RevisionsPraktiker. RevisionsPraktiker.de 04 05/2013. Finanz Colloquium

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "RevisionsPraktiker. RevisionsPraktiker.de 04 05/2013. Finanz Colloquium"

Transkript

1 RevisionsPraktiker 04 05/2013 RevisionsPraktiker.de Herausgeber: Holger Aurisch Bereichsleiter Interne Revision Volksbank Breisgau Nord eg Axel Becker Bereichsleiter Revision Südwestbank AG Rainer Eckart Leiter Revision Deutsche WertpapierService Bank AG Detlef Hayn Abteilungsleiter Kreditrevision Sparkasse Essen Heimo Heimann Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner CASIS Heimann Buchholz Espinoza Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kai Kreische Bundesbankdirektor, Hauptgruppenleiter Bankgeschäftliche Prüfungen Deutsche Bundesbank Helge Lautenbach Managing Director Business and Regulatory Development CE & Change Management Group Audit Deutsche Bank AG Klaus Ott Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner Financial Services, Regulatory & Compliance KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Thorsten Pegelow Leiter Unternehmensbereich Revision Hamburger Sparkasse AG Thomas Ramke Leiter Revision Risk, Finance & Support Volkswagen Financial Services AG Andreas Reimann Bereichsleiter Revision Deutsche Postbank AG Dr. Michael Schiwietz stv. Bereichsleiter Revision Leiter Steuerungsrevision UniCredit Bank AG Dr. Gebhard Zemke Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Leiter Banken und Finanzdienstleister BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Finanz Colloquium Heidelberg AKTUELLE FACHINFORMATIONEN INNOVATIVE PRÜFUNGSANSÄTZE EFFIZIENTE REVISIONSPROZESSE Armin Scharpf Neu-Produkt-Prozess: Wirkungsvolle Prüfungsansätze zur Beurteilung von neuen Geschäftsaktivitäten Thomas Kredel Praxisbericht: Risk & Control Self-Assessment Dr. Hans Richter Abschlusspublizität: Strafrechtliche Risiken der Rechnungslegung Dr. Stephan R. Lauer Herausforderung Projektbegleitung: Methodenspektrum der IT-Revision Marion Tonkel Pfandbriefbanken: Prüfung von Beleihungswertgutachten gewerblicher Immobilien im Inland Ralf Messenkopf Outsourcing: Prüfung outgesourcter Kreditportfolien aus Kreditverkäufen Mit freundlicher Unterstützung von:

2 Inhalt BEITRÄGE 52 Neu-Produkt-Prozess: Wirkungsvolle Prüfungsansätze zur Beurteilung von neuen Geschäftsaktivitäten Armin Scharpf, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Bayern Auftretende Lücken im Neu-Produkt-Prozess hinterlassen i. d. R. auch Defizite im Risikomanagement. Die Revision kann hier präventiv wirken, indem sie besonderen Wert auf eine vollständige Risikoidentifizierung und -analyse sowie eine fundierte Risikobewertung legt. 60 Praxisbericht: Risk & Control Self- Assessment Thomas Kredel, TARGOBANK AG & Co. KGaA Neben den klassischen internen Kontrollverfahren eines Unternehmens verfolgt die TARGOBANK einen besonderen Ansatz, der die Effizienz und Wirksamkeit ihres Kontrollumfelds überprüft: Der Risk & Control Self-Assessment-Prozess der TARGOBANK hat eine regelmäßige Bewertung der Kontrollqualität zum Ziel und trägt kontinuierlich dazu bei, potenzielle Risiken zu bewerten und aufgetretene Schwachstellen zeitnah zu beheben. 66 Abschlusspublizität: Strafrechtliche Risiken der Rechnungslegung Dr. Hans Richter, Staatsanwaltschaft Stuttgart Strafbarkeitsrisiken des (Top-)Managements sind verstärkt nicht mehr im Bereich der Untreue gem. 266 StGB, sondern bei den Delikten des Rechnungswesens Gegenstand von Strafverfahren. Strafbar sind insoweit Verstöße gegen anerkannte Buchhaltungsstandards, mit denen häufig auch die Straftat der Kursmanipulation verbunden ist. Revision und Compliance sind daher zur Risikobegrenzung besonders gefordert. 72 Herausforderung Projektbegleitung: Methodenspektrum der IT-Revision Dr. Stephan R. Lauer, Landesbank Baden-Württemberg Projektbegleitende Prüfungen stellen im Repertoire des Revisors eine ganz eigene Herausforderung dar speziell dann, wenn man sich nicht allein auf die ordnungsgemäße Durchführung beschränken will, sondern auch inhaltliche Aspekte eine Rolle spielen. Neben der richtigen Zusammenstellung von Prüfungszielen, -format und -gegenstand sind klare Spielregeln zu Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Geprüften wichtige Erfolgsfaktoren. Dabei helfen eine geeignete technische Plattform ebenso wie die Abstufung von Beanstandungen in verschiedene Revisionsanmerkungen. Impressum RevisionsPraktiker AKTUELLE FACHINFORMATIONEN INNOVATIVE PRÜFUNGSANSÄTZE EFFIZIENTE REVISIONSPROZESSE w.revisionspraktiker.de Titelfoto Montafon Tourismus/Alex Kaiser w.montafon.at ISSN Redaktion Michael Helfer, Chefredakteur und VisdP Dr. Patrick Rösler, stellv. Chefredakteur Corinna van der Eerden, stellv. Chefredakteurin Dr. Christian Göbes Frank Sator Marcus Michel Jürgen Blatz Christine Glemser Thomas Göhrig Jörg Wehmeyer Koordination/Korrektorat Sponsoring/Anzeigenleitung Leiterin Kunden-/Aboservice Rezensionen Produktionsleitung 50

3 Vorschau Demnächst im Heft 78 Pfandbriefbanken: Prüfung von Beleihungswertgutachten gewerblicher Immobilien im Inland Marion Tonkel, COREALCREDIT BANK AG Der nachfolgende Artikel befasst sich mit den wesentlichen Aspekten der Prüfung von Beleihungswertgutachten von gewerblichen Immobilien im Inland. Dabei wird ein Schwerpunkt auf ältere Büroimmobilien gelegt, da sich hier ein erhöhtes Risikopotenzial für die Bank ergeben kann, wenn wertbeeinflussende Bewertungsparameter nicht risikoorientiert angesetzt werden. 86 Outsourcing: Prüfung outgesourcter Kreditportfolien aus Kreditverkäufen Ralf Messenkopf,COREALCREDIT BANK AG Der nachfolgende Text befasst sich mit der Auslagerung von Retail-Kreditportfolien im Zuge strategischer bzw. wirtschaftlicher Entscheidungen. Dabei liegt der Schwerpunkt der Darstellung auf dem Outsourcing von sog. Nicht-Zustimmern. Im Zuge von Portfolio-Verkäufen ergeben sich hierbei für den Verkäufer besondere Pflichten, da bei einem Verkauf wirtschaftlicher und rechtlicher Eigentümer auseinanderfallen, falls die Kunden einer Übertragung des Kreditverhältnisses nicht zustimmen. Die Prüfung von EWB-Prozessen Andreas Gertz, Sparkasse Essen In dem Beitrag wird beschrieben, in welcher Form die Prüfung der EWB-Prozesse durch die Interne Revision eines Kreditinstituts erfolgen kann. Dabei werden Analyse und Prüfungshandlungen akut ausfallgefährdeter und bereits ausgefallener Kreditengagements anhand ausgewählter Checklisten bei der Ermittlung und Fortschreibung der Risikovorsorge dargestellt. Interne Revision in der Schweiz ein Modell für Deutschland Jean Philipp Schumacher, Zürcher Kantonalbank Der Artikel beschreibt die Einbettung der Internen Revision in Schweizer Banken und stellt einen Vergleich an mit der Situation in Deutschland unter Berücksichtigung der Vorgaben des aktuellen BIS- Papiers The internal audit function in banks. SERVICE 93 RevisionsPartner 94 Rezensionen Satz MetaLexis, Niedernhausen Druck best response GmbH, Bruchsal Preise Jahresabonnement Inland: 99, inkl. USt., zzgl. 9, Versand. Erscheinung: 6x jährlich. Einzelheft: 20, inkl. USt., zzgl. 1,45 Versand. Abonnementkündigung nur mit Frist von 4 Wochen vor Ende des Bezugszeitraums möglich. Geschäftsführung Dr. Christian Göbes Frank Sator Dr. Patrick Rösler Marcus Michel Michael Helfer Sitz der Gesellschaft ist Heidelberg Amtsgericht Mannheim HRB Nr Umsatz-Identifikationsnummer gemäß 27a Umsatzsteuergesetz: DE Firmenanschrift & inhaltliche Verantwortung Finanz Colloquium Heidelberg GmbH Plöck 32a Heidelberg Telefon: info@fc-heidelberg.de Internet: w.fc-heidelberg.de 51

