 Tagewoche einen Urlaubsanspruch von 25 bzw. 30 Tagen. Wann kann der Arbeitnehmer seinen Urlaub konsumieren? Während der ersten 6 Monate nach Eintritt in das Arbeitsverhältnis kann der Arbeitnehmer seinen Urlaubsanspruch nur aliquot konsumieren (dh. 2 Tage/Monat). Nach 6 Monaten steht der gesamte Urlaubsanspruch zu. Nach den ersten 12 Monaten steht der neue Urlaubsanspruch von 25 bzw. 30 Tagen immer am Beginn des Eintrittsdatums zur Gänze zu. Bedachtnahme auf die Erholungsmöglichkeit des Arbeitnehmers (der Arbeitgeber kann bei der Konsumation zb nicht auf die nass-kalte Jahreszeit verweisen). Unzulässigkeit einer Urlaubsablöse durch Geld. Beschränkung der Urlaubsteilung auf (höchstens) zwei Einheiten. Der Arbeitnehmer kann jedoch auch von seiner Seite ausgehend vereinzelte Urlaubstage beanspruchen. Krankheit unterbricht den Urlaub. Verjährung des Urlaubs: Nach drei Jahren verjährt der Urlaub, hierbei ist jedoch zu beachten, dass genommene Urlaubstage jeweils auf den ältesten Urlaubsanspruch verrechnet werden. 3. BEENDIGUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES 3.1. Kündigung durch den Arbeitgeber Kündigungsfristen 1. bis 2. Arbeitsjahr - 6 Wochen 3. bis 5. Arbeitsjahr - 2 Monate 6. bis 15. Arbeitsjahr - 3 Monate 16. bis 25. Arbeitsjahr - 4 Monate ab 26. Arbeitsjahr - 5 Monate 19

20 ÄRZTE UND STEUER Kündigungs(end)termine Immer am Quartalsende: Im Arbeitsvertrag kann von diesen Kündigungsterminen abgegangen werden: Statt zum Quartalsende kann durch Vereinbarung am Beginn des Dienstverhältnisses festgelegt werden, dass das Dienstverhältnis am 15. oder Letzten eines jeden Monats enden kann. Kündigungs(end)termin: Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverhältnis beendet werden soll. Kündigungsfrist: Zeitraum zwischen Zugang der Kündigung und dem Ende des Arbeitsverhältnisses Kündigung durch den Arbeitnehmer Kündigungsfrist: 1 Monat - Kündigungsendtermin: jeder Monatsletzter Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer können die Kündigungsfrist einvernehmlich verkürzen. Es sollte jedoch in der Kündigung ausdrücklich festgestellt werden, dass es sich trotz der einvernehmlichen Verkürzung der Kündigungsfrist um eine Kündigung und nicht um eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses handelt. Denn die einvernehmliche Auflösung löst eine Abfertigungszahlung aus (wenn man sich noch im System Abfertigung Alt befindet) Einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses Diese setzt eine Willenseinigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber voraus. Die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses löst eine Abfertigungszahlung aus, wenn nicht vereinbart wird, dass auf eine Abfertigung (wenn man sich noch im System Abfertigung Alt befindet) verzichtet wird Vorzeitige Auflösung aus schwerwiegendem Grund (Entlassung/Austritt) Ein Arbeitsverhältnis kann auch mit sofortiger Wirkung beendet werden, wenn entweder der Arbeitnehmer (Entlassung) oder der Arbeitgeber (Austritt) gröbste Verstöße begangen hat. Beispiele sind Unterschlagung, Handgreiflichkeiten, schwere Beleidigung, Arbeitsverweigerung. Diese Art der Beendigung wird von den Arbeitsgerichten in nur ganz wenigen Fällen anerkannt. 20

