Prüfungsbericht. Hallstatt. der Bezirkshauptmannschaft Gmunden über die Einschau in die Gebarung. der Marktgemeinde

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1 Prüfungsbericht der Bezirkshauptmannschaft Gmunden über die Einschau in die Gebarung der Marktgemeinde Hallstatt Gem

2 Impressum Herausgeber: Amt der Oberösterreichischen Landesregierung 4021 Linz, Bahnhofplatz 1 Redaktion und Graphik: Amt der Oberösterreichischen Landesregierung Herausgegeben: Linz, im Juni

3 Die Bezirkshauptmannschaft Gmunden hat in der Zeit von 16. Oktober bis 17. Dezember 2012 (mit Ergänzungen im Jänner und März 2013) durch zwei Prüfer(-innen) gemäß 105 Oö. Gemeindeordnung 1990 in Verbindung mit 1 OÖ. Gemeindeprüfungsordnung 2008 eine Einschau in die Gebarung der Marktgemeinde Hallstatt vorgenommen. Zur Prüfung wurden die Jahre 2009 bis 2011 und der Voranschlag bzw. Probe- Rechnungsabschluss für das Jahr 2012 herangezogen. Der Bericht analysiert die Gebarungsabwicklung der Marktgemeinde und beinhaltet Feststellungen in Hinblick auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Verwaltung, der öffentlichen und sozialen Einrichtungen und unterbreitet Vorschläge zur Verbesserung des Haushaltsergebnisses. Die im Bericht kursiv gedruckten Passagen stellen die Empfehlungen der Bezirkshauptmannschaft Gmunden dar und sind als solche von den zuständigen Organen der Marktgemeinde umzusetzen. 3

4 Inhaltsverzeichnis KURZFASSUNG... 6 WIRTSCHAFTLICHE SITUATION... 6 Mittelfristiger Finanzplan... 6 Steuerkraft... 6 Umlagen... 7 Fremdfinanzierungen... 7 PERSONAL... 7 ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN... 7 Wasserversorgung und Abwasserentsorgung... 7 Abfallbeseitigung... 7 Kindergarten... 8 Wohn- und Geschäftsgebäude... 8 Kultur- und Kongresshaus (kurz KKH)... 8 Tankstelle... 8 AUSGEGLIEDERTE UNTERNEHMUNGEN... 9 Hallstatt PEB GmbH (Parkplatzerrichtungs- und BetreuungsGmbH)... 9 Hallstatt HotelerrichtungsGmbH... 9 WEITERE WESENTLICHE FESTSTELLUNGEN... 9 Essen auf Rädern... 9 Feuerwehrwesen Versicherungen AUßERORDENTLICHER HAUSHALT DETAILBERICHT DIE GEMEINDE WIRTSCHAFTLICHE SITUATION HAUSHALTSENTWICKLUNG Investitionen und Instandhaltungsmaßnahmen Zweckgebundene Einnahmen Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt Erhaltungsbeiträge nach dem Oö. Raumordnungsgesetz MITTELFRISTIGER FINANZPLAN Freie Budgetspitze Maastricht-Ergebnis FINANZAUSSTATTUNG Steuer- und Gebührenrückstände Kommunalsteuer Lustbarkeitsabgabe Verkehrsflächenbeiträge UMLAGEN FREMDFINANZIERUNGEN DARLEHEN CHF-Darlehen DARLEHEN PEB GMBH KASSENKREDIT LEASING HAFTUNGEN RÜCKLAGEN PERSONAL DIENSTPOSTENPLAN ALLGEMEINE VERWALTUNG Überstunden/Mehrleistungsstunden Dienstvergütung für EDV-Koordinatior Entschädigung für externe Trauung

5 Nebenbeschäftigungen HANDWERKLICHER DIENST Überstunden Belohnungen Reinigungsflächen ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN WASSERVERSORGUNG ABWASSERBESEITIGUNG ABFALLBESEITIGUNG KINDERGARTEN WOHN- UND GESCHÄFTSGEBÄUDE Marktplatz 58, 59 und Badergraben 188, 189 und Baderplatz Kirchenweg KULTUR- UND KONGRESSHAUS TANKSTELLE Betriebsergebnisse AUSGEGLIEDERTE UNTERNEHMUNGEN HALLSTATT PEB GMBH Geschäftsführung Hallstatt PEB GmbH Sekretariat Geschäftsführung GmbH Parkraumbewirtschaftung Betrieb Parkdeckanlage HALLSTATT HOTELERRICHTUNGSGMBH GEMEINDEVERTRETUNG VERFÜGUNGSMITTEL UND REPRÄSENTATIONSAUSGABEN WEITERE WESENTLICHE FESTSTELLUNGEN WC-ANLAGEN ESSEN AUF RÄDERN NACHMITTAGSBETREUUNG FEUERWEHRWESEN FÖRDERUNGEN UND FREIWILLIGE LEISTUNGEN VERSICHERUNGEN AUßERORDENTLICHER HAUSHALT ÜBERBLICK ÜBER DEN AUßERORDENTLICHEN HAUSHALT DER FINANZJAHRE 2009 BIS ÜBERBLICK ÜBER DEN AUßERORDENTLICHEN HAUSHALT DES FINANZJAHRES ERRICHTUNG EINER PARKDECKANLAGE UND VON PARKPLÄTZEN IM ORTSZENTRUM VON HALLSTATT DURCH DIE PEB GMBH HALLSTATT Parkdeckanlage - Allgemeines Grundkauf Parkdeckanlage - Planungsleistungen Parkdeckanlage Arbeitsvergaben Finanzierung Parkdeckanlage und Parkplätze im Ortszentrum SCHLUSSBEMERKUNG

6 Kurzfassung Wirtschaftliche Situation Die Marktgemeinde Hallstatt konnte den ordentlichen Haushalt zuletzt 2001 ausgleichen und ist mittlerweile als "Dauerabgangsgemeinde" einzustufen. In den Jahren 2009 bis 2011 lag der durchschnittliche Fehlbetrag bei Eine Entspannung der finanziellen Lage ist in absehbarer Zukunft nicht zu erwarten, da die Marktgemeinde Hallstatt seit Jahren mit einem stetigen Rückgang bei den Hauptwohnsitzen konfrontiert ist. Der Anstieg bei den Nächtigungszahlen wirkt sich im Wesentlichen über die Umwegrentabilität Mehreinnahmen aus der Kommunalsteuer auf das Gemeindebudget aus, da von der Tourismusabgabe lediglich 3,3 % endgültige Einnahmen der Marktgemeinde darstellen. Mit der Beteiligung an der Errichtung des Kleinwasserkraftwerkes soll sich die finanzielle Situation der Marktgemeinde bis in etwa 10 Jahren so entwickeln, dass der ordentliche Haushalt wieder ausgeglichen werden kann. Während des Prüfungszeitraumes wurden im ordentlichen Haushalt Investitionen und Instandhaltungsmaßnahmen in Höhe von bzw verrechnet. Die Investitionsquote ist von 2009 bis 2011 gemessen an den ordentlichen Einnahmen von 0,07 % auf 0,17 % gestiegen. Der Anteil der Instandhaltungen an den ordentlichen Einnahmen ist von 2,94 % auf 2,52 % gesunken. Mittelfristiger Finanzplan In den Investitionsplan 2012 bis 2015 wurden für die Fortführung der laufenden Vorhaben und die Sanierung des Kultur- und Kongresshauses Ausgaben in Höhe von rd. 7 Mio. aufgenommen. Die dargestellten Einnahmen betragen insgesamt 6, und kommen zu 84 % aus Fördermitteln des Landes. Bis 2015 sind negative Budgetspitzen bis zu prognostiziert. Der Marktgemeinde stehen somit auch weiterhin keine Mittel für zusätzliche Investitionen, Transferzahlungen oder außerordentliche Vorhaben zur Verfügung. Die Marktgemeinde Hallstatt konnte 2009 und 2011 mit Maastricht-Überschüssen einen positiven Beitrag zum Stabilitätspakt leisten. Bis 2015 sind jedoch negative Finanzierungssalden ausgewiesen. Das Maastricht-Ergebnis ist großen Schwankungen unterlegen, da die Ausgaben und Fördermittel nicht zeitgleich getätigt bzw. flüssig gemacht werden. Künftig ist verstärkt darauf zu achten, dass die Finanzierung und Realisierung von Projekten aufeinander abgestimmt wird. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf den Erlass der Direktion Inneres und Kommunales vom 23. Mai 2011, IKD(Gem) / Steuerkraft Zu den wichtigsten Einnahmen einer Gemeinde zählen die Ertragsanteile, Transferzahlungen und Gemeindeabgaben. Der Anteil der Gemeindeabgaben an der Steuerkraft lag zwischen 25,8 % und 26,1 %. Die Finanzen der Marktgemeinde Hallstatt sind somit sehr stark von der Entwicklung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben abhängig. Die durchaus positive Entwicklung, welche seit 2009 bei den Ertragsanteilen eingetreten ist, hat für die Marktgemeinde Hallstatt von 2009 bis 2011 lediglich zu einem Plus von 5,95 % geführt. Der Grund dafür ist der ständige Rückgang der Bevölkerungszahlen. Bei den Gemeindeabgaben hat die Kommunalsteuer mit über 65 % den größten Anteil. 6