4 Revisionsorganisation Kreditrevision Steuerungsrevision Filialrevision IT-Revision Allgemeinrevision Deliktrevision Prüfung von Gutachten bei Pfandbriefbanken Prüfung von Beleihungswertgutachten von gewerblichen Immobilien im Inland. Autor: Marion Tonkel, Revisorin, Interne Revision, Prüfung der Geschäftsprozesse Kreditbearbeitung, Sicherheitenbewertung und Kreditrisikocontrolling, COREALCREDIT BANK AG. Diskutieren Sie zum Thema dieses Beitrags mit anderen BankPraktikern in unserem FCH Blog: blog.fc-heidelberg.de Diesen Beitrag finden Sie dort unter der Rubrik: Bereichsübergreifende Themen (u. a. Revision, Vorstand, Personal).» Ein korrektes bzw. sachgerechtes Gutachten ist die Basis für eine fundierte Kreditentscheidung, die eine risikoorientierte Bewertung der Sicherheit voraussetzt. «I. Einleitung w Eine Refinanzierung von Darlehen über Hypotheken-Pfandbriefe gewinnt für Kreditinstitute aufgrund der aktuellen Kapitalmarktlage und der Einführung von Basel III noch mehr an Bedeutung. Als Sicherheit für die Hypotheken-Pfandbriefe dienen die bis zu 60% des Beleihungswerts grundpfandrechtlich belasteten Immobilien. Die Sicherheiten werden in Deckung genommen und bilden den Deckungsstock. Die Ermittlung des Beleihungswerts basiert auf dem Beleihungswertgutachten, welches den Anforderungen des Pfandbriefgesetzes und der Beleihungswertverordnung entsprechen muss. Darüber hinaus ist ein korrektes bzw. sachgerechtes Gutachten die Basis für eine fundierte Kreditentscheidung, die eine risikoorientierte Bewertung der Sicherheit voraussetzt. In den nachfolgenden Ausführungen wird neben einer komprimierten Darstellung der wesentlichen Anforderungen an das Beleihungswertgutachten sowie an die Gutachter der Schwerpunkt bezüglich der Prüfungsaspekte bzw. praktischen Prüfungsansätze auf Gutachten von gewerblichen Immobilien, insbesondere von älteren Büroimmobilien im Inland, gelegt. Gerade ältere Büroimmobilien bergen potenziell höhere Risiken in Bezug des Sicherheitenwerts bzw. höhere Modernisierungs kosten. Hier gilt es im Rahmen der Prüfung dieser Gutachten besonders kritisch bestimmte bzw. risikosensitive Bewertungsparameter zu hinterfragen. Auf ggf. bestehende Erleichterungsregelungen, z. B. im Kleindarlehensbereich, wird explizit nicht eingegangen. II. Anforderungen an das Beleihungswertgutachten und die Gutachter nach dem Pfandbriefgesetz und der Beleihungswertverordnung 1. Beleihungswertgutachten Die Anforderungen an ein Beleihungswertgutachten ergeben sich aus 14 (Beleihungsgrenze) und 16 (Beleihungswertermittlung) des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) in Verbindung mit der seit dem gültigen Beleihungswertverordnung (BelWertV), die die Anforderungen des Pfandbriefgesetzes konkretisiert. Die grundlegenden Vorgaben für Beleihungswertgutachten werden durch 5 Abs. 3 der BelWertV festgelegt. Hiernach muss das Gutachten zur Objekt- und Standortqualität, zum regionalen Immobilienmarkt, zu den rechtlichen und tatsächlichen Objekteigenschaften und zur Beleihungsfähigkeit des Objekts, seine Verwertbarkeit und Vermietbarkeit Stellung nehmen. Das Gutachten hat sich auch damit auseinander zu setzen, ob für die begutachtete Immobilie ein genügend großer potenzieller Käufer- und Nutzerkreis besteht und somit die nachhaltige Ertragsfähigkeit der Immobilie anhand ihrer vielseitigen Verwendbarkeit und ihrer aus reichenden Nutzbarkeit durch Dritte gewährleistet ist (Drittverwendungsfähigkeit). Ein im Zeitverlauf erwarteter Verlust ist darzustellen und insbesondere bei der Bemessung des Modernisierungsrisikos ( 11 Abs. 7) und der Restnutzungsdauer ( 12 Abs. 2) zu berücksichtigen. Die wesentlichen Bewertungsparameter und getroffenen Annahmen sind nachvollziehbar darzulegen und zu begründen. Alle den Sach- und Ertragswert beeinflussenden Umstände, insbesondere auch etwaige Nutzungsbeschränkungen, Dienstbarkeiten, Duldungsverpflichtungen, Vorkaufsrechte, Baulasten etc. sind zu nennen, zu beachten und ggf. wertmindernd zu berücksichtigen. 78

5 Ableitend aus den vorgenannten inhaltlichen Anforderungen an ein Beleihungswertgutachten sind somit zu den wesentlichen Bewertungsparametern (z. B. Bodenwert, Rohertrag, Drittverwendungsfähigkeit) ausreichende Begründungen aufzuführen, damit der jeweilige Ansatz für Dritte nachvollziehbar bzw. auch belegbar ist. Dies beinhaltet auch den Verweis auf die entsprechenden Datenquellen (z. B. Richtwerte Gutachterausschuss). Eine Grundanforderung für die Berücksichtigung der Immobiliensicherheit für die Pfandbriefdeckung ist die Beauftragung des Gutachters für das Beleihungswertgutachten durch die Pfandbriefbank. Eine Ausnahme besteht in den Fällen, wenn im Rahmen von Portfolioverkäufen oder Kooperationen (z. B. Konsortial kredit) Gutachten von anderen Kreditinstituten oder Versicherungsunternehmen vorgelegt werden, die den Anforderungen der BelWertV entsprechen, eine Plausibilitätsprüfung der angesetzten Bewertungsparameter durchgeführt und das Ergebnis dieser Prüfung dokumentiert wurde 1. In diesen Fällen sollte neben der Einhaltung der BelWertV geprüft werden, ob der Auftraggeber für das Gutachten das Kreditinstitut ist und der Gutachter nicht bereits für den Darlehensnehmer tätig war. Des Weiteren sollte die Überprüfung einer ausreichend dokumentierten Plausibilisierung der einzelnen bzw. wesentlichen Bewertungsparameter incl. der entsprechenden Nachweise ebenfalls Gegenstand der Prüfungshandlungen sein. Entsprechend 16 Abs. 1 PfandBG und 6 BelWertV muss der für Beleihungswertermittlungen zuständige Gutachter über die hierzu notwendige Berufserfahrung sowie über die notwendigen Fachkenntnisse für Beleihungswertermittlungen verfügen. Darüber hinaus wird in 6 BelWertV festgelegt, dass eine entsprechende Qualifikation bei Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung bestellt oder zertifiziert worden sind, vermutet wird. Bei der Auswahl von Gutachtern hat sich die Pfandbriefbank davon zu überzeugen, dass der Gutachter neben langjähriger Berufserfahrung in der Wertermittlung von Immobilien speziell über die zu Erstellung von Beleihungswertgutachten notwendigen Kenntnisse, insbesondere bezüglich des jeweiligen Immobilienmarkts und der Objektart, verfügt. In der Regel verfügen die bei Pfandbriefbanken angestellten Gutachter über eine Zertifizierung der HypZert GmbH, zu der eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC vorliegt. Im Rahmen der Prüfung sollte überprüft werden, ob eine gültige Zertifizierung vorhanden ist und die von der HypZert fortlaufende Informations- und Weiterbildungsverpflichtung eingehalten wird, damit eine Gewährleistung des vorgebenden Qualitätsstandards gegeben ist. Die Überprüfung dieser Anforderung gilt auch für extern eingeschaltete Gutachter. Eine entsprechende Qualifikation ist auch bei öffentlich bestellten Sachverständigen zu unterstellen. Im Rahmen der Prüfung von Beleihungswertgutachten sollte auch die Prüfung der Qualifikation der Gutachter Gegenstand einer System prüfung der Internen Revision sein, um einerseits die ordnungsgemäße Umsetzung der Vorgaben aus dem PfandBG und der BelWertV zu eruieren und anderseits einen ggf. bestehenden Handlungsbedarf zur Sicherung des Qualitätsstandards aufzuzeigen.» Gerade ältere Büroimmobilien bergen potenziell höhere Risiken in Bezug des Sicherheitenwerts bzw. höhere Modernisierungskosten. Hier gilt es im Rahmen der Prüfung dieser Gutachten besonders kritisch bestimmte bzw. risikosensitive Bewertungs parameter zu hinterfragen. «Es dürfen keine Gutachten berücksichtigt werden, die vom Darlehensnehmer vorgelegt werden oder in Auftrag gegeben worden sind. 2. Gutachter Neben der Qualifikation bestehen auch Vorgaben zur Unabhängigkeit des Gutachters. Nach 7 Abs. 1 der BelWertV muss der Gutachter sowohl vom Kreditaquisitions- und Kreditentscheidungsprozess als auch von der Objektvermittlung, -verkauf und -vermietung sowie vom Darlehensnehmer unabhängig sein. Der Gutachter darf somit nicht den Beleihungswert festsetzen oder den Kredit bearbeiten. Entsprechende interne schriftliche Regelungen sollten hierzu vorhanden und insbesondere im Auftragsschreiben (Letter of Instruction) bei Einschaltung eines externen Gutachters als Verpflichtung enthalten sein. Auch sollte im Rahmen der Prüfung z. B. darauf geachtet werden, ob ggf. der Gutachter in der Vergangenheit in einer Marktwertermittlung und/oder Portfoliobewertung im Auftrag des Darlehensnehmers involviert war. 1 Vgl. BelWertV 5 Abs