21 ÄRZTE UND STEUERN F) STEUERLICHE BEGÜNSTIGUNGEN / GEWINNFREIBETRAG Es gibt neben der bereits erwähnten Pauschalierung weitere steuerlicher Begünstigungen: 1. Freibeträge und Prämien für - Forschungsfreibetrag von 25% bzw. 35% für die Entwicklung und Verbesserung volkswirtschaftlich wertvoller Erfindungen. Alternativ 25% für experimentelle Forschung und (wissenschaftliche) Entwicklungen. Seit 2005 ist auch die in Auftrag gegebene Forschung und experimentelle Entwicklung für Aufwendungen i.h.v. max pro Jahr bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen begünstigt. Für die beiden letzteren kann alternativ auch eine Forschungsprämie i.h.v. 8% in Anspruch genommen werden. - Dienstnehmerfortbildung (auch für interne Fortbildung): Der Bildungsfreibetrag beträgt 20% der Aufwendungen in externe und innerbetriebliche Aus- und Fortbildungs-maßnahmen. Achtung: Pauschale Höchstgrenze für innerbetriebliche Aufwendungen von je Kalendertag! Die Bildungsprämie kann man alternativ zum Bildungsfreibetrag beanspruchen, jedoch nur für Aufwendungen in externe Aus- und Fortbildung. Sie beträgt 6%-und ist steuerfrei. 2. Gewinnfreibetrag: natürliche Personen können für alle betrieblichen Einkunftsarten einen Freibetrag von 13 % des Gewinnes geltend machen. (Veräußerungsgewinne, die beim Verkauf einer gesamten Unternehmung anfallen, können jedoch nicht zur Anwendung gebracht werden). a. Dabei gibt es einen automatisch gewährten Grundfreibetrag von 13% von einem Gewinn bis zu max ohne Bedingungen (daher max ). Da dieser vom Finanzamt automatisch berücksichtigt wird, muss er nicht eigens in der Steuererklärung eingetragen werden. b. Sollen auch jenseits der Grenze weitere Gewinne berücksichtigt werden, geht dies nur, soweit der zu berücksichtigende Gewinn durch Investitionen im aktuellen Jahr in begünstigte Wirtschaftsgüter gedeckt ist - und das bis zu einer maximalen Gewinngrenze von Das ergibt einen maximalen zusätzlichen Freibetrag von beide Freibeträge zusammen können daher maximal ausmachen. Dieser investitions-bedingte Freibetrag muss auf der Steuererklärung - getrennt nach körperlichen Wirtschaftsgütern und Wertpapieren - extra eingetragen werden. Die diesem zweiten Freibetrag zugrunde liegenden Wirtschaftsgüter sind in einem eigenen Verzeichnis festzuhalten, dass auf Verlangen dem Finanzamt vorzulegen ist. Die AfA wird durch den Gewinnfreibetrag nicht beeinflusst und parallel ist auch die vorzeitige Abschreibung gemäß 7a möglich. (Die vorzeitige Abschreibung 7a führt nur zu einer Verschiebung der Steuerschuld und muss im AVZ eigens ausgewiesen sein.) 21

22 ÄRZTE UND STEUER Wird die Basispauschalierung oder die Pauschalierungsverordnung angewandt, steht nur der Gewinn-Grundfreibetrag zu. Begünstigte Wirtschaftsgüter für den investitions-bedingten Gewinnfreibetrag sind die abnutzbaren, ungebrauchten (daher neuen) körperlichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einer Mindestabschreibedauer von 4 Jahren, wenn sie in der inländischen Betriebsstätte eingesetzt werden. Dabei ist egal, ob Sie sie selber herstellten oder anschafften. Dazu kommen noch die Wertpapiere gemäß 14 Abs. 7 Z4, die mindestens 4 Jahre im Anlagevermögen sind. Ausgenommen für den investitions-bedingten Gewinnfreibetrag sind: PKWs und Kombis, Luftfahrzeuge, geringwertige Wirtschaftsgüter, gebrauchte Wirtschaftsgüter und Wirtschaftsgüter, für die der Forschungsfreibetrag II oder III oder eine Forschungsprämie in Anspruch genommen wurde. NEU: Investitionen in Gebäude und Mieterinvestitionen (zb Adaptierungskosten für ein gemietetes Büro) sind ab 2010 begünstigt (Voraussetzung: Beginn der Bauausführung nach dem ). 3. Begünstigung für nicht entnommene Gewinne Diese Begünstigung läuft mit 2009 aus und kann ab 2010 nicht mehr genutzt werden. 