7 Umlagen Die Leistungen der Marktgemeinde für Umlagen und Transferzahlungen haben von 2009 bis 2011 durchschnittlich 49,8 % der Steuerkraft gebunden. Fremdfinanzierungen Der Anteil des Schuldendienstes gemessen an den ordentlichen Einnahmen ist von 4,17 % im Jahr 2010 auf 6,91 % im Jahr 2012 gestiegen. Der Anstieg ist auf den Tilgungsbeginn der Darlehen für die Volksschulsanierung und die Wasserversorgung zurückzuführen. Der Nettoaufwand für den Schuldendienst hat 2011 insgesamt betragen. Während des Prüfungszeitraumes sind die Darlehensverbindlichkeiten um auf rd. 4,3 Mio. gestiegen hat eine weitere Darlehensaufnahme für die Wasserversorgung in Höhe von die Verbindlichkeiten erhöht. Die Haftungen der Marktgemeinde Hallstatt waren im Rechnungsabschluss 2011 mit insgesamt 6 Mio. ausgewiesen. Davon sind auf den Reinhaltungsverband Hallstättersee 2 Mio. und 4 Mio. auf die PEB GmbH entfallen. Die Haftung gegenüber der PEB GmbH vermindert sich jährlich um 1, Dies entspricht der Tilgung aus den zugesagten Bedarfszuweisungsmitteln. Personal Der Mitarbeiterstand in der allgemeinen Verwaltung liegt um eine Personaleinheit über den Landesrichtlinien. Bei den nächsten anstehenden Änderungen im Bereich des Verwaltungspersonals ist dieser Überhang abzubauen. Überstunden im Verwaltungsbereich und bei den Bauhofmitarbeitern sind künftig vom Dienstvorgesetzten nur in unumgänglichen Fällen anzuordnen. Grundsätzlich sind Überstunden (ausgenommen an Sonn- und Feiertagen) durch Freizeitausgleich abzugelten. Öffentliche Einrichtungen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Aus dem laufenden Betrieb der Wasserversorgung wurden von 2009 bis 2011 Überschüsse in Höhe von und bei der Abwasserentsorgung von erwirtschaftet. Zur Absicherung der Wasserversorgung wurden Ende 2012 bei der Volksschule zwei neue Brunnen geschlagen und ein Hochbehälter errichtet. Mit diesem Bauabschnitt wurde auch mit einer umfassenden Sanierung des Leitungsnetzes begonnen. Die Anschlussdichte beträgt bei der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung beinahe 100 %, da lediglich Objekte außerhalb des Ortszentrums nicht angeschlossen sind. Die Anschlussgebühr wurde bei beiden Einrichtungen immer in Höhe der vom Land Oberösterreich bekannt gegebenen Mindestgebühr festgesetzt. Bei der Wasserversorgung wurde mit Ausnahme des Jahres 2009 der Vorgabe des Landes entsprochen und die Benützungsgebühr um 20 Cent über der vom Land bekannt gegebenen Mindestgebühr festgesetzt. Diese Vorgabe wurde bei der Abwasserentsorgung immer eingehalten. Solange der ordentliche Haushalt nicht ausgeglichen werden kann, ist darauf zu achten, dass die Benützungsgebühr weiterhin um 20 Cent über der Landesvorgabe liegt. Abfallbeseitigung Die betriebliche Einrichtung der Abfallbeseitigung hat während des Prüfungszeitraumes mit insgesamt zur Stärkung des ordentlichen Haushaltes beigetragen. 7

8 Die Gebühren sind auch in Zukunft laufend anzupassen, damit die Abfallbeseitigung weiterhin positiv geführt werden kann. Kindergarten Der Kindergarten der Marktgemeinde Hallstatt wird von der Pfarre mit einer Gruppe geführt. Von 2009 bis 2011 musste diese Betreuungseinrichtung mit gestützt werden. Positiv anzumerken ist, dass die Abgangsdeckung 2011 um rd gesunken ist. Somit konnte auch der Zuschuss je Kind bei einem deutlichen Rückgang der Besucherzahlen vermindert werden. Seit dem Kindergartenjahr 2010 / 2011 besteht die gesetzliche Regelung für die Einhebung eines Bastelbeitrages bis maximal 100 im Jahr. Die Pfarre Hallstatt hat den Bastelbeitrag mit 38 festgesetzt. Wir empfehlen zu prüfen, ob mit dem verrechneten Bastelbeitrag die Ausgaben abgedeckt werden können, da ansonsten eine Anpassung vorzunehmen ist. Wohn- und Geschäftsgebäude Die Wohn- und Geschäftsgebäude weisen seit 2009 jährliche Überschüsse auf und diese beziffern sich während des Prüfungszeitraumes mit In den Objekten Badergraben 188, 189 und 190 hat die Marktgemeine drei Geschäftslokale eingerichtet. Von diesen drei Lokalen wird eines von November bis April für Vereinszwecke vermietet. Der für diese Zeit gewährte 50 %ige Mietnachlass ist als großzügig zu bewerten. Im Gebäude Baderplatz 108 ist im Erdgeschoss eine Arztpraxis untergebracht. Nachdem die Räumlichkeiten in den ersten fünf Jahren als Starthilfe kostenlos zur Verfügung gestellt wurden, wird seit Mai 2006 ein Mietnachlass von 50 % gewährt. Die Marktgemeinde wurde anlässlich der Gebarungseinschau 2007 aufgefordert, diesen Nachlass nach Ablauf der Vereinbarung zum 1. Mai 2009 einzustellen. Entgegen dieser Vorgabe hat der Gemeindevorstand am 15. Juni 2009 eine Verlängerung um zwei Jahre und am 2. Mai 2011 eine unbefristete Verlängerung dieses Mietnachlasses beschlossen. Die Marktgemeinde hat künftig die volle Miete einzuheben. Kultur- und Kongresshaus (kurz KKH) Die Abgangsdeckung beim KKH ist seit 2009 kontinuierlich analog der Entwicklung der Instandhaltungsmaßnahmen gestiegen und hat in den Jahren 2009 bis 2011 insgesamt betragen. Das Benützungsentgelt richtet sich nach der Anzahl der benötigten Räume sowie der Dauer der Veranstaltung. Die letzte Erhöhung dieser Tarife ist im Jänner 2009 in Kraft getreten. Wenn als Veranstalter Hallstätter bzw. Hallstätter Vereine auftreten, wird ein Nachlass von 50 % auf die Miete gewährt. Bei der Prüfung wurde jedoch festgestellt, dass auch an Nutzer aus Nachbargemeinden diese Ermäßigung weitergegeben wird. Eine Gegenüberstellung der tatsächlichen Mieteinnahmen mit den verrechneten Tagen zeigt, dass die tatsächlichen Einnahmen je Veranstaltung deutlich unter den vom Gemeinderat beschlossenen Tarifen liegen. Damit der Zuschussbedarf für das KKH vermindert werden kann, sind die Ermäßigungen entsprechend zu kürzen bzw. ist eine Erhöhung der Tarife vorzunehmen. Wenn Nutzer aus Nachbargemeinden in den Genuss einer Ermäßigung kommen sollen, ist in Zukunft ein Beschluss des zuständigen Kollegialorganes einzuholen. Tankstelle Die Marktgemeinde ist seit 2004 Eigentümerin einer Tankstelle. Bis zum Jahr 2010 konnten aus dem Betrieb positive Jahresergebnisse erwirtschaftet werden. Seither ist die Spanne zwischen dem Einkaufspreis und dem Verkaufspreis derart gesunken, dass die zu tragenden Kosten nicht mehr bedeckt werden konnten. 8