6 » Im Rahmen der Prüfung von Beleihungswertgutachten sollte auch die Prüfung der Qualifikation der Gutachter Gegenstand einer Systemprüfung der Internen Revision sein, um einerseits die ordnungsgemäße Umsetzung der Vorgaben aus dem PfandBG und der BelWertV zu eruieren und andererseits einen ggf. bestehenden Handlungsbedarf zur Sicherung des Qualitätsstandards aufzuzeigen. «2 FTD v ,Aufschwung geht am Büromarkt vorbei. 3 Vgl. BelWertV 3 Abs Vgl. PfandBG 16Abs Vgl. BelWertV 8 Abs Vgl. BelWertV Anl Vgl. BelWertV 5 Abs. 4. Zusätzlich ergeben sich aus dem 16 PfandbG und 7 Abs. 2 BelWertV Anforderungen zur Funktionstrennung hinsichtlich der bei Pfandbriefbanken intern angestellten Gutachter. Deren Gutachten dürfen nur dann zugrunde gelegt werden, wenn aufbauorganisatorisch sichergestellt ist, dass die betreffenden Gutachter nur der Geschäftsleitung verantwortlich oder Teil einer Gutachtereinheit sind, die nicht einem Bereich zugeordnet werden, die für die Anbahnung von Immobilienkreditgeschäften zuständig ist. Hier sollte geprüft werden, ob die Aufbauorganisation auch bis zur Geschäftsleitungsebene diese Vorgaben erfüllt. III. Bewertung von gewerblichen Immobilien/Büroimmobilien In der Regel befindet sich im Bestand der finanzierten Gewerbeimmobilien eines Kreditinstituts ein größerer Anteil an älteren Büroimmobilien und stellt somit auch ggf. einen Schwer punkt von Gutachtenprüfungen dar. Resultierend aus der Finanzmarktkrise hat sich der Immobilienmarkt für Büro- bzw. Gewerbeimmobilien in den letzten Jahren dahingehend verändert, dass durch hohe Überkapazitäten, bedingt durch hohe Leerstandraten und zahlreiche Neubauten, in einigen Städten die Mieten leicht unter Druck geraten sind. Aufgrund der Überkapazität werden überwiegend neue, energieeffiziente Büroimmobilien nachgefragt werden. Ältere Objekte werden nur dann von einer Nachfrage partizipieren, wenn sie nachhaltig modernisiert sind 2. Aus Sicht der Bank muss daher die Nachhaltigkeit einer Büroimmobilie eine große Rolle spielen. Die Nachhaltigkeit umfasst u. a. neben einem Bürokonzept, das die Effizienz der Flächennutzung berücksichtigt, auch integrierte Verund Entsorgungssysteme mit einer modernen Gebäudeleittechnik. Das Kriterium Nachhaltigkeit ist auch unter dem Aspekt der Drittverwendungsfähigkeit zu sehen 1. Grundsätze der Beleihungswertermittlung Entsprechend der BelWertV sowie PfandBG wird der Beleihungswert als der Wert der Immobilie definiert, der ohne Berücksichtigung von vorübergehenden, konjunkturell bedingten Wertschwankungen während der gesamten Dauer der Beleihung bei einer Veräußerung voraussichtlich erzielt wird 3. Der ermittelte Beleihungswert darf den Marktwert nicht überschreiten 4. Eine Grundanforderung an die Ermittlung des Beleihungswerts ist die getrennte Ermittlung des Sach- und Ertragswerts sowie die durchgeführte Besichtigung des zu bewertenden Objekts. Für die Ermittlung bzw. Festlegung des Beleihungswerts von Gewerbeimmobilien ist der Ertragswert maßgeblich. Der ermittelte Ertragswert darf gem. BelWertV 4 Abs. 3 den Sachwert nicht mehr als 20% überschreiten, ansonsten ist eine besondere Überprüfung der Nachhaltigkeit der Erträge und Kapitalisierung vorzunehmen. Für das Ertragswertverfahren ist der Ertragswert der baulichen Anlage, getrennt vom Bodenwert, zu ermitteln 5. Des Weiteren werden laut der BelWertV zu den einzelnen Bewertungsparameter Bandbreiten je nach Objektartund -ausstattung vorgegeben 6. Im Rahmen der Prüfungshandlungen sollte daher neben der Einhaltung der vorgenannten Grundanforderungen an die Bewertungssystematik auch die sachgerechte Einhaltung der vorgegebenen Bandbreiten zu den jeweiligen Bewertungsparametern geprüft werden. 2. Bewertungsparameter Nachfolgend wird auf ausgewählte bzw. kritische Bewertungsparameter eingegangen, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Ermittlung des Beleihungswerts haben können und daher risikoorientiert beurteilt werden sollten. a) Baulasten und Altlasten Das Gutachten sollte neben der allgemeinen Beschreibung der Makro- und Mikrolage, Vermietungsmarkt eine Objektbeschreibung (Nutzungsart, Baujahr, Baustandard, Ergebnisse der Objektbesichtigung) und Darstellung der Grundbuchsituation incl. ggs. bestehende Bauund Altlasten beinhalten. Eine Aussage zu einer bestehenden Baulast muss im Gutachten enthalten sein, da ggf. eine wertbeeinträchtigende Auswirkung des Grundstückswerts vorliegt, die auch zu bewerten ist 7. 80

7 Ein Hinweis, dass eine baulastenfreie Situation unterstellt wird, reicht nicht aus. Es sollte grundsätzlich eine Einsicht in das Baulastenverzeichnis vorgenommen und das Ergebnis im Gutachten dargestellt werden. In den Bundesländern Bayern und Brandenburg ist eine Einsichtnahme nicht notwendig, da es keine Baulasten gibt. Stattdessen werden Grunddienstbarkeiten in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen. Des Weiteren sind auch Angaben zu Altlasten relevant, die durch eine Einsichtnahme in das Altlastenkataster belegt werden sollten. Bestehende Altlasten können zu erheb lichen Wertreduzierungen führen. Der Gutachter hat hinsichtlich der angesetzten Kosten für die Beseitigung die Herleitung bzw. Grundlage für die Berechnung darzustellen. Einerseits kann dies durch ein vorliegendes Umweltgutachten oder einen technischen Objektbericht (TDD) belegt werden. Die veranschlagten Kosten sind beim Bodenwert wertreduzierend zu berücksichtigen. b) Restnutzungsdauer Nach der BelWertV sind für die Bemessung der Restnutzungsdauer ( 12 Abs. 2) Bandbreiten für die Nutzungsdauer je nach Objektart vorgegeben worden. Nach den Ausführungen der BelWertV sind hinsichtlich der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer die sich in zunehmend kürzer werdenden zeitlichen Abständen wandelnden Nutzeranforderungen zu berücksichtigen. Nach der Kommentierung des Verbands Deutscher Pfandbriefbanken (vdp) hat auch die BaFin mit der bewussten Bezeichnung Nutzungsdauer die Aufmerksamkeit stärker auf die wirtschaftliche Nutzungsdauer gelenkt, um auf die Problematik der schneller wechselnden Anforderungen von Mietern hinzuweisen. Dies wird auch in etlichen Fachbeiträgen zum Ausdruck gebracht, in denen wiederholt darauf hingewiesen wird, dass die wirtschaftliche Nutzungsdauer, aufgrund sich verändernder Anforderungen mitunter deutlich kürzer sein kann als die technische Lebensdauer. Abbildung 1: Ermittlung des Ertragswerts gem. 13 Abs. 2 BelWertV (Restnutzungsdauer < 30 Jahre) Seite 1 1. Variante 2. Variante Rohertrag./.nicht umlegbare BWK = Reinertrag./. angemessene Bodenverzinsung -kein Ansatz- X Vervielfältiger. Rohertrag./. nicht umlegbare BWK = Reinertrag./. angemessene Bodenwertverzinsung = Ertrag der baulichen Anlage = Ertragswert der baulichen Anlage + Bodenwert = Ertragswert X Vervielfältiger = Ertragswert./. Abbruchkosten der baulichen Anlage 81