4. Verlustvortrag Verluste werden bei Vorhandensein anderer Einkünfte in der Regel immer mit diesen gegengerechnet und damit ausgeglichen. Hatten Sie im Vorjahr einen Verlust aus einer selbständigen Tätigkeit und waren parallel dazu in einer nichtselbständig Tätigkeit (Dienstnehmer), wurde der Verlust in der Regel bereits mit der Einkunft aus dem Dienstverhältnis gegengerechnet. Für diesen sogenannten vertikalen Verlustausgleich gibt es nur wenige Ausnahmen (wenn der Unternehmensschwerpunkt im Verwalten von unkörperlichen Wirtschaftsgütern wie Lizenzen, Autorenwerke, Beteiligungen, Forderungen etc oder in der gewerblichen Vermietung von Wirtschaftsgütern wie etwa Leasinggesellschaften liegt.) Verluste, die wegen mangelnder anderer Einkünfte nicht gegengerechnet werden können oder wegen den obigen seltenen Ausnahmen nicht gegengerechnet werden dürfen, können in die Folgejahre übernommen werden (vorgetragen werden). Der Vortrag ist allerdings maximal für 3 Jahre möglich, danach verfällt ein Verlust; (Ausnahme: Anlaufverluste der ersten 3 Jahre bei E/A-Rechnern, die vor 2007 entstanden sind, bleiben unbeschränkt vortragsfähig). Die Verluste aus den letzten 3 Jahren können maximal bis zur Grenze von 75% des aktuellen Jahresgewinnes gegengerechnet werden und als Sonderausgabe abgesetzt werden. Was durch diese 75%-Grenze an Verlusten nicht verwertet werden kann, kann im nächsten Jahr unter Beachtung der zwei Regeln (max. aus den letzten 3 Jahren / max. 75%) berücksichtigt werden. 22

23 ÄRZTE UND STEUERN G) WERBUNGSKOSTEN BEI NICHTSELBSTÄNDIGER TÄTIGKEIT Wenn Sie oder Ihr Partner auch in einem Dienstverhältnis stehen, können Sie zusätzlich nachfolgende Werbungskosten bei der Steuererklärung absetzen. Werbungskosten sind Aufwendungen oder Ausgaben, die zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen (des beruflichen Einkommens) dienen und nicht die private Lebensführung betreffen. Werbungskosten können im Gegensatz zu den Sonderausgaben in jeder beliebigen Höhe geltend gemacht werden. Diese Ausgaben müssen dem Finanzamt mit Rechnungen, Zahlungsbelegen o.ä. nachgewiesen werden. Werbungskostenpauschale Für Werbungskosten wird bei der Steuerberechnung durch den Arbeitgeber automatisch ein Betrag von 132 berücksichtigt, d.h. nur wenn man mehr als diesen Betrag geltend machen kann, wirkt es sich steuermildernd aus. Das Wichtigste: Belege sammeln! Sammeln Sie bitte die Belege über das gesamte Jahr und legen sie vielleicht bereits nach Sachgruppen getrennt zusammen. Sammeln Sie lieber mehr Belege als zuwenig. Nicht benötigte Belege kann man später immer noch wegwerfen. Nicht eindeutige Angaben auf den Belegen wie "Sachbuch" ergänzen Sie bitte auf der Rückseite mit der genauen Bezeichnung des Titels. Was muss ein Beleg enthalten? Name und Anschrift des Verkäufers. Name und Anschrift des Käufers (erst bei Rechnungen über ). Datum des Kaufes. Genaue Menge, Art und Bezeichnung der Ware. ABC der Werbungskosten: Absetzung für Abnutzung (AfA) Werkzeuge und Arbeitsmittel (PC etc), die bis zu 400 kosten, können in dem Kalenderjahr abgesetzt werden, in dem sie angeschafft wurden. Sind die Anschaffungskosten höher als 400, können sie nur verteilt über die gewöhnliche Nutzungsdauer abgesetzt werden (AfA). Erfolgt die Anschaffung nach dem 30. Juni des betreffenden Jahres, so kann für das erste Jahr nur die halbe AfA abgesetzt werden. PC: es ist ein Privatanteil von 40 % abzuziehen. Eine niedrigere private Nutzung ist von Ihnen nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen. Zusätzlich zum Computer (= PC, Bildschirm und Tastatur) sind auch die erforderlichen Ausgaben für die notwendige Software, CD S, DVD s, Drucker, Handbücher, Papier, Maus, Scanner, usw., absetzbar. Arbeitsessen nur, wenn sie im Rahmen einer Dienstbesprechung stattfinden. Es kann nur 50% des Betrages geltend gemacht werden. 23

