Information zum aktuellen Stand der Flüchtlingsunterbringung, betreuung und Integration
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1 Einreicher: Ilm-Kreis Die Landrätin I n f o r m a t i o n s v o r l a g e zum Tagesordnungspunkt 6 der 18. Sitzung des Kreistages des Ilm-Kreises der Wahlperiode 2014 bis 2019 am 14. Dezember 2016 Information zum aktuellen Stand der Flüchtlingsunterbringung, betreuung und Integration Der Kreistag des Ilm-Kreises möge zur Kenntnis nehmen: Allgemeine Zahlen Ausländer Für alle ausländerrechtlichen Fragen zum Thema Aufenthaltsrecht und Asylverfahrensrecht im Ilm-Kreis ist die Ausländerbehörde im Verkehrs-, Gewerbe- und Ordnungsamt zuständig. Zum Stichtag 31. Oktober 2016 leben insgesamt Ausländer aus 118 Nationen im Ilm- Kreis. Davon als Beispielgruppen u. a.: EU-Bürger Studierende TU Ilmenau anerkannte Flüchtlinge Asylbewerber (noch keine Entscheidung BAMF) geduldete Personen. Seit dem 1. Januar 2016 wurden 172 kontrollierte Ausreisen durch die Ausländerbehörde durchgeführt, davon 160 freiwillige Ausreisen und 12 Abschiebungen. Flüchtlinge Unterbringung und Betreuung Nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz ist der Ilm-Kreis für die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und anderen Ausländern zuständig. Gemäß der Thüringer Flüchtlingsverteilungsverordnung sind fünf Prozent der in Thüringen aufgenommenen Flüchtlinge (Begriff i. S. der Verordnung) dem Ilm-Kreis zuzuweisen. Neben der Unterbringung ist der Ilm-Kreis nach der Thüringer Verordnung zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) auch für die Versorgung der oben genannten Personengruppe nach dem AsylbLG inklusive medizinischer Versorgung und Sozialbetreuung zuständig. Diese Aufgaben erfüllt der Ilm-Kreis im übertragenen Wirkungskreis. Mit Stand zum 15. November 2016 leben 689 Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Ilm-Kreis. Die Zuweisungen im vergangenen und aktuellen Jahr stellen sich wie folgt dar: 1. Quartal Personen 2. Quartal Personen 3. Quartal Personen 4. Quartal Personen -> insgesamt Quartal Personen 2. Quartal Personen 3. Quartal Personen 4. Quartal bisher 115 Personen -> bisher insgesamt 455
2 2 Eine Darstellung der Zuweisungen nach Herkunftsländern im Jahr 2016 ist der Anlage 2 zu entnehmen. Unterbringung Insgesamt wohnen zum 15. November Personen (Asylbewerber und anerkannte Schutzberechtigte ohne eigenen Wohnraum) in Unterkünften des Landratsamtes. Hiervon 381 in Gemeinschaftsunterkünften (2 davon in Arnstadt, 1 in Frauenwald, Gehren eröffnet) und 715 Personen in Einzelunterkünften. Von den insgesamt 205 angemieteten Wohnungen (103 Arnstadt, 58 Ilmenau, 44 andere Städte und Gemeinden) sind aktuell 13 unbelegt (Stand ; 3 Umzüge für Dezember noch geplant). Die Gemeinschaftsunterkunft in Arnstadt in der Ichtershäuser Str. ist zum geräumt worden und wird nicht mehr als Unterkunft für Asylbewerber genutzt. Zum wurde die Gemeinschaftsunterkunft in Gehren in Betrieb genommen. Die Einrichtung hält, verteilt auf 3 Etagen, 80 Plätze für Asylbewerber vor. Betreuung und Integration Zu den Hauptaufgabenfeldern der sozialen Betreuung sind neben der allgemeinen Betreuung, die medizinische Betreuung und die Vermittlung in Kindertagesstätten (Kitas) und Schulen zu zählen. Ein zunehmendes Thema ist jedoch auch die Vorbereitung der beruflichen Integration, in der das Sozialamt und die Ausländerbehörde eng mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter zusammenwirken und die guten Vernetzungen mit Bildungsträgern und anderen Akteuren nutzen und pflegen. Bei gesundheitlichen Beschwerden muss sich der Asylbewerber aktuell noch an das Sozialamt wenden und einen Krankenbehandlungsschein abholen. Ab 01. Januar 2017 erhalten alle Asylbewerber eine Krankenkassenkarte