9 Der Betrieb einer Tankstelle gehört nicht zu den Pflichtaufgaben einer Gemeinde. Durch Umstellungen in der Betriebsführung ist die Kostendeckung zu erreichen. Nur dann kann der Betrieb der Tankstelle aufrecht erhalten werden. Ausgegliederte Unternehmungen Hallstatt PEB GmbH (Parkplatzerrichtungs- und BetreuungsGmbH) Die Marktgemeinde ist 100%ige Gesellschafterin dieser Kapitalgesellschaft. Seit 1. Juli 2009 führt die GmbH die Parkraumbewirtschaftung durch und hat auch die Neuerrichtung von Parkanlagen übernommen. Bis zum Jahre 2011 hat die Marktgemeinde aus den von der GmbH eingenommenen Parkgebühren einen 15%igen Anteil erhalten. Von 2010 auf 2011 steigerte sich der Gemeindeanteil von auf Seit 2012 erhält die Marktgemeinde einen jährlichen Fixbetrag von und einen variablen Anteil von 10 % der jährlichen Parkeinnahmen. Für 2012 hat die Marktgemeinde rd für das Gemeindebudget erhalten. Dem vom Gemeinderat im März 2009 bestellten Geschäftsführer wurden für seine mit 20 Wochenstunden festgesetzte Arbeitszeit nach oben und unten schwankende Stundenlöhne ausbezahlt. Die Befassung eines Kollegialorganes der Marktgemeinde mit der Höhe des Geschäftsführerbezuges ist nicht erfolgt. Mit Ende 2013 ist ein Wechsel in der Geschäftsführung vorgesehen. Nachdem die Arbeiten für die Neuerrichtung von Parkplätzen großteils abgeschlossen sind, wird von der Marktgemeinde kritisch zu prüfen sein, ob bzw. in welchem Ausmaß künftig in der Geschäftsführung (neben dem Geschäftsführer wird derzeit auch eine Sekretärin beschäftigt) Dienstverhältnisse begründet werden. Hallstatt HotelerrichtungsGmbH Die Marktgemeinde ist seit 2007 mit 49 % an dieser für die Revitalisierung bzw. den Neubau von Hotelbetrieben gegründeten GmbH beteiligt. Im Gesellschaftsvertrag wurde keine Unterwerfungserklärung Einräumung des Rechts zur Prüfung durch Organe des Landes Oberösterreich vereinbart. Dem örtlichen Prüfungsausschuss wurde hingegen das jederzeitige Prüfungsrecht eingeräumt. Es ist zu bemängeln, dass dieser sein Recht bisher noch nie ausgeübt hat. Weitere wesentliche Feststellungen Essen auf Rädern Die Aktion Essen auf Rädern hat 2009 mit einem Abgang von abgeschlossen. Mit den Zuschüssen aus einer Privatstiftung konnte in den Rechnungsabschlüssen 2010 und 2011 jeweils ein ausgeglichenes Ergebnis dargestellt werden. Bei der Anzahl der verkauften Portionen ist, wie auch bei den Teilnehmern ein stetiger Rückgang zu verzeichnen. Ausgehend von 5,60 je Portion in den Jahren 2009 und 2010 wurde das Entgelt für Essen auf Rädern ab 2011 jährlich um 20 Cent somit auf 6 im Jahr 2012 erhöht. Für eine bessere Kostendeckung empfehlen wir eine weitere Anhebung des Tarifes vorzunehmen. In anderen Gemeinden des Bezirkes werden bis zu 8 je Portion verrechnet. Dabei werden auch Ermäßigungen für Ausgleichszulagenbezieher oder Ehepartner gewährt. Wir weisen darauf hin, dass dieses privatrechtliche Entgelt grundsätzlich immer kostendeckend festzusetzen ist. 9

10 Feuerwehrwesen Der Nettoaufwand für die Freiwillige Feuerwehr abzüglich Einnahmen und Schuldendienst hat während des Prüfungszeitraumes zwischen und betragen. Mit Ausgaben von über 13 je Einwohner (820 Einwohner gemäß 9 Finanzausgleichsgesetz 2008) liegt die Marktgemeinde Hallstatt über dem Bezirksdurchschnitt von 10. Da die Marktgemeinde einen sehr hohen Anteil an Zweitwohnsitzen (1.364 Einwohner zum Stichtag der Gemeinderatswahl 2009) hat, kann die Kopfquote von 13 akzeptiert werden. Versicherungen Der Marktgemeinde wurde im Bericht über die Gebarungseinschau 2007 mitgeteilt, dass aus Sicht der Bezirkshauptmannschaft Gmunden bei den gemeindeeigenen Objekten kein ausreichender Versicherungsschutz besteht. Auf Grund dieser Feststellung wurden sämtliche Objekte gegen das Risiko Sturmschaden versichert. Gegen Wasserschäden sind jedoch die wenigsten Objekte der Marktgemeinde versichert. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Marktgemeinde für einen ausreichenden Versicherungsschutz der gemeindeeigenen Objekte zu sorgen hat. Außerordentlicher Haushalt Die Marktgemeinde Hallstatt hat in den Jahren 2009 bis 2011 rd. 4,8 Mio. in außerordentliche Vorhaben investiert. Die betragsmäßig höchsten Investitionen sind auf die Parkraumbewirtschaftung mit 1,4 Mio., die Historikhotels mit , die Sanierung der Volksschule mit , die Landesausstellung mit sowie die Landschaftspflege der Weltkulturerbe-Region mit entfallen. Für die Ausfinanzierung älterer Vorhaben sowie die Bedeckung der neuen Projekte standen rd. 6,8 Mio zur Verfügung. Der Großteil dieser Mittel nämlich über 72 % waren Fördermittel des Landes. Die Darlehensaufnahmen mit einem Anteil von 18 % hatten ebenfalls einen wesentlichen Anteil an den Bedeckungsmitteln. 10