24 ÄRZTE UND STEUER Arbeitskleidung nur wenn es sich um typische Berufsbekleidung oder Schutzbekleidung handelt, nicht jedoch Bekleidung, die üblicherweise auch außerhalb der Berufsausübung getragen werden kann. Arbeitsmaterial voll absetzbar (Schreibmaterial, Papier, Hefter...) z.b. wenn für Fortbildung gebraucht Arbeitszimmer da bei einem Dienstverhältnis der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit (daher: mehr als 50% der Arbeitszeit) fast immer in den Räumen des Dienstgebers ist, sind Arbeitszimmer bei Dienstnehmern fast nie absetzbar. Ausnahme: Heimarbeitsplätze. Ist Ihr Arbeitszimmer dem Grunde nach abzugsfähig, dann können Sie folgende Kosten bei der Veranlagung geltend machen: anteilige Mietkosten, anteilige Anschaffungskosten bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen, anteilige Betriebskosten wie Strom, Heizung, Müll, Internet, Telefon Aus- und Fortbildungskosten sind voll absetzbar. EDV-Kurse, Sprachkurse wenn ein konkreter Nutzen für den Beruf vorliegt, Studium (Studiengebühren / Sachbücher ), Fachhochschule, Akademien. Absetzbar sind nicht nur die Kosten für die Ausbildung selbst (Seminarkosten, Büromaterial), sondern auch die Fahrtkosten, die Reisekosten, und die Nächtigungskosten. Berufsförderungsbeiträge Gewerkschaftsbeiträge: Voll absetzbar (wird nicht in Pauschale eingerechnet) - In einer eigenen Spalte des Antragsformulars einzutragen. Wenn der Gewerkschaftsbeitrag direkt vom Dienstgeber abgezogen wird, ist er bereits berücksichtigt und braucht nicht extra angegeben zu werden. Betriebsratsumlagen Die Betriebsratsumlage wird zwar im Zuge der Personalverrechnung von der Firma einbehalten, wirkt sich aber da noch nicht steuermindernd aus. Bei der ANV können Sie die Betriebsratsumlage jedoch steuermindernd geltend machen, indem sie die Beträge, die monatlich einbehalten wurden, unter Sonstige Werbungskosten eintragen. Familienheimfahrten und Kosten für doppelte Haushaltsführung Arbeiten Sie so weit weg von Ihrem Familienwohnsitz, dass Sie nicht täglich heimfahren können, können Sie die Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung und für Familienheimfahrten als Werbungskosten geltend machen. Als Familienwohnsitz gilt dabei jener Ort, an dem Sie mit Ihrem Ehepartner oder Lebensgefährten einen gemeinsamen Hausstand unterhalten, der den Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen bildet. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Der Beschäftigungsort ist so weit vom Familienwohnsitz entfernt, dass eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden kann (jedenfalls ab einer Entfernung von 120 km, bei Begründung auch darunter - etwa mehr als 2 h Fahrzeit pro Strecke). 24