8 » Eine nachvollziehbare und begründete Aussage zur Drittverwendungsfähigkeit ist eine Vorgabe der BelWertV. «8 Vgl. BelWertV 13 Abs Vgl. BelWertV 12 Abs. 4 und Anl Vgl. BelWertV 11 und Anl. 1. Gerade im Hinblick auf die aktuelle Entwicklung des Immobilienmarkts ist dieser Aspekt relevant. Für die realistische Einschätzung ist es entscheidend, eine nachhaltige Vermietung unter Berücksichtigung der aktuellen Anforderungen an die Ausstattung und Standards (Mieteransprüche) zu berücksichtigen. Die Ableitung der Bandbreite aus der Objektart und Festlegung der Restnutzungsdauer sollte mit der entsprechenden Begründung (z. B. technische gute Ausstattung, letzte Modernisierung vor fünf Jahren) dokumentiert sein. Zu den angegebenen durchgeführten Modernisierungen sollten auch entsprechende Nachweise vorhanden sein. Sofern die angesetzte Restnutzungsdauer unter 30 Jahren liegt, sind die Vorgaben der Ertragswertermittlung in besonderen Fällen zu beachten 8. Hiernach gibt es zwei Möglichkeiten der Umsetzung. In der ersten Variante wird die Verzinsung des Bodenwerts an die kurze Restnutzungsdauer der baulichen Anlage angepasst, somit entfällt der Ansatz des Bodenwerts. In der zweiten Variante wird eine normale Ertragswertberechnung angelehnt an die kurze Restnutzungsdauer des Gebäudes vorgenommen. Der Ertragswert wird dann um die Abrisskosten reduziert. c) Kapitalisierungszinssatz Zum Ansatz des Kapitalisierungszinses sind nach der BelWertV Bandbreiten vorgegeben, die nach der Objektart aufgeteilt sind wie z. B. Bürohäuser, SB- und Fachmärkte und Hotels etc. Für Bürohäuser wurde z. B. eine Bandbreite von sechs Prozent bis 7,5% festgelegt 9. Nach den Ausführungen der BelWertV sollte entsprechend dem Ertrags- und Verkaufsrisiko eine Einstufung erfolgen, d. h., je höher das Risiko ist, ist der höhere Kapitalisierungszins anzusetzen. Unter Prüfungsaspekten sollte hier auf eine nachvollziehbare und sachgerechte Begründung der Einstufung geachtet werden. Die Einstufung sollte auch mit anderen Aussagen zum Baustandard, Vermietungsmarkt und Leerstand im Gutachten plausibilisiert werden. Ein bloßer Ansatz ohne schlüssige Argumentation ist nicht ausreichend. d) Rohertrag Grundsätzlich ist hinsichtlich der Aufstellung der Mieteinnahmen eine Aufteilung der Mietflächen nach Nutzungsart (Bürofläche, Lagerfläche) mit der jeweiligen anteiligen Miete vorzunehmen. Des Weiteren sollte neben der angesetzten nachhaltigen Miete auch die derzeitige Ist-Miete dargestellt sein. Zur Herleitung der nachhaltigen Miete sollte eine nachvollziehbare Begründung unter Angabe der Quellen (z. B. IHK Gewerbemietenspiegel, RIWIS) vorhanden sein. Hierzu sollte plausibilisiert werden, ob auch der Nachhaltigkeitsaspekt beachtet wurde, d. h., der Ansatz einer Durchschnittsmiete entsprechend der Ausstattung. In diesem Zusammenhang sollte auch darauf geachtet werden, dass ein Overrent nicht berücksichtigt wurde. Mit Overrent bezeichnet man den Teil der Miete, der über den ortsüblichen Mietsätzen liegt. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob auch auf einen ggf. bestehenden strukturellen Leerstand sachgerecht eingegangen und zur betreffenden Mietfläche keine Miete angesetzt wurde. Zu vorhandenen Leerflächen (vorübergehender Leerstand) sollten ebenso Mietausfallkosten und Vermarktungskosten berücksichtigt werden. Des Weiteren sollte geprüft werden, ob die angegebenen Mietflächen auch mit den vorliegenden Flächennachweisen übereinstimmen (z. B. Flächennutzungsplan nach DIN 277, Aufmaßpläne). Eine Plausibilisierung anhand von vorliegenden Mieterlisten und Gewerbemietverträgen sollte ebenfalls durchgeführt werden. e) Bewirtschaftungskosten Die Bewirtschaftungskosten teilen sich in die Kostenarten Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten, Mietausfallwagnis und Betriebskosten auf. Des Weiteren ist auch das Modernisierungsrisiko mit zu beachten. Neben der Definition der Einzelkostenarten gibt die BelWertV auch Bandbreiten für die Einzelkostenansätze der Bewirtschaftungskosten vor 10. Bei den Prüfungshandlungen sollte darauf geachtet werden, dass die vorgegebene Mindestabzugsgröße von insgesamt 15% an Bewirtschaftungskosten nicht unterschritten und die Bandbreiten entsprechend dem Objektzustand angesetzt wurden. Zu den angesetzten jeweiligen Einzelkostenarten kann neben der Überprüfung der Einhaltung der Mindestansätze ggf. auch eine Plausibilisierung hinsichtlich eines ausreichenden Ansatzes über vorliegende Bilanzen/Einnahmen-Überschussrechnung oder Grundstücksberichten 82

9 vorgenommen werden. Zu den Betriebskosten ist es angebracht, den Gewerbemietvertrag mit den angesetzten Kosten zu plausibilisieren. Hinsichtlich der Modernisierungskosten sollte der gewählte Ansatz auch mit der beschriebenen Ausstattung und Baustandard korrespondieren. Insbesondere bei älteren Gewerbeimmobilien ist ein dem Zustand des Objekts ent sprechender risikoorientierter Ansatz zu wählen. Unabhängig von dem pauschalen Ansatz von Modernisierungskosten im Rahmen der Bewirtschaftungskosten ist ein bekannter zusätzlicher Modernisierungsaufwand (Instandhaltungsrückstau, Beseitigung von Schäden etc.) beim Ertragswert wertreduzierend zu berücksichtigen. Hierzu sollte auch geprüft werden, ob auch alle bekannten Kosten in dem Gutachten berücksichtigt wurden. Zum Beispiel könnte eine Grundlage ein vorliegender technischer Objektbericht sein. In diesem Zusammenhang sollten auch Aussagen zum augenscheinlichen technischen Zustand und zum Brandschutz im Gutachten enthalten sein, da je nach Zustand auch hier ein potenzieller Kostenaufwand entstehen kann. Ältere Objekte werden nur dann von einer Nachfrage partizipieren, wenn sie nachhaltig modernisiert sind. Vor diesem Hintergrund ist im Rahmen der Wertermittlung gerade dieser Aspekt risikoorientiert zu bewerten. Darüber hinaus sollte dieser Aspekt insbesondere bei kurz- und mittelfristigen Mietverträgen beachtet werden, damit eine rechtzeitige Steuerung ermöglicht werden kann. f) Drittverwendungsfähigkeit Eine nachvollziehbare und begründete Aussage zur Drittverwendungsfähigkeit ist eine Vorgabe der BelWertV 11. Eine bestätigte Drittverwendungsfähigkeit ist auch ein Kriterium für die Privilegierung von gewerblichen Realkreditanteilen nach der SolvV und für die ggf. vorzunehmende Festlegung einer erweiterten Kreditnehmereinheit nach 19, 2 S. 6 KWG (Abhängigkeit vom Hauptmieter). Als Drittverwendungsfähigkeit wird die Eigenschaft einer Immobilie bezeichnet, nach Ausfall eines Mieters ohne größere Veränderungen von einem anderen Mieter genutzt werden zu können. Die Drittverwendungsfähigkeit weist dabei einen dreistufigen Ausbau auf: die technische Betriebsfähigkeit unter Berücksichtigung baulicher Anforderungen (z. B. Heizungsanlage, Imissionswerte), den derzeitigen Zustand und die Ausstattung der Mieträume. Hier ist zu beurteilen, ob die Anforderungen potentieller Mietnachfrage erfüllt werden. (z. B. Ausstattung, Raumtiefe und -höhe, veränderliche Grundrisse) und die Beurteilung der zukünftigen Nachhaltigkeit, belegt durch eine Nachhaltigkeits- Zertifizierung (Green Building), die derzeit primär für Core-Objekte gilt, jedoch immer mehr am Markt nachgefragt wird. Dabei sind insbesondere die ersten beiden Punkte von großer Bedeutung. Bei dem letzten Punkt handelt es sich um keine generelle Anforderung, die jedoch aufgrund der aktuellen Entwicklung als Vermarktungsinstrument für zukünftige Mieter oder Investoren weiterhin an Bedeutung gewinnt 12. Grundsätzlich sollte geprüft werden, ob eine Aussage zur Drittverwendungsfähigkeit vorhanden ist und ob auch eine ausreichende und nachvollziehbare Begründung vorliegt. Die bloße Aussage eine Drittverwendungsfähigkeit ist gegeben reicht nicht aus. Gerade bei Deckungsprüfungen in Pfandbriefbanken kann das Thema Drittverwendungsfähigkeit ein wiederholter Prüfungsgegenstand sein. 11 Vgl. BelWertV 5 Abs Immobilienzeitung v , Green Buildings: Frankfurt Spitzenreiter. 83