mit der sie zum Hausarzt, Facharzt und Zahnarzt gehen können. Es liegt dann nach 264 SGB V eine Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung mit eingeschränkten Leistungen und Kostenerstattung vom Land gegenüber der Krankenversicherung vor. Sollten für die Kommunikation mit dem behandelnden Arzt keine ausreichenden Sprachkenntnisse vorhanden sein, wird zu dem Arzttermin ein Dolmetscher vermittelt. Ab dem dritten Monat des Aufenthaltes in Deutschland greift bei Kindern ab 6 Jahren die Schulpflicht. Es wird darüber hinaus angestrebt bereits vor dem Schulbesuch eine Kindertagesstätte aufzusuchen um bereits Sprachkenntnisse zu erwerben, die dann in der Schule essentiell sind. Die im Ilm-Kreis befindlichen asylsuchenden Kinder sind zum wie folgt verteilt: Arnstadt (gesamt 121 Kinder): Ilmenau (gesamt 81 Kinder): - 33 in Kitas (weitere 17 noch ohne Platz) - 30 in Grundschulen - 26 in Regelschulen - 2 Gymnasium - 11 Berufsvorbereitungsjahr (1 Weiterer auf Warteliste) - 1 in Ausbildung - 22 in Kitas (weitere 21 noch ohne Platz) - 14 in Grundschulen - 15 in Regelschulen - 1 Gymnasium - 6 Berufsvorbereitungsjahr
3 3 Sonstige Orte (gesamt 27 Kinder): - 7 in Kitas (5 Kinder noch ohne Platz) - 4 in Grundschulen - 10 in Regelschulen (1 Schulanmeldungen noch offen) Eine statistische Auflistung der Anzahl der Schüler mit DAZ-Förderbedarf nach Schulen ist vom Personal- und Schulverwaltungsamt sowie Aussagen zur Anzahl Jugendlicher zwischen 6 und 18 Jahren mit dem Status Gestattung, Duldung und anerkannte Flüchtlinge (Ausländerbehörde) sind als Anlage 3 beigefügt. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMA s) In den letzten drei Monaten wurden insgesamt 8 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge neu aufgenommen. Davon konnte einer mit seiner Familie zusammengeführt werden. Derzeit leben 62 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Ilm-Kreis (Stand ). Von den 62 jungen Menschen sind bereits drei volljährig, die aber weiterhin in den Einrichtungen betreut werden. Davon sind 48 Kinder und Jugendliche in Heimeinrichtungen und 14 Kinder und Jugendliche bei Familienangehörigen untergebracht. Die Belegung der Einrichtungen zur Unterbringung von minderjährigen Flüchtlingen stellt sich wie folgt dar: Einrichtung Belegung Kinder- und Jugendwohnhaus des Marienstiftes Arnstadt 4 Kinder- und Jugendheim Am Rennsteig in Neustadt 4 Wohngruppe des CJD e. V. in Ilmenau 16 Wohngruppe des ABW e. V. in Ichtershausen 24 Betreuung durch das Jobcenter Ilm-Kreis (Bericht zum aktuellen Stand im Migrationsteam des Jobcenters Ilm-Kreis) Das fach- und standortübergreifende Team Migration wurde mit Zustimmung der Trägerversammlung zum gebildet. Ziel ist die ganzheitliche Betreuung der Flüchtlinge aus den zugangsstärksten Herkunftsländern. Das Team betreut die Leistungsberechtigten von der Antragstellung zum Arbeitslosengeld II einschließlich der Kosten für Unterkunft und Heizung bis zur Integration in Arbeit oder Ausbildung. Neben der beruflichen Integration kommt vor allem der sprachlichen und sozialen Integration eine hohe Bedeutung zu. Das Migrationsteam unterstützt und berät intensiv beispielsweise bei Kontoeröffnung, Begleitung zu Ärzten, Beantragung Kita-Platz sowie zum Umzugsmanagement, Fallmanagement, Leistungen Bildung und Teilhabe und ist Schnittstelle zu den lokalen, regionalen und überregionalen Netzwerken. Entwicklung Mit Projektstart am wurden zunächst alle Kunden mit Migrationshintergrund durch das Team betreut. Der Anteil der Flüchtlinge betrug zu diesem Zeitpunkt rund 39 % am Gesamtbestand. Aufgrund der zügigen Bearbeitung der Asylanträge in den ersten 3 Monaten diesen Jahres, hat sich das Team neu organisiert und konzentriert sich jetzt auf den Personenkreis der Flüchtlinge.