11 Detailbericht Die Gemeinde Hallstatt ist eine von 20 Gemeinden des Bezirkes Gmunden. Mit dem Dachstein und dem Inneren Salzkammergut gehört die Marktgemeinde Hallstatt zum UNESCO-Weltkulturerbe. Der Ort Hallstatt liegt auf einer Seehöhe von 511 m und das Gemeindegebiet erstreckt sich über eine Fläche von 59,8 km². Von dieser Fläche entfallen 37 % auf Waldflächen und 53 % auf Ödland. Die vier Katastralgemeinden Gosauzwang, Hallstatt, Lahn und Salzberg sind mit insgesamt 10,7 km Gemeindestraßen und 6,3 km Landesstraßen verbunden. Das Gemeindegebiet grenzt im Bezirk Gmunden an die Gemeinden Gosau, Bad Goisern am Hallstättersee und Obertraun und im Süden an die steiermärkische Gemeinde Ramsau am Dachstein. Die Marktgemeinde Hallstatt hat einen ständigen Rückgang bei den Hauptwohnsitzen zu verzeichnen. Bei der Volkszählung 2001 waren noch 946 Personen mit Hauptwohnsitz gemeldet, zum Stichtag 6. November 2012 waren es nur mehr 798. Einen Nebenwohnsitz haben aktuell 531 Personen, wovon 255 auf die Bewohner eines Schülerheimes entfallen. Die wenigen Arbeitsplätze, welche hauptsächlich in den Tourismusbetrieben angeboten werden sowie die schwierigen Wohnbedingungen in den denkmalgeschützten Objekten sind Faktoren, welche keinesfalls zur Attraktivierung als Wohnsitzgemeinde beitragen. Hallstatt hat schon immer zu den wichtigsten Tourismusorten in Oberösterreich gehört und kann jährlich steigende Besucherzahlen verzeichnen. Im Jahr 2012 wurde Hallstatt von rd Tagesgästen besucht. Gegenüber 2007 (rd Tagesgäste) haben sich die Besucherzahlen somit mehr als verdoppelt. Bei den Nächtigungszahlen ist es in den letzten Jahren ebenfalls zu einem starken Anstieg von rd im Jahr 2007 auf rd im Jahr 2012 gekommen. Diese Entwicklung ist unter anderem auf die Eröffnung eines neuen Hotels zurückzuführen, an deren Errichtungsgesellschaft die Marktgemeinde zu 49 % beteiligt ist. Die Aufgaben eines Tourismusortes mit steigenden Besucherzahlen in Verbindung mit den örtlichen Gegebenheiten schmale Wege und Stiegen, welche von der Marktgemeinde betreut werden müssen stellen vor allem in den Bereichen Müllbeseitigung und Winterdienst eine zusätzliche Belastung dar. Der Gemeinderat setzt sich derzeit aus 10 SPÖ- und 3 ÖVP-Mandataren zusammen. Im außerordentlichen Haushalt konnten in den letzten Jahren mit großer Unterstützung durch das Land OÖ viele Projekte verwirklicht werden. Die betragsmäßig höchsten Investitionen waren in den Bereichen Parkraumbewirtschaftung, Historikhotel, Sanierung der Volksschule sowie der denkmalgeschützten Objekte in der Weltkulturerbe-Region und die Instandhaltung des Leitungsnetzes für die Wasserver- und Abwasserentsorgung. Derzeit werden zwei Brunnen für die Wasserversorgung geschlagen, ein Hochbehälter errichtet und mit diesem Bauabschnitt wurde auch mit der Sanierung des Leitungsnetzes begonnen. Dieses Vorhaben wird in den Folgejahren wie auch die Instandhaltung der gesamten Infrastruktur weitergeführt. Vor kurzem wurde auch mit der Errichtung eines Kleinwasserkraftwerkes durch die Hallstatt Wasserkraft GmbH begonnen. Für die Sanierung des Kultur- und Kongresshauses gibt es eine Zusage mit einem Finanzierungsrahmen von netto. Weiters wurde eine Machbarkeitsstudie für die weitere Nutzung des ehemaligen Amtshauses der Salinen AG in Auftrag gegeben. 11

12 Wirtschaftliche Situation Haushaltsentwicklung Haushaltsentwicklung EURO VA 2012 Ord. Einnahmen Ord. Ausgaben Überschuss/Abgang Werte ohne Soll-Ergebnisse der Vorjahre und BZ zum Ausgleich o.h. Die Marktgemeinde Hallstatt konnte den ordentlichen Haushalt zuletzt 2001 ausgleichen und ist mittlerweile als "Dauerabgangsgemeinde" einzustufen. Die deutliche Verbesserung im Finanzjahr 2011 ist im Wesentlichen auf die gute wirtschaftliche Entwicklung mit Mehreinnahmen aus der Kommunalsteuer von sowie den Ertragsanteilen mit zurückzuführen. Gleichzeitig ist die Sozialhilfeverbandsumlage um gesunken. Die Hauptursache für den Anstieg des Fehlbetrages im Voranschlag 2012 liegt in der Erhöhung des Schuldendienstes um Die Abgänge in den Rechnungsabschlüssen haben sich während des Prüfungszeitraumes wie folgt dargestellt: RA 2009 RA 2010 RA Eine Entspannung der finanziellen Probleme ist in absehbarer Zukunft nicht zu erwarten, da die Marktgemeinde Hallstatt seit Jahren mit einem ständigen Rückgang der Hauptwohnsitze konfrontiert ist. Mit der Eröffnung der Historikhotels sind zwar die Nächtigungszahlen wieder deutlich gestiegen, aber von der Tourismusabgabe stellen nur 3,3 % endgültige Einnahmen 1 der Marktgemeinde dar. Mit der Verwirklichung des Kraftwerkprojektes soll sich die finanzielle Situation der Marktgemeinde bis in etwa 10 Jahren so entwickeln, dass der Haushaltsausgleich wieder möglich wird. Investitionen und Instandhaltungsmaßnahmen In den Jahren 2009 bis 2011 wurden im ordentlichen Haushalt Investitionen und Instandhaltungsmaßnahmen in Höhe von insgesamt bzw verrechnet. Bei den In % sind an den mehrgemeindigen Tourismusverband abzuführen und 1,7 % an die Interessentenbeitragsstelle 12