10 PRÜFUNGSTIPPS Es sollte geprüft werden, ob zur Erstellung eines Wertgutachtens interne schriftliche Regelungen bestehen (Wertermittlungsrichtlinie), die den Vorgaben der BelWertV entsprechen. Die Einhaltung der Vorgaben der Beleihungswertverordnung (BelWertV) hinsichtlich der zu beurteilenden Faktoren des Objekts (Objektqualität, Vermietbarkeit, Modernisierungsrisiko, Drittverwendungsfähigkeit etc.), der vorgegebenen Systematik des Ermittlungsverfahrens (getrennte Ermittlung Sach- und Ertragswert) und Herleitung des Beleihungswerts auf Basis des Ertragswerts bei gewerblichen Immobilien sollten maßgebliche Prüfungshandlungen sein, die auch die Anforderungen an die Gutachter sowie die Funktionstrennung mit einschließt. Zum Beleihungswertgutachten sollte auch geprüft werden, ob die vorgegebene Objektbesichtigung vorgenommen wurde, die auch die Innenbesichtigung mit einschließt. Zu den wesentlichen Bewertungsparametern sollten ausreichende und nachvollziehbare Begründungen unter Angabe der Datenquellen vorhanden sein. Ein Ansatz ohne Vergleichsgrundlage sollte nicht akzeptiert werden. Risikosensible Parameter (z. B. Restnutzungsdauer, Kapitalisierungszins), die einen entsprechenden Einfluss auf den Beleihungswert haben, sollten kritisch hinterfragt werden. Eine Aussage zur Drittverwendungsfähigkeit sollte obligatorisch im Beleihungswertgutachten vorhanden sein, die nachvollziehbar begründet wird. Ohne eine entsprechende Begründung sollte die Angabe Drittverwendungsfähigkeit ist gegeben bei Pfandbriefbanken nicht akzeptiert werden. Die vom Darlehensnehmer angegebenen Modernisierungsmaßnahmen sollten zu wesentlichen Positionen durch Nachweise unterlegt werden. Eine Darstellung im Beleihungswertgutachten, dass die Durchführung dieser Maßnahmen unterstellt wird, sollte nicht akzeptiert und daher kritisch hinterfragt werden. Bei älteren gewerblichen Objekten sollte ein entsprechender Hinweis in die Wertermittlung aufgenommen werden, dass baujahrbedingt das Risiko eines über den normalen Instandhaltungsbedarf hinausgehenden Modernisierungs- und Sanierungsbedarf bei Auszug des Mieters bestehen kann. Bei komplexeren technischen Anlagen (z. B. Aufzuganlage, Klimaanlage) kann es ggf. notwendig sein, eine Technische Due Diligence (TDD) einzuholen. Durch diese Vorgehensweise soll die frühzeitige Erkennung von Modernisierungs- und Reparaturstau im Bereich älterer gewerblicher Immobilien sichergestellt werden. Eine entsprechende Überwachung der Rücklagenbildung durch die Kreditabteilung sollte ebenfalls erfolgen. Die Auswirkungen von Brandschutzvorschriften auf den Beleihungswert sollten berücksichtigt werden, da viele ältere Objekte nicht den heutigen Brandschutzvorschriften entsprechen. Dieser Aspekt hat Einfluss auf eventuelle Nachrüstpflichten, Zusatzkosten im Rahmen von Modernisierungen sowie auf die eingeschränkte nachhaltige Nutzung Bewertungsausschuss vdp v

Immobilienbewertung im Bankwesen. Die Beleihungswertermittlung in Theorie und Praxis

Immobilienbewertung im Bankwesen. Die Beleihungswertermittlung in Theorie und Praxis Immobilienbewertung im Bankwesen Die Beleihungswertermittlung in Theorie und Praxis Barthels Hof in Leipzig Webers Hof in Leipzig Romanushaus in Leipzig Wertermittlungsrichtlinien und Verordnungen Verkehrswert

Mehr

Grundlagen im Überblick

Grundlagen im Überblick Valjevo Serbien, 10.05.2012 Stärkung des kommunalen Landmanagements in Serbien Beleihungswertermittlung für Banken Grundlagen im Überblick Referentin Dipl.-Ing. Vermessungsassessorin Carla Seidel MRICS

Mehr

Wolfgang Crimmann. Der Beleihungswert

Wolfgang Crimmann. Der Beleihungswert Wolfgang Crimmann Der Beleihungswert Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 15 Einleitung und Zielsetzung 17 1 Immobilienvermögen und Immobilienbewertung 19 1.1 Geschäftsfelder rund um die Immobilie 19 1.2 Bedeutung

Mehr

27001 im Kundendialog. ISO Wertschätzungsmanagement. Wie Wertschätzung profitabel macht und den Kunden glücklich

27001 im Kundendialog. ISO Wertschätzungsmanagement. Wie Wertschätzung profitabel macht und den Kunden glücklich ISO 27001 im Kundendialog Informationssicherheit intern und extern organisieren Juni 2014 Was steckt hinter der ISO/IEC 27001:2005? Die internationale Norm ISO/IEC 27001:2005 beschreibt ein Modell für

Mehr

Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014

Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 PRÜFUNGSBERICHT Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 Bolivianisches Kinderhilfswerk e. V. Stuttgart KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft An den Bolivianische Kinderhilfswerk e.v., Stuttgart 1 Prüfungsauftrag

Mehr

Auswirkung von Modernisierungen auf die Immobilienbewertung

Auswirkung von Modernisierungen auf die Immobilienbewertung Auswirkung von Modernisierungen auf die Immobilienbewertung Dr. Armin Hartmann MRICS Chartered Surveyor Mitglied im Prüfungsboard der RICS EBZ, Instandhaltung / Modernisierung 2010 Definition: Unter Modernisierung

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG. zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB)

Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG. zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands 1 Rechtlicher Hintergrund Das

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz

Mehr

Kurzgutachten - Merkblatt

Kurzgutachten - Merkblatt Kurzgutachten - Merkblatt Ihr Kostenvorteil für eine qualifizierte Immobilienbewertung 089 2034 0993 harald.huber@ 1 Ihr Kostenvorteil. Bei Bedarf kann das Kurzgutachten erweitert werden Beauftragung Kurzgutachten

Mehr

Qualifizierungsmöglichkeiten der Wertermittler im Kleindarlehensbereich

Qualifizierungsmöglichkeiten der Wertermittler im Kleindarlehensbereich Beleihungswertermittlung im Kleindarlehensbereich Qualifizierungsmöglichkeiten der Wertermittler im Kleindarlehensbereich Dipl.- Kfm. Reiner Lux, Geschäftsführer HypZert GmbH Zentrale Unternehmensziele

Mehr

The AuditFactory. Copyright by The AuditFactory 2007 1

The AuditFactory. Copyright by The AuditFactory 2007 1 The AuditFactory 1 The AuditFactory Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission Internal Control System (COSO I) 2 Vorbemerkung zur Nutzung dieser Publikation Die Nutzung der hier

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Stellungnahme. des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft zum Entwurf des CRD IV Umsetzungsgesetzes (Drucksache 17 / 10974)

Stellungnahme. des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft zum Entwurf des CRD IV Umsetzungsgesetzes (Drucksache 17 / 10974) Stellungnahme des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft zum Entwurf des CRD IV Umsetzungsgesetzes (Drucksache 17 / 10974) Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. Wilhelmstraße

Mehr

Übertragung von Immobilien. Vererben mit warmer Hand oder erst bei Tod?