4 4 Die monatlichen Zugänge stellen sich wie folgt dar (Quelle: Suchlauf VerBIS): männlich weiblich Seit Jahresbeginn ist ein stetiger Anstieg zu verzeichnen. Die Zahl der zu Betreuenden hat sich bis zum Stichtag mehr als verdoppelt. Die im Zugang stärksten Monate waren der April und Mai 2016 mit insgesamt 162 Flüchtlingen. Wobei sich die Zahl aufgrund der vielen Umzüge auch wieder verringerte. Zu bemerken ist auch der gestiegene Anteil an Frauen im Monat August. Aktuell werden 465 erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Team betreut, davon 192 Frauen. Altersstruktur (Quelle: Suchlauf VerBIS) U Ü55 73 % der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen sind im Alter bis 35 Jahre.
5 5 Potenzialanalyse Die Mehrzahl der Flüchtlinge ist den komplexen Profillagen zuzuordnen. Im Vordergrund stehen hier der Spracherwerb, die Anerkennung vorhandener Bildungs- und Berufsabschlüsse sowie der Erwerb eines Berufsabschlusses. Bestand gesamt nach Schulabschluss darunter Gesamt davon arbeitslos arbeitsuchend 10 SGB II (Elternzeit, Erfüllung Schulpflicht, Ausbildung etc.) kein Schulabschluss Hauptschulabschluss Realschulabschluss Hochschulreife Bestand gesamt nach Berufsabschluss darunter: ohne Berufsabschluss mit anerkanntem Berufsabschluss davon: Anerkennung des Abschlusses wird geprüft Aktivierung der Flüchtlinge/Eintritte in Maßnahmen Von den 465 erwerbsfähigen leistungsberechtigten Flüchtlingen, die im Team betreut werden, befinden sich 325 in integrativen Maßnahmen, aktuell 235 in Sprachkursen. Förderketten werden aufgebaut. Bei den jüngeren Flüchtlingen ist der Übergang in berufsvorbereitende Maßnahmen geplant, um die Voraussetzungen für eine Berufsausbildung zu prüfen. Die zur Verfügung stehenden Instrumente wie - Perspektive für Flüchtlinge (PerF), - Perspektive für jugendliche Flüchtlinge und junge Erwachsene (PerjuF), - Einstiegsqualifizierung (EQ), - Berufsvorbereitung (BVB) etc. - KomPAS (Integrationskurs+ 45 SGB III) werden hierbei genutzt. Die Vermittlungsfachkräfte stimmen sich hierzu mit den Berufsberatern ab. Für die Zielgruppe der über 25-Jährigen sollen Kooperationsmodelle mit Teilqualifizierung genutzt werden. Die Teilnahme an einem Integrationskurs kann kombiniert werden mit einer betrieblichen Praxisphase über eine Maßnahme beim Arbeitgeber. Kommt ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zustande, kann die berufsanschlussfähige Teilqualifizierung genutzt werden. Ca. ein Viertel der unter 30-jährigen Flüchtlinge verfügt über einen höheren Schulabschluss und strebt einen qualifizierten Berufsabschluss bzw. ein Studium an. Für diese Kunden sind weiterführende Sprachkurse notwendig. Zur Erprobung und Kenntnisvermittlung mit dem Ziel der Vermittlung in eine Tätigkeit, werden Maßnahmen bei einem Arbeitgeber durchgeführt.