13 vestitionen sind in den Jahren 2010 bis 2012 die jährlichen Raten für den Glasfaseranschluss in Höhe von jeweils enthalten. Die Ausgabenentwicklung sowie die Investitionsquote gemessen an den ordentlichen Einnahmen ist in folgender Tabelle dargestellt: Investitionen ohne marktbestimmte Betriebe Anteil der ordentlichen Gesamtausgaben 0,07 % 0,15 % 0,17 % Während des Prüfungszeitraumes wurden bei den marktbestimmten Betrieben keine Investitionen verrechnet. Der an den Gesamtausgaben des ordentlichen Haushaltes gemessene Instandhaltungsaufwand beziffert sich wie folgt: Instandhaltungen ohne marktbestimmte Betriebe marktbestimmte Betriebe Gesamt Anteil der ordentlichen Gesamtausgaben 2,94 % 2,88 % 2,52 % Die Schwankungen bei den Instandhaltungsmaßnahmen sind zu relativieren, da auch korrespondierende Einnahmen zu verzeichnen waren. Die Reparatur der Heizung in der Volksschule in Höhe von wurde 2010 zur Gänze mit einer Rücklagenentnahme bedeckt. Die Höhere Technische Bundeslehranstalt und der Verein "Schülerheim der HTBLA" haben sich an der Sanierung der Sportanlage mit Ausgaben von insgesamt in den Jahren 2010 und 2011 mit insgesamt beteiligt. Bei der Parkraumbewirtschaftung sind die Instandhaltungsmaßnahmen von im Jahr 2009 auf im Jahr 2011 gestiegen. Dem kann jedoch ein Anstieg des Überschusses von auf gegenübergestellt werden. Die Marktgemeinde hat künftig darauf zu achten, dass die Instandhaltungsmaßnahmen den Durchschnittswert der letzten fünf Jahre nicht überschreiten. Zweckgebundene Einnahmen Die zweckgebundenen Einnahmen Verkehrsflächenbeiträge, Anschlussgebühren und Aufschließungsbeiträge nach dem Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wurden während des Prüfungszeitraumes wie folgt verwendet: Verkehrsflächenbeiträge Zuführungen außerordentlicher Haushalt im ordentlichen Haushalt verbleiben Anschlussgebühren Wasser Zuführungen außerordentlicher Haushalt Rücklagenbildung im ordentlichen Haushalt verbleiben

14 Anschlussgebühren Abwasser Zuführungen außerordentlicher Haushalt Rücklagenbildung im ordentlichen Haushalt verbleiben Die Marktgemeinde Hallstatt hat in den Jahren 2010 und 2011 Aufschließungsbeiträge "Verkehr" nach dem Oö. Raumordnungsgesetz 1994 in Höhe von jeweils 600 eingenommen, welche zur Gänze im ordentlichen Haushalt belassen wurden. Während des Prüfungszeitraumes wurden weder Aufschließungsbeiträge für die Wasserversorgung noch für die Abwasserbeseitigung eingenommen. Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt Neben den zweckgebundenen Einnahmen wurden 2010 dem Vorhaben Klettersteig zugeführt. Für diese Mittelverwendung liegt eine schriftliche Zusage des politischen Referenten vor. Die Bauhofmitarbeiter haben in den Jahren 2009 bis 2011 Arbeitsleistungen für außerordentliche Vorhaben in Höhe von insgesamt erbracht. Die betragsmäßige Entwicklung dieser Leistungen hat sich wie folgt dargestellt: Erhaltungsbeiträge nach dem Oö. Raumordnungsgesetz 1994 Die Marktgemeinde Hallstatt konnte während des Prüfungszeitraumes Erhaltungsbeiträge "Wasser und Kanal" welche endgültige Einnahmen der Marktgemeinde darstellen in Höhe von insgesamt lukrieren. Mittelfristiger Finanzplan Für die Fortführung der laufenden Vorhaben sowie die 2013 beginnende Sanierung des Kultur- und Kongresshauses wurden in den Investitionsplan Ausgaben in Höhe von insgesamt 6, aufgenommen. Von dieser Summe entfallen auf die maastricht-neutralen Bereiche Wasserversorgung und Wohn- und Geschäftsgebäude 1,3 Mio. Zur Ausfinanzierung der begonnenen Vorhaben sowie für die geplanten Investitionen sind Einnahmen in Höhe von 6, dargestellt. Der Großteil dieser Einnahmen nämlich 5, kommt aus Fördermitteln des Landes. Für die Sanierung der historischen Gebäude werden auch Bundeszuschüsse in Höhe von erwartet. Die Ausgaben für die Wasserversorgung werden mittels Darlehensaufnahme bedeckt und das Wasser- und Kanalbauvorhaben "Hallerbauernfeld" wird mit Anschlussgebühren ausfinanziert. Freie Budgetspitze Die freie Budgetspitze zeigt auf, ob und in welcher Höhe Mittel für zusätzliche Investitionen, Transferzahlungen (z. B. freiwillige Leistungen) oder außerordentliche Vorhaben zur Verfügung stehen. Aus den Einnahmen und Ausgaben der laufenden Gebarung leiten sich bis 2015 folgende negative Finanzspitzen ab VA 2013 MFP 2014 MFP 2015 MFP

15 Diese negativen Werte zeigen, dass die Marktgemeinde Hallstatt auch künftig keinen Gestaltungsfreiraum im ordentlichen Haushalt hat. Die Verwirklichung von außerordentlichen Vorhaben wird auch in den Folgejahren nur mit Fördermitteln möglich sein. Maastricht-Ergebnis Mit einer weiteren Verstärkung der stabilitätsorientierten Budgetpolitik haben sich die Gemeinden länderweise verpflichtet, jeweils ein ausgeglichenes Maastricht-Ergebnis zu erbringen. Bei der Marktgemeinde ist der Finanzierungssaldo in den letzten Jahren starken Schwankungen unterlegen konnte ein Maastricht-Überschuss erreicht werden, da unter anderem Fördermittel für Ausgaben aus Vorjahren ausbezahlt wurden. Der negative Ausreißer 2010 ist im Wesentlichen auf Ausgaben zurückzuführen, welche erst in den Folgejahren bedeckt werden wurden für das Vorhaben "Kleinwasserkraftwerk" Bedarfszuweisungsmittel in Höhe von 1, flüssig gemacht. Die Ausgaben lagen lediglich bei 68. Die Darlehensaufnahme für den Wasserleitungsbau hat ebenfalls zum Maastricht-Überschuss beigetragen , Im Voranschlag 2012 ist ein Maastricht-Minus dargestellt und bis zum Ende der Planperiode werden negative Budgetspitzen erwartet VA 2013 MFP 2014 MFP 2015 MFP Das im Verhältnis hohe Maastricht-Defizit im Voranschlag 2012 ist auf die Ausgaben für die Sanierung der Volksschule in Höhe von zurückzuführen, welche mit einem Soll-Überschuss aus Vorjahren finanziert werden. Wie diese Erläuterungen zu den Schwankungen beim Maastricht-Ergebnis zeigen, ist in Zukunft verstärkt darauf zu achten, dass die Ausgaben in den Jahren getätigt werden, in denen die Fördermittel bereitgestellt werden. Das heißt, dass Finanzierung und Realisierung aufeinander abzustimmen sind. In diesem Zusammenhang wird an den Erlass der Direktion Inneres und Kommunales vom 23. Mai 2011, IKD(Gem) / erinnert. Dabei werden die österreichischen Gemeinden und Statutarstädte aufgefordert, Maßnahmen im Rahmen ihres Haushaltes zu setzen, damit ein ausgeglichenes Haushaltsergebnis im Sinne des Österreichischen Stabilitätspaktes 2011 erzielt wird. 15