Übertragung von Immobilien. Vererben mit warmer Hand oder erst bei Tod? Übertragung von Immobilien Vererben mit warmer Hand oder erst bei Tod? Motive Steuer sparen Kinder beim Aufbau einer eigenen Existenz helfen Eigene Pflege sichern Lieblingskinder bevorzugen und/oder Pflichtteilsansprüche

Mehr

KWG Kommunale Wohnen AG, Berlin

KWG Kommunale Wohnen AG, Berlin Berlin, den 14. April 2016-5779/B - KWG Kommunale Wohnen AG, Berlin Bericht über die Prüfung der Angemessenheit des im Beherrschungs-und Gewinnabführungsvertrag festgesetzten Ausgleichsanspruchs nach 304

Mehr

Beleihungswertermittlung von Kleindarlehen

Beleihungswertermittlung von Kleindarlehen Beleihungswertermittlung von Kleindarlehen Annett Wünsche Senior Manager Bewertung, Verband deutscher Pfandbriefbanken e.v. Seminar Beleihungswertermittlung im Kleindarlehensbereich Berlin, 25. November

Mehr

Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen

Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen Arbeits- Sicherheits- Informationen BGN Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten 6.83/08 Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen Vorwort Jeder, der eine Getränkeschankanlage

Mehr

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation

Mehr

Beispielfragen L4(3) Systemauditor nach AS/EN9100 (1st,2nd party)

Beispielfragen L4(3) Systemauditor nach AS/EN9100 (1st,2nd party) Allgemeine Hinweise: Es wird von den Teilnehmern erwartet, dass ausreichende Kenntnisse vorhanden sind, um die Fragen 1.1 bis 1.10 unter Verwendung der EN 9100 und ISO 19011 innerhalb von 20 Minuten zu

Mehr

LEISTUNGEN. Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung. Rainer Maria Löckener Dipl.-Betriebswirt (FH)

LEISTUNGEN. Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung. Rainer Maria Löckener Dipl.-Betriebswirt (FH) Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung LEISTUNGEN Rainer Maria Löckener Dipl.-Betriebswirt (FH) Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung Nordbayern Wittelsbacherstraße

Mehr

am 23.10.2013 TOP Ö 143

am 23.10.2013 TOP Ö 143 Beschlussvorlage für die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Stadt Amt/Sachbearbeiter Hauptamt / Herr Eszterle Betreff: Kinderkrippe Tausendfüßler UG AZ.: 465.051 Anlagen Anl. 1: Darlehensangebot Anl.

Mehr

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen Seite 1 4.5.1 4.5.1 s Ausstellung und Verwendung von n Die Anlässe zur Ausstellung von n werden in 16 geregelt. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Dabei gilt er als

Mehr

Nachhaltigkeit nur Energieeinsparung und höhere Baukosten?

Nachhaltigkeit nur Energieeinsparung und höhere Baukosten? Nachhaltigkeit nur Energieeinsparung und höhere Baukosten? Ein Blick auf Trends und Werte Karsten Jungk MRICS Wüest & Partner Deutschland Die 3 Säulen der Nachhaltigkeit "Entwicklung zukunftsfähig zu machen,

Mehr

Risiken minimieren. Umsatzsteuer-Check

Risiken minimieren. Umsatzsteuer-Check Risiken minimieren Umsatzsteuer-Check Risiken minimieren Gerade bei komplexen Fragestellungen ist es wichtig, alle möglichen Facetten genau zu prüfen nur so können Risiken minimiert werden. Rödl & Partner

Mehr

Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen. www.ddv.de www.ddv.de

Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen. www.ddv.de www.ddv.de Sicherheit, Transparenz und Datenschutz Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen Setzen Sie auf Nummer Sicher Die Qualitätssiegel des DDV Die Adressdienstleister in den drei DDV-

Mehr

Das ist es mir wert!

Das ist es mir wert! foto frau vom Haus Das ist es mir wert! Direkt vom Liegenschaftsfonds Berlin Kontakt» Als 100-prozentige Tochtergesellschaft des Landes Wir begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrer Wunschimmobilie. Sie sind

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis

(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis Fachgutachten des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder über Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen von Versicherungsunternehmen

Mehr

Studie. Bewertung von Immobilien mit Photovoltaikanlagen. Fachgruppe Energie und Umwelt der HypZert GmbH. Stand: Juli 2011

Studie. Bewertung von Immobilien mit Photovoltaikanlagen. Fachgruppe Energie und Umwelt der HypZert GmbH. Stand: Juli 2011 Studie Bewertung von Immobilien mit Photovoltaikanlagen Fachgruppe Energie und Umwelt der HypZert GmbH Stand: Juli 2011 HypZert GmbH Georgenstraße 21, 10117 Berlin www.valuers-corner.de Das Werk einschließlich

Mehr

Ihre Informationen zum neuen Energieausweis.

Ihre Informationen zum neuen Energieausweis. Ihre Informationen zum neuen Energieausweis. Wüstenrot Immobilien Für Immobilieneigentümer. Rechtliche Grundlagen des Energieausweises. Am 01.05.2014 tritt die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014)

Mehr

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte

Mehr

2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?

2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet? Seite 1 2.1.1 2.1.1 Ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzierung besteht, ergibt sich aus den Vorschriften des Unternehmensrechts und der Bundesabgabenordnung. Man unterscheidet deshalb auch die

Mehr

Informationen für Enteignungsbetroffene

Informationen für Enteignungsbetroffene 1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit

Mehr

VfW-Sachverständigenordnung

VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir

Mehr

Immobilienwertermittlungsverordnung: ImmoWertV

Immobilienwertermittlungsverordnung: ImmoWertV Gelbe Erläuterungsbücher Immobilienwertermittlungsverordnung: ImmoWertV von Dr. P. Zimmermann 1. Auflage Immobilienwertermittlungsverordnung: ImmoWertV Zimmermann schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de

Mehr

Leitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014

Leitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014 EBA/GL/2014/06 18. Juli 2014 Leitlinien über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien 1 Leitlinien der EBA u ber die bei Sanierungspla nen zugrunde zu legende Bandbreite an

Mehr

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 TIWAG-Netz AG Bert-Köllensperger-Straße 7 6065 Thaur FN 216507v Seite 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Erfahrung und Weitsicht. SÜDWESTBANK Immobilien.

Erfahrung und Weitsicht. SÜDWESTBANK Immobilien. Immobilien Erfahrung und Weitsicht. SÜDWESTBANK Immobilien. Solides Fundament. Ob Kauf, Verkauf oder Finanzierung: Bei einer Immobilie müssen vielfältige Faktoren berücksichtigt werden. Unsere Spezialisten

Mehr

Aufgabenheft. Fakultät für Wirtschaftswissenschaft. Modul 32701 - Business/IT-Alignment. 26.09.2014, 09:00 11:00 Uhr. Univ.-Prof. Dr. U.

Aufgabenheft. Fakultät für Wirtschaftswissenschaft. Modul 32701 - Business/IT-Alignment. 26.09.2014, 09:00 11:00 Uhr. Univ.-Prof. Dr. U. Fakultät für Wirtschaftswissenschaft Aufgabenheft : Termin: Prüfer: Modul 32701 - Business/IT-Alignment 26.09.2014, 09:00 11:00 Uhr Univ.-Prof. Dr. U. Baumöl Aufbau und Bewertung der Aufgabe 1 2 3 4 Summe

Mehr

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-

Mehr

TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Informationen zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal

TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Informationen zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Informationen zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal Informationen zur Zertifizierung von QM-Fachpersonal Personenzertifizierung Große Bahnstraße 31 22525

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

Ausführungserlass zur Aussetzung der Zinserhöhung nach 16 Absatz 9 Satz 5 SHWoFG

Ausführungserlass zur Aussetzung der Zinserhöhung nach 16 Absatz 9 Satz 5 SHWoFG Ausführungserlass zur Aussetzung der Zinserhöhung nach 16 Absatz 9 Satz 5 SHWoFG 1. Prüfung von Anträgen nach 16 Absatz 9 Satz 5 Nummer 1 SHWoFG Das SHWoFG regelt in 16 Absatz 9 Satz 5 Nummer 1, dass von

Mehr

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonderrundschreiben Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonnenstraße 11-80331 München Telefon 089 / 5404133-0 - Fax 089 / 5404133-55 info@haus-und-grund-bayern.de

Mehr

RevisionsPraktiker. RevisionsPraktiker.de. Jahresverzeichnis 2014. Finanz Colloquium

RevisionsPraktiker. RevisionsPraktiker.de. Jahresverzeichnis 2014. Finanz Colloquium RevisionsPraktiker Jahresverzeichnis 2014 RevisionsPraktiker.de Finanz Colloquium Heidelberg AKTUELLE FACHINFORMATIONEN INNOVATIVE PRÜFUNGSANSÄTZE EFFIZIENTE REVISIONSPROZESSE Herausgeber: Holger Aurisch

Mehr

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium QUALITY-APPS Applikationen für das Qualitätsmanagement Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium Autor: Prof. Dr. Jürgen P. Bläsing Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist

Mehr

Neue Pflichten für den Aufsichtsrat: Die Aufgaben des Prüfungsausschusses. EURO-SOX Forum 2008 31.03. bis 01.04.2008 Köln Dr.