25 ÄRZTE UND STEUERN Die Verlegung des Familienwohnsitzes in die Nähe des Beschäftigungsortes muss aus einem der folgenden Gründe unzumutbar sein: o (Ehe)Partner ist am Familienwohnsitz berufstätig und verdient mehr als jährlich. o o o o Sie üben eine zweite Berufstätigkeit in der Nähe des Familienwohnsitzes aus. Wenn von vorneherein mit Gewissheit anzunehmen ist, dass die auswärtige Tätigkeit mit vier bis 5 Jahren befristet ist. Es ist jederzeit eine berufliche Versetzung an einen anderen Ort möglich (z.b. bei Bauarbeitern, Leiharbeitern). Am Familienwohnsitz im gemeinsamen Haushalt wohnen unterhaltsberechtigte und betreuungsbedürftige Kinder, und eine Mitübersiedlung Ihrer ganzen Familie ist aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar. o Sonstige schwerwiegende Gründe sprechen gegen eine Wohnsitzverlegung (z.b. Pflegebedürftigkeit von im Haushalt lebenden Angehörigen). Ist die Verlegung des Familienwohnsitzes aus einem der obigen Gründe unzumutbar, so können Sie die Kosten für die doppelte Haushaltsführung auf Dauer von der Steuer abschreiben. Liegen obige Voraussetzungen jedoch nicht vor, können die Kosten für eine beruflich veranlasste Gründung eines zweiten Haushalts am Beschäftigungsort vorübergehend geltend gemacht werden. Für Verheiratete oder in Lebensgemeinschaft Lebende wird ein Zeitraum von 2 Jahren, für Alleinstehende ein Zeitraum von 6 Monaten anerkannt. Eine Familienheimfahrt (steuerlich max. 1x pro Woche hin und retour) ist die Fahrt vom Wohnsitz am Arbeitsort zum Wohnort der Familie. Sind wöchentliche bzw. monatliche Familienheimfahrten auf Grund der Entfernung (zb Ausland) völlig unüblich, kann nur eine geringere Anzahl an Familienheimfahrten geltend gemacht werden. Der Zeitraum, für den diese Familienheimfahrten geltend gemacht werden können, ist grundsätzlich beschränkt: - Einem ledigen Arbeitnehmer wird zugemutet, dass dieser etwa nach einem halben Jahr seinen Wohnsitz in die Nähe des Arbeitsortes verlegt. - Bei einem Verheirateten beträgt dieser Zeitraum ca. zwei Jahre. Im Einzelfall kann dieser Zeitraum, wenn wichtige Gründe vorliegen, durchaus länger sein. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn es sich um einen befristeten Dienstvertrag handelt bzw. wenn auf Grund der Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden nahen Angehörigen die Verlegung des Familienwohnsitzes nicht zugemutet werden kann. Das Gehalt des Ehegatten am Familienwohnsicht muss eine Grenze von mindestens 2200 betragen. Absetzbare Aufwendungen: Wohnungskosten (Miete, Betriebskosten, Strom, Gas, usw.) einschließlich der erforderlichen Einrichtungsgegenstände für die Wohnung (max monatlich) Kosten eines Hotelzimmers (max monatlich) 25

26 ÄRZTE UND STEUER Familienheimfahrten gilt folgende Regelung: Absetzbar sind hier die tatsächlich entstandenen Fahrtkosten (Kilometergeld bei Verwendung des eigenen KFZ, Bahn, Bus, Flug). Allerdings sind die Fahrtkosten jedoch mit dem Höchstbetrag des großen Pendlerpauschales bzw. 244,25 pro angefangenem Monat begrenzt. Vom Arbeitgeber steuerfrei ausbezahlte Ersätze sind davon abzuziehen. Vor allem bei Allein-stehenden ist darauf zu achten, ob auch tatsächlich zusätzliche Kosten anfallen. Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten können dann nicht geltend gemacht werden, wenn im Heimatort keine eigene Wohnung vorhanden ist (z.b. kostenlose Wohnung bei Eltern). Fachliteratur voll absetzbar (Fachzeitschriften, Fachsoftware, Fachbücher) Fahrtkosten voll absetzbar im Zuge von Aus- und Fortbildungen, Dienstzuteilungen, Dienstbesprechungen, Familienheimfahrten, außer wenn der Dienstgeber einen Fahrtkostenersatz zahlt. Wird ein Ersatz von weniger als das amtliche Kilometergeld (0,36 /km) durch den Dienstgeber bezahlt (er ersetzt zb nur die Kosten für die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels, aber