16 Finanzausstattung Steuerkraft EURO VA 2012 Gemeindeabgaben Ertragsanteile Strukturhilfe/ 21 FAG Bei der Finanzausstattung einer Gemeinde zählen die Ertragsanteile, Transferzahlungen und die Gemeindeabgaben zu den wichtigsten Einnahmequellen. Der Anteil der Gemeindeabgaben an der gesamten Steuerkraft lag 2010 bei 25,8 % und in den Jahren 2009 und 2011 bei 26,1 %. Im Voranschlag 2012 wird ein Rückgang der Steuerkraft erwartet und der Anteil der Gemeindeabgaben wird auf 25,5 % sinken. Die Finanzen der Marktgemeinde Hallstatt sind daher zum Großteil bzw. drei Viertel von der Entwicklung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben (Ertragsanteile) abhängig. Nachdem die Einnahmen aus den Ertragsanteilen 2008 mit den Höchststand erreicht haben, hat sich 2009 die Wirtschaftskrise mit einem Rückgang um enorm auf die Ertragsanteile ausgewirkt. Äußerst negativ wirkt sich auch der kontinuierliche Rückgang der Bevölkerungszahlen aus, welche die Berechnungsgrundlage für die Ertragsanteile sind wurden die Ertragsanteile für 873 Hauptwohnsitze berechnet, 2013 sind es nur mehr 804. Auf Grund dieser Faktoren hat der wirtschaftliche Aufschwung der letzten Jahre zu keinen wesentlichen Mehreinnahmen für die Marktgemeinde Hallstatt geführt. Die Einnahmen aus den gemeinschaftlichen Bundesabgaben sind während des Prüfungszeitraumes lediglich um bzw. 5,95 % gestiegen. Bei den Gemeindeabgaben stellt die Kommunalsteuer mit über 65 % den größten Anteil dar. Die gute Entwicklung der Nächtigungszahlen spiegelt sich im Anstieg der Tourismusabgabe von über 25 % wider. Es erfolgt zwar die Einhebung durch die Marktgemeinde, aber diese muss an den Tourismusverband 95 % und an die Interessentenbeitragsstelle 1,7 % weiterleiten. Bei Einnahmen von stellen lediglich endgültige Einnahmen der Marktgemeinde dar. Im Bericht zum Rechnungsabschluss 2011 wurde die Marktgemeinde aufgefordert, die Tourismusabgabe welche seit über 10 Jahren unverändert ist anzupassen. Die Marktgemeinde Hallstatt ist gemäß Oö. Tourismusabgabe-Gesetz 1991 in der Ortsklasse A und für diese ist ein Höchstbetrag von 1,68 je Nächtigung vorgesehen. Bei einer entsprechenden Erhöhung von derzeit 1,30 je Nächtigung auf den gesetzlichen Höchstbetrag und einer Annahme von Nächtigungen würden der Marktgemeinde Mehreinnahmen von rd verbleiben. 16

17 In einer vom Land Oberösterreich veröffentlichten Statistik lag die Finanzkraft der Marktgemeinde Hallstatt im Jahr 2011 bei je Einwohner. Mit dieser Kopfquote rangiert die Marktgemeinde an der viertbesten Stelle im Bezirk Gmunden 2 und auf Rang 46 im Landesvergleich 3. Bei dieser sehr guten Bewertung ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Tourismusabgabe zu 100 % berücksichtigt ist, obwohl diese nur zu einem verschwindend kleinen Teil der Marktgemeinde verbleibt. Steuer- und Gebührenrückstände Eine Überprüfung der aktuellen Steuer- und Gebührenrückstände hat keinen Grund zur Beanstandung ergeben. Zum Stichtag 18. Oktober 2012 haben die Steuer- und Gebührenrückstände insgesamt netto betragen. Von diesen Rückständen entfallen ca. 80 % auf vier Steuerpflichtige. Beim Steuerpflichtigen 522 besteht ein offener Saldo von , welcher nach Auskunft der zuständigen Bearbeiterin wahrscheinlich uneinbringlich ist. Der Außenstand des Steuerpflichtigen 24 beträgt Der Wohnsitz des Abgabepflichtigen liegt in Deutschland. Einbringungsmaßnahmen sind schwierig umzusetzen. Die Rückstände bei den Steuerpflichtigen 65 ( 1.300) und 87 ( 3.100) entfallen auf laufende Konkursverfahren. Der zuständigen Bediensteten kann ein konsequentes Mahnwesen bestätigt werden. Kommunalsteuer In Hallstatt gibt es mit saisonalen Schwankungen zwischen 60 und 70 Kommunalsteuerpflichtige. Das größte von diesen Unternehmen hat ca. 60 Bedienstete. Der Großteil der Betriebe ist dem Tourismus zuzuordnen. Die Einnahmen aus der Kommunalsteuer haben während des Prüfungszeitraumes (2009 bis 2011) insgesamt betragen. Bis 2006 wurde den Gemeinden vom Finanzamt eine Liste über die Dienstgeberbeiträge übermittelt. Seit 2007 kann diese Liste in "finanz-online" abgefragt werden. Für die Zukunft empfehlen wir die Dienstgeberbeitragsliste in "finanz-online" abzurufen und die Dienstgeberbeiträge mit der Kommunalsteuerbemessungsgrundlage zu vergleichen. Lustbarkeitsabgabe Die derzeit gültige Lustbarkeitsabgabenordnung wurde vom Gemeinderat am 20. Juli 1983 beschlossen. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 15. September 1983 wurden zusätzliche Lustbarkeiten in die Verordnung aufgenommen. Während des Prüfungszeitraumes haben die Einnahmen aus der Lustbarkeitsabgabe insgesamt betragen. Der Gemeindevorstand hat jährlich Refundierungen beschlossen und somit haben sich die tatsächlichen Einnahmen für die Marktgemeinde wie folgt dargestellt: vorgeschriebene Lustbarkeitsabgabe refundierte Lustbarkeitsabgabe tatsächliche Gemeindeeinnahmen Kopfquote Bezirk Gmunden: Kopfquote Land:

18 Die Marktgemeinde hat eine Anpassung der Lustbarkeitsabgabenordnung an die derzeit zur Begutachtung aufliegende Novelle zum Oö. Lustbarkeitsabgabegesetz 1979 vorzunehmen. Weiters wird darauf hingewiesen, dass die Refundierung der Lustbarkeitsabgabe eine großzügige Vorgangsweise ist und eine freiwillige Leistung ohne Sachzwang darstellt. Verkehrsflächenbeiträge Mit Baubewilligung vom 4. September 2009 bzw. 19. August 2011 wurde für zwei Liegenschaften der Neubau von Wohnhäusern genehmigt. Diese Grundstücke haben über eine Privatstraße einen Anschluss an das öffentliche Straßennetz der Marktgemeinde. Für die Vorschreibung des Verkehrsflächenbeitrages ist es nicht erforderlich, dass das Gebäude unmittelbar an die öffentliche Verkehrsfläche angrenzt. Die Marktgemeinde plant seit geraumer Zeit die private Aufschließungsstraße in das öffentliche Gut zu übernehmen und hat daher die Einhebung der Verkehrsflächenbeiträge noch nicht umgesetzt. Die Marktgemeinde wird ehestens die zuständigen Kollegialorgane zu befassen bzw. die Einhebung der Verkehrsflächenbeiträge vorzunehmen haben. 18