6 6 Zur Heranführung an den allgemeinen Arbeits- und Ausbildungsmarkt werden Arbeitsgelegenheiten (AGH) kombiniert mit Sprachanteil über Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) genutzt. Parallel zu allen Maßnahmen werden für alle Flüchtlinge jeden Alters und Geschlechts AVGS Maßnahmen für individuelles Coaching durch Einzelbetreuung, Training sozialer und berufsbezogener Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen angeboten. Eintritte in Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik Planung Ist ( ) Eintritte Gesamt darunter: 1. Integrationsorientierte Instrumente darunter: Qualifizierung (FbW Förderung beruflicher Weiterbildung) Eingliederungszuschuss (EGZ) 7 4 Aktivierung u. berufl. Eingliederung davon: Maßnahmen bei Arbeitgebern (MAG/AVGS*-AG) Maßnahmen bei Trägern (MAT/AVGS*) Freie Förderung Einstiegsgeld 0 2 LES ( Leistungen zur Eingliederung Selbständiger) Beschäftigung schaffende Maßnahmen darunter: AGH (Arbeitsgelegenheiten) * Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein Integrationen bis März 2016 (inkl. aller nicht-deutschen erwachsenen Leistungsbezieher) 21 ab März somit 55 darunter 1 Ausbildung 1 BaE (Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen) 2 Selbstständigkeiten Förderung der Landkreise und kreisfreien Städte durch einen Integrationsmanager sowie einen Bildungskoordinator Zum hat der Bildungskoordinator im Kreis seine Arbeit angetreten, dessen Aufgabe es zunächst sein wird, die Bildungsangebote für neu zugewanderte Bürger zu erfassen und mit dem tatsächlichen Bedarf abzugleichen. Zum wird dann auch der Integrationsmanager seine Arbeit aufnehmen, dessen Schwerpunkt in der Förderung der gesellschaftlichen Integration von Flüchtlingen liegt. Petra Enders Landrätin Anlagen: Anlage 1 - Statische Auswertung und Begriffsdefinition Anlage 2 - Zuweisungen 2016 nach Herkunftsländern Anlage 3 - Übersicht ausländische Schüler an den Schulen des Ilm-Kreises
7 Anlage 1 Ausländer im Ilm Kreis AZR + Z Datei 1) Aus Einländeranteil an ungen bürger Gesamt (jährlichbevölkerung des Ilm Kreis am freiwillige Ausreisen (quartalsweise) Abschiebungen (quartalsweise) Anerkennungen des Flüchtlingsstatus (quartalsweise) Anerkannte Flüchtlinge im Ilm Kreis lebend (quartalswiese) Leistungsbezieher AsylbLG Zuweisungen Unterbringung in GU Unterbringung in EU in Unterbringung ohne Leistungsbezug AsylbLG ausländische Kinder in Schule (halbjährlich) ausländische Kinder mit Kitaanspruch (halbjährlich) offene Kitaanmeldung von Asylsuchenden UMAs , * * * * * * Januar (ohne Z Date 4, Februar , März , Quartal April , Mai , Juni , Quartal Juli , August , September , Quartal Oktober , November Dezember 4.Quartal *Zahlenwerte lagen zum Stichtag nicht vor, sind nicht sicher genug oder sind nicht plausibel
8 Begriff Ausländer Definition ist gem. 2 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Art 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist. In allen Zahlen sind jeweils die im Ilm-Kreis lebenden Ausländer der sog. A-Datei gem. 63 Aufenthaltsverordnung, als auch Ausländer der Z-Datei (z.b. Asylbewerber, die bisher keinen Interviewtermin beim BAMF hatten) enthalten. Die Zahl setzt sich aus den Zahlen des Ausländerzentralregisters des BAMF und der oben beschriebenen Z- Datei zusammen Ausländeranteil an Gesamtbevölkerung des Ilm-Kreis Anteil der Ausländer (siehe Definition) an der Zahl der Gesamtbevölkerung des Ilm-Kreis ausgegeben vom TLS zu den Stichtagen und des Jahres Freiwillige Ausreisen betreffen abgelehnte Asylbewerber, als auch Personen, die vor der Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ausreisen Abschiebungen betreffen ausschließlich abgelehnte Asylbewerber, die nicht freiwillig ausreisen Anerkennungen des Flüchtlingsstatus erfasst Asylbewerber, denen seit Januar die Flüchtlingseigenschaft nach 3 Abs.4 AsylG zuerkannt wurde oder - die Anerkennung als Asylberechtigter abgelehnt, jedoch die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde oder - die Anerkennung als Asylberechtigter abgelehnt, jedoch Voraussetzungen nach 