man fährt mit dem privaten PKW), kann man die Differenz absetzen. Führen Sie dazu ein Fahrtenbuch mit folgenden Angaben: Datum, Uhrzeit, Kilometerstand bei Abfahrt/Ankunft, Ort der Abfahrt/Ankunft. Fehlgelder Kassenfehlbeträge, die der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber ersetzen muss, sind Werbungskosten. Führerschein Besteht ein Zusammenhang mit der von Ihnen ausgeübten (verwandten) Tätigkeit sind Kosten für den Erwerb eines Führerscheins für LKW, LKW mit Anhänger oder Autobus von der Steuer absetzbar. Hinweis: Die Kosten zur Erlangung des PKW- Führerscheins sind nicht absetzbar! Nächtigungsgelder für Dienstreisen (inkl. Fortbildungen) voll absetzbar (ohne Nachweis 15 ). Der Kostenersatz durch den Dienstgeber ist jedoch abzuziehen. (Üblicherweise werden Kosten für die Nächtigung durch den Dienstgeber voll übernommen. Nächtigungsgebühr kann anfallen, wenn Hotelzimmer weniger als 15 kostet, in diesem Fall die Differenz abzugsfähig, oder ein Teil der Kosten ist selbst zu bezahlen (hier ist ein Beleg erforderlich). Pendlerpauschale ist nur dann absetzbar, wenn sie noch nicht vom Dienstgeber berücksichtigt ist. Die Eintragung erfolgt im Antragsformular in einer eigenen Spalte. Überprüfen Sie Ihren Anspruch, es kann sich lohnen (ab 20 km einfache Wegstrecke haben Sie sicher einen Anspruch). Bei Antrag beim Dienstgeber erfolgt der Abzug laufend und wird dann in der Steuererklärung nicht mehr extra angeführt. 26

27 ÄRZTE UND STEUERN Prozesskosten in Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit ist absetzbar Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten Müssen Sie anlässlich der Beendigung Ihres Dienstverhältnisses Kosten für vom Arbeitgeber bezahlte Aus- und Fortbildung zurück bezahlen, können Sie den Aufwand als Werbungskosten geltend machen. Strafen Strafen sind grundsätzlich nicht von der Steuer absetzbar. Einzige Ausnahme: Sie erhalten eine Geldstrafe, die in ursächlichem Zusammenhang mit Ihrer Berufstätigkeit steht und Sie können nachweisen, dass die Strafe vom Verschulden unabhängig angefallen ist oder auf ein nur geringes Verschulden zurückzuführen ist. Beispiel: Bei einer Ladetätigkeit parken Sie vorschriftswidrig. In dem Fall können Sie die Geldstrafe als Werbungskosten geltend machen. Taggelder / Nächtigungsgelder Taggelder sind voll absetzbar (je Stunde 2,20 ; je vollen Tag = 12 Stunden 26,40 ), wenn sie im Zuge einer Dienstreise/Schulung usw. anfallen Wenn Sie also für Seminare etc eine Dienstreise machen, führen Sie bitte Aufzeichnungen darüber mit Datum - Abreiseuhrzeit - Zielort - Uhrzeit der Rückkehr. Wenn Sie zusätzlich irgendwo übernachten, steht Ihnen das Nächtigungsgeld zu. Telefon/Internetkosten im Ausmaß der beruflichen Nutzung absetzbar eigene Schätzung: anteilsmäßig Umzugskosten sind voll absetzbar bei beruflicher Veranlassung: Umzug beim erstmaligen Antritt eines Dienstverhältnisses Umzug beim Wechsel des Dienstgebers Umzug im Falle einer dauernden Versetzung durch den gegenwärtigen Dienstgeber Umzug zur Vermeidung eines unzumutbar langen Arbeitsweges Trifft einer der oben aufgezählten Fälle auf Sie zu, dann können Sie die Ausgaben zur Erlangung der Wohnung am Dienstort (Inserate, Vermittlungsprovisionen, usw.) und Kosten für den Transport des Hausrates absetzen. Voraussetzung für die Absetzbarkeit von Umzugskosten ist allerdings die Aufgabe des bisherigen Wohnsitzes! 27

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