Neue Pflichten für den Aufsichtsrat: Die Aufgaben des Prüfungsausschusses. EURO-SOX Forum 2008 31.03. bis 01.04.2008 Köln Dr. Neue Pflichten für den Aufsichtsrat: Die Aufgaben des Prüfungsausschusses EURO-SOX Forum 2008 31.03. bis 01.04.2008 Köln Dr. Holger Sörensen Die Aufgaben des Prüfungsausschusses: Agenda Gesetzestexte Organisatorische

Mehr

50. Mathematik-Olympiade 2. Stufe (Regionalrunde) Klasse 11 13. 501322 Lösung 10 Punkte

50. Mathematik-Olympiade 2. Stufe (Regionalrunde) Klasse 11 13. 501322 Lösung 10 Punkte 50. Mathematik-Olympiade. Stufe (Regionalrunde) Klasse 3 Lösungen c 00 Aufgabenausschuss des Mathematik-Olympiaden e.v. www.mathematik-olympiaden.de. Alle Rechte vorbehalten. 503 Lösung 0 Punkte Es seien

Mehr

An die Gläubiger der ALPHA Events UG

An die Gläubiger der ALPHA Events UG An die Gläubiger der ALPHA Events UG Sekretariat: Anja Krammer Aktenzeichen: 1616066 dk/sv Datum: 24.06.2015 Durchwahl: 0821/25272-70 Fax: 0821/25272-51 Email: anja.krammer@anchor.eu Insolvenzantragsverfahren

Mehr

Begriffe und Definitionen

Begriffe und Definitionen Sonstiges Dokument ICELT D 4001:2015 Begriffe und Definitionen Begriffe und Definitionen ICELT e.v. An der Ziegelei 2 D-37124 Rosdorf Tel: +49 (0)551 / 30 66 288-0 Fax: +49 (0)551 / 30 66 288-9 E-Mail:

Mehr

RevisionsPraktiker Aktuelle Fachinformation Innovative Prüfungsansätze Effiziente Revisionsprozesse

RevisionsPraktiker Aktuelle Fachinformation Innovative Prüfungsansätze Effiziente Revisionsprozesse RevisionsPraktiker Aktuelle Fachinformation Innovative Prüfungsansätze Effiziente Revisionsprozesse Jahresverzeichnis 2015 Finanz Colloquium Heidelberg RevisionsPraktiker.de Herausgeber: Holger Aurisch

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

Energieaudit. Energieaudit.

Energieaudit. Energieaudit. Energieaudit Energieaudit. Wir begleiten Sie ganzheitlich. Von der Prüfung, ob ein Energieaudit für Sie verpflichtend wird, bis zur erfolgreichen Realisierung. Neue gesetzliche Vorgaben ab 2015 Klimaaktiv!

Mehr

Checkliste. Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip

Checkliste. Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip Checkliste Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip Checkliste Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip Das Pareto-Prinzip ist eine Methode des Zeitmanagements. Diese Checkliste stellt Ihnen das Pareto-Prinzip

Mehr

Immobilienfonds. Die Gutachtertätigkeit ein Einflussfaktor der Immobilienfondsrendite. Fondslösungen der Aachener Grundvermögen.

Immobilienfonds. Die Gutachtertätigkeit ein Einflussfaktor der Immobilienfondsrendite. Fondslösungen der Aachener Grundvermögen. Immobilienfonds Die Gutachtertätigkeit ein Einflussfaktor der Immobilienfondsrendite und Fondslösungen der Aachener Grundvermögen 1 Beleuchtet werden die Fragen: Warum gibt es Gutachter / Sachverständige?

Mehr

I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000

I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000 Leitfaden I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000 Inhalt 1 Einleitung... 2 2 Übersicht Dokumente... 2 3 Umsetzung der Anforderungen an

Mehr

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Thema Dokumentart Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Lösungen Theorie im Buch "Integrale Betriebswirtschaftslehre" Teil: Kapitel: D1 Finanzmanagement 2.3 Innenfinanzierung Finanzierung: Übungsserie

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherung und Finanzen/zur

Mehr

Immobilienbewertung im Norden unabhängig, sicher, professionell

Immobilienbewertung im Norden unabhängig, sicher, professionell Immobilienbewertung im Norden unabhängig, sicher, professionell FA KT Valuation Chartered Surveyors ist eine Partnerschaft von Grundstückssachverständigen mit überregionalem Tätigkeitsfeld und Sitz in

Mehr

Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013

Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 Stadt Bad Münstereifel - Rechnungsprüfungsausschuss - Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen... 3 1.1. Prüfungsauftrag, -umfang und -ziel... 3

Mehr

Informationssicherheitsmanagement

Informationssicherheitsmanagement Informationssicherheitsmanagement nach ISO 27001 und BSI Grundschutz Karner & Schröppel Partnerschaft Sachverständige für Informationssicherheit und Datenschutz Unser Konzept Informationssicherheit und

Mehr

ODDSLINE Entertainment AG

ODDSLINE Entertainment AG Heidenheim an der Brenz WKN A0JNFM ISIN DE000A0JNFM6 Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur außerordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 30. April 2014 um 10 Uhr in die Geschäftsräume

Mehr

ABCD. Bestätigungsvermerk. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008. Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG Berlin

ABCD. Bestätigungsvermerk. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008. Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG Berlin ABCD Bestätigungsvermerk Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG Berlin KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH

Mehr

Die elektronische Rechnung als Fortsetzung der elektronischen Beauftragung so einfach geht es:

Die elektronische Rechnung als Fortsetzung der elektronischen Beauftragung so einfach geht es: Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter 0571-805474 Anleitung Die elektronische Rechnung als Fortsetzung der elektronischen Beauftragung so einfach geht es: Inhalt 1 Hintergrund zur elektronischen Rechnung

Mehr

Grant Thornton Hungary News. April 2014

Grant Thornton Hungary News. April 2014 Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich

Mehr

Bericht. über die Prüfung

Bericht. über die Prüfung Bericht über die Prüfung des Gewinnabführungsvertrags zwischen der CORECD Commerz Real Estate Consulting and Development GmbH Berlin und der Commerzbank AG Frankfurt am Main Auftrag: 0.0157849.001 Exemplar:

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz.

Mehr

GEMEINSAM MIT IHNEN SETZEN WIR DIE SEGEL, UM IHR LEBENSWERK SACHTE UND SICHER IN EINEN NEUEN HAFEN ZU STEUERN.

GEMEINSAM MIT IHNEN SETZEN WIR DIE SEGEL, UM IHR LEBENSWERK SACHTE UND SICHER IN EINEN NEUEN HAFEN ZU STEUERN. GEMEINSAM MIT IHNEN SETZEN WIR DIE SEGEL, UM IHR LEBENSWERK SACHTE UND SICHER IN EINEN NEUEN HAFEN ZU STEUERN. UNTERNEHMENSNACHFOLGE NUR WER WEISS, WO DAS ZIEL SEINER REISE IST, KANN AUCH DIE SEGEL RICHTIG

Mehr

Deutschland-Check Nr. 34

Deutschland-Check Nr. 34 Die Staatsverschuldung Deutschlands Ergebnisse des IW-Arbeitnehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 12. November 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Artenkataster. Hinweise zur Datenbereitstellung. Freie und Hansestadt Hamburg. IT Solutions GmbH. V e r s i o n 1. 0 0.