60 Abs.1 AufenthG festgestellt wurden oder - Subsidiärer Schutz nach 4 Abs.1 AsylG gewährt wird Anerkannte Flüchtlinge im Ilm-Kreis Leistungsbezieher AsylbLG Zuweisungen alle im Ilm-Kreis lebenden Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis nach 25 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte) besitzen. Da die Herstellung der Aufenthaltstitel durch die Bundesdruckerei mehrere Wochen dauert, kann es bei dieser Zahl Differenzen zu den tatsächlich im Ilm-Kreis wohnenden Flüchtlingen geben. Bei dieser Zahl sind auch in den Ilm-Kreis, nach Anerkennung des Flüchtlingsstatus, zugezogene Flüchtlinge enthalten Leistungsbezieher AsylbLG sind Personen mit Aufenthaltsgestattung, Duldung und BÜMA (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender); Stichtag 15. -> Meldung an das TLVwA als Grundlage für Erstattungen der Leistungspauschale dem Ilm-Kreis zugewiesene Asylbewerber und Kinder die von Asylbewerbern geboren werden
9 Unterbringung in GU Unterbringung in EU Alle (Leistungsbezieher AsylbLG und Anerkannte), die in Gemeinschaftsunterkünften wohnen Alle (Leistungsbezieher AsylbLG und Anerkannte), die in Wohnungen vom Landratsamt wohnen in Unterbringung ohne Leistungsbezug AsylbLG anerkannte Flüchtlinge, die noch nicht aus GU s oder Wohnungen des Landratsamtes ausgezogen sind, aber keine Leistungen mehr nach AsylbLG beziehen ausländische Kinder mit Kitaanspruch Nach ThürKitaG 2 Abs. 1 hat jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Ausländische Kinder = siehe Definition Ausländer ( Altersgruppe 1-6) ; Stichtage 1.3 und 1.9. des Jahres offene Kitaanmeldungen von Asylsuchenden Kinder, die Leistungen nach AsylbLG beziehen und im Alter zwischen 1 und 6 Jahren sind, die noch nicht in KITA s angemeldet sind oder noch auf der Warteliste stehen UMA/ UMF Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die ohne einen Sorgeberechtigten allein als Flüchtlinge nach Deutschland einreisen. Nach der UN- Kinderrechtskonvention gelten UMF als gleichwertig zu deutschen Kindern und Jugendlichen. Sie haben als Minderjährige in Deutschland Anspruch auf Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII), d.h. sie müssen vom ansässigen Jugendamt in Obhut genommen werden, es müssen eine Vormundschaft eingeleitet und Hilfen zur Erziehung beantragt werden.
10 Zuweisungen 2016 Anlage 2 Zuweisungen davon Herkunftsland mit guter Bleibeperspektive sichere Herkunftsstaaten restliche Eritrea Irak Iran Syrien Albanien Monat vom Land Geburten männlich weiblich Januar Februar März Quartal April Mai Juni Quartal Juli August September Quartal Oktober November Dezember 4. Quartal Kosovo Mazedonien Serbien Afghanistan Indonesien Ukraine Jordanien Russ. Föd. Somalia Marokko Armenien staatenlos / unbekannt
11 Anzahl der Schüler mit DAZ- Förderbedarf Schule Kl. 1 Kl. 2 Kl. 3 Kl. 4 Kl. 5 Kl. 6 Kl. 7 Kl. 8 Kl. 9 Kl.10 Kl.11 Kl.12 Summe GS Arnstadt "Dr.H.Bielfeld" GS Arnstadt "Geschw.Scholl" GS Arnstadt "J.S.Bach" GS Arnstadt "L.Bechstein" GS Dörnfeld GS Gehren GS Geschwenda GS Gräfenroda GS Großbreitenbach GS Holzhausen GS Ichtershausen GS Ilmenau "Am Stollen" GS Ilmenau "Karl Zink" GS Ilmenau "Ziolkowski" GS Kirchheim GS Langewiesen GS Marlishausen GS Martinroda GS Osthausen GS Plaue GS Stadtilm GS Stützerbach RS Arnstadt "L.Bechstein" RS Arnstadt "Robert Bosch" RS Geraberg RS Gräfinau-Angstedt RS Ichtershausen RS Ilmenau "Geschw.Scholl" RS Ilmenau "Heinrich.Hertz" RS Schmiedefeld TGS Gräfenroda TGS Großbreitenbach TGS Stadtilm GYM Ilmenau "Goethe" GYM Ilmenau "Lindenberg" GYM Arnstadt Gesamt SBBS Arnstadt BVJ-S 24 SBSZ Ilmenau BVJ-S 14 Anzahl Jugendlicher zwischen 6 und 18 Jahren mit dem Status Gestattung, Duldung und anerkannte Flüchtlinge Wohnort Altenfeld Anzahl 14 Amt Wachsenburg 22 Arnstadt 105 Böhlen 1 Frankenhain 9 Frauenwald 23 Gehren 13 Großbreitenbach 1 Ilmenau 61 Ilmtal 2 Langewiesen 1 Neustadt am Rennsteig 3 Stadtilm 15 Summe 270 (Anmerkung: Ob alle der Schulpflicht bereits bzw. noch unterliegen ist dem VGO nicht bekannt.) Anlage 3
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