19 Umlagen Umlagen-Transferzahlungen EURO ,55 52,78 47,20 48,24 60,00 50,00 40,00 30,00 20,00 10,00 % Umlagen für Gemeindeaufgaben: Sozialhilfeverbandsumlage, Rettungsbeitrag und Bezirksabfallverbandsumlage. Sonstige Umlagen: Krankenanstaltenbeitrag, Landesumlage und Tierkörperverw ertung VA ,00 Umlagen für Gemeideaufgaben Sonstige Umlagen % der Steuerkraft Die in der Grafik dargestellten Umlagen und Transferzahlungen zählen zu den Pflichtausgaben einer Gemeinde. Diese basieren auf gesetzlichen Bestimmungen bzw. sind auf bestehende Vereinbarungen zurückzuführen. Die Gemeinde kann weder die Höhe noch den Zeitpunkt der Fälligkeit beeinflussen. Die Geldleistungen für diese Umlagen und Transferzahlungen haben von 2009 bis 2011 durchschnittlich 49,8 % der Steuerkraft gebunden. Dieser relativ hohe Durchschnittswert ist auf die Jahre 2009 und 2010 zurückzuführen, in denen die finanzstarken Jahre 2007 und 2008 Berechnungsgrundlage für die Umlagen und Transferzahlungen waren. Die Umlagen für Gemeindeaufgaben sind während des Prüfungszeitraumes um bzw. 3,32 % gesunken. Bei den sonstigen Umlagen ist es zu einer Steigerung um 6,12 % bzw gekommen. Während die Steuerkraft von 2009 bis 2011 um gestiegen ist, kam es bei den Umlagen zu einem Anstieg von Ab 2012 steigt die Bezirksabfallverbandsumlage, da die Sperrmüllumlage in den Abfallbehandlungsbeitrag eingerechnet wird. Die Umlagenzahlungen haben sich im Prüfungszeitraum wie folgt entwickelt: VA 2012 Sozialhilfeverbandsumlage Rettungsbeitrag BAV-Beitrag Gemeindeumlagen Tierkörperverwertung Krankenanstaltenbeitrag Landesumlage Sonstige Umlagen Umlagen gesamt

20 Fremdfinanzierungen Belastung aus Fremdfinanzierungen EURO VA 2012 MFP 2013 MFP 2014 MFP 2015 Kassenkredit Leasing Darlehen PEB GesmbH Darlehen o.h Darlehen ohne Tilgungen und Zinsen für (Ab-) Wasserverbände In der Grafik ist der aus dem ordentlichen Haushalt geleistete Schuldendienst dargestellt. Der Anteil des Schuldendienstes gemessen an den ordentlichen Einnahmen stellt sich dabei wie folgt dar: VA 2013 MFP 2014 MFP 2015 MFP 4,17 % 4,32 % 6,91 % 7,67 % 5,88 % 5,21 % Der Anstieg des Schuldendienstes ist auf den Tilgungsbeginn der Darlehen Volksschulsanierung im Jahr 2011 sowie für die Wasserversorgung ab 2012 zurückzuführen. Im mittelfristigen Finanzplan ist 2013 eine Tilgung für den Schneepflug in Höhe von dargestellt, welcher Bedarfszuweisungsmittel in Höhe von gegenüberstehen. Die Tilgung für das Löschfahrzeug in Höhe von wird 2013 ebenfalls mit Fördermitteln bedeckt. Darlehen Für die Rückzahlung der Darlehensverbindlichkeiten Tilgung und Zinsen wurden 2011 insgesamt aufgewendet. Für den Bauabschnitt 03 der Abwasserentsorgung wurden Annuitätenzuschüsse in Höhe von gewährt. Der Nettoaufwand für den Schuldendienst hat somit betragen. Während des Prüfungszeitraumes sind die Darlehensverbindlichkeiten um gestiegen. Die Entwicklung des Schuldenstandes wird in folgender Tabelle dargestellt: Schuldenart Bedeckung aus allgemeinen Haushaltsmitteln Darlehen für marktbestimmte Betriebe 2, , , , Investitionsdarlehen Gesamt 3, , , ,

21 Im Voranschlag 2012 ist für die Wasserversorgung die Aufnahme eines Darlehens mit vorgesehen. Ausgehend vom Schuldenstand zum Jahresende 2011 und auf Basis der Einwohner gemäß 9 Finanzausgleichsgesetz 2008 (Berechnungsgrundlage für die Bundesabgaben- Ertragsanteile) mit 837 Personen lag die Pro-Kopfverschuldung bei rd In einer vom Land Oberösterreich veröffentlichten Erhebung über die Gemeindeschulden war die Marktgemeinde Hallstatt die am höchsten verschuldete Gemeinde im Bezirk Gmunden. Der Bezirksdurchschnitt lag 2011 bei Im Durchschnitt aller oberösterreichischen Gemeinden mit Schulden je Einwohner lag Hallstatt an 13. Stelle der am meist verschuldeten Gemeinden. Unter Einbeziehung der Haftungen gegenüber dem Reinhaltungsverband Hallstättersee in Höhe von rd. 2 Mio. erhöht sich die die Pro-Kopfverschuldung um rd Die Schulden der "gemeindeeigenen" GmbH sind dabei nicht berücksichtigt, da diese zur Gänze aus Fördermitteln des Landes getilgt werden. Mit der Ausfinanzierung der Darlehen für das Fahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr und die Räumgeräte für den Winterdienst wird sich der Schuldendienst ab 2014 verringern. Eine weitere Verbesserung wird mit der Ausfinanzierung des Darlehens Kohlstattparkplatz ab 2015 eintreten. Bei der Vergabe der Darlehen wurden von der Marktgemeinde zwischen drei und sechs Geldinstitute zur Anbotslegung eingeladen. Die Darlehen wurden jeweils an den Bestbieter vergeben. CHF-Darlehen Der Gemeinderat hat am 22. April 2004 eine Darlehensaufnahme in Höhe von für den Bauabschnitt 03 der Abwasserbeseitigung beschlossen. Auf Grund des Zinsenvorteils (CHF 6-Monats-Libor lag bei 0,56167 %. Das günstigste Angebot in Euro war der 6-Monats-Euribor mit einem Zinssatz von 2,044 %) hat sich der Gemeinderat für einen Schweizer-Franken-Kredit entschieden. Der Einstiegskurs in das CHF-Darlehen lag bei 1,5244. Im September 2012 hat der Wechselkurs für den Schweizer Franken 1,2005 betragen. Dieses Darlehen hat eine Laufzeit bis 2037 und somit hat der derzeitige "starke" CHF, welcher gegenüber dem Einstiegswert um rd. 21 % gestiegen ist, noch keine unmittelbare Auswirkung auf den Gemeindehaushalt. Darlehen PEB GmbH Die Marktgemeinde Hallstatt ist 100 %ige Gesellschafterin der Hallstatt PEB GmbH (Parkplatzerrichtungs- und betreuungs GmbH). Die PEB GmbH hat die aufsichtsbehördliche Genehmigung [IKD(Gem) / vom 12. November 2010] für eine Darlehensaufnahme in Höhe von 5,4 Mio. erhalten. Die Marktgemeinde hat mit Gemeinderatsbeschluss vom 9. Dezember 2010 dafür die Haftung übernommen. Dieses Darlehen wird bis Ende 2014 mit jährlichen Bedarfszuweisungsmitteln in Höhe von 1, getilgt. Zum 31. Dezember 2011 hat der Außenstand bei diesem Darlehen 3, betragen. Der ordentliche Haushalt der Marktgemeinde wird durch dieses Darlehen nicht belastet. Kassenkredit Die Marktgemeinde lädt jährlich drei Geldinstitute zur Anbotslegung für den Kassenkredit ein. Die Vergabe erfolgte immer an den Bestbieter. Für den Kassenkredit 2012 wurde eine Bindung an den 3-Monats-Euribor mit einer Marge von 0,67 % vereinbart. Die Belastung aus den Kassenkreditzinsen bis 2015 wurde dem mittelfristigen Finanzplan entnommen. 21