Artenkataster. Hinweise zur Datenbereitstellung. Freie und Hansestadt Hamburg. IT Solutions GmbH. V e r s i o n 1. 0 0. V e r s i o n 1. 0 0 Stand Juni 2011 Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt IT Solutions GmbH Artenkataster Auftraggeber Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung

Mehr

Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen

Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen Anleitung ebase Inhalt 1. Einführung und Voraussetzungen 2. Transaktionsempfehlung für einen Kunden erstellen 3. Möglichkeiten des Kunden 4. Verwaltung von

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem

Mehr

Volksbank BraWo Führungsgrundsätze

Volksbank BraWo Führungsgrundsätze Volksbank BraWo Führungsgrundsätze Präambel Die Führungsgrundsätze wurden gemeinsam von Mitarbeitern und Führungskräften aus allen Bereichen der Bank entwickelt. Dabei war allen Beteiligten klar, dass

Mehr

Die 7 wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Einführung von Zielvereinbarungen und deren Ergebnissicherung

Die 7 wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Einführung von Zielvereinbarungen und deren Ergebnissicherung DR. BETTINA DILCHER Management Consultants Network Die 7 wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Einführung von Zielvereinbarungen und deren Ergebnissicherung Leonhardtstr. 7, 14057 Berlin, USt.-ID: DE 225920389

Mehr

Mail: eurotec-immobilienbewertung@gmx.de Side: www.eurotec-immobilienbewertung.de

Mail: eurotec-immobilienbewertung@gmx.de Side: www.eurotec-immobilienbewertung.de Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung Bewertung von Immobilien sowie der Bewertung von Mieten und Pachten Rinzeldorf 8 26689 Apen-Godensholt Tel.: 04409 909 334 Mail: eurotec-immobilienbewertung@gmx.de

Mehr

Abschnitt 2 Vier Fragen, jeweils 5 Punkte pro Frage erreichbar (Maximal 20 Punkte)

Abschnitt 2 Vier Fragen, jeweils 5 Punkte pro Frage erreichbar (Maximal 20 Punkte) Abschnitt 1 2. Listen Sie zwei Abschnitte von ISO 9001 (Nummer und Titel) auf. die das Qualitätsmanagementprinzip Systemorientierter Ansatz unterstützen. (2 Punkte) Abschnitt 2 Vier Fragen, jeweils 5 Punkte

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

INFORMATION ZUR STRATEGIEBERATUNG

INFORMATION ZUR STRATEGIEBERATUNG INFORMATION ZUR STRATEGIEBERATUNG Eine strategische Beratung bedeutet für Sie: Ein Schiff ohne Zielhafen wird niemals ankommen Ziel der angebotenen Beratung ist für Ihre Strategie eine Grundlage zu schaffen,

Mehr

Richtlinien der Osteopathie Schule Deutschland zur Abschlussarbeit für die Erlangung der Ausbildungsbezeichnung D.O.OSD.

Richtlinien der Osteopathie Schule Deutschland zur Abschlussarbeit für die Erlangung der Ausbildungsbezeichnung D.O.OSD. Richtlinien der Osteopathie Schule Deutschland zur Abschlussarbeit für die Erlangung der Ausbildungsbezeichnung D.O.OSD. 1. Inhalt 1. Präambel... 3 2. Allgemeine Informationen... 3 3. Formatvorgaben...

Mehr

BEURTEILUNGS GESPRÄCHEN

BEURTEILUNGS GESPRÄCHEN PERSONALENTWICKLUNG POTENTIALBEURTEILUNG DURCHFÜHRUNG VON BEURTEILUNGS GESPRÄCHEN Beurteilung 5. Beurteilungsgespräch 1 Die 6 Phasen des Beurteilungsvorganges 1. Bewertungskriterien festlegen und bekannt

Mehr

Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche.

Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche. Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673 Ug-Werte für die Flachglasbranche Einleitung Die vorliegende Broschüre enthält die Werte für

Mehr

Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz

Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz Aktiv gegen Stress und Burnout Praxisleitfaden für Betriebsräte Dipl.-Ing. Harald Lehning, Institut für kritische Sozialforschung und Bildungsarbeit

Mehr

Risikomanagement-Studie für Österreich. Status und Trends in Enterprise-Risikomanagement mit Konnex zu IT-Risiken

Risikomanagement-Studie für Österreich. Status und Trends in Enterprise-Risikomanagement mit Konnex zu IT-Risiken Risikomanagement-Studie für Österreich Status und Trends in Enterprise-Risikomanagement mit Konnex zu IT-Risiken 1 Umfrage Risikomanagement Im Sommer 2010 wurde in Zusammenarbeit mit Quality Austria eine

Mehr

Information zur Revision der ISO 9001. Sehr geehrte Damen und Herren,

Information zur Revision der ISO 9001. Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Dokument möchten wir Sie über die anstehende Revision der ISO 9001 und die sich auf die Zertifizierung ergebenden Auswirkungen informieren. Die folgenden Informationen

Mehr

Fall 8: IKS-Prüfung nicht dokumentiert

Fall 8: IKS-Prüfung nicht dokumentiert Fall 8: IKS-Prüfung nicht dokumentiert Peter Steuri CISA / dipl. Wirtschaftsinformatiker Partner BDO AG, Solothurn Fall-8: IKS-Prüfung nicht dokumentiert a) Die Prüfung des IKS wurde nicht dokumentiert

Mehr

Immobilienwerte als Besteuerungsgrundlage - ermittelt wofür, von wem und wie?

Immobilienwerte als Besteuerungsgrundlage - ermittelt wofür, von wem und wie? 8. Immobilienwerte als Besteuerungsgrundlage - ermittelt wofür, von wem und wie? Dipl.-Ing., Architekt von der IHK München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bewertung

Mehr

Die wichtigsten Informationen zum Energieausweis im Überblick

Die wichtigsten Informationen zum Energieausweis im Überblick Energieausweis Die wichtigsten Informationen zum Energieausweis im Überblick Der Energieausweis soll Käufern und Mietern bei der Auswahl der Immobilie helfen und eine Vergleichbarkeit herstellen. Zugleich

Mehr

Förderung der städtebaulichen Denkmalpflege. durch die Investitionsbank. Schleswig-Holstein

Förderung der städtebaulichen Denkmalpflege. durch die Investitionsbank. Schleswig-Holstein Förderung der städtebaulichen Denkmalpflege durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein Gl.-Nr.: 231.5 Fundstelle: Amtsbl. Schl.-H. 2004 S. 363 Bekanntmachung des Innenministeriums vom 24. März 2004

Mehr

Newsletter: Februar 2016

Newsletter: Februar 2016 1 ASR GmbH www.asr-security.de Newsletter: Februar 2016 Neue behördliche Vorgaben für Onlineschulungen Seit dem 01. Februar 2016 gelten neue behördliche Anforderungen an Online- Luftsicherheitsschulungen.

Mehr

Prüfbescheinigung*) über die Prüfung von Fahrzeugen mit Flüssiggas- Verbrennungsmotor

Prüfbescheinigung*) über die Prüfung von Fahrzeugen mit Flüssiggas- Verbrennungsmotor BGG 936 - A4:DGUV Raster A4 Titel.qxd 29.10.2008 19:16 Seite 3 BG-Grundsatz Prüfbescheinigung*) über die Prüfung von Fahrzeugen mit Flüssiggas- Verbrennungsmotor 33 und 37 der Unfallverhütungsvorschrift

Mehr

Was beinhaltet ein Qualitätsmanagementsystem (QM- System)?

Was beinhaltet ein Qualitätsmanagementsystem (QM- System)? Was ist DIN EN ISO 9000? Die DIN EN ISO 9000, 9001, 9004 (kurz ISO 9000) ist eine weltweit gültige Norm. Diese Norm gibt Mindeststandards vor, nach denen die Abläufe in einem Unternehmen zu gestalten sind,

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

Der Energieausweis nach EnEV 2009 bei Immobilien

Der Energieausweis nach EnEV 2009 bei Immobilien Der Energieausweis nach EnEV 2009 bei Immobilien Auswirkungen im Kauf-, Miet- und Baurecht Kanzlei am Steinmarkt Dr. Andreas Stangl Rechtsanwalt Fachanwalt Bau- und Architektenrecht Fachanwalt Miet- und

Mehr

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand

Mehr

So bereiten Sie sich auf Betriebsrevisionen von Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft vor

So bereiten Sie sich auf Betriebsrevisionen von Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft vor G 51/1 So bereiten Sie sich auf Betriebsrevisionen von und Berufsgenossenschaft vor Inhalt Seite Suchwort-Register Magazin Die Sifa und die Betriebsrevisionen: ein wichtiges Thema 2 Revisionen durch die

Mehr

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag 1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten

Mehr