22 Da das Girokonto der Marktgemeinde 2012 über längere Zeiträume höhere Guthabenbestände aufgewiesen hat, wurden auch Anbote für Habenzinsen eingeholt. Im Jänner lag der Bestbieter bei 1,356 %. Dieser Zinssatz war an den Leitzinssatz gekoppelt und wurde quartalsweise angepasst. Seit 4. Oktober 2012 werden 0,22 % Habenzinsen gewährt. Leasing Derzeit hat die Marktgemeinde Hallstatt keine Verpflichtungen aus Leasingverträgen. Nach Auskunft des Buchhalters sind auch keine Leasingfinanzierungen geplant. Haftungen Im Rechnungsabschluss 2011 sind die Haftungen der Marktgemeinde mit insgesamt rd. 6 Mio. bewertet. Diese teilen sich wie folgt auf: Reinhaltungsverband Hallstättersee 1, Kulturverein PEB GmbH 4, Die Haftung gegenüber der PEB GmbH läuft bis 2014 und reduziert sich jährlich um die zugesagten Bedarfszuweisungsmittel in Höhe von jeweils 1, Rücklagen Zum Stichtag 31. Dezember 2011 hat die Marktgemeinde Hallstatt über Rücklagen in Höhe von verfügt, welche sich wie folgt zusammengesetzt haben: Wasserversorgung Abwasserbeseitigung Verkehrsflächen Instandhaltung Wohn- und Geschäftsgebäude

23 Personal Personalausgaben , , ,00 21,36 19,13 18,28 20,08 25,00 20,00 EURO , , , ,00 15,00 10,00 % , , VA ,00 - Personalausgaben , , , ,00 % der ord. Einnahmen 21,36 19,13 18,28 20,08 Personalausgaben: incl. Pensionen; excl. Pensionsbeitrag Gemeindearzt, ÖPAG Bürgermeister und excl. Altenheimgebarung Die Personalausgaben verringerten sich in den letzten drei Jahren von rund im Jahr 2009 um rund 0,8 % auf rund im Jahr Der in der Grafik ausgewiesene Rückgang der Personalausgaben von 2009 auf 2010 in Höhe von rund ist in der Ausgliederung des für die Parkraumbewirtschaftung eingesetzten Personals an die PEB GmbH begründet. Von 2010 auf 2011 stiegen die Personalaufwendungen um rund Dieser Anstieg ist auf Personalmaßnahmen im handwerklichen Bereich wie Überstellungen, vorzeitige Einreihungen in höhere Entlohnungsstufen, Zulagengewährungen und der damit verbundenen Erhöhung der Dienstgeberbeiträge sowie auf die Gewährung von Belohnungen zurückzuführen. Dienstpostenplan Der zum Zeitpunkt der Gebarungseinschau gültige Dienstpostenplan wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2011 beschlossen und mit Erlass vom 21. Februar 2012, IKD(Gem) / Ki, aufsichtsbehördlich genehmigt. Im Jahr 2011 waren insgesamt 14 Bedienstete ganzjährig und zusätzlich 1 Bediensteter während der Sommermonate für einen Zeitraum von 3 Monaten beschäftigt, wovon - 6 Bedienstete (5 PE) auf die Hauptverwaltung mit einem Personalaufwand von rund Bedienstete (5 PE) ganzjährig und 1 Bediensteter (1 PE) für einen Zeitraum von 3 Monaten auf den Wirtschaftshof mit einem Personalaufwand von rund Bediensteter (1 PE) auf den Schulwart der Volksschule mit einem Personalaufwand von rund Bedienstete (1,45 PE jeweils November bis April; 1,625 PE jeweils Mai bis Oktober) auf den Reinigungsdienst der Gemeindegebäude mit einem Personalaufwand von rund entfielen. Die berechneten Personalkosten enthalten keine Pensionsbeiträge. Die Oö. Gemeinde-Dienstpostenplanverordnung 2002 sieht für Gemeinden in der Größenordnung von Hallstatt (1.001 bis Einwohner) im Verwaltungsbereich 4 Personaleinhei- 23

24 ten vor. Die Marktgemeinde beschäftigt hingegen, umgerechnet auf Dienstnehmer/innen mit Vollbeschäftigung, 5 Bedienstete und liegt somit über den vorgegebenen Richtlinien. Im Bereich des handwerklichen Dienstes ist bereits seit längerer Zeit eine Planstelle für einen angelernten Arbeiter unbesetzt. Die Marktgemeinde hat im Bereich der allgemeinen Verwaltung den derzeit bestehenden Personalstand schrittweise an den in der Oö. Gemeinde-Dienstpostenplanverordnung 2002 vorgegebenen Personalstand anzugleichen. Darüber hinaus hat der Gemeinderat eine entsprechende Anpassung des Dienstpostenplanes in der allgemeinen Verwaltung vorzunehmen (Umwandlung des Dienstpostens GD 17.5 in einen Dienstposten 18.5) und im handwerklichen Bereich die freie Planstelle zu streichen. Allgemeine Verwaltung Überstunden/Mehrleistungsstunden Die Marktgemeinde wendete im Jahr 2011 rund für die finanzielle Abgeltung von Überstundenleistungen vollbeschäftigter Bediensteter und Mehrdienstleistungsstunden teilzeitbeschäftigter Bediensteter auf. Im Hinblick auf den im Verwaltungsbereich gegebenen Personalstand müsste es durchaus möglich sein, Überstunden bzw. Mehrdienstleistungsstunden Teilzeitbeschäftigter durch Freizeitausgleich abzugelten, mit Ausnahme jener Stunden, die ausschließlich nach besoldungsrechtlichen Vorschriften abzugelten sind. Dienstvergütung für EDV-Koordinatior Die in Zusammenhang mit der Gewährung der Dienstvergütung für EDV-Koordinatioren erforderlichen jährlichen Leistungsfeststellungen waren im Personalakt des betreffenden Bediensteten nur bis zum Jahr 2008 enthalten. Seit diesem Zeitpunkt waren keine jährlichen Leistungsfeststellungen mehr vorhanden. Diese sind allein schon deshalb von Bedeutung, da für ausgezeichnete Leistungen ein Zuschlag von 25 % gewährt wird. Künftig sind vom leitenden Bediensteten des Gemeindeamtes im Sinn des Erlasses des Amtes der Oö. Landesregierung vom 31. Oktober 2006, Gem / Dau, jährliche Leistungsfeststellungen, welche sich ausschließlich auf den Tätigkeitsbereich der EDV- Koordination beschränken, vorzunehmen und im Personalakt des Bediensteten ersichtlich zu machen. Entschädigung für externe Trauung Für eine im Oktober 2011 vorgenommene externe Trauung wurde der durchführenden Standesbeamtin von der eingehobenen Kommissionsgebühr die Hälfte, das sind 125, als zusätzliche finanzielle Entschädigung ausbezahlt. Dazu wird seitens des Amtes der Oö. Landesregierung im Erlass vom 16. April 2007, Gem / Shü, die Ansicht vertreten, dass Kommissionsgebühren als Ersatz für Amtshandlungen der Behörde außerhalb des Amtes zu verstehen sind. Die Teilung der Kommissionsgebühr ist nicht rechtskonform und künftig einzustellen. Nebenbeschäftigungen Eine teilzeitbeschäftigte Bedienstete des Verwaltungsdienstes übt seit Juli 2009 eine Nebenbeschäftigung bei einer gemeindeeigenen Gesellschaft aus. Seit Juni 2010 werden aus dieser Nebenbeschäftigung Einkünfte in einer Höhe erzielt, die eine schriftliche Meldung an den Dienstgeber und dessen Genehmigung voraussetzen. Eine als Reinigungskraft eingesetzte Bedienstete übt seit Jänner 2012 bei dieser gemeindeeigenen Gesellschaft eine Nebenbeschäftigung aus, die auf Grund der daraus erzielten monatlichen Einkünfte eine Meldepflicht an den Dienstgeber und dessen Genehmigung voraussetzen. Sowohl die Meldungen der 24

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